Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1863
OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02 (https://dejure.org/2002,1863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2002 - 15 W 338/02 (https://dejure.org/2002,1863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2002 - 15 W 338/02 (https://dejure.org/2002,1863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 168 S. 1, 672 S. 1
    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers; Bereich der Vermögensverwaltung; Notarielle Generalvollmacht; Fehlender Nachweis des Fortbestehens der Vollmacht über den Tod hinaus als Eintragungshindernis; Auslegung der Vollmachtsurkunde

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts einer ersten und der weiteren Beschwerde in einem grundbuchrechtlichen Rechtsstreit über das Fortbestehen einer Vollmacht der eingetragenen Eigentümerin über ihren Tod hinaus; Voraussetzungen eines grundbuchrechtlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersvorsorgevollmacht - Erlöschung mit dem Tod des Vollmachtgebers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen der Altersvorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers

  • Judicialis

    BGB § 168 S. 1; ; BGB § 672 S. 1

  • rewis.io
  • der-rechtsberater.de

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 168 S. 1 § 672 S. 1
    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 87 (Leitsatz)

    BGB §§ 168 S. 1, 672 S. 1
    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Altervorsorgevollmacht erlischt mit Tod des Vollmachtgebers

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 800
  • DNotZ 2003, 120
  • FamRZ 2003, 324
  • WM 2003, 2066
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.08.1959 - BReg. 2 Z 114/59

    Vertretung; Gesetzlich; Vollmacht; Erlöschen; Beendigung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch grundbuchverfahrensrechtlich die Auslegungsregel des § 672 S. 1 BGB zum Nachweis des Fortbestehens der Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus ausreicht, sofern sich die Grundlage der Vermutung, nämlich das Vorliegen eines Auftragsverhältnisses, aus dem Inhalt der in der Form des § 29 GBO vorgelegten Vollmacht ergibt (vgl. BayObLG NJW 1959, 2119; KG DNotZ 1972, 18, 20; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 19, Rdnr. 81).
  • BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 31/91
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02
    In diesem Zusammenhang kann der Senat offen lassen, ob die vom Landgericht vorgenommene Auslegung der Vollmachtsurkunde im Ausgangspunkt nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unter dem Gesichtspunkt unterliegt, daß diese in erster Linie zur Vornahme des materiell-rechtlichen Rechtsgeschäfts (hier der Auflassung, § 925 BGB) erteilt ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 365, 366; MittBayNot 1995, 293, 294).
  • OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14

    Grundbuchverfahren auf Löschung eines Nießbrauchs: Gültigkeit einer

    Bei einer Altersvorsorgevollmacht, die im Weg eines Auftragsverhältnisses dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht entsprechend dem Umfang der Vertretungsmacht eines Betreuers einräumen soll, geht die herrschende, vom Senat geteilte Meinung davon aus, dass sie mit dem Tod des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung erlischt (OLG Hamm DNotZ 2003, 120; Fischer in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 672 Rn. 2; Staudinger/Schilken BGB Bearb. Juli 2009 § 168 Rn. 26; Palandt/Ellenberger § 168 Rn. 4; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. Rechtsgeschäftliche Vollmacht und gesetzliche Vertretung Rn. 41; Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VII Rn. 110; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3570; kritisch Staudinger/Martinek Bearb. Februar 2006 § 672 Rn. 5: "fragwürdig").

    Dies deutet auch hinsichtlich ihrer Geltungsdauer auf eine Beschränkung hin (OLG Hamm DNotZ 2003, 120/121).

  • OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23

    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall

    Im Gegensatz zu der vom Grundbuchamt benannten Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss v. 17.09.2002, 15 W 338/02 dort Rn. 12 - juris) ist dem Text der hier vorgelegten Vollmachterklärung auch nicht ausdrücklich zu entnehmen, dass ihr Zweck darin besteht, die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2023 - 19 W 60/23

    Geltung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

    Diese lassen sich dahin zusammenfassen, dass je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse und nicht nur auf das Vermögen des Auftraggebers ausgerichtet ist, desto eher das Erlöschen des Auftrags mit dem Tode des Auftraggebers anzunehmen ist (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2002 - 15 W 338/02 -, juris-Rn. 13; OLG München ZEV 2014, 615; MüKoBGB/Schubert, 9. Aufl. 2021, BGB § 168 Rn. 43).
  • LG Berlin, 09.04.2008 - 84 O 55/07

    Notar hafttet wegen Rückgabe einer Bürgschaft; Haftung eines Notars bei Rückgabe

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, wenngleich sie ausschließlich zu den sogenannten Vorauszahlungsfällen ergangen sein mag, ist aber zu entnehmen, dass die vom Bauträger zu stellende Bürgschaft nach § 7 MaBV auch einen Ausgleich für die von dem Bauherrn eingegangene Verpflichtung darstellen soll, die Vergütung nicht erst, entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 641 Abs. 1 S. 1 BGB , bei der Abnahme entrichten zu müssen ( BGH DNotZ 2003, 120; BGH DNotZ 2002, 872 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7379
OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01 (https://dejure.org/2002,7379)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2002 - 9 UF 785/01 (https://dejure.org/2002,7379)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 9 UF 785/01 (https://dejure.org/2002,7379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Trennungsunterhalt - Hausfrauenehe

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 Abs. 1 §§ 1569 1581
    Erwerbsobliegenheit des bisher haushaltsführenden Ehegatten nach Trennung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsobliegenheit und Wohnvorteil beim Trennungsunterhalt; Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten nach Rückübertragung von auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Ansprüchen; Erwerbsobliegenheit des haushaltsführenden Ehegatten vor Ablauf des Trennungsjahres; ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Muss Nur-Hausfrau nach der Trennung sofort jobben? - Gericht billigt Trennungsjahr als Übergangszeit zu

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1816
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78

    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Es muss zumindest für eine geraume Zeit der bisherige Status des unterhaltsberechtigten Ehegatten beibehalten werden, schon um nicht das endgültige Scheitern der Ehe zu fördern, indem die Scheidungsfolgen vorweggenommen werden und damit die Trennung vertieft wird (vgl. BGH FamRZ 1979, 569 ; Wendl/Pauling, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 4 Rdn. 18).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Deshalb kann man im Regelfall vor Ablauf des Trennungsjahres vom haushaltsführenden Ehegatten noch keine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwarten (BGH FamRZ 1990, 283, 286).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Im Fall des § 1581 BGB schlägt der Unterhaltsanspruch des Berechtigten in einen Billigkeitsanspruch um, dessen Umfang das Gericht unter Abwägung der beiden Eheleuten zur Verfügung stehenden Mittel sowie der beiderseits zu befriedigenden Bedürfnisse nach individuellen Gesichtspunkten zu bestimmen hat (BGH FamRZ 1990, 260 ).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    sowie die Haushaltsführung durch die Klägerin, an deren Stelle ab Juli 2002 das dieser fiktiv zuzurechnende Erwerbseinkommen in die Berechnung einzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 2001, 986 ).
  • BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01

    Zur Ausrichtung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt an der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2002 (NJW 2002, 2701 ) gebietet jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Vorschrift des § 1581 BGB beim Trennungsunterhalt entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszurichten hat.
  • OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Dieser ist i.d.R. nach unten begrenzt durch den für die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern maßgebenden "notwendigen" Unterhalt und nach oben durch den gegenüber volljährigen Kindern geltenden "angemessenen" Unterhalt (BGH aaO.) und beläuft sich nach der Rechtsprechung des Senates regelmäßig auf den Mittelbetrag zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen (Urteil vom 17. Juli 2002, 9 UF 40/02; so auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1997, 426 ).
  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 11 UF 34/96

    Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
    Dieser ist i.d.R. nach unten begrenzt durch den für die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern maßgebenden "notwendigen" Unterhalt und nach oben durch den gegenüber volljährigen Kindern geltenden "angemessenen" Unterhalt (BGH aaO.) und beläuft sich nach der Rechtsprechung des Senates regelmäßig auf den Mittelbetrag zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen (Urteil vom 17. Juli 2002, 9 UF 40/02; so auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1997, 426 ).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines

    Auch schon vor Zustellung des Scheidungsantrags kommt der Ansatz des vollen Nutzungswertes aber dann in Betracht, wenn der verbliebene Ehepartner seinen neuen Partner in die Wohnung aufgenommen hat (Götz, a.a.O., § 1361 b BGB Rn. 38; siehe zum Unterhaltsrecht auch OLG Koblenz, NJW 2003, 1816, 1817; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 603, 604).
  • OLG Koblenz, 07.04.2005 - 7 UF 999/04

    Höhe des Trennungsunterhalts bei Hilfsbedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 25.06.2002 (NJW 2002, 2701 ) gebietet jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Vorschrift des § 1581 BGB beim Trennungsunterhalt entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszurichten hat (vgl. auch OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, NJW 2003, 1816 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4539
OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02 (https://dejure.org/2003,4539)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.02.2003 - 11 UF 371/02 (https://dejure.org/2003,4539)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 11 UF 371/02 (https://dejure.org/2003,4539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1408 Abs. 2, 138; GG Art. 2 Abs. 1, 6
    Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei unangemessener Benachteiligung der schwangeren Verlobten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verzicht auf Versorgungsausgleich bei einseitigem Diktat

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit einer Ehevereinbarung ; Ausschluss des Versorgungsausgleichs für den Fall der Ehescheidung ; Einseitige Bestimmung des Vertragsinhalts; Altersvorsorgeunterhalt als unselbständiger Teil des Unterhaltsanspruchs; Darlegungslast hinsichtlich Bedarf und der ...

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ein vor der Ehe vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs für den Fall der Ehescheidung kann nichtig sein, wenn einer der Vertragsschließenden aufgrund der Gesamtumstände den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen

Verfahrensgang

  • AG Saarburg - 3 F 209/01
  • OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Wenn aus einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Leistungen und erheblich ungleichen Verhandlungspositionen ersichtlich ist, dass einer der Partner den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen konnte, sind die Gerichte zur Korrektur im Sinne der Wahrung der Grundrechte beider Parteien aufgerufen (BVerfG FamRZ 2001, 343 mit Anm. Schwab).

    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG, FamRZ 2001, 343) eine besondere richterliche Inhaltskontrolle erforderlich, wenn "ein Ehevertrag eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zu Ungunsten der Frau" enthält und er "vor der Ehe und im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft geschlossen" wurde.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Verfassungsrechtlich geschützt ist deshalb eine Ehe, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (BVerfGE 37, 217, 249 ff).

    Entschließen sie sich dafür, bringt die Ehe beiden Rechte wie auch Pflichten und verteilt sie gleichermaßen auf Mann und Frau, deren Leistungen, die sie füreinander erbringen, gleichrangig sind (vgl. BVerfGE 37, 217 ).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Dies ist der Fall, wenn der Vertrag die Schwangere einseitig belastet und ihre Interessen keine angemessene Berücksichtigung finden" (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Nach Rechtskraft der Scheidung ist grundsätzlich der Marktmietwert der Immobilie als solcher maßgebend, nicht lediglich ein angemessener Mietwert wie während der Trennungszeit, wenn einer der Ehepartner auszieht und die Wohnung für den anderen zu groß ist(vgl. BGH FamRZ 1998, 899).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Er ist "- trotz bestehender Schwierigkeiten - unterhaltsrechtlich verpflichtet, sein Gewinneinkommen im einzelnen so darzustellen, dass die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufwendungen und Vermögensmehrungen von solchen abgegrenzt werden können, die unterhaltsrechtlich bedeutsam sind" (so schon BGH, FamRZ 1980, 770).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Jedoch setzt der Schutz der staatlichen Ordnung, der für Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG ausdrücklich verbürgt ist, eine gesetzliche Ausgestaltung der Ehe voraus (BVerfGE 31, 58, 69).
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Kann der Verpflichtete nicht gleichzeitig weiter dort wohnen und teilweise vermieten, ist gegebenenfalls eine Vollvermietung erforderlich oder gar eine Veräußerung des Objekts (Kalthoener/Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. Rdnr. 776, m.w.N., insbesondere BGH FamRZ 2000, 950).
  • OLG Hamm, 22.08.2002 - 8 UF 10/02

    Voraussetzungen für das Bestehen eines nachehelichen Unterhaltsanspruches;

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
    Allerdings ist wegen der Betreuung des Kindes ein Betreuungsbonus zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, NJW 2003, 223), den der Senat mit 100, 00 DM annimmt.
  • AG Ludwigslust, 29.09.2010 - 5 F 169/09

    Versorgungsausgleich: Inhalts- und Ausübungskontrolle einer

    (2) Im Rahmen des Begriffes der Sittenwidrigkeit ist eine einseitige Benachteiligung allerdings noch von der Vertragsfreiheit gedeckt und es bedarf zu ihrer Annahme zum anderen in einer Gesamtschau zusätzlicher gravierender Umstände, die etwa in einer Zwangslage des Verzichtenden oder seiner unterlegenen Verhandlungsposition bestehen können (vgl. Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 1408 Rn. 10 m. w. N.; siehe auch OLG Koblenz FF 2003, 138 m. w. N.).
  • AG Bottrop, 22.08.2018 - 13 F 184/17

    Wirksamkeit eines Ehevertrages

    Das bedeutet, die Antragsgegnerin wurde massiv unter Druck gesetzt, weil sie nämlich befürchten musste, bei einer Weigerung, den Vertrag zu unterzeichnen würde der Antragsteller die Hochzeit "platzen" lassen mit allen damit zusammenhängenden gesellschaftlich extrem unangenehmen Folgen (vgl. OLG Koblenz RNotZ 2003, 522).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4597
OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02 (https://dejure.org/2002,4597)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2002 - 5 U 101/02 (https://dejure.org/2002,4597)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2002 - 5 U 101/02 (https://dejure.org/2002,4597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Entfernung von implantierten Silikonkissen aufgrund Kapselfibrose; Frage der Rückzahlung des Honorars; Frage der Zuerkennung eines Schmerzensgeldanspruches aufgrund mangelhafter Aufklärung über eingetretenes Risiko; Berücksichtigung einer hypothetischen Einwilligung im ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Arzthaftungsprozess: Hypothetische Einwilligung als Verteidigungsmittel - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Mißglückte Brustvergrößerung; Arzthaftungsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 22.12.2000 - 1 U 41/00

    Vergütungsanspruch des Arztes bei einem Behandlungsfehler bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02
    Dem vom Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall (MDR 2001, 799) lag ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02
    Dann und nur dann hat der Kläger Anlass, seinerseits zu erwidern, indem er einen Entscheidungskonflikt darlegt (so ausdrücklich BGH NJW 1994, 799, 801; VersR 1998, 766, 767: Hier spricht der BGH von der Pflicht des Arztes "substantiiert vorzutragen").
  • OLG Köln, 27.02.2002 - 5 U 151/01

    Durchsetzung eines arzthaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02
    Ein Wegfall des Vergütungsanspruchs bei erbrachter Dienstleistung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. auch die Senatsentscheidung vom 27.2.2002 - 5 U 151/01), auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes.
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02
    Die von der Klägerin eingeräumte bloße Ansichnahme des Perimed-Bogens genügt insoweit nicht (vgl. BGH VersR 1999, 190; OLG Düsseldorf VersR 1999, 61).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02
    Dann und nur dann hat der Kläger Anlass, seinerseits zu erwidern, indem er einen Entscheidungskonflikt darlegt (so ausdrücklich BGH NJW 1994, 799, 801; VersR 1998, 766, 767: Hier spricht der BGH von der Pflicht des Arztes "substantiiert vorzutragen").
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1997 - 8 U 102/96

    Arzthaftung bei Schönheitsoperation

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02
    Die von der Klägerin eingeräumte bloße Ansichnahme des Perimed-Bogens genügt insoweit nicht (vgl. BGH VersR 1999, 190; OLG Düsseldorf VersR 1999, 61).
  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80

    Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 5 U 101/02
    Ausnahmen bei besonders groben, vorsätzlichen und regelmäßig strafbaren Pflichtverletzungen (BGH NJW 1981, 1211 f) oder im Falle einer wertlosen zahnprothetischen Versorgung, die ersetzt werden muss, liegen hier nicht vor.
  • OLG Köln, 19.03.2003 - 5 U 159/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Mit diesem Vorbringen ist der Beklagte zu 1) in zweiter Instanz demzufolge ausgeschlossen, § 531, II ZPO (vgl. auch Beschluss des Senats vom 27. November 2002 - 5 U 101/02 -).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 8 U 43/04

    Zur Kürzung des ärztlichen Vergütungsanspruchs

    Darüber hinaus entfällt der Honoraranspruch nach der Rechtsprechung des Senats, wenn der Eingriff mangels hinreichender Aufklärung nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt und daher rechtswidrig ist (vgl. Senat, NJW-RR 2003, 1331, 1333; Urt. v. 20.06.2002 - 8 U 138/01 - Urt. v. 14.02.2002 - 8 U 113/01 u. Urt. v. 10.06.1999 - 8 U 54/98 - ebenso: KG, KGReport Berlin 2001, 142, 144; OLG München, NJW-RR 1994, 20; a.A.: KG, KGReport Berlin 1996, 195 [kein Bezug der Aufklärungspflichtverletzung zum finanziellen Aufwand] sowie OLG Köln, Urt. v. 27.11.2002 - 5 U 101/02 - u. NJW-RR 1999, 674, 675) oder wenn der Arzt einen nicht indizierten Eingriff vorgenommen hat (Senat, Urt. v. 05.06.2003 - 8 U 100/02 - u. Urt. v. 15.05.2003 - 8 U 113/02 - ebenso HansOLG Hamburg, OLGReport Hamburg 1999, 419).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

    Soweit sich dem Vorbringen des Beklagten im Berufungsrechtszug der Einwand der hypothetischen Einwilligung überhaupt noch hinreichend entnehmen lässt, handelt es sich hierbei grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel i. S. d. § 531 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW 2009, 1209 ff., Tz. 21 ff., Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff.; juris Tz. 6; OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221 ff., juris Tz. 39; OLG Dresden, a.a.O., juris Tz. 19/20; OLG Köln, OLGR 2003, 81 f., juris Tz. 10 f.).
  • OLG Schleswig, 02.09.2005 - 4 U 185/04
    Offen bleiben kann auch, ob der Beklagte sich (erstmals in zweiter Instanz) erfolgreich auf den Einwand der hypothetischen Einwilligung berufen kann oder ob es sich insoweit um ein verspätetes und daher unberücksichtigt zu bleibendes Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO handelt, insbesondere wenn - wie hier - die Klägerin bereits in erster Instanz unbestritten vorgetragen hat, sie hätte sich im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung gegen den Eingriff entschieden (vgl. OLG Köln OLGR 2003, 81).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 5 U 218/02
    Ob der Beklagte mit diesem erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Einwand schon nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen ist, mag dahingestellt bleiben (vgl. hierzu OLG Köln, OLGR 2003, 81).
  • LG Aachen, 03.09.2003 - 11 O 491/01
    (vgl. dazu etwa OLG Hamburg, MDR 2001, 799; Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., § 628 Rn. 9 ff m.w.N.; so auch OLG Köln, Beschl. v. 27.11.2002, Az.: 5 U 101/02; BGH, NJW 1981, 1211 ff zum Rechtsanwaltshonorar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2002 - 19 W 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5207
OLG Köln, 30.09.2002 - 19 W 38/02 (https://dejure.org/2002,5207)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2002 - 19 W 38/02 (https://dejure.org/2002,5207)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2002 - 19 W 38/02 (https://dejure.org/2002,5207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 743
  • VersR 2003, 652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2002 - 19 W 38/02
    Seit der Entscheidung des BGH (BGHZ 132, 341 = MDR 1996, 886 mit Anm. von Jaeger in MDR 1996, 888; vgl. ferner Heß, ZfS 2001, 532, 534) muss der Kläger bei einer Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld nur noch eine Größenordnung nennen, damit die Zuständigkeit des Gerichts und nach dessen Entscheidung die Beschwer des Klägers festgestellt werden kann.
  • LG Arnsberg, 12.09.2005 - 4 O 530/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Hierbei dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Gesetzgeber in § 253 BGB n. F. das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung u. a. deshalb als neues Tatbestandsmerkmal eingefügt hat, um dem gewandelten Verständnis in der Bevölkerung vom Wert des allgemeinen Persönlichkeitsrechts besser Geltung verschaffen zu können (OLG Köln, NJW-RR 2003, 743).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.09.2002 - 2 UF 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5185
OLG Karlsruhe, 23.09.2002 - 2 UF 216/01 (https://dejure.org/2002,5185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2002 - 2 UF 216/01 (https://dejure.org/2002,5185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2002 - 2 UF 216/01 (https://dejure.org/2002,5185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit eines noch anhängigen früheren Scheidungsantrags bei der Berechnung der Ehezeit ; Zusammenleben der Ehepartner trotz Ehescheidungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 Abs. 2 § 242
    Ehezeit; Rechthängigkeit des Scheidungsantrags; Unzulässigkeit der Berufung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 363
  • FamRZ 2003, 1566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2002 - 2 UF 216/01
    Grundsätzlich wird das Ende der Ehezeit i.S. des § 1587 Abs. 2 BGB nach der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bestimmt, der den zur Scheidung führenden Rechtsstreit eingeleitet hat (BGH, FamRZ 1991, 1042; FamRZ 1986, 335, FamRZ 1986, 449).

    Die Rechtshängigkeit wird dadurch, dass das Verfahren ruhte oder nicht mehr betrieben und nach Maßgabe der Aktenordnung weggelegt wurde, nicht beendet (BGH, FamRZ 1986, 335).

    Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine Berufung auf die Rechtshängigkeit des früheren Scheidungsantrags gegen Treu und Glauben, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft in der Zwischenzeit wieder aufgenommen wurde oder der Eherechtsstreit nach erfolgter Aussöhnung in Vergessenheit geraten ist (BGH, FamRZ 1983, 38, 39; FamRZ 1986, 335).

    Dem Schutz nach § 242 BGB bedarf es nicht, wenn das Scheidungsverfahren bewusst in der Schwebe gehalten worden ist und die Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft nur als Versuch und noch nicht als dauerhaft anzusehen war (BGH, FamRZ 1986, 335, 336; FamRZ 1986, 449).

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2002 - 2 UF 216/01
    Grundsätzlich wird das Ende der Ehezeit i.S. des § 1587 Abs. 2 BGB nach der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bestimmt, der den zur Scheidung führenden Rechtsstreit eingeleitet hat (BGH, FamRZ 1991, 1042; FamRZ 1986, 335, FamRZ 1986, 449).

    Dem Schutz nach § 242 BGB bedarf es nicht, wenn das Scheidungsverfahren bewusst in der Schwebe gehalten worden ist und die Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft nur als Versuch und noch nicht als dauerhaft anzusehen war (BGH, FamRZ 1986, 335, 336; FamRZ 1986, 449).

  • BGH, 05.06.1991 - XII ZB 133/90

    Ende der Ehezeit mit Rechthängigkeit des zur Scheidung führenden Antrags auch bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2002 - 2 UF 216/01
    Grundsätzlich wird das Ende der Ehezeit i.S. des § 1587 Abs. 2 BGB nach der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bestimmt, der den zur Scheidung führenden Rechtsstreit eingeleitet hat (BGH, FamRZ 1991, 1042; FamRZ 1986, 335, FamRZ 1986, 449).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2002 - 2 UF 216/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine Berufung auf die Rechtshängigkeit des früheren Scheidungsantrags gegen Treu und Glauben, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft in der Zwischenzeit wieder aufgenommen wurde oder der Eherechtsstreit nach erfolgter Aussöhnung in Vergessenheit geraten ist (BGH, FamRZ 1983, 38, 39; FamRZ 1986, 335).
  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 77/78

    Getrenntleben bei Hilfeleistungen zu Gunsten eines hilfebedürftigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2002 - 2 UF 216/01
    Auch bei Hilfsbedürftigkeit eines Ehegatten hat eine Aufhebung der häuslichen Lebensgemeinschaft im weitmöglichsten Umfang stattzufinden (BGH, FamRZ 1979, 469-470).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2023 - 4 UF 155/22

    Maßgebliche Ehezeit für Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Aussetzung

    a) Das Familiengericht dürfte zutreffend davon ausgegangen sein, dass die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs maßgebliche Ehezeit im Hinblick auf die danach erfolgte Versöhnung der früheren Eheleute über den Zeitpunkt der Zustellung des ersten Scheidungsantrags im Jahre 1990 hinaus zumindest bis zur Zustellung des "erneuten Scheidungsantrags" (nach §§ 133, 157 BGB auszulegen als Wiederaufnahmeantrag; vgl. so ausdrücklich im Schriftsatz vom 28.01.2020) angedauert hat (vgl. BGH FamRZ 1986, 335; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 1566; Borth, Versorgungsausgleich, 9. A., Kap. 1, Rn. 160 ff.; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Auflage 2018, § 3, Rn. 11, 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10164
OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02 (https://dejure.org/2002,10164)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2002 - 16 WF 1328/02 (https://dejure.org/2002,10164)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2002 - 16 WF 1328/02 (https://dejure.org/2002,10164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1 § 1585c
    Unwirksamkeit eines Ehevertrages mit Unterhalts- und Versorgungsausgleichsverzicht sowie Gütertrennung

Verfahrensgang

  • AG München - 563 F 2568/02
  • OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen vom 6.2.2001 und 29.3.2001 (MittBayNot 2001, 207 und 485, FamRZ 2001, 343 und 985) bestimmt, dass Eheverträgen dort Grenzen zu setzen sind, wo jene nicht Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Lebenspartnerschaft sind, sondern eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehepartners widerspiegeln und zu einer ein- seitigen Lastenverteilung führen (vgl. eingehend Bergschnei- der, FamRZ 2001, 1337).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Soweit die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (etwa Bergschneider FamRZ 2003, 376, 378) und der ergänzenden Vertragsauslegung in Betracht gezogen werden, besteht Einigkeit, daß diese Instrumente - unbeschadet ihrer Abgrenzung im einzelnen - versagen, wenn die Vertragsparteien die später eingetretene Entwicklung auch nur für möglich gehalten und dennoch eine bewußt abschließende Regelung getroffen hätten; genau dies werde aber bei ehevertraglich vereinbarten Verzichten vielfach der Fall sein (Dauner-Lieb aaO 326 f.).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02

    Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts in einem Ehevertrag

    Denn für die Beurteilung einer einseitigen Dominanz ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen (so auch OLG München FuR 2003, 233).
  • OLG Bamberg, 04.09.2003 - 2 UF 340/01

    Voraussetzungen für Wirksamkeit eines notariell vereinbarten Verzichts auf

    (OLG München, FamRZ 2003, 376; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 764).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.10.2002 - 2 U 43/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14536
OLG Bremen, 24.10.2002 - 2 U 43/98 (https://dejure.org/2002,14536)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.10.2002 - 2 U 43/98 (https://dejure.org/2002,14536)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 2 U 43/98 (https://dejure.org/2002,14536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut; Fehlerhafte Organisation der Behandlung von Transportgut; Abstellen beladener Lkws auf einem unbewachten Betriebshof; Schaffung ausreichender Vorkehrungen gegen die Entwendung von Transportgut; Verjährung von ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sicherung von Transportgut; Stillstand des Verfahrens nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 11 O 15/97
  • OLG Bremen, 24.10.2002 - 2 U 43/98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 81/78

    Stillstand des Verfahrens und Auswirkungen auf die Verjährung von Ansprüchen -

    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.2002 - 2 U 43/98
    Die Parteien waren dagegen nicht gehalten, bei Ausbleiben einer aisbaldigen Terminsbestimmung von sich aus die Terminsanberaumung zu beantragen (vgl. BGH NJW 1979, 2307, 2308).
  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.2002 - 2 U 43/98
    Zu der im Wesentlichen gleich lautenden Vorschrift des § 211 Abs. 2 BGB a. F. hat der BGH entschieden, dass eine Untätigkeit der Parteien dann nicht zum Stillstand des Verfahrens i. S. dieser Vorschrift führe, wenn dessen Leitung beim Gericht liegt (BGH NJW 2000, 132, 133 m. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 7 U 214/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23824
OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 7 U 214/01 (https://dejure.org/2002,23824)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2002 - 7 U 214/01 (https://dejure.org/2002,23824)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2002 - 7 U 214/01 (https://dejure.org/2002,23824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 § 280
    Pflichten einer Depotbank zur Mitteilung des Ergebnisses einer Echtheitsprüfung hinsichtlich eingebuchter Wertpapiere

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 21 O 331/00
  • OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 7 U 214/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht