Rechtsprechung
   OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9346
OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01 (https://dejure.org/2002,9346)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2002 - 21 U 5100/01 (https://dejure.org/2002,9346)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 21 U 5100/01 (https://dejure.org/2002,9346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum; Notwendige Erhaltungsmaßnahme im Sinne von § 744 Abs. 2 BGB; Aufwendungsersatzanspruch bei der Auseinandersetzung der Gemeinschaft; Einwilligung in die Herausgabe hinterlegten Geldes; Zumutbarkeit für die Teilhaber; ...

  • Judicialis

    BGB § 744; ; BGB § 745; ; BGB § 748

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 744 § 745 § 748
    Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notw. Erhaltungsmaßnahmen durch die Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 6 O 7906/01
  • OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
    In dem von der Klägerin genannten Urteil des BGH vom 17.04.1 953 (NJW 1953, 1427) wird im Rahmen von § 745 Abs. 3 BGB auf sich aus übermäßiger finanzieller Belastung des Teilhabers ergebende Bedenken hingewiesen, die allerdings dann entfallen, wenn bei zwei Teilhabern der die Maßnahme Fordernde die Baukosten aufbringen kann und keine Ersatzansprüche gegen seinen Teilhaber erhebt.

    Damit hat der Einbau der Zentralheizung auch nicht dem Interesse aller Teilhaber/der Beklagten entsprochen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1953, 1427).

  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83

    Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob das von der Beklagten geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht begründet ist und ob dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch der Einwand der Beklagten entgegensteht, daß ihr aus den Erträgen aller drei Anwesen - Flughafenstraße 25, 27 und 29 - im Ergebnis ein höherer Anteil zustehe, als die Klägerin, die immerhin auch vorgetragen hat, die Beklagte habe ihr während der Jahre 1994 bis 1998 sämtliche Verwaltungsentscheidungen überlassen (Bl. 88 d.A.), bei ihrem - auf bestimmte Quoten festgelegten - Klageantrag berücksichtigt habe (vgl. auch BGHZ 90, 194 = NJW 1984, 2526).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
    Auch ist zu berücksichtigen, daß es sich um ein Berufungsurteil handelt, das mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht angefochten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82

    Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
    Entsprechendes gilt für die von der Klägerin ferner zitierte Entscheidung des BGH NJW 1983, 932.
  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 05.05.1993 (WuM 1993, 427) zu einer einem Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zugänglichen sogenannten modernisierenden Instandhaltung führt für den Streitfall zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01
    Die Klägerin hat die Aufwendungen weder mit Willen noch im Interesse der Beklagten gemacht (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 386/388).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2010 - 6 L 994/10

    Geeignetheit; Mittellosigkeit; Duldung

    Ob dies der Fall ist, ist vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Berechtigten zu beurteilen, 31 vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1952 - IV ZR 208/51 -, BGHZ 6, 76; OLG München, Urteil vom 14. Juni 2002 - 21 U 5100/01 -, juris; Aderhold, in: Erman, BGB, 12. Auflage 2008, § 744 Rn 7, 32.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2216
OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2002 - 24 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 24 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MV § 2 Nr. 1 Abs. 2; ; MV § 2 Nr. 1 Abs. 2 S. 2; ; MV § 2 Nr. 1 Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 542 n.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beendigung eines auf 15 Jahre abgeschlossenen Mietvertrages mit Verlängerungsoption durch "Kündigung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1429
  • NZM 2003, 852 (Ls.)
  • ZMR 2002, 910
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 196/81

    Erlöschen des Optionsrechts zur Mietverlängerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01
    Unter einer Option wird allerdings regelmäßig das Recht verstanden, durch einseitige, rechtsgestaltende Erklärung das bestehende Mietverhältnis um eine bestimmte oder auf unbestimmte Zeit zu verlängern (BGH WM 1967, 935 und NJW 1982, 2770).
  • BGH, 17.05.1967 - V ZR 96/64

    Erforderlichkeit einer notariellen Beurkundung der Verpflichtung zur Bestellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01
    Unter einer Option wird allerdings regelmäßig das Recht verstanden, durch einseitige, rechtsgestaltende Erklärung das bestehende Mietverhältnis um eine bestimmte oder auf unbestimmte Zeit zu verlängern (BGH WM 1967, 935 und NJW 1982, 2770).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZR 84/14

    Gewerberaummiete: Wegfall von Ansprüchen wegen Mängeln des Mietobjekts nach

    Demgegenüber führt eine Verlängerungsklausel die Vertragsverlängerung allein durch Schweigen herbei (vgl. etwa BGHZ 150, 373 = NJW 2002, 2170, 2171; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 910; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Leonhard Gewerberaummiete Vor § 535 BGB Rn. 542).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 24 U 120/10

    Auslegung eines Pachtvertrages hinsichtlich der fingierten Ausübung einer

    (Senat WuM 2002, 606; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl., Kap. III Rn. 86).

    In Vertragsgestaltungen wird dies jedoch nicht immer beachtet (BGH WM 1982, 1084; Senat WuM 2002, 606; Wolf/Eckert/Ball, aaO, Rn. 863)).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05

    Leasing: Ermittlung des Kündigungsfolgeschadens - Abmeldekosten - Schätzung des

    Das konnte die Beklagte aus der maßgeblichen Sicht eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters nur als Wiederholung der Kündigung verstehen (vgl. Senat MDR 2002, 1429 sub Nr. 2a,aa m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - 24 U 228/03

    Zur Räumungspflicht bei Ablauf eines befristeten Mietvertrages über Praxisräume

    Folglich musste die einseitige Optionserklärung des Beklagten vom 22. April 2003 ins Leere gehen (vgl. Senat MDR 2002, 1429 = ZMR 2002, 910).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 24 U 270/03

    Auslegung und Geltung einer Mietverlängerungsklausel

    Auf das konkrete, am 01. Mai 1999 begonnene Vertragsverhältnis angewendet bedeutet das, dass spätestens mit Ablauf des 30. November 1999 von einer Vertragsseite der Beendigungswille erklärt werden musste, um eine Verlängerung der Vertragszeit über den 30. April 2000 hinaus zu verhindern (vgl. dazu Senat MDR 2002, 1429 = ZMR 2002, 910).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2022 - 3 U 131/21

    Räumung eines Mietobjekts; Ablehnung einer Vertragsverlängerung; Anspruch auf

    Denn es ist unschädlich, wenn der Widerspruch als "Kündigung" bezeichnet wird, auch wenn es sich rechtlich nicht um eine Kündigung handelt (BGH, NJW 1975, 40; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.5.2002 - 24 U 139/01, BeckRS 2002, 30259367; BeckOGK/Mehle, BGB, Stand: 01.01.2022, § 542 Rn. 125; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts-und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kapitel IV Rn. 483).
  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03

    Gewerberaummiete: Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung;

    Nach dem Vertrag war keine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses mangels Widerspruchs (vgl. für einen solchen Fall OLG Düsseldorf MDR 2002, 1429, 1430) vorgesehen, sondern nur ein Optionsrecht zur Verlängerung des zunächst "auf 10 Jahre fest" abgeschlossenen Mietvertrages, das die Beklagten nach der einmaligen Verlängerung des Mietvertrages um fünf Jahre tatsächlich nicht erneut im Sinne von § 19 Satz 2 des Mietvertrages ausgeübt haben.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14

    Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

    Während die Option als Gestaltungsrecht von dem Berechtigten die Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung, also ein aktives Tun verlangt, um das Recht auszuüben (vgl. zu einem Mietvertrag Senat, Beschluss vom 14. Mai 2002, Az. 24 U 139/01, Rz. 20), ist es für eine Verlängerungsklausel typisch, dass durch Nichtstun der Vertrag verlängert wird und eine Vertragspartei kündigen muss, um die Verlängerung zu verhindern (Senat, a.a.O.; siehe auch Beschluss vom 18. November 2010, Az. I-24 U 120/10, Rz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 14 U 270/03
    Auf das konkrete, am 01. Mai 1999 begonnene Vertragsverhältnis angewendet bedeutet das, dass spätestens mit Ablauf des 30. November 1999 von einer Vertragsseite der Beendigungswille erklärt werden musste, um eine Verlängerung der Vertragszeit über den 30. April 2000 hinaus zu verhindern (vgl. dazu Senat MDR 2002, 1429 = ZMR 2002, 910).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 U 163/06
    Das konnte die Beklagte aus der maßgeblichen Sicht eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters nur als Wiederholung der Kündigung verstehen (vgl. Senat MDR 2002, 1429 sub Nr. 2a,aa m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.2003 - 8 U 110/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12536
OLG Hamm, 26.02.2003 - 8 U 110/02 (https://dejure.org/2003,12536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2003 - 8 U 110/02 (https://dejure.org/2003,12536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 8 U 110/02 (https://dejure.org/2003,12536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH-Gesellschafterversammlungen; Formerfordernisse und Anfechtungsfrist der Beschlüsse; Pflicht der nichtteilnehmenden Gesellschafter; Fristablauf zur Einberufung der Versammlung am Sonntag; Stimmrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • Judicialis

    GmbHG § 47; ; GmbHG § 51; ; AktG § 246; ; BGB § 193

  • rechtsportal.de

    AktG § 246; BGB § 193; GmbHG § 47; GmbHG § 51
    Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsfrist, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Beginn des Fristlaufs, Bei Abwesenheit in Gesellschafterversammlung, Bei Anwesenheit in Gesellschafterversammlung, Einberufungsfrist, Entlastung der Geschäftsführer, Fristbeginn bei Gesellschafterbeschlüssen, ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 630
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89

    Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2003 - 8 U 110/02
    Auch wenn nach ganz herrschender Auffassung, der der Senat folgt, für die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen in einer GmbH die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG weder unmittelbar noch entsprechend gilt (BGHZ 111, 224), muß die Wage gleichwohl innerhalb einer angemessenen Frist mit aller dem anfechtungsberechtigten Gesellschafter zumutbaren Beschleunigung erhoben werden.
  • OLG Brandenburg, 24.03.1999 - 7 U 249/98

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses über Einziehung von Geschäftsanteilen;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2003 - 8 U 110/02
    Ob diese Frist bereits mit Beschlußfassung oder erst mit Kenntnis des Gesellschafters von den ergangenen Beschlüssen in Lauf gesetzt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für Fristbeginn am Tag der Beschlußfassung: OLG Schleswig, OLGR 1998, 265, 266; Hachenburg-Raiser, GmbH-Gesetz, 6. Aufl. Anh. § 47 Rn. 183; Baumbach/Hueck-Zöllner, GmbH-Gesetz, 17. Aufl. Anh. § 47 Rn. 79 c; Wolff in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. III GmbH 2. Aufl., § 40 Rn. 75; Scholz-K. Schmidt, GmbH-Gesetz 9. Aufl., § 45 Rn. 145; für Fristbeginn mit Kenntnis des Gesellschafters: OLG Brandenburg, NZG 1999, 828, 830; Lutter-Hommelhoff, 15. Aufl., Anh. Rn. 47 Rn. 60; Roth in Roth/Altmeppen, GmbH-Gesetz, 3. Aufl. § 47 Rn. 126; einschränkend Rowedder/ Koppensteiner a.a.O. § 47 Rn. 118).
  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 8 U 117/99

    Beschränkung der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen im

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2003 - 8 U 110/02
    Unabhängig davon kann den Gesellschafter, der trotz Kenntnis von der Gesellschafterversammlung und der in der Einladung enthaltenen Tagesordnungspunkte nicht an der Gesellschafterversammlung teilnimmt, zur Vermeidung von Rechtsnachteilen die Pflicht treffen, sich über den Inhalt eventueller Beschlußfassungen in Kenntnis zu setzen (Senat, NJW-RR 2001, 108, 109; ähnlich Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O.; Wolff in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 3, GmbH, a.a.O.; Hachenburg-Reiser, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 17.12.1996 - 7 U 196/95

    Wirksamkeit eines die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2003 - 8 U 110/02
    Ob die Vorschrift grundsätzlich bei der Berechnung der Einberufungsfrist analog angewandt werden kann, was in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist (für die Anwendung des § 193 BGB bei der Bemessung der Einberufungsfrist: OLG Naumburg, GmbHR 1998, 90, 92; Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 51 Rn. 8; Scholz-K. Schmidt, a.a.O., § 51 Rn. 14; Rowedder/Koppensteiner, a.a.O., § 51 Rn. 9; Hachenburg/Hüffer, a.a.O., § 51 Rn. 14; Wolff in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, a.a.O., § 39 Rn. 45; gegen die Anwendung des § 193 BGB: Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O., § 51 Rn. 18; Loritz, GmbHR 1992, 790, 793) bedarf hier letztlich keiner Entscheidung.
  • OLG Jena, 15.06.2018 - 2 U 16/18

    Einberufung einer GmbH-Gesellschafterversammlung: Bestimmung des Beginns für die

    Verbreitet wird zu § 51 Abs. 1 GmbHG bei Zustellungen im Inland eine Postlaufzeit von zwei Werktagen zugrundegelegt (OLG Brandenburg 24.03.1999, NZG 1999, 828 [832]; OLG Hamm 26.02.2003, NZG 2003, 630 [631]; OLG Naumburg 23.2.1999, NZG 2000, 44 [45]; LG Koblenz 20.11.2012, GmbHR 2003, 952 [953]; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl. 2016, § 51 Rdnr. 14; Bergjan, in: Saenger/Inhester, GmbHG, 3. Aufl. 2016, § 51 Rdnr. 10; Emde, GmbHR 2000, 8 [11]; Ganzer, in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl. 2017, § 51 Rdnr. 10; Hillmann, in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. 2016, § 51 GmbHG Rdnr. 10; Hüffer/Schürnbrand, in: Ulmer/Habersack/Löbbe, GmbHG, 2. Aufl. 2014, § 51 Rdnr. 16; Liebscher, MünchKomm.
  • OLG Dresden, 28.05.2020 - 8 U 2611/19

    Zur Frist für Anfechtungsklage gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse

    2.4.2 Eine inzwischen wohl leicht überwiegende Meinung vertritt, dass es dennoch zum Schutz des an der Gesellschafterversammlung nicht teilnehmenden Gesellschafters sachgerecht und geboten sei, dass die Anfechtungsfrist erst mit Kenntniserlangung vom Inhalt des Beschlusses zu laufen beginne, wobei allerdings Einvernehmen darüber besteht, dass dann aber den bei der Gesellschafterversammlung nicht anwesenden Gesellschafter eine Erkundigungspflicht trifft (OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2003, 8 U 110/02; OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2000, 8 U 117/99; OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, 8 U 67/15; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 20. Aufl., Rn. 62 zu § 47; Fleischer, GmbHR 2013, 1289, 1295; Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, GmbHG, Rn. 7 nach § 47; Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., Rn. 153 nach § 47; Wicke, GmbHG, 3. Aufl., Rn. 19 im Anh. zu § 47; Roth/Altmeppen, GmbHG, 9. Aufl., Rn. 96 im Anh. zu § 47).
  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 67/15

    Auslegung des Zustimmungsvorbehalts aller Gesellschafter zum Abschluss einzelner

    Teilweise wird für den Fristbeginn verlangt, dass der betreffende Gesellschafter Kenntnis von der Beschlussfassung erlangt hat (OLG Hamm NZG 2003, 630 ff.; Baumbach/Hueck, GmbHG, Anh. § 47 Rn. 154; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, Anh. zu § 47 Rn. 62).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 12 U 116/07

    Haftung des Geschäftsführers der GmbH wegen Untreue und Obliegenheitsverletzung

    Hatte er von der Tagesordnung Kenntnis, musste er nicht den konkret gefassten Beschluss, also den Beschlussinhalt kennen (so aber OLG Hamm, WB 1992, 33; NZG 2003, 630), weil er die Erkundigungslast trägt und sich selbst über die Versammlungsergebnisse zu informieren hat (OLG Hamm NJW-RR 2001, 108; Zöllner in Baumbach/Hueck, a.a.O., Rn. 154; Roth/Altmeppen, a.a.O., Rn. 147).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2022 - 13 U 80/18

    Rechte und Pflichten aus Grundlagenvereinbarung einer

    Ob diese Frist bereits mit Beschlussfassung oder erst mit Kenntnis des Gesellschafters von den ergangenen Beschlüssen in Lauf gesetzt wird, ist umstritten (zum Streitstand mit Nachweisen im Einzelnen: OLG Hamm, Urteil vom 26.2.2003 - 8 U 110/02 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3514
OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02 (https://dejure.org/2003,3514)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.03.2003 - 8 WF 202/02 (https://dejure.org/2003,3514)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. März 2003 - 8 WF 202/02 (https://dejure.org/2003,3514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterhalt für ein Kind gegenüber einem arbeitslosen Elternteil; Darlegung der unternommenen Anstrengungen zur Findung einer Arbeit; Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines ...

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.
  • zvi-online.de

    BGB § 1603 Abs. 2; InsO § 304; ZPO § 850d
    Keine Insolvenzantragspflicht des Unterhaltsschuldners bei Zahlungsfähigkeit ohne erhöhte Unterhaltsansprüche

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 615
  • NJ 2003, 543
  • FamRZ 2003, 1215 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1769
  • FamRZ 2004, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
    Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bedarf es eines Ausgleichs der Belange von Unterhaltsschuldner, Unterhaltsgläubiger und Drittgläubiger (BGH FamRZ 1984, 657 - 659), weil Ansprüche Unterhaltsberechtigter keinen allgemeinen Vorrang vor anderen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners genießen (BGH, a. a. O.).

    Für eine solch umfassende Abwägung bieten die vollstreckungsrechtlichen Regeln keine Gewähr (BGH, FamRZ 1984, 657 - 659).

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
    Entscheidend ist aber, dass sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nicht nach den Regeln des Vollstreckungsrechts, sondern dem materiellen Unterhaltsrecht richtet, wobei danach Verbindlichkeiten die Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann mindern können, wenn der Unterhaltsschuldner durch die Schuldentilgung außerstande ist, den Mindestunterhalt zu sichern (BGH, FamRZ 1986, 254, FamRZ 1990, 266).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01

    Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
    Dies entspricht nicht dem Sinn des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982).
  • LG Köln, 26.02.1999 - 19 T 18/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
    Zwar wird regelmäßig für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzfahrens keine Prozesskostenhilfe gewährt (vgl. Landgericht Braunschweig, FamRZ 2000, 1024, Landgericht Bad Kreuznach in FamRZ 2000, 1024, Landgericht Köln in FamRZ 1999, 1286 m. w. N.), aber es besteht gemäß § 4 a InsO die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten, eine Vorschusspflicht besteht dann nicht.
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
    Deshalb sind insbesondere der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten seine Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wieder herzustellen bedeutsam (vgl. BGH, a. a. O; NJW 1990, 3153, zitiert nach JURIS NR.: KORE307188901).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Erscheint danach ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen gleichgestellter Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, trifft den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung dieses Verfahrens, wenn er nicht Umstände vorträgt, die eine Antragspflicht im konkreten Einzelfall als unzumutbar darstellen (so auch OLG Hamm FamRZ 2001, 441; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 656; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2003, 1215; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 30).
  • AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03

    Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur

    Die Kläger berufen sich darauf, den Beklagten treffe gegenüber seinen weiteren Gläubigern die Obliegenheit zur Geltendmachung von Pfändungsfreigrenzen und Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2004 - 16 UF 268/02 -, FamRZ 2003, 1216 ff. m.w.N.; anders noch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 -, FamRZ 2002, 982 ff., ferner etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 WF 202/02, FamRZ 2003, 1215).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5854
OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03 (https://dejure.org/2003,5854)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.04.2003 - 16 Wx 95/03 (https://dejure.org/2003,5854)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. April 2003 - 16 Wx 95/03 (https://dejure.org/2003,5854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - ist seit dem 01.01.2002 im Zivilprozess eine außerordentliche Beschwerde ausgeschlossen, weil auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereiches des § 321a ZPO eine Verpflichtung des Ausgangsgerichts besteht, einen Verfassungsverstoß auf eine Gegenvorstellung hin zu korrigieren.

    Damit wird eine einfache und ökonomische Abhilfe ermöglicht und zugleich dem Verfassungsgebot, bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten eine Abhilfe innerhalb der angerufenen Gerichtsbarkeit vorzusehen, Genüge getan (BGH NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901 = BGHZ 150, 133; ebenso für den Verwaltungsprozess BVerwG NJW 2002, 1055).

  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03
    Diese Grundsätze gelten im Wege einer entsprechenden Anwendung des § 321a ZPO auch im FGG-Verfahren (vgl. näher Senatsbeschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02 - = OLGReport Köln 2003, 94 = NJW-RR 2003, 374 LS; BayObLG NZM 2003, 246).
  • OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99

    Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat dies hinzunehmen und es ist nicht befugt, selbst die Zulassung auszusprechen (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 20.01.2000 - 16 Wx 187/99 - ; Keidel/Engelhardt, FGG 15. Auflage, § 56g Rdn. 41).
  • BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03
    Nicht jede unrichtige Entscheidung ist "greifbar gesetzwidrig", sondern nur eine solche, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 2001, 1285).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03
    Diese Grundsätze gelten im Wege einer entsprechenden Anwendung des § 321a ZPO auch im FGG-Verfahren (vgl. näher Senatsbeschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02 - = OLGReport Köln 2003, 94 = NJW-RR 2003, 374 LS; BayObLG NZM 2003, 246).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

    Sowohl diese neue Gesetzeslage, als auch Gründe der Vergleichbarkeit und Praktikabilität sprechen dafür, diese Grundsätze auch auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (so auch BayObLG FGPrax 2002, 218 und 271; OLG Köln NJW-RR 2003, 374 und OLG Report Köln 2003, 228).
  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245).
  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 469/05

    Ausschluss der Anfechtung der als Nebenentscheidung ergangenen Kostenentscheidung

    Eine Abhilfemöglichkeit im Rahmen der Vorschriften der einzelnen Verfahrensordnungen über die Anhörungsrüge (für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: § 29 a FGG in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung durch das Gesetz vom 09.12.2004 - BGBl. I S. 3220) schließt nach gefestigter Rechtsprechung eine Anfechtung mit einer außerordentlichen Beschwerde aus (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577; NJW 2004, 2529; NJW-RR 2004, 1654; BayObLG FGPrax 2003, 25; KG FGPrax 2005, 66; OLG Köln FamRZ 2004, 207; Senatsbeschluss vom 19.09.2005 - 15 W 244/05 -).
  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 71/09

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Nach der Neuregelung des prozessualen Beschwerderechts und insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924) und vom 7.10.2003 (NJW 2003, 3687) und den daraufhin vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen (§ 321a ZPO, § 29a FGG) ist für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, kein Raum mehr; das gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGH vom 8.5.2006 - II ZB 10/05, betreffend den Auskunftsanspruch nach § 51a GmbHG; OLG Thüringen Rpfleger 2006, 400; OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245; ebenso schon zuvor BayObLG MDR 2003, 410; OLG Köln OLGR 2003, 228; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 75; KG FGPrax 2005, 66; ferner für den Zivilprozess BGH NJW 2002, 1577; NJW 2004, 2224, 2224/2225; MDR 2005, 46; FamRZ 2006, 695; weitere umfangreiche Nachweise bei Zöller/Heßler ZPO 27. Aufl. vor § 567 Rn. 7).
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    Auch eine Zulassung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht möglich (OLG Köln, OLGR 2003, 228).
  • OLG Köln, 05.01.2004 - 16 Wx 247/03

    Keine außerordentliche Beschwerde in Betreuungssachen

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Senats seit Inkrafttreten der ZPO- Reform 2002 ( vergl. zum Betreuungsverfahren: Beschluss des Senats vom 9.4. 2003 - 16 Wx 95/03 - zum WEG- Verfahren: Beschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11900
OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01 (https://dejure.org/2002,11900)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.05.2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01 (https://dejure.org/2002,11900)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 11 W 96/01, 11 W 97/01 (https://dejure.org/2002,11900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme im Kostenfestsetzungsverfahren; Tragweite und Umfang einer in einem Prozessvergleich enthaltenen Kostenregelung; Rechtskräftig entschiedene Kosten

  • Judicialis

    GKG § 1; ; GKG § ... 11; ; EGZPO § 26 Nr. 10; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 98; ; ZPO § 516 a.F.; ; ZPO § 517 n.F.; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 329 Abs. 2; ; ZPO § 98 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 577 Abs. 1 Satz 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 98
    Umfang der Kostenregelung in einem Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 07.05.1982 - 11 W 1268/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01
    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
  • OLG Stuttgart, 30.08.1989 - 8 W 383/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01
    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
  • OLG Koblenz, 09.09.1986 - 14 W 688/86

    Revisionsentscheidung; Kostenquotelung; Vergleich; Kostenpunkt;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01
    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.05.2002 - 14 WF 90/02, 14 WF 91/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13099
OLG Naumburg, 21.05.2002 - 14 WF 90/02, 14 WF 91/02 (https://dejure.org/2002,13099)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.05.2002 - 14 WF 90/02, 14 WF 91/02 (https://dejure.org/2002,13099)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 14 WF 90/02, 14 WF 91/02 (https://dejure.org/2002,13099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde ; Beschwerdefähige Entscheidung; Erhebliche Verzögerung; Hinreichende Aussicht auf Erfolg

  • Judicialis

    GKG § 49 Satz 1; ; GKG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 1603 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen das Hinauszögern der Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen das Hinauszögern der Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.10.2002 - 12 WF 161/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14044
OLG Hamburg, 25.10.2002 - 12 WF 161/02 (https://dejure.org/2002,14044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2002 - 12 WF 161/02 (https://dejure.org/2002,14044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 12 WF 161/02 (https://dejure.org/2002,14044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Wahrung der Anfechtungsfrist im PKH-Verfahren; Zwei-Jahres-Frist

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 167 n.F.; ; BGB § 1600 b; ; BGB § 1600 e

  • rechtsportal.de

    Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vertretung bei Zweifel an Wahrung der Anfechtungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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