Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.03.2002 - 10 U 692/01   

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https://dejure.org/2002,11844
OLG Koblenz, 08.03.2002 - 10 U 692/01 (https://dejure.org/2002,11844)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2002 - 10 U 692/01 (https://dejure.org/2002,11844)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2002 - 10 U 692/01 (https://dejure.org/2002,11844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Infektion; Operation; Infektionsrisiko

  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § 291; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 711 S. 2; ; ZPO § 709 S. 2; ; ZPO § 543 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei ärtztlichem Kunstfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1110
OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01 (https://dejure.org/2002,1110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2002 - 12 U 284/01 (https://dejure.org/2002,1110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2002 - 12 U 284/01 (https://dejure.org/2002,1110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k
    Reichweite der Ausschlussklausel für Baurisiken in § 4 Abs. 1 k ARB 75. Mit Anmerkung: Josef Berger

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Risikoausschluss nach § 4 Abs. 1 k ARB 75; Verletzung von Nebenpflichten des Kreditgebers; Renditemöglichkeiten einer noch nicht fertiggestellten Immobilie; Deckungsschutzklage; Baufinanzierung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ARB 75 § 4 Abs. 1k
    Rechtschutzversicherung nach ARB 75 auch für Streitigkeiten wegen falscher Anlageberatung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung: Gilt der Ausschluss des Baurisikos auch für Streitigkeiten über die Baufinanzierung? (IBR 2002, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 964
  • MDR 2002, 1371
  • NZBau 2002, 682
  • VersR 2002, 842
  • WM 2003, 404
  • BauR 2002, 1451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Bei der Auslegung dessen, was im Sinne des § 4 Abs. 1 k ARB in einem unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes steht, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Ausschlussklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142; BGH VersR 1986, 132).

    Ob danach die mit der Baufinanzierung zusammenhängenden Fragen unter den Ausschuss fallen, ist umstritten (BGH VersR 1986, 132 unter Hinweis auf Böhme, ARB 4. Auflage, § 4 Rn. 34; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Auflage, § 4 Rn. 109).

    Allerdings würde sich der Senat damit in Widerspruch setzen zu der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH VersR 1986, 132; OLG Stuttgart MDR 2000, 335; Harbauer, a.a.O.; Kurzka, r+s 1999, 511).

    Erforderlich ist ein zeitlicher und darüber hinaus auch ein innerer sachlicher Bezug zur Planung und Errichtung der Immobilie (BGH VersR 1986, 132).

    Mit dem Baurisiko besteht daher allenfalls ein mittelbarer Zusammenhang (vgl. auch BGH VersR 1986, 132).

  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87

    Begriff und Umfnag des Baurisikos

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Auch unter Beachtung dieser billigenswerten Zielsetzung der Ausschlussklausel kann jedoch nicht übersehen werden, dass die Fassung selbst wenig geglückt und in ihrem Wortsinn nicht eindeutig ist (BGH VersR 1989, 470).

    ARB 94 zwischenzeitlich auch umgesetzten - klareren Fassung bedurft (vgl. auch BGH VersR 1989, 470).

    Dieser Zusammenhang ist dann anzunehmen, wenn er rechtlich untrennbar mit den Bauleistungen verbunden ist ( BGH VersR 1990, 485; BGH VersR 1989, 470).

  • OLG München, 17.05.1999 - 31 U 6639/98

    Rückabwicklung der Baufinanzierung nach HWiG unterliegt dem Ausschluss durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Allerdings würde sich der Senat damit in Widerspruch setzen zu der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH VersR 1986, 132; OLG Stuttgart MDR 2000, 335; Harbauer, a.a.O.; Kurzka, r+s 1999, 511).
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 121/99

    Umfang der Rechtsschutzversicherung; Deckung für Streitigkeiten über Rückzahlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Dieses selbst muss sich als typisches Baurisiko darstellen (OLG Hamm NVersZ 2000, 492).
  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Danach ist maßgebend für die Anwendung des Risikoausschlusses, ob das im Rechtsschutzfall wahrzunehmende Interesse in einem qualifizierten Zusammenhang steht mit der Planung und Errichtung und damit mit dem speziellen Baurisiko (BGH NJW-RR 1994, 217).
  • BGH, 14.02.1990 - IV ZR 4/89

    Risikoausschluss des ARB § 4 Abs. 1 Buchstabe k

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Dieser Zusammenhang ist dann anzunehmen, wenn er rechtlich untrennbar mit den Bauleistungen verbunden ist ( BGH VersR 1990, 485; BGH VersR 1989, 470).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Bei der Auslegung dessen, was im Sinne des § 4 Abs. 1 k ARB in einem unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes steht, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Ausschlussklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142; BGH VersR 1986, 132).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 9 W 58/99

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung im Streit um Baufinanzierung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01
    Allerdings würde sich der Senat damit in Widerspruch setzen zu der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH VersR 1986, 132; OLG Stuttgart MDR 2000, 335; Harbauer, a.a.O.; Kurzka, r+s 1999, 511).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Damit verfolgt § 3 (1) d) ARB 94 den - auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich bis hin zu den unter dd) gesondert aufgenommenen Finanzierungsvorgängen von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 2, zu § 4 (1) k ARB 75; OLG Karlsruhe r+s 2002, 418 m. Anm. Armbrüster, EWiR 2002, 551).

    bb) Für eine einschränkende Auslegung dieser Klausel dahin, daß der Rechtsstreit sich als Verwirklichung des typischen Baurisikos darstellen müsse, ist danach kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2002, 418; offen gelassen in OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 27. Aufl. § 3 ARB 94 Rdn. 3).

    Der Erwerbsvorgang darf nur nicht losgelöst von der Planung und Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteiles sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993 aaO; OLG Frankfurt r+s 2002, 288; OLG Köln r+s 2000, 423; OLG Karlsruhe r+s 2002, 418 und NJW-RR 2003, 247; Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 b).

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03

    Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung

    Damit verfolgt § 3 (1) d) ARB 94 den - auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich bis hin zu den unter dd) gesondert aufgenommenen Finanzierungsvorgängen von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 2 zu § 4 (1) k ARB 75; OLG Karlsruhe r+s 2002, 418 m. Anm. Armbrüster, EWiR 2002, 551).

    bb) Für eine einschränkende Auslegung dieser Klausel dahin, daß der Rechtsstreit sich als Verwirklichung des typischen Baurisikos darstellen müsse, ist danach kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2002, 418; offen gelassen in OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 27. Aufl. § 3 ARB 94 Rdn. 3).

    Der Erwerbsvorgang darf nur nicht losgelöst von der Planung und Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteiles sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993 aaO; OLG Frankfurt r+s 2002, 288; OLG Köln r+s 2000, 423; OLG Karlsruhe r+s 2002, 418 und NJW-RR 2003, 247; Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 b).

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 173/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Damit verfolgt § 3 (1) d) ARB 98 den - auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich bis hin zu den unter dd) gesondert aufgenommenen Finanzierungsvorgängen von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 2 zu § 4 (1) k ARB 75; OLG Karlsruhe r+s 2002, 418 m. Anm. Armbrüster, EWiR 2002, 551).

    bb) Für eine einschränkende Auslegung dieser Klausel dahin, daß der Rechtsstreit sich als Verwirklichung des typischen Baurisikos darstellen müsse, ist danach kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2002, 418; offen gelassen in OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 27. Aufl. § 3 ARB 94 Rdn. 3).

    Der Erwerbsvorgang darf nur nicht losgelöst von der Planung und Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteiles sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993 aaO; OLG Frankfurt r+s 2002, 288; OLG Köln r+s 2000, 423; OLG Karlsruhe r+s 2002, 418 und NJW-RR 2003, 247; Harbauer/Maier, aaO Rdn. 6 b).

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss "Baurisiko" bei

    Dieser Zusammenhang war dann anzunehmen, wenn er rechtlich untrennbar mit den Bauleistungen verbunden ist (Senat r+s 2002, 418; NJW-RR 2003, 247).

    Von dieser Fassung des Risikoausschlusses unterscheidet sich § 3 Abs. 1 d dd ARB 94 bezüglich der Baufinanzierung in wesentlichen Punkten (Senat NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl. § 3 ARB 94 Rdn 8; Armbrüster EWiR 2002, 551; Maier r+s 2002, 419; siehe auch Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 3 ARB 94 Rdn 6).

  • OLG Celle, 19.08.2004 - 8 U 49/04

    Auslegung der "Baurisikoklausel" nach § 4 Abs. 1 k) ARB (Allgemeine

    Diese Auffassung des BGH bezüglich einer engen auf typische Baurisiken der Planung und Errichtung eines mängelfreien Gebäudes gerichteten Auslegung der Klausel unter Ausschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Baufinanzierung und dem Erwerbsrisiko wird auch von Teilen der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln VersR 2003, 1437: Täuschung des Erwerbers einer Eigentumswohnung durch den Verkäufer über den zu erzielenden Mietzins der als Anlageobjekt erworbenen Wohnung; OLG Karlsruhe VersR 2002, 842: Ansprüche des Käufers einer fast fertigen Eigentumswohnung gegenüber einem Kreditinstitut wegen unzutreffender Angaben zu überhöht kalkulierten Nettomieten; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 462: mangelnde Aufklärung durch Verkäufer einer mangelfrei errichteten Eigentumswohnung über bauordnungsrechtliche Nutzungsbeschränkungen; LG Coburg VersR 2002, 1275: betrügerische Schädigung bei Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds) sowie in der Literatur vertreten (vgl. Harbauer, a. a. O.; Rdnr. 93 f., 99; Prölss/Martin, a. a. O.).

    Derartige Rentabilitätsgesichtspunkte genügen aber für einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung eines Gebäudes ebenso wenig wie etwa der Erwerb einer bereits genutzten Immobilie zum Zweck der Vermietung über einen Mietpool (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2002, 842 f.).

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter

    Zwar wird er § 3 (1) d dd ARB 96 nicht dahin verstehen, dass sich zwingend das sogenannte Baurisiko realisiert haben muss, für das Auseinandersetzungen typisch sind, die über die anläßlich eines Bauvorhabens erbrachten Leistungen geführt werden mit der Folge, dass nur Streitigkeiten in direktem Zusammenhang gerade mit der Finanzierung solcher Bauleistungen erfasst wären (vgl. die Senatsurteile vom 29. Januar 2004 - 12 U 96/03 - unter 2 c; VersR 2004, 59 und VersR 2002, 842; zu § 4 Abs. 1 k ARB 75 BGH VersR 2003, 454 unter II 2).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Bei der Auslegung dessen, was im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB unter wissentlichem Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder sonstigen wissentlichen Pflichtverletzungen zu verstehen ist, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Ausschlussklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142; BGH VersR 1986, 132; Senat VersR 2002, 842).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02

    Lückenloser Versicherungsschutz bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung:

    Der Senat hat sich dieser Auffassung im Urteil vom 21.3.2002 (NVersZ 2002, 327 = r+s 2002, 418) - trotz grundsätzlicher Bedenken wegen des Begriffs der Unmittelbarkeit - angeschlossen und ist damit auch davon ausgegangen, dass unter Umständen bereits nach § 4 Abs. 1 k ARB 75 Rechtsstreitigkeiten über die Baufinanzierung vom Ausschlusstatbestand erfasst werden können, dass aber nicht jeder Rechtsstreit über die Baufinanzierung von vornherein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 202/02

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Risikoausschluss der wissentlichen

    Bei der Auslegung dessen, was im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB unter wissentlichem Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigen) oder sonstigen wissentlichen Pflichtverletzungen zu verstehen ist, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Ausschlussklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142; BGH VersR 1986, 132; Senat VersR 2002, 842).
  • OLG Schleswig, 22.07.2002 - 16 W 66/02

    Umfang des Bau-Risikoausschlusses in der Rechtsschutzversicherung

    Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur besteht ein solcher qualifizierter Zusammenhang zwischen der Planung und Errichtung eines Gebäudes und der Finanzierung dieses Vorhabens durch zweckgerichtete entsprechende Darlehen von Kreditinstituten (dazu die Nachweise in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21. März 2002, VersR 2002, 842).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2003 - 4 U 16/03

    Ausschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5181
OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz; Kapitalanlagenvermittler; Rechtsschutz gegen Schadensersatzklagen; Positive Vertragsverletzung eines Auskunftsvertrages; Bonitätsprüfung; Einstandspflichl des Haftpflichtversicherers; Renditen; Gewinnerwartungen

  • Judicialis

    AVB Vermögen § 4; ; AVB Vermögen § 1 Nr. 1; ; AVB Vermögen § 3 II Nr. 1; ; AVB Vermögen § 6; ; AVB Vermögen § 5 Nr. 3 a); ; AVB Vermögen § 4 Nr. 5; ; VVG § ... 1; ; VVG § 49; ; BGB § 278; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)

    AVB Vermögen § 1 Nr. 1; AVB Vermögen § 4 Nr. 5; AVB Vermögen § 5 Nr. 3 a; AVB Vermögen § 6
    Verpflichtung des Versicherers aus einem nach Leistungsverweigerung abgeschlossenen Vergleich des VN (Kapitalanlageberaters) mit dem Geschädigten

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- Vergleichsabschluss nach Deckungsverweigerung- Risikodeckung für Kapitalanlagevermittler- Ausschlusstatbestand (Voraussagen über künftige Entwicklung, unterlassene Information zur Bonität, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 747
  • VersR 2002, 748
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 27 U 46/99

    Internationaler Gerichtsstand für Herausgabe von Waren durch den ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Im übrigen hätte es der Beklagten oblegen vorzutragen, die Anleger hätten sich auch bei Kenntnis des Genehmigungsrisikos beteiligt (BGH, BB 2000, 431).
  • BGH, 26.04.1962 - II ZR 40/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557; Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist.
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Es ist bedeutungslos, ob gerade der Umstand, auf den sich der Beratungsfehler bezogen hat, für das Scheitern der Kapitalanlage ausschlaggebend war; entscheidend ist allein, dass durch den Beratungsfehler auf die Anlageentscheidung eingewirkt wurde (vgl. BGH, NNJW 1982, 1096; BGH, NJW 1992, 556; OLG Köln, BB 2000, 376).
  • OLG Hamm, 29.09.1993 - 20 U 96/93

    Haftpflichtprozeß; Vergleich; Treu und Glauben; Erfüllungsklausel; Fehlerhafte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Zwar muss die Beklagte die Vergleiche danach gegen sich gelten lassen (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., § 154 Rdnr. 22 und OLG Hamm, VersR 1994, 925); es fehlt den Vergleichen aber eine Begründung, der sich bei einem Urteil entnehmen lässt, ob der Anspruch auf einer Grundlage beruht, die unter den Versicherungsschutz fällt.
  • LG München I, 04.03.1987 - 29 O 17579/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Wie in den letztgenannten Fällen muss daher auch bei einem Vergleich für die Entscheidung über den Deckungsanspruch auf das Parteivorbringen in dem Haftpflichtprozess zurück gegriffen werden (vgl. Voit, VersR 1988, 901).
  • OLG Koblenz, 06.04.1979 - 10 U 607/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557; Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist.
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der

    Die grundsätzliche Deckungsverpflichtung der Beklagten unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts und der vereinbarten Deckungshöchstsummen ist nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2001 (4 U 138/00, Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. November 2001 - IV ZR 68/01) nicht mehr im Streit.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 U 5/18

    Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 164/07

    Zu den Voraussetzungen des Deckungsschutzes aus einer

    Diese Bindungswirkung tritt auch dann ein, wenn der Versicherer - wie hier - im Haftungsprozess nicht mitgewirkt hat (vgl. Senat VersR 2002, Seite 748).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Der Versicherer kann sich dann nicht darauf berufen, dass der Vergleich nicht sachgerecht gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.1966 - II ZR 21/64, VersR 1966, 625; OLG Hamm, VersR 1994, 925; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 1/16

    Berufshaftpflichtversicherung: Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 23/06

    Betriebshaftpflichtversicherung: Bearbeitungsschaden

    Wenn ein Versicherer unberechtigt Deckung (in Form der Befreiung oder Abwehr) verweigert, ist der Versicherungsnehmer bei der Verteidigung der gegen ihn gerichteten Ansprüche frei (vgl. BGH, VersR 1992, 1505; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748; OLG Köln, zfs 2006, 106; Voit/Knappmann, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 341/20

    Ansprüche aus einer D&O-Versicherung; Rückzahlung verauslagter Rechtsanwalts- und

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • LG Saarbrücken, 18.05.2006 - 12 O 438/05

    Wann ist Verspätung der Schadensanzeige verschuldet?

    Die Haftpflicht des Klägers steht aufgrund des im Haftpflichtprozess geschlossenen Vergleichs fest und kann im vorliegenden Deckungsprozess nicht mehr in Zweifel gezogen werden (vgl. § 154 Abs. 1 VVG sowie Prölss/Martin/Voit/Knappmann, Rdnr. 29 zu § 149 VVG; OLG Düsseldorf VersR 2002, 748, unter 1.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3788
OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2001 - 5 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 5 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aluminiumfassade ; Streitwert für das selbständige Beweisverfahren; Streitwertfestsetzung; Nachbesserungskosten ; Streitwertbeschluss; Mangelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 15; ; GKG § 23 Abs. 2; ; GKG § 25; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 3; ; GKG § 25 Abs. 4; ; ZPO § 3; ; ZPO § 493 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1785
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.07.1998 - 22 U 24/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01
    Lässt sich dies feststellen, dann entspricht der Wert dieser Hauptsache dem Wert des selbständigen Beweisverfahrens (vgl. auch OLG Hamm in OLGR 1999, 162; zum Meinungsstand vgl. Zöller/Herget; § 3 ZPO, Stichwort selbständiges Beweisverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Trägt der Antragsteller zur Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf an, die Kosten für die Beseitigung konkret behaupteter "Mängel" (hier: Mangelfolgeschäden an der Asphaltdecke) sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel/Schäden erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827; OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f., 1786; im Ergebnis ebenso: OLG Dresden BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Bei dieser Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes dann allerdings nicht der vom Sachverständigen für die Beseitigung anderer Mängel der Werkleistungen kalkulierte Aufwand (hier nachträgliche Verdichtung des unbefestigten Straßenrandes) herangezogen werden (vgl.: OLG Düsseldorf, 12 ZS, BauR 2001, 1946f.; ebenso für den Fall, dass der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel feststellt: OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f. 1786; OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur

    Wenn jedoch der Antragssteller mit dem selbständigen Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mangelbeseitigung vorbereiten will, so ist auch der Wert dieser Ansprüche bei der Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens zu berücksichtigen (so auch OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., Anhang 3, Rn. 31; vgl. auch Senat vom 26.07.2005 - 12 W 45/05).

    Wenn - was im Falle von erheblichen Mängeln an einem Gebrauchtwagen häufig der Fall sein wird - aus Sicht des Antragstellers nur ein Rücktritt in Betracht kommt, so ist als mutmaßlicher Hauptsachewert der Streitwert eines zukünftigen Rücktrittsprozess anzusetzen (vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785).

  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 4 W 63/09

    Kostenvoranschlag für Mängelbeseitigung als Streitwert im selbstständigen

    Bestätigt bei einem auf Feststellung von Mängeln und deren Beseitigung gerichteten Beweisverfahren der Sachverständige lediglich einen Teil der behaupteten Mängel, sind die Kosten, die bei Vorhandensein dieser Mängel nach objektiven Kriterien zusätzlich entstanden wären, bei der Wertbemessung zu berücksichtigen (etwa OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785).
  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 3 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbeschwerde der Partei; Bemessung des Streitwerts

    Wird ein dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltetes isoliertes selbständiges Beweisverfahren angestrengt, richtet sich dessen Streitwert nach dem Beweisinteresse des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens, welches regelmäßig dem im späteren Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruch entspricht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.05.2001, 5 W 8/01, BauR 2001, 1785; OLG Köln, Beschl. v. 21.06.2005, 22 W 33/05, BauR 2005, 1806; OLG Nürnberg, Beschl. v. 02.08.2002, 4 W 2348/02, OLGR Nürnberg 2003, 111).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 21 W 5/10

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Bestätigt der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel, so sind die Kosten, die bei Vorhandensein dieser Mängel nach objektiven Kriterien entstehen würden, bei der Wertbemessung mit zu berücksichtigen und zu schätzen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff.; siehe auch BGH BauR 2005, 364, 365).
  • OLG Celle, 29.01.2003 - 5 W 63/02

    Streitwertbeschwerde in selbständigem Beweisverfahren; Zuständigkeit des

    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten der Wertfestsetzung zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf BauR 2001, 838; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613; OLG Köln OLG-Report 1999, 356; zur Streitwertfestsetzung für den Fall, dass der Sachverständige nicht sämtliche vom Antragsteller behaupteten Mängel bestätigt, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2001, 23 W 20/01 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (OLG Celle BauR 2004, 705 ; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613 ; OLG Köln OLG-Report 1999, 356).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2014 - 19 W 30/14

    "Sowieso-Kosten" können den Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Ob aus materiell- rechtlichen Erwägungen Abzüge von den Mängelbeseitigungskosten vorzunehmen sind, kann damit für die Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren nicht erheblich sein (OLGR Düsseldorf 2002, 59, 60).
  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 25 W 1/04

    Rechtsmittel gegen die Festsetzung eines Streitgegenstandswerts für ein

  • OLG Hamm, 10.03.2004 - 25 W 1/04
  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 14 W 64/05

    Verfahrensrecht - Streitwert im Selbständigen Beweisverfahren

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3585
OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3585)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3585)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Auskunftserteilung; Stufenklage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflichtteilsberechtigter: Auskunftsanspruch über den Nachlass

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 546 Abs. 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 2314 Abs. 1; ; BGB § 2303 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 2336 Abs. 2; ; BGB § 2336 Abs. 4; ; BGB § 2333 Nr. 5; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2333 Nr. 3; ; BGB § 2333; ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 2303 Abs. 1 §§ 2333 2336 Abs. 2
    Formanforderungen bei Angabe der Gründe für Pflichtteilsentziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsentziehung - Formerfordernisse an die Verfügung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Vielmehr kommt es auf eine (gewisse) Konkretisierung des Grundes oder der Gründe an, auf die er die Entziehung stützen will (vgl. BGHZ 94, 36 (40), offenlassend für § 2333 Nr. 5 BGB; OLG Köln, ZEV 1998, 144; Palandt-Edenhofer, BGB, 60. Aufl, § 2336, Rn 2; Soergel-Dieckmann, BGB, 12. Aufl., § 2336, Rn 6, 7; Münchener Kommentar - Frank, BGB, 3. Aufl., 2336, Rn 7; Staudinger-Olshausen, BGB, 13. Bearbeitung, § 2336, Rn 11, 12 ).

    Der Formzwang soll nicht nur spätere Beweisbarkeit der Motivation des Erblassers bei der Entziehungsentscheidung sichern, sondern darüber hinaus den Erblasser wegen der Folgen der Pflichtteilsentziehung zum verantwortlichen Testieren anhalten (vgl. BGHZ 94, 36 (40); Soergel-Dieckmann, a.a.O., § 2336, Rn 6).

  • RG, 20.02.1919 - IV 367/18

    Entziehung des Pflichtteils durch Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmung in der

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Das Reichsgericht hat für den Grund des § 2333 Nr. 5 BGB dann eine Ausnahme zugelassen, "wenn von vornherein jeder Zweifel ausgeschlossen ist, welche Tatsachen der Erblasser mit dem in Rede stehenden Ausdruck habe treffen wollen (vgl. RGZ 95, 24).
  • BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97

    Verhältnis der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrecht zueinander

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Die Testierfreiheit umfasst als Bestandteil der Erbrechtsgarantie das Recht des Erblassers, zu seinen Lebzeiten einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. dazu BVerfG, NJW 2001, 141 (142) mit weiteren Nachweisen; Palandt-Edenhofer, vor § 1922, Rn 4).
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Eine Mindestteilhabe am Nachlass, jedenfalls der Kinder, ist unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG - auch im Wandel der Wertvorstellungen - nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 1999, 566 (568); Palandt-Edenhofer, a.a.O., vor § 2303, Rn 2 jeweils mit weiteren Nachweisen; zur Diskussion Leisner, NJW 2001, 126).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Für eine Aussetzung nach § 148 ZPO im Hinblick auf das Verfahren BVerfG, 1 BvR 1644/00,welches einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft, bestand kein Grund.
  • OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05

    Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist

    Denn nur so kann vermieden werden, dass die Entziehung aufgrund solcher Vorfälle für begründet angesehen würde, die für den Erblasser nicht bestimmend waren, sondern erst nachträglich vom Erben erhoben und vom Richter für begründet erachtet wurden (vgl. BGHZ 94, 36 [40]; OLG Köln, OLG-Report 2002, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6682
OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01 (https://dejure.org/2001,6682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.08.2001 - 16 W 130/01 (https://dejure.org/2001,6682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. August 2001 - 16 W 130/01 (https://dejure.org/2001,6682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Eckernförde - 10 M 1605/99
  • LG Kiel - 13 T 233/00
  • OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 8 W 458/96

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Keinesfalls ausreichend sind nach Auffassung des Senats allgemeine Floskeln, die Pfändung sei nicht unbillig, schon gar nicht allgemeine Hinweise auf die Pflicht eines jeden Schuldners, seine Schulden nach Möglichkeit zu bezahlen (so aber LG Hildesheim MDR 1964, 243; auch OLG Stuttgart, Rpfleger 1997, 447).

    Unrichtig ist auch die Ansicht, allein schon dann, wenn bei fiktiver Berechnung aller Unterhaltsansprüche des einkommens- und vermögenslosen Ehegattenschuldners die Pfändungsfreigrenzen überschritten seien, habe auch eine Billigkeitsentscheidung zugunsten des Gläubigers zu folgen (so OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 447).

  • OLG Bamberg, 23.09.1987 - 4 W 81/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Die Gesetzessprache des 8. Buches der ZPO legt es nahe, dass der Gesetzgeber beim Abstellen auf die Art des beizutreibenden Anspruchs die privilegierten Ansprüche des Vollstreckungsrechts im Sinne von § 850 b und § 850 f Abs. 2 ZPO im Auge gehabt hat (so zu Recht OLG Bamberg Rpfleger 1988, 154).
  • KG, 03.05.1999 - 25 W 218/98

    Bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs eines erwerbslosen Ehegatten bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Deshalb vermag der Senat der verbreiteten Ansicht, Ansprüche aller Art (z. B. KG NJW 2000, 149, 151), auch solche aus vorehelicher Zeit ohne Bezug auf die spätere Ehe (so OLG Köln VersR 1995, 1377, 1378), seien ohne weiteres in die Billigkeitsprüfung nach § 850 b Abs. 2 ZPO einzubeziehen, nicht zu folgen.
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Es gibt ihn als ausscheidbaren Einzelanspruch weder beim Trennungsunterhalt noch beim Geschiedenenunterhalt; er entfällt in aller Regel, sobald der bisher nicht berufstätige Ehegatte eine auch nur geringfügige Nebentätigkeit aufnimmt (BGH NJW 1998, 1553, 1555; Palandt/Brudermüller, BGB, 60. Aufl., § 1360 a Rn. 4).
  • OLG München, 14.03.1988 - 3 W 877/88

    Pfändung des Taschengeldanspruchs einer Ehefrau unter Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Sowohl nach der Entstehungsgeschichte als auch nach der Gesetzesfassung kann es deshalb keinem Zweifel unterliegen, dass § 850 b Abs. 2 ZPO als Ausnahme von der Regel der Unpfändbarkeit restriktiv auszulegen und anzuwenden ist (so auch OLG München Rpfleger 1988, 538, 539; Otto Rpfleger 1989, 208, 209).
  • OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 UF 329/88

    Nichterfüllung der Darlegungslast und Beweislast für das Bestehen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Er ist der Auffassung, dass den vorgetragenen Bedenken in weitem Umfange durch eine restriktive Auslegung und Anwendung der Billigkeitsklausel des § 850 b Abs. 2 ZPO Rechnung getragen werden kann, aber auch muss (ebenso Otto Rpfleger 1989, 207, 208).
  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 98/86

    Bestimmung des auffälligen Mißverhältnisses beim Ratenkreditvertrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Ein Taschengeldanspruch ist im Ausgangspunkt unpfändbar, daher gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar (BGH NJW 1988, 818), gegen ihn kann nach § 394 Satz 1 BGB nicht aufgerechnet werden und er ist deshalb entgegen einer weit verbreiteten Ansicht keineswegs eine ganz gewöhnliche, frei verfügbare Forderung des Berechtigten.
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66

    Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Noch 1969 hat der Bundesgerichtshof den Zweck dieser Vorschrift darin gesehen, den Vollstreckungsgläubiger treffende Härten zu milden, wenn es sich einerseits um größere Bezüge des Schuldners, andererseits um eine besondere Notlage des Gläubigers handelt (BGH NJW 1970, 282, 283).
  • OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94

    Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Deshalb vermag der Senat der verbreiteten Ansicht, Ansprüche aller Art (z. B. KG NJW 2000, 149, 151), auch solche aus vorehelicher Zeit ohne Bezug auf die spätere Ehe (so OLG Köln VersR 1995, 1377, 1378), seien ohne weiteres in die Billigkeitsprüfung nach § 850 b Abs. 2 ZPO einzubeziehen, nicht zu folgen.
  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 47/07

    Pfändbarkeit von Ansprüchen aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen

    So kann die Pfändung zur Beitreibung privilegierter Ansprüche im Sinne der §§ 850d, 850 f. Abs. 2 ZPO der Billigkeit entsprechen (OLG Hamm, RPfleger 2002, 161; OLG Schleswig, RPfleger 2002, 87, 88).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 57/03

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs des haushaltführenden Ehegatten

    Nur wenn positiv feststeht, daß auch diese besonderen Voraussetzungen für die Pfändung vorliegen, darf die Pfändung des nach Abs. 1 Nr. 2 ZPO grundsätzlich unpfändbaren Taschengeldanspruchs zugelassen werden (vgl. nur OLG Schleswig Rpfleger 2002, 87).

    So kann die Pfändung zur Beitreibung privilegierter Ansprüche im Sinne der §§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO der Billigkeit entsprechen (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2002, 161; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 87, 88).

  • OLG Rostock, 01.08.2008 - 10 WF 31/08

    Änderung einer Prozesskostenhilfeentscheidung: Zahlungsanordnung wegen eines

    Dabei obliegt dem beitreibenden Gläubiger ein hoher Begründungsaufwand, um darzulegen, dass der Vollstreckungszugriff auf den grundsätzlich unpfändbaren Taschengeldanspruch des Schuldners ausnahmsweise zulässig ist (vgl. etwa Schleswig-Holsteinsches Oberlandesgericht, Beschluss v. 20.08.2001 - 16 W 130/01 -, zitiert nach JURIS).
  • OLG Köln, 05.08.2003 - 25 UF 5/03
    Von daher ist es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits unerheblich, dass im Vollstreckungsverfahren weder die Klägerin über die schlichte Wiedergabe ihrer Ansicht hinaus die Voraussetzungen der Billigkeit der Pfändung auch nur ansatzweise dargelegt noch das Vollstreckungsgericht hierzu irgendwelche Ausführungen gemacht hat, obwohl dies auch im vorliegenden Fall notwendig gewesen wäre (vgl. zur Frage der Billigkeit u.a. OLG Nürnberg InVo 1998, 226; OLG Schleswig InVo 2002, 189; Brandenburg.OLG InVo 2002, 469; Stöber a.a.O. Rn. 1031b m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2001 - 11 U 344/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11408
OLG Celle, 29.11.2001 - 11 U 344/00 (https://dejure.org/2001,11408)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2001 - 11 U 344/00 (https://dejure.org/2001,11408)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2001 - 11 U 344/00 (https://dejure.org/2001,11408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte: Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes deutsches Gericht; Verweisung an ein ausländisches Gericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 EuGVÜ; Art. 3 EuGVÜ; § 281 ZPO
    Internationale Zuständigkeit ; Provisionszusage; Zweigniederlassung ; Ausländische juristische Person; Bauvorhaben; Verweisung; Bindungswirkung; Erfüllungsort

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit ; Provisionszusage; Zweigniederlassung ; Ausländische juristische Person; Bauvorhaben; Verweisung; Bindungswirkung; Erfüllungsort

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 5; ; EuGVÜ Art. 3; ; ZPO § 281

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 5, Art. 3; ZPO § 281
    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Provisionen aus einem Bauvorhaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 697/80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen DDR-Titel

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2001 - 11 U 344/00
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1982, BGHZ 84, 17 ff. sucht die Klägerin herzuleiten, dass der BGH keinen Anlass zu den folgenden Ausführungen in diesem Urteil: .

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 84, 17 ff. streitet insoweit gerade gegen die Klägerin und macht die vorstehend ausgeführten Grundsätze besonders deutlich.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 1 W 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7586
OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 1 W 34/01 (https://dejure.org/2001,7586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2001 - 1 W 34/01 (https://dejure.org/2001,7586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 1 W 34/01 (https://dejure.org/2001,7586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 252 ZPO, § 355 Abs 2 ZPO
    Keine selbständige Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerde; Beweisbeschluss; Anfechtbarkeit; Beweisaufnahme; Verfahrensstillstand; Beweisanordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 1 W 34/01
    Unter diesem Gesichtspunkt wird eine an sich nicht eröffnete Beschwerden in Fällen krassen Unrechts ausnahmsweise zugelassen (BGH NJW 1993, 135; Zöller/Gummer, 22. Auflage, ZPO § 567 Rn. 18ff. m. w. N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Der mit einer Beweiserhebung naturgemäß verbundene Zeitaufwand kann einem Verfahrensstillstand nicht gleichgestellt werden (vgl. OLG Frankfurt OLG-Rep 2002, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7066
OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch (https://dejure.org/2002,7066)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch (https://dejure.org/2002,7066)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 3 U 134/01 BSch, 3 U 135/01 BSch (https://dejure.org/2002,7066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Staatshaftungsanspruch gegen Aufsichtsbehörde; Verletzung der gerade gegenüber dem geschädigten Dritten obliegenden Amtspflicht; Miteinbezug des Schiffseigentümers in Schutzbereich des § 1 Nr. 4 und Nr. 6 BinSchAG; Schutz des Schifffahrtunternehmers ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § ... 839 Abs. 3; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; BinSchAG § 3; ; BinSchAG § 1 Abs. 1; ; BinSchAG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BinSchAG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; BinSchAG § 1 Nr. 2; ; BinSchAG § 1 Nr. 4; ; BinSchAG § 1 Nr. 6; ; StVZO § 29; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 839; BinnSchAG § 1
    Schutzbereich der Amtspflichten bei Erteilung eines Schiffsattests

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Schutzbereich drittgerichteter Amtspflichten; Fürsorgepflichten aus dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 852
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 176/63
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Nach Auffassung des Senates ist der vorliegende Sachverhalt vergleichbar mit demjenigen, welcher dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.11.1964 (veröffentlicht in NJW 1965, 200 ff.; - Seilbahn -) zugrunde lag.
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Ähnliche Gesichtspunkte liegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.05.1963 (veröffentlicht in BGH NJW 1963, 1821 ff.; - Maukgrube -) zugrunde, wonach die Haftung für Fehler eines - auf den Bezug von Gebühren angewiesenen, im übrigen freiberuflich tätigen - Prüfingenieurs für Baustatik, den die Baugenehmigungsbehörde mit der Prüfung der statischen Berechnung eines Baugesuchs beauftragt hat, im Verhältnis zu dem geschädigten Dritten den Träger der Baugenehmigungsbehörde trifft.
  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 32/71

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Schließlich hat der BGH wiederholt entschieden, dass die amtliche Prüfstelle mit Ausnahme von Fällen des Amtsmissbrauchs dem Halter gegenüber nicht unmittelbar für die Erfüllung ihrer Prüfpflicht aus §§ 29 StVZO hafte (vgl. u. a. BGH Urteil vom 11. Januar 1973 = NJW 1973, 458).
  • OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 135/01

    Transportrecht: Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland aus § 839 BGB nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und der Verfahrensakte 3 U 135/01 OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 27/03

    Die Kosten für einen erhöhten Aufwand des Verfahrenspflegers sind jedenfalls dann

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 28/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 135/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst in Bezug genommener Anlagen und beigezogener Urkunden sowie den Inhalt der beigezogenen Verklarungsakte des Amtsgerichts - Schifffahrtsgerichts - St. Goar - 4 II 1/96 BSch - und die Verfahrensakte 3 U 134/01 BSch OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9064
OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01 (https://dejure.org/2001,9064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 W 233/01 (https://dejure.org/2001,9064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 W 233/01 (https://dejure.org/2001,9064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse; Abschiebung; Erledigung; Abschiebungshaft; Rechtsmittel

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; AuslG § 57

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; AuslG § 57
    Rechtsschutzinteresse bei Erledigung durch Abschiebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Zweibrücken - XIV 1341/01
  • LG Zweibrücken - 4 T 192/01
  • OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 48
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01

    Abschiebehaft - Anordnung durch einstweilige Anordnung - Erledigung - zulässiges

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01
    Maßgebend hierfür war, dass einstweilige Anordnungen in der Regel nur für kurze Zeiträume bis zur endgültigen Entscheidung ergehen (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2001 - 3 W 119/01; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2001 - 19 W 78/01).
  • OLG Bamberg, 04.02.1999 - 3 W 150/98

    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01
    Dem hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen (vgl. etwa Beschluss vom 2. Juni 1998 - 3 W 150/98); bejaht hat der Senat hingegen die Zulässigkeit für Fälle einer einstweiligen Anordnung zur Verlängerung der Haftdauer.
  • OLG Hamm, 14.09.2001 - 19 W 78/01

    Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes i.R.e. durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01
    Maßgebend hierfür war, dass einstweilige Anordnungen in der Regel nur für kurze Zeiträume bis zur endgültigen Entscheidung ergehen (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2001 - 3 W 119/01; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2001 - 19 W 78/01).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01
    Auch wenn sich die - zweimal bis zu insgesamt 3 Monate verlängerte - Abschiebungshaft nur eine Woche nach der ihre Rechtmäßigkeit bestätigenden Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch Abschiebung des Betroffenen erledigt, kommt eine weitere Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht in Betracht (im Anschluss an BGH, LM AuslG NR. 11 = NVwZ-Beil. 1998, 87 = FGPrax 1998, 198).
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