Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02   

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OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02 (https://dejure.org/2002,4468)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.2002 - 22 W 43/02 (https://dejure.org/2002,4468)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 2002 - 22 W 43/02 (https://dejure.org/2002,4468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Darlegung und Glaubhaftmachung wirtschaftlicher Verhältnisse einer juristischer Person; Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Mittelbare Besserstellung von Insolvengläubiger zur Beurteilung der wirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 6; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § 12 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 19 Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1031
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01

    Insolvenzverwalter; Mutwillige Prozessführung; Massekostenarmut;

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Andererseits ist ein kurzfristig oder zumindest in absehbarer Zeit zu realisierender Zufluss von Geldmitteln zu berücksichtigen, wenn damit genügend liquide Mittel zur Vorschussleistung für das beabsichtigte Verfahren zur Verfügung stehen (vgl. dazu auch KG, InVo 2000, 202; noch weitergehend OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, das sogar das Vorhandensein werthaltiger Forderungen ausreichen lässt, um Masseschulden aufzuwiegen).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

    Insbesondere fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGH WM 1998, 1845 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, und ZInsO 2002, 586 f.) genauen Aufstellung der von ihm anerkannten Forderungen.

    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • OLG Naumburg, 23.01.2002 - 1 W 32/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit von Kostenvorschüssen im

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Insbesondere fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGH WM 1998, 1845 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, und ZInsO 2002, 586 f.) genauen Aufstellung der von ihm anerkannten Forderungen.

    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99

    Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Unabhängig davon, dass der Begriff des Großgläubigers nicht nur vage, sondern auch relativ zum Gesamtvolumen des Insolvenzverfahrens zu sehen ist, sind auch Fallgestaltungen denkbar, in denen einer übersichtlichen Anzahl von Gläubigern zugemutet werden kann, die Vorschussleistung und das Prozessrisiko gemeinsam zu tragen (OLG Köln, MDR 2000, 51 f.).

    Dabei kann es nicht von Bedeutung sein, dass dem Insolvenzverwalter in solchen Fällen ein erhöhter Aufwand entsteht und das Risiko des Scheiterns seiner Bemühungen mit der Folge des Unterbleibens der Prozessführung möglicherweise mit der Anzahl der heranzuziehenden Gläubiger steigt (so aber OLG Celle, OLGR 2001, 141; vgl. dagegen OLG Köln, MDR 2000, 51, 52).

  • OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01

    Nebenintervention; Insolvenzverwalter; Wirtschaftlich Beteiligte; Prozesskosten;

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Denn es kommt nicht allein auf den unmittelbaren Erfolg des Verfahrens, sondern auch auf dessen potentielle finanzielle Auswirkungen mittelbarer Natur an (vgl. etwa OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f., das für den wirtschaftlichen Erfolg einer Teilklage auf den Gesamtbetrag der geltend gemachten Forderung abstellt; auch OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054, das den Gewinn einer Nebenintervention an dem erst im Folgeprozess zu realisierenden Kapitalzufluss bemisst).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

  • OLG Dresden, 18.02.2002 - 13 W 1918/01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Zwar besteht die Zumutbarkeit einer solchen Vorschussleistung vornehmlich für solche Gläubiger, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse und Prozessrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich größer sein wird (vgl. OLG Dresden, InVo 2002, 229;OLG Celle, OLGR 2001, 141).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

  • KG, 25.02.2000 - 7 W 602/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Andererseits ist ein kurzfristig oder zumindest in absehbarer Zeit zu realisierender Zufluss von Geldmitteln zu berücksichtigen, wenn damit genügend liquide Mittel zur Vorschussleistung für das beabsichtigte Verfahren zur Verfügung stehen (vgl. dazu auch KG, InVo 2000, 202; noch weitergehend OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, das sogar das Vorhandensein werthaltiger Forderungen ausreichen lässt, um Masseschulden aufzuwiegen).

    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 10 W 43/00

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Zwar kann Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, dass der Insolvenzverwalter zunächst andere Schuldner in Anspruch nehmen müsse, um ausreichend Masse zur Durchführung des Rechtsstreits zur Verfügung zu haben (OLG Frankfurt, InVo 2001, 321, 322).
  • OLG Hamm, 14.09.1998 - 7 W 14/98
    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).
  • OLG Jena, 26.02.2001 - 7 W 6/01

    Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zur Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02
    Insbesondere ist auch die Gemeinde (Stadt K.) als Gewerbesteuergläubigerin zur Vorschusszahlung heranzuziehen, da sie weder mit der Antragsgegnerseite identisch ist noch aus anderen Gründen hiervon ausgenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1998, 1868 ff.).
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00

    Zumutbarkeit der Aufbringung von Verfahrenskosten

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 275/99

    Erfüllung der Einlageschuld durch Hin- und Herübereisung des Einlagebetrages

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZA 4/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Sequesters im

  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 PKH 4.05

    Bedürftigkeit und Zumutbarkeit als Voraussetzungen für die Gewährung von

    Allerdings bleibt stets im Einzelfall zu prüfen, ob für erst in der Zukunft fällig werdende Masseverbindlichkeiten ebenfalls keine freien Mittel zur Verfügung stünden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2004, MDR 2004, 1205 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002, ZInsO 2003, 85).

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn im Fall eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2002, WM 2004, 994 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002, WM 2003, 1031 ; KG, Beschluss vom 7. Januar 2005 14 W 51/04 juris; BAG, Beschluss vom 28. April 2003, a.a.O. ).

  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 12 M 67.10

    Prozesskostenhilfe; Insolvenzverwalter; Steuerschulden; Insolvenzanfechtung;

    Zwar ist der von dem Verwaltungsgericht angeführten zivilrechtlichen Rechtsprechung zufolge auch eine nur mittelbare Besserstellung der Insolvenzgläubiger bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteile, welche durch die beabsichtigte Klage für sie zu erzielen sind, zu berücksichtigen (OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002 - 22 W 43/02 -, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2015 - 4 W 36/14

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Jedenfalls Gläubiger, die in wirtschaftlich relevanter Weise von einem Prozesserfolg profitieren würden, ist eine anteilige Aufbringung der Verfahrenskosten zuzumuten (BGH NJW 1999, 1404; KG, NZI 2003, 148, 149; vergl. auch OLG Köln, BeckRS 2003, 00371).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 3 W 56/10

    Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen

    Davon, dass der zu erwartende Nutzen die aufzubringenden Kosten deutlich überwiegt, ist dann auszugehen, wenn im Falle eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (BVerwG ZIP 2006, 1542; OLG Dresden WM 2004, 994; OLG Köln WM 2003, 1031).
  • LG Kaiserslautern, 03.08.2004 - 4 O 449/04

    Zur Zumutbarkeit der Heranziehung von Insolvenzgläubigern bei einem

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Frage der Zumutbarkeit nicht nur auf einen einzelnen Großgläubiger sondern auf eine übersichtliche Anzahl von Gläubigern als Gesamtheit abzustellen ist, die die Vorschussleistung und das Prozessrisiko gemeinsam tragen (vgl. OLGR Köln 2003, 16 ff, Beschluss vom 10.09.2002, Az.: 22 W 43/02 veröffentlicht in Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2002 - 23 W 166/02   

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https://dejure.org/2002,8205
OLG Hamm, 20.06.2002 - 23 W 166/02 (https://dejure.org/2002,8205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2002 - 23 W 166/02 (https://dejure.org/2002,8205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 23 W 166/02 (https://dejure.org/2002,8205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rückfestsetzung im Falle des Wegfalls einer Kostengrundentscheidung; Deklaratorischer Ausspruch der Wirkungslosigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Prüfungsumfang im Rückfestsetzungsverfahren; Auslegung der Kostenaufhebung im Vergleich; Materiellrechtliche ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.02.1988 - 23 W 702/87

    Voraussetzungen für die Rückfestsetzung bereits gezahlter Kosten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 23 W 166/02
    Dies ist lediglich aus Gründen der Rechtssicherheit noch einmal deklaratorisch auszusprechen (siehe Senatsbeschluß vom 22.02.1988 - 23 W 702/87 - in JurBüro 1968, 1033 = RPfleger 1988, 279; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Anm. 2.1.2.4 zum Stichwort "Kostenfestsetzung").

    Eine solche Rückfestsetzung ist im Falle der Aufhebung der Kostengrundentscheidung zulässig, wenn die Höhe der Zahlung auf den ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluß feststeht und der Empfänger der Zahlung gegen den Rückerstattungsanspruch keine materiell-rechtlichen Einwendungen erhebt (siehe Senatsbeschlüsse vom 22.02.1988, a.a.O. und vom 03.04.1981 - 23 W 9/81 - in JurBüro 1981, 1246, 1247; Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. 2.2.5 zum Stichwort "Kostenfestsetzung"; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21 zum Stichwort "Rückfestsetzung"; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 104 Rn. 14).

  • OLG Hamm, 03.04.1981 - 23 W 9/81
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 23 W 166/02
    Eine solche Rückfestsetzung ist im Falle der Aufhebung der Kostengrundentscheidung zulässig, wenn die Höhe der Zahlung auf den ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluß feststeht und der Empfänger der Zahlung gegen den Rückerstattungsanspruch keine materiell-rechtlichen Einwendungen erhebt (siehe Senatsbeschlüsse vom 22.02.1988, a.a.O. und vom 03.04.1981 - 23 W 9/81 - in JurBüro 1981, 1246, 1247; Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. 2.2.5 zum Stichwort "Kostenfestsetzung"; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21 zum Stichwort "Rückfestsetzung"; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 104 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2000 - 17 U 84/00
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2002 - 23 W 166/02
    Die Kostengrundentscheidung ist nämlich dadurch entfallen, daß das Oberlandesgericht Hamm das landgerichtliche Urteil mit Urteil vom 19. Februar 2001 (Aktenzeichen 17 U 84/00) aufgehoben hat.
  • OLG Nürnberg, 03.11.2009 - 12 W 2020/09

    Kostenfestsetzung: Rückfestsetzung festgesetzter und erstatteter Prozesskosten

    a) Eine Rückfestsetzung festgesetzter und erstatteter Prozesskosten wegen Abänderung oder Wegfalls des bisherigen Vollstreckungstitels aufgrund der Kostenregelung eines ersetzenden Titels ist grundsätzlich möglich (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 27.03.1991 - 2 W 150/90, in juris veröffentlicht; KG JurBüro 1991, 389; OLG Hamm OLGR 2003, 14; OLG München JurBüro 2005, 598; OLG Frankfurt JurBüro 2007, 366; Zöller/Herget, ZPO 27. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Rückfestsetzung"; jeweils m.w.N.).
  • KG, 26.08.2019 - 19 W 90/19

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Kostenrückfestsetzungsverfahrens

    Dies zu prüfen und rechtlich zu bewerten ist jedoch Aufgabe des Gerichts im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren und hindert mithin die Rückfestsetzung nicht (vgl. OLG Hamm v. 20.6.2002, 23 W 166/02, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.05.2002 - 14 UF 25/02   

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https://dejure.org/2002,8553
OLG Naumburg, 23.05.2002 - 14 UF 25/02 (https://dejure.org/2002,8553)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.05.2002 - 14 UF 25/02 (https://dejure.org/2002,8553)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 14 UF 25/02 (https://dejure.org/2002,8553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsforderung ; Häusliche Verpflichtung; Überleitung des DDR-Güterstandes Zugewinngemeinschaft

  • Judicialis

    EGBGB § 4 Abs. 5; ; BGB § ... 1378 Abs. 1; ; FGB/DDR § 40; ; FGB/DDR § 40 Abs. 1; ; FGB/DDR § 40 Abs. 2; ; FGB/DDR § 40 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zur Geltendmachung einer Ausgleichsforderung nach § 40 FGB/DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 14 UF 25/02
    Eine Ausgleichsforderung nach § 40 FGB/DDR kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH in FamRZ 1983, 1048; ders. FamRZ 99, 1197) grundsätzlich als gesonderter Anspruch geltend gemacht werden.

    Wie bereits in zutreffender Weise das erstinstanzliche Gericht festgestellt hat, kann eine Ausgleichsforderung im Sinne des § 40 Abs. 1 FGB/DDR - nach der insoweit ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - grundsätzlich als gesonderter Anspruch geltend gemacht werden (vgl. BGH, FamRZ 1983, S. 1048 ff.; FamRZ 1999, S. 1197 ff.).

    Dieser schuldrechtliche Anspruch kann gesondert geltend gemacht werden (vgl. BGH, FamRZ 1999, S. 1197, 1198; FamRZ 1993, S. 1048, 1049; OLG Dresden, FamRZ 2001, S.761, 762; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, S. 670).

    Für die Ermittlung des Wertes des Anspruchs nach § 40 Abs. 1 und 2 FGB/DDR ist in Überleitungsfällen - wie hier - der Stichtag 03.10.1990 maßgebend (vgl. BGH, FamRZ 1999, S. 1197, 1198; anders noch BGH, FamRZ 1993, S. 1048, 1050).

    Für diejenigen Ehen, die noch vor dem Beitritt geschieden worden sind und für die gemäß Artikel 234, § 4 Abs. 5 EGBGB insgesamt das bisherige Recht für die Vermögensauseinandersetzung maßgebend bleibt, hat zwar der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.05.1993 (FamRZ 1993, S. 1048, 1050) entschieden, dass es für die Wertermittlung auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung ankommt, weil der Anspruch kraft Gesetzes mit der Scheidung der Ehe entstehe (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 1999, S. 1197, 1199).

  • OLG Brandenburg, 09.11.1995 - 9 UF 42/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 14 UF 25/02
    Dieser schuldrechtliche Anspruch kann gesondert geltend gemacht werden (vgl. BGH, FamRZ 1999, S. 1197, 1198; FamRZ 1993, S. 1048, 1049; OLG Dresden, FamRZ 2001, S.761, 762; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, S. 670).

    Das Entstehen des Ausgleichanspruchs setzt nämlich, wie sich aus der Formulierung des § 40 Abs. 1 FGB/DDR ergibt, einen Vermögenszuwachs auf Seiten des belasteten Ehegatten gerade nicht voraus (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, S. 670).

  • OLG Dresden, 28.04.2000 - 10 UF 518/99

    Zum Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.05.2002 - 14 UF 25/02
    Die Höhe des Ausgleichsbetrages liegt nach § 40 Abs. 2 FGB/DDR grundsätzlich im richterlichen Ermessen (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2001, S. 761, 762).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 10.10.2002 - 2 U 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22037
OLG Bremen, 10.10.2002 - 2 U 2/02 (https://dejure.org/2002,22037)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.10.2002 - 2 U 2/02 (https://dejure.org/2002,22037)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 2 U 2/02 (https://dejure.org/2002,22037)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Feststellungsinteresse für Klage eines Unterfrachtführers gegen den Transportversicherer auf Feststellung der Eintrittspflicht; Anforderungen an die Überwachung von Transportgut

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 11 O 150/01
  • OLG Bremen, 10.10.2002 - 2 U 2/02
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Saarland, 20.09.2004 - 1 U 5/04

    Anforderungen an eine vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Dem Umstand, dass sich die Antragsgegnerin zwischenzeitlich entschlossen hat, nach der Nachholung einer vor der im Normenkontrollantrag in Bezug genommenen Bekanntmachung vom 21.7.2004 ursprünglich nicht vorgenommenen Anzeige beim Ministerium für Umwelt (vgl. dessen Schreiben an die Antragsgegnerin vom 31.8.2004, wonach eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wurde) den auf die Ausräumung von Wirksamkeitsmängeln nach § 215a BauGB (a.F.) zielenden Satzungsbeschluss erneut ortsüblich bekannt zu machen (vgl. die ortsübliche Bekanntmachung im Saarbrücker Wochenspiegel vom 8.9.2004), berührt die Zulässigkeit des zu diesem Zeitpunkt bereits anhängig gemachten Normenkontrollantrags der Antragstellerin nicht und bleibt im Ergebnis für das Verfahren ohne Bedeutung (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.5.2003 - 2 N 2/03 -, SKZ 2003, 201, Leitsatz Nr. 49, wonach eine nachträgliche Inkraftsetzung eines inhaltlich unveränderten Bebauungsplans während eines bereits anhängigen Normenkontrollverfahrens nichts daran ändert, dass diese Planung nach wie vor Gegenstand des Rechtsstreits bleibt, insoweit unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, BRS 62 Nr. 51; siehe im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2002 - 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49, wonach ein Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO bereits vor Einleitung eines Normenkontrollverfahrens zulässiger Weise gestellt werden können soll; dazu auch Kopp/Schenke, VwGO , 13. Auflage 2003, § 47 RNr. 149).

    Dabei ist - was das Interesse der Antragstellerin anbelangt - festzuhalten, dass die Geltendmachung einer dringenden Notwendigkeit der einstweiligen Anordnung zur "Abwehr schwerer Nachteile" nach der Rechtsprechung ungeachtet des objektiven Charakters des Normenkontrollverfahrens dem Individualrechtsschutz dient, so dass ein solcher "schwerer Nachteil" nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden kann (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49).

    Die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO würde lediglich ab dem Entscheidungszeitpunkt ("ex nunc") rechtliche Wirkungen entfalten, verhinderte lediglich eine zukünftige Umsetzung des Bebauungsplans und bliebe daher auf die Ausnutzbarkeit erteilter Baugenehmigungen ohne Einfluss (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.7.1991 - 2 Q 6/90 -, vom 22.5.1996 - 2 V 2/96 -, vom 22.1.2001- 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49).

  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Ein "schwerer Nachteil" im Sinne der Vorschrift kann von daher nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) Bei Anlegung dieses auf die Individualrechtssphäre abstellenden Maßstabs sind gewichtige Belange für die Aussetzung des konkreten Bebauungsplans nicht erkennbar.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Ein "schwerer Nachteil" im Sinne der Vorschrift kann von daher nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen der Antragstellerin, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) Bei Anlegung dieses auf die Individualrechtssphäre abstellenden Maßstabs sind gewichtige Belange für die Aussetzung der Veränderungssperre nicht erkennbar.
  • OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) In dem Zusammenhang ist vorliegend von Bedeutung, dass nach dem die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens beinhaltenden Schreiben der Antragsgegnerin an das LUA vom 26.9.2007 in verschiedener Hinsicht ohnehin nicht von einem - bezogen auf den gegenwärtigen Rechtszustand - plankonformen Vorhaben ausgegangen werden kann.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

    Ein solcher "schwerer Nachteil" kann nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) In diesem Zusammenhang hat die Antragstellerin aus Sicht des Senats jedoch nicht dargetan, dass sie durch die Ablehnung der Außervollzugsetzung der Veränderungssperre schwere Nachteile zu befürchten hätte.
  • OVG Saarland, 12.01.2016 - 2 B 220/15

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Ansiedlung eines Verbrauchermarkts;

    Ein "schwerer Nachteil" im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO kann daher nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange oder gar aus Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 - (juris), vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49) An einer solchen Betroffenheit eigener Rechte der Antragstellerin durch die Festsetzung eines Sondergebiets "Nahversorgungsstandort zur Unterbringung eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes" fehlt es hier.
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

    Ein solcher "schwerer Nachteil" kann nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen, nicht aber aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder gar von Interessen Dritter hergeleitet werden.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2001 - 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49).
  • BSG, 01.07.2020 - B 10 ÜG 2/20 B

    Entschädigung wegen der überlangen Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Der Kläger begehrt in der Hauptsache Entschädigung wegen der überlangen Dauer eines beim SG Nürnberg (S 2 U 2/02 / S 15 U 2/02) geführten Klageverfahrens und des anschließenden Berufungsverfahrens vor dem Bayerischen LSG (L 17 U 446/14).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des 2. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Januar 2002 (Az.: 2 U 2/02), mit dem der Beschwerdeführerin die begehrte Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren versagt wurde.
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