Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.04.2001 - 20 W 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6668
OLG Hamm, 02.04.2001 - 20 W 6/01 (https://dejure.org/2001,6668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.2001 - 20 W 6/01 (https://dejure.org/2001,6668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 2001 - 20 W 6/01 (https://dejure.org/2001,6668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Separate Klage; Klageerweiterung; Unnötige Kostenerhöhung; Haftpflichtversicherer; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    ARB § 15

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 15; ZPO § 60; ZPO § 147
    Kein Deckungsschutz für separate Klage bei möglicher Erweiterung bereits anhängigen Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 15
    Rechtsschutzversicherung - unnötige Kostenerhöhung - separate Klage statt Klageerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.10.1988 - 20 W 46/87

    Obliegenheit; Obliegenheitsvoraussetzung; Rechtsschutzversicherung; Rechtskraft;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2001 - 20 W 6/01
    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des VN auswirken (so Senat VersR 1999, 964; 1993, 310 und 1989, 736; Harbauer aaO § 1 Rdn. 40 und Prölss/Martin aaO § 15 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92

    Unbillige Verweisung auf Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2001 - 20 W 6/01
    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des VN auswirken (so Senat VersR 1999, 964; 1993, 310 und 1989, 736; Harbauer aaO § 1 Rdn. 40 und Prölss/Martin aaO § 15 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2001 - 20 W 6/01
    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des VN auswirken (so Senat VersR 1999, 964; 1993, 310 und 1989, 736; Harbauer aaO § 1 Rdn. 40 und Prölss/Martin aaO § 15 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 35/18

    Rechtstellung des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (Senat, Beschluss vom 02.04.2001 - 20 W 6/01, VersR 2002, 353).
  • LG Düsseldorf, 19.10.2007 - 20 S 14/07

    Außerordentliche Kündigung der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter

    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des Versicherungsnehmers auswirken (OLG Hamm, VersR 2002, 353 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2007 - 20 S 203/06

    Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung bzgl. eines Anspruchs auf Erstattung

    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des Versicherungsnehmers auswirken (OLG Hamm, VersR 2002, 353 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 17.11.2006 - 26 C 11369/06

    Vornahme einer Klageerweiterung als Pflicht des Versicherungsnehmers einer

    So hat das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 02.04.2001 (VersR 2002, 353) das Unterlassen einer gebotenen Klageerweiterung als Verstoß gegen die Pflicht des Versicherungsnehmers, unnötige Kosten zu vermeiden, angesehen.
  • LG Düsseldorf, 25.01.2007 - 11 O 279/06
    So hat insbesondere das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 2.04.2001 (VersR 2002, 353) das Unterlassen einer gebotenen Klageerweiterung als Verstoß gegen die Pflicht des Versicherungsnehmers, unnötige Kosten zu vermeiden, angesehen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7723
OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01 (https://dejure.org/2001,7723)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2001 - 23 U 18/01 (https://dejure.org/2001,7723)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2001 - 23 U 18/01 (https://dejure.org/2001,7723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährung eines vertraglichen Ersatzanspruchs gegen Steuerberater

  • Wolters Kluwer

    Ingenieurbüro für gebäudetechnische Ausrüstungsverfahren ; Steuerberatende Tätigkeit ; Betriebsausgaben; Einkünfte aus Gewerbebetrieb ; Versteuerung von Einkünften; Steuerliche Falschberatung ; Vermeidbare Gewerbesteuerbelastungen; Verjährungseinrede

  • Judicialis

    EstG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; EstG § 18; ; EstG § 18 I Nr. 1; ; AO § ... 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 218 Abs. 1; ; AO § 122; ; AO § 122 Abs. 2; ; AO § 108 II; ; StBerG § 68; ; BGB § 209 I; ; BGB § 211; ; BGB § 217; ; BGB § 208; ; BGB § 202 I; ; BGB § 278; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; ZPO § 253 I; ; ZPO § 270 III; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Die Kläger sind nämlich noch vor Ablauf der Verjährungsfrist spätestens ab September 1999 wegen der Haftungsfrage anderweitig durch ihren erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten beraten worden mit der Folge, dass der Beklagte davon ausgehen konnte, die Kläger seien über den Regressanspruch und seine bevorstehende Verjährung rechtzeitig belehrt worden (BGH NJW 2000, 2678/2680; NJW 2001, 826 f).

    Verletzt er diese Pflicht, dann beginnt mit Eintritt der Primärverjährung die dreijährige Verjährungsfrist von neuem zu laufen (BGH NJW 1985, 220/2251; 1991, 2828/2830; 2001, 826/828).

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Hiervon geht auch der BGH grundsätzlich aus (BGH NJW 2000, 2678/2679).

    Die Kläger sind nämlich noch vor Ablauf der Verjährungsfrist spätestens ab September 1999 wegen der Haftungsfrage anderweitig durch ihren erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten beraten worden mit der Folge, dass der Beklagte davon ausgehen konnte, die Kläger seien über den Regressanspruch und seine bevorstehende Verjährung rechtzeitig belehrt worden (BGH NJW 2000, 2678/2680; NJW 2001, 826 f).

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen, wie es hier gegeben ist, rechtfertigt nicht das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung (BGH NJW 1988, 2245/2247; NJW 2001, 3543/3545).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen, wie es hier gegeben ist, rechtfertigt nicht das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung (BGH NJW 1988, 2245/2247; NJW 2001, 3543/3545).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Verletzt er diese Pflicht, dann beginnt mit Eintritt der Primärverjährung die dreijährige Verjährungsfrist von neuem zu laufen (BGH NJW 1985, 220/2251; 1991, 2828/2830; 2001, 826/828).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Dieser entsteht regelmäßig nicht erst mit der Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit eines Steuerbescheids, sondern bereits dadurch, dass die Finanzbehörde mit seinem Erlass ihren hauptsächlichen Entscheidungsprozess zu Ungunsten des Steuerpflichtigen abschließt, den öffentlich-rechtlichen Steueranspruch konkretisiert (§§ 37 Abs. 1, 38, 155 Abs. 1 AO) und - gemäß § 218 Abs. 1 AO - die Grundlage für die Verwirklichung dieses Anspruchs schafft (BGH NJW 1995, 2108/2109).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Die mit der Möglichkeit der Absetzung der Steuern als Betriebsausgaben verbundene Minderung der Einkommenssteuerbelastung wirkt sich nicht schadensmindernd aus, da der Rückempfang der als Werbungskosten abgesetzten Gewerbesteuern nachversteuert werden muss (BGH NJW-RR 1988, 788 f).
  • BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 196/80

    Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Dabei kann unterstellt werden, dass sich der Beklagte das Verhalten seines Versicherers gem. § 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. BGH NJW 1981, 2243).
  • BAG, 19.06.1984 - 1 AZR 361/82

    Tarifautonomie: Unzulässigkeit der Einbeziehung von Tarifzielen während laufender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 23 U 18/01
    Verletzt er diese Pflicht, dann beginnt mit Eintritt der Primärverjährung die dreijährige Verjährungsfrist von neuem zu laufen (BGH NJW 1985, 220/2251; 1991, 2828/2830; 2001, 826/828).
  • KG, 20.12.2005 - 13 U 26/05

    Steuerberatervertrag: Sekundärhaftung eines Steuerberaters

    In Anwendung der Fiktion des § 122 Abs. 2 AO ist die Bekanntgabe am 3. Tag nach Aufgabe des Bescheides zur Post anzunehmen (OLG Düsseldorf OLGR 2002, 213).

    Verletzt ein Steuerberater diese Pflicht, beginnt mit Eintritt der Primärverjährung die dreijährige Verjährungsfrist von neuem zu laufen (BGH NJW 1985, 2250, BGH NJW 1991, 2828; BGH NJW 2001, 826 OLG Düsseldorf OLGR 2002, 213).

    Wäre in einem solchen Falle die Vertragspflicht nämlich erfüllt worden, hätte ein ausreichender Anlass dafür bestanden, dass der Steuerberater über seine auf einer früheren Pflichtwidrigkeit beruhende Haftung und über den Verjährungseintritt belehrt (BGHZ 114, 150; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 213; OLG Düsseldorf OLGR 2004, 309).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03

    Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe

    Sie begann -entgegen der Auffassung des Landgerichts- nicht erst mit dem jeweiligen Ablauf der in den Schätzungsbescheiden genannten Zahlungsfristen, sondern -unabhängig von der Kenntnisnahme der Kläger- bereits mit der Bekanntgabe der Schätungsbescheide (§ 122 II AO, Senat 23 U 18/01 = GI 2002, 293 f = OLGR 2002, 213), also Mitte Juli bzw. Mitte November 1997.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 23 U 80/03

    Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegen Steuerberater

    Das hat auch dann zu gelten, wenn sich die gleiche Pflichtwidrigkeit bei der Bearbeitung der Steuererklärung für das nächste oder die folgenden Jahre im Rahmen eines einheitlichen Mandats wiederholt, der Steuerberater seinen Fehler also nicht erkannt hat (BGHZ 114, 150 = NJW 1991, 2828; Senat, GI 2002, 293 = OLGR 2002, 213 und Urteil vom 14.10.2003 - 23 U 222/02).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen

    Mangels abweichender Anhaltspunkte ist hier gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO von einer Bekanntgabe am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post, also jedenfalls noch im August 1991 auszugehen (vgl. Senat, Urteil vom 30.11.2001 - 23 U 18/01).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7467
OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01 (https://dejure.org/2001,7467)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2001 - 12 U 30/01 (https://dejure.org/2001,7467)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2001 - 12 U 30/01 (https://dejure.org/2001,7467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltshaftung; Schadenersatz; Anwaltliche Pflichtverletzung; Verjährung; Frist; Mahnbescheid; Hinweispflicht; Verjährungsbeginn

  • Judicialis

    BRAO § 51 b; ; BGB § ... 201; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 249; ; VOB/B § 12 Nr. 5 Abs. 1; ; VOB/B § 12 Nr. 5 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Anwaltshaftung - Zur Entstehung und Verjährung des Primär- und Sekundäranspruchs des Mandanten- Zur nachvertraglichen Haftung nach Mandatsbeendigung - Zur Belehrungspflicht über eigene Haftung bei Mandatsübernahme durch anderen Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 31/91

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf kurze Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01
    Der Gläubiger eines aus der Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwaltes erlangt gegen diesen einen sogenannten sekundären Anspruch darauf, dass die Einrede der Verjährung nach § 51 b BRAO nicht erhoben wird, wenn der Anwalt trotz gegebenen Anlasses nicht auf seine Verpflichtung, dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten, hinweist, und diesen nicht über die Verjährung des (primären) Schadenersatzanspruches zutreffend belehrt (BGHZ 94, 380, 386 ff; BGH NJW 1985, 1151; NJW 1987, 326; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1990, 459; NJW 1992, 836, 837).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährung anderweitig wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird; in diesem Fall entfällt die Pflicht zur Belehrung des haftenden Rechtsanwalts (BGH NJW 1985, 1151, 1152; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1190, 459, 460; NJW 1992, 836, 837).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der neue Anwalt gerade mit der Verfolgung von Regressansprüchen beauftragt worden ist und mit Wissen und Wollen des Mandanten den Regressanspruch gegenüber dem ersten Anwalt innerhalb der Verjährungsfrist des Primäranspruches anmeldet (BGH NJW 1992, 836, 837).

  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01
    Der Gläubiger eines aus der Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwaltes erlangt gegen diesen einen sogenannten sekundären Anspruch darauf, dass die Einrede der Verjährung nach § 51 b BRAO nicht erhoben wird, wenn der Anwalt trotz gegebenen Anlasses nicht auf seine Verpflichtung, dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten, hinweist, und diesen nicht über die Verjährung des (primären) Schadenersatzanspruches zutreffend belehrt (BGHZ 94, 380, 386 ff; BGH NJW 1985, 1151; NJW 1987, 326; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1990, 459; NJW 1992, 836, 837).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährung anderweitig wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird; in diesem Fall entfällt die Pflicht zur Belehrung des haftenden Rechtsanwalts (BGH NJW 1985, 1151, 1152; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1190, 459, 460; NJW 1992, 836, 837).

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01
    Der Gläubiger eines aus der Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwaltes erlangt gegen diesen einen sogenannten sekundären Anspruch darauf, dass die Einrede der Verjährung nach § 51 b BRAO nicht erhoben wird, wenn der Anwalt trotz gegebenen Anlasses nicht auf seine Verpflichtung, dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten, hinweist, und diesen nicht über die Verjährung des (primären) Schadenersatzanspruches zutreffend belehrt (BGHZ 94, 380, 386 ff; BGH NJW 1985, 1151; NJW 1987, 326; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1990, 459; NJW 1992, 836, 837).

    Dessen denkbare nachvertragliche Beratungspflicht tritt demgegenüber völlig zurück (BGH NJW-RR 1990, 459, 460; Braukmann/Haug Anwaltshaftung, 3. Auflage, § 49 Rdn. 50).

  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83

    Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01
    Der Gläubiger eines aus der Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwaltes erlangt gegen diesen einen sogenannten sekundären Anspruch darauf, dass die Einrede der Verjährung nach § 51 b BRAO nicht erhoben wird, wenn der Anwalt trotz gegebenen Anlasses nicht auf seine Verpflichtung, dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten, hinweist, und diesen nicht über die Verjährung des (primären) Schadenersatzanspruches zutreffend belehrt (BGHZ 94, 380, 386 ff; BGH NJW 1985, 1151; NJW 1987, 326; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1990, 459; NJW 1992, 836, 837).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährung anderweitig wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird; in diesem Fall entfällt die Pflicht zur Belehrung des haftenden Rechtsanwalts (BGH NJW 1985, 1151, 1152; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1190, 459, 460; NJW 1992, 836, 837).

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01
    Der Gläubiger eines aus der Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwaltes erlangt gegen diesen einen sogenannten sekundären Anspruch darauf, dass die Einrede der Verjährung nach § 51 b BRAO nicht erhoben wird, wenn der Anwalt trotz gegebenen Anlasses nicht auf seine Verpflichtung, dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten, hinweist, und diesen nicht über die Verjährung des (primären) Schadenersatzanspruches zutreffend belehrt (BGHZ 94, 380, 386 ff; BGH NJW 1985, 1151; NJW 1987, 326; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1990, 459; NJW 1992, 836, 837).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01
    Entständen ist der Schaden bei streitigen Ansprüchen bereits mit Ablauf der Verjährungsfrist, weil nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden muss, dass der Schuldner zur Abwehr des erhobenen Anspruchs von der Verjährungseinrede Gebrauch machen wird (BGH ZIP 2001, 1770).
  • BGH, 18.09.1986 - IX ZR 204/85

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über Schadensersatzansprüche aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 12 U 30/01
    Der Gläubiger eines aus der Verletzung des Mandatsvertrages haftenden Anwaltes erlangt gegen diesen einen sogenannten sekundären Anspruch darauf, dass die Einrede der Verjährung nach § 51 b BRAO nicht erhoben wird, wenn der Anwalt trotz gegebenen Anlasses nicht auf seine Verpflichtung, dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten, hinweist, und diesen nicht über die Verjährung des (primären) Schadenersatzanspruches zutreffend belehrt (BGHZ 94, 380, 386 ff; BGH NJW 1985, 1151; NJW 1987, 326; NJW 1988, 2245, 2246; NJW-RR 1990, 459; NJW 1992, 836, 837).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.01.2002 - 13 WF 581/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9236
OLG Koblenz, 04.01.2002 - 13 WF 581/01 (https://dejure.org/2002,9236)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2002 - 13 WF 581/01 (https://dejure.org/2002,9236)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 13 WF 581/01 (https://dejure.org/2002,9236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 28.12.1981 - 2 WF 74/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2002 - 13 WF 581/01
    Es ist ausgeschlossen und widerspricht dem Wesen eines Amtsverfahrens, ein aus übergeordneten Interessen (hier Kindeswohl) vorgeschriebenes Tätigwerden des Gerichts von dem richtigen prozessualen Verhalten eines Beteiligten abhängig zu machen (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1982, 751; Göttlich/Mümmler, KostO 12. Aufl., Stichwort Vorschuss S. 1302).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.09.2001 - 13 W 437/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11912
OLG Naumburg, 07.09.2001 - 13 W 437/01 (https://dejure.org/2001,11912)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.09.2001 - 13 W 437/01 (https://dejure.org/2001,11912)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. September 2001 - 13 W 437/01 (https://dejure.org/2001,11912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung; Gesamtvollstreckung; Aufnahme des Berufungsverfahrens; Rücknahme des Rechtsmittels; Kosten des ersten Rechtszugs; Kostentitel

  • Judicialis

    ZPO § 732; ; ZPO § ... 724; ; ZPO § 727; ; ZPO § 567; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 750 Abs. 1; ; ZPO § 724 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; RPflG § 11; ; GesO § 13

  • rechtsportal.de

    Verfahrensaufnahme durch Gesamtvollstreckungsverwalter - Berufungsrechtszug - Kosten des ersten Rechtszugs - Kostenfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.10.1999 - 11 W 2206/99

    Unzulässige Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.09.2001 - 13 W 437/01
    Dabei war im vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen, inwieweit hier im Hinblick darauf, dass es sich bei den erstinstanzlichen Kosten nicht um bevorrechtigte Masseschulden nach § 13 GesO handeln dürfte, sondern um einfache Gesamtvollstreckungsforderungen (vgl. hierzu OLG München Rpfleger 2000, 76 = ZIP 2000, 31; Zöller/Stöber a.a.O.), die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen den Beklagten nach § 727 ZPO möglich ist.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.01.2002 - 9 U 144/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18481
OLG Stuttgart, 30.01.2002 - 9 U 144/01 (https://dejure.org/2002,18481)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2002 - 9 U 144/01 (https://dejure.org/2002,18481)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 9 U 144/01 (https://dejure.org/2002,18481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Belegloser Überweisungsverkehr: Pflichten der Bank nach Auflösung des Empfängerkontos

  • Wolters Kluwer

    Auszahlungsanspruch eines Überweisungsbetrages nach Beendigung des Girovertrages im Zusammenhang mit der Berechtigung des Verbuchens eingehender Beträge; Geschäftsführung ohne Auftrag und Herausgabepflicht einer Bank bei beleglosem Überweisungsverkehr nach Auflösung des ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 675
    Rückzahlung einer auf ein Bankkonto geleisteten Steuererstattung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 12 O 18/01
  • OLG Stuttgart, 30.01.2002 - 9 U 144/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 01.02.1995 - VI 521/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2002 - 9 U 144/01
    Diese Norm ist für Erstattungszahlungen der Finanzbehörde an den Steuerpflichtigen anwendbar (FG Hannover v. 1.2.1995 - VI 521/92, WM 1995, 1020).
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