Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02   

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OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02 (https://dejure.org/2002,2913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2002 - 15 W 146/02 (https://dejure.org/2002,2913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 15 W 146/02 (https://dejure.org/2002,2913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 S. 3; ; BGB § ... 1836 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1835 Abs. 2 Halbsatz 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1836 Abs. 3; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 1960; ; BGB § 1915; ; BGB § 1836; ; FGG § 56 g Abs. 7; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 1; ; BtÄndG § 1836; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsfestsetzung für ehrenamtlich tätigen Nachlaßpfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Witten - 13 VI 324/00
  • LG Bochum - 7 T 174/01
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1445
  • FGPrax 2002, 229
  • FamRZ 2003, 116
  • Rpfleger 2002, 518
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 3709 = FGPrax 2000, 233) muß bei der Bemessung einer Vergütung nach § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtliniencharakter der Sätze des § 1 BVormVG und dem sich daraus ergebenden Ausnahmecharakter einer höheren Vergütung Rechnung getragen werden.
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97

    Vergütung eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • OLG Hamburg, 29.12.1993 - 3 W 197/93
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    - zur Frage, dass die Vergütung nicht mehr nach Prozentsätzen des Nachlasswertes berechnet werden kann: Palandt/Edenhoffer, 63. Aufl., 2004 , § 1960 Rn. 25 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss NJW-RR 2002, 1445 = FGPrax 2002, 229 = Rpfleger 2002, 518, in dem der Senat ausgeführt hat, dass aufgrund der Änderung der gesetzlichen Vorschrift des § 1836 BGB durch das BtÄndG ab dem 01.01.1999 in Prozentsätzen des Nachlasses ausgedrückte Richtwerte keine für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers prägende Bedeutung mehr haben können.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht, mag auch die Höhe dieses Vermögens mittelbar Bedeutung gewinnen, nämlich wenn durch sie Umfang und Schwierigkeit der Geschäfte beeinflusst werden (OLG Hamm FamRZ 2003, S. 116 f.).

    Ferner kann bei der Ermessensausübung der Grundsatz berücksichtigt werden, nicht vergütungsfähig seien solche Tätigkeiten, die selbst bei einer berufsmäßig geführten Pflegschaft nicht als vergütungspflichtig abgerechnet werden könnten (BayObLG FamRZ 1998, S. 1052 f. [mit abw. Ans. zum Stundensatz]; OLG Hamm FamRZ 2003, S. 116 f.; BeckOK BGB - Bettin, Stand: 01.11.2013, § 1836 Rdnr. 26; Palandt-Götz a.a.O., § 1836 Rdnr. 8 f.).

  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Nach Auffassung des OLG Hamm muss auch bei der Bemessung einer Vergütung für den berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtliniencharakter der Sätze des § 1 BVormVG und dem sich daraus ergebenden Ausnahmecharakter einer höheren Vergütung Rechnung getragen werden (OLG Hamm, FGPrax 2002, 229 = FamRZ 2003, 116, 117).

    Soweit die hiesige Auffassung zur Übertragung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Richtliniencharakter der Vergütungssätze des § 1 Abs. 1 BVormVG von der Entscheidung des OLG Hamm (FGPrax 2002, 229 = FamRZ 2003, 116, 117) abweicht, kam eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG nicht in Frage.

  • FG Niedersachsen, 25.08.2011 - 5 K 138/10

    Tätigkeit eines Nachlasspflegers als ehrenamtliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 26

    Da sich die Vergütung der ehrenamtlich tätigen Nachlasspfleger nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. OLG Hamm vom 31.05.2002 15 W 146/02 ) auch derjenigen eines berufsmäßig tätigen Pflegers angenähert habe, bestehe sehr wohl eine Kalkulationsgrundlage für die etwaige Höhe der Vergütung.

    Dies gilt zumal sich die Bemessung der Vergütung des ehrenamtlich Tätigen nach § 1836 Abs. 3 BGB a.F. derjenigen eines berufstätigen Pflegers nach § 1836 Abs. 2 BGB angeglichen hat (so ausdrücklich OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2002 15 W 146/02 , FamRZ 2003, 116 m.w.N.).

  • KG, 07.05.2021 - 19 W 1168/20

    Berechnung der Vergütung für Nachlasspfleger

    Hingegen ist es in Rechtsprechung und Kommentarliteratur (fast) einhellige Meinung, dass die Bestimmung der Vergütungshöhe für den Nachlasspfleger nach § 1915 BGB nicht mehr anhand eines pauschalen Prozentsatzes vom Nachlasswert erfolgen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5.3.2014, 3 Wx 245/13; OLG Celle, Beschluss v. 18.1.2018, 6 W 211/17; OLG Hamm, Beschluss v. 31.5.2002, 15 W 146/02; Leipold in MüKo BGB, 8. A, § 1960 Rn. 87; Najdecki in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. A, § 1960 BGB Rn. 40; BeckOGK/Heinemann, § 1680 BGB Rn. 186; Staudinger-Mesina (2017), § 1960 BGB Rn. 34 ff.; Zimmermann in ZEV 2005, 473; aA Firsching/Graf-Krätzschel, § 41 Rn. 126).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - 3 Wx 130/13

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers

    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht, mag auch die Höhe dieses Vermögens mittelbar Bedeutung gewinnen, nämlich wenn durch sie Umfang und Schwierigkeit der Geschäfte beeinflusst werden (OLG Hamm FamRZ 2003, S. 116 f).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 63/09

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Der Nachlasswert und an ihm ausgerichtete Vergütungstabellen stellen deshalb keine zulässige Bemessungsgrundlage mehr dar (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1445, 1446 mit Zitat aus den Gesetzesmaterialien; Zimmermann Rn. 778, 784; Locher in JurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1915 Rn. 31).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Daraus folgt, dass das Gericht nach wie vor über das Ob und die Höhe der Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (LG Kassel NJWE-FER 2001, 208, OLG Hamm FamRZ 2003, 116; Damrau/Zimmermann 3. Aufl. § 1836 Rn. 49; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1836 Rn. 25; a.A. MünchKomm/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 70).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses (so OLG Düsseldorf, ZEV 1998, 356, 357) wird dem nicht gerecht und kommt daher nicht in Betracht (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2007, 396; OLG Hamm, ZEV 2002, 466, 467; Zimmermann, ZEV 2005, 473, 474).
  • LG Köln, 17.01.2007 - 11 T 224/05
    In welcher Höhe jedoch eine Vergütung im Einzelfall zu bestimmen ist, richtet sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten der Tätigkeit des Nachlasspflegers im konkreten Fall (OLG Hamm, FamRZ 2003, 116, 117; LG München, Rpfleger 2003, 249, 250).
  • KG, 03.05.2021 - 19 W 1168/20

    Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

  • LG Leipzig, 28.06.2005 - 12 T 7859/04
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10136
OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00 (https://dejure.org/2002,10136)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.03.2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00 (https://dejure.org/2002,10136)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. März 2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00 (https://dejure.org/2002,10136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befriedigung kommunaler Ansprüche gegen ehemals volkseigene Betriebe ; Nachträgliche Tilgungsbestimmungen bei Kaufverträgen über ehemals volkseigene Betriebe; Beschränkung der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts ; Bereicherungsanspruch aus nachträglichen ...

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17 a; ; BGB § 267; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; VZOG § 13

  • rechtsportal.de

    Zu den Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs bei vorheriger Zahlung des Klägers auf die Schuld eines Dritten, die durch Feststellungsbescheid im Rahmen des Vermögenszuordnungsgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Die Beschränkung der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts durch § 17a Abs. 5 GVG rechtfertigt sich nur daraus, dass die Rechtswegfrage vorab im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (vgl. BGHZ 114, 1, 3; BGHZ 119, 246, 250).

    Anderenfalls würde die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, auf Grund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGHZ 119, 246, 250; BGH MDR 1994, 199).

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95

    Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Grundsätzlich müsste auch er also ein Verfahren nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG einleiten, da der Beklagte seine Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs auch in zweiter Instanz aufrecht erhalten hat (vgl. BGHZ 132, 245 m.w.N. = MDR 1996, 1112 [Leitsatz), Das erübrigt sich indes, wenn das Oberlandesgericht den ordentlichen Rechtsweg für gegeben hält und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169; BGH MDR 1997, 916).

    Dass die Klägerin insoweit zunächst auf eine Schuld zahlte, die durch Feststellungsbescheid im Rahmen des VZOG entstanden war, macht dabei nach Auffassung des Senats für den zivilrechtlichen Charakter des geltend gemachten Bereicherungsanspruchs keinen Unterschied, denn der Bereicherungsanspruch ergab sich aus der nachträglichen Leistungsbestimmung nach § 267 BGB, die ihrerseits keinen öffentlich-rechtlichen Charakter hatte, jedenfalls nicht im Verhältnis der Klägerin zum Beklagten (zu Ansprüchen auf Schadensersatz und aus Geschäftsführung ohne Auftrag vgl. BGH MDR 1997, 916).

  • BGH, 04.05.1987 - II ZR 211/86

    Ordnungsgemäße Verwaltung durch Verfügung über Eigentumsrechte

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Verfügungsmacht über ein Unternehmen (und erst recht über einzelne Vermögensgegenstände) steht demjenigen zu, der zum Abschluss von Rechtsgeschäften berechtigt ist, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht an dem Unternehmen (oder dem Vermögensgegenstand) einzuwirken, nämlich es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (vgl. BGHZ 101, 24, 26).
  • LG Bremen, 15.09.2000 - 3 O 1253/99
    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 3. Zivilkammer - vom 15. September 2000, Aktenzeichen 3 O 1253/1999 a, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Das ist in Übereinstimmung mit den Erwägungen des Bundesgerichtshofs zulässig (vgl. MDR 1987, 47 f.).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Die Beschränkung der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts durch § 17a Abs. 5 GVG rechtfertigt sich nur daraus, dass die Rechtswegfrage vorab im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (vgl. BGHZ 114, 1, 3; BGHZ 119, 246, 250).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Grundsätzlich müsste auch er also ein Verfahren nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG einleiten, da der Beklagte seine Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs auch in zweiter Instanz aufrecht erhalten hat (vgl. BGHZ 132, 245 m.w.N. = MDR 1996, 1112 [Leitsatz), Das erübrigt sich indes, wenn das Oberlandesgericht den ordentlichen Rechtsweg für gegeben hält und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169; BGH MDR 1997, 916).
  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Grundsätzlich müsste auch er also ein Verfahren nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG einleiten, da der Beklagte seine Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs auch in zweiter Instanz aufrecht erhalten hat (vgl. BGHZ 132, 245 m.w.N. = MDR 1996, 1112 [Leitsatz), Das erübrigt sich indes, wenn das Oberlandesgericht den ordentlichen Rechtsweg für gegeben hält und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169; BGH MDR 1997, 916).
  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Anderenfalls würde die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, auf Grund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGHZ 119, 246, 250; BGH MDR 1994, 199).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.12.2001 - 13 W 627/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9190
OLG Naumburg, 18.12.2001 - 13 W 627/01 (https://dejure.org/2001,9190)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.12.2001 - 13 W 627/01 (https://dejure.org/2001,9190)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 13 W 627/01 (https://dejure.org/2001,9190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertretung einer GmbH; Geschäftsführer als Prozessvertreter; Ersatzanspruch des Geschäftsführers; Auslagenersatz; Verdienstausfall

  • Judicialis

    ZPO § 567; ; ZPO § ... 141; ; ZPO § 279; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; RPflG § 11; ; ZSEG § 2 Abs. 2; ; GKG § 1

  • rechtsportal.de

    Kein Ersatz eines Verdienstausfalles durch Teilnahme an Termin zur mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.08.1983 - 23 W 280/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2001 - 13 W 627/01
    Die Frage der Entschädigung des Geschäftsführers für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins ist in der Rechtsprechung zwar äußerst umstritten (wie hier OLG Hamm MDR 1984, 673; OLG Köln JurBüro 1986, 1708; a. A. OLG Brandenburg OLGR 1997, 15; OLG Frankfurt/M. JurBüro 1987, 908; OLG Saarbrücken JurBüro 1981, 1978; differenzierend OLG Koblenz JurBüro 1982, 1056; KG Berlin JurBüro 1986, 277.), aber aus o.g. Gründen hält der Senat an der bisher vertretenen Auffassung fest und vermag sich der Gegenmeinung nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 4 W 20/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2001 - 13 W 627/01
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des bisher für Kostensachen zuständigen 4. Senats des OLG Naumburg (vgl. Beschluss vom 11.2.1999 - 4 W 20/99 -), von der abzuweichen der erkennende Senat keinen Anlaß hat.
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit einer Zeitaufwandsentschädigung für die

    Diese Grundsätze finden auch Anwendung, wenn die Partei keine natürliche Person ist oder sogar einen Dritten entgeltlich mit Arbeiten beauftragt, zu denen sie auch selbst bzw. durch ihre Organe in der Lage gewesen wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.2001, 13 W 627/01; KG MDR 85, 414f; OLG Hamburg, MDR 85, 237).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.05.2002 - 16 W 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18257
OLG Schleswig, 14.05.2002 - 16 W 49/02 (https://dejure.org/2002,18257)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.2002 - 16 W 49/02 (https://dejure.org/2002,18257)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 16 W 49/02 (https://dejure.org/2002,18257)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2002 - 16 W 49/02
    Das gilt auch im vorliegenden Falle, in dem der Senat die Rechtslage aufgrund der eingereichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 117, 1 ) für eindeutig und damit die Rechtsauffassung des Beklagten für zutreffend hält.
  • OLG Naumburg, 16.10.2012 - 10 W 53/12

    Richterablehnung: Erforderlichkeit einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten

    Im Rahmen der rechtlichen Prüfung der Frage des Vorliegens der Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO, kommt es grundsätzlich auf die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung des Gerichts nicht an (vgl. OLGR Schleswig 2002, 327).
  • OLG Köln, 28.06.2011 - 19 Sch 11/10

    Schiedsspruch geht über den Antrag hinaus: Ordre public verletzt!

    Dies gilt unabhängig davon, ob die geäußerte Rechtsansicht als solche zutreffend oder fehlerhaft ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 14.05.2002 - 16 W 49/02 - = OLGR 2002, 327).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 16 WF 114/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Übesehen von Unterlagen im

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2003, OLGR 2003, Seite 362; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.05.2002, OLGR 2002, Seite 327; Zöller, a. a. O., Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2020 - 9 W 21/20

    Anschein einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Behauptete Erinnerungslücken

    Auf eine etwaige Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung oder Verfahrensleitung des abgelehnten Richters kommt es zwar grundsätzlich nicht an (vgl. OLGR Schleswig 2002, 327).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - L 13 SF 560/11

    Richter - Ablehnung - Befangenheit

    Diese ist grundsätzlich den gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln gegen die Entscheidung vorbehalten (vgl. nur Beschluss OLG Schleswig-Holstein vom 14.05.2002, Az. 16 W 49/02 -juris).
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