Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02   

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https://dejure.org/2002,672
OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02 (https://dejure.org/2002,672)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.09.2002 - 19 U 16/02 (https://dejure.org/2002,672)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. September 2002 - 19 U 16/02 (https://dejure.org/2002,672)
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Internetauktion - goldene Herrenarmbanduhr

§§ 144 ff. BGB, § 286 ZPO, Nutzung eines Paßwortes im Rahmen einer Internetauktion schafft ist für den Beweis der Identität des Vertragschließenden nicht hinreichend (Mißbrauchsgefahr), auch kein Anscheinsbeweis

Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anscheinsbeweis und keine Beweislastumkehr zu Lasten des Inhabers eines E-Mail-Accounts -

  • JurPC

    BGB §§ 145 ff.
    Beweisfragen bei Vertragsschluss in der Internet-Auktion

  • aufrecht.de

    Mißbrauchsgefahr von E-Mail-Adressen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragen der Missbrauchsgefahr durch Unterhalten einer E-Mail-Adresse; Typischer Geschehensablauf für einen Anscheinsbeweis bei Verwendung eines ungeschützten Passwortes ; Voraussehen des vollmachtlosen Handelns des Unbefugten im Rahmen der Anscheinsvollmacht; Schutz des ...

  • Kanzlei Flick

    Beweislast für Identität des Käufers

  • kanzlei.biz

    Beweisfragen bei Vertragsschluss in der Internet-Auktion

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 108; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 164 ff.; BGB § 433
    Beweislast für Vertragsschlüsse im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 164 ff. 433
    Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Anscheinsbeweis und keine Beweislastumkehr zu Lasten des Inhabers eines E-Mail-Accounts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Passwort-Schutz auf eBay + rechtliche Konsequenzen

  • beck.de (Leitsatz)

    Beweislast für Gebote bei Internetauktion

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Internetauktionen: Email reicht als Nachweis eines Vertragsschlusses nicht aus // Die Benutzung eines Email Accounts lässt nicht auf die Identität des Benutzers schließen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1565
  • MMR 2002, 813
  • K&R 2003, 83
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Erfurt, 14.09.2001 - 28 C 2354/01

    Identitätsnachweis bei Internetauktion

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Begründung des angefochtenen Urteils, der er sich vollinhaltlich anschließt, Bezug (zustimmend ebenfalls Wiebe, MMR 2002, 257; Boere, TR 2002, 295; in einem gleichgelagerten Fall hat das AG Erfurt ebenso entschieden, MMR 2002, 127).
  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02
    Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 2 O 450/00 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.04.2002 - XI ZR 375/00

    Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02
    Das bloße unterhalten einer E-Mail-Adresse führt ebenso wenig zu Tragung der Missbrauchsgefahr die der bloße Besitz einer Kreditkarte zu einer Haftung des Inhabers führt im Falle der missbräuchlichen Angabe seiner (geheimen) Kreditkartennummer durch einen unbefugten Dritten z. B. im Mailorderverfahren (siehe hierzu BGH NJW 2002, 2234 unter Hinweis auf Langenbucher, Die Risikozuweisung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, S. 259).
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05

    Zustandekommen von Verträgen über Internet-Plattformen

    Der Geschäftspartner kann im anonymen Internetverkehr daher allein aufgrund eines verwendeten Passworts nicht berechtigterweise davon ausgehen, einen Vertragspartner zu erhalten (vgl. Senatsurteil vom 06.09.2002, CR 2003, 55 f.).
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Eine von der Grundregel abweichende Verteilung der Beweislast aus Billigkeitsgesichtspunkten ist auch im Hinblick auf die dem Vertragsschluss im Rahmen einer Internetauktion zugrunde liegenden Gefahrenbereiche nicht geboten (OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 16/02, CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn, Urteil - der erkennenden Kammer - vom 07.08.2001, 2 O 450/00, CR 2002, 293 = MMR 2002, 255; LG Konstanz, Urteil vom 19.04.2002, 2 O 141/01 A, CR 2002, 609 = MMR 2002, 835; AG Erfurt, Urteil vom 14.09.2001, MMR 2002, 127).
  • AG Wiesloch, 20.06.2008 - 4 C 57/08

    Bank muss Phishing-Opfern Geld erstatten

    Nach OLG Köln, MMR 2002, 813 (zu einer Emailadresse) ist eine Anscheinsvollmacht bei Benutzung einer Emailadresse nicht gegeben, da der Inhaber der Adresse nicht die Möglichkeit habe, das Verhalten eines Dritten vorauszusehen.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06

    Markenverletzung: Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von

    Die Situation im Streitfall unterscheidet sich von derjenigen, die der Entscheidung des LG Bonn (CR 2002, 293, bestätigt durch OLG Köln, CR 2003, 55) zugrunde gelegen hat.
  • LG Magdeburg, 21.10.2003 - 6 O 1721/03

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Allein das Unterhalten eines Kontos bei einem Internet-Auktionshaus führt noch nicht dazu, dass der Inhaber die Missbrauchsgefahr zu tragen hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.09.2002 [- 19 U 16/02], VersR 2002, 1565 f.; LG Konstanz, Urt. v. 19.04.2002 [- 2 O 141/01 A], MMR 2002, 835 f.; AG Erfurt, Urt. v. 14.09.2001 [- 28 C 2354/01], MMR 2002, 127 f.).
  • AG Hamburg, 12.01.2011 - 7c C 53/10

    Internet-Anschlusskosten: Rückerstattungsanspruch für Mehrwertdienstentgelte bei

    Eine Haftung des Vertretenen aufgrund einer Anscheinsvollmacht kommt nur in Betracht, wenn der Geschäftsgegner die den Rechtsschein begründenden und dem Vertretenen zurechenbaren Umstände im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gekannt, auf den Rechtsschein vertraut hat, und dieses Vertrauen für seine geschäftliche Entschließung ursächlich geworden ist (BGH, Urteil v. 14.03.2000, XI ZR 55/99, BGHR BGB § 167 Anscheinsvollmacht 9 m. w. Nachw., zitiert nach juris; vgl. auch LG Bonn, Versäumnisurteil v. 7.8.2001, 2 O 450/00, bestätigt durch OLG Köln, Urteil v. 6.09.2002, CR 2003, 55; ; LG Bonn, Urteil v. 19.12.2003, 2 O 472/03).
  • LG Aachen, 02.06.2005 - 12 O 55/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines über das Internetportal Ebay zustande

    Darauf, ob die Beklagte oder ein Dritter die Ersteigerung tatsächlich durchgeführt haben und wer insofern beweisbelastet ist, sowie ob eine Rechtsscheinshaftung überhaupt in Betracht kommt (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 16/02 bzw. KG, NJW 2005, 1053 f.) kommt es entscheidungserheblich nicht an.
  • LG Münster, 20.03.2006 - 12 O 645/05
    Für einen im Rahmen einer Internetversteigerung zustande gekommenen Kaufvertrag gilt dabei nichts anderes (vgl. OLG T, Urt. v. 2.3.2004, OLG-NL 2005, 51; OLG L2 Urt. v. 6.9.2002 CR 2003, 55; LG C, Urt. v. 19.12.2003, CR 2004, 218ff.; LG N Urt. v. 21.10.2003 CR 2005, 466f.; LG L, Urt. v. 19.4.2002, CR 2002, 609; LG C Urt. v. 7.8.2001 CR 2002, 293ff.).
  • LG Köln, 27.10.2005 - 8 O 15/05

    Kein Anscheinsbeweis für Identität des Käufers bei eBay-Kauf

    So besteht zum einen die Gefahr eines Eingriffs seitens unbefugter Dritter, zum anderen haben sich beide Parteien mit der Registrierung bzw. Nutzung dieser Gefahr gleichermaßen ausgesetzt (OLG Köln MMR 2002, 813-814; LG Bonn MMR 2002, 256).
  • VG Köln, 26.04.2004 - 11 L 673/04

    Dialerverbot gegenüber HAS bestätigt

  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7426
OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7426)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2001 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7426)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2001 - 14 U 70/01 (https://dejure.org/2001,7426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen für die Annahme eines gestellten Unfalls; Widerspruch zwischen Vorbringen des Streithelfers einer Unfallpartei und der Unfallpartei selbst

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 7 StVG
    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Gestellter Unfall; Streithelfer; Widersprüchlicher Vortrag; Verkehrsunfall; Indizien ; Unfallmanipulation

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Gestellter Unfall; Streithelfer; Widersprüchlicher Vortrag; Verkehrsunfall; Indizien ; Unfallmanipulation

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen Erklärungen einer Partei im Rahmen einer Parteivernehmung nach § 445 ZPO kein Geständnis im Sinne von § 288 ZPO dar (vgl. BGH NJW 1995, 1432, 1433 m. w. N.).

    Dies hat zur Folge, dass auch ein unbewusst unwahres Geständnis grundsätzlich wirksam ist, es sei denn, es liegt ein betrügerisches Zusammenwirken der Parteien zum Nachteil eines Dritten vor (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH NJW 1995, 1432, 1433; VersR 1978, 862, 865; 1970, 826; Zöller/Greger a. a. O., § 288 Rn. 3 b und 7).

    Keiner Entscheidung bedarf darüber hinaus die Frage, ob tatsächliche Erklärungen der Parteien bei ihrer Anhörung nach § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO als Geständnis angesehen werden können (ausdrücklich offen gelassen von BGH NJW 1995, 1432, 1433).

  • OLG Hamm, 29.04.1996 - 6 U 187/95

    Kein Versäumnisurteil bei Klageabweisungsantrag des Streithelfers

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Das rechtliche Interesse der Beklagten zu 2, dem Beklagten zu 1 auch als Streithelferin beizutreten, ergibt sich dabei aus der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1997, 156, 157).

    Sie sind unbeachtlich, wenn sich aus dem Gesamtverhalten der unterstützten Partei ergibt, dass sie Erklärungen oder Prozesshandlungen nicht gegen sich gelten lassen will (BGH NJW 1994, 1557; OLG Hamm NJW-RR 1997, 156, 157).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Dies hat zur Folge, dass auch ein unbewusst unwahres Geständnis grundsätzlich wirksam ist, es sei denn, es liegt ein betrügerisches Zusammenwirken der Parteien zum Nachteil eines Dritten vor (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH NJW 1995, 1432, 1433; VersR 1978, 862, 865; 1970, 826; Zöller/Greger a. a. O., § 288 Rn. 3 b und 7).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Dies hat zur Folge, dass auch ein unbewusst unwahres Geständnis grundsätzlich wirksam ist, es sei denn, es liegt ein betrügerisches Zusammenwirken der Parteien zum Nachteil eines Dritten vor (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH NJW 1995, 1432, 1433; VersR 1978, 862, 865; 1970, 826; Zöller/Greger a. a. O., § 288 Rn. 3 b und 7).
  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Die Beklagten sind insoweit einfache Streitgenossen (vgl. BGH r + s 1994, 212; VersR 1974, 1117) und können deshalb auch unterschiedlich vortragen.
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01
    Die Beklagten sind insoweit einfache Streitgenossen (vgl. BGH r + s 1994, 212; VersR 1974, 1117) und können deshalb auch unterschiedlich vortragen.
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14

    Beweislast bei Kfz-Unfall: Behauptung der Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs

    Ein bloßes Unterlassen von Sachvortrag steht ebenso wie die bewusste Säumnis einem Verhandeln des Streithelfers nicht als Widerspruch im Sinne von § 67 ZPO entgegen (OLG Celle OLGR 2002, 88, 89).

    Räumt der nicht postulationsfähige angebliche Schädiger in seiner Vernehmung als Partei den vom Kläger behaupteten Unfallhergang ein, liegt kein gerichtliches Geständnis im Sinne des § 288 ZPO vor und setzt sich der Haftpflichtversicherer als Streithelfer des beklagten Schädigers nicht in Widerspruch zu der von ihm unterstützten Partei, wenn er weiterhin Klageabweisung beantragt, weil ein gestellter Unfall vorliege (OLG Celle OLGR 2002, 88, 89).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8189
OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01 (https://dejure.org/2002,8189)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2002 - 5 U 31/01 (https://dejure.org/2002,8189)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2002 - 5 U 31/01 (https://dejure.org/2002,8189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren; Rechtsmissbräuchliche Anspruchsverfolgung i.S.v. § 13 Abs. 5 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG); Vorwurf eines "kollusiven Verhaltens" ; Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) unter dem Gesichtspunkt des ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 13 Abs. 5
    Unlauterer Wettbewerb bei Gewinnspiel, welches von Warenbestellung abhängig ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 1, 13 UWG
    Glücks-Coupon - Verknüpfung zwischen Gewinnspielteilnahme und Förderung des Warenabsatzes

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74

    Verwendung einer Bestellkarte als Teilnahmekarte für Preisausschreiben -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Erst bei Hinzutreten besonderer Unlauterkeitsmomente können sie im Einzelfall wettbewerbswidrig sein (BGH GRUR 73, 474, 475 -Preisausschreiben; BaumbachlHefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl. 1998, § 1 UWG Rn. 151 m.w.N.) Dabei unterliegen Preisausschreiben, Gratisverlosungen und dergleichen als Mittel der in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Leistungswettbewerb stehenden Wertreklame einer strengeren Beurteilung als die übliche Werbung durch Wort und Bild (BGH WRP 1976, 172, 173 -Versandhandels-Preisausschreiben).

    Vor diesem Hintergrund verstößt die Zusendung der Teilnahmebedingungen einer Gratisverlosung zusammen mit einem Bestellformular jedenfalls dann gegen gute Wettbewerbssitten, wenn durch diese Verbindung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden könnten, ihre wirtschaftliche Entschließung nicht im Hinblick auf Güte und Preiswürdigkeit der Ware zu treffen, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive, insbesondere die Hoffnung, einen ausgesetzten Preis zu gewinnen (BGH GRUR 73, 474, 475 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 Gewinnspiel; BGH WRP 76, 100, 101).

    Deshalb darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben nicht irgendwie mit dem Warenabsatz verkoppelt werden (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. - Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 - Gewinnspiel).

    Zwar ist die Beifügung eines Bestellformulars zu einem Versandprospekt, in dem ein Preisausschreiben angekündigt wird, nicht schlechthin wettbewerbswidrig (BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben).

    Diese Überlegung wird regelmäßig jedenfalls bei einem Teil der Spielinteressenten zu dem Gedanken führen, dass es wahrscheinlich, jedenfalls aber möglicherweise die Gewinnchance verbessern könne, wenn man zugleich eine Bestellung aufgebe (BGH WRP 76, 172, 174-Versandhandels-Preisausschreiben).

    Denn derartige Erklärungen werden häufig nicht ernst genommen (BGH WRP 76, 172, 174Versandhandels-Preisausschreiben) und können von dem beeinflussenden Gesamteindruck der Werbemaßnahme nicht ablenken (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; v. Gamm, Kap. 27 Rn. 12, Fn. 46).

    Bei der gebotenen Anlegung eines strengen Maßstabes an Erscheinungsformen der Wertreklame genügt es für die Anwendung des § 1 UWG, wenn nach der Lebenserfahrung ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Überlegung anstellen und sich danach verhalten wird, Besteller würden bei der Verlosung möglicherweise bevorzugt (BGH WRP 76, 172, 174 - Versandhandels-Preisausschreiben).

    Insoweit erfüllt sie damit die von der Rechtsprechung (z.B. BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben) hierfür aufgestellten Bedingungen.

    Soweit der Bundesgerichtshof in der zitierten früheren Rechtsprechung (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben ) weitergehend angenommen hatte, die angesprochenen Verkehrskreis nähmen einen solchen Hinweis häufig nicht ernst und gingen davon aus, dass eine gleichzeitige Bestellung - entgegen dem klaren Wortlaut - die Gewinnchancen doch fördere (BGH WRP 76, 172, 174 - Versandhandels-Preisausschreiben), führt dies nach Auffassung des Senats leicht in einen argumentativen Zirkelschluss, der letztlich zur Folge hat, dass - entgegen der anderslautenden ausdrücklichen Feststellung der Rechtsprechung - Gewinncoupons nie gleichzeitig mit Bestellformularen Verwendung finden können.

    Denn das würde praktisch darauf hinauslaufen, einseitig dem Versandhandel eine Werbung mit Preisausschreiben unmöglich zu machen" (BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben),.

    Der Senat lässt die Revision gegen dieses Urteil in Anwendung von § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu, weil die Entscheidung zum Teil von den durch den Bundesgerichtshof in den 70er Jahren aufgestellten Rechtsgrundsätzen abweicht, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen "Preisausschreiben" (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben ) und "Versandhandelspreisausschreiben" (BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben).

  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 71/71

    Preisausschreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Erst bei Hinzutreten besonderer Unlauterkeitsmomente können sie im Einzelfall wettbewerbswidrig sein (BGH GRUR 73, 474, 475 -Preisausschreiben; BaumbachlHefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl. 1998, § 1 UWG Rn. 151 m.w.N.) Dabei unterliegen Preisausschreiben, Gratisverlosungen und dergleichen als Mittel der in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Leistungswettbewerb stehenden Wertreklame einer strengeren Beurteilung als die übliche Werbung durch Wort und Bild (BGH WRP 1976, 172, 173 -Versandhandels-Preisausschreiben).

    Vor diesem Hintergrund verstößt die Zusendung der Teilnahmebedingungen einer Gratisverlosung zusammen mit einem Bestellformular jedenfalls dann gegen gute Wettbewerbssitten, wenn durch diese Verbindung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden könnten, ihre wirtschaftliche Entschließung nicht im Hinblick auf Güte und Preiswürdigkeit der Ware zu treffen, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive, insbesondere die Hoffnung, einen ausgesetzten Preis zu gewinnen (BGH GRUR 73, 474, 475 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 Gewinnspiel; BGH WRP 76, 100, 101).

    Deshalb darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben nicht irgendwie mit dem Warenabsatz verkoppelt werden (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. - Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 - Gewinnspiel).

    Eine unzulässige Kopplung ist jedoch regelmäßig dann gegeben, wenn im Versandhandel ein Preisausschreiben veranstaltet wird und das einem Katalog beigefügte Bestellformular auch als Teilnahmeschein verwendet werden kann (BGH W RP 76, 172, 173 f. Versandhandels-Preisausschreiben; vgl. auch BGH GRUR 73, 474, 476 Preisausschreiben; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl. 1998, § 1 UWG Rn. 155; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rn. 57; v.Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 1987, Kap. 27 Rn. 12).

    Denn dadurch wird die Gefahr hervorgerufen, dass der Verkehr davon ausgeht, ein Besteller würde möglicherweise bei der Verlosung bevorzugt, sein Teilnahmeschein würde größere Bedeutung finden und nicht verloren gehen, und dass aus diesen sachfremden Motiven Bestellungen getätigt werden (BGH W RP 76, 172, 174-Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 73, 474, 476 Preisausschreiben).

    Denn derartige Erklärungen werden häufig nicht ernst genommen (BGH WRP 76, 172, 174Versandhandels-Preisausschreiben) und können von dem beeinflussenden Gesamteindruck der Werbemaßnahme nicht ablenken (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; v. Gamm, Kap. 27 Rn. 12, Fn. 46).

    Denn auch bei einer solchen Konstellation wird ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs an der Uneigennützigkeit der Beklagten zweifeln, sondern es vielmehr ausgehend davon, dass die Beklagte ein an dem Grundsatz der Gewinnmaximierung ausgerichtetes Wirtschaftsunternehmen ist, für möglich halten, dass bei einer Bestellung sich die Chancen erhöhen, dass die Beklagte die eventuell bereits gezogene Glücksnummer auch tatsächlich beachtet und der Teilnahmeschein nicht verloren geht (vgl. auch BGH GRUR 73, 474, 476).

    Soweit der Bundesgerichtshof in der zitierten früheren Rechtsprechung (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben ) weitergehend angenommen hatte, die angesprochenen Verkehrskreis nähmen einen solchen Hinweis häufig nicht ernst und gingen davon aus, dass eine gleichzeitige Bestellung - entgegen dem klaren Wortlaut - die Gewinnchancen doch fördere (BGH WRP 76, 172, 174 - Versandhandels-Preisausschreiben), führt dies nach Auffassung des Senats leicht in einen argumentativen Zirkelschluss, der letztlich zur Folge hat, dass - entgegen der anderslautenden ausdrücklichen Feststellung der Rechtsprechung - Gewinncoupons nie gleichzeitig mit Bestellformularen Verwendung finden können.

    Der Senat lässt die Revision gegen dieses Urteil in Anwendung von § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu, weil die Entscheidung zum Teil von den durch den Bundesgerichtshof in den 70er Jahren aufgestellten Rechtsgrundsätzen abweicht, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen "Preisausschreiben" (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben ) und "Versandhandelspreisausschreiben" (BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Denn es kann - schon wegen der Häufigkeit derartiger Gewinnspiele und des damit einhergehenden Gewöhnungseffektes - nicht angenommen werden, dass sich die Verbraucher aufgrund des aus ihrer Sicht attraktiven Gewinnspiels dazu verleiten ließen, vom Angebot der Beklagten unkritisch Gebrauch zu machen (vgl. BGH GRUR 98, 735 ff - Rubbelaktion).

    Damit hat der BGH seine Liberalisierungstendenzen im Anschluss an die Entscheidungen "McBacon" (BGH GRUR 89, 757ff - McBacon) und "Rubbelaktion" (BGH GRUR 98, 735 ff - Rubbelaktion) fortgesetzt, in denen schon die unwiderstehliche Anlockwirkung wertvoller Gewinne bzw. der Veranlassung zum Aufsuchen der Geschäftsräume verneint wurde.

    "Von einem übertriebenen Anlocken kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn Kunden anlässlich der Teilnahme an einem Gewinnspiel Waren kaufen, sondern erst dann, wenn diese Kunden durch die mit dem Gewinnspiel verbundenen sachfremden Beeinflussungen davon abgehalten werden, die Güte und Preiswürdigkeit der Waren zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1989, 757, 758 - McBacon; GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion).

  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87

    McBacon

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Damit hat der BGH seine Liberalisierungstendenzen im Anschluss an die Entscheidungen "McBacon" (BGH GRUR 89, 757ff - McBacon) und "Rubbelaktion" (BGH GRUR 98, 735 ff - Rubbelaktion) fortgesetzt, in denen schon die unwiderstehliche Anlockwirkung wertvoller Gewinne bzw. der Veranlassung zum Aufsuchen der Geschäftsräume verneint wurde.

    "Von einem übertriebenen Anlocken kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn Kunden anlässlich der Teilnahme an einem Gewinnspiel Waren kaufen, sondern erst dann, wenn diese Kunden durch die mit dem Gewinnspiel verbundenen sachfremden Beeinflussungen davon abgehalten werden, die Güte und Preiswürdigkeit der Waren zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1989, 757, 758 - McBacon; GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Auch der Bundesgerichtshof geht inzwischen sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers aus, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show).

    So hat es der Bundesgerichtshof in der zuletzt ergangenen Entscheidung "Space Fidelity Peep Show" (BGH WRP 00, 724 ff - Space Fidelity Peep Show) bei der Prüfung des sog. "psychischen Kaufzwangs" etwa unbeanstandet gelassen, wenn sich der Teilnahme-Interessent zur Rechtfertigung des Zeit- und Kostenaufwands für den Besuch des abgelegenen Geschäftslokals der Beklagten zu einem Gelegenheits- bzw. Verlegenheitskauf veranlasst sähe (BGH a.a.O., S. 726).

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung BGH WRP 98, 727 -Schmuck-Set folgt kein anderes Ergebnis.

    In dieser Einschätzung sieht sich der Senat u.a. auch durch die - allerdings zu einer abweichenden, aber vergleichbaren Konstellation ergangenen - Ausführungen des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit in der Sache "Schmuckset" (BGH WRP 98, 727, 728 - Schmuckset) bestätigt.

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Vor diesem Hintergrund verstößt die Zusendung der Teilnahmebedingungen einer Gratisverlosung zusammen mit einem Bestellformular jedenfalls dann gegen gute Wettbewerbssitten, wenn durch diese Verbindung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden könnten, ihre wirtschaftliche Entschließung nicht im Hinblick auf Güte und Preiswürdigkeit der Ware zu treffen, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive, insbesondere die Hoffnung, einen ausgesetzten Preis zu gewinnen (BGH GRUR 73, 474, 475 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 Gewinnspiel; BGH WRP 76, 100, 101).

    Deshalb darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben nicht irgendwie mit dem Warenabsatz verkoppelt werden (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. - Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 - Gewinnspiel).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Auch der Bundesgerichtshof geht inzwischen sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers aus, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show).
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Auch der Bundesgerichtshof geht inzwischen sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers aus, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01
    Auch der Bundesgerichtshof geht inzwischen sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht von dem Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers aus, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 46/74

    Vertrieb eines Schokoladenriegels - Veranstaltung eines Gewinnspiels - Sammlung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13131
OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 27/01 (https://dejure.org/2001,13131)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2001 - 2 U 27/01 (https://dejure.org/2001,13131)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2001 - 2 U 27/01 (https://dejure.org/2001,13131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Immobilienmakler; Unlauterer Wettbewerb; Gefahr einer Wiederholung ; Wiederholungsgefahr; Wettbewerbsverstoß; Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 4; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 13 Abs. 4; ZPO § 97 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96

    Verlagsverschulden II - BGB - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 27/01
    Wäre daher die Antragsgegnerin in einem solchen Falle der Antragstellerin gegenüber gesetzlich nicht zur Unterlassung verpflichtet, so kann von ihr auch nicht verlangt werden, sich der Antragstellerin gegenüber uneingeschränkt zur Unterlassung zu verpflichten, womit sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. WRP 1998, 864, 866 f. - Verlagsverschulden II; GRUR 1988, 561, 562 f. - Verlagsverschulden I) auch dann zur Zahlung einer versprochenen Vertragsstrafe verpflichtet wäre, wenn eine Zuwiderhandlung darauf beruhen würde, dass ein Verlag einen "korrekten" Anzeigenauftrag der Antragsgegnerin fehlerhaft ausgeführt hätte.
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 27/01
    Wäre daher die Antragsgegnerin in einem solchen Falle der Antragstellerin gegenüber gesetzlich nicht zur Unterlassung verpflichtet, so kann von ihr auch nicht verlangt werden, sich der Antragstellerin gegenüber uneingeschränkt zur Unterlassung zu verpflichten, womit sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. WRP 1998, 864, 866 f. - Verlagsverschulden II; GRUR 1988, 561, 562 f. - Verlagsverschulden I) auch dann zur Zahlung einer versprochenen Vertragsstrafe verpflichtet wäre, wenn eine Zuwiderhandlung darauf beruhen würde, dass ein Verlag einen "korrekten" Anzeigenauftrag der Antragsgegnerin fehlerhaft ausgeführt hätte.
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 27/01
    In einem solchen Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Verlag kein "Beauftragter" des Werbenden im Sinne des § 13 Abs. 4 UWG, so dass die Veröffentlichung einer wettbewerbswidrigen Anzeige, deren rechtswidriger Inhalt gerade auf einer Abweichung des Verlages von dem ihm erteilten Anzeigenauftrag beruht, keinen Unterlassungsanspruch gegen den Werbenden begründet (vgl. BGH, GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag).
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