Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01   

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OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01 (https://dejure.org/2002,4537)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.05.2002 - 2 U 42/01 (https://dejure.org/2002,4537)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 2 U 42/01 (https://dejure.org/2002,4537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stillschweigende Erhöhung des Kontokorrentkredites; Kontoüberziehung; Vertrauen des Kontoinhabers; Kündigung des Kredites; Abmahnungspflicht; Warnungspflicht; Herbeiführung des Bürgschaftsfalles; Treuwidrigkeit; Realisierung eines spezifischen Risikos

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § ... 9; ; StGB § 193; ; StGB § 266 a; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 249; ; BGB § 305; ; BGB § 328; ; BGB § 765; ; BGB § 826; ; BGB § 288 S. 1 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 609 a Abs. 1 Nr. 1; ; VerbrKrG § 11 Abs. 2; ; VerbrKrG § 11 Abs. 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; SparKG LSA § 16; ; SparKVO LSA § 22; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 30 Abs. 1; ; ZPO § 257; ; ZPO § 287; ; ZPO § 344; ; ZPO § 711; ; ZPO § 807; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 717 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach Abmahnung oder Warnung; zur Frage des treuwidrigen Bürgschaftsfalles

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsrecht - Treuwidrige Herbeiführung des Bürgschaftsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 609, 242, 607, 610, 765
    Verwirkung eines Bürgschaftsanspruchs wegen Verursachung des wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Hauptschuldners durch den Gläubiger bei unberechtigter Kündigung eines Sanierungskredits

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 159/83

    Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verwirkung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    a) Der Bürgschaftsgläubiger hat seinen Anspruch gegen den Bürgen verwirkt, wenn er unter Verletzung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Hauptschuldner dessen wirtschaftlichen Zusammenbruch schuldhaft verursacht, also den Bürgschaftsfall selbst herbeiführt und jeden Rückgriff des Bürgen vereitelt hat (BGH WM 1984, 586 und WM 1966, 317).

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Hausbank ohne vorherige Kündigung des Kontokorrentkredites eine Scheckeinlösung verweigert, obwohl sich die Kontobelastung durch die Scheckeinlösung im Rahmen eines vereinbarten Kontokorrentkredites gehalten hätte (so die Fallgestaltung in BGH WM 1984, 586).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Doch findet die Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer weiten Zweckerklärung bei der Bürgschaft (BGHZ 130, 19 ff; BGH WM 1996, 436, 437; WM 1996, 766, 768 f) dann keine Anwendung, wenn sich ein Geschäftsführer - wie im vorliegenden Fall - für Schulden "seiner" GmbH verbürgt.

    Verbürgt sich ein Gesellschafter/Geschäftsführer für die Schulden "seiner" GmbH - die durch ihn handelt -, so braucht kein Gläubiger ohne ausdrückliche Vereinbarung anzunehmen, die fortdauernde gesellschaftsrechtliche Stellung sei Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) für die Bürgschaft; stattdessen kann der Bürge selbst durch eine Kündigung klare Rechtsverhältnisse für die Zukunft schaffen ( BGH ZIP 1999, 877; BGH NJW 1995, 2553 f., unter B I 2).

  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 101/71

    Klage auf Bewilligung zur Löschung einer Hypothek und Feststellung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Zwar kann zur Geschäftsgrundlage eines Bürgschaftsvertrages auch die Erwartung des Bürgen - hier: Mithaftenden - gehören, eine geplante Sanierung werde in Angriff genommen (BGH WM 1973, 752).Um eine solche Fallkonstellation geht es im vorliegenden Fall jedoch nicht.
  • BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94

    Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Denn durch den eigenkapitalersetzenden Charakter eines Darlehens wird der Rückzahlungsanspruch in seinem Bestand nicht berührt, und zwar auch dann nicht, wenn er von der Gesellschaft entsprechend § 30 Abs. 1 GmbHG nicht erfüllt werden darf; in diesem Fall verliert er lediglich seine Durchsetzbarkeit (BGH NJW 1996, 1341, 1344).
  • BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Daraus folgt, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mussten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 1993, 668; BGHZ 82, 115, 117 f.; BGH WM 1987, 1416, 1417 und WM 1989, 868, 870).
  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Daraus folgt, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mussten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 1993, 668; BGHZ 82, 115, 117 f.; BGH WM 1987, 1416, 1417 und WM 1989, 868, 870).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 43/95

    Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Doch findet die Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer weiten Zweckerklärung bei der Bürgschaft (BGHZ 130, 19 ff; BGH WM 1996, 436, 437; WM 1996, 766, 768 f) dann keine Anwendung, wenn sich ein Geschäftsführer - wie im vorliegenden Fall - für Schulden "seiner" GmbH verbürgt.
  • BGH, 08.02.2000 - XI ZR 313/98

    Anspruch auf Fortzahlung von Darlehenszinsen im Konkurs eines gesamtschuldnerisch

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Diesen Vertragszins kann die Klägerin als ihr entstandenen Schaden bis zum Zeitpunkt der ersten regulären Kündigungsmöglichkeit weiter geltend machen (vgl. BGHZ 104, 337; BGH NJW 2000, 1408).
  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Diesen Vertragszins kann die Klägerin als ihr entstandenen Schaden bis zum Zeitpunkt der ersten regulären Kündigungsmöglichkeit weiter geltend machen (vgl. BGHZ 104, 337; BGH NJW 2000, 1408).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01
    Im Rahmen ihrer Gestaltungsfreiheit steht es den Vertragsparteien frei, nicht nur Leistungspflichten, sondern auch Schutzpflichten zugunsten Dritter zu begründen (BGH NJW 1984, 355).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

  • BGH, 22.06.1999 - XI ZR 316/98

    Anwendung des VerbrKrG auf Realkredite

  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 7 U 2238/00

    Haftungsbegründender "qualifizierter Vertrauenstatbestand" bei Abbruch von

  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

  • BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 20/98

    Fortgeltung der Bürgschaft eines Gesellschafter/Geschäftsführer für die Schulden

  • OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§

  • OLG München, 02.04.1990 - 17 U 2411/89

    Kundenkonkurs durch unberechtigte Kreditkündigung L

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 86/92

    Umfang der Bindungswirkung eines Wechselvorbehaltsurteils im Nachverfahren -

  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 360/98

    Rechtsfolgen des Rückzugs von Vertragsverhandlungen

  • BGH, 09.07.1969 - IV ZR 798/68

    Aufschiebende Bedingungen im Rahmen eines Darlehensvertrages - Auslegung eines

  • BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66

    Schadensersatz aus Dienstvertrag - Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer

  • BGH, 07.02.1966 - VIII ZR 40/64
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95

    Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers

  • OLG Hamm, 07.12.1998 - 31 U 38/98

    Keine Aktivlegitimation eines bürgenden Alleingesellschafters der kreditnehmenden

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01

    Zur Schadensersatzpflicht einer Bank bei unwirksamer Kreditkündigung und

    Insofern wird auf die Ausführungen in dem Rechtsstreit: 2 U 42/01 Bezug genommen.

    Soweit die Klägerin vorträgt, die Beklagte habe die Ablichtung erst im vorliegenden Rechtsstreit erhalten, steht dem entgegen, dass die Ablichtung der Vertragsurkunde erstmals nicht von der Klägerin, sondern vom Geschäftsführer der Beklagten mit Schriftsatz vom 15.11.1999 in den Rechtsstreit: 2 U 42/01 eingeführt worden ist.

    Aus dem Vortrag der Klägerin, einschließlich der von der Beklagten zitierten Passagen aus den Schriftsätzen vom 25.09.2001 und vom 27.07.2000 in dem Verfahren: 2 U 42/01, lässt sich lediglich die Auffassung der Sparkasse entnehmen, sie sei zu einer Valutierung durch Verrechnung berechtigt gewesen, nicht aber dass eine Verrechnung tatsächlich stattgefunden habe.

  • BGH, 09.12.2003 - XI ZR 254/02
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Vorbehaltsurteil vom 8. Dezember 1999, dem Versäumnisurteil vom 19. Januar 2000 und dem Schlußurteil vom 2. März 2001 des Landgerichts Stendal - 24 O 326/99 - sowie aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. Mai 2002 - 2 U 42/01 - wird einstweilen eingestellt, soweit die Klägerin gestützt auf die Urteile die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Beklagten betreibt.
  • OLG Köln, 27.02.2004 - 2 U 166/03

    Annahme der Berufung trotz fehlender Erfolgsaussicht des Rechtsmittels

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5706
OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01 (https://dejure.org/2003,5706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2003 - 27 U 211/01 (https://dejure.org/2003,5706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 27 U 211/01 (https://dejure.org/2003,5706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall; Zerrung der Halswirbelsäule mit krankhaften Folgewirkungen durch einen Verkehrsunfall; Neurootologie als eigener Wissenschaftszweig; Einholung weiterer Gutachten als unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 331
  • NZV 2004, 314 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01
    Diese Beschwerden haben auch Krankheitswert (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW 1996, 2425, 2426).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01
    Steht nämlich aufgrund der Darlegungen des bisher tätigen Sachverständigen fest, dass die Erstattung eines neurootologischen Gutachtens weitere Erkenntnisse nicht erwarten lässt, so ist das eingeholte Gutachten ausreichend und die Ablehnung der Einholung weiterer Gutachten keine unzulässige vorweggenommenen Beweiswürdigung (vgl. BGH NJW 1998, 813).
  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2003 - 27 U 211/01
    Allerdings können auch die festgestellten Beschwerden dem Schädiger und damit den Beklagten nicht zugerechnet werden, wenn und soweit das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (Bagatelle), nicht gerade eine spezielle Schadensanlage des Verletzten trifft und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall wegen eines groben Missverhältnisses zum Anlass nicht mehr verständlich ist (vgl. BGH NJW 1997, 1640, 1641).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

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  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

    • es sich bei der in Deutschland von Claus Frenz Claussen begründeten Neurootologie (vgl. ders., DAR 2001, 337-343) nicht um eine anerkannte medizinische Fachdisziplin handelt (OVG Münster Urt. v. 11.07.2002 - 6 A 4067/92 [Juris]; OLG Hamm NZV 2003, 2602 m. abl. Anm. Forster NZV 2004, 314; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [Juris]; nach der Leitlinie "Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 und tw.
  • LG Detmold, 04.07.2016 - 12 O 108/13

    Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden

    Ein solcher Ausschluss ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der erlittenen Primärverletzung als Bagatellfall anzusehen ist und die psychische Reaktion der Geschädigten hierauf nicht mehr verständlich ist ( vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1997, Az.: VI ZR 376/96, Rn. 11ff. = NJW 1998, 810; OLG Hamm, Urt. v. 25.02.2003, Az.: 27 U 211/01, Rn. 42ff. = NZV 2003, 331; Palandt/Grüneberg, BGB, Vorb v. § 249 Rn. 38 m.w.N.).

    Insofern erscheint es auch nicht völlig fernliegend, dass sie ihre Beeinträchtigungen auch in der Folgezeit weiterhin auf die physischen Verletzungen infolge des Unfalls zurückgeführt hat (s. auch OLG Hamm , Urt. v. 25.02.2003, Az.: 27 U 211/01, Rn. 46ff. = NZV 2003, 331).

  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Anm. Forster NZV 2004, 314; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 und Urt. v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 546 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [Juris]; nach den "Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie [3. Aufl. 2005] gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren; a.A. wohl OLG Celle VersR 2002, 1300 ff. ohne nähere Begründung und tw.
  • OLG München, 15.09.2006 - 10 U 3622/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unfallbedingte

    Anm. Forster NZV 2004, 314 [OLG Hamm 25.02.2003 - 27 U 211/01] ; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [[...]]; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 [OLG Celle 02.11.2000 - 14 U 277/99] und tw.
  • OLG Hamm, 01.08.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei der Neurootologie um eine -wissenschaftlich nicht anerkannte - medizinische Fachdisziplin handelt, die sich mit der Untersuchung und Behandlung der Störung der Kopfsinne befasst, wozu auch das genannte cervio-encephale Syndrom und das Verkettungssyndrom gehören, die aber keine verlässlichen Aussagen über die Ursachen der von ihr erforschten Beschwerden liefert, weil sie das Vorliegen einer Verletzung - hier: die Verletzung der Halswirbelsäule - voraussetzt, sich aber nicht mit der eigentlichen Entstehung der Verletzung beschäftigt (vgl. OLG Braunschweig, VersR 2001, 653 f.; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332; OLG Koblenz, Urteil v. 18.4.2005 - 12 U 609/02 - abgedr.
  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 12 U 20/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Zurechnungszusammenhang

    Dass eine das Beschwerdebild prägende Begehrenshaltung auch erst im Laufe der Zeit angenommen werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 25.02.2003, Az.: 27 U 211/01).
  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05

    Verkehrsunfallhaftung: Schmerzensgeld wegen Verschlechterung einer vor dem Unfall

    Dies gilt zugleich für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende Gewissheit dafür, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145; BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - L 3 U 129/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - weitere Unfallfolge -

    Dies entspricht auch der Auffassung der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. Urteile des Bayerischen LSG vom 19. Dezember 2000 - L 17 U 193/97 - und vom 15. Februar 2001 - L 17 U 194/92 -, Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2002 - 6 A 4067/92, 6 A 4069/92 -, Urteil des OLG Hamm vom 25. Februar 2003 - 27 U 211/01 -, OLG München Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 3622/99 - jeweils veröffentlicht in der Juris-Datenbank und m. w. N.).
  • LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 210/03

    Zurechnung einer lediglich psychisch vermittelten Kausalität zwischen einem

    Eine Zurechnung scheidet aus bei einem Bagatellunfall, d.h. einem Unfall mit geringer Anstoßintensität und geringen Auswirkungen, sofern keine Ausnahmesituation (besondere Schadensanlage) vorgetragen wird (vgl. OLG Hamm NZV 2003, 331) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 14 U 65/12
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8586
OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02 (https://dejure.org/2002,8586)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2002 - 4 W 171/02 (https://dejure.org/2002,8586)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2002 - 4 W 171/02 (https://dejure.org/2002,8586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bankdarlehen: Aufklärungs- und Beratungspflicht aufgrund eines erkennbaren Wissensvorsprungs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 BGB ; § 607 BGB ; §§ 1191 ff BGB
    Bank- und Kreditsicherungsrecht; Kredite und Darlehen; Aufklärungs- und Beratungspflicht einer Bank; Nichterkennbarkeit des überlegenen Wissens; Wissensvorsprung

  • Wolters Kluwer

    Bank- und Kreditsicherungsrecht; Kredite und Darlehen; Aufklärungs- und Beratungspflicht einer Bank; Nichterkennbarkeit des überlegenen Wissens; Wissensvorsprung

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 607; ; BGB §§ 1191 ff

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 § 607 §§ 1191 ff.
    Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Kredit- und Kreditsicherungsverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Hinsichtlich der Aufklärungs- und Beratungspflicht einer Bank gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken über die Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (vgl. BGH WM 1996, 196 f.; WM 1997, 662; WM 1999, 678 f.).

    Zwar bejaht der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1992, 2146 f.; WM 1999, 678 f.) einen solchen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens beim Vertragsschluss wegen der Risikoverlagerung eines eigenen wirtschaftlichen Wagnisses auf den Kunden in dem Bewusstsein einer Risikobelastung, die über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben normalerweise verbundenen Gefahren hinaus gehen, weil das Kreditinstitut einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzu tretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt.

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Voraussetzung für eine Aufklärungspflichtverletzung durch die Bank ist aber nach der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2000, 3558 f.), neben dem Vorliegen eines Wissensvorsprungs auf Seiten des Kreditinstitutes gegenüber dem Kreditnehmer oder Sicherungsgeber, auch dass der behauptete Wissensvorsprung dem Kreditinstitut auch erkennbar ist, Daran fehlt es schon deshalb, weil die Beklagte zum einen selbst Gesellschafterin von zwei Unternehmen war und zum anderen der Ehemann der Beklagten Geschäftsführer dieser Unternehmen war und deshalb über die notwendigen Kenntnisse verfügte.
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Ausnahmsweise kann allerdings eine Aufklärungspflicht zu bejahen sein, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne Weiteres zugänglich ist, und sie diesen Wissensvorsprung auch erkennen kann (vgl. BGH WM 1988, 895 (898); WM 1990, 920 (922); WM 2000, 1245 (1246)).
  • BGH, 18.04.1988 - II ZR 251/87

    Verschulden bei Vertragsabschluß - Bank - Darlehn - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Ausnahmsweise kann allerdings eine Aufklärungspflicht zu bejahen sein, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne Weiteres zugänglich ist, und sie diesen Wissensvorsprung auch erkennen kann (vgl. BGH WM 1988, 895 (898); WM 1990, 920 (922); WM 2000, 1245 (1246)).
  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Ausnahmsweise kann allerdings eine Aufklärungspflicht zu bejahen sein, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne Weiteres zugänglich ist, und sie diesen Wissensvorsprung auch erkennen kann (vgl. BGH WM 1988, 895 (898); WM 1990, 920 (922); WM 2000, 1245 (1246)).
  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsgrundschuld unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat noch darauf hin, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2002 (ZIP 2002, 1439 f.) die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze, auf die die Beklagte offenbar abstellen will, auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar sind.
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Zwar bejaht der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1992, 2146 f.; WM 1999, 678 f.) einen solchen Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens beim Vertragsschluss wegen der Risikoverlagerung eines eigenen wirtschaftlichen Wagnisses auf den Kunden in dem Bewusstsein einer Risikobelastung, die über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben normalerweise verbundenen Gefahren hinaus gehen, weil das Kreditinstitut einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzu tretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt.
  • BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Hinsichtlich der Aufklärungs- und Beratungspflicht einer Bank gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken über die Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (vgl. BGH WM 1996, 196 f.; WM 1997, 662; WM 1999, 678 f.).
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
    Hinsichtlich der Aufklärungs- und Beratungspflicht einer Bank gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken über die Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (vgl. BGH WM 1996, 196 f.; WM 1997, 662; WM 1999, 678 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11280
OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02 (https://dejure.org/2002,11280)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.10.2002 - 1 U 19/02 (https://dejure.org/2002,11280)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 1 U 19/02 (https://dejure.org/2002,11280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Auflösung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ; Voraussetzungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aufgrund Verschweigens gefahrerheblicher Umstände ; Verstoß gegen die Nachmeldeverpflichtung

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § ... 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 17; ; VVG § 20; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachmeldung gefahrerheblicher Umstände

  • rechtsportal.de

    VVG § 22 § 16 Abs. 1 S. 1; BGB § 123
    Arglistige Täuschung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen unterlassener Angaben über eine nach Abgabe des Versicherungsantrages eingetretene Erkrankung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Eine arglistige Täuschung liegt nur vor, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages in der billigenden Erkenntnis falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen macht, der Versicherer könne dadurch getäuscht und bei seiner Entscheidung über die Annahme des Antrages beeinflusst werden (BGH NJW-RR 1991, 411, 412).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Für die arglistige Täuschung ist der Versicherer als Anfechtender beweispflichtig (BGH VersR 1984, 630; 1991, 1404).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Nach der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH VersR 2001, 1541, 1542) lässt sich, wenn - wie vorliegend unstreitig - der Agent das Formular ausgefüllt hat, allein mit dem Formular nicht beweisen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, sofern er substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben.
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94

    Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände;

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, die bei Fehlen eines deutlichen Hinweises auf die Pflicht zur Anzeige nach Antragstellung eingetretener Umstände von einem unverschuldeten Rechtsirrtum des Versicherungsnehmers ausgehen (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1996, 441, 442).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 7 U 157/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt wegen falscher

    Schließlich wurde die Therapie der Depression im März 2002 endgültig abgeschlossen, so dass die Erkrankung zum Antragszeitpunkt schon seit mehr als zwei Jahren als ausgeheilt anzusehen war (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 10.10.2002 - Az. 1 U 19/02 = OLGR 2003, 213).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06

    Nachweispflicht für Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sogenannte "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrags ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustands handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., §§ 16, 17, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2007 - 5 W 310/06

    Lebensversicherung: Anzeige eines unerklärlichen starken Gewichtsverlusts bei

    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sog. "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne Weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrages ausdrücklich über sie belehrt worden ist - wie dies im Streitfall unzweifelhaft erfolgt ist- oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustandes handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, aaO, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10818
OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 89/01 (https://dejure.org/2002,10818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2002 - 24 U 89/01 (https://dejure.org/2002,10818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2002 - 24 U 89/01 (https://dejure.org/2002,10818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung einer Verbindlichkeit durch Leistungen eines Nichtschuldners; Doppelte Tilgungsbestimmung; Gleichzeitige Tilgung von Mietverbindlichkeiten und Untermietverbindlichkeiten

  • Judicialis

    BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 267 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 535 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Zahlungen eines Dritten auf eine fremde Schuld als Erfüllung der Verbindlichkeit

  • ibr-online

    Wohnraummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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