Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.01.2002 - 13 U 107/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2083
OLG Oldenburg, 28.01.2002 - 13 U 107/01 (https://dejure.org/2002,2083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.01.2002 - 13 U 107/01 (https://dejure.org/2002,2083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 13 U 107/01 (https://dejure.org/2002,2083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch bei Beseitigung eines Grenzbaums durch Nachbarn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 923 BGB ; § 823 BGB
    Grenzbaum; Schaden; Miteigentum; Schadensersatz; Grundstücksgrenze; Nachbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzbaum; Schaden; Miteigentum; Schadensersatz; Grundstücksgrenze; Nachbar

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fällen eines Grenzbaums durch den Nachbarn - Schadensersatzansprüche des Eigentümers

  • Judicialis

    BGB § 923; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 923 § 823
    Grenzbaum; Schaden; Miteigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fällen eines Grenzbaums durch den Nachbarn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Schadensersatzpflicht - Grundstückseigentümer darf einen auf der Grundstücksgrenze befindlichen Baum fällen - Grenzbaum hätte auf Verlangen des Nachbarn ohnehin beseitigt werden müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 694
  • MDR 2002, 694 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99

    Hecke als Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.01.2002 - 13 U 107/01
    Dieser Grenzbaum ist auch einheitlich zu betrachten (vgl. BGHZ 143, 1 f).
  • AG Friedberg (Hessen), 10.03.2017 - 2 C 809/16

    Fällung eines Grenzbaums

    Die Beseitigung des Baumes ohne zuvor notfalls (gerichtlich eingeklagte) Zustimmung der Klägerin war zwar unzulässig, ein Schadensersatzanspruch scheidet aber deshalb aus, weil dem Grunde nach ein solcher Zustimmungsanspruch bestanden hat (vgl. Palandt Bassenge, 75. Auflage, § 923, Rz. 1; Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2016, § 923, Rz. 7; AG Sinsheim, NJW-RR 1987, 142 [AG Sinsheim 03.07.1986 - 1 C 158/86] ; vgl. auch OLG München BeckRS 2016, 09995, zitiert nach beck online; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.1.2002, Az. 13 U 107/01, zitiert nach Juris).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2020 - 410d C 215/18

    Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Ausübung des Selbsthilferechts beim

    Nach § 923 Abs. 2 S. 1 BGB kann eine Beseitigung des Baumes ohne vorherige Einholung der Zustimmung auch dann zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass ein Anspruch des Nachbarn auf Erteilung der Zustimmung zur Beseitigung bestand (OLG Schleswig NJW-RR 2018, 269; OLG Oldenburg MDR 2002, 694; Brückner , in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2020, § 923, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 171/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2861
OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 171/00 (https://dejure.org/2002,2861)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.05.2002 - 5 U 171/00 (https://dejure.org/2002,2861)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 5 U 171/00 (https://dejure.org/2002,2861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    BGB § 254
    Haftung einer Online-Bank

  • Wolters Kluwer

    Haftungsvoraussetzungen für den doppelten Verkauf derselben Aktien; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Berufung und einer Anschlussberufung; Sorgfaltspflichten einer Bank bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen im Rahmen des elektronischen Aktienhandels; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Online-Bank - Haftung derselben bei Online-Bankgeschäften

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 812, 254
    Mitverschulden des Online-Bankkunden bei Eingriff in den Rückabwicklungsvorgang nach Reklamationsorder

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Reklamationsgespräch bei fehlerhafter Orderausführung bindend

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Reklamationsgespräch bei fehlerhafter Orderausführung bindend -

  • beck.de (Leitsatz)

    Mitverschulden des Online-Bankkunden bei Eingriff in den Rückabwicklungsvorgang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1131
  • ZIP 2001, 154
  • ZIP 2002, 1525
  • MMR 2003, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Itzehoe, 21.09.2000 - 6 O 197/00

    Reklamationen bei Onlinebörsengeschäften

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 171/00
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. September 2000 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe (Az.: 6 O 197/00) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 1. November 2000 geändert und insgesamt - wie folgt - neu gefaßt:.
  • OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01

    Schadensminderungspflicht beim Online-Banking ("Direct Brokerage")

    Zudem hatte der Kläger jedenfalls am 21. März 2000 noch keinesfalls zu befürchten, in die Bearbeitung eines Reklamationsvorganges "hineinzuhandeln" und damit von der Beklagten bereits eingeleitete Maßnahmen zu konterkarieren (so lag es im dem Senatsurteil vom 23. Mai 2002 - 5 U 171/00 - zugrunde liegenden und ebenfalls die Beklagte betreffenden Sachverhalt).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.09.2002 - 2 U 149/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2021
OLG Oldenburg, 04.09.2002 - 2 U 149/02 (https://dejure.org/2002,2021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.09.2002 - 2 U 149/02 (https://dejure.org/2002,2021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. September 2002 - 2 U 149/02 (https://dejure.org/2002,2021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Zulassung neuer unstreitig gewordener Angriffs- und Verteidigungsmittel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 522 Abs. 2 ZPO ; § 531 Abs. 2 ZPO
    Pflicht des Berufungsklägers zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht; Keine Verpflichtung des Berufungsgegners zur Äußerung zu unentschuldigt verspätetem Berufungsvorbringen; Zulässigkeit erstmals mit der Berufungsbegründung vorgebrachter Angriffs- und ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Berufungsklägers zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht; Keine Verpflichtung des Berufungsgegners zur Äußerung zu unentschuldigt verspätetem Berufungsvorbringen; Zulässigkeit erstmals mit der Berufungsbegründung vorgebrachter Angriffs- und ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs 2; ; ZPO § 531 Abs 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 531 Abs. 2
    Keine Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel über den Katalog des § 531 Abs. 2 ZPO in der Fassung des ZPO-Reformgesetzes hinaus

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 § 531 Abs. 2
    Zurückweisung, Berufung, Vorbringen, neues, Vorbringen, unstreitiges

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3556
  • MDR 2003, 48
  • VersR 2002, 1390
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Schleswig, 17.10.2017 - 3 U 24/17

    Schadensersatzanspruch wegen eigenmächtigen Fällens eines Grenzbaumes: Einwand

    Infolge dessen kann sich der ohne Zustimmung handelnde Nachbar auf rechtmäßiges Alternativverhalten berufen (OLG Oldenburg, OLGR 2002, 98, 98 f; MükoBGB/Brückner § 923 Rn. 5; Staudinger/Roth § 923 Rn. 7).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Mehrere Oberlandesgerichte lassen neuen Sachvortrag, auch wenn er unstreitig bleibt, nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu (OLG Oldenburg NJW 2002, 3556, 3557; OLG Celle OLGR 2003, 303, 306 ff; OLG Nürnberg OLGR 2003, 377; OLG Koblenz OLGR 2004, 354, 356).
  • BGH, 21.11.2017 - XI ZR 106/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung vor Eingang einer

    Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht voraus, dass eine Berufungserwiderung eingegangen oder dem Berufungsbeklagten ergebnislos eine Frist zur Erwiderung gesetzt worden ist (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 359, 361; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25. November 2013 - 18 U 1/13, juris Rn. 23; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 7 U 3004/08, juris Rn. 9; OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 f.; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl., § 522 Rn. 22 und 30; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 522 Rn. 27 a.E.; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 522 Rn. 61; Wulf in Vorwerk/Wolf, ZPO, 26. Edition [Stand: 15. September 2017], § 522 Rn. 21 a.E.; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn. 80; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rn. 31; a.A. OLG Koblenz, NJW 2003, 2100, 2102; E. Schneider, NJW 2003, 1434 f.;Saenger/Wöstmann, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 14).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

    Während in der Literatur (Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002, § 531 Rdn. 8; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, Aktualisierungsband, § 531 Rdn. 33) und von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Nürnberg, MDR 2003, 1133) die Ansicht vertreten wird, unstreitiger neuer Tatsachenvortrag sei stets zuzulassen, lehnen andere Oberlandesgerichte eine Berücksichtigung solcher Behauptungen ab, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 f.; OLG Celle, OLGR 2003, 303, 307).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Gleichwohl sind neue Tatsachen in der Berufungsinstanz auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie unstreitig sind bzw. das Bestreiten der Gegenseite ohne Substanz ist und der Rechtsstreit durch ihre Zulassung nicht verzögert würde (OLG Oldenburg OLGReport 2002, 271, 272 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 4 U 1404/02 - Rimmelspacher NJW 2002, 1897, 1903; Musielak - Ball, ZPO, 3. Aufl., § 531 Rdnr. 16; a.A. Crückeberg MDR 2003, 10; Schneider MDR 2002, 684, 686).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 222/02

    Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Erstellung der Steuererklärungen -

    Der erkennende Senat schließt sich dagegen der bislang zu dieser Frage veröffentlichten Rechtsprechung (Urteile des OLG Oldenburg NJW 2002, 3556 und des OLG Hamm MDR 2003, 650 = NJW 2003, 2325; weitergehend OLG Nürnberg, MDR 2003, 1133) insoweit an, als nicht schon allein der Umstand, dass eine Tatsache im Berufungsrechtszug unstreitig ist, ihre Zulassung gemäß § 531 Abs. 2 ZPO zur Folge hat.
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Ebenso wie die nach der früheren Rechtslage bis zum 31.12.2001 geltende Verspätungsvorschriften für neues Vorbringen in der Berufungsinstanz nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann anwendbar waren, wenn Vorbringen streitig und beweisbedürftig war (vgl. BGH NJW 1980, 945 ff., 947), sind diese Grundsätze zumindest dann auf die Neuregelung der Bestimmungen des § 531 Abs. 2 Nr. 1 - 3 ZPO zu übertragen, wenn das Vorbringen unstreitig bleibt und seine Nichtberücksichtigung zu einer offensichtlich unrichtigen Entscheidung führen würde (so auch Crückeberg, MDR 2003, 10; offengelassen OLG Oldenburg, MDR 2003, 48, 49 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Stellungnahme des Berufungsklägers zum

    Es bestehen schon durchgreifende Bedenken dagegen, das erstmals in der Stellungnahme zu den Hinweisen nach § 522 Abs. 2 ZPO vorgebrachte neue Angriffsmittel als entscheidungserhebliches Berufungsvorbringen zu berücksichtigen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 04. September 2002, 2 U 149/02 -, juris).

    Da der Berufungsgegner ein derartiges Ersuchen naheliegend zum Anlass nehmen würde, seinerseits umfassend zu erwidern, würde das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO regelmäßig nicht einmal in den Fällen, in denen es schließlich doch zur Zurückweisung durch Beschluss kommt, zu der gesetzlich erstrebten Verfahrensbeschleunigung führen können (BT-Drs. 14/4722, S. 101 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04. September 2002, 2 U 149/02, juris).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 17 U 71/03

    Urkundenprozess: Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils; Einreden des ersten

    Teilweise wird vertreten, dass neue unstreitige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.10.2002, 4 U 1404/02; OLG Celle, Urteil vom 08.05.2003, 6 U 208/02).
  • OLG Nürnberg, 07.05.2003 - 13 U 615/03

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren

    Die Berufung soll nunmehr in erster Linie die Kontrolle und Korrektur gerichtlicher Fehler ermöglichen, womit die Obliegenheit der Parteien einhergeht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt nach Möglichkeit bereits im ersten Rechtszug vorzutragen, also möglichst intensiv zur gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung beizutragen (OLG Oldenburg NJW 2002, 3556, 3557; Rimmelspacher JURA 2002, 11, 12).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04

    Berufungsverfahren: Berücksichtigung neuen unstreitigen Vorbringens

  • OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 155/03

    Zur Fage ob eine bankinterne Umschuldung ein neues Schuldverhältnis begründet

  • OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 149/02

    Zur Schadensersatzleistung eines Bauunternehmers in einem Fall, in dem ein

  • OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03

    Zahlung von Resthonorar eines Architekten für die Leistungsphasen 5 bis 8 nach §

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3041
OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01 (https://dejure.org/2001,3041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2001 - 1 U 42/01 (https://dejure.org/2001,3041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2001 - 1 U 42/01 (https://dejure.org/2001,3041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung; Reichweite der Wandlungsbefugnis; Mangelhafte Navigationsanlage; Neuwagenkauf; Nebensache ; Hauptsache

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 469 Satz 2; ; BGB § 470 Satz 2; ; BGB § 469; ; BGB § 97 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 467; ; BGB § 346 Satz 1; ; BGB § 470

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 459; BGB § 462; BGB § 467; BGB § 469; BGB § 470; BGB § 346
    Fehler der Navigationsanlage eines Neuwagens berechtigt nur zur Wandlung der Navigationsanlage L

  • rechtsportal.de

    Wandlungsbefugnis des Neuwagenkäufers bei einer mangelhaften Navigationsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 132
  • VersR 2003, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 75/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01
    Stellt man darauf ab, dass eine Hauptsache ihren Wert und ihre Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auch dann behält, wenn die mitverkaufte Nebensache von ihr getrennt wird, während eine Nebensache für sich alleine ohne die mitverkaufte Hauptsache in ihrem Wert beeinträchtigt oder für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht tauglich ist (OLG Köln OLGR 1999, 276; OLG Düsseldorf NZV 1996, 196; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rdn. 693), so ergibt sich, dass das Fahrzeug des Klägers auch ohne die Navigationsanlage weder in seinem Wert noch in seiner Gebrauchstauglichkeit gemindert ist.
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 13 U 110/97

    Wandelung eines Neuwagenkaufs wegen Mängeln an Telefonanlage, Radio oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01
    Stellt man darauf ab, dass eine Hauptsache ihren Wert und ihre Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auch dann behält, wenn die mitverkaufte Nebensache von ihr getrennt wird, während eine Nebensache für sich alleine ohne die mitverkaufte Hauptsache in ihrem Wert beeinträchtigt oder für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht tauglich ist (OLG Köln OLGR 1999, 276; OLG Düsseldorf NZV 1996, 196; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rdn. 693), so ergibt sich, dass das Fahrzeug des Klägers auch ohne die Navigationsanlage weder in seinem Wert noch in seiner Gebrauchstauglichkeit gemindert ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3300
OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01 (https://dejure.org/2001,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2001 - 6 U 103/01 (https://dejure.org/2001,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2001 - 6 U 103/01 (https://dejure.org/2001,3300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Je nach den Umständen des Einzelfalles ist sie mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs, in dem die Mitbewerber ihre Stellung im Markt jeweils mit der Qualität und/oder der Preiswürdigkeit ihrer Leistungen erreichen sollen, nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; BGH GRUR 1995, 621, 622 "Glücksball-Festival"; BGH GRUR 1968, 649, 651 "Rocroni-Ascher"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 93 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91

    Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Je nach den Umständen des Einzelfalles ist sie mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs, in dem die Mitbewerber ihre Stellung im Markt jeweils mit der Qualität und/oder der Preiswürdigkeit ihrer Leistungen erreichen sollen, nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; BGH GRUR 1995, 621, 622 "Glücksball-Festival"; BGH GRUR 1968, 649, 651 "Rocroni-Ascher"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 93 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Je nach den Umständen des Einzelfalles ist sie mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs, in dem die Mitbewerber ihre Stellung im Markt jeweils mit der Qualität und/oder der Preiswürdigkeit ihrer Leistungen erreichen sollen, nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; BGH GRUR 1995, 621, 622 "Glücksball-Festival"; BGH GRUR 1968, 649, 651 "Rocroni-Ascher"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 93 m.w.N.).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Je nach den Umständen des Einzelfalles ist sie mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs, in dem die Mitbewerber ihre Stellung im Markt jeweils mit der Qualität und/oder der Preiswürdigkeit ihrer Leistungen erreichen sollen, nicht vereinbar (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; BGH GRUR 1995, 621, 622 "Glücksball-Festival"; BGH GRUR 1968, 649, 651 "Rocroni-Ascher"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 93 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97

    RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Denn nach ständiger Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes (vgl. nur: BGH WRP 1999, 1159 ff. = GRUR 1999, 1119 ff. "RUMMS!" m.w.N.) handelt es sich bei der Prozessführungsbefugnis der Verbände nach § 13 Abs. 2 UWG um eine Prozessvoraussetzung, bei der - ähnlich wie beim Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO - von der grundsätzlich (prozessual) vorrangigen Prüfung abgesehen und aufgrund der Verfahrensökonomie bei Unbegründetheit des Begehrens ausnahmsweise sogleich materiell entschieden werden kann.
  • OLG Nürnberg, 01.08.2000 - 3 U 2251/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung der Gutschrift von Bonusmeilen bei

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Eine solche Form der Wertreklame kann die Gefahr mit sich bringen, dass die angesprochenen Verkehrkreise ihre Entscheidung nicht vorrangig an der Preiswürdigkeit und der Qualität der angebotenen im Vergleich zu den konkurrierenden Leistungen messen, sondern vor allem darauf achten, dass sie die angekündigte Vergünstigung erhalten (siehe hierzu etwa Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 38 und OLG Nürnberg, WRP 2001, 302, 303 "Miles & More").
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00

    Koppelung eines Sonderpreisangebots für einen Fernseher bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Gleiches gilt im Ergebnis für die Frage, ob es für die Beurteilung einer Werbung als ein Fall übertriebenen Anlockens von Interesse sein kann, ob die ausgelobte Vergünstigung in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ware oder Leistung steht, die der Kunde bezahlen muss (zu letzterem vergleiche die in den Rechtsstreiten 6 U 181/00 und 6 U 182/00 ergangenen Entscheidungen des Senats "Fernsehgerät für 1,-- DM").
  • OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00

    Wettbewerbsverstoß: Gezieltes individuelles Ansprechen von Passanten im

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01
    Gleiches gilt im Ergebnis für die Frage, ob es für die Beurteilung einer Werbung als ein Fall übertriebenen Anlockens von Interesse sein kann, ob die ausgelobte Vergünstigung in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ware oder Leistung steht, die der Kunde bezahlen muss (zu letzterem vergleiche die in den Rechtsstreiten 6 U 181/00 und 6 U 182/00 ergangenen Entscheidungen des Senats "Fernsehgerät für 1,-- DM").
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.2001 - 27 UF 75/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7666
OLG Köln, 11.06.2001 - 27 UF 75/01 (https://dejure.org/2001,7666)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2001 - 27 UF 75/01 (https://dejure.org/2001,7666)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 27 UF 75/01 (https://dejure.org/2001,7666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 198/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8568
OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 198/01 (https://dejure.org/2002,8568)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2002 - 6 U 198/01 (https://dejure.org/2002,8568)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 6 U 198/01 (https://dejure.org/2002,8568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verbot der Ankündigung des Goldschmuckverkaufs nach Gramm-Preisen; Ankündigung einer wettbewerblich unzulässigen Sonderveranstaltung; Abgrenzung zur zulässigen Werbung für Sonderangebote; Unlautere Werbung; Prozessführungsbefugnis von Verbänden; Werbebeilage

  • Judicialis

    BGB § 687; ; BGB § ... 677; ; BGB § 670; ; UWG § 7; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 3; ; UWG § 7 Abs. 2; ; UWG § 13 Abs. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 7
    UWG -Recht; Verbraucherrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96

    Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 198/01
    Es handelt sich daher um Verkaufsveranstaltungen im Einzelhandel, die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfinden, der Beschleunigung des Warenabsatzes dienen und den Eindruck der Gewährung besonderer Kaufvorteile hervorrufen (vgl. BGH WRP 1998, 982/983 -"Geburtstagswerbung III"-; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 7 UWG Rdn. 9; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 7 UWG Rdn. 1 m.w.N.).

    Dies schließt die Annahme einer i.S. von § 7 Abs. 1 UWG unzulässigen Sonderveranstaltung selbst dann aus, wenn deren Voraussetzungen im übrigen gegeben sein sollten (vgl. BGH GRUR 1998, 1046/1047 - "Geburtstagswerbung III" - Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdn. 41, 43 m.w.N.).

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97

    RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 198/01
    In einer solchen Konstellation kann aber die für die Zulässigkeit der Klage eines aus § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG vorgehenden Vereins erforderliche Voraussetzung der Prozessführungsbefugnis ausnahmsweise dahinstehen (vgl. BGH GRUR 1999, 1119/1120 -"RUMMS").
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9868
OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01 (https://dejure.org/2001,9868)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.12.2001 - 16 U 59/01 (https://dejure.org/2001,9868)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 16 U 59/01 (https://dejure.org/2001,9868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit deutscher Gerichte ; Schadensersatz; Transportunternehmen; Zuständigkeitsnomen; Vorrang der CMR

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 20; ; EuGVÜ Art. 57; ; CMR Art. 31 I

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 20, Art. 57; CMR Art. 31 Abs. 1
    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzansprüche des deutschen Auftraggebers gegen den dänischen Transportunternehmer; Verhältnis der Zuständigkeitsnormen der CMR zum EuGVÜ

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 08.06.2000 - 14 U 770/99

    Anwendung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im Internationalen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01
    Zur näheren Begründung hat sich die Beklagte auf die Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24.11.1998 (TranspR 1999, 62) und des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8.6.2000 (nunmehr abgedruckt in TranspR 2001, 399) bezogen.
  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01
    Zur näheren Begründung hat sich die Beklagte auf die Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24.11.1998 (TranspR 1999, 62) und des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8.6.2000 (nunmehr abgedruckt in TranspR 2001, 399) bezogen.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Geltendmachung eines

    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.01.2002 - 4 WF 110/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8942
OLG Frankfurt, 10.01.2002 - 4 WF 110/01 (https://dejure.org/2002,8942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2002 - 4 WF 110/01 (https://dejure.org/2002,8942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 4 WF 110/01 (https://dejure.org/2002,8942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Annahme derselben Angelegenheit im Gebührenrecht der Rechtsanwälte ; Materiellrechtliche Einheit des Rechtsschutzziels bei Sorgerechtsverfahren und Feststellung der Erforderlichkeit einer gerichtlichen Maßnahme bei Gefährdung des Kindeswohls; Lebensvorgang mit innerem ...

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 128; ; BGB § 1671; ; BGB § 1696

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 13 Abs. 2 § 128; BGB § 1671 § 1696
    Angelegenheit, dieselbe; Gebührenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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