Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4086
OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03 (https://dejure.org/2003,4086)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2003 - 6 U 63/03 (https://dejure.org/2003,4086)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2003 - 6 U 63/03 (https://dejure.org/2003,4086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsanspruch gemäß § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in Verbindung mit § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Vermutung der Wettbewerbsförderungsabsicht; Warnung vor einem Mitbewerber als wettbewerbswidriges Verhalten; ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BGB § 242; ; BGB §§ 823 ff.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; ZPO § 91; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 307 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 823 Abs. 1 § 1004; UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Herabsetzung eines Mitbewerbers; Unterrichtung über schlechte Erfahrungen mit einem Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Warning"-Mails rechtswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pauschale Verunglimpfung eines Geschäftspartners

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Warning"-Mails rechtswidrig

Verfahrensgang

  • LG Köln - 28 O 667/02
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03

Papierfundstellen

  • afp 2004, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Während außerhalb des Wettbewerbsrechts Unterlassungsansprüche insbesondere aus § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 BGB - das hat das Landgericht richtig gesehen - nur bei falschen Tatsachenbehauptungen oder bei Werturteilen in Betracht kommen, die als sog. "Schmähkritik" zu bezeichnen sind und ausschließlich dazu dienen, den Kritisierten zu diffamieren (siehe hierzu BVerfG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 237 "Dubioses Geschäftsgebaren"; BGH GRUR 1975, 208, 209 f. "Deutschland-Stiftung" und BGH GRUR 1962, 324 "Doppelmörder", jeweils m.w.N.), sind verletzende Äußerungen über die Person, das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Ware oder Leistung eines Mitbewerbers nicht schon deshalb zulässig, weil sie entweder wahr sind oder aber lediglich bloße Werturteile darstellen, die abzugeben grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt sind.
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Wenn auch im Rahmen des § 1 UWG verletzende Äußerungen über einen Dritten nicht stets rechtswidrig sind, weil auch hier das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und ggf. auch das Aufklärungsinteresse des Adressaten und auch dasjenige der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 1984, 214, 215 "Copy Charge"), gilt von jeher der Grundsatz, dass bei Äußerungen, die zu Wettbewerbszwecken getan sind und bei denen die Meinungsfreiheit und das Informationsinteresse Dritter oder der Allgemeinheit lediglich als Mittel zur Förderung privater Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden, strengere Anforderungen gelten als bei solchen, die keinen wettbewerblichen Bezug haben, zumal bei personenbezogenen Äußerungen eine erhöhte Gefahr unsachlicher Beeinflussung besteht (BGH GRUR 1966, 92, 94 "Bleistiftabsätze").
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Es entspricht nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1982, 234, 236 "Großbanken-Restquoten" und BGH GRUR 1974, 477, 479 "Hausagentur"), dass diese Unterscheidung im Rahmen des § 1 UWG nicht getroffen werden muss, wenn die Äußerung auf jeden Fall wettbewerbswidrig und daher gemäß § 1 UWG zu unterlassen ist.
  • BGH, 05.01.1962 - VI ZR 72/61

    Doppelmörder / Popps Helfer

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Während außerhalb des Wettbewerbsrechts Unterlassungsansprüche insbesondere aus § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 BGB - das hat das Landgericht richtig gesehen - nur bei falschen Tatsachenbehauptungen oder bei Werturteilen in Betracht kommen, die als sog. "Schmähkritik" zu bezeichnen sind und ausschließlich dazu dienen, den Kritisierten zu diffamieren (siehe hierzu BVerfG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 237 "Dubioses Geschäftsgebaren"; BGH GRUR 1975, 208, 209 f. "Deutschland-Stiftung" und BGH GRUR 1962, 324 "Doppelmörder", jeweils m.w.N.), sind verletzende Äußerungen über die Person, das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Ware oder Leistung eines Mitbewerbers nicht schon deshalb zulässig, weil sie entweder wahr sind oder aber lediglich bloße Werturteile darstellen, die abzugeben grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt sind.
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Wenn auch im Rahmen des § 1 UWG verletzende Äußerungen über einen Dritten nicht stets rechtswidrig sind, weil auch hier das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und ggf. auch das Aufklärungsinteresse des Adressaten und auch dasjenige der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 1984, 214, 215 "Copy Charge"), gilt von jeher der Grundsatz, dass bei Äußerungen, die zu Wettbewerbszwecken getan sind und bei denen die Meinungsfreiheit und das Informationsinteresse Dritter oder der Allgemeinheit lediglich als Mittel zur Förderung privater Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden, strengere Anforderungen gelten als bei solchen, die keinen wettbewerblichen Bezug haben, zumal bei personenbezogenen Äußerungen eine erhöhte Gefahr unsachlicher Beeinflussung besteht (BGH GRUR 1966, 92, 94 "Bleistiftabsätze").
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass derjenige, der in Wettbewerbsabsicht einen Mitbewerber durch eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil pauschal herabsetzt, strenger beurteilt wird als jemand, der das ohne Wettbewerbsabsicht getan hat (vgl. hierzu Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 1 UWG Rn. 317 unter Hinweis auf BGH GRUR 1964, 392, 394 "Weizenkeimöl").
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Während außerhalb des Wettbewerbsrechts Unterlassungsansprüche insbesondere aus § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 BGB - das hat das Landgericht richtig gesehen - nur bei falschen Tatsachenbehauptungen oder bei Werturteilen in Betracht kommen, die als sog. "Schmähkritik" zu bezeichnen sind und ausschließlich dazu dienen, den Kritisierten zu diffamieren (siehe hierzu BVerfG NJW 1993, 1462; BGH GRUR 1995, 237 "Dubioses Geschäftsgebaren"; BGH GRUR 1975, 208, 209 f. "Deutschland-Stiftung" und BGH GRUR 1962, 324 "Doppelmörder", jeweils m.w.N.), sind verletzende Äußerungen über die Person, das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Ware oder Leistung eines Mitbewerbers nicht schon deshalb zulässig, weil sie entweder wahr sind oder aber lediglich bloße Werturteile darstellen, die abzugeben grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt sind.
  • BGH, 22.02.1974 - I ZR 106/72

    Hausagentur

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03
    Es entspricht nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1982, 234, 236 "Großbanken-Restquoten" und BGH GRUR 1974, 477, 479 "Hausagentur"), dass diese Unterscheidung im Rahmen des § 1 UWG nicht getroffen werden muss, wenn die Äußerung auf jeden Fall wettbewerbswidrig und daher gemäß § 1 UWG zu unterlassen ist.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 152/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich einer Pressemitteilung

    Das unterscheidet den vorliegenden Fall bereits grundlegend von demjenigen, der der in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des OLG Köln (OLGR Köln 2003, 374 = AfP 2004, 63) zugrunde lag.
  • LG Coburg, 08.12.2004 - 22 O 503/04

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Vermögensberatung ; Haftung der

    Die Übermittlung von Valuta gehörte dagegen nicht zu ihren Aufgaben (vgl. Beschluss des OLG Bamberg vom 22.3.2 0 04, Aktenzeichen: 6 U 63/03).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 4 W 3038/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4308
OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 4 W 3038/02 (https://dejure.org/2002,4308)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.11.2002 - 4 W 3038/02 (https://dejure.org/2002,4308)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. November 2002 - 4 W 3038/02 (https://dejure.org/2002,4308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Streithilfekosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich; Kosten der Nebenintervention; Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers; Prozeßvergleich ohne Beteiligung des Streithelfers; Verfügungsbefügnis über Kostenerstattungsanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 98; ; ZPO § 101

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 98 § 101
    Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten des Streithelfers bei Kostenaufhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 101, 98
    Zivilprozessrecht, Kostenrecht: Streithilfekosten bei Kostenaufhebung im Prozessvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 597
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 4 W 3038/02
    Demgegenüber billigt die herrschende Meinung im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer gegen den Gegner der von ihm unterstützen Partei einen Anspruch auf die Hälfte seiner außergerichtlichen Auslagen zu (BGH NJW 1967, 983; 1961, 460; OLG München - 17. Zivilsenat -, MDR 2002, 114; OLG München - 28. Zivilsenat -, MDR 1998, 989; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1093; Hans. OLG Bremen, OLG-Report 1999, 219; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1999, 127; OLG Dresden - 7. Zivilsenat -, NJW-RR 1998, 285; OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat -, OLG-Report 1998, 298; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 101 Rn. 11; Musielak-Wolst, aaO., § 101 Rn 8; Wieczorek-Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 101 Rn. 10; MüKo-Belz, ZPO, § 101 Rn 30; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 101 Rn 23/26; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 101 Rn 4).

    An dieser Rechtsfolge hält die herrschende Meinung selbst dann fest, wenn die Parteien im Vergleich einen Kostenerstattungs-Anspruch des Streithelfers ohne dessen Zustimmung ausdrücklich ausgeklammert oder gar ausgeschlossen haben (BGH NJW 1967, 983; OLG München - 28. Zivilsenat -, MDR 1998, 989; OLG Hamm, OLG-Report 2001, 146 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 2002, 140; Musielak-Wolst, aaO., Rn7).

    Fehlt - wie hier - eine solche Einwilligung und genehmigt der Streithelfer die zu seinem Nachteil abweichende Vereinbarung auch nicht nachträglich, so ist sie als Vertrag zu Lasten Dritter unwirksam (BGH NJW 1967, 983; 1961, 460; Senat, JurBüro 2001, 263 = MDR 2001, 415; OLG Hamm, OLG-Report 2001, 146; je m.w.N.; Musielak-Wolst, aaO., § 101 Rn 7; Zöller-Herget, aaO., § 101 Rn 8).

    Soweit hierzu Entscheidungen des Bundesgerichtshof veröffentlicht sind (BGH NJW 1967, 983; 196L, 460), liegen diese schon Jahrzehnte zurück und führten noch nicht zu einer einheitlichen Gerichtspraxis.

  • OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99

    Kosten der Nebenintervention bei gerichtlichem Vergleich - unbedingte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 4 W 3038/02
    An dieser Rechtsfolge hält die herrschende Meinung selbst dann fest, wenn die Parteien im Vergleich einen Kostenerstattungs-Anspruch des Streithelfers ohne dessen Zustimmung ausdrücklich ausgeklammert oder gar ausgeschlossen haben (BGH NJW 1967, 983; OLG München - 28. Zivilsenat -, MDR 1998, 989; OLG Hamm, OLG-Report 2001, 146 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 2002, 140; Musielak-Wolst, aaO., Rn7).

    Fehlt - wie hier - eine solche Einwilligung und genehmigt der Streithelfer die zu seinem Nachteil abweichende Vereinbarung auch nicht nachträglich, so ist sie als Vertrag zu Lasten Dritter unwirksam (BGH NJW 1967, 983; 1961, 460; Senat, JurBüro 2001, 263 = MDR 2001, 415; OLG Hamm, OLG-Report 2001, 146; je m.w.N.; Musielak-Wolst, aaO., § 101 Rn 7; Zöller-Herget, aaO., § 101 Rn 8).

  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 4 W 3038/02
    Demgegenüber billigt die herrschende Meinung im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer gegen den Gegner der von ihm unterstützen Partei einen Anspruch auf die Hälfte seiner außergerichtlichen Auslagen zu (BGH NJW 1967, 983; 1961, 460; OLG München - 17. Zivilsenat -, MDR 2002, 114; OLG München - 28. Zivilsenat -, MDR 1998, 989; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1093; Hans. OLG Bremen, OLG-Report 1999, 219; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1999, 127; OLG Dresden - 7. Zivilsenat -, NJW-RR 1998, 285; OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat -, OLG-Report 1998, 298; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 101 Rn. 11; Musielak-Wolst, aaO., § 101 Rn 8; Wieczorek-Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 101 Rn. 10; MüKo-Belz, ZPO, § 101 Rn 30; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 101 Rn 23/26; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 101 Rn 4).

    Fehlt - wie hier - eine solche Einwilligung und genehmigt der Streithelfer die zu seinem Nachteil abweichende Vereinbarung auch nicht nachträglich, so ist sie als Vertrag zu Lasten Dritter unwirksam (BGH NJW 1967, 983; 1961, 460; Senat, JurBüro 2001, 263 = MDR 2001, 415; OLG Hamm, OLG-Report 2001, 146; je m.w.N.; Musielak-Wolst, aaO., § 101 Rn 7; Zöller-Herget, aaO., § 101 Rn 8).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.06.2003 - 2 W 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7952
OLG Oldenburg, 24.06.2003 - 2 W 38/03 (https://dejure.org/2003,7952)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.06.2003 - 2 W 38/03 (https://dejure.org/2003,7952)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 2 W 38/03 (https://dejure.org/2003,7952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des OLG für Beschwerdeentscheidungen bei Beteiligung von Parteien mit allgemeinem Gerichtsstand im Ausland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auslegung von § 119 Abs. 1 Ziffer 1 b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidungen bei allgemeinem Gerichtsstand einer beteiligten Partei im Ausland

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung von § 119 Abs. 1 Ziffer 1 b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidungen bei allgemeinem Gerichtsstand einer beteiligten Partei im Ausland

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Ziffer 1 b

  • rechtsportal.de

    GVG § 119 Abs. 1 Ziffer 1b
    Zur Auslegung von § 119 Abs. 1 Ziffer 1 b GVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.10.2006 - VII ZB 24/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Zwangsvollstreckungsverfahren bei

    Die Gegenansicht verweist auf den Willen des Gesetzgebers sowie den Umstand, dass es im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht um von § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG vorausgesetzte Ansprüche i.S. von § 194 Abs. 1 BGB gehe (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2005, 1253; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 499, 500; OLG Oldenburg, OLGR 2003, 374; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 119 GVG Rdn. 15; Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 119 GVG Rdn. 9; Musielak/Wittschier, ZPO, 4. Aufl., § 119 GVG Rdn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7689
OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02 (https://dejure.org/2003,7689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2003 - 7 U 116/02 (https://dejure.org/2003,7689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 7 U 116/02 (https://dejure.org/2003,7689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Klageänderung im Berufungsverfahren; Fehlerhaftigkeit eines Tatbestands ; Unzutreffende Wiedergabe des Sachstands und Streitstands ; Rechtsschutzbedürfnis bei Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens ; Möglichkeit der Anmeldung einer Forderung; Rechtsverfolgung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 831 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1282; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 313 a Abs. Satz 1; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; GesO § 12 Abs. 1 Satz 1; ; AVGEltV § 1; ; VVG § 157

  • rechtsportal.de

    Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers im Insolvenzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 747
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich, wie sie hier erfolgt sind, hat der ausführende Bauunternehmer stets mit dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen zu rechnen (BGHNJW 1996, 387; 1971, 1313, 1314; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 22; OLG Köln, NJW-RR 1992, 983, 984; Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, § 823, Rn. E 243).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Denn wenn, wie hier, der Verwalter auch die sachliche Berechtigung der geltend gemachten Forderung bestreitet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er der Forderung bei einer Anmeldung im Gesamtvollstreckungsverfahren nicht ebenso widersprochen hätte, so dass jedenfalls in solchen Fällen ein berechtigtes Interesse des Gläubigers an einer Rechtsverfolgung außerhalb des Insolvenzverfahrens zu bejahen ist (vgl. BGH NJW 1996, 2035, 2036).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92

    Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Das Absonderungsrecht nach 157 VVG ist analog § 1282 BGB wie ein rechtsgeschäftlich bestelltes Pfandrecht zu behandeln (BGH NJW-RR 1993, 1306; Prölss/Martin/Voit, VVG, 26. Aufl., § 157, Rn. 3; Honsell/Baumann, Berliner Kommentar zum VVG, § 157, Rn. 5) und stellt als solches ein Absonderungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 GesO dar (vgl. Smid/Zeuner, GesO, 2. Aufl., § 12, Rn. 38, 39; Hess/Binz/Wienberg, GesO. 4. Aufl., § 12, Rn. 143 ff).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1995 - 1 U 163/93

    Verkehrssicherungspflicht eines Tiefbauunternehmens hinsichtlich unterirdisch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Stützt er sich dabei auf Informationen, die ihm nicht unmittelbar vom örtlich zuständigen Versorgungsträger erteilt worden sind, so hat er sich zumindest dann, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen angezeigt sind, unmittelbar mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen ins Benehmen zu setzen (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 276; Staudinger/Hager, a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1983, 152, 153; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 19, 20).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 129/81

    Tiefbau: Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Stützt er sich dabei auf Informationen, die ihm nicht unmittelbar vom örtlich zuständigen Versorgungsträger erteilt worden sind, so hat er sich zumindest dann, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen angezeigt sind, unmittelbar mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen ins Benehmen zu setzen (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 276; Staudinger/Hager, a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1983, 152, 153; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 19, 20).
  • OLG Frankfurt, 28.12.1992 - 1 U 126/91

    Reichweite der Erkundigungspflicht nach der Kabelschutzanweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Denn die Schuldnerin ist verpflichtet gewesen, durch eigene Nachforschungen die Richtigkeit solcher durch Dritte erteilter Informationen zu überprüfen (vgl. OLG Frankfurt/Main, VersR 1994, 445, 446, OLG Düsseldorf, VersR 1993, 106, 107; Staudinger/Hager, a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 30.04.1996 - 1 U 358/96

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Gestellung eines Baggers mit Fahrer für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Stützt er sich dabei auf Informationen, die ihm nicht unmittelbar vom örtlich zuständigen Versorgungsträger erteilt worden sind, so hat er sich zumindest dann, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen angezeigt sind, unmittelbar mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen ins Benehmen zu setzen (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 276; Staudinger/Hager, a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1983, 152, 153; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 19, 20).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92

    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers zur Vermeidung von Schäden an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02
    Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich, wie sie hier erfolgt sind, hat der ausführende Bauunternehmer stets mit dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen zu rechnen (BGHNJW 1996, 387; 1971, 1313, 1314; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 22; OLG Köln, NJW-RR 1992, 983, 984; Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, § 823, Rn. E 243).
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