Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - I-24 U 75/02   

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https://dejure.org/2003,3454
OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - I-24 U 75/02 (https://dejure.org/2003,3454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2003 - I-24 U 75/02 (https://dejure.org/2003,3454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - I-24 U 75/02 (https://dejure.org/2003,3454)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 675, 164,535

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Offensichtliche" Unbegründetheit der Berufung ; Voraussetzung der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Abschluss von Mietverträgen oder Strombezugsverträgen; Vertragsschluss mit dem Eigentümer oder Vermieter ; Entgeltliche Beauftragung des Verwalters ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hausverwalter als Vertragspartner; Stellvertretung

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § 535; ; BGB § 648

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob ein Hausverwalter beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten im eigenen Namen oder im Namen des Hauseigentümers handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 799 (Ls.)
  • MDR 2003, 385
  • NZM 2003, 495 (Ls.)
  • ZMR 2003, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerin setzt eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO keine "offensichtliche" Unbegründetheit der Berufung voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. August 2002, 2 BvR 1108/02 bei BVerfG-Online, ebenso bei ZAP-Online; OLG Celle NJW 2002, 2800; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 522 Rn. 36).
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Insbesondere sind die Interessenlage sowie der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen in diesem Rahmen zu berücksichtigten (BGH NJW-RR 1988, 475/476; KG NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 2000, 151).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Diese Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Vertretung beruft (vgl. BGH NJW 1986, 1675).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Insbesondere sind die Interessenlage sowie der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen in diesem Rahmen zu berücksichtigten (BGH NJW-RR 1988, 475/476; KG NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 2000, 151).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerin setzt eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO keine "offensichtliche" Unbegründetheit der Berufung voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. August 2002, 2 BvR 1108/02 bei BVerfG-Online, ebenso bei ZAP-Online; OLG Celle NJW 2002, 2800; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 522 Rn. 36).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Eine indizielle Wirkung im Sinne einer übereinstimmenden Vorstellung beider Parteien, wer Vertragspartei der Klägerin geworden sei (vgl. BGH WM 1994, 267; NZM 2000, 961 = GE 2000, 1614) lässt sich dem Schreiben der Verwalterin vom 10. Januar 2000 schon deshalb nicht entnehmen, weil die Klägerin auch alle weiteren Rechnungen an die Verwalterin, nicht aber an die Beklagte sandte.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 114/92

    Zur Annahme, daß ein Hausverwalter im Zweifel für den Grundstückseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Demgegenüber wird auch für Werkverträge zum Teil eine differenzierte Betrachtungsweise vertreten, die maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls abstellt (OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NJW-RR 1993, 885; Schramm in Münchener Kommentar, 4. Auflage § 164 Rn. 26).
  • OLG Jena, 25.09.2001 - 8 U 361/01

    Vertreterhandeln eines Hausverwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Beim Abschluss von Mietverträgen oder Strombezugsverträgen wird regelmäßig ein Vertragsschluss mit dem Eigentümer oder Vermieter angenommen (KG WuM 1984, 254; OLG Jena OLGR 2002, 268 f.).
  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Eine indizielle Wirkung im Sinne einer übereinstimmenden Vorstellung beider Parteien, wer Vertragspartei der Klägerin geworden sei (vgl. BGH WM 1994, 267; NZM 2000, 961 = GE 2000, 1614) lässt sich dem Schreiben der Verwalterin vom 10. Januar 2000 schon deshalb nicht entnehmen, weil die Klägerin auch alle weiteren Rechnungen an die Verwalterin, nicht aber an die Beklagte sandte.
  • LG Düsseldorf, 28.05.2018 - 19 OH 7/17

    Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift der

    Diese Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Vertretung beruft (vgl. BGH NJW 1986, 1675: OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.1.2003 - 24 U 75/02, BeckRS 2003, 30300184).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs

    Insoweit wurde in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, von dem Hausverwalter in eigenem Namen abgeschlossen werden (vgl. Kammergericht, NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352 f. ); offen gelassen von: Leptien, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 13. Aufl. 1999, § 164 Rn. 16; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, § 164 Rn. 26; noch weiter gehend: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f., wonach das Handeln des Hausverwalters im Namen des Eigentümers nach der Interessenlage - unabhängig vom Umfang des Auftrags - grundsätzlich in Frage zu stellen sei).

    Der Verwalter wolle in einem solchen Fall jedoch in erster Linie seinen Pflichten aus dem Vertrag mit dem Eigentümer nachkommen (OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352)).

    Kleinere Reparaturaufträge des Verwalters begründeten kein bedeutendes Sicherungsinteresse des Unternehmers oder erfüllten schon nicht die Voraussetzungen für die Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB, da diese auf Bauwerksleistungen beschränkt sei (OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352)).

  • LG Bielefeld, 15.11.2013 - 16 O 10/13

    Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrags mit fester

    Erfüllt ein Hausverwalter bei Abschluss von Verträgen Aufgaben, die ihm typischerweise zur eigenverantwortlichen Erfüllung übertragen sind - wozu auch z.B. die Erstellung von Heizkostenabrechnungen zählt - so kann sein Verhandlungspartner ohne Offenkundigkeit der Stellvertretung nach § 164 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht davon ausgehen, dass der Verwalter als Vertreter des Hauseigentümers handelt (OLG Düsseldorf, WuM 2003, 95).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2011 - 24 U 57/11

    Ansprüche wegen Beauftragung von Winterdienstarbeiten durch den Verwalter eines

    Denn bei einer solchen ist eine eindeutige Interessenlage in der Regel gerade nicht gegeben (vgl. Senat MDR 2003, 385).

    Dies dürfte allerdings zweifelhaft sein, da bei der Vergabe von Winterdienstarbeiten je nach Vertragsgestaltung zwischen Eigentümer und Hausverwalter die Interessenlage anders sein kann als bei der Vergabe von Bauleistungen (vgl. auch BGH VersR 2009, 980 zum Abschluss eines Versicherungsvertrags durch den Hausverwalter; Senat MDR 2003, 385 für die Anmietung von Ablesegeräten zur Heizkostenabrechnung).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5170
OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03 (https://dejure.org/2003,5170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.01.2003 - 14 W 23/03 (https://dejure.org/2003,5170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 14 W 23/03 (https://dejure.org/2003,5170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 19; BGB § 675; BGB § 705 ff.; ZPO § 50
    Keine Gebührenfestsetzung gegen die Gesellschafter der das Mandat erteilenden GbR

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 19; BGB § 675 §§ 705 ff.; ZPO § 50
    Gebührenfestsetzung gegen die eigene Partei, BGB -Gesellschafter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1130
  • NJW 2005, 176 (Ls.)
  • VersR 2004, 1575
  • AnwBl 2003, 182
  • NZG 2003, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03
    Das war hier die - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 2001, 408) als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts parteifähige - Antragsgegnerin zu 1), gegen die sich die Klage richtete.
  • OLG Hamm, 21.03.1983 - 6 WF 129/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03
    Der bloße Umstand, dass der Antragsgegner zu 2) als Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Antragsgegnerin zu 1) haftet, macht ihn nicht zum Auftraggeber des Antragstellers (OLG Bamberg JurBüro 1983, 1194; OLG Hamburg JurBüro 1984, 1180 f; OLG Schleswig JurBüro 1984, 1178, 1179; von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 14. Aufl., § 19 Rndr. 12; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 19 BRAGO Rndr. 29; a.A. KG Rpfleger 1970, 294 f.; Gebauer/Schneider, BRAGO, § 19 Rndr. 40).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 15 W 87/11

    Erstreckung der Festsetzung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit

    Dies hat zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der von einer BGB -Gesellschaft mit der Prozessführung beauftragt worden ist, seine Gebühren nicht gegen die Gesellschafter persönlich festsetzen lassen kann, wenn diese nicht selbst - neben der Gesellschaft - Auftraggeber des Anwalts sind (BGH a.a.O.; OLG Koblenz vom 13.1.2003; 14 W 23/03; zitiert bei [...] (Leitsatz); Mayer/Kroiß, RVG , 4. Aufl. § 11 Rn.11; OLG Koblenz NJW 2005, 156 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6051
OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02 (https://dejure.org/2003,6051)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2003 - 18 U 168/02 (https://dejure.org/2003,6051)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 18 U 168/02 (https://dejure.org/2003,6051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Teilprivatisierung einer Bank; Bestreiten der verfahrensbeendende Wirkung einer erklärten Klagerücknahme; Wirkung einer streitgenössischen Nebenintervention; Aktienrechtliches Anfechtungsverfahren; Spruchstellenverfahren bei wirksam abgeschlossenem Beherrschungs- oder ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Angriffs- und Verteidigungsmittel können selbst geltend gemacht werden, Einlegung von Rechtsmittel durch Nebenintervenienten, Mehrere Gesellschafter der Gesellschaft als notwendige Streitgenossen, Rechte des Nebenintervenienten, Streitgenossen, Streitgenössische ...

  • Judicialis

    AktG § 53a; ; AktG § ... 246; ; AktG § 246 Abs. 4; ; AktG § 248; ; AktG § 248 I 1; ; AktG § 305 V; ; AktG § 306; ; AktG § 407 Abs. 1; ; UmwG §§ 305 ff; ; UmwG § 210; ; ZPO § 5; ; ZPO § 61; ; ZPO § 62; ; ZPO § 69; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 I; ; ZPO § 101; ; ZPO § 265; ; ZPO § 529 II; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziffer 3; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 61 69 269
    Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 46
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
    Der Aktienkauf und die Klagerücknahme verstießen damit gegen die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze für die sog. Missbrauchsfälle (BGHZ 107, 296, 310: "Kochs/Adler").

    Insgesamt ist bei der Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens Zurückhaltung geboten (BGHZ 107, 296, 313f).

    Insoweit ergibt sich auch aus der von den Berufungsführern angeführten sog. "Kochs/Adler-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes (BGHZ 107, 296, 310 ff) nichts anderes.

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
    Dies sei mit den anerkannten Grundsätzen der sog. MotoMeter-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (DB 2000, 1905ff) nicht vereinbar.

    Dass dies auch vorliegend gelte, sei schon durch das Bundesverfassungsgericht in der sog. "MotoMeter-Entscheidung" (DB 2000, 1905 ff) vorgegeben worden.

    So hat es das Bundesverfassungsgericht (DB 2000, 1905 ff - "MotoMeter-Beschluss") letztlich offen gelassen, ob in dem Fall, dass es einem Aktionär wesentlich um die Bestimmung der Werthaltigkeit seines Anteils geht, die Kontrolle mit dem Institut der Anfechtungsklage oder durch das Spruchstellenverfahren sicherzustellen ist.

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 249/90

    Einwand individuellen Rechtsmißbrauchs gegenüber Anfechtungsklage bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
    Einer Anfechtungsklage kann der Einwand des individuellen Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden, wenn der Kläger sich - auch nach Erhebung der Klage - dazu entschließt, die Gesellschaft in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die er billigerweise keinen Anspruch erheben kann (BGH AG 1992, 86 f; BGHZ 107, 294, 310ff: "Kochs/Adler).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kläger einer Anfechtungsklage nicht verpflichtet ist, sein Handeln als Gesellschafter allein an deren Kontrollfunktion auszurichten, sondern durchaus auch nach eigennützigen Motiven handeln darf(vgl. BGH AG 1992, 86).

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
    Diese Überlegung werde auch durch die sog. "Macrotron-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (DB 2003, 544ff) unterstrichen.

    Der Bundesgerichtshof demgegenüber hat sich in mehreren Entscheidungen (AG 2001, 301ff; DB 2003, 544 ff: "Macrotron") im Hinblick auf die Regelungen der § 210 UmwG und § 305 V AktG für eine strikte Trennung beider Verfahrensarten ausgesprochen und dabei die Tendenz erkennen lassen, dem Spruchstellenverfahren - insbesondere aus Zweckmäßigkeitserwägungen heraus - einen breiteren Raum zuzuweisen.

  • OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98

    Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten zur Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
    So kann er nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur insbesondere weder die Klage zurücknehmen, noch andererseits den Prozess nach Klagerücknahme durch den Kläger selbständig weiter führen (BGH aaO; OLG Rostock, aaO; OLG München, MDR 2000, 1152 ff; Zöller-Vollkommer, aaO., § 61 Rn. 8 und § 69 Rn. 8; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Auflage, § 69 Rn. 7; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 69 Rn. 53).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
    Der Bundesgerichtshof demgegenüber hat sich in mehreren Entscheidungen (AG 2001, 301ff; DB 2003, 544 ff: "Macrotron") im Hinblick auf die Regelungen der § 210 UmwG und § 305 V AktG für eine strikte Trennung beider Verfahrensarten ausgesprochen und dabei die Tendenz erkennen lassen, dem Spruchstellenverfahren - insbesondere aus Zweckmäßigkeitserwägungen heraus - einen breiteren Raum zuzuweisen.
  • OLG Rostock, 07.07.1994 - 1 U 61/94

    Einrede des fehlenden Güteversuches; Einrede des mangelnden Güteversuches als

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
    Damit werden ihm zwar im Gegensatz zum einfachen Nebenintervenienten weitergehende Rechte ähnlich denen eines Streitgenossen eingeräumt, ohne ihm aber tatsächlich die Rolle eines echten Streitgenossen zuzuweisen; er bleibt Prozesshelfer und ist nicht Partei (BGH NJW 1965, 780; OLG Rostock, NJW-RR 1995, 381, 382).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren

    Wenn der Kläger, dem der Streithelfer beigetreten ist, seine Klage zurücknimmt, verliert die Streithilfe ihre Wirkung (BGH, Beschl. v. 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, NJW 1965, 760; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47 ff.; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 69 Rdn. 7; Musielak/Weth, ZPO 7. Aufl. § 69 Rdn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als

    Damit werden dem streitgenössischen Nebenintervenienten weitergehende Rechte ähnlich dem Streitgenossen eingeräumt, ohne ihm aber tatsächlich die Rolle eines echten Streitgenossen zuzuweisen; er bleibt Prozesshelfer und ist nicht Partei (OLG Köln, Urt. v. 26. Juni 2003, 18 U 168/02, JMBl. NRW 2003, 272, 272 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.08.2004 - 18 U 48/04

    Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären; Übertragung der Aktien der

    Die hiergegen eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 26.06.2003, Az: 18 U 168/02, unter Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Anlage B 3).
  • OLG Celle, 03.03.2011 - 13 W 129/10

    Mögliche Auswirkungen auf den Streitwert bei Beitritt des Streithelfers;

    Der Streithelfer unterstützt auch nur das Interesse der Partei, auf deren Seite er dem Rechtsstreit beigetreten ist; er ist aber nicht selbst Partei (BGH, Urteil vom 16.01.1997 - I ZR 208/94, VersR 1997, 1020, Tz. 19, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 26.06.2003 - 18 U 168/02, NZG 2004, 46, Tz. 36, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 105/08

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei fehlender Zustimmung des Streithelfers des

    Denn auch in diesem Fall kann er die Klagerücknahme des Klägers nicht verhindern (BGH, Beschl. v. 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, NJW 1965, 760; OLG Köln NZG 2004, 46, 47 ; Zöller/Vollkommer, ZPO 27. Aufl. § 69 Rdn. 6; Musielak/ Weth, ZPO 6. Aufl. § 69 Rdn. 7; Dörr in Spindler/Stilz, AktG § 246 Rdn. 38).
  • OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11

    Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das

    a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33; Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b; Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04

    Grundsätze zur Abfindung von Minderheitsaktionären bei einer sogenannten

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 26.07.2003 - 18 U 168/02 - zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 20.09.2007 - 18 W 18/07

    Sofortige Beschwerde einer Nebenintervenientin gegen das ihren Beitritt

    Er kann deren Klagerücknahme nicht verhindern und kann insbesondere ein aktienrechtliches Anfechtungsverfahren nicht nach Klagerücknahme durch die Hauptpartei fortführen (OLG Köln, OLGR 2003, 313); er darf den Streitgegenstand nicht verändern und kann gegen den Widerspruch der Hauptpartei weder von dieser noch von ihm selbst eingelegte Rechtsmittel zurücknehmen (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 69 Rdn. 6 und 8 m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 AktG 1/23
    Er kann keine Anträge für sich stellen, darf die Klage nicht zurücknehmen, den Streitgegenstand nicht ändern und kann nach Klagerücknahme durch die Hauptpartei ein aktienrechtliches Anfechtungsverfahren auch nicht fortführen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.06.2003 - 18 U 168/02, OLGR 2003, 313).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
    Er kann keine Anträge für sich stellen, darf die Klage nicht zurücknehmen, den Streitgegenstand nicht ändern und kann nach Klagerücknahme durch die Hauptpartei ein aktienrechtliches Anfechtungsverfahren auch nicht fortführen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.06.2003 - 18 U 168/02, OLGR 2003, 313).
  • LG Köln, 09.09.2005 - 82 O 123/04
  • LG Mannheim, 07.04.2005 - 23 O 102/04

    Squeeze-out-Verfahren: Bestätigung eines für nichtig erklärten Beschlusses;

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8930
OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02 (https://dejure.org/2003,8930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2003 - 21 U 37/02 (https://dejure.org/2003,8930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 21 U 37/02 (https://dejure.org/2003,8930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 9 ErbbauV
    Erbbaurechtsvertrag: Erbbauzinsanpassung bei Änderung der planungsrechtlichen Situation

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Höhe des Erbbauzinses aufgrund vertraglicher Vereinbarung; Ergänzende Vertragsauslegung; Lebenshaltungskostenindex als wertbildender Faktor

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Erhöhung des Erbpachtzinses wegen Steigerung des Verkehrswertes eines Grundstücks aus dem Gesichtspunkt von " Recht und Billigkeit"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des für ein Gewerbegrundstück geschuldeten Erbbauzinses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 116/91

    Anpassung des Erbbauzinses infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02
    Zwar ist es allgemein üblich, daß der Erbbauzins bei der Begründung des Erbbaurechts nach einem Prozentsatz des Grundstückswerts bestimmt wird (vgl. BGH, NJW 2003, 354, 355 f.; BGHZ 119, 220, 222 f.).
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02
    Im übrigen ist bei mehrdeutigen Klauseln auch die bisherige Handhabung durch die Parteien bedeutsam (vgl. BGH, NJW 2002, 1421; Palandt/Bassenge, § 9 ErbbauVO, Rdnr. 12).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 396/01

    Rechtsfolgen der Festsetzung des Erbbauzinses nach nur vorläufiger Bestimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02
    Zwar ist es allgemein üblich, daß der Erbbauzins bei der Begründung des Erbbaurechts nach einem Prozentsatz des Grundstückswerts bestimmt wird (vgl. BGH, NJW 2003, 354, 355 f.; BGHZ 119, 220, 222 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7806
OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01 (https://dejure.org/2002,7806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2002 - 7 U 143/01 (https://dejure.org/2002,7806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 7 U 143/01 (https://dejure.org/2002,7806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen medizinischem Eingriff; Wirksamkeit einer Einwilligung nach Aufklärungsgespräch; Nebenwirkungen bei Einsatz von Silikon-Brustimplantaten; Verjährung deliktsrechtlicher Ansprüche

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Wirksamkeit eines erst kurz vor der Operation durchgeführten Aufklärungsgesprächs kurz vor der OP; Umfang der Aufklärungspflicht bei Silikonbrustimplantaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Brustvergrößerung; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 83/89

    Aufklärungspflicht des Arztes über das Risiko einer Schädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Deshalb steht auch zur Überzeugung des Senats fest, dass zum Zeitpunkt des von den Bekl. zu 1 und 2 vorgenommenen Eingriffs die von der Klägerin den Silikon-Brustimplantaten zugeschriebenen Nebenwirkungen weder medizinisch gesichert noch deshalb als hinreichend bekannt anzusehen waren, weil gewichtige Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit der Behandlung verbundene Gefahren hingewiesen haben, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGH NJW 1978, 587, 588 f.; VersR 1990, 522, 523; VersR 1996, 233).

    Ein theoretisch bleibender Hinweis auf Risiken, die bislang unbekannt seien, die aber nicht auszuschließen seien, ist nicht gefordert (vgl. BGH VersR 1990, 522, 523).

  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 345/99

    Selbständige Prüfung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Klägerin damals schon alle von ihr in den Rechtstreit eingeführten Veröffentlichungen zu diesem Thema kannte und über das gleiche Detailwissen verfügte (vgl. BGH VersR 2001, 381, 382).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Auch für einen medizinischen Laien ergaben sich daraus die jetzt im Rechtsstreit gerügten angeblichen Fehler (vgl. zu diesem Maßstab BGH NJW 1995, 776, 777 f.; Senat, OLGR 2002, 169).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Aufklärung der Klägerin ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der Beklagte zu 2 sie derart massiv eingeschüchtert hätte, dass ihr eine freie Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts unmöglich geworden wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH VersR 1998, 716, 717).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Wirksamkeit der Einwilligung der Klägerin, die diese durch ihre Unterschrift auf dem Merkblatt zum Aufklärungsgespräch über den Wiederaufbau der Brust bestätigt hat, wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieses Merkblatts geführte Aufklärungsgespräch erst am 02.04.1990 gegen 16.15 Uhr (so die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, II 125) bzw. gegen 17:00 Uhr stattfand, denn es ist nicht ersichtlich - dies bringt die Klägerin auch nicht vor - , dass ihre Entscheidungsmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt wurden, weil sie aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit der Entscheidung überfordert war (vgl. BGH VersR 1992, 960, 961; VersR 1996, 195, 197; VersR 1998, 766, 767).
  • BGH, 27.09.1977 - VI ZR 162/76

    Operationsmethode - Arzt - Gutachten im Arztfehlerprozeß - Patientenaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Deshalb steht auch zur Überzeugung des Senats fest, dass zum Zeitpunkt des von den Bekl. zu 1 und 2 vorgenommenen Eingriffs die von der Klägerin den Silikon-Brustimplantaten zugeschriebenen Nebenwirkungen weder medizinisch gesichert noch deshalb als hinreichend bekannt anzusehen waren, weil gewichtige Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit der Behandlung verbundene Gefahren hingewiesen haben, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGH NJW 1978, 587, 588 f.; VersR 1990, 522, 523; VersR 1996, 233).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Wirksamkeit der Einwilligung der Klägerin, die diese durch ihre Unterschrift auf dem Merkblatt zum Aufklärungsgespräch über den Wiederaufbau der Brust bestätigt hat, wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieses Merkblatts geführte Aufklärungsgespräch erst am 02.04.1990 gegen 16.15 Uhr (so die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, II 125) bzw. gegen 17:00 Uhr stattfand, denn es ist nicht ersichtlich - dies bringt die Klägerin auch nicht vor - , dass ihre Entscheidungsmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt wurden, weil sie aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit der Entscheidung überfordert war (vgl. BGH VersR 1992, 960, 961; VersR 1996, 195, 197; VersR 1998, 766, 767).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Wirksamkeit der Einwilligung der Klägerin, die diese durch ihre Unterschrift auf dem Merkblatt zum Aufklärungsgespräch über den Wiederaufbau der Brust bestätigt hat, wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieses Merkblatts geführte Aufklärungsgespräch erst am 02.04.1990 gegen 16.15 Uhr (so die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, II 125) bzw. gegen 17:00 Uhr stattfand, denn es ist nicht ersichtlich - dies bringt die Klägerin auch nicht vor - , dass ihre Entscheidungsmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt wurden, weil sie aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit der Entscheidung überfordert war (vgl. BGH VersR 1992, 960, 961; VersR 1996, 195, 197; VersR 1998, 766, 767).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Der Lauf der Verjährungsfrist wird nicht erst dann in Gang gesetzt, wenn eine Klage völlig risikolos möglich ist (BGH NJW 1999, 2734), was auch zum heutigen Zeitpunkt nicht der Fall ist, wie das landgerichtliche Urteil zeigt.
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    verbundenen äußerst seltenen Risikos einer Krebserkrankung (sollte dieses überhaupt aufklärungsbedürftig gewesen sein), das sich bei ihr nicht verwirklicht hat, den Beklagten zu 3 nicht haftbar machen (BGH VersR 2001, 592, 593).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 7 U 17/01

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Beginn der Verjährungsfrist; Kenntnis aller

  • OLG Frankfurt, 30.04.2013 - 14 U 66/12

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor Durchführung einer Strahlentherapie

    Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 18.12.2002, 7 U 143/01, stützt, folgt aus dieser Entscheidung nur, dass die Nichtdurchführung eines Eingriffs keine aufklärungspflichtige Behandlungsmaßnahme darstellt, weil die Nichtbehandlung keine alternative Behandlungsmethode sein könne.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02

    Arzthaftung: Verantwortlichkeit des Operateurs für Fehler des Anästhesisten bei

    Es ist nicht ersichtlich und die Klägerin trägt dazu auch nicht vor, dass dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden (vgl. BGH MDR 1992, 748 = VersR 1992, 960, 961; MDR 1996, 367 = VersR 1996, 195, 197; MDR 1998, 716 = VersR 1998, 766, 767; NJW 2003, 2012, 2014; Senat, OLGR 2003, 313).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.04.2003 - 13 U 225/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6277
OLG Celle, 17.04.2003 - 13 U 225/02 (https://dejure.org/2003,6277)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2003 - 13 U 225/02 (https://dejure.org/2003,6277)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2003 - 13 U 225/02 (https://dejure.org/2003,6277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Fahrrädern mit einer Abbildung in fahrbereitem Zustand zu "Abholpreisen" als Irreführung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unzulässige Werbung wegen Irreführungsgefahr; Werbung für Fahrräder mit einer Abbildung in fahrbereitem Zustand zu 'Abholpreisen'; Kundenserviceerwartungen bei Sonderpostenmärkten bezüglich der Endmontage von Fahrrädern

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Werbung wegen Irreführungsgefahr; Werbung für Fahrräder mit einer Abbildung in fahrbereitem Zustand zu 'Abholpreisen'; Kundenserviceerwartungen bei Sonderpostenmärkten bezüglich der Endmontage von Fahrrädern

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Fahrräder zum Abholpreis" - Zeitungswerbung ruft Wettbewerbshüter auf den Plan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 18.06.1998 - 3 U 56/98
    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2003 - 13 U 225/02
    Der Kläger verweist auf das Urteil des OLG Hamburg vom 18.6.1998 - 3 U 56/98, in dem ausgeführt wird, es entspreche bei Baumärkten ebenso wie im Fachhandel den üblichen Gepflogenheiten, dass der Kunde ein beworbenes Fahrrad in fahrbereitem Zustand übergeben bekomme, ohne dass es einer besonderen Initiative des Kunden bedürfe.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.04.2003 - 15 UF 231/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13000
OLG Schleswig, 23.04.2003 - 15 UF 231/02 (https://dejure.org/2003,13000)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.04.2003 - 15 UF 231/02 (https://dejure.org/2003,13000)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. April 2003 - 15 UF 231/02 (https://dejure.org/2003,13000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheidung auf Grundlage des türkischen Zivilgesetzbuchs; Widerspruch gegen Scheidungsklage als Rechtsmissbrauch

  • Judicialis

    EGBGB Art. 17 I; ; EGBGB Art. 14; ; türk. ZGB Art. 166 n.F.; ; türk. ZGB Art. 134

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des Widerspruchsrechts des anderen Ehepartners bei Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht wegen Rechtsmissbrauchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 11.07.1996 - 16 UF 287/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.04.2003 - 15 UF 231/02
    ZGB kann bereits der erste Widerspruch des anderen Ehegatten gegenüber einer Scheidungsklage sein (entgegen OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 477).

    Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte ist der Senat der Auffassung, dass das Merkmal des Rechtsmissbrauchs bereits im ersten Scheidungsverfahren zu prüfen (vgl. entgegenstehend OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 477, 479).

  • OLG Frankfurt, 14.12.1993 - 4 UF 34/93

    Scheidung türkischer Eheleute; Türkisches Recht; Rechtsmißbrauch; Widerspruch des

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.04.2003 - 15 UF 231/02
    Nach der amtlichen Begründung des türkischen Gesetzbuches könne z.B. Gesundheitszustand, das Alter des Partners, gemeinsame Kinder und die Dauer der Ehe solche Interessen begründen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1112).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13045
OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01 (https://dejure.org/2002,13045)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.05.2002 - 5 U 130/01 (https://dejure.org/2002,13045)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 5 U 130/01 (https://dejure.org/2002,13045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus einem Steuerberatermandat bei Nichtinformation über Gesetzesänderung; Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Grundstücken; Rückwirkende Änderung der Wiederverkaufsfrist bei Grundstücken; Ungefragte Weitergabe von ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; EStG § 23 a. F.; ; EStG § ... 32 a Abs. 5; ; BGB § 284; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 12; ; GKG § 14; ; GKG § 25; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    EStG § 23 (a.F.); BGB § 249; BGB § 254; BGB § 280
    Pflichtverletzung des Steuerberaters durch Unterlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84

    Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    c) Dieses schuldhafte Versäumnis des Beklagten - der Steuerberater hat eine objektive Pflichtverletzung grundsätzlich zu vertreten (BGH NJW-RR 86, 1348), Anhaltspunkte für ein fehlendes Vertretenmüssen sind weder vorgetragen noch ersichtlich - ist für den eingetretenen Steuerschaden ursächlich.
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Er muß ihn über alle auftretenden steuerlichen Fragen belehren und möglichst vor Schaden bewahren (BGH WM 92, 701, 703; WM 98, 301, 302).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Er muß ihn über alle auftretenden steuerlichen Fragen belehren und möglichst vor Schaden bewahren (BGH WM 92, 701, 703; WM 98, 301, 302).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Bei einem Dauermandat muß der Steuerberater auch ungefragt über steuerlich bedeutsame Fragen und bestehende zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten informieren (BGH NJW 98, 1221).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Die mögliche Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der rückwirkenden Geltung der verlängerten Spekulationsfrist für jene Fälle, in denen - wie hier - die zweijährige Spekulationsfrist gemäß § 23 EStG a.F. bereits vor 1.1.1999 abgelaufen war, konnte der Kläger seinerzeit noch nicht als erfolgversprechenden Ansatzpunkt für eine Anfechtung ansehen, da der Bundesfinanzhof erst mit Beschluß vom 5.3.2001 (Betriebsberater 2001, 661) entgegen der Vorinstanz und unter Fortentwicklung seiner bis dahin in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht im Ergebnis großzügigeren Rechtsprechung zum Rückwirkungsverbot (vgl. Pleyer, NJW 2001, 1885) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aussprach.
  • BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68

    Tod eines Familienvaters infolge eines Verkehrsunfalles - Tatrichterliches

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.05.2002 - 5 U 130/01
    Der Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen kann jedoch nur dann ein Eigenverschulden des Geschädigten begründen, wenn der Rechtsbehelf hinreichende Aussicht auf Erfolg hat; die Hinnahme eines nicht ersichtlich fehlerhaften Steuerbescheids stellt kein Verschulden dar (vgl. BGH VersR 70, 183; vgl. auch Palandt BGB, 61. Aufl., Rdnr. 42 zu § 254, m.w.N.).
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