Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - I-24 U 207/01   

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https://dejure.org/2002,3065
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - I-24 U 207/01 (https://dejure.org/2002,3065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - I-24 U 207/01 (https://dejure.org/2002,3065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - I-24 U 207/01 (https://dejure.org/2002,3065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen den Mieter; Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache; Gewerblicher Mietvertrag mit festgelegter Nutzung als Technologiezentrum; Untervermietung von Gewerberäumen an ein Call-Center ; Recht zur Untervermietung bezüglich bestimmter Nutzung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragswidriger Gebrauch durch Untervermietung mit Nutzungsänderung; einmalige Duldung vertragswidriger Nutzung

  • Judicialis

    BGB § 549 Abs. 1 a.F.; ; BGB § ... 549 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 549 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; BGB § 550 a.F.; ; BGB § 552 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 945
  • ZMR 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 24 U 207/01
    Lässt sich der beabsichtigte Vertragszweck nicht verwirklichen, weil die geplante Verwendung bei dem angesprochenen Publikum nicht ankommt, trägt das daraus erwachsende Risiko grundsätzlich der Mieter (BGH NJW 1981, 2405; NJW 2000, 1714 und ständ. Rspr.).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 24 U 207/01
    Lässt sich der beabsichtigte Vertragszweck nicht verwirklichen, weil die geplante Verwendung bei dem angesprochenen Publikum nicht ankommt, trägt das daraus erwachsende Risiko grundsätzlich der Mieter (BGH NJW 1981, 2405; NJW 2000, 1714 und ständ. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08

    Räumungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Grundstücks nach

    Zwar kann auch in der über einen längeren Zeitraum erfolgten Hinnahme der Überlassung der Pachtsache an einen Dritten eine stillschweigend erklärte Gestattung der Unterverpachtung liegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.9.2002, ZMR 2003, 349 - 24. ZS; OLG Hamburg, Urt. v. 27.1.1999, OLGR 1999, 362; vgl. auch BGH, Urt. v. 2.11.1989, BGHZ 109, 171 = KTS 1990, 356 = MDR 1990, 335 = NJW 1990, 454 = Rpfleger 1990, 132 = WPM 1990, 161 = ZIP 1990, 56).
  • AG Hamburg-St. Georg, 10.10.2013 - 915 C 170/13

    Mieter muss Vermieter über Untervermietung Auskunft erteilen

    Soweit er also den Zweck der Nutzung ändern will, ist dies nicht mehr von der generellen Erlaubnis gedeckt und er muss eine solche wieder konkret und im Einzelfall entsprechend § 540 BGB vom Vermieter unter Nennung des zukünftigen Untermieters einholen (vgl. OLG Düsseldorf, U. v. 05.09.2002, 24 U 207/01, zit. n. juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02   

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https://dejure.org/2002,10017
OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02 (https://dejure.org/2002,10017)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.10.2002 - 4 WF 100/02 (https://dejure.org/2002,10017)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 4 WF 100/02 (https://dejure.org/2002,10017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Im Zusammenhang mit Konfirmationen stehenden Aufwendungen als Sonderbedarf; Anspruch auf Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, Tagesfahrten und für Sportfreizeiten; Definition des Sonderbedarfs und Merkmal der "Unregelmäßigkeit"

  • rechtsportal.de

    BGB § 1613 Abs. 2
    Unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf für Konfirmation, Klassenfahrten und Sportveranstaltungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Braunschweig, 01.03.1995 - 1 WF 76/94
    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Sie können aber, solange sie sich in dem für solche Fahrten üblichen Rahmen halten, bei vernünftiger Planung aus dem Unterhalt aufgebracht werden, und zwar auch dann, wenn im Ergebnis nicht mehr als der Zahlbetrag der untersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung steht (OLG Dresden a.a.O., OLG Thüringen FamRZ 1997, 448 , OLG Köln FamRZ 1990, 89, OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 1010 , OLG Hamm, FamRZ 2001, 444 (Ls.), a.A. OLG Köln, NJ\N 1999, 295, OLG Hamm FamRZ 1992, 346 , OLG Hamburg NJVV-RR 1992, 4, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 444 (Ls)).
  • OLG Hamm, 19.11.1991 - 2 WF 409/91
    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Sie können aber, solange sie sich in dem für solche Fahrten üblichen Rahmen halten, bei vernünftiger Planung aus dem Unterhalt aufgebracht werden, und zwar auch dann, wenn im Ergebnis nicht mehr als der Zahlbetrag der untersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung steht (OLG Dresden a.a.O., OLG Thüringen FamRZ 1997, 448 , OLG Köln FamRZ 1990, 89, OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 1010 , OLG Hamm, FamRZ 2001, 444 (Ls.), a.A. OLG Köln, NJ\N 1999, 295, OLG Hamm FamRZ 1992, 346 , OLG Hamburg NJVV-RR 1992, 4, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 444 (Ls)).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1990 - 5 WF 50/90
    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Ob Aufwendungen Sonderbedarf des Kindes darstellen, den der Verpflichtete, seine Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, zusätzlich aufbringen muss, bestimmt sich also danach, ob sie bei vorausschauender Planung vom laufenden Unterhalt nicht bezahlt werden können (OLG Dresden, FuR 2000, 122, OLG Hamm, FamRZ 1993, 996, OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 1144 , Wohlgemuth a.a.O.).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Ausgehend von der Definition des Sonderbedarfs als eines unregelmäßigen und außerordentlich hohen Bedarfs, der nicht auf Dauer besteht, und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH FamRZ 1982, 145 ), wonach dem Merkmal der "Unregelmäßigkeit" anhaftet, dass der Bedarf "überraschend" sein muss, werden solche Ausgaben nicht als Sonderbedarf angesehen.
  • OLG Köln, 16.06.1989 - 27 WF 68/89

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Sie können aber, solange sie sich in dem für solche Fahrten üblichen Rahmen halten, bei vernünftiger Planung aus dem Unterhalt aufgebracht werden, und zwar auch dann, wenn im Ergebnis nicht mehr als der Zahlbetrag der untersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung steht (OLG Dresden a.a.O., OLG Thüringen FamRZ 1997, 448 , OLG Köln FamRZ 1990, 89, OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 1010 , OLG Hamm, FamRZ 2001, 444 (Ls.), a.A. OLG Köln, NJ\N 1999, 295, OLG Hamm FamRZ 1992, 346 , OLG Hamburg NJVV-RR 1992, 4, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 444 (Ls)).
  • OLG Hamm, 13.09.2000 - 10 UF 178/99

    Zum Sonderbedarf, zur Anwendung der Düsseldorfer Tabelle und zur Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Sie können aber, solange sie sich in dem für solche Fahrten üblichen Rahmen halten, bei vernünftiger Planung aus dem Unterhalt aufgebracht werden, und zwar auch dann, wenn im Ergebnis nicht mehr als der Zahlbetrag der untersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung steht (OLG Dresden a.a.O., OLG Thüringen FamRZ 1997, 448 , OLG Köln FamRZ 1990, 89, OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 1010 , OLG Hamm, FamRZ 2001, 444 (Ls.), a.A. OLG Köln, NJ\N 1999, 295, OLG Hamm FamRZ 1992, 346 , OLG Hamburg NJVV-RR 1992, 4, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 444 (Ls)).
  • OLG Hamm, 12.01.1993 - 2 WF 381/92

    Sonderbedarf; Klassenfahrt; Kosten für eine Brille mit Etui; Anrechung der

    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Ob Aufwendungen Sonderbedarf des Kindes darstellen, den der Verpflichtete, seine Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, zusätzlich aufbringen muss, bestimmt sich also danach, ob sie bei vorausschauender Planung vom laufenden Unterhalt nicht bezahlt werden können (OLG Dresden, FuR 2000, 122, OLG Hamm, FamRZ 1993, 996, OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 1144 , Wohlgemuth a.a.O.).
  • OLG Jena, 12.06.1996 - WF 77/96
    Auszug aus OLG Bremen, 30.10.2002 - 4 WF 100/02
    Sie können aber, solange sie sich in dem für solche Fahrten üblichen Rahmen halten, bei vernünftiger Planung aus dem Unterhalt aufgebracht werden, und zwar auch dann, wenn im Ergebnis nicht mehr als der Zahlbetrag der untersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung steht (OLG Dresden a.a.O., OLG Thüringen FamRZ 1997, 448 , OLG Köln FamRZ 1990, 89, OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 1010 , OLG Hamm, FamRZ 2001, 444 (Ls.), a.A. OLG Köln, NJ\N 1999, 295, OLG Hamm FamRZ 1992, 346 , OLG Hamburg NJVV-RR 1992, 4, OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 444 (Ls)).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04

    Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation

    Nachdem ihnen das Oberlandesgericht, veröffentlicht in OLGR Bremen 2003, 61, in dem noch rechtshängigen Umfang Prozesskostenhilfe bewilligt hatte, haben sie in diesem Umfang Klage erhoben.

    Selbst wenn besondere Kosten längerfristig vorhersehbar seien, scheide ein Sonderbedarf nur dann aus, wenn der Unterhaltsberechtigte auf der Grundlage des ihm gezahlten Barunterhalts in der Lage sei, den später benötigten Betrag selbst anzusparen, und wenn ihm dieses im Hinblick auf die gesamten Verhältnisse auch zumutbar sei (OLG Schleswig FamRZ 2005, 1277; OLG Bremen OLGR 2003, 61; KG [19. Senat für Familiensachen] FamRZ 2003, 1584; OLG Köln FF 2002, 170; OLG Karlsruhe [5. Senat für Familiensachen] FamRZ 2000, 1046; OLG Dresden OLGR 2000, 96; OLG Karlsruhe [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1991, 1349; OLG Celle NJW-RR 1991, 201; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1144; OLG Frankfurt FamRZ 1988, 100; Wendl/Scholz aaO § 6 Rdn. 3 f., 16; Weinreich/Klein Familienrecht 2. Aufl. § 1613 BGB Rdn. 51; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 280, 283; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. 6. Kap. Rdn. 190 f.; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3051 f.; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3044, 3046; Johannsen/Henrich/Graba Eherecht 4. Aufl. § 1613 BGB Rdn. 11 f. und Scholz/Stein Praxishandbuch Familienrecht Stand: September 2005 Teil K Rdn. 202, 210).

  • OLG Hamm, 05.04.2004 - 11 WF 62/04

    Kosten für eine Klassenfahrt als Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 3 BGB

    Vielmehr ist zusätzlich zu prüfen, ob aus dem verfügbaren Einkommen überhaupt Rücklagen für den fraglichen Zweck zu bilden gewesen wären oder vorausschauend gebildet werden können (OLG Hamm, FamRZ 93, S. 996; OLG Bremen, FamRB 2003, S. 74; Senat, OLG Report 2004, 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2898
OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02 (https://dejure.org/2002,2898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.2002 - 15 W 77/02 (https://dejure.org/2002,2898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 15 W 77/02 (https://dejure.org/2002,2898)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer; Anpflanzungen zur Grenze einer Sondernutzungsfläche; Rücksichtnahmegebot; Interessenabwägung; Einbeziehung der Vorschriften des landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzes; Beseitigungsanspruch; ...

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; NachbG NW § 41; ; NachbG NW § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1; NachbG NW § 41 § 47
    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 230
  • NZM 2003, 156
  • ZMR 2003, 372
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95

    Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    Die Frage, ob ein Rückschnitt der Magnolie möglich ist, kann dabei in zweierlei Hinsicht von Bedeutung sein: Im Verhältnis von Wohnungseigentümern ist die Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegenüber Beeinträchtigungen, die von einem durch den Sondernutzungsberechtigten gepflanzten Strauch ausgehen, regelmäßig auf einen Rückschnitt beschränkt, wenn auf diese Weise dem Rücksichtnahmegebot Rechnung getragen werden kann (BayObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464, 465).
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    Soweit das Landgericht dem letzten Hilfsantrag der Beteiligten zu 1) entsprochen hat, steht diese Entscheidung unter der auflösenden Bedingung, dass nach Zurückverweisung der Sache dem Hauptantrag stattgegeben wird (BGHZ 106, 219 = NJW 1989, 1486).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    In diesem Rahmen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen (BayObLG 1982, 69; DWE 1985, 28; NJW-RR 1987, 846; ZMR 1999, 348; KG OLGZ 1987, 410; NJR RR-1996, 464).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    In diesem Rahmen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen (BayObLG 1982, 69; DWE 1985, 28; NJW-RR 1987, 846; ZMR 1999, 348; KG OLGZ 1987, 410; NJR RR-1996, 464).
  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94

    Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    Die Frage, ob ein Rückschnitt der Magnolie möglich ist, kann dabei in zweierlei Hinsicht von Bedeutung sein: Im Verhältnis von Wohnungseigentümern ist die Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegenüber Beeinträchtigungen, die von einem durch den Sondernutzungsberechtigten gepflanzten Strauch ausgehen, regelmäßig auf einen Rückschnitt beschränkt, wenn auf diese Weise dem Rücksichtnahmegebot Rechnung getragen werden kann (BayObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464, 465).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    So zu entscheiden, sieht sich der Senat nicht in einer eine Vorlagepflicht (§ 28 Abs. 2 FGG) begründenden Weise durch die Entscheidung des BayObLG (BayObLGZ 1982, 69 ff.) gehindert.
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer

    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213; Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).

    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

    b) Die entsprechende Anwendung der Vorschrift in § 47 Satz 1 NachbG NW kann - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht mit der Überlegung verneint werden, darin sei eine landesrechtliche materielle Ausschlussfrist enthalten, die im Bundesrecht nicht vorgesehen sei (ebenso für die Wohnungseigentümergemeinschaft OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Zwar können in geeigneten Fällen auch die landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes in die Interessenabwägung einbezogen werden ( OLG Hamm NJW-RR 2003, 230 ).
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 282/16

    WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren

    In Konfliktlagen - wie der streitgegenständlichen - wendet die Rechtsprechung die Vorschrift des § 906 BGB indes analog an (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2013 - V ZR 230/12 = NZM 2014, 37) und bezieht die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbargesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen ausdrücklich ein, auch wenn es sich nicht um eine pauschale analoge Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften handeln soll (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2002 - 15 W 77/02 = NJW-RR 2003, 230 (231)).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09

    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch die Eigentümergemeinschaft;

    Der Senat (NJW-RR 2003, 230) hat die entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften auf den Gedanken gestützt, dass im Rahmen des Rücksichtnahmegebots (§ 14 Nr. 1 WEG) in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen.
  • LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem

    Dieses Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme erfordert im Einzelfall eine konkrete Abwägung der berechtigten Nutzungsinteressen der Beteiligten (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 230, 231 ).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08

    Mauer als bauliche Veränderung

    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine wertende Einbeziehung nachbarrechtlicher Vorschriften in die nach dem WEG vorzunehmende Interessenabwägung, nicht jedoch um eine pauschale Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften, denn für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten weitergehende Rücksichtnahmepflichten als im allgemeine Nachbarrecht (vgl. BGH NJW 2007, 3636 m. w.; Oberlandesgericht Hamm NZM 2003, 156, 157).
  • OLG München, 11.01.2006 - 34 Wx 150/05

    Abstand von Bäumen zu Sondernutzungsfläche - Beeinträchtigung des

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts müssen zur Beurteilung der Frage eines Nachteils für die Nachbarn mindestens auch die Schranken gelten, die für Grundstücksnachbarn maßgeblich sind (BayObLG NJW-RR 1987, 846; BayObLGZ 1982, 69/76 f.; im Ergebnis ebenso OLG Hamm NJW-RR 2003, 230/232; Stadler Das Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. 10 D II 2; Meisner/Ring/Götz Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. § 18 Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 26.10.2006 - 21 O 400/05
    (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 230 ff. [OLG Hamm 21.10.2002 - 15 W 77/02] ; Bay.OBlG, ZMR 1999, 348).

    Weiterhin weicht die Kammer, wie im Urteil dargestellt, von der Entscheidung des OLG Hamm in NJW-RR 2003, 230 ff. [OLG Hamm 21.10.2002 - 15 W 77/02] insoweit ab, als sie die Vorschrift des § 47 NachbG NRW als entsprechend anwendbar ansieht.

  • LG Dortmund, 24.01.2017 - 1 S 166/16

    Vorgeschaltetes Schiedsverfahren bei Ansprüchen aus § 906 BGB auch unter

    In Konfliktlagen - wie der streitgegenständlichen - wendet die Rechtsprechung die Vorschrift des § 906 BGB indes analog an (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2013 - V ZR 230/12 = NZM 2014, 37) und bezieht die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbargesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen ausdrücklich ein, auch wenn es sich nicht um eine pauschale analoge Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften handeln soll (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2002 - 15 W 77/02 = NJW-RR 2003, 230 (231)).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2006 - 21 O 400/05

    Beseitigungsbegehren eines Nachbarn bzgl. verschiedener Pflanzen im Bereich der

    des OLG Hamm in NJW-RR 2003, 230 ff. insoweit ab, als sie die Vorschrift.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3324
OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02 (https://dejure.org/2003,3324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2003 - 5 W 34/02 (https://dejure.org/2003,3324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 (https://dejure.org/2003,3324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 2 VerkaufsprospektG, § 44 BörsG, § 45 BörsG, § 47 Abs 2 BörsG, § 48 BörsG
    Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wegen falscher Wertpapierprospektangaben: Umfang der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts; Geltung haftungsbeschränkender Regelungen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche aus Aktienkauf wegen falscher Prospektangaben und unrichtiger Ad-hoc-Meldungen; Vermutung des sechsmonatigen Anhaltens der durch falsche Prospektangaben erzeugten Anlagestimmung; Gezielte Bereicherung auf Kosten der Anleger unter Ausnutzung des ...

  • Judicialis

    BörsG § 44; ; BörsG § 45; ; BörsG § 47 II; ; BörsG § 48; ; VerkProspG § 13 II

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zur Auslegung der Zuständigkeitsregelungen in den §§ 48 BörsG , 13 Abs. 2 VerkProspG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aktienkauf aufgrund falscher Angaben im Verkaufsprospekt und in Ad-hoc-Meldungen: Voraussetzungen des Schadensersatz- und Arrestanspruchs von Privatanlegern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG §§ 44, 45, 47, 48, 55; VerkProspG § 13; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 264a
    Keine Geltung börsenrechtlicher Haftungsbeschränkungen bei deliktischen Ansprüchen wegen falscher Prospektangaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1258
  • ZIP 2003, 1090
  • DB 2003, 716
  • NZG 2003, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 262/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 263/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Die Regelung des § 44 Abs. 1 BörsG, nach der die Übernahme der Wertpapiere u. a. nur verlangt werden kann, wenn sie binnen sechs Monaten nach erstmaliger Einführung erworben worden waren, stellt eine Einschränkung der börsengesetzlichen Haftung mit im Vergleich zur deliktischen Haftung erleichterten Anspruchsvoraussetzungen dar (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 W 34/02, a. a. O.), ohne mit dem Merkmal des Erwerbs innerhalb des genannten Zeitraums eine tatbestandliche Voraussetzung für weitergehende Ansprüche im Sinne von § 47 Abs. 2 BörsG zu schaffen (a. A. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. September 2005 - 1 U 55/05 Bl. 313 bis 323 d. A., soweit ersichtlich unveröffentlicht), ändert also nichts an der grundsätzlichen Konkurrenz der auch auf einen fehlerhaften Prospekt zurückgehenden Ansprüche wegen des Kaufs von Aktien.

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtsprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen).

    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 263/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 262/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Die Regelung des § 44 Abs. 1 BörsG, nach der die Übernahme der Wertpapiere u. a. nur verlangt werden kann, wenn sie binnen sechs Monaten nach erstmaliger Einführung erworben worden waren, stellt eine Einschränkung der börsengesetzlichen Haftung mit im Vergleich zur deliktischen Haftung erleichterten Anspruchsvoraussetzungen dar (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 W 34/02, a. a. O.), ohne mit dem Merkmal des Erwerbs innerhalb des genannten Zeitraums eine tatbestandliche Voraussetzung für weitergehende Ansprüche im Sinne von § 47 Abs. 2 BörsG zu schaffen (a. A. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. September 2005 - 1 U 55/05 soweit ersichtlich unveröffentlicht), ändert also nichts an der grundsätzlichen Konkurrenz der auch auf einen fehlerhaften Prospekt zurückgehenden Ansprüche wegen des Kaufs von Aktien.

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtsprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen).

    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 5 U 78/04

    Vorsätzlich unrichtiger Verkaufsprospekt zum Aktienerwerb: Vorsätzlich

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtsprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen).

    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris Rdz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

  • OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03

    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtssprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen).

    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs, des Beklagten zu 2, gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte zu 1, nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

  • OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03

    Deliktische Haftung wegen Kapitalanlegerschäden infolge Falschangaben in einem

    Hierauf hat der Senat bereits früher hingewiesen (Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 in NJW 2003, 1258 = BKR 2003, 259 = OLGR 2003, 193 = NZG 2003, 329 = DB 2003, 276).

    Selbst wenn dies zuträfe, folgt daraus keine Glaubhaftmachung einer unredlichen Beeinflussung des Aufsichtsrats und des Vorstands der Antragsgegnerin zu 1., worauf der Senat bereits früher hingewiesen hat (5 W 34/02, Nachweise w.o.).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 5 U 263/03

    Haftung bei Börsenprospekt mit zu 60% frei erfundenen Umsätzen

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsbeschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).
  • LG Ingolstadt, 22.05.2003 - 5 O 2239/02
    Dieser Schadenersatzanspruch des Klägers gemäß § 826 BGB ist auch nicht durch die haftungsbeschränkenden Regelungen der §§ 44, 45 Börsengesetz ( §§ 45, 46 Börsengesetz a.F.) ausgeschlossen bzw. eingeschränkt, (so auch OLG Frankfurt in NJW 2003, 1258 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02 - 179   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9544
OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02 - 179 (https://dejure.org/2003,9544)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.03.2003 - 1 U 740/02 - 179 (https://dejure.org/2003,9544)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. März 2003 - 1 U 740/02 - 179 (https://dejure.org/2003,9544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Darlehensgewährung unter Ehegatten; Beweislast bezüglich der Existenz eines Darlehensvertrages; Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in den Rechtsstreit eingeführter neue Sachvortrag der Klägerin

  • Judicialis

    BGB § 607; ; BGB § 609 a.F.; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Darlehensrückzahlung nur bei Nachweis einer zugrunde liegenden Darlehensvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84

    Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02
    a) Wer die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, hat nach gefestigter Rechtsprechung die Hingabe des Geldes als Darlehen zu beweisen (BGH NJW 1986, 2571).
  • KG, 12.09.2002 - 8 U 78/02

    Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02
    Behauptet der Berufungsführer, neue Tatsachen oder Beweismittel seien ihm erst nach Schluss der ersten Instanz bekannt geworden, hat er zur Vermeidung des Vorwurfs der Nachlässigkeit darzulegen, warum er sich trotz entsprechender Anhaltspunkte nicht früher um nähere Kenntnis bemüht hat (KG KGReport 2003, 13).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81

    Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02
    Der auf Darlehensrückzahlung Klagende hat also nicht nur die Auszahlung des verlangten Betrages, sondern auch die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen zu beweisen und einen vom Beklagten behaupteten anderen Rechtsgrund auszuschließen (BGH NJW 1983, 931).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03

    Berufung: Zulassung erstmals vorgebrachter Angriffsmittel bei eigener Möglichkeit

    Die Einführung von nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug entstandenen Angriffs- und Verteidigungsmittel in den Rechtsstreit wird allgemein deshalb als zulässig angesehen, weil es am Merkmal der Nachlässigkeit fehlt, da keine Partei etwas in den Rechtsstreit einführen konnte, was damals noch nicht existent war (vgl. MünchKommZPO-Aktualisierungsband/Rimmelsbacher, Rn. 25 zu § 531; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., Rn. 19 zu § 531; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO; 62. Aufl., Rn. 13, 16 zu § 531; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 30 zu § 531; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl. Rn. 16; OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.03.2003, OLGR Saarbrücken 2003, 249, 250).

    § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO soll bewirken, dass eine Partei schon im ersten Rechtszug all das Material vorbringt, dessen Existenz und Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, wobei es ausreicht, dass es ihr möglich gewesen wäre, sich das relevante Material zu beschaffen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.03.2003, OLGR Saarbrücken 2003, 249, 250; MünchKommZPO-Aktualisierungsband/Rimmelsbacher, Rn. 28 zu § 531; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., Rn. 19 zu § 531; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO; 62. Aufl., Rn. 13, 16 zu § 531; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 30 zu § 531; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl. Rn. 16).

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09

    Berücksichtigung des Auffindens einer Kopie und dadurch hervorgerufener

    Dem auf einem neu aufgefundenen Beweismittel beruhenden Vorbringen ist - soweit es erheblich ist - nachzugehen (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2003, 249, 250; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 34).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03

    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Entwendung von auf

    Nach allem ist der Vorwurf der Nachlässigkeit nicht ausgeräumt (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 249; KG OLGR 2003, 13).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 47/06

    Werklohnanspruch: Abnahme durch konkludentes Verhalten; verspätetes Vorbringen

    Der Beklagte hätte sich bei der gebotenen Anspannung seiner Erinnerung an die Tatsache der Faxversendung erinnern können (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, OLG-Report 2003, 249 f(250)).
  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 101/10

    Einbau von Wasserzählern: Ermessensentscheidung !

    Jederzeit zulässig sind dagegen nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgefundene oder entstandene Beweismittel (KGR 2003, 13; OLGR Saarbrücken 2003, 249; Zöller-Heßler, § 531 Rdnr. 30, 31).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 7 U 104/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6372
OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 7 U 104/02 (https://dejure.org/2002,6372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2002 - 7 U 104/02 (https://dejure.org/2002,6372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 7 U 104/02 (https://dejure.org/2002,6372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wesentliche Abweichungen bei den Werkausführungen im Einvernehmen der Parteien machen das ursprüngliche Angebot als Kostenanschlag hinfällig; Der Besteller schuldet den endgültigen Preis bei vorher angezeigter Überschreitung des Kostenanschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1589
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08

    Beweislast für Werklohn und Überschreitung eines Kostenanschlags

    a) § 650 BGB ist dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung des Voranschlags auf den Weisungen oder Wünschen des Bestellers beruht (vgl. z. B. OLG Karlsruhe vom 23. Oktober 2002, Az. 7 U 104/02, zitiert nach juris, Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01 - 157   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11727
OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01 - 157 (https://dejure.org/2003,11727)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.01.2003 - 4 U 822/01 - 157 (https://dejure.org/2003,11727)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 4 U 822/01 - 157 (https://dejure.org/2003,11727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anweisungsähnliches Rechtsverhältnis mit kaufvertraglichen Elementen ; Zur Wirksamkeit einer Forderungsabtretung

  • Judicialis

    BGB § 398; ; BGB § 398 Satz 1; ; BGB § 399 2. Alt.; ; BGB § 407 Abs. 1; ; BGB § 409 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 410 Abs. 2; ; HGB §§ 1 ff; ; HGB § 6 Abs. 1; ; HGB § 355 Abs. 1; ; HGB § 355 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung periodischer und Sonderzahlung bei Kontokorrent

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80

    Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Im Zweifel werden alle Ansprüche aus der konkreten Geschäftsbeziehung einbezogen, sofern nicht einzelne Forderungen von der Kontokorrentbindung ausgenommen werden (vgl. BGHZ 84, 371 (377); BGH, WM 1991, 495 (497); Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 8; Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 14; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 3; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

    Es sind daher nicht nur nachträgliche Abtretungen, sondern auch eventuelle Vorausabtretungen unwirksam bzw. sie gehen ins Leere (vgl. BGHZ 73, 259 (263); 84, 371 (377); BGH, WM 1971, 178; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 9 u. 14; Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 13; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 6; Staudinger-Busche, aaO., § 399 BGB, Rdnr. 38; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

    Eine solche einvernehmliche Ausnahmeregelung ist nicht nur im Rahmen der ursprünglichen Kontokorrentabrede möglich, sondern auch noch nachträglich (vgl. BGHZ 84, 371 (376 f); BGH, NJW-RR 1987, 878 (879); BGH, WM 1991, 495 (497); Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 8 FN 19; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 6).

    Durch eine solche werden die aus dem Kontokorrent herausgelösten Forderungen gesondert abtretbar (vgl. BGHZ 84, 371 (377); BGH, WM 1971, 178; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 14; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Im Zweifel werden alle Ansprüche aus der konkreten Geschäftsbeziehung einbezogen, sofern nicht einzelne Forderungen von der Kontokorrentbindung ausgenommen werden (vgl. BGHZ 84, 371 (377); BGH, WM 1991, 495 (497); Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 8; Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 14; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 3; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

    Eine solche einvernehmliche Ausnahmeregelung ist nicht nur im Rahmen der ursprünglichen Kontokorrentabrede möglich, sondern auch noch nachträglich (vgl. BGHZ 84, 371 (376 f); BGH, NJW-RR 1987, 878 (879); BGH, WM 1991, 495 (497); Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 8 FN 19; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 6).

    Erforderlich ist jedoch eine klare und eindeutige Sonderabrede (vgl. BGH, WM 1991, 495 (497); Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 14).

  • BGH, 09.12.1971 - II ZR 33/68

    Aufrechnung gegen Hafteinlageanspruch im Konkurs der Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Sie kann insbesondere in einer entsprechenden tatsächlichen Handhabung durch die Parteien gesehen werden (vgl. BGH, WM 1970, 184 (185); Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 7; a. A. Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 5).

    Die Beklagte kann mit der von ihr behaupteten Gegenforderung gegenüber der an die Klägerin abgetretenen Forderung nicht aufrechnen, da diese in das zwischen ihr und der Fa. (vereinbarte Kontokorrent eingestellt wurde. Da auch die Aufrechnung mit einer Forderung eine Verfügung über dieselbe darstellt, steht die durch die Einstellung ins Kontokorrent begründete Lähmung der Forderung auch der Aufrechnung entgegen und zwar unabhängig davon, ob auch die Gegenforderung kontokorrentgebunden ist oder nicht (vgl. BGH, WM 1970, 184 (186); Staub-Canaris, Großkommentar HGB, 20. Lieferung 2001, § 355 HGB, Rdnr. 105; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 52/68

    Möglichkeit der Abtretung von Ansprüchen und Leistungen aus dem Kontokorrent -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Es sind daher nicht nur nachträgliche Abtretungen, sondern auch eventuelle Vorausabtretungen unwirksam bzw. sie gehen ins Leere (vgl. BGHZ 73, 259 (263); 84, 371 (377); BGH, WM 1971, 178; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 9 u. 14; Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 13; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 6; Staudinger-Busche, aaO., § 399 BGB, Rdnr. 38; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

    Durch eine solche werden die aus dem Kontokorrent herausgelösten Forderungen gesondert abtretbar (vgl. BGHZ 84, 371 (377); BGH, WM 1971, 178; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 14; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Diesbezüglich kann es dahinstehen, ob eine Kontokorrentabrede einen vertraglichen Ausschluss der Abtretbarkeit i. S. d. § 399 2. Alt BGB darstellt (so BGHZ 70, 92; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, § 399 BGB, Rdnr. 8; Hammen, JZ 1998, 1095 (1096); Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Auflage (1976), § 355 HGB Rn. 33; Staudinger/Kaduk, 12. Auflage, § 399 BGB Rn. 97) oder ob zwar kein vertraglicher Ausschluss vorliegt, jedoch § 399 1. Alt BGB anwendbar ist, da auf Grund der Kontokorrentabrede die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen wegen der Natur des Schuldverhältnisses, nämlich der Kontokorrentgebundenheit der Forderungen, nicht isoliert abtretbar sind (so Staudinger-Busche, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 13. Bearbeitung, § 399 BGB, Rdnr. 38.u. 55; Bette, WM 1994, 1909 (1919); Henseler, BB 1995, 5 (7); MünchKomm(BGB)-Roth, 4. Auflage, § 399 BGB, Rdnr. 2).

    Zwingender Bestandteil der Kontokorrentabrede ist die wechselseitige Verrechnung der Forderungen und damit deren Unselbstständigkeit, die Lähmung der Einzelforderungen (vgl. BGHZ 70, 86 (92 f); BGH, NJW 1985, 1219; Staudinger-Busche, aaO., § 399 BGB, Rdnr. 38; Henseler, BB 1995, 5 (7); Blaurock, JA 1980, 691 (692)).

  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Die Klägerin hat im Übrigen nicht geltend gemacht und dargetan, dass sie durch den Abschluss neuer Kreditverträge zu den im fraglichen Zeitraum banküblichen Zinssätzen höhere Erträge hätte erzielen können (vgl. BGH, ZIP 1988, 759 - von der Klägerin zitiert auf Bl. 4 d. A.).
  • BGH, 19.12.1969 - I ZR 33/68

    Klage auf Unzulässigkeitserklärgung einer Zwangsvollstreckung - Auflösung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Hierdurch wird zum Zwecke der Vereinfachung, Sicherung und Risikominimierung (vgl. Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO, § 355 HGB, Rdnr. 3; Blaurock, JA 1980, 691 (692)) den Einzelansprüchen die Selbstständigkeit in Bezug auf Geltendmachung, Abtretung, Verpfändung und Vollstreckungszugriff genommen, d. h. sie werden "gelähmt" (vgl. BGHZ 58, 260; 73, 263; BGH, NJW 1970, 560; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 2; Baumbach/Duden/Hopt, Handelsgesetzbuch, 30. Auflage 2000, § 355 HGB, Rdnr. 7; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 6; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).
  • BGH, 07.02.1979 - VIII ZR 279/77

    Buchgroßhändler Sammelrechnung II - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Es sind daher nicht nur nachträgliche Abtretungen, sondern auch eventuelle Vorausabtretungen unwirksam bzw. sie gehen ins Leere (vgl. BGHZ 73, 259 (263); 84, 371 (377); BGH, WM 1971, 178; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 9 u. 14; Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 13; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 6; Staudinger-Busche, aaO., § 399 BGB, Rdnr. 38; Blaurock, JA 1980, 691 (692)).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Diese Abrede ist formfrei und kann auch konkludent erfolgen (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1496; NJW-RR 1991, 996 u. 1251; Ebenroth/Boujong/Joost-Grundmann. aaO., § 355 HGB, Rdnr. 7; Baumbach/Duden/Hopt, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 5; Koller/Roth/Morck-Koller, aaO., § 355 HGB, Rdnr. 3).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01
    Zwingender Bestandteil der Kontokorrentabrede ist die wechselseitige Verrechnung der Forderungen und damit deren Unselbstständigkeit, die Lähmung der Einzelforderungen (vgl. BGHZ 70, 86 (92 f); BGH, NJW 1985, 1219; Staudinger-Busche, aaO., § 399 BGB, Rdnr. 38; Henseler, BB 1995, 5 (7); Blaurock, JA 1980, 691 (692)).
  • RG, 12.01.1927 - I 175/28

    Aufwertungsgesetz. Laufende Rechnung.

  • BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66

    Sparkassen-Kontokorrent. Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 48/86

    Wechselmäßige Haftung aus nicht protestierten Wechseln - Wechselmäßige Haftung

  • BGH, 21.10.1955 - I ZR 187/53

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9852
OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01 (https://dejure.org/2002,9852)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2002 - 21 U 2401/01 (https://dejure.org/2002,9852)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2002 - 21 U 2401/01 (https://dejure.org/2002,9852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Vergütung eines Grundstücksverwertungsvertrag mit Kaufverpflichtung; Ansprüche wegen Minderflächen und Verschweigens behördlicher Auflage; Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen unterlassener Aufklärung; Aufteilung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 276; ; BGB § 433; ; BGB § 459; ; BGB § 463

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 276 § 433 § 459 § 463
    Grundstücksverwertungsvertrag mit Kaufverpflichtung: Ansprüche wegen Minderflächen und Verschweigens behördlicher Auflage

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Die von der Beklagten wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage geltend gemachten Rechte sind wegen vertraglicher Risikoübernahme (wenn nicht schon wegen Vorgreiflichkeit der Gewährleistungsregelungen) ausgeschlossen (vgl. BGH LM § 242 (Bb) Nr. 47; NJW 1992, 2690 f.; 2000, 1714/1716 f., Palandt/Heinrichs a.a.O. § 242 Rn. 127, 149).

    Die Störung wegen der behaupteten Minderflächen überschreitet das von der Beklagten zu tragende Risiko nicht (schon gar nicht ist ein extremer Ausnahmefall mit existenziell bedeutsamen Folgen für eine Partei vorgetragen, vgl. BGH NJW 2000, 1714/1716).

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Aus dem Vortrag der Parteien ergibt sich nicht, daß etwa eine bestimmte Art der Wohnflächen-Berechnung (vgl. BGH NJW 1991, 912/913) vereinbart oder die vom Zeugen Gl. gefundenen Quadratmeter-Zahlen auf ihre Richtigkeit sachkundig überprüft worden wären.

    Die Klägerin (und Herr G.) hat insoweit nicht die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen und zu erkennen gegeben, sie wolle für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einstehen (vgl. BGH NJW 1991, 912).

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 28/52

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Denn die Beklagte hat für ihre Gegenansprüche eine ausreichende Sicherheit (vgl. BGHZ 7, 123/127; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 273 Rn. 18).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Nach Wortlaut und objektivem Sinn der einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH NJW 1995, 3258) und vor allem bei einer Gesamtschau der vertraglichen Risikoverteilung ergibt sich, auch aus dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und der Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319/328), daß eine Sachmängelhaftung der Klägerin gegenüber der Beklagten ausgeschlossen sein und die Richtigkeit der von Seiten der Beklagten gefertigten Wohnflächenaufstellung auf der Grundlage des ebenfalls von ihr angefertigten Aufteilungsplans in den Risikobereich der für die Aufteilung in Wohnungseigentum zuständigen Beklagten fallen sollte.
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Nach Wortlaut und objektivem Sinn der einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH NJW 1995, 3258) und vor allem bei einer Gesamtschau der vertraglichen Risikoverteilung ergibt sich, auch aus dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und der Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319/328), daß eine Sachmängelhaftung der Klägerin gegenüber der Beklagten ausgeschlossen sein und die Richtigkeit der von Seiten der Beklagten gefertigten Wohnflächenaufstellung auf der Grundlage des ebenfalls von ihr angefertigten Aufteilungsplans in den Risikobereich der für die Aufteilung in Wohnungseigentum zuständigen Beklagten fallen sollte.
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Die von der Beklagten wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage geltend gemachten Rechte sind wegen vertraglicher Risikoübernahme (wenn nicht schon wegen Vorgreiflichkeit der Gewährleistungsregelungen) ausgeschlossen (vgl. BGH LM § 242 (Bb) Nr. 47; NJW 1992, 2690 f.; 2000, 1714/1716 f., Palandt/Heinrichs a.a.O. § 242 Rn. 127, 149).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Nach Wortlaut und objektivem Sinn der einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH NJW 1995, 3258) und vor allem bei einer Gesamtschau der vertraglichen Risikoverteilung ergibt sich, auch aus dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und der Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319/328), daß eine Sachmängelhaftung der Klägerin gegenüber der Beklagten ausgeschlossen sein und die Richtigkeit der von Seiten der Beklagten gefertigten Wohnflächenaufstellung auf der Grundlage des ebenfalls von ihr angefertigten Aufteilungsplans in den Risikobereich der für die Aufteilung in Wohnungseigentum zuständigen Beklagten fallen sollte.
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01
    Irren sich die Parteien gemeinsam über einen für die Willensbildung wesentlichen Umstand, sind die Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage anwendbar (BGH NJW 1972, 152/153; Palandt/Heinrichs a. a. O. Rn. 149 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10127
OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01 (https://dejure.org/2002,10127)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2002 - 4 U 165/01 (https://dejure.org/2002,10127)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 4 U 165/01 (https://dejure.org/2002,10127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Beweisführers zur Zahlung eines Auslagenvorschusses ; Erforderlichkeit des Verschuldens der Partei; Grobe Nachlässigkeit hinsichtlich unterbliebener Vorschusszahlung; Absehen von weiterer Ausführung des Beweisbeschlusses; Deutung eines Grundurteils ...

  • Judicialis

    ZPO § 379 Satz 2; ; ZPO § 402

  • rechtsportal.de

    ZPO § 379 S. 2 § 402
    Kein Verschuldenserfordernis bei Absehen von Ladung mangels Vorschusszahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01
    Dieser Gesichtspunkt wäre nur dann von Bedeutung, wenn der Kläger den Vorschuss noch eingezahlt hätte und nach Verspätungsregeln darüber zu befinden wäre, ob ihm die verzögerte Eintragung zum Verschulden gereicht (vgl. dazu BGH aaO und NJW 1998, 761, 762; Zöller/Greger aaO).
  • BGH, 05.05.1982 - VIII ZR 152/81

    Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Kühe vor bzw. nach dem Schlachten der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01
    Die Anwendung des § 379 Satz 2 BGB setzt in der Sache kein Verschulden voraus (vgl. dazu etwa BGH NJW 1980, 343, 344; BGH NJW 1982, 2559, 2560; Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 379 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01
    Die Anwendung des § 379 Satz 2 BGB setzt in der Sache kein Verschulden voraus (vgl. dazu etwa BGH NJW 1980, 343, 344; BGH NJW 1982, 2559, 2560; Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 379 Rdn. 7 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Auf das tatsächliche Ergebnis einer Unfallflucht, d.h., ob es gelingt, Feststellungen zu erschweren, kommt es für die Relevanz der Aufklärungspflichtverletzung nicht an (BGH VersR 2000, 222; OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Urteil des Senats vom 16.04.2001 - I-4 U 165/01 - OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Prölss/Martin, § 6 VVG Rn. 101 m.w.N.).
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