Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02   

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https://dejure.org/2003,2953
OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,2953)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,2953)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,2953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung durch ein Element eines Bauzaunes an einer Baustelle; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch nicht ausreichende Sicherung eines Zaunteiles; Entlastung durch Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen ...

  • Judicialis

    BGB § 249 a. F.; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 313 a Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § § 847 a. F.
    Verkehrssicherungspflicht für Bauzaun bei mehreren auf der Baustelle tätigen Unternehmen

  • RA Kotz

    Bauzaun - Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847 (a.F.)
    Schmerzensgeld nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Bauzaun

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Bauzaun

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verantwortlichkeit für Bauzaun dauert bis Räumung der Baustelle! (IBR 2003, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1185
  • BauR 2003, 1446 (Ls.)
  • BauR 2003, 1939 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Diese Pflicht bestand für die Beklagte als Unternehmerin solange fort, bis die Bauarbeiten beendet und die Baustelle vollständig und ordnungsgemäß geräumt war (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 491).
  • OLG Hamm, 25.06.1998 - 6 U 146/96

    Haftung der Bauarbeiter für Schaden infolge von Maßnahmen auf Weisung der

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltete die deliktsrechtliche Einstandspflicht auch gegenüber Dritten - hier der Klägerin -, welche vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen und dadurch Schäden erleiden konnten (vgl. BGH VersR 1997, 249; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 9; OLG Schleswig OLGR 2000, 1118; OLG Hamm VersR 1999, 1508).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltete die deliktsrechtliche Einstandspflicht auch gegenüber Dritten - hier der Klägerin -, welche vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen und dadurch Schäden erleiden konnten (vgl. BGH VersR 1997, 249; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 9; OLG Schleswig OLGR 2000, 1118; OLG Hamm VersR 1999, 1508).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Eine solche Übertragung hätte zu ihrer Wirksamkeit nach den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 2646) aber eine klare und den Dritten erkennbar verpflichtende Absprache vorausgesetzt.
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Dies entspricht der gängigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 851; OLG Frankfurt NZV 1994, 363; OLG Köln, Urt. v. 11.04.2003, Az.: 19 U 102/02).
  • OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05

    Verkehrssicherungspflichten bei Betrieb einer Spielothek - Schadensersatz und

    Angesichts des fortgeschrittenen Alters des Klägers und des erkennbar zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten auch und gerade im Lichte der eindeutigen Feststellungen im Rahmen des Ortstermins ist bei einer Gesamtbewertung aller Umstände auch aus dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion eine maßvolle Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages (vgl. bereits Urteil des Senats vom 11.04.2003 - 19 U 102/02 - OLGR 2003, 214 f.) auf den vom Kläger von Beginn an begehrten Betrag von 15.000,00 EUR sachgerecht und angemessen.
  • LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14

    Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer

    Einer bauausführenden Firma obliegt grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht für die von ihr betreute Baustelle und aller davon ausgehenden Gefahren (OLG Köln v. 11.04.2003 VersR 2003, 1185).

    Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auf die Absicherung der Baustelle, Vermeidung von Gefahren, die der Betrieb der Baustelle erwarten lässt (OLG Köln 11.04.2003 a. a. O.) und obliegt grundsätzlich dem Unternehmer selbst (OLG Zweibrücken v. 12.7.2011 NJW-RR 2012, 94 (Rn 11)).

    (b) Die Verpflichtung der bauausführenden Firma zur Sicherung der Baustelle gegenüber all denjenigen, die vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen, entfällt nur dann, wenn eine konkrete Übertragung der Verkehrssicherungspflicht durch eine besondere Vereinbarung auf einen Dritten stattgefunden hat (OLG Köln 11.04.2003 a. a. O.; OLG Zweibrücken 12.7.2011 a.a.O.).

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Auch dies erfordert jedoch eine einwandfreie Feststellung der zugehörigen Tatsachengrundlage, etwa ersichtlich unzutreffender Einwendungen (OLG Nürnberg VersR 1997, 1108; OLG Naumburg VersR 2004, 1423; OLG Köln OLGR 2003, 214).
  • OLG München, 18.03.2015 - 20 U 3360/14

    Mitverschulden, Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Ein über viele Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger kann hierfür ebenso ausreichend sein (so OLG Köln OLGR 2003, 214) wie die Zahlung eines nur "lächerlich geringen Betrages" (vgl. OLG Köln NJW-RR 2002, 962).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Schadensersatz wegen Fahrradunfall; Möglichkeit

    Für die Übertragung einer Verkehrssicherungspflicht bedarf es einer klaren Absprache, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantiert (BGH NJW 1996, 2646; OLG Köln, VersR 2003, 1185).

    Sie besaß auch - zumindest nachdem die Antragstellerin zu 1) ihre Mitarbeiter gegen 15:00 Uhr von der Baustelle abgezogen hatte - die tatsächliche Herrschaft über das Baugeschehen und die Baustelle, war also wenigstens in die Verkehrssicherungspflicht hineingewachsen (BGH VersR 1997, 250; OLG Köln VersR 2003, 1185).

  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    (1) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch des erkennenden Senats gilt: Unvertretbares (vor-)prozessuales Verhalten ist, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zu Recht Bachmeier Rz. 562; Senat, Urt v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [juris]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muß (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [juris]; Urt. v. 24.09.2010 -10 U 2671/10 [juris]), grds. unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes schmerzensgelderhöhend zu würdigen (vgl. aus der Rechtsprechung vgl. etwa OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]), unreflektierte und nicht überprüfte Übernahme der Darstellung des eigenen Versicherungsnehmers [OLG Karlsruhe NJW 1973, 851]; Spekulation des Versicherers, der Geschädigte werde die Ablehnung des Versicherungsschutzes hinnehmen [OLG Naumburg VersR 2004, 1423]; Stellen einer Erlaßfalle [LG Berlin NZV 2006, 2006]; Versuch, einen Abfindungsvergleich zu erzwingen [OLG Frankfurt a. M. NVersZ 1999, 144]; Einlegen eines offensichtlich unbegründeten Rechtsmittels [vgl. BGH VersR 1970, 134 [135: langjähriger Prozeß]).
  • AG Potsdam, 21.03.2007 - 33 C 245/06

    Verkehrssicherungspflicht für Bauzaun

    Dabei bezieht sich die Verpflichtung zur Absicherung nicht nur auf die Vermeidung vorhersehbarer Gefahren, die von der Baustelle selbst ausgehen, sondern auch auf solche, die sich aus dem von der Beklagten errichteten Bauzaun ergeben (OLG Köln, VersR 2003, 1185).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 271/17

    Verkehrssicherungspflicht - Freischneiderarbeiten am Straßenrand

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.03.2003 - 8 WF 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6940
OLG Naumburg, 16.03.2003 - 8 WF 39/03 (https://dejure.org/2003,6940)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.03.2003 - 8 WF 39/03 (https://dejure.org/2003,6940)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. März 2003 - 8 WF 39/03 (https://dejure.org/2003,6940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährungsfrist bei Abgabe eines Rechtsmittelverzichts; Wahrung einer gesetzlichen Frist bei Fehlern in der Zustellung eines Schriftstücks

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugewinnausgleich - Verjährung des Anspruchs

  • Judicialis

    FGB/DDR § 39; ; FGB/DDR § 40; ; GKG § 65; ; GKG § 65 Abs. 7 Ziff. 4; ; ZPO § 167

  • rechtsportal.de

    FGB/DDR § 39; FGB/DDR § 40
    Zum Zugewinnanspruch wie auch §§ 39, 40 FGB (DDR) und die Auswirkung des Entritts der Rechtskraft der Scheidung auf die Ansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    §§ 39, 40 FGB/DDR; § 65 GKG; § 167 ZPO
    Zugewinnanspruch - Ausgleichsanspruch geschiedener Ehegatten nach FGB - Verjährungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1662
  • NJ 2003, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2003 - 8 WF 39/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. Urteil vom 19.03.1997, Az. XII ZR 287/95, in FamRZ 1997 S. 804 = NJW 1997 S. 2049 = BGHR BGB § 1378 Abs. 4 S. 1 Kenntnis 2) beginnt trotz Rechtsmittelverzichts der Prozessbevollmächtigten im Termin die Verjährungsfrist nicht an diesem Tag zu laufen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 8 WF 58/08

    Abänderungsklage: Keine Rückwirkung der Zustellung bei unterlassener

    Die Abänderungsklage ist beim Amtsgericht Husum als gem. § 642 ZPO unzuständigem Gericht eingereicht worden, wodurch die Rechtsfolgen des § 167 ZPO nicht ausgelöst werden (Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 167, Rn 7; OLG Naumburg in NJW-RR 2003, 1662, 1663).
  • OLG Nürnberg, 13.07.2023 - 10 UF 1037/22

    Stufenantrag - einheitliche Entscheidung bei Verjährung sowohl von Auskunfts- als

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob bereits die Einreichung der Antragsschrift bei einem unzuständigen Gericht die Rechtsfolgen des § 167 ZPO überhaupt auszulösen vermag (verneinend etwa: OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 1662; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage, § 167 Rn. 7.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.01.2003 - 6 W 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10169
OLG Celle, 17.01.2003 - 6 W 2/03 (https://dejure.org/2003,10169)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2003 - 6 W 2/03 (https://dejure.org/2003,10169)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 6 W 2/03 (https://dejure.org/2003,10169)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Voraussetzungen für Antragszurückweisung wegen unglaubhafter Angaben; notwendige Angaben über das Bestehen von Bankkonten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse; Gewährung von Prozesskostenhilfe; Glaubhaftmachung der Vermögensverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse; Gewährung von Prozesskostenhilfe; Glaubhaftmachung der Vermögensverhältnisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.02.1995 - 5 WF 45/95

    Prozeßkostenhilfe; Prüfung; Eidesstattliche Versicherung; Glaubhaftmachung;

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2003 - 6 W 2/03
    Aus diesem Regelungszusammenhang folgt, dass die hilfsbedürftige Partei ihr Vorbringen erst glaubhaft machen muss, wenn das Gericht sie hierzu auffordert (OLG Hamm, FamRZ 1996, 417; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 118 Rdnr. 16).
  • OLG Köln, 06.11.1995 - 16 W 58/95

    Keine PKH bei Unterstützung der Partei durch Lebensgefährten

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2003 - 6 W 2/03
    Prozesskostenhilfe kann deshalb nicht sofort nach Eingang des Gesuchs mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Angaben des Antragstellers seien nicht glaubhaft (OLG Köln MDR 1996, 310; Zöller, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4962
OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03 (https://dejure.org/2003,4962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.2003 - 14 W 15/03 (https://dejure.org/2003,4962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 14 W 15/03 (https://dejure.org/2003,4962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 § 485 § 494a
    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten der Hauptsache

  • ibr-online

    Kosten sind Gerichtskosten der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1152
  • MDR 2003, 718
  • ZfBR 2003, 369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 18.10.2001 - 14 W 660/01

    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03
    So ist es z.B. unerheblich, wenn der Antragsteller die behaupteten Mängel, die er im Wege der Beweissicherung klären lässt, nicht zum Gegenstand einer Klage macht, sondern gegen den vom Antragsgegner erhobenen Anspruch einwendet (Zöller- Herget a.a.O.; Senat in 14 W 660/01 vom 18.10.2001 und ständig, OLG Hamm MDR 2000, 790).
  • OLG Hamm, 28.12.1999 - 21 W 34/98

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03
    So ist es z.B. unerheblich, wenn der Antragsteller die behaupteten Mängel, die er im Wege der Beweissicherung klären lässt, nicht zum Gegenstand einer Klage macht, sondern gegen den vom Antragsgegner erhobenen Anspruch einwendet (Zöller- Herget a.a.O.; Senat in 14 W 660/01 vom 18.10.2001 und ständig, OLG Hamm MDR 2000, 790).
  • OLG Koblenz, 06.01.1989 - 14 W 3/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03
    Er hat diese Auffassung teilweise, jedenfalls für den Fall einer vereinbarten Kostenaufhebung im Hauptverfahren aufgegeben und für diese spezielle Fallgestaltung eine Kostenerstattung zugelassen (JurBüro 1990, 59 sowie Senat vom 13.07.1993 in 14 W 451/93).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.1996 - 13 W 57/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03
    Die enge Verknüpfung der Beweiserhebung mit der Hauptsache - vgl. §§ 485 Abs. 1, 486 Abs. 1, 493 Abs. 1 ZPO; § 37 Nr. 3 BRAGO - rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1996, 375; Zöller-Herget ZPO, 23. Aufl. § 91 Rn 13, "Selbständiges Beweisverfahren").
  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 14 W 469/03

    Kostenerstattung im nachfolgenden Rechtsstreit

    Ein solcher Prozessbezug ist anzunehmen, wenn das Hauptsacheverfahren eine konsequente Fortführung des Beweisverfahrens darstellt (Senat vom 27. Januar 2003, 0LGR Koblenz 2003, 214 = MDR 2003, 718).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8999
OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01 (https://dejure.org/2002,8999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2002 - 24 U 106/01 (https://dejure.org/2002,8999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 24 U 106/01 (https://dejure.org/2002,8999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    "Folge-Leasing-Vertrag"; Beendigung des Leasingvertrags; Positive Vertragsverletzung (pVV); Frage der Vereinbarung einer wiederholten Kaufoption bei Abschluss des erneuten Leasingvertrags; Bloß vertragsverlängernde Vereinbarung; Fehlende Bezugnahme auf den ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00

    Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01
    Die Kaufoption des Leasingnehmers stellt ein derartiges Erwerbsrecht dar (vgl. dazu neuerdings auch BGH NZM 2002, 40, 42, wo festgestellt wird, dass das Erwerbsrecht des Leasingnehmers dem Vertrag die Qualität des Finanzierungsleasings i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKG nimmt).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 24 U 106/01
    Eine derartige Vereinbarung birgt immer die Gefahr, dass die mit dem Leasing verbundenen und von den Vertragsparteien auch erstrebten wirtschaftlichen Vorteile (vgl. dazu BGHZ 95, 39 = NJW 1985, 2253) verloren gehen, nämlich dann, wenn die Vertragsgestaltung mit den steuerrechtlichen Vorgaben (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) kollidiert.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2010 - 24 U 116/09

    Wirksamkeit namens des Leasinggebers abgegebener Willenserklärungen des

    Und nur unter dieser Voraussetzung kann der Leasingnehmer den monatlichen Nutzungsaufwand (Leasingraten) als Betriebskosten ausweisen und steuermindernd geltend machen (vgl. dazu BGHZ 95, 39 = NJW 1985, 2253; NZM 2002, 40, 42; Senat OLGR Düsseldorf 2003, 214).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 24 U 167/09

    Erwerbsrecht des Leasingnehmers

    Denn die Vereinbarung einer Kaufoption oder eines sonstigen Erwerbsrechts des Leasingnehmers ist bei einer Vertragsgestaltung wie der vorliegenden leasinguntypisch, weil sie steuerschädlich ist (Senat OLGR 2003, 214; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl. 2007, Kapitel B Rn. 45).

    Auch aus diesem Grunde kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine etwaige im Altvertrag vereinbarte Kaufoption ohne Weiteres Bestandteil des neuen Leasingvertrags geworden wäre (vgl. Senat GuT 2003, 84; Martinek/Stoffels aaO., § 7 Rn. 4a).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 24 U 34/08

    Ansprüche des Leasingnehmers auf den Mehrerlös aus der Verwertung des

    Denn dieser steht dem Leasinggeber als Surrogat des Leasingobjektes zu, sofern die Parteien über dessen Verbleib nicht andere Vereinbarungen (z.B. ein Erwerbsrecht) getroffen haben (vgl. BGH NJW 2004, 2823; Senat OLGR 2003, 214 und 2006, 589 = BB 2006, 1246).
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Rechtsprechung
   KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5442
KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03 (https://dejure.org/2003,5442)
KG, Entscheidung vom 10.06.2003 - 1 W 55/03 (https://dejure.org/2003,5442)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03 (https://dejure.org/2003,5442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Gerichtskosten; Inanspruchnahme des Zweitschuldners; Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung beim Kostenschuldner; Feststellung der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung durch Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erstschuldners; ...

  • Judicialis

    GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; KostVfg § 33

  • rechtsportal.de

    GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; KostVfg § 33
    Inanspruchnahme des Zweitschuldners für Gerichtskosten; Prüfungspflicht des Kostenbeamten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 08.05.1992 - 3 WF 69/92
    Auszug aus KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03
    Auch ist nicht erforderlich, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. zu Vorstehendem SchlHOLG SchlHA 1984, 167; OLG Oldenburg JurBüro 1992, 810; OLG Koblenz MDR 2000, 976; Hartmann, KostG, 32. Aufl., GKG, § 58 Rdn. 11; Markl/Meyer GKG, 5. Aufl., § 58 Rdn. 16, 20f.; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: März 2002, § 58 Rdn. 9f.).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 11 WF 726/99

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme als Gerichtskosten-Zweitschuldner

    Auszug aus KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03
    Auch ist nicht erforderlich, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. zu Vorstehendem SchlHOLG SchlHA 1984, 167; OLG Oldenburg JurBüro 1992, 810; OLG Koblenz MDR 2000, 976; Hartmann, KostG, 32. Aufl., GKG, § 58 Rdn. 11; Markl/Meyer GKG, 5. Aufl., § 58 Rdn. 16, 20f.; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: März 2002, § 58 Rdn. 9f.).
  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht

    Auszug aus KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03
    Die Klägerin als über einen Vollstreckungstitel gegen die Schuldnerin verfügende Drittgläubigerin kann im übrigen Akteneinsicht in die Zwangsvollstreckungsakte, in der diese die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gemäß § 299 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung nehmen (vgl. Senat NJW 1989, 534; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 900 Rdn. 38 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.05.2019 - 9 W 14/19

    Gerichtskostenhaftung: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

    Dass ein fruchtloser Vollstreckungsversuch als Voraussetzung der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung i. S. von § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 2 W 149/12, BeckRS 2012, 12684; KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03, MDR 2003, 1319, 1320; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 11 WF 726/99, juris Rn. 3; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O. Rn. 47) stattgefunden hätte, ist weder ersichtlich noch durch den Kostenbeamten zu Grunde gelegt worden.

    Ein vorheriger erfolgloser Vollstreckungsversuch ist in diesem Zusammenhang daher ebenso wenig erforderlich wie die sichere Feststellung, dass die Vollstreckung aussichtslos ist (KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2003, a.a.O.; BDZ/Dörndorfer, 4. Aufl., GKG § 31 Rn. 4; BeckOK KostR/Semmelbeck, 25. Edition, GKG § 31 Rn. 18).

  • OLG Naumburg, 24.01.2020 - 12 W 2/20

    Gerichtskosten: Voraussetzungen einer Drittschuldnerhaftung

    Ein vorheriger erfolgloser Vollstreckungsversuch ist in diesem Zusammenhang daher ebenso wenig erforderlich wie die sichere Feststellung, dass die Vollstreckung aussichtslos ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 9 W 14/19 -, Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03 -, Rn. 4, juris) Allerdings müssen Indizien oder Anhaltspunkte vorliegen, die die Vermutung der Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung im Einzelfall stützen (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2018, a.a.O. Rn. 18).
  • KG, 15.06.2004 - 1 W 75/04

    Gerichtskosten: Unrichtige Sachbehandlung bei Inanspruchnahme des Zweitschuldners

    Dem Schutzgedanken der genannten Vorschriften ist nur eine - eingeschränkte - Verpflichtung des Kostenbeamten zu entnehmen, vor Geltendmachung der Zweitschuldnerhaftung zu prüfen, ob Tatsachen bekannt sind, die seiner Inanspruchnahme weiterhin entgegenstehen (im einzelnen Senat, Beschl. v. 10.6.2003, - 1 W 55/03 -, KGRep. 2003, 327 = MDR 2003, 1319).
  • KG, 15.02.2019 - 19 AR 2/19

    Kostenhaftung des Zweitschuldners nach Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung

    Im übrigen ist der Kostenbeamte auf Grund der Mitteilung der Justizkasse, dass eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint, ohne vorherige Überprüfung der von der Justizkasse unternommenen Maßnahmen befugt, die Gerichtskosten gegen den Zweitschuldner anzusetzen, sofern ihm, keine der Annahme der Aussichtslosigkeit entgegenstehenden Tatsachen aus den Gerichtsakten oder in sonstiger Weise bekannt geworden sind (KG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03 -, juris).
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