Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02   

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https://dejure.org/2002,4213
OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02 (https://dejure.org/2002,4213)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 (https://dejure.org/2002,4213)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2002 - 19 U 94/02 (https://dejure.org/2002,4213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB ; Entsprechende Anwendbarkeit des § 89b HGB bei Vertragshändlereigenschaft; Einbindung in die Absatzorganisation; Zurückweisung eines Vortrags als unsubstantiiert; Feststellung des berücksichtigungsfähigen Mehrfachkundenumsatzes

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Chrysler 9 -, AA des VH, Begriff des Kunden, Billigkeit, Neukunde, Leasing, Leasingnehmer als Kunde, Leasinggeschäft, Leasinggesellschaft, Sogwirkung der Marke, hohe Rabatte, Preisnachlässe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 105
  • VersR 2003, 106
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 04.03.2002 - 23 O 275/01

    - Chrysler 9 -, AA des VH, Analogievoraussetzung 2, faktische Kontinuität der

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.03.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 23 O 275/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02
    Hierzu genügt es, selbst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung, dass die Klägerin, wie im vorliegenden Vertrag geregelt, während der Vertragszeit laufend verpflichtet war, die Kundendaten an die Beklagte zu melden (siehe z.B. § 13.5 des Vertragshändlervertrages sowie die Regelung in III 4.2 der Vertriebsrichtlinien; zu den Kriterien im übrigen siehe BGH NJW 1997, 1503; NJW 2000, 1413).
  • BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 94/02
    Hierzu genügt es, selbst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung, dass die Klägerin, wie im vorliegenden Vertrag geregelt, während der Vertragszeit laufend verpflichtet war, die Kundendaten an die Beklagte zu melden (siehe z.B. § 13.5 des Vertragshändlervertrages sowie die Regelung in III 4.2 der Vertriebsrichtlinien; zu den Kriterien im übrigen siehe BGH NJW 1997, 1503; NJW 2000, 1413).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 210/07

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers: Kundeneigenschaft bei

    Aufgrund dieser Feststellung hat das Berufungsgericht den Kunden mit Recht hinsichtlich des (erneuten) Kaufs im letzten Vertragsjahr als Stammkunden angesehen, denn bei Verkäufen an eine Leasinggesellschaft ist grundsätzlich der Leasingnehmer als Kunde anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs von diesem getroffen wird (so auch OLG München, Urteil vom 16. Januar 2002 - 7 U 4312/00, juris Rn. 57, insoweit nicht in OLGR 2002, 216 abgedruckt; OLG Köln, VersR 2003, 105; Emde, MDR 2010, 537, 538).
  • OLG Köln, 05.05.2006 - 19 U 202/05

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung des Vertrages durch den

    Bei der Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (VersR 2002, 437 ff; VersR 2003, 106) von der so genannten "Rohertragsmethode" aus.
  • OLG Köln, 31.03.2006 - 19 U 139/05

    Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach der Beendigung des

    Bei der Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (VersR 2002, 437 ff; VersR 2003, 106) und in Übereinstimmung mit den Parteien von der so genannten "Rohertragsmethode" aus.
  • OLG Köln, 23.01.2009 - 19 U 63/08

    Voraussetzungen und Höhe von Ausgleichsansprüchen eines Kfz-Vertragshändlers

    Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. z.B. Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - VersR 2002, 437 ff.; Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 - VersR 2003, 106), die sich wie folgt gestaltet:.
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 19 U 108/08

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers eines Automobilherstellers

    Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf die sog. Rohertragsmethode ab (vgl. z.B. Urteil vom 02.03.2001 - 19 U 120/00 - VersR 2002, 437 ff.; Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 94/02 - VersR 2003, 106), die sich wie folgt gestaltet:.
  • OLG Hamburg, 23.06.2006 - 1 U 147/04

    Handelsvertreterausgleich eines ehemaligen Tankstellenbetreibers nach Beendigung

    Dabei erscheint dem Senat die in der Rechtsprechung verwendete Abzinsung nach der Multifaktorentabelle von Gillardon (vgl. z.B. OLG Hamburg v. 27.11.1998 - 1 U 55/98, OLGR 1999, 245, 246; OLG Köln v.15.11.2002 - 19 U 94/02 , OLGR 2003, 32, 33), die vom Bundesgerichtshof unbeanstandet geblieben ist (vgl. ausdrücklich BGH v. 10.07.2002 - VIII ZR 58/00 , WM 2003, 491, 499 m.w.N. und jüngst BGH v. 22.3.2006 - VIII ZR 173/04 , WRP 2006, 759), der vom Landgericht im angefochtenen Urteil vorgenommenen Abzinsung nach der sog. Hoffmannschen Formel bzw. der von der Beklagten favorisierten Abzinsung nach der Kapitalbarwertmethode vorzugswürdiger, weil auf diese Weise dem degressiven Verlauf der Verlustprognose besser Rechnung getragen wird.
  • OLG Köln, 23.06.2006 - 19 U 170/05

    Anspruch eines Vertragspartners auf Ausgleich nach Beendigung eines

    Bei der Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (VersR 2002, 437 ff; VersR 2003, 106) von der so genannten "Rohertragsmethode" aus.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02   

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https://dejure.org/2002,2462
OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02 (https://dejure.org/2002,2462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.2002 - 11 UF 2182/02 (https://dejure.org/2002,2462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 11 UF 2182/02 (https://dejure.org/2002,2462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des hälftigen Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts; Unterhalt für ein volljähriges, unverheiratetes und als Schüler ohne Einkommen bei einem Elternteil lebendes Kind; Problem der entsprechenden Anwendung des § 1612 b Abs. 5 BGB auf so genannte ...

  • Judicialis

    BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1603 Abs. 2 S. 2

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Kindesunterhalt anrechnen?

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 1612 b Abs. 5, 1603 Abs. 2 S. 2
    Anwendungsbereich des § 1612b Abs. 5 BGB

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kindergeld - Keine entsprechende Kindergeldanrechnung gemäß § 1612b Abs. 5 BGB auf volljährige Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 580
  • MDR 2003, 89
  • FamRZ 2003, 1685
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 13.09.2001 - 21 WF 136/01

    Unterhaltsabänderungsklage ; Prozesskostenhilfe ; Kindesunterhalt;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Damit kann auch der eigentliche Zweck des Kindergeldes, nämlich die staatliche Entlastung der unterhaltspflichtigen Eltern, wirksam werden, der zum Schutz der minderjährigen Kinder durch den § 1612 b Abs. 5 BGB in den Hintergrund getreten ist (vgl. OLG Celle, Az. 21 WF 136/01, Beschluß vom 13. September 2001; Scholz FamRZ 2000, 1541 (1546) und abschwächend FamRZ 2001, 1048; Vossenkämper FamRZ 2000, 1547 (1551); Pieper FuR 2001, 8 (11) und Gutdeutsch § 2, VI im Nachtrag zur 5. Aufl. von "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis").
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Der betreuende Elternteil wird ebenfalls barunterhaltspflichtig (BGH FamRZ 2002, 815), obwohl sich an den tatsächlichen Lebensumständen des Kindes und der Eltern durch die Volljährigkeit nichts geändert hat.
  • OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 62/01

    Kindesunterhalt; Scheidung; Leistungsfähigkeit; Verdienstbescheinigung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Eine Verringerung des Unterhalts durch die Anrechung der Hälfte des Kindergeldes behandele gleiche Sachverhalte ohne Grund rechtlich ungleich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1727; OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965 und Kalthoener/Büttner/Niepmann "Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts" 8.Aufl. Rdnr. 545; Graba NJW 2001, 249 (254,255) und Wohlgemuth FamRZ 2001, 742).
  • OLG Hamm, 09.08.2001 - 8 WF 106/01

    Zur Frage der allgemeinen Schulausbildung im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Eine Verringerung des Unterhalts durch die Anrechung der Hälfte des Kindergeldes behandele gleiche Sachverhalte ohne Grund rechtlich ungleich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1727; OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965 und Kalthoener/Büttner/Niepmann "Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts" 8.Aufl. Rdnr. 545; Graba NJW 2001, 249 (254,255) und Wohlgemuth FamRZ 2001, 742).
  • OLG Bremen, 27.02.2002 - 4 UF 4/02

    Anrechnung des Kindergeldes auf Unterhaltstanspruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 11 UF 2182/02
    Eine Verringerung des Unterhalts durch die Anrechung der Hälfte des Kindergeldes behandele gleiche Sachverhalte ohne Grund rechtlich ungleich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1727; OLG Bremen MDR 2002, 950; OLG Koblenz FamRZ 2002, 965 und Kalthoener/Büttner/Niepmann "Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts" 8.Aufl. Rdnr. 545; Graba NJW 2001, 249 (254,255) und Wohlgemuth FamRZ 2001, 742).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 166/04

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch privilegierter

    Schließlich müsse die Vorschrift aus verfassungsrechtlichen Gründen eng ausgelegt werden, was einer analogen Anwendung auf den Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder entgegen stehe (Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 515 c; Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rdn. 88; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1512 b Rdn. 13; AnwK-BGB/Saathoff § 1612 b Rdn. 17; FA-FamR/Gerhardt 6. Kap. Rdn. 152 a; Hoppenz/Hülsmann Familiensachen 8. Aufl. § 1612 b Rdn. 10 a.E.; JurisPK-BGB/Viefhues § 1612 b Rdn. 21; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1132; OLG Hamm [7. Senat für Familiensachen] OLGR Hamm 2003, 142; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1685 und OLG Hamburg FamRZ 2003, 180).
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 7 WF 28/03

    Zur Kindergeldanrechnung gem. der RegelbetragsVO bei volljährigen Kindern

    Fällt ein Elternteil wegen Leistungsunfähigkeit für eine Barunterhaltsbeteiligung aus, so stellt dies lediglich ein faktisches Hindernis für dessen Beteiligung dar, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen gesetzlichen Regelung (so auch OLG Nürnberg MDR 2003, 89 m.w.N).
  • AG Ludwigslust, 17.02.2005 - 5 F 316/02

    Verpflichtung der Großeltern zur Leistung von Kindesunterhalt für ihren Enkel;

    Soweit für eine für eine Nichtanwendbarkeit des § 1612b V BGB bei volljährigen Kindern darauf abgestellt wird, dass der Volljährige, auch der privilegierte, nicht mehr den umfassenden Schutz eines minderjährigen Kindes braucht, weil er zur Sicherung seines Existenzminimums notfalls auch selbst - wenn auch nur im beschränkten Umfang - einen Beitrag leisten könne (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 580 [OLG Nürnberg 28.10.2002 - 11 UF 2182/02] m.w.N.),besteht dieser Schutzzweck bei minderjährigen Kindern fort unabhängig davon, ob sie ihre Eltern oder ihre Großeltern auf Unterhalts in Anspruch nehmen.
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 7 W 28/03
    Fällt ein Elternteil wegen Leistungsunfähigkeit für eine Barunterhaltsbeteiligung aus, so stellt dies lediglich ein faktisches Hindernis für dessen Beteiligung dar, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen gesetzlichen Regelung (so auch OLG Nürnberg MDR 2003, 89 m.w.N).
  • OLG München, 01.06.2004 - 12 UF 1104/04

    Anwendbarkeit von § 1612b Abs. 5 BGB auf privilegierte volljährige Kinder;

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9618
OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01 (https://dejure.org/2002,9618)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2002 - 23 U 212/01 (https://dejure.org/2002,9618)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 23 U 212/01 (https://dejure.org/2002,9618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch im Bereich der Medienberichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 GG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 37
  • afp 2003, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    11, 13; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Tz. 4, 11 ff. speziell zum Gerücht BGH NJW 1977, 1288 f. - Abgeordnetenbestechung OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1269, 1270 m.w.N.; OLG Frankfurt, AfP 2003, 63, 64; Weyhe, in: Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 37 Rn. 59; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 414 Prinz/Peters, Medienrecht, Rnrn.
  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in

    11, 13; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 16 Tz. 4, 11 ff.: speziell zum Gerücht: BGH NJW 1977, 1288 f. - Abgeordnetenbestechung OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1269, 1270 m.w.N.; OLG Frankfurt, AfP 2003, 63, 64; Weyhe, in: Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 37 Rn. 59; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 414; Prinz/Peters, Medienrecht, Rnrn.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Die Ursprungsfassung des Drehbuchs eines Films, der mit Änderungen gegenüber dieser Ursprungsfassung realisiert worden ist, hat dagegen jegliche Funktion und Verwertbarkeit verloren, so dass sie - vergleichbar dem im Zuge einer bloßen Recherche angefertigten Entwurf einer Presseveröffentlichung (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.2. 2002, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38 f.) - nach Fertigstellung der Endfassung vernichtet oder in einer Form archiviert wird, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
  • OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13

    Zivilrechtlicher und urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Störereigenschaft

    Zum anderen wäre ein solches Erfordernis mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch die Freiheit der Recherche umfasst (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.2. 2003, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38) nicht vereinbar, indem es bei Erstellung von Zeitungsartikeln ein ganz erhebliches Hindernis darstellen würde, wenn bereits im Vorfeld Bilder unterdrückt würden, ohne es den Redakteuren, die den Artikel erstellen, überhaupt zu ermöglichen zu erwägen, ob ihre Verwendung zur Bebilderung des Artikels in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Betracht kommt.
  • OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07

    Einstweilige Verfügung gegen Fernsehberichterstattung: Erstbegehungsgefahr im

    Teilweise geht die Rechtsprechung sogar noch weiter und formuliert, dass die Recherchetätigkeit eines Journalisten grundsätzlich keine Erstbegehungsgefahr begründen könne (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 27 = OLGR 2003, 32 = AfP 2003, 63; OLG Hamburg AfP 1992, 279 = Recht und Medien 1991, 250; LG Essen v. 12.1.2006 - 4 O 480/05 = ZUM-RD 1006, 183).

    Es muss einem Presseorgan nicht nur möglich sein, sondern es ist als Bestandteil der journalistischen Sorgfalt sogar gefordert, einen Beteiligten mit Vorwürfen eines anderen Beteiligten zu konfrontieren, um den Wahrheitsgehalt zu überprüfen (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 37).

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Die Ursprungsfassung des Drehbuchs eines Films, der mit Änderungen gegenüber dieser Ursprungsfassung realisiert worden ist, hat dagegen jegliche Funktion und Verwertbarkeit verloren, so dass sie - vergleichbar dem im Zuge einer bloßen Recherche angefertigten Entwurf einer Presseveröffentlichung (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 20.2.2002, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38 f.) - nach Fertigstellung der Endfassung vernichtet oder in einer Form archiviert wird, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Die Ursprungsfassung des Drehbuchs eines Films, der mit Änderungen gegenüber dieser Ursprungsfassung realisiert worden ist, hat dagegen jegliche Funktion und Verwertbarkeit verloren, so dass sie - vergleichbar dem im Zuge einer bloßen Recherche angefertigten Entwurf einer Presseveröffentlichung (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.2. 2002, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38 f.) - nach Fertigstellung der Endfassung vernichtet oder in einer Form archiviert wird, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
  • LG Hamburg, 13.03.2015 - 324 O 640/14

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Die Medien haften für die Verbreitung eines Gerüchts selbst dann, wenn sie sich distanzieren (Soehring aaO § 16 Rn. 27), da es andernfalls in der Hand des Verbreiters liegen würde, in der Form der Mitteilung von Gerüchten rechtsfolgenfrei die Ehre eines anderen aufs Empfindlichste zu verletzen (Breutz/Weyhe aaO; OLG Frankfurt Urteil v. 20.02.2002, 23 U 212/01 - Juris).
  • LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 514/12

    Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen des Vorstandschefs eines

    Im Übrigen müssen sorgfältige Recherchen angestellt werden (BGH NJW 1993, 930 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 37).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.09.2002 - 17 U 119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5947
OLG Karlsruhe, 10.09.2002 - 17 U 119/01 (https://dejure.org/2002,5947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2002 - 17 U 119/01 (https://dejure.org/2002,5947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2002 - 17 U 119/01 (https://dejure.org/2002,5947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kenntnis eines Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nach Zugang eines Sanierungsvorschlages; Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung

  • Judicialis

    GesO § 10 I Nr. 4

  • rechtsportal.de

    GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 769
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2002 - 17 U 119/01
    Zwar ist es ausreichend, wenn dies hinsichtlich weniger Gläubiger mit wesentlichen Forderungen zutrifft, wobei an das Merkmal des ernsthaften Einforderns geringe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH WM 1998, 2345/2346 = NJW-RR 1999, 272 f.).

    Was die subjektiven Voraussetzungen in der Person des Anfechtungsgegners betrifft, so schadet ihm bereits einfache Fahrlässigkeit, sofern ihm Tatsachen bekannt sind, die den Verdacht der Zahlungsunfähigkeit begründen (vgl. BGH WM 1998, 2345/2347).

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2002 - 17 U 119/01
    Auch der Umstand, dass der Schuldner noch einzelne Gläubiger befriedigt, schließt die Zahlungseinstellung im Sinne der Anfechtungsvorschriften nicht aus (BGH NJW 1995, 2103; ZIP 2002, 1408/1412).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2002 - 17 U 119/01
    Auch der Umstand, dass der Schuldner noch einzelne Gläubiger befriedigt, schließt die Zahlungseinstellung im Sinne der Anfechtungsvorschriften nicht aus (BGH NJW 1995, 2103; ZIP 2002, 1408/1412).
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