Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99   

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https://dejure.org/2001,1601
OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99 (https://dejure.org/2001,1601)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.06.2001 - 1 U 203/99 (https://dejure.org/2001,1601)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 1 U 203/99 (https://dejure.org/2001,1601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; ZPO § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50 § 56 Abs. 1
    Wegfall der Parteifähigkeit einer GmbH bei Liquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 828
  • ZIP 2001, 1590
  • NZG 2002, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Zudem verweist der Kläger auf diverse höchstrichterliche Entscheidungen zur Absichtsanfechtung nach § 10 Abs. 1 GesO (BGH, ZIP 1998, 2008 ff; BGH, ZIP 2000, 82/83), in denen der BGH bei einer inkongruenten Deckung zwar die Beweislast für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners und deren Kenntnis durch den Anfechtungsgegner dem Verwalter auferlegt, in der inkongruenten Deckung indes ein starkes Indiz hierfür gesehen habe, welches der Anfechtungsgegner entkräften müsse.
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 74, 212; BGH, NJW 1982, 238; ihm folgend: OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 161; ähnlich BayObLGZ 1995, 12f) gilt dies auch bei Wegfall der Parteifähigkeit in einem vor dem Verlust der Parteifähigkeit anhängig gewordenen Passivprozeß.
  • LG Rostock, 20.05.1999 - 4 O 310/97

    Anfechtungen von Rechtshandlungen des Schuldners in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20.05.1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Rostock - Az.: 4 O 310/97 - wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Im Hinblick auf die inzwischen ergangene Entscheidung des BGH vom 20.01.2000 (ZIP 2000, 364) wendet sie sich nicht mehr gegen die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Gläubigers nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO.
  • OLG Koblenz, 01.04.1998 - 1 U 463/97

    Begriff der Prozessfähigkeit im Zivilprozess; Begriff der Parteifähigkeit im

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    c) Soweit das Bundesarbeitsgericht mit einem Teil der Literatur die Auffassung vertritt, die Parteifähigkeit der beklagten juristischen Person bestehe selbst dann bis zum Ende des anhängigen Prozesses fort, wenn während des Prozesses das gesamte Vermögen verteilt werde (u.a. BAGE 36, 125/128f = NJW 1982, 1831; Musielak/Weth, ZPO, § 50 R.18, Zöller/Vollkommer, a.a.O., R.5; ebenso wohl auch OLG Koblenz, ZIP 1998, 967), vermag der Senat dem weder im Ergebnis noch in der Begründung zu folgen.
  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98

    Kenntnis von der Inkongruenz

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Zudem verweist der Kläger auf diverse höchstrichterliche Entscheidungen zur Absichtsanfechtung nach § 10 Abs. 1 GesO (BGH, ZIP 1998, 2008 ff; BGH, ZIP 2000, 82/83), in denen der BGH bei einer inkongruenten Deckung zwar die Beweislast für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners und deren Kenntnis durch den Anfechtungsgegner dem Verwalter auferlegt, in der inkongruenten Deckung indes ein starkes Indiz hierfür gesehen habe, welches der Anfechtungsgegner entkräften müsse.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    c) Soweit das Bundesarbeitsgericht mit einem Teil der Literatur die Auffassung vertritt, die Parteifähigkeit der beklagten juristischen Person bestehe selbst dann bis zum Ende des anhängigen Prozesses fort, wenn während des Prozesses das gesamte Vermögen verteilt werde (u.a. BAGE 36, 125/128f = NJW 1982, 1831; Musielak/Weth, ZPO, § 50 R.18, Zöller/Vollkommer, a.a.O., R.5; ebenso wohl auch OLG Koblenz, ZIP 1998, 967), vermag der Senat dem weder im Ergebnis noch in der Begründung zu folgen.
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 74, 212; BGH, NJW 1982, 238; ihm folgend: OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 161; ähnlich BayObLGZ 1995, 12f) gilt dies auch bei Wegfall der Parteifähigkeit in einem vor dem Verlust der Parteifähigkeit anhängig gewordenen Passivprozeß.
  • OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 182/01

    Verjährter Anspruch als ein die Parteifähigkeit fingierendes Aktivvermögen -

    Aktivvermögen, kraft dessen seine Parteifähigkeit als fortbestehend fingiert werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 28.06.2001 - 1 U 203/99), hat er nach eigener Behauptung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 61/05

    Rentenversicherung

    Im zivilrechtlichen Passivprozess besteht die Parteifähigkeit einer juristischen Person nur dann fort, wenn entweder der gegen sie geltend gemachte Anspruch kein Aktivvermögen voraussetzt oder der Kläger substantiiert behauptet, die liquidierte GmbH verfüge noch über Vermögen (OLG Rostock, NJW-RR 2002, 828).
  • OLG München, 28.06.2010 - 19 U 4334/09

    Verlust der Parteifähigkeit einer Gesellschaft

    Damit war das Berufungsverfahren in Richtung der Beklagten zu 1) auch - im Rechtsmittelzug - als nunmehr unzulässig abzuweisen, vgl. BGHZ 74, 212; OLG Rostock ZIP 2001, 1590.
  • OLG München, 28.06.2010 - 19 U 4253/09

    Verlust der Parteifähigkeit einer Gesellschaft bei Auflösung durch Konkurs nach

    Damit war das Berufungsverfahren in Richtung der Beklagten zu 1) auch - im Rechtsmittelzug - als nunmehr unzulässig abzuweisen, vgl. BGHZ 74, 212; OLG Rostock ZIP 2001, 1590.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01   

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https://dejure.org/2002,4210
OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Ehegatten; Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Unterhaltsansprüche als Teil der Insovenzforderungen; Änderung der Steuerklasse bei Verringerung von Einkommen; Berücksichtigung des Vorliegens einer ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 40, 89
    Unterbrechung eines Unterhaltsverfahrens durch Insolvenzverfahren nur für Rückstände bei Eröffnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO §§ 35 36
    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 60
  • FamRZ 2003, 1033
  • FamRZ 2003, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 45/89

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei Teilerwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Bei der Ermittlung dieses Einkommens ist die durch die Änderung der Steuerklasse III auf I verursachte Verringerung der Nettoeinkünfte des Beklagten ab Januar 2002 zu berücksichtigen, weil für die Unterhaltsbemessung immer die tatsächlich gezahlten Steuern maßgebend sind (gefestigte Rechtsprechung des BGH; vgl. z.B. FamRZ 1991, 304 ).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das folgt hinsichtlich des Kindesunterhalts daraus, dass sich die Lebensstellung von Kindern -angesichts deren wirtschaftlicher Unselbständigkeit- nach der jeweiligen Lebensstellung ihrer Eltern richtet (BGH FamRZ 1996, 160).
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Beim Trennungsunterhalt ist insoweit maßgebend, dass die Ehegatten an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Scheidung teilhaben (BGH FamRZ 1990, 283 ff., 285), weshalb sie regelmäßig von der Entwicklung während der Ehe bis zu deren Auflösung in gleichem Maße betroffen sind; Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, beeinflussen daher die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, es sei denn, dass sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (BGH FamRZ 1986, 244 ; Wendl/Staudigl/Pauling, aaO., § 4 Rdn. 36).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Beim Trennungsunterhalt ist insoweit maßgebend, dass die Ehegatten an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Scheidung teilhaben (BGH FamRZ 1990, 283 ff., 285), weshalb sie regelmäßig von der Entwicklung während der Ehe bis zu deren Auflösung in gleichem Maße betroffen sind; Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, beeinflussen daher die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, es sei denn, dass sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (BGH FamRZ 1986, 244 ; Wendl/Staudigl/Pauling, aaO., § 4 Rdn. 36).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das fiktive Einkommen der Klägerin ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2001, 986 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2002, 43), als Surrogat für die frühere, die Ehe prägende Haushaltstätigkeit in die Differenzmethode einzustellen.
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 9 WF 50/01

    Betreuungsunterhalt für einen das gemeinsame Kind betreuenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Da die Kinder im Juli dieses Jahres ihr 11. Lebensjahr vollenden werden, erfordert deren Betreuung nicht mehr die ständige häusliche Anwesenheit der Klägerin, so dass ihr eine - in der Zeiteinteilung oft flexibel zu handhabende - geringfügige Tätigkeit möglich ist (vgl. Senat FamRZ 2001, 1617 ).
  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 8 UF 60/00

    Insolvenzeröffnung und Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (ebenso OLG Naumburg OLGR 1998, 292; OLG Schleswig OLGR 2001, 422).
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01

    Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt; Scheidung; Einkommensveränderung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das fiktive Einkommen der Klägerin ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2001, 986 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2002, 43), als Surrogat für die frühere, die Ehe prägende Haushaltstätigkeit in die Differenzmethode einzustellen.
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

    Das ist der Fall für alle vor Verfahrenseröffnung fälligen, aber noch nicht erfüllten Unterhaltsforderungen (Unterhaltsrückstände, Senatsurteil BGHZ 162, 234 = FamRZ 2005, 608, 609 ff.), wobei dies auch insoweit gilt, als die Periode, auf die sich der Unterhaltsanspruch bezieht, bei Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig abgelaufen ist (OLG Koblenz FamRZ 2003, 109; OLG Naumburg FamRZ 2004, 1975).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).

    Es besteht keine Rechtfertigung dafür, einem Unterhaltsgläubiger die (weitere) Durchsetzung seiner laufenden Ansprüche zu verwehren, nur weil sie mit Rückständen verbunden in einem Prozess geltend gemacht worden sind (ebenso OLG Koblenz OLGR 2002, 386, 387).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil (OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18)).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02

    Insolvenzverfahren; Unterhaltsprozeß; Bedarf; Insolvenzverfahren

    Hierzu zählen auch die im Zeitpunkt der Öffnung rückständigen Unterhaltsansprüche, weshalb diese vom Insolvenzverfahren erfasst werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zahlung der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/00

    Insolvenzverfahren, Unterhaltsprozeß; Bedarf, Insolvenzverfahren

    Hierzu zählen auch die im Zeitpunkt der Öffnung rückständigen Unterhaltsansprüche, weshalb diese vom Insolvenzverfahren erfasst werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zahlung der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03

    Unterhaltsrecht: Unterbrechung des Unterhaltsrechtsstreits bei Insolvenzeröffnung

    Betreffend die Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtsstreit fortzuführen, denn insoweit ist keine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO eingetreten (ebenso OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 und 2003, 109; a.A. Zöller / Greger, ZPO-Kommentar, 23. Aufl., § 240 Rnr. 8 und MK-Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 240 Rnr.18 unter Hinweis auf BGH NJW 1966, 51).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 20 VA 5/08

    Akteneinsicht: Anspruch eines Unterhaltsgläubigers auf Einsicht in die

    Wie § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO klarstellt, sind sie weiterhin einklagbar und unterliegen der Einzelzwangsvollstreckung in das insolvenzfreie Schuldnervermögen (vgl. neben den Nachweisen im angefochtenen Beschluss: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Lüdtke, 2. Aufl., § 40 Rz. 7 ff., 13 ff.; Braun/Bäuerle, InsO, 3. Aufl., § 40 Rz. 10; Keller NZI 2007, 143; OLG Nürnberg ZInsO 2005, 443; OLG Koblenz ZInsO 2002, 832).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des

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  • OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03

    Bedarfsbemessung; Berücksichtigung; Ehegattenunterhalt; Ehescheidung;

    Denn dies gilt jedenfalls nicht für Unterhaltsforderungen, die nicht einheitlich, sondern laufend aufgrund eines familienrechtlichen Tatbestandes neu entstehen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 109 ff.; OLG Naumburg InVo 1999, 283; vgl. weiter Weisbrodt FamRZ 2003, 1240; Hoppenz FF 2003, 158 ff; Kleffmann FuR 2004, 9, 15).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3529
OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,3529)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,3529)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,3529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; AGBG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 1; ; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 145; ; ZPO § 91; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PreisAngVO § 1 Abs. 1 S. 1; UWG §§ 1 3
    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Auskunftsdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 826
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Das folge aus der zur Abgrenzung von Werbung und Angebot im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, namentlich der Entscheidung "Sie sparen 4000,-- DM" vom 23. Juni 1983 (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1989, 559 ff. = NJW 1983, 2703 ff.).

    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn z.B. nicht ein Warenkatalog mit beigefügtem Bestellzettel übersandt wird, sondern Kredite auf Abruf lediglich gegen Einsendung einer Werbepostkarte zur Verfügung gestellt werden (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Effektiver Jahreszins", GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329).

  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Auch der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2000 (6 U 4137/00) und das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06. Februar 2001 in dem Rechtsstreit 6 U 69/00 weiterhin die Auffassung, die Beklagte als Anbieter eines Inland-Auskunftsdienstes müsse bei der Bewerbung ihrer Rufnummer ... stets den Preis für diese Leistung angeben, sofern sich die Werbung an Letztverbraucher richte.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Allerdings ist es richtig, dass ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 15. Juli 1999, WRP 1999, 1035 = GRUR 1999, 1017 "Kontrollnummernbeseitigung" und BGH Urteil vom 05.06.1997, GRUR 1998, 489, 491 = WRP 1998, 42 "Unbestimmter Unterlassungsantrag III", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Allerdings ist es richtig, dass ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 15. Juli 1999, WRP 1999, 1035 = GRUR 1999, 1017 "Kontrollnummernbeseitigung" und BGH Urteil vom 05.06.1997, GRUR 1998, 489, 491 = WRP 1998, 42 "Unbestimmter Unterlassungsantrag III", jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00

    Preisauszeichnungspflicht bei telefonischem Auskunftsdienst gegen Entgelt

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Auch der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2000 (6 U 4137/00) und das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06. Februar 2001 in dem Rechtsstreit 6 U 69/00 weiterhin die Auffassung, die Beklagte als Anbieter eines Inland-Auskunftsdienstes müsse bei der Bewerbung ihrer Rufnummer ... stets den Preis für diese Leistung angeben, sofern sich die Werbung an Letztverbraucher richte.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998, GRUR 1999, 509, 511 "Vorratslücken" m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Ein durchschnittlich informierter aufmerksamer und verständiger Verbraucher, auf den für die Ermittlung des Verkehrsverständnisses maßgeblich abzustellen ist (statt vieler: BGH, WRP 2000, 517, 519, 520 = GRUR 2000, 619, 621 "Orient-Teppichmuster" m.w.N.), ist nämlich darüber informiert, dass für die Inanspruchnahme von Auskunftsdiensten besondere Entgelte zu zahlen sind.
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Das Berufungsgericht hat die in der ersten Instanz erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Köln MMR 2001, 826).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2321
OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01 (https://dejure.org/2001,2321)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2001 - 2 W 200/01 (https://dejure.org/2001,2321)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 2 W 200/01 (https://dejure.org/2001,2321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § ... 6; ; InsO § 7; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 3 Satz 1; ; RPflG § 10; ; RPflG § 28; ; RpflG § 10 Satz 1; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO §§ 41 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    InsO §§ 4 6 7; ZPO §§ 42 46 Abs. 2
    Keine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers des Insolvenzgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2057
  • NZI 2001, 657
  • Rpfleger 2002, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Richters am Insolvenzgericht

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Vielmehr sieht § 46 Abs. 2 ZPO gegen den das Gesuch zurückweisenden Beschluß nur die sofortige (Erst-)Beschwerde vor (vgl. hierzu: Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2001, 2 W 206/01; OLG Karlsruhe, InVo 2000, 51; FK/Schmerbach, a.a.O., § 4 Rdnr. 47).

    Aufgrund der Verweisung in § 4 InsO richtet sich das Verfahren über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung, hier §§ 41 ff. ZPO (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2001, 2 W 206/01; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 4 Rdnr. 30 ff.; Wienberg in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Auflage 2001, § 4 InsO Rdnr. 6, 56 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 4 Rdnr. 5; Kübler in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 9. Lfg. März 2001; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: November 2000, § 4 Rdnr. 19).

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung ausdrücklich eine derartige Anfechtbarkeit vorsieht, ist gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts der Weg zum Oberlandesgericht eröffnet (vgl. hierzu: z.B. BGH, NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260; Senat, NJW-RR 2000, 1578 = NZI 2000, 367; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 5 jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in dessen Beschluß vom 16. März 2000 (NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260) diesen Standpunkt ausdrücklich aufgegeben (Beschluß vom 11. August 2000, 3 W 138/00 = NZI 2000, 475) und knüpft nunmehr hinsichtlich der Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde im Sinne von § 7 Abs. 1 InsO ebenfalls an der vom Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof vertretene Auffassung an.

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 76/00

    Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung ausdrücklich eine derartige Anfechtbarkeit vorsieht, ist gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts der Weg zum Oberlandesgericht eröffnet (vgl. hierzu: z.B. BGH, NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260; Senat, NJW-RR 2000, 1578 = NZI 2000, 367; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 5 jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00

    Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Vielmehr sind durch die genannte Verordnung dem Oberlandesgericht Köln die Entscheidungen "über die weitere Beschwerde in Insolvenzsachen" schlechthin zugewiesen worden, also über alle Fälle, in denen in einer Insolvenzsache das Oberlandesgericht als dritte Instanz angerufen wird (Senat, NZI 2000, 538).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Soweit das Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluß vom 22. März 2000, 3 W 50/00 (NZI 2000, 222) abweichend entschieden hat, die Insolvenzordnung sehe in § 7 InsO gegen den die Ablehnung eines Rechtspfleger betreffenden Beschluß des Landgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die weitere Beschwerde vor, bedarf es keiner Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 7 Abs. 2 Satz 1 InsO.
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in dessen Beschluß vom 16. März 2000 (NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260) diesen Standpunkt ausdrücklich aufgegeben (Beschluß vom 11. August 2000, 3 W 138/00 = NZI 2000, 475) und knüpft nunmehr hinsichtlich der Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde im Sinne von § 7 Abs. 1 InsO ebenfalls an der vom Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof vertretene Auffassung an.
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, also auf solche Rechtsmittel, die sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 InsO richten, und die Fälle, in denen von dem Rechtsmittelführer geltend gemacht wird, es sei ein Fall des § 7 Abs. 1 InsO gegeben (Senat, NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, Beschluß vom 24. März 1999, 2 W 61/99).
  • OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99

    Voraussetzungen des Vorliegens einer Insolvenzsache; Ausgestaltung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, also auf solche Rechtsmittel, die sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 InsO richten, und die Fälle, in denen von dem Rechtsmittelführer geltend gemacht wird, es sei ein Fall des § 7 Abs. 1 InsO gegeben (Senat, NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, Beschluß vom 24. März 1999, 2 W 61/99).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, also auf solche Rechtsmittel, die sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 InsO richten, und die Fälle, in denen von dem Rechtsmittelführer geltend gemacht wird, es sei ein Fall des § 7 Abs. 1 InsO gegeben (Senat, NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, Beschluß vom 24. März 1999, 2 W 61/99).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92

    Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht;

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01
    Insoweit handelt es sich um ein selbständiges außerhalb der Insolvenzordnung geregeltes Nebenverfahren (vgl. Senat, Beschluß vom 22. Oktober 1999, 2 W 228/99; Hansens in: Meyer-Stolte/Herrmann/Hansens, RpflG, 5. Auflage 1999, § 10 Rdnr. 19 jeweils für das Konkursverfahren sowie zu der ähnlich gelagerten Problematik bei der Ablehnung des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren: Senat, Beschluß vom 10. August 2001, 2 W 149/01; BayObLG, FamRZ 1993, 1339 [1340]; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1995, 402; OLG Schleswig, SchLHA 1996, 247; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Auflage 2001, § 45 Rdnr. 8, § 49 Rdnr. 5).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1999 - 11 W 95/99

    Ablehnung eines Insolvenzrichters

  • OLG Karlsruhe, 20.01.1995 - 11 W 11/95
  • OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme

    Das Oberlandesgericht Köln und nicht, worauf der Senat in sämtlichen bisher in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlichten Beschlüssen hingewiesen hat (z.B. zuletzt: NZI 2001, 657; NZI 2001, 658), das Oberlandesgericht Hamm ist in Nordrhein-Westfalen gemäß § 7 Abs. 3 InsO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenfassung der Entscheidungen über die weiteren Beschwerden in Insolvenzsachen vom 6. November 1998 (GVBl. NW 1998, 550; NZI 1999, 66) zur Entscheidung über die in Insolvenzsachen gegen einen Beschluß des Landgerichts eingelegten Rechtsmittel berufen.

    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, sondern auf alle Fälle, in denen in einer Insolvenzsache das Oberlandesgericht als dritte Instanz angerufen wird (Senat; NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, NZI 2000, 538; Senat, NZI 2001, 657).

    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung ausdrücklich eine derartige Anfechtbarkeit vorsieht, ist gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts, jedenfalls bis zum 31. Dezember 2001, der Weg zum Oberlandesgericht eröffnet (vgl. hierzu: BGH, NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260; Senat, NZI 2001, 657; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 5 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 25 T 516/11

    Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Insoweit handelt es sich um ein selbstständiges außerhalb der Insolvenzordnung geregeltes Nebenverfahren (vgl. Uhlenbruck/Pape, InsO 13. Auflage, § 7 Rn. 4f.; sowie OLG Köln ZIP 2001, 2057; BGHZ 144, 178 zu § 6, 7 InsO a.F.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3293
OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01 (https://dejure.org/2002,3293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.04.2002 - 11 UF 682/01 (https://dejure.org/2002,3293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. April 2002 - 11 UF 682/01 (https://dejure.org/2002,3293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts zur Regelung der elterlichen Sorge; Anhängigkeit eines Trennungsverfahrens nach Art. 150 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches; Entscheidungsbefugnis des deutschen Familiengerichts; Aufenthaltswechsel nach ...

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung im Sorgerechtsstreit; Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts eines Minderjährigen bei einem Aufenthaltswechsel gegen den Willen eines Sorgeberechtigten; Anwendung deutschen Rechts bei ...

  • Judicialis

    MSA Art. 1; ; MSA Art. 13 Abs. 1; ; MSA Art. 15 Abs. 2; ; BGB § 1671; ; BGB § 1697 a

  • rechtsportal.de

    Zur Zuständigkeit des Familiengerichts bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge bei Anhängigkeit eines Trennungsverfahrens in Italien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Regelung der elterlichen Sorge bei Anhängigkeit eines Trennungsverfahrens in Italien; Befugnisse des deutschen Familiengerichts

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Elterliche Sorge - Internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1515
  • FamRZ 2003, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
    Infolge des Aufenthaltswechsels und der erfolgten Eingliederung in die neue Umgebung in H ist die zunächst gegebene internationale Zuständigkeit des Gerichts in N entfallen und die neue der deutschen Gerichte begründet worden (Palandt/Heldrich, BGB, 61. Aufl., Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr.9; BGH NJW 1981, 520 ff.; OLG Düsseldorf, 1984, FamRZ 194 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1352 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1974, 155 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 1110 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346 ff.; OLG Köln, FamRZ 1991, 363 ff.; OLG Celle, FamRZ 1993, 96 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 51 ff.).

    Diese Erwägungen gelten auch in sogenannten Entführungsfällen (BGH FamRZ 1981, 135 ff.; Staudinger-Kropholler, 2000, Rdnr. 406 zur Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 204 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 194 ff.).

  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 17 UF 54/95

    Weiterentwicklung der internationalen Zuständigkeit für die Regelung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
    Infolge des Aufenthaltswechsels und der erfolgten Eingliederung in die neue Umgebung in H ist die zunächst gegebene internationale Zuständigkeit des Gerichts in N entfallen und die neue der deutschen Gerichte begründet worden (Palandt/Heldrich, BGB, 61. Aufl., Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr.9; BGH NJW 1981, 520 ff.; OLG Düsseldorf, 1984, FamRZ 194 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1352 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1974, 155 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 1110 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346 ff.; OLG Köln, FamRZ 1991, 363 ff.; OLG Celle, FamRZ 1993, 96 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 51 ff.).
  • OLG Köln, 13.11.1990 - 4 UF 153/90

    Minderjähriger; Ausländer; Internationale Zuständigkeit; Gericht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
    Infolge des Aufenthaltswechsels und der erfolgten Eingliederung in die neue Umgebung in H ist die zunächst gegebene internationale Zuständigkeit des Gerichts in N entfallen und die neue der deutschen Gerichte begründet worden (Palandt/Heldrich, BGB, 61. Aufl., Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr.9; BGH NJW 1981, 520 ff.; OLG Düsseldorf, 1984, FamRZ 194 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1352 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1974, 155 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 1110 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346 ff.; OLG Köln, FamRZ 1991, 363 ff.; OLG Celle, FamRZ 1993, 96 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 51 ff.).
  • OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164); Senat, Beschl. v. 07.09.2016 - 10 UF 66/16;Beschl. v. 15.11.2016 - 10 UF 130/16).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Auf die nunmehr eingelegte Beschwerde der Antragsgegnerin änderte das Oberlandesgericht Nürnberg die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts nach Anhörung der Parteien und der Kinder ab und übertrug mit Beschluß vom 24. April 2002 (veröffentlicht in FamRZ 2003, 163) die elterliche Sorge für die beiden Kinder auf die Antragsgegnerin.
  • OLG Köln, 04.11.2015 - 10 UF 123/15

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)).

    Andererseits aber sprechen die aufgezeigten Umstände dafür, dass dadurch - und alleine darauf kommt es an (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)) - das Wohl des Kindes nicht gelitten hat.

  • OLG Nürnberg, 23.07.2003 - 7 WF 1144/03

    Vollstreckbarerklärung einer im Ausland im Rahmen eines Trennungsverfahrens

    Auf die gegen diese Entscheidung eingereichte Beschwerde der Antragsgegnerin änderte der 11. Senat des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 24.4.2002 (11 UF 682/01) nach Anhörung beider Elternteile und des Kindes am 10.4.2002 den Beschluss des Amtsgerichts ab und übertrug die elterliche Sorge für beide Kinder auf die Antragsgegnerin.
  • OLG Köln, 15.11.2016 - 10 UF 130/16

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich eines minderjährigen

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)).
  • OLG Köln, 07.09.2016 - 10 UF 66/16

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich eines minderjährigen

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.09.2001 - 29 U 3014/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8164
OLG München, 20.09.2001 - 29 U 3014/01 (https://dejure.org/2001,8164)
OLG München, Entscheidung vom 20.09.2001 - 29 U 3014/01 (https://dejure.org/2001,8164)
OLG München, Entscheidung vom 20. September 2001 - 29 U 3014/01 (https://dejure.org/2001,8164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 107
  • MMR 2002, 170
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus OLG München, 20.09.2001 - 29 U 3014/01
    Diejenigen Verkehrsteilnehmer, denen sich das Klagezeichen in seiner charakteristischen registrierten Form eingeprägt hat, werden bei der Begegnung mit der "mbp" ausgesprochenen Verletzungskennzeichnung wegen des Fehlens der erwähnten charakteristischen Merkmale nicht in die Gefahr geraten, anzunehmen, sie hätten die Klagemarke vor sich (zur Rechtslage nach dem Warenzeichengesetz: BGH GRUR 1991, 136/137 "NEW MAN" m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02   

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https://dejure.org/2002,4160
OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02 (https://dejure.org/2002,4160)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2002 - 4 UF 76/02 (https://dejure.org/2002,4160)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 4 UF 76/02 (https://dejure.org/2002,4160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Darlegung von Abänderungsgründen bei Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung; Rechtskraft bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung; Nicht rechtskräftiges Unterhaltsurteil in der Hauptsache als anderweitige Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes (so Urteil des XII. Zivilsenates vom 27.10.1999 - XII ZR 239/97 - , veröffentlicht in FamRZ 2000, 751) werden Urteile, durch die eine Partei vorläufig vollstreckbar zur Unterhaltszahlung verurteilt wird, erst mit Eintritt der Rechtskraft wirksam.

    Denn insoweit zu viel gezahlte Unterhaltsbeträge können weder aus Bereicherungsrecht noch analog § 641 g), 717 Abs. 2, 945 ZPO zurückgefordert werden (vgl. insoweit BGH FamRZ 2000, 751, 752 f).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 WF 190/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Das OLG Düsseldorf (so FamRZ 96, 745 m. w. N.) unterscheidet außerdem dahin, dass, soweit ein vorläufig vollstreckbares Urteil einem Ehegatten weniger Unterhalt zuspricht, als eine vorausgegangene einstweilige Anordnung, diese sogleich außer Kraft tritt; soweit es gleichhohen oder höheren Unterhalt zuspreche, bleibe die Anordnung bestehen, wenn das Urteil nur mit Einschränkungen vorläufig vollstreckbar sei.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2000 - 16 WF 258/00

    Zur "Wirksamkeit" eines Urteils im Sinne des § 620f ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Nach anderer Meinung sollen solche Urteile wirksam werden, wenn sie ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind und die Vollstreckung nicht nach § 711 abgewendet werden darf (vgl. u. a. Gießler, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe- Familien- und Kindschaftssachen, 3. Auflage, 2000, Rnr. 607 sowie u. a. OLG Stuttgart FamRZ 2001, 359).
  • OLG Hamm, 13.04.1984 - 6 WF 201/84
    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Die Oberlandesgerichte Hamm (so FamRZ 84, 718) und Zweibrücken (so FamRZ 2001, 259) behandeln vorläufig vollstreckbare Urteil schlechthin als wirksam.
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2007 - 5 WF 88/07

    Trennungsunterhalt; Verfahrensrecht: Außerkrafttreten einer einstweiligen

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Literatur sind dem fast einhellig gefolgt (s. nur: OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1919; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1045; OLG Köln, FamRZ 2003, 320; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 620f Rdnr. 21; Musielak/Borth, ZPO, 5. Aufl., § 620f Rdnr. 12; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rdnr. 5237; Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rdnr. 216; Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl., Rdnr. 78 jeweils m.w.N.).

    Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus dem einstweiligen Anordnungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kusel vom 28. Februar 2007 ist analog § 769 ZPO zulässig (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 320; Zöller/Philippi, a.a.O., § 620f Rdnr. 22; Musielak/Borth, a.a.O., § 620f Rdnr. 12).

    Eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung ist nur dann zu erwägen, wenn dem Unterhaltsgläubiger gemäß dem noch nicht rechtskräftigen Urteil in der Hauptsache kein oder weniger Unterhalt zusteht, als in der einstweiligen Anordnung tituliert worden ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 320; Zöller/Philippi, a.a.O., § 620f Rdnr. 22; Musielak/Borth, a.a.O., § 620f Rdnr. 12).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01   

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https://dejure.org/2001,4910
OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,4910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.12.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,4910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,4910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 662
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Ein Teilurteil ist daher schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidung ergeben kann (BGH MDR 1999 S. 496; BGH NJW-RR 1994 S. 379 ; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000 S. 237).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Ein Teilurteil ist daher schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidung ergeben kann (BGH MDR 1999 S. 496; BGH NJW-RR 1994 S. 379 ; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000 S. 237).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Der Senat ist nicht befugt, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH NJW 1960 S. 339 ; BGH WM 1992 S. 203 ).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Der Senat ist nicht befugt, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH NJW 1960 S. 339 ; BGH WM 1992 S. 203 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6789
OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01 (https://dejure.org/2002,6789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2002 - 9 UF 635/01 (https://dejure.org/2002,6789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2002 - 9 UF 635/01 (https://dejure.org/2002,6789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Versorgungsausgleichs in einem Ehevertrag; Voraussetzungen für einen wirksamen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Rahmen eines Ehevertrages; Kriterien für eine ordnungsgemäße Bestimmung des zuzusprechenden ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1408 Abs. 2; BarwertVO; VAHRG § 10a
    Versorgungsausgleich: Ausschluss - Bayerische Apothekerversorgung - Barwertermittlung - Auswirkungen der Rechtsänderung - Ehezeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleiches im Ehevertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1369
  • FamRZ 2002, 1629
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Die Versorgung der Bayerischen Apothekerversorgung ist im Anwartschaftsstadium statisch, im Leistungsstadium hingegen dynamisch; das gilt jedenfalls für die Zeit von 1990 bis 1999 (im Anschluss an BGH, 23. September 1987, IVb ZB 18/85, NJW-RR 1988, 69 für die Jahre 1975 bis 1983).

    Da die Versorgung aber nur im Anwartschaftsteil statisch (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1988, 69), im Leistungsteil hingegen volldynamisch ist, sind die Umrechnungswerte der Tabelle 1 gemäß § 2 Abs. 2 der Barwertverordnung um den Faktor 1, 6 zu erhöhen.

    Maßgebend ist insoweit eine langfristige Vergleichbarkeit, die auch in Zukunft zu erwarten ist (BGH, NJW-RR 1988, 69).

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Zur Wahrung der Rechtseinheit und im Interesse der Rechtssicherheit wendet der Senat die Barwertermittlung nach der BarwertVO bis zum In-Kraft-Treten der bis Ende 2002 zu erwartenden Neuregelung weiter an, obwohl diese nicht mehr den aktuellen biometrischen Gegebenheiten entspricht; eine sich hieraus eventuell ergebende Unterbewertung von Anrechten kann nach In-Kraft-Treten der Neuregelung über ein Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG aufgefangen werden (wie BGH, 5. September 2001, XII ZB 121/99, NJW 2002, 296 = FamRZ 2001, 1695 ).

    Obwohl die Barwertermittlung nach dieser Verordnung nicht mehr den aktuellen biometrischen Gegebenheiten entspricht, ist diese zur Wahrung der Rechtseinheit und im Interesse der Rechtssicherheit derzeit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung weiter anzuwenden; eine sich hieraus eventuell ergebende Unterbewertung von Anrechten kann nach Inkrafttreten der Neuregelung über ein Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG aufgefangen werden (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1695 ff.).

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Eine Versorgung ist dann im Leistungsteil volldynamisch, wenn die Wertsteigerung der Versorgung um durchschnittlich nicht mehr als etwa 1 % hinter den Steigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung zurückbleibt (BGH, FamRZ 1992, 1051 ff., 1054).

    Nach dieser Auskunft haben sich die Versorgungsleistungen der B.A.-Versorgung in den Jahren 1990 bis 1999 im Durchschnitt jährlich um 2.80 % linear erhöht (zu diesem Vergleichsmaßstab siehe BGH, FamRZ 1992, 1051 ), während im gleichen Zeitraum die durchschnittliche jährliche Steigerung in der Beamtenversorgung lediglich 2, 62 % und in der gesetzlichen Rentenversorgung sogar nur 2, 33 % betrug, wie sich aus nachfolgender Tabelle ergibt.

  • KG, 18.06.1996 - 17 UF 6984/95

    Klage auf Nichtvornahme eines nachehelichen Versorgungsausgleichs; Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Auch genügt es nicht, dass der Berechtigte lediglich wirtschaftlich besser gestellt ist als der Ausgleichspflichtige (KG, FamRZ 1997, 28 ).
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 10 UF 41/00

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung ; Anwartschaft ; Berechnung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Auch bei der Bewertung des Ehezeitanteils der Ruhegehaltsanwartschaft der Antragstellerin ergibt sich gegenüber der Entscheidung des Familiengerichts eine Änderung, weil hinsichtlich der Sonderzuwendung der im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung maßgebende Bemessungsfaktor zugrunde zu legen ist (vgl. BGH; FamRZ 2000, 749 und OLG Celle; FamRZ 2002, 170 ).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 55/97

    Ruhensberechnung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Auch bei der Bewertung des Ehezeitanteils der Ruhegehaltsanwartschaft der Antragstellerin ergibt sich gegenüber der Entscheidung des Familiengerichts eine Änderung, weil hinsichtlich der Sonderzuwendung der im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung maßgebende Bemessungsfaktor zugrunde zu legen ist (vgl. BGH; FamRZ 2000, 749 und OLG Celle; FamRZ 2002, 170 ).
  • OLG Bamberg, 22.03.2000 - 2 UF 48/99

    Zur groben Unbilligkeit im Sinne des § 1587c BGB und zur Anwendung des § 1587b

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Voraussetzungen dieser Art (wie z.B. in dem der Entscheidung des OLG Bamberg, FamRZ 2001, 162 zugrunde liegenden Fall) sind hier nicht ersichtlich.
  • OLG Koblenz, 31.10.2000 - 9 UF 1209/98

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
    Wie der Antragsgegner zutreffend ausführt, ist die Vereinbarung der Gütertrennung allein kein Härtegrund im Sinne dieser Vorschrift (Senat, OLGR 2001, 246).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03

    Versorgungsausgleichsberechnung: Anwendung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001

    Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97

    Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld,

    Hinsichtlich der Berücksichtigung der Sonderzuwendung folgt der Senat der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach wegen der Veränderungen des Bemessungsfaktors der jeweils geltende anzuwenden ist, da auch für die Höhe des Versorgungsausgleichs die zur Zeit der Entscheidung maßgeblich gesetzliche Regelung heranzuziehen ist (vgl. BGH FamRZ 2000, 748 und 749; OLG Celle FamRZ 2002, 170 und 823; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1369).
  • OLG Bremen, 07.01.2003 - 4 UF 68/02

    Zur Berücksichtigung der Absenkung des Ruhegehaltssatzes von 75 v. H. auf 71,75

    Die damit angesprochene Frage, ob und in welcher Weise den Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) im Versorgungsausgleich Rechnung getragen werden muss, ist umstritten (vgl. einerseits OLG Celle, FamRZ 2002, 823 und andererseits OLG Koblenz FamRZ 2002, 1629, sowie die Zusammenstellung bei Bergner, FamRZ 2002, 1230).
  • LG Bonn, 05.11.2008 - 15 O 403/08

    Anspruch auf Beförderung von Broschüren mit politischem und

    Werturteile sind Äußerungen, die durch Elemente der subjektiven Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind und deshalb nicht wahr oder unwahr, sondern je nach der persönlichen Überzeugung nur "falsch" oder "richtig", als "zutreffend" oder "unzutreffend" bewertet und in dieser Weise geteilt oder abgelehnt werden können (BGH NJW 1994, 2614, 2615; NJW 1998, 1223, 1224; OLG Brandenburg NJW 1999, 3339, 3341; NJW-RR 2002, 1369, 1370; BVerfG NJW 2000, 199, 200; Lenckner , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 186 Rz. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.11.2001 - 11 U 101/01   

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https://dejure.org/2001,8224
OLG Celle, 27.11.2001 - 11 U 101/01 (https://dejure.org/2001,8224)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.11.2001 - 11 U 101/01 (https://dejure.org/2001,8224)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. November 2001 - 11 U 101/01 (https://dejure.org/2001,8224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anlageberatung: Aufklärungspflichten des Anlagenberaters; Reichweite eines zwischen Anlageinitiator und Anleger geschlossenen Abfindungsvergleichs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung aus der Pflichtenstellung eines Anlageberaters

  • Wolters Kluwer

    Haftung aus der Pflichtenstellung eines Anlageberaters

Verfahrensgang

  • LG Verden - 5 O 106/99
  • OLG Celle, 27.11.2001 - 11 U 101/01
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 59/01   

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https://dejure.org/2001,7737
OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 59/01 (https://dejure.org/2001,7737)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2001 - 6 U 59/01 (https://dejure.org/2001,7737)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2001 - 6 U 59/01 (https://dejure.org/2001,7737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; UWG § ... 1; ; LMKV § 1; ; LMKV § 1 Abs. 3; ; LMKV § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 713; ; ZPO § 529 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    LMKV § 3; UWG § 1
    UWG -Recht: Anagben zur "Mindesthaltbarkeit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98

    Mindesthaltbarkeitsdatum bei Faßbier

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 59/01
    Auch im übrigen schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem das Verfügungsverfahren abschließenden und den Parteien bekannten Urteil vom 02.08.2000 (Blatt 219 ff. der Beiakte 13 O 113/99 LG Aachen) an und nimmt diese den Parteien bekannte Ausführungen zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen in Bezug, und zwar auch insoweit, als das Oberlandesgericht Düsseldorf in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 19.03.1999, OLGR 1999, 319, 320/321 m.w.N.) in seinem Verfügungsurteil sinngemäß ausgeführt hat, das gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften verstoßende Verhalten des Beklagten sei jedenfalls deshalb wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, weil der Beklagte sich bewusst und planmäßig über die Kennzeichnungsvorschriften hinwegsetze, um dadurch einen sachlich ungerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.10.2001 - 17 WF 381/01   

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https://dejure.org/2001,9232
OLG Stuttgart, 18.10.2001 - 17 WF 381/01 (https://dejure.org/2001,9232)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.10.2001 - 17 WF 381/01 (https://dejure.org/2001,9232)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 17 WF 381/01 (https://dejure.org/2001,9232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umstellung von Alttiteln; Unterhaltsfestbeträge; Dynamische Vomhundertsätze; Regelbeträge; Wechsel in eine höhere Altersstufe; Anhebung des Ausgangsunterhalts

  • Judicialis

    KindUG § 3; ; KindUG § 3 Abs. 2; ; KindUG § 3 Abs. 1; ; KindUG § 1; ; KindUG § 4 Abs. 1; ; UTAG § 2; ; Regelbetrag-Verordnung § 1; ; Regelbetrag-Verordnung § 2; ; ZPO § ... 652 Abs. 1; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 323 ZPO; ; ZPO § 648 Abs. 1; ; ZPO § 654; ; ZPO § 648 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1612 a Abs. 2 u. 3; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Zur Umstellung von vor dem 1. 7. 1998 ergangener Unterhaltstitel über Festbeträge auf dynamische Vomhundertsätze der Regelbeträge gem. § 1612a BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 552
 
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