Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2564
OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,2564)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,2564)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,2564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung des Ergebnisses vergleichender Warentests; Hinweis auf Belastung untersuchter Lebensmittel mit verbotenen Schadstoffen; Abgrenzung Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    EWG-VO Nr. 2377/90 Art. 5; ; EG-VO Nr. 1430/94 Art. 1; ; GG Art. 5; ; BGB § 823; ; BGB § 824; ; LMBG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung des Ergebnisses vergleichender Warentests; Hinweis auf Belastung untersuchter Lebensmittel mit verbotenen Schadstoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    ÖKO-TEST darf über belastete Shrimps berichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 177
  • VersR 2004, 1060
  • afp 2003, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Der von einer zu erwartenden, seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigenden Presseäußerung Betroffene kann in entsprechender Anwendung von § 1004 i. V. m. § 823 Abs. 1 oder § 824 BGB - je nachdem, ob die Beeinträchtigung durch die Verbreitung von Werturteilen oder aber von Tatsachenbehauptungen erfolgt (hierzu BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f.) - deren Unterlassung verlangen, wenn die mit ihr verbundene Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Wertschätzung nicht durch die gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für in Presseveröffentlichungen enthaltene Äußerungen vgl. BVerfGE 85, S. 1 ff., 11 f.) verfassungsrechtlich gewährte Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt wäre.

    Dabei steht außer Frage, daß die - wie hier - nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgende Veröffentlichung vergleichender Warentests nicht schon als solche unzulässig ist (vgl. etwa BGHZ 65, S. 325 ff., 328; BGH NJW 1987, S. 2222 ff., 2223; NJW 1997, S. 2593 ff., 2594; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, Rn. 407 zu § 1 UWG; Prinz/Peters, Medienrecht 1999, Rn. 208; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse- und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rn. 416 - jeweils m. w. N.).

    Als wertende Meinungsäußerungen (zur diesbezüglichen Qualifizierung BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f., BGH NJW 1989, S. 1923 f.) ist die Veröffentlichung derartiger Tests ebenso wie der zum Testergebnis hinführenden Aussagen im Text vielmehr nur dann unzulässig - mit der Folge, daß ein Unterlassungsanspruch besteht -, wenn die Untersuchung nicht neutral, sachkundig und im Bemühen um objektive Richtigkeit vorgenommen worden ist (BGH NJW 1989, S. 1923 f. m. w. N.).

    Bezüglich im Testbericht enthaltener Tatsachenbehauptungen kann ein Unterlassungsanspruch ferner bestehen, wenn diese Behauptungen unwahr sind (BGHZ 65, S. 325 ff., 329; BGH NJW 1989, S. 1923 f.).

  • BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88

    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Als wertende Meinungsäußerungen (zur diesbezüglichen Qualifizierung BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f., BGH NJW 1989, S. 1923 f.) ist die Veröffentlichung derartiger Tests ebenso wie der zum Testergebnis hinführenden Aussagen im Text vielmehr nur dann unzulässig - mit der Folge, daß ein Unterlassungsanspruch besteht -, wenn die Untersuchung nicht neutral, sachkundig und im Bemühen um objektive Richtigkeit vorgenommen worden ist (BGH NJW 1989, S. 1923 f. m. w. N.).

    Bezüglich im Testbericht enthaltener Tatsachenbehauptungen kann ein Unterlassungsanspruch ferner bestehen, wenn diese Behauptungen unwahr sind (BGHZ 65, S. 325 ff., 329; BGH NJW 1989, S. 1923 f.).

    Dies ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 GG und entspricht zudem der auf Markttransparenz und Verbraucheraufklärung bezogenen Funktion derartiger Veröffentlichungen (vgl. BGH NJW 1989, S. 1923 f. [1923]).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Dabei steht außer Frage, daß die - wie hier - nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgende Veröffentlichung vergleichender Warentests nicht schon als solche unzulässig ist (vgl. etwa BGHZ 65, S. 325 ff., 328; BGH NJW 1987, S. 2222 ff., 2223; NJW 1997, S. 2593 ff., 2594; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, Rn. 407 zu § 1 UWG; Prinz/Peters, Medienrecht 1999, Rn. 208; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse- und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rn. 416 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Dabei steht außer Frage, daß die - wie hier - nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgende Veröffentlichung vergleichender Warentests nicht schon als solche unzulässig ist (vgl. etwa BGHZ 65, S. 325 ff., 328; BGH NJW 1987, S. 2222 ff., 2223; NJW 1997, S. 2593 ff., 2594; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, Rn. 407 zu § 1 UWG; Prinz/Peters, Medienrecht 1999, Rn. 208; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse- und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rn. 416 - jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Der von einer zu erwartenden, seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigenden Presseäußerung Betroffene kann in entsprechender Anwendung von § 1004 i. V. m. § 823 Abs. 1 oder § 824 BGB - je nachdem, ob die Beeinträchtigung durch die Verbreitung von Werturteilen oder aber von Tatsachenbehauptungen erfolgt (hierzu BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f.) - deren Unterlassung verlangen, wenn die mit ihr verbundene Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Wertschätzung nicht durch die gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für in Presseveröffentlichungen enthaltene Äußerungen vgl. BVerfGE 85, S. 1 ff., 11 f.) verfassungsrechtlich gewährte Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt wäre.
  • OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der

    Aussagen sind mit einem erläuternden Zusatz zu versehen, soweit dies für deren richtige Einordnung und Bewertung erforderlich ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2002 - 14 U 36/02, Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 24 U 177/07

    Fristlose Kündigung aufgrund ständig verspäteter Mietzahlungen

    Ständig verspätete Mietzahlungen, ohne dass die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB umschriebenen Rückstände erreicht werden, rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, jedenfalls nach vorheriger Abmahnung, die fristlose Kündigung (BGH WM 2008, 31; 2007, 155; 2006, 193; 1997, 540; NJW-RR 1988, 77; vgl. auch OLG Rostock OLGR 2003, 30; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 945; Senat n.v. Beschluss vom 11.09.2007 - I-24 U 68/07).
  • VG Münster, 02.04.2019 - 11 K 5015/16

    Veröffentlichung der Ergebnisse eines Warentests für Mastferkel rechtswidrig

    vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, juris, Rn. 28 ff.; OLG München, Urteil vom 9. September 2014 - 18 U 516/14 -, juris, Rn. 98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 14 U 36/02 -, juris, Rn. 28.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 16 U 24/05

    Vergleichender Warentest: Anforderungen an die Veröffentlichung von

    Von der Veröffentlichung vergleichender Warentests betroffene Produzenten können verlangen, dass zur Missdeutung des Untersuchungsergebnisses führende Äußerungen unterlassen werden und Aussagen, für deren richtige Einordnung oder Bewertung dies erforderlich ist, nur mit einem erläuternden Zusatz - der nicht seinerseits missverständlich, verzerrend oder gar unwahr sein darf - veröffentlicht werden (OLG Karlsruhe - 25. Oktober 2002 - 14 U 36/02 = NJW-RR 2003, 177).
  • KG, 10.04.2006 - 9 U 108/05
    Nicht mehr hinzunehmen ist die Veröffentlichung eines Testberichts erst dann, wenn in ihm unter Verstoß gegen § 824 Abs. 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn durch eine als Werturteil anzusehende Testaussage rechtswidrig in den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird (vgl. zu diesen Kriterien BGH, NJW 1976, 620/622 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest II; BGH, NJW 1987, 2222/2223 [BGH 10.03.1987 - VI ZR 144/86] - Warentest IV; NJW 1989, 1922/1923 [BGH 16.03.1989 - VII ZR 23/88] - Warentest V; NJW 1997, 2593/2594 [BGH 17.06.1997 - VI ZR 114/96] - PC-Drucker; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1697/1698 - FINANZtest; Senat, Urt. vom 20.2.1998 - 9 U 1536/97; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 177/178; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1634/1635; Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. (2006), Einl UWG Rn. 7.30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.08.2002 - 16 U 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7394
OLG Celle, 20.08.2002 - 16 U 106/01 (https://dejure.org/2002,7394)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.08.2002 - 16 U 106/01 (https://dejure.org/2002,7394)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. August 2002 - 16 U 106/01 (https://dejure.org/2002,7394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in den der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegenden Urteilen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 709 S. 2 § 711 S. 2
    Höhe der Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 97 ZPO; § 708 Nr. 10 ZPO; § 709 S. 2 ZPO; § 711 S. 2 ZPO; § 108 ZPO; § 543 ZPO; § 26 Nr. 8 EGZPO
    Vollstreckbarkeitsformel bei nicht zulassungsbeschwerdefähigen Urteilen; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Erbringung von Teilsicherheiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckbarkeitsformel bei nicht zulassungsbeschwerdefähigen Urteilen; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Erbringung von Teilsicherheiten

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 14 O 4791/00
  • OLG Celle, 20.08.2002 - 16 U 106/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 73
  • NJW 2003, 73
  • NJW 2003, 73 (Volltext mit amtl. LS)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 140/88

    Schadensersatzanspruch des Generalunternehmers gegen Subunternehmer: Anrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2002 - 16 U 106/01
    Die Beklagte verweist dazu zutreffend auf die Entscheidung des BGH (BGH v. 12.10.1989 - VII ZR 140/88, MDR 1990, 233 = BauR 1990, 84 f.), wonach der Generalunternehmer, der von seinem Subunternehmer Schadensersatz wegen eines Planungsfehlers verlangen kann, sich nicht Sowiesokosten anrechnen lassen muss, die er seinem Auftraggeber nicht in Rechnung stellen kann.
  • BGH, 13.11.2014 - VII ZB 16/13

    Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung: Nebenkosten und Kosten

    Streitig ist, ob mit diesem Betrag nur die Hauptforderung gemeint ist und der prozentuale Zuschlag auch Zinsen und Kosten abdecken soll (so MünchKommZPO/Krüger, 2. Aufl., ZPO-Reform, § 709 Rn. 3; MünchKommZPO/Götz, 4. Aufl., § 709 Rn. 5; OLG Celle, NJW 2003, 73) oder ob damit die aus dem Urteil insgesamt zu vollstreckende Forderung mit Hauptforderung, Zinsen und Kosten erfasst sein soll (so Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 709 Rn. 5; Gehrlein, MDR 2003, 421, 429).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2024 - 21 U 65/23

    Bemessung der Vollstreckungssicherheit bei Verurteilung in Stellung einer

    Geht es um die vorläufige Vollstreckung einer Geldforderung, so liegt dem dort üblichen Aufschlag von 10 % bis 20 % auf die Hauptforderung maßgeblich die Erwägung zugrunde, dass bis zur erfolgreichen Beitreibung durch den Gläubiger gewisser weiterer Zeitraum vergehen wird, innerhalb dessen für den Vollstreckungsschuldner weitere Zinsen und Kosten auflaufen können (vgl. Müko-ZPO/Götz, 2020, § 709 ZPO Rn. 5; OLG Celle NJW 2003, 73).
  • OLG Celle, 27.01.2004 - 16 U 158/03

    Möglichkeiten sowie Kostenverteilung bei der Rücknahme und Erhebung einer

    Zur vorläufigen Vollstreckbarkeit im angefochtenen Urteil wird auf NJW 2003, 73 verwiesen.
  • OLG Köln, 22.01.2003 - 13 U 198/01

    Unwirksamkeit des formularmässigen Verzichts eines Bürgen auf die Rechte aus §

    Im übrigen beruhen die prozessualen Nebenentscheidungen auf den §§ 91 Abs. 1, 708 Nr. 10, 711 ZPO (hinsichtlich der Vollstreckbarkeitsformel siehe OLG Celle, NJW 2003, 73).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2001 - 8 U 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7454
OLG Hamm, 03.12.2001 - 8 U 131/00 (https://dejure.org/2001,7454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2001 - 8 U 131/00 (https://dejure.org/2001,7454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 8 U 131/00 (https://dejure.org/2001,7454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vertretung einer GmbH & Co KG durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ; Verbotenes Insichgeschäft; Aufwendungsersatzanspruch; Liquidation in einer KG ; Nachschusspflicht der Gesellschafter; Verzicht auf die Verjährungseinrede

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88

    BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2001 - 8 U 131/00
    Wenn durch die Klage ein weiteres Auseinandersetzungsverfahren vermieden wird (BGH WM 1965, 794) und wenn es nur noch um den Ausgleich für Aufwendungen (BGH NJW-RR 1990, 736) geht, ist die Klage aber auch ohne Aufstellung einer gesonderten Auseinandersetzungsbilanz zulässig (vgl. Palandt - Sprau, § 730 BGB Rn 5).
  • BGH, 07.02.1972 - II ZR 169/69

    Rechtsfolgen der Gestattung eines Insichgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2001 - 8 U 131/00
    Deshalb muss in der GmbH & Co KG das Insichgeschäft dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH von der KG gestattet werden; eine Befreiung durch die Gesellschafterversammlung der GmbH reicht nicht aus (ebenso BGHZ 58, 115 = NJW 1972, 623; Staudinger - Schilken, § 181 BGB Rn 49; Schramm in Münchener Kommentar, § 181 BGB Rn 50; Soergel - Leptien, § 181 BGB Rn 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.10.2002 - II-4 UF 95/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3964
OLG Düsseldorf, 25.10.2002 - II-4 UF 95/02 (https://dejure.org/2002,3964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2002 - II-4 UF 95/02 (https://dejure.org/2002,3964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - II-4 UF 95/02 (https://dejure.org/2002,3964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1610 § 1612a; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags im Unterhaltsverfahren; Berücksichtigung der vollständigen Finanzierung eines Neuwagens durch den Unterhaltsverpflichteten; Obliegenheit zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1601 § 1612a
    Berücksichtigung von Kreditverbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners; Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01

    Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2002 - 4 UF 95/02
    Entgegen der Ansicht des Klägers besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit des Beklagten zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages nicht (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Erscheint danach ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen gleichgestellter Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, trifft den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung dieses Verfahrens, wenn er nicht Umstände vorträgt, die eine Antragspflicht im konkreten Einzelfall als unzumutbar darstellen (so auch OLG Hamm FamRZ 2001, 441; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 656; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2003, 1215; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15875
OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 67/02 (https://dejure.org/2002,15875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2002 - 9 U 67/02 (https://dejure.org/2002,15875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 9 U 67/02 (https://dejure.org/2002,15875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Inhaberschaft eines Sparkontos unter Berücksichtigung des Abschlusses eines Kontoeröffnungsvertrages mit einer Bank und Eröffnung eines Sparkontos auf eigenen Namen

  • rechtsportal.de

    BGB § 670 § 675 § 808 Abs. 2
    Unberechtigte Auszahlung eines Sparguthabens an früheren Einzahler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ravensburg - 2 O 2225/01
  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 67/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 67/02
    Grundsätzlich ist zwar die Ansicht des Landgerichts richtig, dass in den Fällen, in denen der Darlehensgeber ein Sparkonto auf den Namen eines Dritten eröffnet, Berechtigter des Sparguthabens derjenige ist, der nach dem für die Bank erkennbaren Willen des das Konto Eröffnenden Gläubiger sein soll (BGH WM 1965, 897 f; BGH NJW 1994, 931 f; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546 m.w.N.).

    Jedoch wird derjenige, der auf eigenen Namen ein Sparkonto eröffnet und entsprechend im eigenen Namen mit der Bank einen Sparvertrag schließt, selbst Kontoinhaber und Gläubiger der begründeten Sparforderung, gleichgültig, ob ein Dritter das Sparbuch in Besitz nimmt oder Einzahlungen auf das Sparkonto vornimmt (BGH NJW 1994, 931 f; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546).

    Mit seiner Einzahlung von 50.000,00 DM auf das streitgegenständliche Sparkonto hatte der Großvater des Klägers sein Recht gegen die Beklagte in Bezug auf diesen Betrag verloren und damit dem Kläger ein entsprechendes Recht gegen die Beklagte aus der Gutschrift verschafft (BGH NJW 1994, 931 f).

  • OLG Zweibrücken, 09.01.1989 - 4 U 157/88

    Forderungsberechtigung aus einem Konto; Kriterien für die Auslegung über Frage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 67/02
    Grundsätzlich ist zwar die Ansicht des Landgerichts richtig, dass in den Fällen, in denen der Darlehensgeber ein Sparkonto auf den Namen eines Dritten eröffnet, Berechtigter des Sparguthabens derjenige ist, der nach dem für die Bank erkennbaren Willen des das Konto Eröffnenden Gläubiger sein soll (BGH WM 1965, 897 f; BGH NJW 1994, 931 f; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546 m.w.N.).

    Jedoch wird derjenige, der auf eigenen Namen ein Sparkonto eröffnet und entsprechend im eigenen Namen mit der Bank einen Sparvertrag schließt, selbst Kontoinhaber und Gläubiger der begründeten Sparforderung, gleichgültig, ob ein Dritter das Sparbuch in Besitz nimmt oder Einzahlungen auf das Sparkonto vornimmt (BGH NJW 1994, 931 f; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546).

  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63

    Mittels fernmündlicher Aufgabe eines Telegramms erfolgte Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 67/02
    Grundsätzlich ist zwar die Ansicht des Landgerichts richtig, dass in den Fällen, in denen der Darlehensgeber ein Sparkonto auf den Namen eines Dritten eröffnet, Berechtigter des Sparguthabens derjenige ist, der nach dem für die Bank erkennbaren Willen des das Konto Eröffnenden Gläubiger sein soll (BGH WM 1965, 897 f; BGH NJW 1994, 931 f; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht