Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.02.2003 - 8 U 463/02 - 109   

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https://dejure.org/2003,6436
OLG Saarbrücken, 21.02.2003 - 8 U 463/02 - 109 (https://dejure.org/2003,6436)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2003 - 8 U 463/02 - 109 (https://dejure.org/2003,6436)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 8 U 463/02 - 109 (https://dejure.org/2003,6436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der vertraglichen Überwälzung von Erhaltungspflichten für anfängliche Mängel auf den gewerblichen Mieter; Darlegungs- und Beweislast des sich auf den Schutz des AGB-Gesetzes berufenden Mieters; Mietvertragliche Individualvereinbarungen für Gewerberaum finden ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 I 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; AGBG § 1; ; AGBG § 9; ; EGZPO § 26 Ziffer 5; ; BGB § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwälzung der Instanhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf den Mieter im Rahmen eines Mietvertrages über ein gewerbliches Mietobjekt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 302/87

    Errichtung eines geleasten Gebäudes durch den Leasingnehmer selbst; Freizeichnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2003 - 8 U 463/02
    Die Beklagte ist in diesen Mietvertrag eingetreten und muss sich die Vereinbarungen der ursprünglichen Vertragsparteien entgegenhalten lassen (zum Immobilienleasing vgl. BGH NJW 1989, 1279 f.).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99

    Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2003 - 8 U 463/02
    Unwirksam ist eine solche Individualvereinbarung lediglich dann, wenn sie gegen § 138 BGB verstößt (BGH NJW 2002, 2383 [2384] unter 4.).
  • OLG Hamm, 30.03.1993 - 7 U 88/92

    Formularmäßige Vereinbarung der Instandhaltung und Instandsetzung der Pachtsache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2003 - 8 U 463/02
    Zwar sind, was der Erstrichter auch nicht verkannt hat, solche Vereinbarungen, mit denen abweichend vom gesetzlichen Leitbild die Erhaltungspflicht auf den Mieter übertragen wird, grundsätzlich eng auszulegen (OLG Hamm NJW-RR 1993, 1229 [1230]).
  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2003 - 8 U 463/02
    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des BGH (BGHZ 118, 194 [198]), wonach die Abwälzung der Erhaltungspflicht sich nicht auf anfängliche Mängel beziehen darf, ist vorliegend nicht einschlägig, denn sie betrifft die formularmäßige Abwälzung von Erhaltungspflichten bei einem Mietvertrag über Wohnraum.
  • OLG Hamm, 28.09.2018 - 30 U 90/17

    Ansprüche aus einem Mietvertrag für einen Supermarkt

    Wenn auch die Erhaltungspflicht im Rahmen einer individual-vertraglichen Abrede für anfängliche Mängel bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit auf den Mieter übertragen werden kann (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. Februar 2003 - 8 U 463/02, juris Orientierungssatz und Rn. 18 ff.), fehlt für ein weiter gehendes Verständnis der Regelungen des Mietvertrags jeglicher Anhaltspunkt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02   

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https://dejure.org/2002,3066
OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verbuchung von Spesenbelegen; Schadensersatz aus Hilfeleistung in Steuersachen; Prüfungspflicht eines Steuerberaters; Wissenszurechnung des Verhaltens eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG; Zurechnung der Kenntnis eines Organs; Aufklärungs- und Mitteilungspflicht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerberaterhaftung bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; UStDV § 36; ; UStDV § 37; ; HGB § 125 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 166; HGB § 125; GmbHG § 35
    Grenzen der Pflicht zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen berufsüblicher Buchführungstätigkeiten

  • rechtsportal.de

    Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - Haftung des vorsätzlich handelnden Geschädigte im Verhältnis zum fahrlässig handelnden Berater

  • rechtsportal.de

    Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - Haftung des vorsätzlich handelnden Geschädigte im Verhältnis zum fahrlässig handelnden Berater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.12.1990 - 19 U 283/89

    Inanspruchnahme eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Denn es wäre zudem ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn man der Gemeinschuldnerin, die durch ihren Geschäftsführer bewusst Falschbuchungen verursacht hat, die Möglichkeit geben würde, ihren Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, weil er im Vertrauen auf die Richtigkeit ihrer Angaben die Falschbuchungen nicht aufgedeckt hat ( § 242 BGB aus dem Gesichtspunkt "venire contra factum proprium"; vgl. OLG Köln, DStR 1991, 1675).

    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 295/69

    Schadensersatzpflicht - Steuerberater - Buchführungsmängel - Hinweisunterlassung

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Ferner soll ein Steuerberater, auch wenn ihm kein Auftrag zur "Buchprüfung" erteilt war, dennoch dem Mandanten gegenüber vertraglich verpflichtet sein, auf etwaige Mängel der Buchführung, soweit sie ihm - im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit zur Fertigung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen - anhand der Bücher bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar waren, hinzuweisen (vgl. BGH WM 1971, 1206).

    Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306; Späth, a.a.O. Rn. 490).

  • OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93

    Steuerberatervertrag als Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306; Späth, a.a.O. Rn. 490).

    Es mag zwar zutreffen, dass ein langjährig für einen Mandanten tätiger Steuerberater über den Rahmen des ihm erteilten Auftrages hinaus weitergehende Sorgfaltspflichten beispielsweise als Informationsbeschaffer, Krisenwarner und Betreuer zu erfüllen hat (vgl. OLG Karlsruhe, WM 1997, 613, 618).

  • OLG Hamm, 14.07.1982 - 25 U 275/81
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Demgegenüber kann der Steuerberater grundsätzlich aber auch auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm gegebenen Auskünfte und Belege vertrauen, es besteht insbesondere keine Pflicht, nach evtl. Unterschlagungen von Angestellten des Mandanten zu suchen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1983, 90; OLG München, GI 2002, 174; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., Rn. 299, 306; Späth, Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters, 4. Aufl., Rn. 490).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Bei Vertragsverletzungen muss es sich also um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (vgl. zuletzt BGH NJW 2002, 2459, 2460).
  • OLG Hamburg, 06.05.1988 - 8 U 171/84

    Steuerberatungsrecht; kein Schadensersatzanspruch bei Fälschung der Unterlagen

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).
  • LG Köln, 10.12.2009 - 2 O 394/00

    Schadensersatz bei Verschmelzung eines Insolvenzschuldners mit einer

    Nach der Rechtsprechung und Literatur kommt bei vorsätzlichem Handeln auf Seiten der Gesellschaft und fahrlässigem Handeln des Abschlussprüfers eine Minderung der Haftung bis hin zum völligen Ausschluss gemäß § 254 BGB in Betracht (BGH NJWE-VHR 1998, 39f.; OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002 - 8 U 5/02 - zitiert nach juris; Baumbach-Hopt, HGB, 32. Aufl., § 323, Rdnr. 7; Hense in: Beck´scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 323, Rdnr. 121f.; Ebke in: Münchener Kommentar zum HGB, § 323, Rdnr. 62 m.w.N.).

    Gleichermaßen verhält es sich mit dem Urteil des OLG Köln vom 29.08.2002 (aaO), bei dem der Geschäftsführer der geprüften GmbH in erheblichem Umfang Gelder unterschlagen hatte.

  • OLG Köln, 24.02.2011 - 8 U 29/10

    Schadensersatzansprüche einer Bank gegen den Prüfer eines Darlehenskunden

    Es gehört nicht zu den Pflichten eines Steuerberaters - Entsprechendes gilt für einen Wirtschaftsprüfer -, jede einzelne Buchung auf ihre materielle Richtigkeit in jedem Einzelfall zu überprüfen (vgl. Senat, OLGR Köln 2003, 316).
  • LG Köln, 16.03.2006 - 27 O 286/05

    Mietwagen - 30 Prozent Zuschlag auf den Normaltarif

    Das kann - wie im Schrifttum geltend gemacht wird und inzwischen auch in der Rechtsprechung anklingt (vgl. OLG München , NZV 1994, 359; OLG Naumburg , NZV 1996, 233; OLG Jena , OLG-Report 2003, 316)- zur Folge haben, dass die Preise der dem Unfallgeschädigten angebotenen "Unfallersatztarife" erheblich über den für Selbstzahler angebotenen "Normaltarifen" liegen (vgl. Albrecht , NZV 1996, 49; Cavada , Die Unfallersatztarife, S. 3ff.; a.A. Göhringer , ZfS 2004, 437).
  • LG Bonn, 16.03.2005 - 2 O 7/01

    Erfüllungsort für die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

    Im Hinblick auf das von den Beklagten in Bezug genommene Urteil des OLG Köln 8 U 5/02 möge der Kläger sich dazu äußern, ob er, wenn ja, in welchem der sechs Komplexe von (bedingt) vorsätzlichen Handeln der Beklagten ausgeht.
  • LG Arnsberg, 31.05.2007 - 4 O 28/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen angeblicher durch den Steuerberater nicht

    Der Steuerberater darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm übergebenen Unterlagen vertrauen (OLG Köln v. 29.08.2002 - 8 U 5/02).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2009 - 6 O 11424/08

    Abschlussprüfervertrag: Haftung des Abschlussprüfers im Verhältnis zum

    Es muss derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters oder vergleichbarer Personen, d. h. erst recht seiner Organe bedient, die Kenntnis und das kennen müssen dieser Personen gegen sich gelten lassen, also auch die Kenntnisse des Organs, das bei dem konkreten Ereignis, wie etwa eine Schädigung der Gesellschaft, für die Gesellschaft aufgetreten ist (OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002, Az.: 8 U 5/02).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3928
OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02 (https://dejure.org/2003,3928)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2003 - 20 U 76/02 (https://dejure.org/2003,3928)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 20 U 76/02 (https://dejure.org/2003,3928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Beschlussaufhebung wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit eines Abhilfeverfahrens bei nicht anfechtbaren verfahrensabschließenden Entscheidungen; Möglichkeit einer Selbstkorrektur der Gerichte bei Verfahrensverletzungen im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Abhilfeverfahrens bei nicht anfechtbaren verfahrensabschließenden Entscheidungen; Möglichkeit einer Selbstkorrektur der Gerichte bei Verfahrensverletzungen im Berufungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    Ob dies der Fall ist, muss vom Standpunkt des Gesetzes aus beurteilt werden; eine Lücke als Voraussetzung für die Befugnis der Gerichte, diese im Wege der Analogie zu schließen, setzt insoweit zwingend eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., S. 358; s.a. BGH NJW 2002, 1577).
  • OLG München, 12.02.2003 - 1 U 2733/02
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    Der Senat ist an seine Entscheidung wie bei einem Urteil nach § 318 ZPO gebunden (vgl. auch OLG München, MDR 2003, 522).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    2003, 151; Thomas-Reichold, 24. Aufl., § 321 a ZPO, Rn. 18; Schmidt, Abhilfeverfahren gem. § 321 a ZPO n. F. - Selbstkorrektur der Gerichte bei Verfahrensverletzungen, MDR 2002, 915 ; ablehnend dagegen u. a. OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2002, 11 UF 208/01, MDR 2003, 229; Gehrlein, Erste Erfahrungen mit der reformierten ZPO - erstinstanzliches Verfahren und Berufung, MDR 2003, 421 ; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Müller, Abhilfemöglichkeiten bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach der ZPO-Reform, NJW 2002, 2743 ).
  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    a) Die Frage, ob § 321 a ZPO in Berufungsverfahren entsprechend angewendet werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur allerdings streitig (bejahend etwa OLG Celle, Beschluss vom 4. Dezember 2002, 13 U 77/02, OLGR 2003, 71 = Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 21.08.2003 - 6 U 194/02

    Pflicht zur gerichtlichen Entscheidung von Eingaben gegen Beschlüsse; Aufhebung

    Auf jegliche Eingaben gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO braucht keine Entscheidung zu ergehen (Fortentwicklung vom OLG Celle - 20. ZS. OLG-Report 2003, 316.

    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Auffassung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle in dessen Beschluss vom 30. Mai 2003 (OLG-Report 2003, 316) an.

    Denn der Gesetzgeber ist dem Votum des Bundesrates, der eine Abhilfemöglichkeit zur Beseitigung von Verfahrensgrundrechtsverletzungen für alle unanfechtbaren Verfahrensentscheidungen einschließlich solcher nach § 522 Abs. 2 ZPO befürwortet hat, nach Stellungnahme der Bundesregierung ganz bewusst nicht gefolgt (vgl. zu Entstehungsgeschichte OLG Celle, Beschluss v. 30. Mai 2003 - 20 U 76/02).

  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Diese Norm ist daher jedenfalls jetzt auch auf unanfechtbare Beschlüsse der Berufungsgerichte nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO anwendbar (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 15; BR-Drucks. 663/04 S. 36; BVerfG NJW 2005, 3059 f.; OLG Koblenz VersR 2006, 135 f.), mag das auch in der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Fassung des Gesetzes umstritten gewesen sein (ablehnend OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 316; OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 2002, 302; für eine entsprechende Anwendung der Norm in damaliger Fassung OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 71; 2003, 258; OLG Frankfurt NJW 2004, 165 ff.; KG KG-Report Berlin 2004, 336 f.; 2004, 555).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
  • OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 286/02

    Zulässigkeit einer analogen Anwendung des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) für

    Der Senat verweist insoweit auf die Darstellung der Entstehungsgeschichte in dem Beschluss des OLG Celle vom 30. Mai 2003 - 20 U 76/02 (OLG-Report 2003, 316 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10166
OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01 (https://dejure.org/2003,10166)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.02.2003 - 5 U 160/01 (https://dejure.org/2003,10166)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 5 U 160/01 (https://dejure.org/2003,10166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklungsanspruch bei Störung eines Leistungsaustauschverhältnisses; Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen; Kapitalerhöhung unter gleichzeitiger Erbringung von Sacheinlagen; Reinvermögen einer Aktiengesellschaft; Täuschung über die sachliche Richtigkeit eines ...

  • Judicialis

    AktG § 9 I; ; AktG § 183; ; AktG § 189; ; BGB § 122; ; BGB §§ 320 ff.; ; BGB § 325; ; BGB § 326; ; BGB § 812 I; ; BGB § 818

  • rechtsportal.de

    Gestörte Abwicklung einer Verpflichtung zur Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 126
  • NZG 2004, 1006
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Da der Kläger seine Gegenleistung durch Anteilsübertragung und Gewährung von Bareinlage bereits vollständig erbracht hatte, besteht schließlich auch nicht die Gefahr, trotz Umwandlung des primären Austauschverhältnisses in ein sekundäres Abwicklungsverhältnis die erloschenen Primär- und Erfüllungsansprüche noch als fortwirkend fingieren (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727).

    Denn dass etwa bei Vereinbarung von Geldleistungen der Kläger das Recht hätte, den sich aus der Vereinbarung der Parteien über das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ergebenden Kaufpreis als Ersatz eines Mindestschadens zu beanspruchen, steht außer Frage (insoweit auch vom BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727 keinesfalls ausgeschlossen).

  • BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94

    Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Da der Kläger seine Gegenleistung durch Anteilsübertragung und Gewährung von Bareinlage bereits vollständig erbracht hatte, besteht schließlich auch nicht die Gefahr, trotz Umwandlung des primären Austauschverhältnisses in ein sekundäres Abwicklungsverhältnis die erloschenen Primär- und Erfüllungsansprüche noch als fortwirkend fingieren (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727).

    Denn dass etwa bei Vereinbarung von Geldleistungen der Kläger das Recht hätte, den sich aus der Vereinbarung der Parteien über das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ergebenden Kaufpreis als Ersatz eines Mindestschadens zu beanspruchen, steht außer Frage (insoweit auch vom BGH ZIP 1994, 1781, 1782; BGH WM 1999, 1726, 1727 keinesfalls ausgeschlossen).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Was zunächst die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss neben dem Anwendungsbereich der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung anbelangt (zu dieser Möglichkeit nur BGH NJW 1998, 302, 303 f.; BGH NJW 1979, 1983, 1983 f.; a. A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205, 206), ist bereits nicht ersichtlich, welchem von der Beklagten zu 1) konkret geäußerten Aufklärungsbedarf der Kläger nicht nachgekommen sein soll, hatte doch der Beklagte zu 2) - auch für den Kläger ersichtlich - selbst ein Umtauschwertgutachten einer Wirtschaftsprüferin in Auftrag gegeben.
  • OLG Hamm, 28.09.1993 - 7 U 110/92

    Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Täuschung bei Vertragsabschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Was zunächst die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss neben dem Anwendungsbereich der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung anbelangt (zu dieser Möglichkeit nur BGH NJW 1998, 302, 303 f.; BGH NJW 1979, 1983, 1983 f.; a. A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205, 206), ist bereits nicht ersichtlich, welchem von der Beklagten zu 1) konkret geäußerten Aufklärungsbedarf der Kläger nicht nachgekommen sein soll, hatte doch der Beklagte zu 2) - auch für den Kläger ersichtlich - selbst ein Umtauschwertgutachten einer Wirtschaftsprüferin in Auftrag gegeben.
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Was zunächst die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss neben dem Anwendungsbereich der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung anbelangt (zu dieser Möglichkeit nur BGH NJW 1998, 302, 303 f.; BGH NJW 1979, 1983, 1983 f.; a. A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205, 206), ist bereits nicht ersichtlich, welchem von der Beklagten zu 1) konkret geäußerten Aufklärungsbedarf der Kläger nicht nachgekommen sein soll, hatte doch der Beklagte zu 2) - auch für den Kläger ersichtlich - selbst ein Umtauschwertgutachten einer Wirtschaftsprüferin in Auftrag gegeben.
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Im Übrigen bleibt es selbstverständlich Sache des Erwerbers von Anteilen, sich über die Rentabilität dieses Anteilserwerbs kundig zu machen (vgl. BGH NJW 1970, 653, 655; NJW 1983, 2493, 2494; OLG Hamburg WM 1994, 1378, 1386).
  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68

    Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Anderes folgt auch nicht aus einer deshalb möglichen Anwendung des § 853 BGB (Arglisteinrede), weil und soweit die von der Beklagten zu 1) behauptete Täuschungshandlung neben der Anfechtbarkeit im Sinne des § 123 BGB zugleich auch eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB bzw. § 826 BGB darstellen würde (zum Erfordernis von zur bloßen Täuschung hinzutretenden "zusätzlichen Umständen" bereits BGH NJW 1969, 604, 605; vgl. im Übrigen Münchener Kommentar-Stein, 3. Aufl., Rn. 5 zu § 853 BGB; Staudinger-Vieweg (2002), Rn. 4 zu § 852 BGB).
  • OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92

    Culpa in contrahendo (c.i.c.) bei Unternehmenskauf; Auskunftsverpflichtung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Im Übrigen bleibt es selbstverständlich Sache des Erwerbers von Anteilen, sich über die Rentabilität dieses Anteilserwerbs kundig zu machen (vgl. BGH NJW 1970, 653, 655; NJW 1983, 2493, 2494; OLG Hamburg WM 1994, 1378, 1386).
  • BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67

    Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
    Im Übrigen bleibt es selbstverständlich Sache des Erwerbers von Anteilen, sich über die Rentabilität dieses Anteilserwerbs kundig zu machen (vgl. BGH NJW 1970, 653, 655; NJW 1983, 2493, 2494; OLG Hamburg WM 1994, 1378, 1386).
  • OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 9/19

    ALLET JUTe - Markenmäßiger Verwendung der Angabe "ALLET JUTE" auf Stoffbeutel;

    Gegenstand dieser Rechtsprechung war u.a. die Verwendung von Aufdrucken auf der Brust- und/oder Rückseite von T-Shirts und Sweatshirts (vgl. BGH, GRUR-RR 2016, 118, Rn. 5 ff. - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002, 5 U 195/02, Rn. 9 - Angel; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002, 5 U 187/01, Rn. 5 - Zicke II; OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002, 5 U 160/01, Rn. 5 - Zicke I).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9121
OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02 (https://dejure.org/2003,9121)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.03.2003 - 8 U 448/02 (https://dejure.org/2003,9121)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. März 2003 - 8 U 448/02 (https://dejure.org/2003,9121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festlegung von Unfallersatztarifen für Mietwagen

  • Judicialis

    BGB § 249 Satz 2; ; BGB § ... 288 I 1 n. F.; ; BGB § 315; ; BGB § 315 I; ; BGB § 315 II 2; ; BGB § 612 II; ; BGB § 316; ; BGB § 551 I a. F.; ; BGB § 632 II; ; ZPO § 92 II; ; ZPO § 287 II; ; ZPO § 528; ; GWG § 102 a. F.; ; GWB § 38 III a. F.

  • rechtsportal.de

    Zum Mietzins bei einem gebrauchten KFZ das per verbindlichen Vertrag bestellt wurde, aber zunächst als Mietwagen vom Käufer genutzt wurde

  • ibr-online

    Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallkosten - Preis für Mietfahrzeug im Voraus klären

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93

    Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Nach dem Auslaufen der Empfehlung vom 1.11.1992 zum 31.10.1993 kam aber keine weitere Übereinkunft über die Höhe der Tarife zustande (Albrecht MDR VersR 1996, S. 306; OLG Nürnberg VersR 1994, 235).

    Spätestens seit 1994 setzte die Rechtsprechung darüber hinaus aufgrund Veröffentlichungen in der Tagespresse als bekannt voraus, dass die Anmietung eines Leihwagens für eine längere Zeit auf der Basis von Pauschaltarifen möglich ist und zu wesentlich günstigeren Mietwagenkosten als der vom HUK-Verband empfohlene Unfallersatztarif führt (OLG Nürnberg VersR 1994, 235).

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 88/90

    Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Dies ist zur Gültigkeit der Mietverträge jedoch auch nicht erforderlich, im Wege ergänzender Vertragsauslegung oder analog §§ 612 II; 632 II BGB gilt in derartigen Fällen die angemessene oder ortsübliche Miete als vereinbart (BGH NZM 2002, 910, 912; BGH NJW-RR 1992, 517f.).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 265/63

    Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Soll - wie hier - ein Entgelt für eine Leistung festgesetzt werden, so kommt es auf den Wert der Leistung an (BGH NJW 1966, 539, 540).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Partner und des in vergleichbaren Fällen Üblichen festzustellen (BGHZ 41, 271, 279).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Soweit die Beklagte damit auf die HUK - Empfehlungen vom 15.4.1993 Bezug nehmen will, stellen diese Empfehlungen ebenso wie die vorausgegangenen Empfehlungen vom 1.11.1992 keine marktüblichen Preise dar (OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 921, 922).
  • BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Die Rechtsprechung geht insoweit davon aus, dass der tägliche Mietaufwand zum täglichen Nutzungswert in einem prozentualen Verhältnis dergestalt steht, dass der tägliche Mietaufwand zwischen dem Doppelten und dem Dreifachen als Höchstaufwand des täglichen Nutzungswertes liegt (BGH VersR 1969, 828, 829; OLG München a.a.O.).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00

    Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Dies ist zur Gültigkeit der Mietverträge jedoch auch nicht erforderlich, im Wege ergänzender Vertragsauslegung oder analog §§ 612 II; 632 II BGB gilt in derartigen Fällen die angemessene oder ortsübliche Miete als vereinbart (BGH NZM 2002, 910, 912; BGH NJW-RR 1992, 517f.).
  • OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92

    Mietwagen; Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Die Rechtsprechung hat von jeher die Unverbindlichkeit der Empfehlungen betont (OLG Karlsruhe VRS Bd. 79 (1990), S. 326; OLG Köln VersR 1993, 767, 768 m. w. N.).
  • KG, 16.07.1993 - Kart 11/93
    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
    Den Vollzug der Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 22.6.1993 setzte das Kammergericht zwar mit Beschluss vom 16.7.1993 (Az. Kart 11/93) aus.
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Das kann - wie im Schrifttum geltend gemacht wird und inzwischen auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte anklingt (vgl. OLG München NZV 1994, 359; OLG Naumburg NZV 1996, 233; OLG Jena OLGR 2003, 316 f.) - zur Folge haben, daß die Preise der dem Unfallgeschädigten angebotenen "Unfallersatztarife" erheblich über den für Selbstzahler angebotenen "Normaltarifen" liegen (vgl. Albrecht NZV 1996, 49 ff.; Cavada, Die Unfallersatztarife, S. 3 ff.; a.A. Göhringer ZfS 2004, 437 ff.).
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