Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6347
OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01 (https://dejure.org/2002,6347)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2002 - 9 UF 530/01 (https://dejure.org/2002,6347)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 9 UF 530/01 (https://dejure.org/2002,6347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zuwendungen von Verwandten beim Zugewinn; Schenkungen der Eltern eines Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Berücksichtigung von Verbindlichkeiten der Eheleute bei der Berechnung des Zugewinns; Verbindlichkeiten eines Ehegatten, die zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 2
    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1675
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Wie die Klägerin zutreffend ausführt, besteht weder ein Erfahrungssatz noch eine tatsächliche Vermutung des Inhalts, dass bei Zuwendungen durch nahe Angehörige eines Ehegatten Zuwendungsempfänger nur derjenige Ehegatte ist, der dem Leistenden nahe steht oder mit ihm verwandt ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1384 ; bestätigt durch BGH NJW 1990, 1889).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90

    Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Das gilt zwar in erster Linie für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten, kann aber gleichwohl auch für solche Verpflichtungen gelten, die ein Ehegatte im Außenverhältnis alleine eingegangen ist, wenn dies zur Finanzierung rein familiärer Zwecke erfolgte (vgl. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1998, 238 ; auch BGH FamRZ 1991, 1162 ).
  • OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01

    Behandlung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten zur Ablösung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Nur der dem Beklagten zugeflossene hälftige Teil der Zuwendungen ist als Schenkung im Sinne dieser Bestimmung in dessen Anfangsvermögen einzustellen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2002, 1404 ).
  • OLG Koblenz, 31.07.1997 - 11 UF 625/96

    Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Anrechnung von Verbindlichkeiten der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Das gilt zwar in erster Linie für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten, kann aber gleichwohl auch für solche Verpflichtungen gelten, die ein Ehegatte im Außenverhältnis alleine eingegangen ist, wenn dies zur Finanzierung rein familiärer Zwecke erfolgte (vgl. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1998, 238 ; auch BGH FamRZ 1991, 1162 ).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Im Verhältnis zur Klägerin ist die Übertragung des Grundbesitzes hingegen den so genannten unbenannten Zuwendungen unter Eheleuten gleich zu erachten, die nicht das Anfangsvermögen, sondern nur, soweit sie bei Zustellung des Scheidungsantrages noch vorhanden sind, das Endvermögen des Ehegatten erhöhen (vgl. BGH NJW 1995, 1889 ).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08

    Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen

    Die Ausgleichsverpflichtung - auch unter Ehegatten - ergibt sich dann aus besonderer Vereinbarung (Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44 und vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 1997; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1297; OLG Koblenz NJW 2003, 1675, 1676; zustimmend Münch-Komm/K. Schmidt aaO § 748 Rdn. 8; Palandt/Sprau BGB 69. Aufl. § 748 Anm. 1;Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 303; kritisch Staudinger/Langhein BGB 2008 § 748 Rdn. 14; Erman/Aderhold BGB 12. Aufl. § 748 Rdn. 4).
  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten im Endvermögen

    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangen werden, den Ehegatten im Innenverhältnis heftig zur Last fallen können, auch wenn im Außenverhältnis zu finanzierenden Bank nur ein Ehegatte Darlehensschuldner ist (OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2003, 1675; ebenso: OLG Koblenz, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1998, 238).
  • OLG Celle, 26.05.2005 - 4 U 67/05

    Rückforderungsanspruch hinsichtlich eines zum Zwecke des Erwerbs eine

    Insbesondere setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (NJW 2003, 1675 [OLG Koblenz 18.12.2002 - 9 UF 530/01] ), die sich in ihren tragenden Erwägungen ohnehin nur mit der für den vorliegenden Fall nicht einschlägigen Frage befasst, wie während der Ehe begründete Darlehensverbindlichkeiten der Eheleute in die Berechnung des Zugewinns einzustellen sind.

    Die von dem Kläger zitierten Entscheidungen des BGH (FamRZ 1991, 1092) und des OLG Koblenz (NJW 2003, 1675 [OLG Koblenz 18.12.2002 - 9 UF 530/01] ) sind nicht einschlägig.

  • OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09

    Gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in Altverfahren; Mithaftung eines

    Dies kommt dann in Betracht, wenn die von dem einen Ehegatten allein aufgenommene Darlehenssumme ihrer Zweckbestimmung nach zur Finanzierung rein familiärer Zwecke dienen sollte (vgl. auch OLG Koblenz NJW 2003, 1675 f. Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Auflage Rn. 365).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 5 UF 21/14

    Berücksichtigung Schweizer betrieblicher Rentenanwartschaften im deutschen

    Bei einem solchen Sachverhalt kann weder ein Erfahrungssatz noch eine tatsächliche Vermutung des Inhalts angenommen werden, dass Zuwendungsempfänger nur derjenige Ehegatte sei, der mit dem Leistenden verwandt und nicht nur verschwägert ist (vgl. BGH vom 12.04.1995 - XII ZR 58/94, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Koblenz vom 18.12.2002 - 9 UF 530/01, juris Rn. 2; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Auflage 2014, Rn. 554; a.A. noch BGH vom 20.05.1987 - IVb ZR 62/86, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4325
OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02 (https://dejure.org/2003,4325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2003 - 12 U 205/02 (https://dejure.org/2003,4325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 12 U 205/02 (https://dejure.org/2003,4325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beweismaß für den Nachweis eines Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit; Anforderungen an die Selbsttötungsklausel; Befugnis des Gerichts, einen Privatgutachter zu laden; Privatgutachter, der nicht als sachverständiger Zeuge oder als gerichtlicher ...

  • Judicialis

    VVG § 169; ; ALB 94 § 9; ; ALB 86 § 8; ; ZPO § 286

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 169; ALB 94 § 9; ALB 86 § 8; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis eines Suizids im Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit

  • rechtsportal.de

    VVG § 169; ALB 94 § 9; ALB 86 § 8; ZPO § 286
    Zur Frage der Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung nach Selbstmord innerhalb der vereinbarten Karenzzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 977
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.10.1993 - IV ZR 220/92

    Gutachten - Sachverständiger - Privatgutachten - Lebensversicherung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Letztlich sind die Gründe darzulegen, warum einem Gutachten der Vorzug gegeben wird (BGH VersR 1994, 162).

    Dafür kommt es vornehmlich darauf an, ob der Versicherte imstande war, seinen Willen unbeeinflusst von der vorliegenden Störung zu bilden, ob ihm also eine freie Willensentscheidung möglich war oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil die Willensbestimmung von unkontrollierten Trieben und Vorstellungen gesteuert worden ist (BGH VersR 1994, 162).

    Die Beweislast für das Vorliegen eines derartigen Zustands im Zeitpunkt der Tat trifft den Anspruchsteller (Senat RuS 1995, 79; BGH VersR 1994, 162; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 169 Rdn.10).

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (BGH WM 1996, 104; BGH NJW 1970, 1680, 1681 BGH WM 1984, 1063, 1064).

    Voraussetzung ist nur, dass eine freie Entscheidung aufgrund einer nachvollziehbaren Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist und eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht möglich ist (BGH NJW 1970, 1680; BGH NJW 53, 1342; KG VersR 2000, 86).

  • OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87

    Anspruch auf die Versicherungssummen aus zwei Lebensversicherungen; Eintritt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Das Vorliegen einer Geisteskrankheit ist nicht erforderlich (OLG Hamm VersR 1977, 928; OLG Stuttgart VersR 1989, 794).

    Die nicht hinreichend auszuschließende Möglichkeit nachfühlbarer Motive für eine Selbsttötung wird von der Rechtsprechung als Zeichen dafür angesehen, dass der Verstorbene nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gehandelt hat, sondern dass der von einfühlbaren Motiven gelenkte Wille noch Einfluss auf die Entscheidung des Verstorbenen hatte (OLG Stuttgart VersR 1989, 794; OLG Frankfurt/M. VersR 62, 821 m. w. Nachw.; OLG Nürnberg VersR 69, 149).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (BGH WM 1996, 104; BGH NJW 1970, 1680, 1681 BGH WM 1984, 1063, 1064).
  • OLG Köln, 21.02.2001 - 5 U 127/00

    Blutalkoholkonzentration von 2,2 % zwingt nicht zur Annahme einer krankhaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Dass die Tat unerklärlich scheint, dass ein bestimmter und ausreichender Beweggrund nicht dargetan werden kann, reicht allein ebenfalls nicht aus (OLG Köln OLGR 2002, 25; OLG München VersR 1955, 610).
  • KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Voraussetzung ist nur, dass eine freie Entscheidung aufgrund einer nachvollziehbaren Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist und eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht möglich ist (BGH NJW 1970, 1680; BGH NJW 53, 1342; KG VersR 2000, 86).
  • BGH, 05.02.1997 - IV ZR 80/96

    Feststellung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung - Selbstmord eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Die von ihr zum Beleg herangezogene Entscheidung des BGH in NJW-RR 1997, 664 gibt allerdings nur den Hinweis, dass ein solches Vorgehen sinnvoll sei, und beschränkt im Einklang mit der Zivilprozessordnung die Beweisaufnahme durch Zeugenbeweis auf die bestrittenen Befundtatsachen.
  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (BGH WM 1996, 104; BGH NJW 1970, 1680, 1681 BGH WM 1984, 1063, 1064).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Verlangt wird keine unumstößliche Gewissheit, sondern lediglich ein brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 100, 214; Langheid/Römer, a.a.O., Rdn.12).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02
    Als krankhafte Störung der Geistestätigkeit i. S. von § 169 VVG (dem insoweit § 10 der maßgebenden ALB entspricht) können alle Störungen der Verstandestätigkeit sowie des Willens, des Gefühls und des Trieblebens in Betracht kommen (BGH NJW 60, 1393.).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1989 - 7 U 155/87
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90

    Berechnung der Wartefrist in der Lebensversicherung

  • OLG Hamm, 27.04.1977 - 20 U 239/76

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit; Geisteskrankheit; Willensfreiheit;

  • OLG Karlsruhe, 09.03.1977 - 12 W 17/77
  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen

    ein sog. "Bilanzselbstmord", nicht auszuschließen ist (vgl. Saarl. OLG, a.a.O.; ferner OLG Nürnberg, VersR 1994, 295; OLG Stuttgart VersR 1989, 794; VersR 2000, 170; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 977).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04

    Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers bei einer

    Hierbei ist darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH WM 1984, 1063 f.; KG VersR 2000, 86; OLG Karlsruhe VersR 2003, 977 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4912
OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02 (https://dejure.org/2002,4912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2002 - 24 W 21/02 (https://dejure.org/2002,4912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 24 W 21/02 (https://dejure.org/2002,4912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeit des Urteilstenors bei Verurteilung zur Vornahme einer Handlung; Notwendigkeit der Beschreibung einzelner Vollstreckungsmaßnahmen; Ermächtigungsbeschluß nach § 887 Abs. 1 ZPO bei Erfordernis öffentlich-rechtlicher Genehmigung zur Erfüllung des Anspruchs; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1394
  • ZMR 2003, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02
    Maßgeblich sind nicht die Handlungen, sondern der Handlungserfolg (BGH MDR 1996, 959).

    Nur dann müssten die spezifischen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen im Ermächtigungsbeschluss berücksichtigt werden (vgl. BGH MDR 1996, 959).

  • OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 1 WF 11/97

    Erhöhte Vergleichsgebühr von 15/10 bei im Rahmen der Scheidung nicht anhängigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02
    Wenn der Schuldner zur Erfüllung dieses privatrechtlichen Anspruchs eine öffentlich-rechtliche Genehmigung gebraucht, hindert das nicht den Ermächtigungsbeschluss (Zöller/Stöber aaO aE; OLG Frankfurt OLGR 1997, 86).
  • OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags;

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass ein Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückbau der von einem Mieter vorgenommenen Einbauten nur dann vollstreckt werden könne, wenn der Vollstreckungstitel neben der Verpflichtung zur Räumung auch explizit eine Verpflichtung zur Beseitigung der Einbauten enthalte (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2000, 477, 477; OLG Düsseldorf MDR 2002, 1394, 1394; offen gelassen in OLG Düsseldorf MDR 2000, 414, 415).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2007 - 24 W 82/07

    Streitwerterhöhung bei Räumungsklage

    Die Vollstreckung eines entsprechenden Titels richtet sich nach § 887 ZPO (BGH NJW-RR 2005, 212; Senat MDR 2002, 1394, OLG Düsseldorf JZ 1961, 293; OLG Celle NJW 1962, 595; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 1 a.E.; Musielak, ZPO 5. Aufl. § 885 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 1355/18

    Teilabriss als notwendige Erhaltungsmaßregel?

    Erst eine feststehende rechtskräftige Versagung der Genehmigung wäre im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens beachtlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 24 W 21/02 -, Rn. 8, juris; Zöller-Seibel, ZPO , 33. Aufl., § 887 Rn. 7 a.E. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5675
OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01 (https://dejure.org/2002,5675)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.06.2002 - 4 U 3112/01 (https://dejure.org/2002,5675)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 4 U 3112/01 (https://dejure.org/2002,5675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Beweislastumkehr im Arzthaftungsprozess; Unterlassene Befundserhebung; Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses in einem Befund; Veranlassung einer histologische Untersuchung

  • Judicialis

    BGB § 823

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01
    Nach dieser Rechtsprechung lässt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung medizinischer Befunde im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befunderhebung für eine vom Patienten erlittene Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1996, 1589) .

    Weitere Beweiserleichterungen auch im Hinblick auf die Ursächlichkeit der unterlassenen Befunderhebung für die vom Patienten erlittenen Gesundheitsschäden kommen diesem zugute, wenn bereits die Unterlassung der Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGH NJW 1998, 1780) oder wenn sich ein so deutlicher und gravierender Befund als hinreichend wahrscheinlich ergeben hätte, dass sich seine Verkennung (BGH NJW 1996, 1589) oder die Nichtreaktion auf ihn als fundamental fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 1999, 860) .

    Durch Beweiserleichterungen darf der Patient nicht besser gestellt werden, als er stünde, wenn der Befund ordnungsgemäß erhoben und gesichert worden wäre (BGH NJW 1996, 1589, 1590) .

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01
    Weitere Beweiserleichterungen auch im Hinblick auf die Ursächlichkeit der unterlassenen Befunderhebung für die vom Patienten erlittenen Gesundheitsschäden kommen diesem zugute, wenn bereits die Unterlassung der Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGH NJW 1998, 1780) oder wenn sich ein so deutlicher und gravierender Befund als hinreichend wahrscheinlich ergeben hätte, dass sich seine Verkennung (BGH NJW 1996, 1589) oder die Nichtreaktion auf ihn als fundamental fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 1999, 860) .
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01
    Weitere Beweiserleichterungen auch im Hinblick auf die Ursächlichkeit der unterlassenen Befunderhebung für die vom Patienten erlittenen Gesundheitsschäden kommen diesem zugute, wenn bereits die Unterlassung der Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGH NJW 1998, 1780) oder wenn sich ein so deutlicher und gravierender Befund als hinreichend wahrscheinlich ergeben hätte, dass sich seine Verkennung (BGH NJW 1996, 1589) oder die Nichtreaktion auf ihn als fundamental fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 1999, 860) .
  • OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17

    Umfang der Einstandspflicht des Arztes bei postoperativ behandlungsfehlerhaft

    Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282).
  • OLG Jena, 18.02.2009 - 4 U 1066/04

    Unterlassene Befunderhebung als Behandlungsfehler

    Nach diesem Ergebnis, insbesondere den - schriftlichen und mündlichen - Ausführungen des Sachverständigen Dr. L. steht zur Überzeugung des Senats fest, dass dem Beklagten ein haftungsrelevanter Befunderhebungsfehler - durch Unterlassen - anzulasten ist, der hier deswegen als grob eingeschätzt werden musste, weil bei weiterer Befunderhebung in einer entsprechenden Klinik ein reaktionspflichtiger Befund festgestellt worden wäre, der seinerseits weitere Behandlungsmaßnahmen zwingend nach sich gezogen hätte, die falls sie unterlassen worden wären, dann ihrerseits als grob fehlerhaft zu bewerten gewesen wären mit der Folge einer Beweislastumkehr für die Patientenseite in Bezug auf die Kausalität des eingetretenen Primärschadens (vgl. zu dieser Problematik Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl., B Haftung aus Behandlungsfehlern Rz. 295 - 297 unter Hinweis auf BGHZ 138, 1; BGHZ 132, 47, 52; OLG Dresden VersR 2004, 648; OLG Köln VersR 2004, 247 sowie zahlreiche weitere obergerichtliche Entscheidungen aaO S. 196 u. 197)).
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 4 U 510/18

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung eines Hygienemangels in einem

    Von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit kann jedoch dann nicht gesprochen werden, wenn das mutmaßliche Ergebnis des Befundes völlig offen und die Wahrscheinlichkeit nicht höher als mit 50 % anzusetzen ist (vgl. Senat, VersR 2004, 648).
  • OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97

    Arzthaftung bei Kontroll- und Behandlungsdefiziten für ein mangelgeborenes Kind:

    Jedoch könnte dahingestellt bleiben, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit rechtlich erst dann anzuerkennen wäre, wenn ein positiver Befund nach den Umständen mit mehr als 50%iger Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. z.B. OLG Köln, VersR 2004, 274; OLG Dresden, MedR 2003, 628), oder ob insoweit eine nicht nur ganz untergeordnete hinreichende Erwartung ausreichend wäre.
  • OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 175/07

    Arztrecht - unbegründete Schadensersatzklage bei fehlender Zurechnung von

    Ein solcher Befunderhebungsmangel führt beweisrechtlich aber zunächst nur zu einer widerlegbaren Vermutung, dass sich im Falle der Befunderhebung das behauptete Ergebnis (hier Karzinom) ergeben hätte, wenn dieses hinreichend wahrscheinlich ist, wobei eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % erforderlich ist (OLG Köln VersR 2004, 247, OLG Dresden VersR 2004, 648).
  • OLG Dresden, 21.05.2010 - 4 U 1545/09

    Arzthaftung; Orbitalbodenfraktur; Visuskontrolle; Aufklärung

    Auch eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach ständigerhöchstrichterlicher Rechtsprechung indes zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (VersR 2004, 648) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282).
  • OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09

    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen unterbliebener Diagnostizierung einer

    Kommt ein Anspruch des Klägers somit bereits deshalb nicht in Betracht, weil kein Verstoß gegen eine Befunderhebungspflicht gegeben ist, so scheitert ein Anspruch des Klägers zusätzlich daran, dass keine hinreichende im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG München, MedR 2007, 361; OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG Dresden, VersR 2004, 648) dafür besteht, dass eine sonographische Untersuchung am 09.12.2004 - deren Unterlassung nach den vorstehenden Ausführungen sicherlich nicht als grob fehlerhaft einzustufen wäre - den Riss der proximalen Bizepssehne gezeigt hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7616
OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2003,7616)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2003 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2003,7616)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2003 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2003,7616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vorwurf unzulässiger Rechtsberatung; Erstattungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Hinweispflicht des Gerichts aus § 139 Zivilprozessordnung (ZPO); Geschäftsmäßigkeit einer Rechtsberatung; Abgrenzung zu Gefälligkeitstätigkeit; Rechtliche ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; BGB § ... 311 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 840; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1
    Begriff der Geschäftsmäßigkeit im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
    Geschäftsmäßigkeit setzt eine selbständige, mit Wiederholungsabsicht erfolgende Tätigkeit voraus, die nicht nur aus besonderen Gründen als Gefälligkeit ausgeübt wird (BGH NJW 2000, 1560, 1561; 2001, 3541, 3542), z.B. wegen verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Beziehungen.
  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
    Geschäftsmäßigkeit setzt eine selbständige, mit Wiederholungsabsicht erfolgende Tätigkeit voraus, die nicht nur aus besonderen Gründen als Gefälligkeit ausgeübt wird (BGH NJW 2000, 1560, 1561; 2001, 3541, 3542), z.B. wegen verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Beziehungen.
  • OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99

    "Online" als Firmenbestandteil - Unterscheidungskraft - Verwechlungsgefahr -

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
    Zwischen Abmahnendem und zu Unrecht Abgemahntem entsteht keine Rechte und Pflichten auslösende Sonderrechtsbeziehung (BGH GRUR 1995, 167 "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; OLG Köln GRUR 2001, 525; Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., 41. Kap., Rn. 57 ff).
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02
    Zwischen Abmahnendem und zu Unrecht Abgemahntem entsteht keine Rechte und Pflichten auslösende Sonderrechtsbeziehung (BGH GRUR 1995, 167 "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; OLG Köln GRUR 2001, 525; Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., 41. Kap., Rn. 57 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2002 - 14 U 78/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8374
OLG Celle, 28.11.2002 - 14 U 78/02 (https://dejure.org/2002,8374)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2002 - 14 U 78/02 (https://dejure.org/2002,8374)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2002 - 14 U 78/02 (https://dejure.org/2002,8374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz beim Verkehrsunfall: Indizien für die Annahme eines gestellten Unfalls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG ; § 823 BGB
    Indizen für die Annahme eines gestellten Unfalls im Verkehrsrecht; Versicherungsbetrug durch manipulierten Unfall

  • Wolters Kluwer

    Indizen für die Annahme eines gestellten Unfalls im Verkehrsrecht; Versicherungsbetrug durch manipulierten Unfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung alles Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 208 f.; 2004, 175, 176 ff. und 2004, 328, 329 f.; OLG Frankfurt ZfSch 20004, 501, 502 ff.; OLG Hamm OLG-Report Hamm 201, 58, 59 f.; VersR 2002, 700 f. und ZfSch 2004, 68 f.; OLG Köln Schaden-Praxis 2004, 118, 119; im Einzelfall nur im Ergebnis anders PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2005, 98 ff.).
  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtschau aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 208; 2004, 175 [176 ff.]; 2004, 328 [329 f.]; OLG Frankfurt a.M . zfs 2004, 501 [502 ff.]; OLG Hamm OLGR 2001, 58 [59 f.]; VersR 2002, 700; zfs 2004, 68; NZV 2008, 91; OLG Köln SP 2004, 118 [119]; Eggert VA 2007, 159 [163 unter IV 4]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht