Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02   

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OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02 (https://dejure.org/2002,2409)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2002 - 4 UF 24/02 (https://dejure.org/2002,2409)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 4 UF 24/02 (https://dejure.org/2002,2409)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil; Beibehaltung einer gemeinsamen Sorge beider Elternteile ; Voraussetzungen der Aufhebung einer gemeinsamen elterlichen Sorge; Beachtung des Wohls eines Kindes im Sorgerechtstreit

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter fordert alleiniges Sorgerecht - Meinungsverschiedenheiten der Eltern und räumliche Entfernung rechtfertigen das nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1011
  • FamRZ 2003, 1036
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Desinteresse eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190; OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

    Insoweit ist vorliegend ein anderer Fall gegeben, als er etwa der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. Februar 2002 (FamRZ 2002, 973) zugrunde lag, zumal dort nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht einmal eine Verständigung der Eltern über das Umgangsrecht zustande gekommen war und der Kindesvater auch gar kein Interesse an den Belangen der Kinder hatte.

  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01

    Gemeinsames Sorgerecht - Getrenntleben - Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl -

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Antragstellerin ist zunächst nicht schon durch die - erhebliche - räumliche Entfernung zwischen den Wohnsitzen beider Elternteile gerechtfertigt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Naumburg FamRZ 2002, 564, 565; OLG Hamm FamRZ 2002, 565, 566; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1571 Rdn. 17 m. weit. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1999 - 2 UF 63/99

    Elterliche Sorge - Sorgerecht

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Jedenfalls hat der Antragsgegner inzwischen akzeptiert, daß H. seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Antragstellerin in C. hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm aaO; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 507, 508; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111, 112).
  • OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01

    Elterliche Sorge bei Getrenntleben - Übertragung auf einen Elternteil -

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190; OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
  • OLG Hamm, 13.09.2001 - 3 UF 500/00

    Voraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge als

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Antragstellerin ist zunächst nicht schon durch die - erhebliche - räumliche Entfernung zwischen den Wohnsitzen beider Elternteile gerechtfertigt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Naumburg FamRZ 2002, 564, 565; OLG Hamm FamRZ 2002, 565, 566; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1571 Rdn. 17 m. weit. Nachw.).
  • OLG München, 24.07.2001 - 26 UF 664/01

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gleichrangigkeit der elterlichen

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190; OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Insoweit geht der Senat, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1999, 1646, 1647) folgend, davon aus, daß die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge in § 1671 BGB durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kein Regel- Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne enthält, daß eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio in Betracht kommt (vgl. BT-Drucks. 13/4899 S. 63, 99; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 3. Aufl. § 1671 Rdn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.1999 - 5 UF 184/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
    Jedenfalls hat der Antragsgegner inzwischen akzeptiert, daß H. seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Antragstellerin in C. hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm aaO; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 507, 508; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111, 112).
  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Dabei mag es für die Antragstellerin wie für H misslich sein, dass es zweifellos mit aufgrund der weiten Entfernung seines Wohnsitzes in Spanien nur unregelmäßig zu Treffen zwischen dem Antragsgegner und H kommt; dies ist jedoch nichts, was sich durch eine Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder in Teilen auf die Antragstellerin beheben ließe, wobei die Bereitschaft des Antragsgegners, für ihn kostspielige und weite Reisen auf sich zu nehmen, um den Kontakt mit H über dann immer mehrere mit ihr verbrachte Tage aufrecht zu erhalten, andererseits indiziert, dass er die gemeinsame Verantwortung für das Kind wahrnehmen will (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 1036 m. w. N.).
  • OLG Köln, 15.06.2005 - 27 UF 272/04

    Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

    Denn die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, sich zumindest über die bedeutsamen Belange des gemeinsamen Kindes in angemessener Form zu verständigen und hierzu einverständliche Entscheidungen zu treffen (BGH, FamRZ 1999, 1646 ff., 1646/1647; OLG Köln, FamRZ 2003, 1036/1037; OLG Nürnberg, FamRZ 2003, 188 f., 189; OLG Dresden, FamRZ 2002, 973 f., 974; OLG Hamm, FamRZ 2002, 565 f., 566; OLG München, FamRZ 2002, 189 f., 190).
  • KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06

    Gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern: Voraussetzungen der

    Um zu klären, ob die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl eines Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, ob zwischen den Eltern die Einigung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung noch möglich ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 1036).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2010 - 9 UF 125/09

    Elterliche Sorge bei Getrenntleben: Beurteilung der Konsensfähigkeit bei

    Darüber hinaus sind hier aktenersichtlich auch in die Kinder betreffenden wesentlichen Angelegenheiten keine unüberbrückbaren Streitigkeiten zwischen den Eltern erkennbar, wobei es in alltäglichen Fragen ohnehin einer Abstimmung zwischen den Elternteilen auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht bedarf (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB; vgl. hierzu auch OLG Köln, FamRZ 2003, 1036; Senat, Beschl.v. 10. Mai 2007, 9 UF 10/07, m.w.N.).
  • AG Essen, 18.11.2011 - 107 F 463/10
    Das Familiengericht muss konkret klären, ob zwischen den Kindeseltern eine Einigung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung noch möglich ist (vgl. Diederichsen, aaO, Randnr. 21; OLG Köln FamRZ 2003, 1036).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02   

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https://dejure.org/2002,4666
OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02 (https://dejure.org/2002,4666)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2002 - 21 U 1938/02 (https://dejure.org/2002,4666)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 21 U 1938/02 (https://dejure.org/2002,4666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung restlicher Pachtzinsen und abgerechneter Nebenkosten aus einem beendeten Pachtverhältnis; Überschreitung des ortsüblichen Pachtzinses; Sittenwidrigkeit von Mietverträgen und Pachtverträgen bei auffälligem Missverhältnis zwischen Leistung und ...

  • Judicialis

    BGB § 138

  • rechtsportal.de

    BGB § 138
    Überschreitung des ortsüblichen Pachtzinses um 88 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 867
  • NZM 2003, 510
  • NZM 2003, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Miet- und Pachtverträge sind, wie sonstige Rechtsgeschäfte, gem. § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten, Ausnutzung der Unerfahrenheit des Partners u.a. Bei Miet- oder Pachtverhältnissen ist grundsätzlich der Verkehrswert und damit die ortsübliche Marktmiete bzw. der ortsübliche Pachtzins zum Vergleich heranzuziehen (BGH NJW 1999, 3187/3189 f. m.w.N.).

    Dieses Privatgutachten wurde unter Anwendung der EOP-Methode (an der Ertragskraft orientierte Pachtwertfindung) erstellt, die nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet ist, ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei der Bewertung einer Gaststättenpacht zu bestimmen (BGH NJW 1999, 3187/3189).

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 314/00

    Ermittlung des Marktwerts der Nutzungsüberlassung nach der indirekten

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Auch eine indirekte Vergleichwertmethode ist nach Auffassung des BGH aus Rechtsgründen nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden objektiven Mietwert zu ermitteln (BGH NJW-RR 2002, 1521/1522).
  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 56/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Zwar besteht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich eine Verpflichtung des Verpächters, seinen Vertragspartner vor Wettbewerbern zu schützen (vgl. BGH NJW 1979, 1404; Düsseldorf NZM 2001, 1033), doch waren die Beklagten vor Abschluss des Pachtvertrages darüber informiert worden, dass das benachbarte Objekt ebenfalls zum Betrieb einer Gastwirtschaft verpachtet werden sollte.
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81

    Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Die Kündigung des Pachtverhältnisses wegen schuldhafter Vertragsstörung ist zwar an keine Frist gebunden, ein langes Zuwarten berechtigt indessen zu der Feststellung, dass die Fortsetzung des Vertrages zumutbar ist (BGH WM 1983, 660).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 24 U 34/00

    Fristlose Kündigung eines "Umsatzpacht"-Vertrages wegen unrichtiger Angaben über

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Zwar besteht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich eine Verpflichtung des Verpächters, seinen Vertragspartner vor Wettbewerbern zu schützen (vgl. BGH NJW 1979, 1404; Düsseldorf NZM 2001, 1033), doch waren die Beklagten vor Abschluss des Pachtvertrages darüber informiert worden, dass das benachbarte Objekt ebenfalls zum Betrieb einer Gastwirtschaft verpachtet werden sollte.
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 159/99

    Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages wegen wucherisch überhöhten Mietzinses

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614).
  • KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99

    Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614).
  • OLG München, 27.04.2001 - 21 U 5046/00
    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02, 11 VA 2/02   

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https://dejure.org/2002,7342
OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02, 11 VA 2/02 (https://dejure.org/2002,7342)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2002 - 11 VA 1/02, 11 VA 2/02 (https://dejure.org/2002,7342)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 11 VA 1/02, 11 VA 2/02 (https://dejure.org/2002,7342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Herausgabe eines hinterlegten Betrages; Nachweis der Berechtigung zur Herausgabe; Sinn und Zweck der Anforderungen in der Hinterlegungsordnung; Unzulässigkeit eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung gegen zukünftige Entscheidungen

  • Judicialis

    HO § 16; ; EGGVG § 23; ; EGGVG § ... 26 Abs. 1; ; EGGVG § 28 Abs. 3; ; EGGVG § 30 Abs. 2; ; HintO § 3; ; HintO § 13; ; HintO § 13 Abs. 2; ; HintO § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; HintO § 16 Abs. 3 S. 2; ; HintO § 16 Abs. 1; ; GBO § 19

  • rechtsportal.de

    § 16 Abs. 1 Hinterlegungsordnung ist Ermessensvorschrift, § 13 Abs. 2 Hinterlegungsordnung ist verfahrensrechtliche Willenserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristsetzung im Herausgabeverfahren nach der HintO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 26.04.1991 - 12 U 3/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02
    Um die Herausgabeanordung auf eine sichere Grundlage zu stellen, muss die Bewilligung eindeutig sein und für den Rechtspfleger unzweifelhaft erkennen lassen, dass der Beteiligte die Herausgabe uneingeschränkt und ohne Vorbehalte bewilligen will (OLG Hamm RPfleger 1991, 374, 375 und KG Berlin NJW 1996, 1202, 1203).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1988 - 10 U 228/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02
    Zwar kann ein bestandskräftiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zum Nachweis der Berechtigung des Gläubigers im Sinne der Hinterlegungsordnung genügen (OLG Oldenburg RPfleger 1994, 265, 266; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1536).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99

    Anderweitige Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02
    Der Streit ist zwischen den Beteiligten im ordentlichen Rechtsstreit in einem Verfahren über die Klage auf Zustimmung zur Herausgabe (hierzu zuletzt BGH NJW 2001, 3713, 3714) zu führen.
  • OLG Oldenburg, 04.11.1992 - 4 UF 74/92

    Rechtsschutzbedürfnis, Hinterlegung, Herausgabebewilligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02
    Zwar kann ein bestandskräftiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zum Nachweis der Berechtigung des Gläubigers im Sinne der Hinterlegungsordnung genügen (OLG Oldenburg RPfleger 1994, 265, 266; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1536).
  • OLG Koblenz, 13.08.1975 - 1 VA 2/75
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02
    Für einen Ausschluss der gerichtlichen Nachprüfbarkeit lässt sich aus der Bestimmung des § 16 Abs. 3 S. 2 Hinterlegungsordnung nichts herleiten (OLG Koblenz MDR 1976, 234).
  • OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 2/02

    Ermessensüberprüfung der Fristsetzung eines Rechtspflegers nach § 16 Abs. 1

    11 VA 1/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 11 VA 2/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2002 - 4 WF 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7290
OLG Köln, 20.12.2002 - 4 WF 153/02 (https://dejure.org/2002,7290)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2002 - 4 WF 153/02 (https://dejure.org/2002,7290)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 4 WF 153/02 (https://dejure.org/2002,7290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für ein Scheidungsbegehren bei Fehlen eines gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts beider Ehegatten; Zur Schutzwürdigkeit des Interesses von Parteien an der Geheimhaltung der derzeitigen Anschrift im Zivilprozess; Kein besonderer Gerichtsstand für den zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1124
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 31.03.1998 - 16 UF 238/97
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 4 WF 153/02
    Bei dieser Auslegung des § 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO läßt der Senat sich auch von der Erwägung leiten, daß die Regelungen des § 606 ZPO dem scheidungswilligen Ehegatten grundsätzlich in jedem Fall die Einleitung des Scheidungsverfahrens vor einem deutschen Gericht ermöglichen sollen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1085, 1086 m. weit. Nachw.) und das schutzwürdige Interesse beider Parteien an der Geheimhaltung ihrer derzeitigen Anschrift auch im Zivilprozeß angemessen Berücksichtigung finden muß.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10312
OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01 (https://dejure.org/2002,10312)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.2002 - 16 W 38/01 (https://dejure.org/2002,10312)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 2002 - 16 W 38/01 (https://dejure.org/2002,10312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • unalex.eu

    Art. 34 EuGVÜ
    Vollstreckbarerklärung aufgrund rein formaler Prüfung - Keine Verwirkung aufgrund Zeitablaufs

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27; ; EuGVÜ Art. 28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 27, 28
    Verwirkung einer nach niederländischem Recht titulierten Unterhaltsforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01
    Ob diese bei titulierten Forderungen überhaupt vor Verjährungseintritt (vier Jahre, § 218 Abs. 2 BGB a. F.) vorliegen kann, ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. zum Meinungsstreit: OLG Stuttgart, FamRZ 99, 859; OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456; KG, FamRZ 94, 771; OLG Düsseldorf, FamRZ 94, 771; zuletzt wohl OLG Hamburg, FAmRZ 02, 327 mit Zulassung der Revision).
  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01
    Ob diese bei titulierten Forderungen überhaupt vor Verjährungseintritt (vier Jahre, § 218 Abs. 2 BGB a. F.) vorliegen kann, ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. zum Meinungsstreit: OLG Stuttgart, FamRZ 99, 859; OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456; KG, FamRZ 94, 771; OLG Düsseldorf, FamRZ 94, 771; zuletzt wohl OLG Hamburg, FAmRZ 02, 327 mit Zulassung der Revision).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01
    Ob diese bei titulierten Forderungen überhaupt vor Verjährungseintritt (vier Jahre, § 218 Abs. 2 BGB a. F.) vorliegen kann, ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. zum Meinungsstreit: OLG Stuttgart, FamRZ 99, 859; OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456; KG, FamRZ 94, 771; OLG Düsseldorf, FamRZ 94, 771; zuletzt wohl OLG Hamburg, FAmRZ 02, 327 mit Zulassung der Revision).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.12.2002 - 6 U 1006/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13345
OLG Koblenz, 12.12.2002 - 6 U 1006/01 (https://dejure.org/2002,13345)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.2002 - 6 U 1006/01 (https://dejure.org/2002,13345)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 6 U 1006/01 (https://dejure.org/2002,13345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses; Anforderungen an eine wirksame Pfändung

  • rechtsportal.de

    GmbHG §§ 32a 32b; ZPO § 828 § 829
    Wirksamkeit der Pfändung von gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 151/87

    Bestimmtheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Bezeichnung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2002 - 6 U 1006/01
    Vor diesem Hintergrund vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung folgende Grundsätze (vgl. für viele Entscheidungen die zusammenfassende Darstellung in BGH NJW 1988, 2543 ): Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als von dem Gericht auszulegender Hoheitsakt muss die gepfändete(n) Forderung(en) und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll, dass die gepfändete Forderung also von anderen unterschieden werden kann und die Feststellung ihrer Identität gesichert ist.
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98

    Umfang eines Pfändungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2002 - 6 U 1006/01
    In der von dem Kläger zitierten Entscheidung (BGH NJW 2000, 1268 ) hat der Bundesgerichtshof lediglich entschieden, dass ein Gläubiger durch einen Pfändungsbeschluss wirksam alle Ansprüche des Schuldners gegen einen Drittschuldner aus einem konkreten Kaufvertrag pfänden lassen kann.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7195
OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01 (https://dejure.org/2002,7195)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2002 - 2 WF 189/01 (https://dejure.org/2002,7195)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 2 WF 189/01 (https://dejure.org/2002,7195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Ehescheidungsverfahren; Reduzierung eines dem Dreimonatsnettoeinkommen der Parteien entsprechenden Wertes; Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei der Bemessung des Ehegatteneinkommens

  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    GKG § 12 Abs. 2 S. 2
    Ehesache; Streitwert; Kinderfreibetrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 03.12.1997 - 9 WF 139/97

    Eigene Beschwer eines Rechtsanwaltes durch die gerichtliche Festsetzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01
    Abzustellen ist vielmehr auf den Verdienst im Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages, § 4 ZPO, § 15 GKG (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1312; Schneider/Herget, aaO, Rn. 1046 bis 1055 a unter Hinweis auf den zum 01. Juli 1994 geänderten § 15 GKG).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 18 WF 579/99

    Streitwert in Familiensachen - Einkommensverhältnisse der Parteien - Ermessen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01
    Die Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für beide Parteien führt nicht zu einer Herabsetzung des Streitwerts (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1518).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.1998 - 2 WF 68/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01
    Die Reduzierung eines dem Dreimonatsnettoeinkommen der Parteien entsprechenden Wertes bedarf besonderer Rechtfertigung (vgl. Senat FamRZ 1999, 1288; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Auflage, Rn. 1163 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97

    Streitwert; Unterhalt; Rückstände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01
    Die Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für beide Parteien führt nicht zu einer Herabsetzung des Streitwerts (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1518).
  • OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08

    Streitwertbemessung in Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftssachen: Berücksichtigung im

    Die absolut herrschende Meinung, der auch der Senat aus den genannten Gründen folgt, stellt für die Bemessung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ab und berücksichtigt - abgesehen von den oben dargestellten Einschränkungen - nachträgliche Änderungen nicht (Hartmann, a. a. O., Rn 37 zu § 48 GKG; Zöller-Herget, 27. Auflage, § 3 ZPO, Rn 16, Stichwort Ehesachen; FA-FamR/Keske, 6. Auflage, 17. Kapitel, Rn 20; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681 für den Rechtszustand ab 24.06.1994; OLG Karlsruhe, JurBüro 2003, 141; OLG Dresden, Beschluss vom 08.08.2002, FamRZ 2003, 1676).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.2002 - 2 U 172/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30925
OLG Frankfurt, 16.12.2002 - 2 U 172/02 (https://dejure.org/2002,30925)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2002 - 2 U 172/02 (https://dejure.org/2002,30925)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 2 U 172/02 (https://dejure.org/2002,30925)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Begründetheit eines Antrags auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

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