Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5444
OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 925; ; ZPO § 927; ; ZPO § 928; ; ZPO § 936; ; ZPO § 945; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB §§ 823 ff.; ; UWG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung nach § 945 ZPO - Rechtsberatung mittels Anwalts-Hotline

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch im Falle einer Unterlassungsverfügung ; Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung; Existenz eines Vollstreckungsdrucks und Kausalität zwischen diesem Vollstreckungsdruck und dem eingetretenen Schaden; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1708
  • NJW-RR 2006, 1224 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Ein solches Verschulden ist jedoch im Zusammenhang mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung regelmäßig dann zu verneinen, wenn dem Verfügungsantrag ein rechtlich schwierig zu beurteilender Sachverhalt zugrunde liegt, für den die Rechtsprechung noch keine festen Grundsätze entwickelt hat und bei dessen Bewertung sich der Antragsteller auf namhafte Vertreter in Schrifttum und/oder Rechtsprechung berufen kann (BGH NJW 1996, 198, 199).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    In einem weiteren Urteil vom selben Tag, das eine Berufungsentscheidung des Kammergerichts betraf, hat der BGH diese Rechtsauffassung nochmals bestätigt ( BGH WRP 2003, 374 ).
  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 4 U 144/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2003, 1708 veröffentlicht ist, hat einen Schadensersatzanspruch gemäß § 945 ZPO mit der Begründung verneint, es fehle an einem erkennbaren Vollstreckungsdruck auf den Kläger.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6554
OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03 (https://dejure.org/2003,6554)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.02.2003 - 2 WF 15/03 (https://dejure.org/2003,6554)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 2 WF 15/03 (https://dejure.org/2003,6554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Terminbestimmung; Mündliche Erörterung vor Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Entscheidungsvorbereitende Maßnahme; Anspruch auf PKH-Entscheidung vor Eintritt in die mündliche Verhandlung; Antrag auf Vertagung zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens; ...

  • Judicialis

    ZPO § 118; ; ZPO § 127; ; ZPO § 337; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Terminsbestimmung zur mündlichen Erörterung vor Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1078
  • FamRZ 2004, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 1130/88

    Vertagung; Nichtverhandeln des Prozeßbevollmächtigten; Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen das OLG Koblenz (MDR 1990, 255) diese Frage anders beurteilt hat, sind hier nicht gegeben.
  • KG, 16.06.1997 - 22 W 3579/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
    Ein solches außerordentliches Beschwerderecht wird in Rechtsprechung und Literatur nur zugebilligt, wenn das Verhalten des angerufenen Gerichts praktisch einer völligen Verweigerung der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe oder einer Aussetzung des Verfahrens gleichkommt (vgl. zusammenfassend KG MDR 1998, 64, 65; Musielak/Fischer, ZPO 3. Aufl. § 118 Rdnr. 19; Zöller/Philippi, 23. Aufl. § 127 Rdnr. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. Rdnr. 865 jew.m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.10.1995 - 13 U 288/95

    Entscheidung über rechtzeitig gestellten PKH-Antrag und rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es in einem solchen Fall vielmehr, dem um Prozesskostenhilfe Nachsuchenden eine angemessene Frist zur Überlegung einzuräumen (vgl. OLG Dresden OLGR 1996, 71 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
    Nachdem der Antragsgegner zum Ausdruck gebracht hatte, dass zunächst über sein Gesuch entschieden werden sollte, hätte das Gericht dem ohne weiteres Rechnung tragen können und müssen (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 382, 383; Zöller/Philippi, aaO, § 118, Rdnr. 14).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1992 - 18 WF 7/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
    Ein solcher Erörterungstermin setzt zwar regelmäßig voraus, dass eine Einigung zu erwarten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1198; Baumbach/Hartmann aaO § 118 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 14 WF 198/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
    Soweit der Antragsgegner schließlich unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 1999, 649) geltend macht, er habe einen Anspruch auf Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2000, 106), wird ein solcher durch die Verfahrensweise des Familiengerichts nicht verletzt.
  • OLG Naumburg, 12.03.1999 - 8 WF 54/99

    Entscheidung über PKH-Antrag und faires Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03
    Soweit der Antragsgegner schließlich unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 1999, 649) geltend macht, er habe einen Anspruch auf Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2000, 106), wird ein solcher durch die Verfahrensweise des Familiengerichts nicht verletzt.
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    aa) Allerdings wird in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum verbreitet die auch vom Beschwerdegericht geteilte Ansicht vertreten, wonach der unbemittelten Partei nach Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs zur Einschätzung des weiteren Kostenrisikos zwecks Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, zumindest aber aus Gründen der prozessualen Fairness jedenfalls eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt und vertagt werden müsse (OLG Dresden, OLGR 1996, 71, 72; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1078, 1079; OLG Celle, NJW-RR 2014, 194 f.) beziehungsweise es in der Regel sogar geboten sei, mit der Hauptsache bis zur Entscheidung über eine eingelegte Beschwerde innezuhalten (OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1971, 1972; E. Schneider, MDR 1985, 375, 377; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 127 Rn. 14; MünchKommFamFG/Viefhues, 2. Aufl., § 76 Rn. 142; jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 15 WF 158/20

    Antrag auf Terminsverlegung abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es, dem um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden eine angemessene Frist zur Überlegung einzuräumen, ob und inwieweit er ein Kostenrisiko tragen muss (vgl. OLG Celle, FamRZ 2014, 588, OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 35).
  • OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13

    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es nämlich, dem um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden eine angemessene Frist zur Überlegung einzuräumen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 WF 15/03 -, FamRZ 2004, 35-36, Tz. 9), ob und inwieweit er - wie hier - ein Kostenrisiko tragen muss.
  • OLG Jena, 24.08.2016 - 1 WF 429/16

    Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im Kindesunterhaltsverfahren:

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es nämlich, dem um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden eine angemessene Frist zur Überlegung einzuräumen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 35-36), ob und inwieweit er - wie hier - ein Kostenrisiko tragen muss.
  • OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11

    Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren;

    Denn grundsätzlich hat die Verfahrenskostenhilfe begehrende Partei einen Anspruch darauf, dass vor einer mündlichen Verhandlung zur Hauptsache und vor einer Hauptsacheentscheidung über ihr Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden wird (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, S. 1078; vgl. BVerfG, FamRZ 2005, Seite 1893).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5842
OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02 (https://dejure.org/2002,5842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2002 - 5 U 137/02 (https://dejure.org/2002,5842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 5 U 137/02 (https://dejure.org/2002,5842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs; Voraussetzungen des werbenden Vergleichs einer Fluggesellschaft von Preisen ihrer eigenen Angebote mit dem Abflugort Frankfurt-Hahn mit Flugpreisen einer anderen Fluggesellschaft mit Abflugort Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt am Main; ...

  • reise-recht-wiki.de

    Flugpreisvergleich zwischen verschieden gut erreichbaren Flughäfen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2 Abs. 2; ; UWG § 3 S. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 2 Abs. 2 § 3 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02
    Es genügt, wenn die verglichenen Produkte aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Substitutionsprodukte ernsthaft in Betracht kommen (BGH a.a.O. und BGH v.17.1.2002, I ZR 215/99, S. 9, "Lottoschein" ).
  • OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 138/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von vergleichender Werbung bei konkurrierenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02
    Durch den Vergleich darf kein "schiefes Bild" entstehen (vgl. HansOLG v.21.2.2002, 3 U 138/01, für einen Preisvergleich zwischen Medikamenten, der nur bei einer bestimmten Dosierung zutraf).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH sollen die Begriffe des "gleichen Bedarfs" und "derselben Zweckbestimmung" weit ausgelegt werden (BGH WRP 99, 414, 415 "Vergleichen Sie").
  • OLG Köln, 30.04.2010 - 6 U 194/09

    Irreführung der Verbraucher durch einen Preisvergleich von

    Der Verbraucher erwartet, dass er in der Werbung auf wesentliche, für ihn sonst nicht erkennbare (Qualitäts-) Unterschiede der gegenübergestellten Telekommunikationsdienstleistungen hingewiesen wird (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 01, 88, 90; OLG Hamburg, GRUR-RR 03, 219; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 6, Rz. 114 und 120).
  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 5 U 176/03

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    An dieser bereits im vorangegangenen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 19.2.2002 ( Aktz. 5 U 137/02, GRUR-RR 2003, 219 ) vertretenen Auffassung hält der Senat auch im Hauptsacheverfahren fest.

    Mit Urteil vom 19.12.2002 hat der Senat die von der Klägerin erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg insoweit aufrechterhalten, als der Beklagten verboten worden ist, zu Zwecken des Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr die Preise ihrer eigenen Angebote mit dem Abflugort Frankfurt-Hahn mit den Preisen der Angebote der Antragstellerin mit Abflugort Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt am Main zu vergleichen, ohne in der Werbung zugleich unübersehbar und deutlich auf die Lage und Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn hinzuweisen" ( Aktz. 5 U 137/02, veröff. in GRUR-RR 2003, 219 ).

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 4 U 187/07

    Zur irreführenden Werbung bei Strompreisvergleich

    Es kann daher dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen einen Unternehmer im Zusammenhang mit einem (reinen) Preisvergleich gleichzeitig eine Verpflichtung treffen kann, über bestimmte wesentliche Merkmale der verglichenen Produkte aufzuklären (vgl. dazu beispielsweise KG, GRUR-RR 2003, 319; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 219; OLG Düsseldorf NJOZ 2003, 2954, 2958; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 89).
  • OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 197/04

    Preisvergleich für Vermittlung von Telefongesprächen

    Es ist dabei anerkannt, dass durch Verschweigen wesentlicher Umstände der miteinander verglichenen Leistungen der Wettbewerber ein "schiefes Bild" entstehen kann, so dass der Preisvergleich nicht objektiv im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F. ist (Senat, GRUR-RR 2003, 219 - Frankfurt-Hahn; Senat, Beschluss vom 8.3.2004 - 5 W 26/04; vgl. Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 6 Rn. 55).
  • OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03

    "Babes und Zicken"

    Der Vergleich darf z.B. durch das Verschweigen wesentlicher Umstände kein "schiefes Bild" entstehen lassen ( Senat, 5 U 137/02, Urteil vom 19.12.2002 bez. Preisvergleich zwischen Flügen von Frankfurt und Frankfurt/Hahn ohne Hinweis auf die Lage dieses Flughafens weit außerhalb Frankfurts).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06

    Irreführende Werbung: Werbung mit einem Angebot für Telefonie ohne Grundgebühr

    Der Vergleich muss zwar nicht alle wesentlichen Eigenschaften der verglichenen Produkte einbeziehen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 219).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4036
OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02 (https://dejure.org/2003,4036)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.03.2003 - 4 W 19/02 (https://dejure.org/2003,4036)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. März 2003 - 4 W 19/02 (https://dejure.org/2003,4036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Am Rechtsstreit eines Insolvenzverwalters wirtschaftlich Beteiligte; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1
    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1721
  • MDR 2003, 1076
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00

    Zumutbarkeit der Aufbringung von Verfahrenskosten

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Es ist vielmehr auf eine überschlägige Berechnung mit absoluten Zahlen abzustellen (Abweichung von OLG Koblenz, MDR 2000, 1396).

    Das OLG Koblenz (MDR 2000, 1396) hat ohne nähere Begründung die Zumutbarkeit bei einer Quote von 4, 5 % bejaht (offengelassen von OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315 [dort Quote von 20 %]).

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Von den danach als wirtschaftlich Beteiligte in Betracht kommenden 14 Gläubigern, deren Forderungen DM 20.000,00 übersteigen, sind die Bundesanstalt für Arbeit und die Träger der Sozialverwaltung (Bauberufsgenossenschaft, IKK und Lohnausgleichskasse) aus Rechtsgründen nicht an einer möglichen Vorschusspflicht zu beteiligen (BGH NJW 1998, 1868 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Das OLG Koblenz (MDR 2000, 1396) hat ohne nähere Begründung die Zumutbarkeit bei einer Quote von 4, 5 % bejaht (offengelassen von OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315 [dort Quote von 20 %]).
  • KG, 30.12.2002 - 2 W 256/02

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OLG Naumburg, 23.01.2002 - 1 W 32/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit von Kostenvorschüssen im

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 47/02
    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Auf die relative Verbesserung der Quote eines Gläubigers kann nicht abgestellt werden (vgl. OLG Rostock, 7. Zivilsenat, Beschl. v. 18.6.2002 - 7 W 47/02), weil die vernünftige Betrachtungsweise nicht durch eine relative Verbesserung der Quote ersetzt werden kann.
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    Für die Beurteilung der danach maßgeblichen Frage, ob den Insolvenzgläubigern die Kostenaufbringung unzumutbar ist, kommt es darauf an, ob ein verständiger Dritter an ihrer Stelle nicht dazu bereit wäre (Senat, Beschluss vom 12.4. 2005, 8 W 33/04, OLGR 2005, 483, 484; OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak-Fischer, 4. Aufl. § 116 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04

    Zur Prüfung der Gewärung von Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter

    Dies kann aber aus der Sicht eines vernünftigen Dritten, die bei der Prüfung der Zumutbarkeit auch zu berücksichtigen ist (OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak/Fischer, a.a.O.), nicht festgestellt werden.
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.12.2002 - 21 U 3997/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4326
OLG München, 06.12.2002 - 21 U 3997/01 (https://dejure.org/2002,4326)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.2002 - 21 U 3997/01 (https://dejure.org/2002,4326)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 21 U 3997/01 (https://dejure.org/2002,4326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerlach-Report nicht Pflichtlektüre für Anlagevermittler; Umfang der Beratungspflichten eines Anlageberaters; Schuldhafte Verletzung einer Aufklärungspflicht über Anlagerisiken; Abgrenzung zwischen Anlageberatung und Vermittlungstätigkeit; Inanspruchnahme von Vertrauen ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Umfang von Beratungspflichten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Auf kritische Wirtschaftspresseberichte hinweisen

  • IWW (Kurzinformation)

    Wirtschaftsmagazine als Pflichtlektüre?

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Auf kritische Wirtschaftspresseberichte hinweisen

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Wirtschaftsmagazine als Pflichtlektüre?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276
    Gerlach-Report keine Pflichtlektüre für Anlagevermittler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - FIBU -, Gerlach-Report keine Pflichtlektüre für Anlagevermittler, Haftung des Anlagevermittlers, Kapitalanlagevermittler, Umfang der Beratungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG München, 06.12.2002 - 21 U 3997/01
    Es kommt auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an (vgl. z.B. BGH WM 1993, 1238/1239).

    Der zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler zustandegekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH MDR 2002, 1247 f. m.w.N. = NZG 2002, 927; NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 06.12.2002 - 21 U 3997/01
    Der zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler zustandegekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH MDR 2002, 1247 f. m.w.N. = NZG 2002, 927; NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 06.12.2002 - 21 U 3997/01
    Dabei wird zugrunde gelegt, daß derjenige, der für eine Anlageempfehlung das Vertrauen seines Kunden in Anspruch nimmt und sich in Bezug auf eine konkrete Anlageentscheidung als kompetent geriert, sich selbst aktuelle Informationen über ein privates Anlageobjekt grundsätzlich unter Auswertung der dazu vorhandenen Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse verschaffen muß (vgl. BGHZ 123, 126/131; Fullenkamp, OLG-Report 2001, K 33/K 36 f. (OLG-Report Kommentar) m.w.N.; vgl. aber auch Wagner, WM 2002, 1037; Loritz NZG 2002, 889; Assmann, Zip 2000, 637).
  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 166/01

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers

    Auszug aus OLG München, 06.12.2002 - 21 U 3997/01
    Der zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler zustandegekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH MDR 2002, 1247 f. m.w.N. = NZG 2002, 927; NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Demgegenüber verneint die Gegenansicht eine solche Pflicht, weil nicht jeder Anlagevermittler und Anlageberater verpflichtet sei, einen Brancheninformationsdienst zu beziehen, und bei Veröffentlichungen in diesen Diensten von einer unabhängigen und fundierten Berichterstattung nicht stets ausgegangen werden könne (vgl. OLG München BKR 2003, 875, 877; OLG Celle WM 2005, 737, 741; OLG Stuttgart WM 2006, 1100, 1102; LG München NJOZ 2003, 1970, 1975 f.; LG Tübingen WM 2004, 641, 644; von Heymann/Edelmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 3. Aufl. § 4 Rdn. 24; Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.39; Edelmann BKR 2003, 438, 443 f.; Loritz NZG 2002, 889, 896 ff.).

    Bei diesen handelt es sich nicht um allgemein anerkannte Publikationen für Wirtschaftsfragen oder für ein bestimmtes Marktsegment, deren Seriosität und Qualität über jeden Zweifel erhaben ist (vgl. OLG München BKR 2003, 875, 877).

  • OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine einzelne Volksbank, insbesondere wenn der Kunde eine sichere Kapitalanlage anstrebt, Berichte in Brancheninformationsdiensten wie dem "kapital-markt intern" oder dem Gerlach-Report zu der angebotenen Kapitalanlage kennen muss (vgl. Thüringer OLG MDR 2005, 880; OLG München OLGR 2003, 254; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 11).
  • OLG München, 18.01.2008 - 20 U 3657/07

    Kapitalanlagevermittlung: Beratungsfehler eines Anlagevermittlers durch

    44In diesem Zusammenhang trifft den Anlagevermittler auch die Verpflichtung, ihm zur Anlage bekannt werdende Presseveröffentlichung auszuwerten und auf hierin gegen die Anlage geäußerte Bedenken den Interessenten hinzuweisen (BGH NJW 1993, 2433; Urteil vom 18.04.2005 AZ: II ZR 197/04; OLG Stuttgart WM 2007, 593; OLG München BKR 2003, 875).

    Zu den Beratungs- und Auskunftspflichten des Anlagevermittlers gehört auch, ihm zur Anlage bekannt werdende Presseveröffentlichung auszuwerten und auf hierin gegen die Anlage geäußerte Bedenken den Interessenten hinzuweisen (BGH NJW 1993, 2433; Urteil vom 18.04.2005 AZ: II ZR 197/04; OLG Stuttgart WM 2007, 593; OLG München BKR 2003, 875).

    Hierbei handelt es sich um anerkannte Brancheninformationsdienste (vgl. BGH NJW 1993, 2433; Urteil vom 18.04.2005 AZ: II ZR 197/04; OLG Stuttgart WM 2007, 593; OLG München BKR 2003, 875).

  • OLG Jena, 11.01.2005 - 8 U 436/04

    Schadenersatz wegen falscher Anlagenberatung

    Denn zum einen handelte es sich bei dem Gerlach-Report um eine auf dem Kapitalmarkt führende Informationszeitschrift (OLG München, OLGR 2003, 254).
  • OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03

    Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

    Der Anlagevermittler ist zwar verpflichtet, Berichte in der "seriösen" Wirtschaftspresse zu verfolgen und auszuwerten, er muss sich jedoch entgegen der Auffassung der Berufung nicht über alle sog. Branchendienste wie "Kapitalmarkt-Intern", "Platow-Brief" oder "DFI gerlach-report" informieren und dies an eventuelle Interessenten weitergeben (OLG München, OLG-Report 2003, 254).
  • LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08
    Grundsätzlich ist ein Anlageberater oder -vermittler nur zur Auswertung von Veröffentlichungen in der seriösen Wirtschaftspresse verpflichtet (vgl. OLG München, 21 U 3997/01 m.w.N.).
  • LG Mannheim, 23.06.2004 - 9 O 257/03

    DVAG wegen Falschberatung verurteilt

    Auch ein nach diesen Grundsätzen zustande gekommener Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 2000, 426; Oberlandesgericht München, OLGR München 2003, 254: Oberlandesgericht Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2003, 46).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/2003, 16 Wx 44/03   

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https://dejure.org/2003,5426
OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/2003, 16 Wx 44/03 (https://dejure.org/2003,5426)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.2003 - 16 Wx 44/2003, 16 Wx 44/03 (https://dejure.org/2003,5426)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 2003 - 16 Wx 44/2003, 16 Wx 44/03 (https://dejure.org/2003,5426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Teilungserklärung in Wohnanlage; Anspruch auf Wiederherstellung einer im Aufteilungsplan bezeichneten Teilung von Wohnungseigentum; Umbau eines Kellerraums zum Festsaal einer Gaststätte; Bindungswirkung einer schuldrechtlichen Verpflichtung des Voreigentümers; ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1

  • rechtsportal.de

    WEG §§ 21 22 23
    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen, der jetzt das fremde Sondereigentum nutzt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirkung schuldrechtl. Vereinbarungen gegen Rechtsnachfolger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 88
  • NZM 2004, 389
  • ZMR 2004, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 21.01.1998 - 16 Wx 299/97

    Beseitigung eines vom Rechtsvorgänger des Wohnungseigentümers auf

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Demgemäß entspricht es der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 21.1.98 - 16 Wx 299/97 = OLGReport 98, 137 = NZM 98, 1015 = WE 99, 114) und auch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Schleswig OLGReport 2000, 191; BayObLG WuM 1998, 117; KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516 = WE 91, 324; Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 13 Rdnr. 193; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdnr. 234 ff), dass der Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers, wie hier der Beteiligte zu 2), nicht als Zustandsstörer für eine von seinem Rechtsvorgänger vorgenommene rechtswidrige Veränderung des Bauzustandes haftet.
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Begründet wird dies damit, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum, wie auch der Senat wiederholt entschieden hat, als Rechtsnachfolger von dem Voreigentümer keine weitergehenden Rechte erhalten könne, als dem Voreigentümer zuletzt zustanden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6.2.1998 in OLGReport 98, 242 = NJW-RR 98, 1625; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736; OLG Stuttgart ZMR 98, 803; BayObLG …
  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Er hat das Wohnungseigentum in einer bestimmten Baugestaltung erworben und kann nicht schon dadurch etwa zum Zustandsstörer im Sinne der § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB werden; denn die bauliche Veränderung geht nicht (wenigstens) mittelbar auf seinen Willen zurück, was voraussetzen würde, dass er sie durch eine eigene Handlung mitverursacht hätte (vgl. BGH NJW 99, 2896; Palandt/Bassenge BGB § 1004 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    2 Z 33/91">ZMR 91, 489; KG WuM 94, 38, 40 und NJW-RR 89, 976; kritisch Häublein in ZMR 2001, 737 unter Hinweis auf OLG Hamm DNotZ 2000, 210).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Demgemäß entspricht es der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 21.1.98 - 16 Wx 299/97 = OLGReport 98, 137 = NZM 98, 1015 = WE 99, 114) und auch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Schleswig OLGReport 2000, 191; BayObLG WuM 1998, 117; KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516 = WE 91, 324; Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 13 Rdnr. 193; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdnr. 234 ff), dass der Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers, wie hier der Beteiligte zu 2), nicht als Zustandsstörer für eine von seinem Rechtsvorgänger vorgenommene rechtswidrige Veränderung des Bauzustandes haftet.
  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    2 Z 33/91">ZMR 91, 489; KG WuM 94, 38, 40 und NJW-RR 89, 976; kritisch Häublein in ZMR 2001, 737 unter Hinweis auf OLG Hamm DNotZ 2000, 210).
  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Allerdings können nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene, d.h. nur schuldrechtliche Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, mit denen die Teilungserklärung abgeändert wird, ausnahmsweise auch ohne die an sich erforderliche Grundbucheintragung gegenüber dem Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers wirken, etwa wenn der Eigentümer der Veränderung - selbst formlos - zugestimmt hatte (vgl. OLG Düsseldorf NZM 98, 79; OLG Hamm ZMR 96, 390 = WE 96, 351; Bärmann/Pick/Merle WEG § 10 Rdnr. 35).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97

    Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Allerdings können nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene, d.h. nur schuldrechtliche Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, mit denen die Teilungserklärung abgeändert wird, ausnahmsweise auch ohne die an sich erforderliche Grundbucheintragung gegenüber dem Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers wirken, etwa wenn der Eigentümer der Veränderung - selbst formlos - zugestimmt hatte (vgl. OLG Düsseldorf NZM 98, 79; OLG Hamm ZMR 96, 390 = WE 96, 351; Bärmann/Pick/Merle WEG § 10 Rdnr. 35).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97

    Verwirkung des Anspruchs auf Beendigung der gegen die teilungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Begründet wird dies damit, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum, wie auch der Senat wiederholt entschieden hat, als Rechtsnachfolger von dem Voreigentümer keine weitergehenden Rechte erhalten könne, als dem Voreigentümer zuletzt zustanden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6.2.1998 in OLGReport 98, 242 = NJW-RR 98, 1625; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736; OLG Stuttgart ZMR 98, 803; BayObLG …
  • BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97

    Beseitigungspflicht des Wohnungseigentümers bei ungenehmigter baulicher

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
    Demgemäß entspricht es der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 21.1.98 - 16 Wx 299/97 = OLGReport 98, 137 = NZM 98, 1015 = WE 99, 114) und auch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Schleswig OLGReport 2000, 191; BayObLG WuM 1998, 117; KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516 = WE 91, 324; Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 13 Rdnr. 193; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdnr. 234 ff), dass der Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers, wie hier der Beteiligte zu 2), nicht als Zustandsstörer für eine von seinem Rechtsvorgänger vorgenommene rechtswidrige Veränderung des Bauzustandes haftet.
  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/93

    Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen Gemeinschaft nach Duldung durch

  • KG, 28.07.2008 - 2 U 50/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Prozesskostenaufbringung durch

    (ebenso BGH, Beschluss vom 06.12.2007, II ZA 12/07; Senat, Beschluss vom 14.07.2008, 2 W 91/08; OLG Hamm, OLGR 2007, 765; OLG München, Beschluss vom 02.03.2006, 21 U 1844/06; OLG Rostock, OLGR 2003, 254; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315).

    Von dem Betrag, der demgemäß den Insolvenzgläubigern zur Verfügung steht, ist ferner derjenige Anteil abzuziehen, der auf die Kleingläubiger (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315, m.w.N.; OLG Rostock, OLGR 2003, 254), die Arbeitnehmer des Gemeinschuldners, die Träger der Sozialverwaltung und die Bundesanstalt bzw. -agentur für Arbeit (vgl. Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 116 Rdnr. 8, m.Rspr.N.) entfällt.

    Dabei hat der Senat diejenigen Insolvenzgläubiger als "Kleingläubiger" angesehen, deren jeweilige Insolvenzforderung unter 1% der Summe aller Insolvenzforderungen, d.h. unter einem Betrag von ... EUR, lag (ähnlich: OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315, und OLG Rostock, OLGR 2003, 254, die die Grenze bei ... DM, d.h. ... EUR, angesetzt haben, ohne dies allerdings näher zu begründen).

  • LG Köln, 19.05.2005 - 2 O 405/04

    Erfüllen der Aufklärungspflicht und Informationspflicht eines

    Zwar besteht die Verpflichtung desjenigen, der für eine Anlageempfehlung das Vertrauen seines Kunden in Anspruch nimmt und sich in Bezug auf eine konkrete Anlageentscheidung als kompetent geriert, sich selbst aktuelle Informationen über ein Anlageobjekt grundsätzlich unter Auswertung der dazu vorhandenen Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse zu verschaffen (vgl. BGHZ 123, 126, 131; OLG München OLGReport 2003, 254).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.11.2002 - 7 W 34/02 (L)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8859
OLG Celle, 18.11.2002 - 7 W 34/02 (L) (https://dejure.org/2002,8859)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2002 - 7 W 34/02 (L) (https://dejure.org/2002,8859)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2002 - 7 W 34/02 (L) (https://dejure.org/2002,8859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höferecht: Bemessung des Nachabfindungsanspruchs des weichenden Hoferben bei Veräußerung von zu Bauland gewordenen Hofgrundstücken

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 HöfeO ; § 741 BGB
    Landwirtschaftsrecht; Vermeidung eines förmlichen Umlegungsverfahrens; Bemessung des Ergänzungsanspruchs der weichenden Erben; Veräußerung der Bruchteilsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftsrecht; Vermeidung eines förmlichen Umlegungsverfahrens; Bemessung des Ergänzungsanspruchs der weichenden Erben; Veräußerung der Bruchteilsgemeinschaft

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  • BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97

    Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2002 - 7 W 34/02
    Dies ist unter Berücksichtigung der besonderen Ausgestaltung des Verfahrens in der freiwilligen Gerichtsbarkeit als zulässig anzusehen ( vergl. Barnstedt/ Steffen, LwVG, 6. Aufl., § 21 Rn. 24 u. 27; BGH RdL 1998, 16).
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