Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8718
OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02 (https://dejure.org/2002,8718)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.12.2002 - 1 U 541/02 (https://dejure.org/2002,8718)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 1 U 541/02 (https://dejure.org/2002,8718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 93 BGB
    Geltung der Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel in Thüringen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Geltung der Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel in Thüringen; Zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen aufgrund Handelsbrauchs

  • Judicialis

    BGB § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 93
    Geltung der Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel in Thüringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 436
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 10.03.1988 - 6 U 1286/85

    Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen durch die vertragliche Einbeziehung "

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02
    Bei allen Feststellungen waren die Verbände der Sägeindustrie, des Holzhandels, der holzverarbeitenden Industrie und des Tischlerhandwerkes beteiligt (OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 1306 f.).

    Insbesondere begegnet es keinen Bedenken, wenn die Haftung des Verkäufers für äußerlich nicht erkennbare Mängel äußerlich gesunden Rund- und Schnittholzes auf den Fall des arglistigen Verschweigens des Mangels beschränkt wird (vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 1306).

  • OLG Frankfurt, 17.05.1984 - 6 U 74/83
    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02
    Ob die Beklagte mit Gewährleistungsansprüchen schließlich auch wegen Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB - etwa wegen Unterlassens einer unverzüglich vorzunehmenden Probeverarbeitung (vgl. hierzu: OLG Bamberg, Urteil vom 03.02.1984, Az.: 6 U 74/83) - ausgeschlossen ist, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 209/84

    Wirksamkeit der Haftungsfreizeichnung in den Tegernseer Gebräuchen für die

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02
    Jedenfalls für die "alten Länder" entspricht es gesicherter Meinung, dass die Tegernseer Gebräuche Handelsbrauch waren und sind (BGH-NJW-RR 1987, 94 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1306 f.).
  • BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50

    Anspruch des HM auf Courtage bei Nichtausführung des vermittelten Geschäfts

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02
    Das gilt nur dann nicht, wenn diese mit Rücksicht auf zwischenzeitlich eingetretene Änderungen in völlig anderer Weise als früher abgewickelt werden (Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., Rn. 9 zu § 346 HGB; BGH, NJW 1952, 257 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4613
OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03 (https://dejure.org/2003,4613)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.02.2003 - 5 W 3/03 (https://dejure.org/2003,4613)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 5 W 3/03 (https://dejure.org/2003,4613)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren: Unerheblichkeit der Erfolgsaussicht der Hauptsache sowie der möglichen Verjährung des Hauptanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens; Erfolgsaussicht der möglichen Hauptsache; Rechtliches Interesse an Beweiserhebung ; Verjährung des Hauptsacheanspruchs; Überfrachtung mit Rechts- und Tatsachenfragen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens; Erfolgsaussicht der möglichen Hauptsache; Rechtliches Interesse an Beweiserhebung ; Verjährung des Hauptsacheanspruchs; Überfrachtung mit Rechts- und Tatsachenfragen

  • Judicialis

    ZPO §§ 485 ff

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 2
    Erfolgsaussicht der möglichen Hauptsache als Zulässigkeitsvoraussetzung des selbstständigen Beweisverfahrens- Verneinung des rechtlichen Interesses an der Beweiserhebung mit der Begründung, der mögliche Hauptsacheanspruch sei verjährt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit des Verfahrens bei Verjährung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens: Erfolgsaussicht der Hauptsache erforderlich? (IBR 2003, 1087)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1076
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 14.02.1992 - 16 W 5/92

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03
    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist dabei weit auszulegen (vgl. OLG Celle BauR 1992, 405, 406).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2000 - 21 W 43/00

    Keine Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03
    Dieses zu klären, wozu auch die Prüfung der materiell-rechtlichen Wirkungen der Verjährungseinrede gehört, ist grundsätzlich Aufgabe des Hauptsacheverfahrens selbst (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Celle, 17.03.1999 - 16 W 14/99

    Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03
    Das wäre der Fall, wenn die nachgesuchte Beweiserhebung unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt einem Rechtsstreit zugeordnet werden kann (vgl. KG BauR 1992, 303, 304; OLG Celle BauR 2000, 601; Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 485 Rn. 7 a m. w. N.).
  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der

    Dabei kann es sich aber nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH VersR 2010, 133; BGH NJW 2004, 3488; OLG Celle OLGR Celle 2004, 281; OLG Celle OLGR Celle 2003, 241; OLG Celle BauR 2000, 601).
  • LG Karlsruhe, 08.03.2016 - 11 S 66/15

    Wohnungseigentum: Lärmbelästigung nach Austausch des Bodenbelags durch einen

    Die Verjährung möglicher Ansprüche macht ein selbständiges Beweisverfahren nicht unzulässig; selbst wenn der Antragsgegner bereits auf die Verjährung hinweist und die Einrede der Verjährung erhebt, sind die Beweise zu erheben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 21 W 43/00 - MDR 2001, 50; OLG Celle, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 5 W 3/03 - BauR 2003, 1076).
  • OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren;

    Jede andere Betrachtungsweise würde auch der Zielvorstellung des Gesetzgebers bei Einführung des selbstständigen Beweisverfahrens widersprechen, die Gerichte von vermeidbaren Prozessen zu entlasten und eine Beschleunigung und Erleichterung der Prozesse für den Sachverständigenbeweis im Fall des § 485 Abs. 2 ZPO zu erreichen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Februar 2003, in OLGR 2003, 241).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6881
OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02 (https://dejure.org/2002,6881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.2002 - 2 Wx 71/02 (https://dejure.org/2002,6881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 2 Wx 71/02 (https://dejure.org/2002,6881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach Veräußerung des Wohnungseigentums; Eigentümerbeschluss als Rechtsgrund für die während der Zeit als Wohnungseigentümer entstandenen Belastungen; Anwaltszwang in Verfahren nach dem ...

  • Judicialis

    NachwG § 4; ; FGG § ... 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 78; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 28; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 128
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Insbesondere ist der Wirtschaftsplan durch den Beschluss der Jahresabrechnung nicht aufgehoben und damit gegenstandslos, sondern nur bestätigt worden (BGHZ 131, 228, 231 f. = NJW 1996, 725, 726; BayObLG, NJW-RR 1998, 1624).

    Zumindest dem vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann daher das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des Wirtschaftsplanes nicht abgesprochen werden (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 100 f.; ohne Einschränkung BayObLG, NJW-RR 1998, 1624; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28, Rn. 50).

  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Zumindest dem vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann daher das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des Wirtschaftsplanes nicht abgesprochen werden (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 100 f.; ohne Einschränkung BayObLG, NJW-RR 1998, 1624; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28, Rn. 50).

    Er müsste die aus dem Plan für ihn entstandenen Belastungen endgültig hinnehmen oder aber - nach verbreiteter, wenn auch zweifelhaften Aufassung - eine Klärung im Prozessweg herbeizuführen suchen (OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 101).

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).

    Die Frage, ob die Höhe der dem Hausmeister gewährten Vergütung angemessen ist und einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, hat daher - wie die Vorinstanzen zu Recht angenommen haben - lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (vgl. BayObLG WuM 1993, 488, 489) und kann keine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung rechtfertigen, der nur die formelle und zahlenmäßige Richtigkeit der Abrechnung billigt.

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Denn wie schon das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat die Veräußerung eines Wohnungseigentums keinen Einfluss auf die Stellung des Veräußerers als Verfahrensbeteiligter, vielmehr führt er das Verfahren entsprechend § 265 Abs. 2 ZPO als Verfahrensstandschafter für den neuen Rechtsträger fort (BayObLG, NJW-RR 1995, 467; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 43 Rn. 113).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG NJW-RR 1993, 85, 86; NJW-RR 1990, 210, 211; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 45 Rn. 85).
  • OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Die Entscheidung des OLG Stuttgart v. 31.10.1989, 8 W 37/89 (OLGZ 1990, 175, 178), nach der das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Wirtschaftsplanes wegfalle, wenn über die streitige Frage im Rahmen der Jahresabrechnung beschlossen wird, steht dieser rechtlichen Würdigung nicht entgegen, da diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt betrifft.
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Insbesondere ist der Wirtschaftsplan durch den Beschluss der Jahresabrechnung nicht aufgehoben und damit gegenstandslos, sondern nur bestätigt worden (BGHZ 131, 228, 231 f. = NJW 1996, 725, 726; BayObLG, NJW-RR 1998, 1624).
  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99

    Rechtsschutzinteresse nach Veräußerung eines Wohneigentums

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
    Mit der Veräußerung des Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG NZM 2000, 350; BayObLG WuM 1998, 511, 512).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 26/99

    Weitere Beschwerde durch nicht mehr bevollmächtigten Verfahrensbevollmächtigten

  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

  • OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97

    Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Der Wirtschaftsplan wirkt nämlich auch über seine Geltungsdauer hinaus insoweit fort, als er den Rechtsgrund für die geschuldeten Vorauszahlungen bildet; die Abrechnung bewirkt keine Umschaffung, sondern bildet die Rechtsgrundlage nur für den Abrechnungssaldo (BGHZ 131, 228; BayObLG NJW-RR 1996, 75; OLG Hamburg WuM 2003, 104).
  • OLG Köln, 20.12.2004 - 16 Wx 110/04

    WEG -Verfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des

    Offen bleiben kann es, ob etwas anderes gilt, weil der Antragsteller die monatlich nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Raten nicht in voller Höhe gezahlt hatte und deshalb wegen des Rückstandes neben der Jahresabrechnung auch der Wirtschaftsplan als Rechtsgrund für die geschuldeten Vorauszahlungen fortbestand (vgl. hierzu BayObLG NZM 2004, 509; OLG Hamburg ZMR 2003, 128); denn mit Rechtskraft des Beschlusses des Amtsgerichts Bergheim vom 25.02.2004, mit dem nach einem Anerkenntnis des Antragstellers u. a. der Nachzahlungsbetrag von 286, 15 EUR tituliert worden ist, bestand eine neue sowohl von dem Wirtschaftsplan wie auch von der Jahresabrechnung losgelöste Rechtsgrundlage für die Zahlungspflicht des Antragstellers.
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108 [BGH 06.03.1997 - III ZR 248/95] ; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    2 Z 104/87">1988, 847; WuM 1998, 511; WE 1999, 428; ZMR 2000, 241, 242; OLG Hamburg WuM 2003, 104; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 14; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 622).
  • LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verwalterentlastung durch

    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften als reine Einnahmen- und Ausgabenrechnungen alle tatsächlich angefallenen Kostenpositionen ausweisen müssten und demgemäß nicht mit der Begründung angefochten werden könnten, bestimmte Ausgaben entsprächen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (zuletzt HansÖLG, wie von den Antragsgegnern im Schriftsatz vom 19.03.2003 zitiert, abgedruckt auch in WUM 2003, Seite 104).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15672
OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01 (https://dejure.org/2002,15672)
OLG München, Entscheidung vom 22.08.2002 - 6 U 3180/01 (https://dejure.org/2002,15672)
OLG München, Entscheidung vom 22. August 2002 - 6 U 3180/01 (https://dejure.org/2002,15672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei Liquidation einer Gesellschaft; Voraussetzungen der Begründung prioritätsälterer Titelschutzrechte durch Versand eines Dispositionsrundschreibens gegenüber der Titelschutzanzeige für den Titel "ENDURO ABENTEUER"

  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - Beginn der Vorbereitung des geplanten Vertriebs einer Zeitschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 5 Abs. 1, 3 § 15
    Anforderungen an eine Titelschutzanzeige für eine Zeitschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 283 (Ls.)
  • afp 2003, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 27.02.1986 - 3 U 176/85
    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
    Unter den vorliegend obwaltenden Umständen sieht sich der Senat an seiner Entscheidung nicht durch die Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.02.1986 (GRUR 1986, 555 "St. Pauli Zeitung") noch durch diejenige vom 19.05.1994 (ZUM 95, 50) gehindert.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten erfordert insbesondere die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 27.02.1986 (a.a.O.) und vom 19.05.1994 die Zulassung der Revision nicht.

  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94

    Titelschutz an einem Computerprogramm

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
    Die Entscheidungen des BGH FTOS (GRUR 1997, 902) und WINCAD (GRUR 1998, 101) könnten nicht ohne weiteres auf Presseerzeugnisse übertragen werden, da sie andere Produkte betreffen.

    Völlig zu Recht weist die Beklagte darauf hin, daß die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "FTOS" (BGH GRUR 1997, 902) und "WINCAD" (a.a.O.) andere Produkte betreffen.

  • OLG Hamburg, 19.05.1994 - 3 U 75/94
    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
    Überhaupt stehe die Auffassung des Landgerichts, Vorbereitungshandlungen seien nicht geeignet, Titelschutzrechte entstehen zu lassen, im Gegensatz zur herrschenden Meinung, wie sie beispielsweise vom OLG Hamburg (ZUM 1995, 50) vertreten werde.

    Unter den vorliegend obwaltenden Umständen sieht sich der Senat an seiner Entscheidung nicht durch die Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.02.1986 (GRUR 1986, 555 "St. Pauli Zeitung") noch durch diejenige vom 19.05.1994 (ZUM 95, 50) gehindert.

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 39/87

    Titelschutz an einer Druckschrift; Wirksamkeit einer Sammel-Titelschutzanzeige

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
    Etwas anderes folge auch nicht aus der Titelschutzanzeige - Entscheidung des BGH (GRUR 1989, 760), denn dort sei nichts darüber ausgesagt, wann ein Titel durch Benutzungsaufnahme entstehe.

    Hiernach ist allgemein anerkannt, daß für die Entstehung des Titelschutzes die öffentliche Ankündigung des Werks unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch das Erscheinen des Werks dann gleichzustellen ist, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem angekündigten Titel erscheint und wenn das Werk in branchenüblicher Weise öffentlich angekündigt war (BGH GRUR 1989, 760 "Titelschutzanzeige" und BGH GRUR 1998, 1010 "WIN-CAD" jeweils m.w.N.).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
    Durch den Leitsatz der BGH-Entscheidung Tagesreport (WRP 01, 1193) sehe sich die Beklagte in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

    Zu Unrecht sieht sich die Beklagte schließlich durch den Leitsatz zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2001 "Tagesreport" (WRP 01, 1193) in ihrer Auffassung bestätigt.

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 282/95

    "WINCAD"; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
    Hiernach ist allgemein anerkannt, daß für die Entstehung des Titelschutzes die öffentliche Ankündigung des Werks unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch das Erscheinen des Werks dann gleichzustellen ist, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem angekündigten Titel erscheint und wenn das Werk in branchenüblicher Weise öffentlich angekündigt war (BGH GRUR 1989, 760 "Titelschutzanzeige" und BGH GRUR 1998, 1010 "WIN-CAD" jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7099
OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 81/02 (https://dejure.org/2003,7099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2003 - 6 U 81/02 (https://dejure.org/2003,7099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2003 - 6 U 81/02 (https://dejure.org/2003,7099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    PatG § 37; ; PatG § 63 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 62 Abs. 1 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nennung des wirklichen Erfinders im Wege der Nachholung- Keine materill-rechtliche Streitgenossenschaft der Zustimmungsverpflichteten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsächlicher Erfinder, der dem Patentamt gegenüber nicht als Erfinder benannt ist; Erreichen der Nennung im Wege der Nachholung; Klage gegen die Zustimmungspflichtigen als Gesamtschuldner wegen einer materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 1072 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83

    Unfallverletzung eines Embryos

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 81/02
    Ohne Bedeutung hierfür ist, ob eine einheitliche Sachentscheidung über das Erfinderrecht gegenüber sämtlichen Betroffenen im Interesse des Anspruchsberechtigten wünschenswert wäre (BGHZ 36, 187, 190; 93, 351, 353).
  • BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66

    Anspruch auf Berichtigung einer Erfinderbenennung vor der Bekanntmachung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 81/02
    Daraus folgt jedoch nicht, dass beide nur gemeinschaftlich verklagt werden können (so aber OLG Hamburg, GRUR 1958, 78 und - bis heute - dem folgend Schäfers in: Benkard, PatG, 9. Aufl., § 63 Rn. 12; Busse, § 63 Rn. 38; offenlassend, aber eher zweifelnd BGH GRUR 1969, 133, 134 - Luftfilter).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 81/02
    Ohne Bedeutung hierfür ist, ob eine einheitliche Sachentscheidung über das Erfinderrecht gegenüber sämtlichen Betroffenen im Interesse des Anspruchsberechtigten wünschenswert wäre (BGHZ 36, 187, 190; 93, 351, 353).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9369
OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03 (https://dejure.org/2003,9369)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2003 - 16 Wx 76/03 (https://dejure.org/2003,9369)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 16 Wx 76/03 (https://dejure.org/2003,9369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft; Umlegung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten auf sämtliche Wohnungseigentümer ohne Rücksicht auf deren ...

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § ... 27 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 29; ; ZPO § 546; ; BGB § 242; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 5; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    WEG § 16
    Kein WEG -Mehrheitsbeschluss über die Vorfinanzierung von Gerichts- und Anwaltskostenvorschüssen aus der Instandhaltungsrücklage

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
    Hierzu fehlte ihr die "Beschlußkompetenz" ("absolute Beschlußunzuständigkeit", vgl. BGH vom 20.9.2000, BGHZ 145, 158-170).

    Die Rechtsfolge ist die Nichtigkeit des Beschlusses (vgl. wiederum BGH vom 20.9.2000, a.a.O.).

  • OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 202/95

    Ermächtigung des Verwalters zur Entnahme von Prozesskostenvorschüssen aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
    Entgegen dem Vorbringen der Antragsgegener ist auch der Entscheidung des Senats vom 17.1.1996 (16 Wx 202/95, WuM 1996, 245 f.) nichts Anderes zu entnehmen.

    Zum anderen betrifft er lediglich die vorschußweise Entnahme von Verfahrenskosten vom Konto der Gemeinschaft, die nach der zitierten Entscheidung des Senats vom 17.1.1996 (16 Wx 202/95, a.a.O.) unbedenklich ist.

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
    Nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens ist diese Verteilung sodann gemäß der gerichtlichen Kostenentscheidung nach § 47 WEG durch Belastung der unterlegenen Wohnungseigentümer - eventuell - zu korrigieren (vgl. auch BayObLG vom 25.6.1992, NJW-RR 1992, 1431-1433 ; bestätigt durch BayObLG vom 18.3.1993, WuM 1993, 486 f.).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 2Z BR 108/92

    Anspruch auf Erklärung eines Eigentümerbeschlüsse einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
    Nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens ist diese Verteilung sodann gemäß der gerichtlichen Kostenentscheidung nach § 47 WEG durch Belastung der unterlegenen Wohnungseigentümer - eventuell - zu korrigieren (vgl. auch BayObLG vom 25.6.1992, NJW-RR 1992, 1431-1433 ; bestätigt durch BayObLG vom 18.3.1993, WuM 1993, 486 f.).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Trotzdem darf der Verwalter nach herrschender Meinung den von ihm mit der Verteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen eine Beschlussanfechtungsklage beauftragten Rechtsanwalt aus Gemeinschaftsmitteln bezahlen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207; LG Düsseldorf, ZMR 2009, 712; LG Köln, ZWE 2012, 280, 281; AG Dortmund, NZM 2008, 172; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 167; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 169; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 322; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P unter Stichwort Kostenvorschuss; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81 S. 383; Bärmann/Seuß/Wanderer, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., Rn. C 1585; Deckert, ZWE 2009, 63, 66; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152 und ZWE 2012, 341, 350; Sturhahn, NZM 2004, 85, 86).

    Die Mittel hierfür könnten durch Ansatz in der Jahresabrechnung oder im Wirtschaftsplan, Sonderumlage oder eine besondere Rücklage aufgebracht werden (KG, ZMR 2006, 224; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207 und Urteil vom 17. November 2009 - 55 S 92/09, juris Rn. 18; LG Leipzig, ZMR 2007, 400, 401; AG Dortmund, NZM 2008, 172; AG Pinneberg, ZMR 2009, 559, 560; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 323; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81; Timme/Bonifacio, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 285; Deckert, NZM 2009, 63, 67; Kuhla, ZWE 2009, 196, 198; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152; Sturhahn, NZM 2004, 84, 86; aM Becker in Bärmann, WEG 12. Aufl., § 16 Rn. 167: Sonderumlage sei nicht erforderlich).

    Sie dürfen in den Einzelabrechnungen dieser Jahresrechnung nur denjenigen Wohnungseigentümern angelastet werden, die tatsächlich vorschusspflichtig waren (KG, ZMR 2006, 224; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207; LG Leipzig, ZMR 2007, 400, 401; AG Dortmund, NZM 2008, 172; AG Pinneberg, ZMR 2009, 559, 560; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 167; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 323; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81 S. 383; Timme/Bonifacio, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 285; Deckert, NZM 2009, 63, 67; Hügel, ZWE 2008, 265, 272; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152; Sturhahn, NZM 2004, 85, 86).

  • AG Bonn, 04.03.2011 - 104 C 351/10

    Keine bevorrechtigte Berücksichtigung der Kosten der Rechtsverfolgung der

    Vielmehr ist die Vorschrift des § 16 Abs. 5 WEG sachgerecht und zwingend (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2003, 16 Wx 76/03).
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