Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02   

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https://dejure.org/2003,2984
OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02 (https://dejure.org/2003,2984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2003 - 27 U 45/02 (https://dejure.org/2003,2984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 27 U 45/02 (https://dejure.org/2003,2984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen einen Insolvenzverwalter wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten ; Bestehen eines Ausfallschadens wegen Masseunzulänglichkeiten; Fortführung von Betrieben durch einen Insolvenzverwalter ; Darlegungslast bei der Nichtbegleichung von ...

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § ... 60; ; InsO § 60 Abs. 2; ; InsO § 61; ; InsO § 61 S. 1; ; InsO § 61 S. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 286; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; KO § 82; ; BGB § 249 S. 1 a. F.; ; BGB § 278; ; UStG § 5 Abs. 1; ; UStG § 10 I S. 3; ; UStDB § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Insolvenzverwalter einer AG wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 263
  • NZI 2004, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Von dieser Auffassung ist der BGH auch in den vom Beklagten zitierten späteren Entscheidungen NJW 1987, 844 (= BGHZ 99, 151) und NJW 1987, 3133 nicht erkennbar abgerückt.

    Das hat er auch in der Entscheidung BGH NJW 1987, 3133, in der es gar nicht um die Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsfortführung ging, nochmals bestätigt (a.a.O., S. 3134).

  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Dieser Rechtsanwendung entspricht auch wirtschaftlicher Betrachtung." Auf derselben Linie liegt die Entscheidung des BFH vom 19.10.2001 - V R 75/98 -, nach der die - auf Grund besonderer Absprache - erfolgte Ersatzzahlung einer Bank an den Leistenden für dessen Forderungsausfall im Konkurs des Leistungsempfängers ebenfalls der Umsatzsteuer unterlag.
  • BFH, 24.06.1971 - V R 101/68
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Für den hier gegebenen Sachverhalt hat der Bundesfinanzhof ( BFH ) schon im Urteil vom 24.6.1971 - V R 101/68 abgedruckt in DB 1971, 1895 ausgesprochen: "Im Übrigen vereinnahmt ein Unternehmer gemäß § 10 UStDB 1951 ein Entgelt im Sinne von § 5 Abs. 1 UStG 1951 sogar dann, wenn er den der Gegenleistung entsprechenden Betrag ganz oder teilweise auf Grund eines Ersatzanspruchs gegen einen Dritten erlangt und dieser Anspruch darauf beruht, dass dieser Dritte das Ausbleiben der Gegenleistung dem Unternehmer gegenüber zu vertreten hat.
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Von dieser Auffassung ist der BGH auch in den vom Beklagten zitierten späteren Entscheidungen NJW 1987, 844 (= BGHZ 99, 151) und NJW 1987, 3133 nicht erkennbar abgerückt.
  • BGH, 10.05.1977 - VI ZR 48/76

    Enstehung des vom Konkursverwalter wegen schuldhafter Masseverkürzung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02
    Schon unter Geltung dieser Vorschrift hatte der BGH unter Hinweis auf die Stellung des Massegläubigers außerhalb des Konkurses ausgeführt, der Bejahung eines bereits gegenwärtigen Ausfallschadens stehe nicht entgegen, dass die Masseunzulänglichkeit möglicherweise später behoben und die Masseforderung dann in vollem Umfange wieder durchsetzbar werden könne (BGH DB 1977, 1645; DB 1973, 966).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 140/04

    Umfang der Ansprüche des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter

    Auch in dem in BFHE 102, 327, 330 ff abgedruckten Urteil, auf das sich das Oberlandesgericht Hamm in seinem der Senatsentscheidung vom 6. Mai 2004 (IX ZR 50/03, n.v.) vorausgegangenen Berufungsurteil (NZI 2003, 263, 266) bezogen hat, ging es nicht um den Ersatz des Vertrauensschadens, sondern um Garantiezahlungen, die der Bundesfinanzhof als Entgelte für eine künftige Leistung beurteilt hat.
  • LG Dresden, 05.03.2004 - 10 O 3672/03

    Insolvenzspezifische Sorgfaltspflichten; Haftungsmaßstab des Insolvenzverwalters;

    2.An die Liquiditätsplanung des Insolvenzverwalters sind keine allzu strengen Maßstäbe anzulegen (gegen OLG Hamm ZInsO 2003, 714) Es genügt, dass der Insolvenzverwalter ex ante wie ein ordentlicher Kaufmann von der Realisierung der für die Erhaltung der Liquidität erforderlichen Außenstände ernsthaft ausgehen durfte.

    Eine Liquiditätsprognose (-planung) in dem Umfang und mit den strengen Anforderungen, wie von der Klägerin unter Hinweis auf OLG Hamm ZInsO 2003, 714, dazu EWiR 2003, 829 (Pape) gefordert, konnte vom Beklagten zu 2) gleichfalls nicht verlangt werden.

  • OLG Celle, 18.11.2003 - 16 U 88/03

    Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters wegen nicht bezahlbarer

    Für die Beurteilung der Vorhersehbarkeit ist es daher von grundlegender Bedeutung, wann welche fälligen Rechnungen in welcher Höhe nicht bezahlt worden sind (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urt. v. 16. Januar 2003, 27 U 45/02, NZI 2003, 263 ff., zitiert nach Juris).
  • LAG Sachsen, 12.11.2003 - 2 Sa 897/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeiten

    c) Da nach den vorstehenden Gründen, welche die Entscheidung unabhängig voneinander und selbständig tragen, der Zeitpunkt der Entstehung einer etwaigen Forderung nicht in Rede steht, ist auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.01.2003 - 27 U 45/02 -, dok.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.01.2003 - 1 U 105/02   

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https://dejure.org/2003,4191
OLG Karlsruhe, 28.01.2003 - 1 U 105/02 (https://dejure.org/2003,4191)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.01.2003 - 1 U 105/02 (https://dejure.org/2003,4191)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 1 U 105/02 (https://dejure.org/2003,4191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 711
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    In Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird deshalb ein Teilbeschluss unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erachtet (vgl. etwa OLG Karlsruhe MDR 2003, 711; OLG Koblenz OLGR 2003, 460; OLG Rostock NJW 2003, 2754; Zöller/Gummer/Heßler, aaO § 522 Rn. 41; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl. § 522 Rn. 21; Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 522 Rn. 28a; Hk-ZPO/Wöstmann, § 522 Rn. 16).
  • OLG Celle, 07.07.2016 - 2 U 37/16

    Erhebung der Umsatzsteuer bei Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich

    Er folgt dabei in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senat, Teilbeschluss vom 23. Januar 2013, 2 U 147/12) der herrschenden Meinung und der gerichtlichen Praxis, die zu Recht von der Zulässigkeit einer Teilzurückweisung ausgehen (vgl. KG KGR 2007, 466; OLG Dresden NJ 2004, 37; OLG Koblenz OLGR 2003, 460; OLG Rostock NJW 2003, 2754 f.; OLG Karlsruhe MDR 2003, 711; Musielak/Ball, ZPO, 11. Aufl., § 522 Rdnr. 28 a; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., Rdnr. 43 zu § 522; zuletzt auch BGH, Urt. v. 24. Oktober 2013, III ZR 403/12, obiter dictum Rn. 28 f, NJW 2014, 151).
  • OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08

    Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung

    Er sieht sich hieran durch entgegenstehende gesetzliche Regelungen nicht gehindert, denn eine Teilzurückweisung von zwei selbständigen Berufungsrechtsmitteln ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn anderenfalls auch durch Teilurteil entschieden werden könnte (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn. 41; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 522 Rn. 22; OLG Rostock, NJW 2003, 2754 [bei mehreren selbständigen Ansprüchen]; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 711 [bei mehreren Berufungen]; OLG Dresden, NJ 2004, 37).
  • OLG Koblenz, 02.05.2003 - 10 U 460/02

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung ggü. einzelnen Prozessbeteiligten

    Dass § 301 ZPO ausdrücklich eine Regelung für den Erlass eines Teilurteils enthält, sich indes eine vergleichbare Regelung in § 522 ZPO nicht findet, steht dem nicht entgegen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 1 U 105/02).
  • OLG Dresden, 11.07.2003 - 2 U 382/03

    Berufung

    Im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine Teilentscheidung eröffnet, soweit die Voraussetzungen von § 301 ZPO gewahrt sind (ebenso: OLG Rostock OLGR 2003, 252 [253] mwN; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 144 mwN für subjektive Klagehäufung).
  • OLG Koblenz, 28.02.2002 - 10 U 460/02
    Dass § 301 ZPO ausdrücklich eine Regelung für den Erlass eines Teilurteils enthält, sich indes eine vergleichbare Regelung in § 522 ZPO nicht findet, steht dem nicht entgegen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 1 U 105/02 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02   

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https://dejure.org/2002,4624
OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02 (https://dejure.org/2002,4624)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2002 - 10 UF 201/02 (https://dejure.org/2002,4624)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 10 UF 201/02 (https://dejure.org/2002,4624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Ratenzahlungsbewilligung bei schuldrechtlicher Ausgleichsrente

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Betriebsrente der Ehegatten; Schuldrechtlicher Ausgleich nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anspruch für die Vergangenheit ; Verzug des Ehegatten; Zugang des Antrags auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ; Bezifferte Forderung ; ...

  • Wolters Kluwer

    Betriebsrente der Ehegatten; Schuldrechtlicher Ausgleich nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anspruch für die Vergangenheit ; Verzug des Ehegatten; Zugang des Antrags auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ; Bezifferte Forderung ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1299
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85

    Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Der Inanspruchnahme für die Vergangenheit steht auch nicht entgegen, dass der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs keine bezifferte Forderung enthielt (vgl. BGH FamRZ 1989, 950, 951).
  • OLG Celle, 28.08.2001 - 10 UF 152/00

    Scheidung; Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ; Erweitertes Splitting ;

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Das Amtsgericht hätte den ermittelten Ausgleichsbetrag daher in einen statischen Rentenwert zurückrechnen müssen, oder es hätte - auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28. August 2001, FamRZ 2002, 244) - von der hälftigen Differenz der Ehezeitanteile der tatsächlich gezahlten Betriebsrenten den aktualisierten Wert des bereits nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG öffentlich-rechtlich ausgeglichenen Teilbetrages von monatlich 85, 40 DM abziehen und den Restbetrag als schuldrechtliche Ausgleichsrente zusprechen müssen.
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Der Betrag der nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldeten Ausgleichsrente ist nämlich auf der Grundlage der Nominalbeträge der in den Ausgleich einzubeziehenden Renten - d. h. ohne Dynamisierung - zu ermitteln (vgl. BGH FamRZ 1985, 263; 2000, 89; Palandt/Brudermüller, BGB, § 1587 g, Rdnr. 9).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 21/97

    Schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 10 UF 201/02
    Der Betrag der nach § 1587 g Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldeten Ausgleichsrente ist nämlich auf der Grundlage der Nominalbeträge der in den Ausgleich einzubeziehenden Renten - d. h. ohne Dynamisierung - zu ermitteln (vgl. BGH FamRZ 1985, 263; 2000, 89; Palandt/Brudermüller, BGB, § 1587 g, Rdnr. 9).
  • KG, 13.12.2004 - 19 UF 47/04

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anrechnung eines bereits vorgenommenen

    Gemäß § 1587 k Absatz 1 BGB i.V. mit § 1585 b Absatz 2 BGB kann der Ausgleichsbetrag erst ab Rechtshängigkeit oder Verzug verlangt werden (vgl. hierzu auch BGH NJW 1985, S. 2706 (2707); OLG Celle FamRZ 2003, S. 1299).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11671
OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02 (https://dejure.org/2003,11671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2003 - 21 AR 83/02 (https://dejure.org/2003,11671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 21 AR 83/02 (https://dejure.org/2003,11671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 ZPO, § 29 Abs 1 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für das aufnehmende Gericht bei objektiver Willkürlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Bindung einer Anwaltshonorarklage an das Wohnsitzgericht

  • Judicialis

    ZPO § 29 I; ; ZPO § 36 I Nr. 6; ; ZPO § 281 II 4

  • rechtsportal.de

    Anwaltshonorarklage: Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 3 C 185/02
  • AG Frankfurt/Main - 30 C 1499/02
  • OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
    Dies wäre möglicherweise anders zu beurteilen, wenn die Beklagten sich vor der vom Amtsgericht Frankfurt am Main ausgesprochenen Verweisung dem Verweisungsantrag der Kläger angeschlossen hätten, denn dann würde der Verweisungsbeschluss auf einem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten beruhen (so der Fall BGH FamRZ 1988, 943).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14898
BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02 (https://dejure.org/2003,14898)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 1Z AR 160/02 (https://dejure.org/2003,14898)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 (https://dejure.org/2003,14898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Bestimmung eines Gerichtstands in Fällen mit Auslandsberührung; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prüfungsumfang der internationalen Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 17 § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 37
    Bestimmung der Zuständigkeit - internationale Zuständigkeit der gesamtschuldnerisch mitverklagten ausländischen Gesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage gegen ausländische Kapitalgesellschaft und deren Gesellschafter bei effektivem Verwaltungssitz in Deutschland: Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2003, 387
  • DB 2003, 819
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Nach der Sitztheorie muss die Antragsgegnerin zu 3 vielmehr - mangels einer Eintragung ins inländische Handelsregister - als (inländische) Personengesellschaft behandelt werden (BGH NJW 2002, 3539/3540; Gronstedt BB 2002, 2033; Leible/Hoffmann DB 2002, 2203).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Dieser satzungsmäßige Sitz wird aber, da für die Schlüssigkeitsprüfung die Behauptung der Antragstellerin zugrunde zu legen ist, dass sich der effektive Verwaltungssitz der Antragsgegnerin zu 3 im Inland befindet, nach der herrschenden Sitztheorie (BGHZ 97, 269/271 f.; BayObLGZ 1985, 272/279 f.; Wieczorek/Schütze/Hausmann Rn. 15 ff.; Stein/ Jonas/Schumann Rn. 10 jeweils zu § 17) nicht anerkannt.
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    a) Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich mittelbar aus den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff.), sodass grundsätzlich ein örtlich zuständiges deutsches Gericht auch international zuständig ist (BGH NJW 1991, 3092/3093; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. Vor § 1 Rn. 5; Zöller/Geimer IZPR Rn. 37).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 557/80

    Zuständiges Gericht in Fällen mit Auslandsberührung - Anfechtung der Ehelichkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 .Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH NJW 1980, 2646 ; FamRZ 1990, 1224/1225; Zöller/Vollkommer Rn. 15; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. Rn. 13; MünchKomm/ Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 3 jeweils zu § 36).
  • BayObLG, 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85

    Zur Rechtsfähigkeit einer englischen "private company limited" im Inland

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Dieser satzungsmäßige Sitz wird aber, da für die Schlüssigkeitsprüfung die Behauptung der Antragstellerin zugrunde zu legen ist, dass sich der effektive Verwaltungssitz der Antragsgegnerin zu 3 im Inland befindet, nach der herrschenden Sitztheorie (BGHZ 97, 269/271 f.; BayObLGZ 1985, 272/279 f.; Wieczorek/Schütze/Hausmann Rn. 15 ff.; Stein/ Jonas/Schumann Rn. 10 jeweils zu § 17) nicht anerkannt.
  • BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97

    Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Andererseits entscheidet das bestimmende Gericht nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage (BayObLG MDR 1998, 180/181; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 18; Stein/Jonas/Schumann § 37 Rn. 2).
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 650/86

    Überprüfung der Prozeßfähigkeit des Antragstellers in Verfahren der

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Partei- und Prozessfähigkeit des Antragstellers werden im Bestimmungsverfahren nicht geprüft, sie werden unterstellt (BGH NJW-RR 1987, 757 ; Wieczorek/Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Rn. 2, 8; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. Rn. 3 jeweils zu § 37).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Auslandsberührung

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 .Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH NJW 1980, 2646 ; FamRZ 1990, 1224/1225; Zöller/Vollkommer Rn. 15; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. Rn. 13; MünchKomm/ Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 3 jeweils zu § 36).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften, die in einem "Drittstaat" gegründet worden sind, der weder der Europäischen Union angehört noch aufgrund von Verträgen hinsichtlich der Niederlassung gleichgestellt ist, hat die Rechtsprechung dagegen weiter nach der Sitztheorie beurteilt, wonach für die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft das Recht des Sitzstaates maßgeblich ist (BGHZ 153, 353, 355; BayObLG DB 2003, 819; OLG Hamburg ZIP 2007, 1108; offen gelassen von BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - III ZR 358/03, Tz. 11, juris, insoweit in BGHZ 161, 224 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19

    Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil

    a) Fehlt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Streitgenossen, so kann sie nicht durch eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO begründet werden; ihr Vorliegen für alle Streitgenossen ist vielmehr Voraussetzung für das Bestimmungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris, Rn. 7; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 21; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 25).

    Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss dem zu bestimmenden Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris, Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12).

  • OLG Hamburg, 30.03.2007 - 11 U 231/04

    Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische

    Seit den Entscheidungen, die sich der Gründungstheorie näherten, hat sich der Bundesgerichtshof allerdings - soweit ersichtlich - nicht mehr zu der Frage der Fortgeltung der Sitztheorie für Gesellschaften aus Drittstaaten geäußert (ohne genauere Auseinandersetzung bejahend aber BayObLG RIW 2003, 387, 388).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 290/07

    Beschränkungen für schweizerische Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland

    Die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften, die in einem "Drittstaat" gegründet worden sind, der weder der Europäischen Union angehört noch aufgrund von Verträgen hinsichtlich der Niederlassung gleichgestellt ist, hat die Rechtsprechung dagegen weiter nach der Sitztheorie beurteilt, wonach für die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft das Recht des Sitzstaates maßgeblich ist (BGHZ 153, 353, 355 ; Bay-ObLG, DB 2003, 819; OLG Hamburg, ZIP 2007, 1108; offen gelassen von BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - III ZR 358/03 Tz. 11 [...], insoweit in BGHZ 161, 224 nicht abgedruckt).
  • OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 109/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ausländische

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich mittelbar aus den Regeln über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO), so dass grundsätzlich ein örtlich zuständiges deutsches Gericht auch international zuständig ist (BGH, NJW 1991, 3092, 3093; BayObLG, DB 2003, 819, 820, jew. m.w.Nachw.).

    Denn befindet sich der tatsächliche Verwaltungssitz im Inland, wird der satzungsmäßige ausländische Sitz nach der herrschenden und für die internationale Zuständigkeit außerhalb der Europäischen Gemeinschaft fortgeltenden Sitztheorie nicht anerkannt (BGH, NJW 2002, 3539, 3540 = MDR 2002, 1382; BayObLG, DB 2003, 819, 820, jew. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    Weil das bestimmende Gericht zudem nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Streitverfahrens entscheidet, bleibt die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, dem bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 12/19, FamRZ 2020, 41 [juris Rn. 31); Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit -

    Von daher ist es gerechtfertigt, dass das bestimmende Gericht nur prüft, ob - ausgehend von den Behauptungen des Antragstellers - die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387; Zöller/Vollkommer, ZPO 32. Aufl. § 36 Rz. 18).

    Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss im Ergebnis dem so dann bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird durch die Entscheidung über die Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht präjudiziert (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387).

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

    1) Allerdings setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts voraus, dass die deutschen Gerichte in der Sache international zuständig sind (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224, juris Rn. 5 Beschluss vom 17. September 1980, IVb ARZ 557/80, NJW 1980, 2646, juris Rn. 4), wobei es ausreichend ist, dass die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 534/18

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit -

    Von daher ist es gerechtfertigt, dass das bestimmende Gericht nur prüft, ob - ausgehend von den Behauptungen des Antragstellers - die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387; Zöller/Vollkommer, ZPO 32. Aufl. § 36 Rz. 18).

    Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss im Ergebnis dem so dann bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird durch die Entscheidung über die Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht präjudiziert (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
    a) In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH, NJW 1980, 2646; BGH, Beschl. v. 11.07.1990 - XII ARZ 28/90, BeckRS 1990, 31064391; BayObLG, Beschl. v. 20.02.2003 - 1 Z AR 160/02, BeckRS 2003, 2439; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.12.2003 - 15 AR 48/03, NJOZ 2004, 1303; OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2016 - 32 SA 43/1, NZKart 2017, 79 Rn. 1; Cepl/Voß/Zöllner, a.a.O., § 36 Rn. 23; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 21).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2010 - 2 AR 36/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbestimmung bei

  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 110/19

    Bindungswirkung der Entscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

  • OLG Naumburg, 17.04.2013 - 1 AR 8/13

    Zuständigkeit: Geltendmachung von Ansprüchen eines Reisenden gegen eine

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19471
OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02 (https://dejure.org/2002,19471)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 (https://dejure.org/2002,19471)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 4 W 747/02 (https://dejure.org/2002,19471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 922
    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den am Verfahren nicht beteiligten Antragsgegner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 3 O 187/02
  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02
    Nach der Auffassung des Senats ist die Beschwerde gegen einen den Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnenden Beschluss, die das Ziel hat, die Erledigung der Hauptsache zu erklären, unzulässig, solange der Antragsgegner an dem Verfahren nicht beteiligt gewesen ist (wie hier OLG Stuttgart, OLG Report Stuttgart 2001, 181ff; OLG Karlsruhe WRP 1998, 429f; OLG Hamm, WRP 1985, 227; OLG Stuttgart WRP 1976, 54; Heinze in MüKo, ZPO , 1992, § 922 Rn.15; Wieczorek/Schütze/ Thümmel, ZPO , 3. Aufl. 1995, § 922 Rn.4; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22.Aufl., § 25 UWG Rn.40; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493; Zöller-Vollkommer, ZPO , 23. Aufl. 2002, § 922 Rn.4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21.Aufl. 1996, § 922 Rn.18).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Verfügungsbegehrens festzustellen, unzulässig sei (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.1.2001, 6 W 60/00, Rdz. 15, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009, 13 W 20/09, Rdz. 8, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.1997, 4 W 131/97, Rn. 4, juris; Stein/Jonas-Bruns, § 922 ZPO Rdn. 19; Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rn. 3.38 unter Verweis auf OLG Karlsruhe a. a. O.).

    Es fehle daher an einem rechtlichen Interesse an einer Eilentscheidung, in der es nicht mehr um das Eilbegehren, sondern in erster Linie um die Verfahrenskosten geht (OLG Stuttgart, a.a.O., Rdn. 17, juris; OLG Celle, a.a.O., Rdn. 9, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris).

  • OVG Saarland, 29.04.2014 - 5 B 188/14

    Zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung in

    z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - OLG Bamberg, Beschluss vom 18.4.2002 - 3 W 36/02 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, sämtlich zitiert nach juris; Huber in Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 922 Rdnr. 10 a; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 922 Rdnr. 7.

    hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 -, sämtlich zitiert nach juris,.

  • OLG München, 04.04.2022 - 18 W 1247/21

    Beschwerde zur Feststellung der Hauptsacheerledigung im einstweiligen

    aa) Mehrere Oberlandesgerichte halten eine sofortige Beschwerde unter den eingangs genannten Voraussetzungen für unzulässig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84, WRP 1985, 227; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09, NJW-RR 2009, 1074).
  • OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass

    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22

    Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der

    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
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