Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02   

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https://dejure.org/2003,6521
OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02 (https://dejure.org/2003,6521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2003 - 9 W 21/02 (https://dejure.org/2003,6521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 9 W 21/02 (https://dejure.org/2003,6521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsentschädigung für ein Einfamilienhaus; Zahlungsanspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Weiternutzung einer Ehewohnung durch einen Ehegatten; Endgültige Trennung der Ehegatten ; Nutzung gemeinsam mit gemeinsamen Kindern ; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 745; ; BGB § 745 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgültige Trennung von Ehegatten: Nutzungsentschädigung zugunsten des ausziehenden Miteigentümers eines gemeinsamen Einfamilienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann zieht aus dem Eigenheim aus und verlangt von seiner geschiedenen Frau Nutzungsentschädigung: Das klappt nicht immer!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2692 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1009
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
    Dem steht nicht entgegen, dass dann, wenn sich Ehegatten endgültig trennen und einer von ihnen aus der beiden als Miteigentümern gehörenden Ehewohnung auszieht, ohne zu verlangen, dass ihm die Benutzung oder Mitbenutzung der Wohnung wieder eingeräumt wird, er nach § 745 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung verlangen kann (vgl. BGH FamRZ 1982, 355, 356, m. w. N.) und bei Streit der Ehegatten darüber, in welcher Höhe der in der Wohnung Verbleibende dem anderen eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, der andere nicht zunächst auf Zustimmung zu einer angemessenen Neuregelung zu klagen braucht, sondern vielmehr sofort den Zahlungsanspruch einklagen kann, der sich aus der angemessenen Neuregelung ergibt (BGH FamRZ 194, 822).
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
    Da sich die Höhe der Nutzungsentschädigung regelmäßig nach dem erzielbaren Mietwert unter Berücksichtigung der Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, insbesondere der Kosten und Lasten für die Wohnung richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. NJW 1996, 2153, FamRZ 1994, 822), ist von diesem Betrag der auf den Kläger entfallende hälftige Anteil an der Kreditbelastung in Abzug zu bringen.
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
    Da sich die Höhe der Nutzungsentschädigung regelmäßig nach dem erzielbaren Mietwert unter Berücksichtigung der Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, insbesondere der Kosten und Lasten für die Wohnung richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. NJW 1996, 2153, FamRZ 1994, 822), ist von diesem Betrag der auf den Kläger entfallende hälftige Anteil an der Kreditbelastung in Abzug zu bringen.
  • LG Frankfurt/Oder, 12.06.2007 - 6a S 167/06

    Entschädigung gegen den allein das gemeinschaftliche Hausgrundstück nutzenden

    Insbesondere wenn Ehegatten sich voneinander trennen, kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung einer ihnen gemeinschaftliche gehörenden und bisher gemeinschaftlich genutzten Ehewohnung verlangt werden (BGH NJW 1983, 1845 [1847]; NJW-RR 1993, 386 [387]; OLG Celle, NJW 2000, 1425; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791 [3792]; OLG Bbg, NJW-RR 2003, 1009; MünchKomm/Schmidt, § 745 BGB Rn. 35).

    Die begehrte Neuregelung kann statt auf die Abgabe einer Willenserklärung auch unmittelbar auf einen Zahlungsanspruch gerichtet sein, soweit die zu beanspruchende Regelung in regelmäßigen Zahlungen besteht (BGH NJW 1998, 372 [373]; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791 [3792]; OLG Bbg, NJW-RR 2003, 1009; MünchKomm/Schmidt, § 745 BGB Rn. 36).

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 03.02.2003 (Az.: 9 W 21/02 = NJW-RR 2003, 1009 ff.) ausgeführt, dass eine einvernehmlich erfolgende unentgeltliche Nutzung des Hauses durch die gemeinsamen, volljährigen und wirtschaftlich selbständigen Kinder keine Nutzung durch einen das Haus ebenfalls bewohnenden Ehepartner darstellt, so dass der ausgezogene Ehepartner von dem verbliebenen Ehepartner lediglich die auf dessen eigenen Anteil entfallende Nutzung vergütet verlangen kann.

    Damit hatte der ausgezogene Ehegatte im Einvernehmen mit dem anderen Miteigentümer über einen Teil des ihm zustehenden Nutzungsrechts verfügt (vgl. NJW-RR 2003, 1009 [1010]).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09

    Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung

    Danach kann nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung dieser Neuregelung der Benutzung und Verwaltung und bei Streit darüber, ob und in welcher Höhe der die frühere Ehewohnung allein weiter nutzende Ehepartner eine Nutzungsentschädigung an den andren zu zahlen hat, den in der gemeinsamen Wohnung verbliebenen Partner unmittelbar auf Zahlung der angemessenen Nutzungsvergütung in Anspruch nehmen, vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 03, 1009.
  • AG Ahaus, 19.03.2015 - 12 F 171/14

    Anspruch eines Miteigentümers gegen den in der gemeinschaftlichen Immobilie

    Da der Sohn folglich im Einvernehmen dort wohnt, hat die Antragstellerin auch im Einvernehmen mit dem Antragsgegner über einen Teil des ihr zustehenden Nutzungsrechts verfügt, so dass sie insoweit auch keine Nutzungsentschädigung von dem Antragsgegner verlangen kann (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 9 W 21/02).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03   

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https://dejure.org/2003,8624
OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03 (https://dejure.org/2003,8624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2003 - 23 W 110/03 (https://dejure.org/2003,8624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2003 - 23 W 110/03 (https://dejure.org/2003,8624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorherige Durchführung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens unter Würdigung des Beschwerdevortrages bei Vorlage einer Beschwerde an das Beschwerdegericht

  • Judicialis

    ZPO § 572 I; ; RpflG § 11 I

  • rechtsportal.de

    ZPO § 572 Abs. 1; RpflG § 11 Abs. 1
    Abhilfeverfahren als Voraussetzung für Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 412
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Der Senat hat, nachdem die Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht eingelegt worden ist, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache zur Durchführung des Abhilfeverfahrens an die Ausgangsinstanz zurückzureichen (dazu OLG Hamm OLGR 2003, 391; OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; OLG Rostock OLGR 2006, 193; OLG Köln OLGR 2005, 582; Zöller/Heßler, a.a.O., § 572 Rn. 4).
  • OLG Köln, 16.01.2015 - 17 W 16/15

    Begriff derselben Angelegenheit i.S. von Nr. 1008 RVG -VV

    Die Vorlage der Beschwerde ohne jedes Eingehen auf deren Begründung widerspricht dem Zweck des Abhilfeverfahrens, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 582 = juris Rn 2; OLG Hamm, MDR 04, 412 = OLGR 2003, 391; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 288 f. = juris Rn 3).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09

    Anforderungen an die Abhilfeprüfung bei Kostenbeschwerde

    6 Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin an das Landgericht zurückzugeben (OLG Hamm, MDR 2004, 412; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Hessler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn. 4).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    7 3. Weist das Nichtabhilfeverfahren schwere Mängel auf, so kann das Beschwerdegericht, gegebenenfalls unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfe- bzw. Vorlageverfügung, die Sache an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2000, 412; Prütting/Helms/-Abramenko § 68 Rn. 12; Keidel/Sternal § 68 Rn. 34; zum zivilprozessualen Abhilfeverfahren: OLG Hamm MDR 2004, 412; Zöller/Heßler § 572 Rn. 4 m.w.N.; Baumbach/-Hartmann § 572 Rn. 10; MünchKommZPO/Lipp § 572 Rn. 14).
  • OLG Köln, 24.08.2009 - 4 WF 88/09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Zudem ist durch diese Verfahrensweise dem Zweck des Abhilfeverfahrens, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen, nicht Rechnung getragen worden (vgl. hierzu OLG Köln, OLG-Report 2005, 582; OLG Hamm, MDR 2004, 412; Münchner Kommentar zur ZPO, 3. Auflage, § 572 Rdnr. 16).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2023 - 6 W 19/23

    Zurückverweisung eines Kostenfestsetzungsverfahrens an den zuständigen

    Es darf indes der mit §§ 572 Abs. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG verfolgte Zweck nicht unterlaufen werdend, durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle ein weiteres Beschwerdeverfahren zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2003 - 23 W 110/03, juris Rn. 3).
  • OLG Köln, 28.07.2005 - 19 W 37/05

    Nichtabhilfeentscheidung ohne Kenntnisnahme der Beschwerdebegründung -

    In einem solchen Fall kann das Beschwerdegericht das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfe an die Ausgangsinstanz zurückgeben (vgl. OLG Hamm OLG-R 2003, 391; OLG Nürnberg OLG-R 2004, 38f; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 653; Zöller-Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 572 Rz. 4).
  • KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12

    "Aufhebung und Zurückverweisung bei Streitwertbeschwerde im

    Denn erforderlich ist in der Regel - und auch im Streitfall - eine eingehende Auseinandersetzung mit neu vorgebrachten Gründen in der Beschwerde (Senat a.a.O.; OLG München MDR 2004, 291; siehe auch OLG Hamm MDR 2004, 412; OLG Köln FamRZ 2002, 893; OLG Brandenburg MDR 2002, 844).
  • OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 874/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorlage an das Beschwerdegericht

    Zudem ist durch diese Verfahrensweise dem Zweck des Abhilfeverfahren, Beschwerden auf einen möglichst einfachen Weg zu erledigen, nicht Rechnung getragen worden (OLG Köln, OLGR 2005, 582; OLG Hamm, MDR 04, 412; Münchener Kommentar zur ZPO , 3. Aufl. 572 Rdnr. 16).
  • OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorlage an das Beschwerdegericht

    Zudem ist durch diese Verfahrensweise dem Zweck des Abhilfeverfahren, begründete Beschwerden auf einen möglichst einfachen Weg zu erledigen, nicht Rechnung getragen worden (OLG Köln, OLGR 2005, 582; OLG Hamm, MDR 04, 412; Münchner Kommentar zur ZPO , 3. Aufl., § 572 Rdnr. 16).
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 17 W 124/13

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren bei Einlegung der sofortigen Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 7 W 91/12
  • OLG Köln, 04.02.2013 - 17 W 235/12

    Verpflichtung zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Parteien bzgl.

  • OLG Koblenz, 18.01.2011 - 6 W 754/10

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren; Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen

  • LG Dessau-Roßlau, 15.03.2012 - 1 T 63/12

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Restschuldbefreiung: Verletzung des

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5697
OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03 (https://dejure.org/2003,5697)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.07.2003 - 13 Verg 12/03 (https://dejure.org/2003,5697)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 13 Verg 12/03 (https://dejure.org/2003,5697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bestimmung des Verhältnisses von Obsiegen und Unterliegen nach Antragsauslegung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Beurteilung des Unterliegens ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens; Berücksichtigung der Erreichung des Antragsziels bei der Kostenentscheidung; Formulierung der Anträge in einem Vergabenachprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens; Berücksichtigung der Erreichung des Antragsziels bei der Kostenentscheidung; Formulierung der Anträge in einem Vergabenachprüfungsverfahren

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenerstattung im Vergabekammerverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 116 Abs. 1 S. 1 § 120 Abs. 2 § 128 Abs. 3
    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 566 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 124
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03
    Für die Beurteilung insoweit kommt es auf den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von den Beteiligten gestellten Anträgen an (OLG Jena a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 28. September 2001 - 1 Verg 9/01; OLG Celle, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 13 Verg 5/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03
    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, denn die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01 und 13. Februar 2003 - 13 Verg 2/02 sowie vom 6. Juni 2003 - 13 Verg 5/03; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1627; OLG Jena, 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01).
  • OLG Celle, 18.04.2001 - 13 Verg 5/01

    Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03
    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, denn die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01 und 13. Februar 2003 - 13 Verg 2/02 sowie vom 6. Juni 2003 - 13 Verg 5/03; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1627; OLG Jena, 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01).
  • OLG Jena, 30.01.2002 - 6 Verg 9/01

    Vergabekammer / Kostenentscheidung / Vergabestelle

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03
    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, denn die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01 und 13. Februar 2003 - 13 Verg 2/02 sowie vom 6. Juni 2003 - 13 Verg 5/03; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1627; OLG Jena, 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01).
  • OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03
    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, denn die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01 und 13. Februar 2003 - 13 Verg 2/02 sowie vom 6. Juni 2003 - 13 Verg 5/03; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1627; OLG Jena, 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01).
  • VK Sachsen, 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

    Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

    Die dazu dargestellte Rechtsauffassung wird nämlich der Antragsteller als eigene durchsetzen (OLG Celle, B. v. 14.7.2003 - Az.: 13 Verg 12/03).
  • OLG Celle, 05.09.2003 - 13 Verg 19/03

    Materielle Rechtskraftwirkung der Entscheidung einer Vergabekammer; Erneute

    Der Senat hat in dem Beschwerdeverfahren über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer zum Az.: VK 3/2003 (13 Verg 12/03) bereits ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin in jenem Verfahren VK 3/2003 in nicht unerheblichem Maße unterlegen ist, weil die Vergabekammer die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin, der dortigen Antragstellerin, nicht übernommen hat.
  • VK Niedersachsen, 03.02.2014 - VgK-48/13

    Angebotswertung bei ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich der Textilen

    Bleibt das Ergebnis der neu vorzunehmenden Bewertung offen, ist eine Halbierung der Kosten angezeigt (OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2003, 13 Verg 12/03).
  • VK Niedersachsen, 17.05.2011 - VgK-10/11

    Verpflichtung des Auftragsgebers in einem Vergabeverfahren zum Neueintritt in die

    Das Oberlandesgericht Celle ( Beschluss vom 14.07.2003, Az.: 13 Verg 12/03 ) hat einem sehr offen formulierten Nachprüfungsantrag die Bedeutung unterlegt, dass sich die Vergabekammer die Auffassung der Antragstellerin zu eigen und zum Maßstab der Wertung machen möge.
  • VK Niedersachsen, 08.11.2013 - VgK-34/13

    Von der Baubeschreibung abweichende Angebote sind auszuschließen!

    Bleibt das Ergebnis der neu vorzunehmenden Bewertung offen, ist eine Halbierung der Kosten angezeigt (OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2003, 13 Verg 12/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04

    Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Celle (Beschluss v. 14.07.2003, Az.: 13 Verg 12/03) entgegen, wonach ein Antrag, ,,unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer erneut zu bewerten", nichts anderes darstellt, als die formelle Fassung des Begehrens der Antragstellerin, die Vergabekammer möge sich ihre, der Antragstellerin, Rechtsauffassung zu Eigen machen und sodann diese Rechtsauffassung der Antragstellerin als Rechtsauffassung der Vergabekammer zum Maßstab der Bewertung der Angebote machen.
  • VK Niedersachsen, 29.10.2013 - VgK-34/13

    Ausschreibung der Herstellung einer Baustraße einschließlich Verfüllung eines

    Bleibt das Ergebnis der neu vorzunehmenden Bewertung offen, ist eine Halbierung der Kosten angezeigt (OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2003, 13 Verg 12/03).
  • VK Niedersachsen, 12.12.2011 - VgK-52/11

    Zulässigkeit der Auswahl eines sog. "Postkonsolidierer" für das Abholen,

    Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 14.07.2003, Az.: 13 Verg 12/03) hat einem sehr offen formulierten Nachprüfungsantrag die Bedeutung unterlegt, dass sich die Vergabekammer die Auffassung der Antragstellerin zu eigen und zum Maßstab der Wertung machen möge.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10171
OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03 (https://dejure.org/2003,10171)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.05.2003 - 2 W 73/03 (https://dejure.org/2003,10171)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 2 W 73/03 (https://dejure.org/2003,10171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Geschlossene Unterbringung; Abbruch einer fachpsychiatrischen ambulanten Behandlung; Gefahr der Eigengefährdung und Fremdgefährdung; Voraussetzungen der geschlossenen Unterbringung; Unterbringung als geeignetes Mittel zur Durchsetzung einer Untersuchung; Güterabwägung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung bei chronifizierter Schizophrenie

  • Judicialis

    BGB § 1906 I

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1
    Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03
    Problematischer Punkt, zu dem die angefochtene Entscheidung keinerlei Ausführungen enthält, ist die von Verfassungs wegen gebotene Güterabwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1998, 1774).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Dies folgt schon daraus, dass in diesem Falle nicht nur die Unterbringung und ihre Dauer, sondern auch der mit der Zwangsbehandlung verbundene Eingriff und dessen Folgen in die gebotene Güterabwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen sind (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2003, 223, 224).
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Weder der Anhörung noch dem sonstigen Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die chronische Krankheit der Betroffenen sich durch den erneuten Ausbruch erheblich verschlimmert hat oder verschlimmern wird (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2003, 223/224).
  • OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07

    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung

    Es müssen dann konkrete krankheitsbedingte Ereignisse feststehen, aus denen sich mit erforderlicher Wahrscheinlichkeit auf die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung oder einer Selbsttötung schließen lässt (Senat Beschluss vom 07.05.2003, 2 W 73/03, OLGR Schleswig 2003, 391 = BtPrax 2003, 223).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Dabei mag im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art genügen, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung und eine damit einhergehende Verwahrlosung des Betroffenen durch die regelmäßige medikamentöse Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert wird (vgl. SchlHOLG FGPrax 2005, 136 (137); SchlHOLG OLGR 2003, 391 (392)).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9833
OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01 (https://dejure.org/2002,9833)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2002 - 21 U 3904/01 (https://dejure.org/2002,9833)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 21 U 3904/01 (https://dejure.org/2002,9833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Umfang einer Einwilligung

  • Wolters Kluwer

    Zeitungsberichte über Angriffe von Punkern auf einen Juristen; Reichweite einer Einwilligung in die Aufdeckung der Anonymität; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch einen Zeitungsartikel; Veröffentlichung eines Fotos; Behauptung der Provokation von ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 1004
    Zeitungsberichte über Angriffe von Punkern auf einen Juristen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 23236/00
  • OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
    Die Entscheidung, ob eine hinreichend schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AFP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON - NJW-RR 2001, 629 - 140.000 DM für drei Bussis).

    Dies gilt auch für den Geldentschädigungsanspruch (BGH in BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; vgl. Soehring, a.a.O., Rn. 32.6).

    Durch einen - denselben Leserkreis erreichenden (vgl. BGHZ 132, 13/29 - Der Lohnkiller) - Bericht über die Verfahrenseinstellung in der Zeitung der Beklagten wäre ein befriedigender Ausgleich für den Artikel über die erstinstanzliche Verurteilung des Klägers möglich gewesen.

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
    Die Beweislast für die Wahrheit einer ehrenrührigen Behauptung liegt gemäß § 186 StGB bei den Beklagten, weil dessen Beweisregel auch in das Zivilrecht transformiert wird (BGH NJW 1974, 1710 - Arbeitsrealitäten; AfP 1975, 911 = NJW 1995, 1882 - Geist von Oberzell; vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rn. 594).
  • OLG München, 05.12.1997 - 21 U 3698/97

    Seppl in der Lederhose / Bonnbon

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
    Die Entscheidung, ob eine hinreichend schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AFP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON - NJW-RR 2001, 629 - 140.000 DM für drei Bussis).
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
    Die Entscheidung, ob eine hinreichend schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AFP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON - NJW-RR 2001, 629 - 140.000 DM für drei Bussis).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
    Auch ist zu berücksichtigen, daß es sich um ein Berufungsurteil handelt, das mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht angefochten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388).
  • KG, 13.04.1999 - 9 U 1606/99

    Anspruch auf Unterlassung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
    In einem solchen Fall darf die Schlagzeile nicht ohne Berücksichtigung dieses unmittelbar nachgeordneten Texts gewertet werden (vgl. KG AfP 1999, 369; Soehring, a.a.O.).
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

    Auszug aus OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
    Die Beweislast für die Wahrheit einer ehrenrührigen Behauptung liegt gemäß § 186 StGB bei den Beklagten, weil dessen Beweisregel auch in das Zivilrecht transformiert wird (BGH NJW 1974, 1710 - Arbeitsrealitäten; AfP 1975, 911 = NJW 1995, 1882 - Geist von Oberzell; vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rn. 594).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18

    Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen

    Vielmehr ist zugunsten der Beklagten in Rechnung zu stellen, dass sie die von ihr als Fehler bezeichneten Eingriffe, nachdem diese ihr bekannt geworden waren, von sich aus korrigiert hat, indem sie nach ihrem unbestritten gebliebenen Vortrag den Klarnamen und das unzensierte Lichtbild des Klägers alsbald aus ihren Internet-Seiten entfernen ließ (vgl. Senat, Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 47/16; OLG Frankfurt, AfP 2017, 426; s. auch OLG München, OLGR 2003, 391).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.06.2003 - 5 W 330/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13958
OLG Koblenz, 03.06.2003 - 5 W 330/03 (https://dejure.org/2003,13958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.2003 - 5 W 330/03 (https://dejure.org/2003,13958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 5 W 330/03 (https://dejure.org/2003,13958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen; Angemessenheit eines Stundensatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZSEG § 3 Abs. 3 lit. a
    Erhöhung der Sachverständigenvergütung wegen Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Lehre

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 1 U 157/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28338
OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 1 U 157/02 (https://dejure.org/2003,28338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2003 - 1 U 157/02 (https://dejure.org/2003,28338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2003 - 1 U 157/02 (https://dejure.org/2003,28338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 612 Abs. 1
    Anforderungen an die Vereinbarung einer Vergütung in einem Pflegevertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 1 U 157/02
    Vergleichbare rechtliche Beziehungen zwischen der gesetzlichen Krankenkasse, ihrem Mitglied und dem Leistungserbringer bestehen auch beim Krankenhausvertrag (vgl. BGHZ 89, 250, 255; BGH NJW 1998, 1778, 1779).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 1 U 157/02
    Vergleichbare rechtliche Beziehungen zwischen der gesetzlichen Krankenkasse, ihrem Mitglied und dem Leistungserbringer bestehen auch beim Krankenhausvertrag (vgl. BGHZ 89, 250, 255; BGH NJW 1998, 1778, 1779).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 1 U 157/02
    Eine Namensunterschrift im Sinne der §§ 127, 126 Abs. 1 BGB schließt grundsätzlich die Urkunde räumlich ab, steht also unterhalb des vereinbarten Vertragstextes (BGH NJW 1991, 487, 488; Palandt/Heinrichs, 61. Auflage, BGB § 126 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19661
OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,19661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2003 - 1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,19661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2003 - 1 U 149/02 (https://dejure.org/2003,19661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
    Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung bei Auszahlung darlehensweise zur Verfügung gestellter Mittel als Nettolohn an die Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 303 O 115/02
  • OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02
    Zwar trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast für die behauptete Zahlungsfähigkeit der GmbH (BGH NJW 2002/1123, 1124).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 123/00

    Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2003 - 1 U 149/02
    Diese mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 97/1238 und NJW 2002/1122) in Einklang stehende Ansicht des Landgerichts war angesichts des erstinstanzlichen Vortrags der Beklagten gerechtfertigt.
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