Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2390
OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 66/02 (https://dejure.org/2002,2390)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2002 - 3 U 66/02 (https://dejure.org/2002,2390)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 3 U 66/02 (https://dejure.org/2002,2390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines Werkmangels; Beweislast für fehlendes Vertretenmüssen eines Werkmangels; Mangel an einer durchgeführten Parkettversiegelung wegen Lösungsmittelgeruchs; Mangelhaftigkeit einer Versiegelung bei Geruchsemissionen ; Werkmangel bei der Erneuerung ...

  • Judicialis

    BGB § 633 a.F.

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 633 a. F.
    Nutzungsentschädigung bei lang anhaltendem Lösungsmittelgeruch nach Parkettversiegelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 (a.F.)
    Lösungsmittelgeruch nach Parkettversiegelung ist ein Mangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung bei Geruchsbelästigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn Lösungsmittelgeruch die Wohnung unbewohnbar macht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkettversiegelung "stinkt" dem Kunden - Zimmer unbewohnbar: Handwerker muss Auftraggeber entschädigen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schmerzensgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz und Nutzungsausfall für stinkende Parkettversiegelung - Lösungsmittel zur Parkettversiegelung stank monatelang

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geruchsbelästigung aus Parkettversiegelung: Kann Bauherr Nutzungsentschädigung verlangen? (IBR 2003, 241)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 618
  • NZM 2003, 776
  • VersR 2003, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81

    Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 66/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind allerdings durch zumutbare Umdispositionen auffangbare Beeinträchtigungen des Gebrauchs im Unterschied zu der vorübergehenden Vorenthaltung des Gebrauchs nicht entschädigungspflichtig; etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Störung des Gebrauchs so nachhaltig war, dass sie objektiv dem Entzug der Nutzung nahe kommt, der Betroffene also bei vernünftiger Betrachtung sich eine Ersatzwohnung hätte beschaffen müssen, nicht dagegen, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen waren (BGH NJW 83, 1793 f. m. w. N.; Palandt-Heinrichs, Vorbemerkung vor § 249 BGB Rn. 25 f.).
  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 66/02
    Es genügt, dass er das Vorhandensein von Mängeln oder seine Gewährleistungspflicht schlechthin bestreitet (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 634 Rdnr. 4; Palandt-Heinrichs, BGB, § 326 Rdnr. 20 a; BGH NJW 83, 1731 f. und 86, 661 f.).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 3 U 66/02
    Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Nutzungsausfall bezüglich eines selbst genutzten Wohnhauses ist seit der Grundsatzentscheidung des großen Senats des BGH (NJW 87, 50 ff.) anerkannt.
  • LG Düsseldorf, 09.11.2012 - 22 S 100/12

    Schadensersatzanspruch bei Mangelhaftigkeit des Werkes

    Bei der Beeinträchtigung eines Wohnungseigentümers ist bei der Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung darauf abzustellen, ob der Eigentümer die Wohnung - sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen - weiter benutzen kann, wobei nichts anderes gilt, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen sind (Vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.07.2005, Az. 17 U 94/04, zitiert nach juris Rn. 332; OLG Köln, Urt. v. 17.12.2002, Az. 3 U 66/02, zitiert nach juris Rn. 14 m.w.N.).
  • LG Siegen, 24.01.2006 - 8 O 115/06

    Schadensersatzanspruch, Atembeschwerden, Klebstoff, Ausdünstungen, handelsüblich,

    Der Werkunternehmer ist nicht schon dadurch entlastet, dass er ein handelsübliches Produkt verwendet hat (vgl. OLG Köln 3. Zivilsenat, Urteil vom 17. Dezember 2002, Az: 3 U 66/02 = Juris Nr: KORE503752003 = MDR 2003, 618-619) oder dem Kunden ebenfalls ein Anspruch nach dem Produkthaftpflichtgesetz gegen den Hersteller zu steht.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.11.2002 - 14 U 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11137
OLG Celle, 21.11.2002 - 14 U 32/02 (https://dejure.org/2002,11137)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.11.2002 - 14 U 32/02 (https://dejure.org/2002,11137)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. November 2002 - 14 U 32/02 (https://dejure.org/2002,11137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bemessung des Schmerzensgeldes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zahlung eines weitergehenden Schmerzensgeldes; Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Verkehrsunfalls

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines weitergehenden Schmerzensgeldes; Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Verkehrsunfalls

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, geringes Verschulden und niedrigem Einkommen des Unfallgegners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Darmstadt, 08.03.2016 - 13 O 129/15

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeld bei Speichentrümmerfraktur

    Vergleichbar ist die Entscheidung OLG Celle vom 21.11.2002, Az. 14 U 32/02 was den Knochenbruch anlangt (Tabelle Ziffer 54 Hacks/Wellner/Häcker).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2949
OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02 (https://dejure.org/2003,2949)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.04.2003 - 6 U 101/02 (https://dejure.org/2003,2949)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. April 2003 - 6 U 101/02 (https://dejure.org/2003,2949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstoss gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs; Statthaftigkeit einer Gehörsrüge gegen den eine Berufung zurückweisenden Beschluss; Analoge Anwendung des § 321a ZPO auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte und des BGH; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 522; ; ZPO § 525 S. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und Landgerichte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerhörsrüge gegen einen die Berufung zurückweisenden Beschluss; Vorgehen gegen die Zurückweisung der Berufung; Ausdehnung der Gehörsrüge auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte oder des Bundesgerichtshofs

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2105
  • MDR 2003, 1012
  • NJ 2003, 377
  • JR 2004, 111
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Er meint - unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Celle (NJW 2003, 906f.) -, zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts sei die entsprechende Anwendung von § 321a ZPO auf Berufungszurückweisungen durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) geboten.

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Celle (NJW 2003, 906 [907]; siehe auch Schneider, ZAP 2001, 1079, 1091, 1107) widerspricht dem eindeutigen Wortlaut.

    Dagegen kann nicht - wie vom OLG Celle (NJW 2003, 906 [907]) - eingewandt werden, über § 525 S. 1 ZPO, wonach die für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften auch im Berufungsverfahren entsprechend anwendbar sind, finde auch § 321a ZPO Anwendung.

    Der Senat folgt insofern der vom Beklagten angeführten Rechtsprechung des OLG Celle (aa) (NJW 2003, 906f.) nicht, da diese die Intentionen des Gesetzgebers verkennt (bb) und auch im übrigen keine überzeugenden Gründe in sich trägt (cc).

    Vielmehr ist das entsprechende Verlangen des Bundesrates zur Übernahme der Vorschrift auf alle unanfechtbaren Entscheidungen von der Bundesregierung - wie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle wiedergegeben (vgl. NJW 2003, 906 [907]) - gerade zurückgewiesen worden.

    Ein entsprechendes Verlangen lässt sich - entgegen dem OLG Celle (vgl. NJW 2003, 906f.) - auch nicht aus dem allgemeinen Rechtsgedanken herleiten, wonach unfechtbare Entscheidungen der Selbstkontrolle des erkennenden Gerichts unterliegen.

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Zu solchen Entscheidungen ist für Gehörsverletzungen die Möglichkeit der Abänderbarkeit eröffnet (vgl. BVerfGE 55, 1; 72, 328; Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 ZPO Rn. 25).
  • BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95

    Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Erforderlich ist eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 291; 85, 345; NJW 1993, 2165; 97, 312).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Darauf besteht auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, wie sie in der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfGE 85, 345; 93, 107; 94, 213; NJW 2001, 961) zu finden sind, kein Anspruch.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Indes hat der Gesetzgeber dieser wiederholt durch das BVerfG selbst erhobenen Forderung (vgl. BVerfGE 60, 96 [99]), der verstärkt auch Stimmen aus der Literatur (vgl. Feiber, NJW 1996, 2057 [2059]; Niemann/Herr, ZRP 2000, 278 [281f.]; Kreft, in: Festschrift für Karin Graßhof, 1998, 185 [195ff.]) und aus der höchstrichterlichen Rspr. (vgl. BGH, NJW 2002, 1577) beigetreten sind, nur insoweit entsprochen, als er einen erster Schritt auf dem vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Weg getan hat, indem er mit dem begrenzten Anwendungsbereich von § 321a ZPO in der Zivilgerichtsbarkeit eine instanzinterne Kontrolle unanfechtbarer erstinstanzlicher Entscheidungen - des Amts- oder Landgerichts - im Urteilsverfahren eröffnete (vgl. Engers, a.a.O., § 321a ZPO Rn. 7).
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Für eine Abweichung vom - hier - unzweideutigen Wortlaut ist nur dann Raum , wenn der Gesetzeszweck eine abweichende Auffassung nicht nur nahelegt, sondern gebietet (vgl. RGZ 149, 238ff.; BGHZ 2, 176 [184]; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Indes hat der Gesetzgeber dieser wiederholt durch das BVerfG selbst erhobenen Forderung (vgl. BVerfGE 60, 96 [99]), der verstärkt auch Stimmen aus der Literatur (vgl. Feiber, NJW 1996, 2057 [2059]; Niemann/Herr, ZRP 2000, 278 [281f.]; Kreft, in: Festschrift für Karin Graßhof, 1998, 185 [195ff.]) und aus der höchstrichterlichen Rspr. (vgl. BGH, NJW 2002, 1577) beigetreten sind, nur insoweit entsprochen, als er einen erster Schritt auf dem vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Weg getan hat, indem er mit dem begrenzten Anwendungsbereich von § 321a ZPO in der Zivilgerichtsbarkeit eine instanzinterne Kontrolle unanfechtbarer erstinstanzlicher Entscheidungen - des Amts- oder Landgerichts - im Urteilsverfahren eröffnete (vgl. Engers, a.a.O., § 321a ZPO Rn. 7).
  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93

    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß -

    Auszug aus OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02
    Erforderlich ist eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 291; 85, 345; NJW 1993, 2165; 97, 312).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Schon vor In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) war in der Rechtsprechung der Zivilgerichte umstritten, ob § 321 a ZPO a.F. auf nicht rechtsmittelfähige Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar ist (vgl. einerseits: OLG Celle, NJW 2003, S. 906; OLG Frankfurt, NJW 2004, S. 165; Schmidt, MDR 2002, 915 ; andererseits: OLG Rostock, NJW 2003, S. 2105; Gehrlein, MDR 2003, 421 ; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 228/03 -).
  • OLG Jena, 23.07.2003 - 2 U 1053/02

    Zulässigkeit der Gehörsrüge gegen Urteile eines Berufungsgerichts

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  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Bis dahin war die Anwendbarkeit von § 321a ZPO a.F. auf andere als die dort genannten Entscheidungen in Rechtsprechung und Literatur nicht eindeutig geklärt (gegen eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 4; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01 -, NJW 2003, S. 149 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2003 - 9 U 116/02 - OLG Rostock, Beschluss vom 09.04.2003 - 6 U 101/02 -, NJW 2003, S. 2105 f.; OLG Celle, Beschluss vom 21.08.2003 - 6 U 194/02 -; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2003 - 9 W 88/03 -; OLG München, Beschluss vom 22.12.2003 - 9 U 2984/03 - BGH, Beschluss vom 19.01.2004 - II ZR 108/02 -; für eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Müller, Abhilfemöglichkeiten bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtlichen Gehörs nach der ZPO-Reform, in: NJW 2002, S. 2743 ?2746?; Vosskuhle, Bruch mit einem Dogma: Die Verfassung garantiert Rechtsschutz gegen den Richter, in: NJW 2003, S. 2193 ?2198 f.?; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 18; Albers, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, 2004, § 522 Rdnr. 8, § 525 Rdnr. 2; BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 -, NJW 2002, S. 1577; BVerwG, Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02, 6 B 29/02 - LAG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Ts 404/02 - VGH München, Beschluss vom 12.09.2002 - 22 C 02.1513 - OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2002 - 13 U 77/92 -, NJW 2003, S. 906 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2003 - 8 WF 14/03 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2003 - 19 E 387/03 -; OVG Bautzen, Beschluss vom 15.09.2003 - 1 E 176/03 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.11.2003 - 16 U 116/03 -, NJW 2004 S.165; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.01.2004 - 4 Bs 414/03 - KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2004 - 7 U 125/03 -, Juris; BFH, Beschluss vom 22.04.2004 - VI B 57/04 -, Juris; BFH, Beschluss vom 06.05.2004 - I S 13/03 -, NJW 2004, S. 2853 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2004 - 21 U 75/03

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gegen eine isoliert nicht anfechtbare

    Eine entsprechende Anwendung des § 321 a ZPO ist geboten (vgl. OLG Celle, NJW 2003, 906; weitere Nachweise aus der Literatur bei Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl., 2004, § 321 a, Rdnr. 3a; a.M. OLG Oldenburg, NJW 2003, 149; OLG Rostock, NJW 2003, 2105).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

    Die ablehnenden Entscheidungen (OLG Oldenburg- 14.10.2002- MDR 2003, 229 = OLGR-Oldenburg 2002, 302; OLG Celle [20. Zivilsenat] - 30.5.2003 - OLGR-Celle 2003, 316; OLG Rostock - 9.4.2003 - MDR 2003, 1012 = NJW 2003, 2105) überzeugen den Senat dagegen nicht.
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Diese Norm ist daher jedenfalls jetzt auch auf unanfechtbare Beschlüsse der Berufungsgerichte nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO anwendbar (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 15; BR-Drucks. 663/04 S. 36; BVerfG NJW 2005, 3059 f.; OLG Koblenz VersR 2006, 135 f.), mag das auch in der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Fassung des Gesetzes umstritten gewesen sein (ablehnend OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 316; OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 2002, 302; für eine entsprechende Anwendung der Norm in damaliger Fassung OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 71; 2003, 258; OLG Frankfurt NJW 2004, 165 ff.; KG KG-Report Berlin 2004, 336 f.; 2004, 555).
  • VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör;

    OLG-NL 2003, 209; OLG Celle, NJW 2003, 906; KG Berlin, MDR 2004, 1078; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 353), während andere eine entsprechende Anwendung der Norm auf Berufungsurteile unter Hinweis auf einen angeblich entgegen stehenden Willen des Gesetzgebers ablehnen (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2004, 593; OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2003, 264; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 364; KG Berlin, Beschluß vom 7. November 2002, 8 U 151/01 - zitiert nach juris; OLG Rostock, NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg, NJW 2003, 149).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 23/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin deckt sich insoweit mit der des Kammergerichts (Beschluß vom 08. Dezember 2003 - 10 U 105/02 -) sowie der Oberlandesgerichte Oldenburg (NJW 2003, 149) und Rostock (NJW 2003, 2105).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 6/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin deckt sich insoweit mit der des Kammergerichts (Beschluß vom 08. Dezember 2003 - 10 U 105/02 -) sowie der Oberlandesgerichte Oldenburg (NJW 2003, 149) und Rostock (NJW 2003, 2105).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 36/03

    Zulässigkeit der Gehörsrüge

  • StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857

    Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage

  • OLG Brandenburg, 01.04.2004 - 1 U 26/03

    Rechtsbehelf gem. § 321a ZPO analog gegen unanfechtbaren

  • StGH Hessen, 14.08.2003 - P.St. 1870

    Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und des

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4552
OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02 (https://dejure.org/2003,4552)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.2003 - 2 U 205/02 (https://dejure.org/2003,4552)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 2 U 205/02 (https://dejure.org/2003,4552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Anbringung der Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 321a ZPO; § 525 S. 1 ZPO
    Verletzung von Verfahrensgrundrechten und Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht; Selbstkorrektur gerichtlicher Entscheidungen; Voraussetzung für die Geltendmachung der "Gehörsrüge"

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten und Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht; Selbstkorrektur gerichtlicher Entscheidungen; Voraussetzung für die Geltendmachung der "Gehörsrüge"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02
    Vielmehr schließt sich der Senat der Rechtsprechung des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle an, der von der entsprechenden Anwendbarkeit des § 321 a ZPO ausgeht (s. OLG Celle, Beschl. v. 4. Dezember 2002 - 13 U 77/02, NJW 2003, 906).

    Auch wenn in der Begründung des Regierungsentwurfs zum ZPO-RG eine ausdrückliche Übernahme des § 321 a ZPO für zweitinstanzliche Entscheidungen noch abgelehnt wird (dazu auch OLG Celle, NJW 2003, 906), weil dadurch die Ressourcen der Justiz über Gebühr belastet werden könnten (vgl. BT-Drs. 14/4722, S. 156, - Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Vorschlag des Bundesrates, die Vorschrift auch auf den Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO anzuwenden), hält der Senat diese Übernahme gleichwohl für geboten, weil es - anders als in der Begründung der Gegenäußerung der Bundesregierung ausgeführt wird - durchaus Fälle geben kann, in denen es zu einer Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht gekommen ist und die ohne eine entsprechende Anwendung des § 321 a ZPO nicht mehr zu reparieren sind.

  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02
    Der Senat sieht insoweit in der neuen ZPO das Prinzip des Vorrangs der Selbstkorrektur der Ausgangsinstanz (dazu Kreft, in: Festgabe für Graßhof, 1998, S. 185 ff.) bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten und der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verankert, wie er bereits im Zusammenhang mit der Unzulässigkeit weiterer außerordentlicher Beschwerden wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nach neuen Zivilprozessrecht entschieden hat (s. Senat, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 W 57/02, Nds. Rpfl. 2003, 119).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02
    Voraussetzung für die Anwendung des § 321 a ZPO ist dabei allerdings auch im Berufungsverfahren die Beachtung sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift, insbesondere die Einhaltung einer Notfrist von zwei Wochen für die Erhebung der Gehörsrüge sowie die Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Entscheidungserheblichkeit dieser Verletzung (hierzu auch BGH, NJW 2002, 1577).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02
    Die teilweise vertretene Auffassung, aus der Entstehungsgeschichte des § 321 a ZPO sei abzuleiten, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschrift im Berufungsverfahren nicht in Betracht komme (so OLG Oldenburg, OLGR 2002, 302; offen gelassen in OLG Celle, OLGR 2003, 93) teilt der Senat jedoch nicht.
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 36/03

    Zulässigkeit der Gehörsrüge

    Ob mit einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Sachsen-Anhalt NJW-RR 2003, 353; OLG Celle -13. ZS- NJW 2003, 906 und 2. -ZS- MDR 2003, 1311; OLG Thüringen NJW 2003, 3495; OLG Hamburg NJOZ 2003, 2867; und im Schrifttum (Müller NJW 2002, 2743, 2745; Voßkuhle NJW 2003, 2193, 2198 Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 567 Rn 23; MünchKomm/Lipp, ZPO, 2. Aufl., § 567 Rn. 13; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 321a Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 567 Rn. 5; Schmidt MDR 2002 915, 918) vertretenen, aber sehr umstrittenen Ansicht (ablehnend OLG Oldenburg NJW 2003, 149; OLG Celle -20. ZS- OLGR Celle 2003, 316und 11. -ZS- OLGR Celle 2003, 437; OLG Rostock MDR 2003, 1012; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2003, 364; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2003, 264; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 06.11.2003 zit. nach juris; Münch DStR 2002, 133; Greger NJW 2002, 3049, 3051; Zöller/Vollkommer, aaO, § 321a Rn. 4; Musielak ZPO, 3. Aufl., § 321a Rn. 1; Hannich/Meyer-Seitz/Engers, ZPO-Reform 2002, § 321a Rn. 13) davon auszugehen ist, dass die auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützte so genannte Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (als Gegenvorstellung) zulässig ist, kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Jena, 23.07.2003 - 2 U 1053/02

    Zulässigkeit der Gehörsrüge gegen Urteile eines Berufungsgerichts

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.08.2002 - 2 W 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4993
OLG Schleswig, 19.08.2002 - 2 W 6/02 (https://dejure.org/2002,4993)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.08.2002 - 2 W 6/02 (https://dejure.org/2002,4993)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. August 2002 - 2 W 6/02 (https://dejure.org/2002,4993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abstammung eines Kindes von Eltern verschiedener Staatsangehörigkeit; Beurteilung im Verhältnis zum deutschen Vater nach deutschem Recht; Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes im die deutsche Vaterschaft nicht anerkennenden Land der Mutter; Lösung der Verklammerung von ...

  • Judicialis

    EGBGB § 19

  • rechtsportal.de

    EGBGB § 19
    Abstammung eines Kindes von Eltern verschiedener Staatsangehörigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 581
  • FamRZ 2003, 781
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01

    Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2002 - 2 W 6/02
    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - einhelligen veröffentlichten Meinung der Rechtsprechung, wonach die genannten Anknüpfungsmöglichkeiten zueinander im Verhältnis gleichrangiger Alternativität stehen und nach dem Günstigkeitsprinzip auszuwählen sind (BayObLG StAZ 2002, 143,144; 2000, 370,371; FamRZ 2000, 699,700; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688;689, LG Leipzig StAZ 2002, 146,147; AG München StAZ 2002, 147,148; vgl. auch Palandt/Heldrich, 61. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 6 ; Hepting StAZ 2002, 129; 2000, 33,34; Gaaz StAZ 1998, 241,250; Henrich StAZ 1998, 1,4; Maßfeller/Hoffmann, § 29 PStG Rn. 144 ff. zum Art. 20 EGBGB i.d.F. des IPRNG vom 25.07.1986).

    Nach Auffassung des Senats ist grundsätzlich für das Wohl des Kindes am günstigsten die Rechtsordnung, die ihm zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Vater zuordnet (BayObLG StAZ 2002, 143,144,145 m.w.Nw.).

  • OLG Frankfurt, 31.08.2001 - 4 WF 57/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2002 - 2 W 6/02
    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - einhelligen veröffentlichten Meinung der Rechtsprechung, wonach die genannten Anknüpfungsmöglichkeiten zueinander im Verhältnis gleichrangiger Alternativität stehen und nach dem Günstigkeitsprinzip auszuwählen sind (BayObLG StAZ 2002, 143,144; 2000, 370,371; FamRZ 2000, 699,700; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688;689, LG Leipzig StAZ 2002, 146,147; AG München StAZ 2002, 147,148; vgl. auch Palandt/Heldrich, 61. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 6 ; Hepting StAZ 2002, 129; 2000, 33,34; Gaaz StAZ 1998, 241,250; Henrich StAZ 1998, 1,4; Maßfeller/Hoffmann, § 29 PStG Rn. 144 ff. zum Art. 20 EGBGB i.d.F. des IPRNG vom 25.07.1986).
  • BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2002 - 2 W 6/02
    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - einhelligen veröffentlichten Meinung der Rechtsprechung, wonach die genannten Anknüpfungsmöglichkeiten zueinander im Verhältnis gleichrangiger Alternativität stehen und nach dem Günstigkeitsprinzip auszuwählen sind (BayObLG StAZ 2002, 143,144; 2000, 370,371; FamRZ 2000, 699,700; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688;689, LG Leipzig StAZ 2002, 146,147; AG München StAZ 2002, 147,148; vgl. auch Palandt/Heldrich, 61. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 6 ; Hepting StAZ 2002, 129; 2000, 33,34; Gaaz StAZ 1998, 241,250; Henrich StAZ 1998, 1,4; Maßfeller/Hoffmann, § 29 PStG Rn. 144 ff. zum Art. 20 EGBGB i.d.F. des IPRNG vom 25.07.1986).
  • OLG München, 29.06.2017 - 31 Wx 402/16

    Zur erfolglosen Beschwerde gegen eine Geburtenregistereintragung

    Nach dem Günstigkeitsprinzip verdient dabei dasjenige Recht den Vorzug, das für das Kind "günstiger" ist (BayObLG FamRZ 2002, 686 = IPRax 2002, 405; OLG Schleswig FamRZ 2003, 781).

    a) Nach Auffassung des BayObLG (BayObLG FamRZ 2002, 686, = IPRax 2002, 405, ), die von weiten Teilen der Rechtsprechung und der Literatur übernommen wurde (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688. OLG Schleswig FamRZ 2003, 781; OLG München FamRZ 2012, 1503; Klinkhardt in: MüKo BGB, Internationales Privatrecht, 5. Auflage Art. 19 EGBGB Rn 15) ist dabei auf das Recht abzustellen, das dem Kind zuerst zu einem Vater verhilft (Prioritätsprinzip), wobei auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt wird.

    Der Senat weicht im übrigen auch von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab, nach der im Rahmen des Günstigkeitsprinzips stets auf die Rechtsordnung abzustellen ist, die dem Kind zuerst zu einem Vater verhilft (OLG Hamm StAZ 2014, 239 OLG Hamm FamRZ 2009, 126 OLG Celle StAZ 2007, 82; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697, StAZ 2016, 117-119; OLG Schleswig FamRZ 2003, 781; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688 anderer Ansicht: OLG Karlsruhe StAZ 2015, 182/183).

  • OLG München, 19.07.2016 - 31 Wx 403/15

    Eintrag des Vaters im Geburtenregister nach dem Günstigkeitsprinzip bei

    aa) Hinsichtlich der Umsetzung des Günstigkeitsprinzips wird teilweise darauf abgestellt, dem Kind möglichst früh, am besten schon im Zeitpunkt der Geburt, einen rechtlichen Vater zuzuordnen (OLG Hamm StAZ 2014, 239; OLG Köln StAZ 2013, 319; OLG München StAZ 2012, 208; OLG Hamm FamRZ 2009, 126; OLG Celle StAZ 2007, 82; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697; StAZ 2016, 117; OLG Schleswig FamRZ 2003, 781; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688; BayObLGZ 2002, 4/7; MüKoBGB/Helms, 6. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 16; Helms, StAZ 2009, 293/294; Hepting, StAZ 2000, 33).

    Nur wenn, etwa infolge einer pränatalen Vaterschaftsanerkennung, bereits im Zeitpunkt der Geburt mehrere Väter konkurrieren, ist auf die Vaterschaftswahrscheinlichkeit abzustellen und dem Kind den Anerkennenden als Vater zuzuordnen (OLG Hamm StAZ 2014, 239; OLG München StAZ 2012, 208; OLG Hamm FamRZ 2009, 126; OLG Celle StAZ 2007, 82; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697;StAZ 2016, 117; OLG Schleswig FamRZ 2003, 781; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688; BayObLGZ 2002, 4 /7).

    Der Senat weicht im Übrigen auch von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab, nach der im Rahmen des Günstigkeitsprinzips stets auf die Rechtsordnung abzustellen ist, die dem Kind zuerst zu einem Vater verhilft (OLG Hamm StAZ 2014, 239; OLG Hamm FamRZ 2009, 126; OLG Celle StAZ 2007, 82; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697; StAZ 2016, 117; OLG Schleswig FamRZ 2003, 781; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688 a.A. nur OLG Karlsruhe StAZ 2015, 182/183).

  • OLG Nürnberg, 14.09.2015 - 11 W 277/15

    Bestimmung der Abstammung bei alternativen Anknüpfungen - Beurteilungszeitpunkt

    Nur wenn, etwa infolge einer pränatalen Vaterschaftsanerkennung, bereits im Zeitpunkt der Geburt mehrere Väter konkurrieren, stellt diese Auffassung auf die Wahrscheinlichkeit ab und ordnet dem Kind den Anerkennenden als Vater zu (OLG Hamm StAZ 2014, 239; OLG Köln StAZ 2013, 319; OLG München StAZ 2012, 208; OLG Hamm FamRZ 2009, 126;; OLG Celle StAZ 2007, 82; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697; OLG Schleswig FamRZ 2003, 781; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 688 BayObLGZ 2002, 4/7; Bamberger/Roth/Heiderhoff, BeckOK Art. 19 EGBGB Rdnr. 21 f; Erman/Hohloch, BGB 14. Aufl. Art. 19 EGBGB RN 17; jurisPK-BGB/Gärtner, 7. Aufl. Art. 10 EGBGB Rdnr. 63ff; MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. Art. 19 EGBGB Rdnr. 16; PWW/Martiny, BGB 9. Aufl. Art. 19 EGBGB Rdnr. 9; Grziwotz/Siede in: Krenzler/Borth, Anwaltshandbuch Familienrecht 2. Aufl. Kap. 3 RN 155; FA-FamR/Ganz, 10. Aufl. Kap. 15 Rdnr. 240 Helms, StAZ 2009, 293/294 Hepting, StAZ 2000, 33; Sturm, StAZ 2003, 353).
  • LG Düsseldorf, 15.03.2012 - 25 T 758/10

    Annahme eines Minderjährigen als Kind (Adoption) durch eine in eingetragener

    Nach der einen Auffassung ist maßgebend diejenige Rechtsordnung, die dem Kind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, am besten schon mit der Geburt, einen Vater zuordnet (Oberlandesgericht Hamm FamRZ 2009, 126; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2003, 781; BayObLG FGPrax 2002, 66; Palandt/Heldrich, BGB, 70. Aufl., Art. 19 EGBGB, Rn. 6; Münchener Kommentar - Klinkhardt, BGB, 5. Aufl., Art. 19 EGBGB, Rn. 14; Erman/Hohloch, BGB, 13. Aufl., Art. 19 EGBGB, Rn. 17).
  • AG Karlsruhe, 14.06.2007 - UR III 26/07

    Familienrechtliche Ausgestaltung der Eintragung des Vaters eines Kindes mit

    Nach herrschender Meinung ist demgegenüber nicht von einem solchen Vorrang auszugehen, alle Alternativen des Art. 19 Abs. 1 EGBGB seien vielmehr gleichrangig (Staudinger/Henrich a.a.O.; Münchener Kommentar zum BGB /Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 19 EGBGB Rdnr. 14; OLG Schleswig NJW-RR 2003, 581 = StAZ 2003, 171 [OLG Schleswig 19.08.2002 - 2 W 6/02] m.w.N.).
  • OLG Dresden, 04.12.2007 - 1 AK 30/07

    Strafsenat: Keine Haftprüfung im Fall Tom W.

    Die Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts im besonderen Haftprüfungsverfahren endet in jedem Falle mit dem Beginn der Hauptverhandlung in der anhängigen Sache (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 f., OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 3 OBL 72/07 - OLG Celle NdsRpfl 1997, 34, Schleswig- Holstein. OLG SchlHA 2003, 118; OLG Koblenz OLGSt StPO § 121 Nr. 30 ; OLG Dresden NStZ 2004, 644 ff. [OLG Dresden 04.09.2003 - 2 Ws 477/03] ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5259
OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02 (https://dejure.org/2002,5259)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2002 - 13 U 56/02 (https://dejure.org/2002,5259)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 13 U 56/02 (https://dejure.org/2002,5259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 765
    Falsche Werteinschätzungen in Selbstauskunft eines Bürgen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 2039
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
    Einzubeziehen in die Beurteilung sind im übrigen nur die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bürgen, und nicht die seiner Familie, insbesondere nicht die des Hauptschuldners (BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).

    Soweit die Beklagte zu 1) im Gegensatz hierzu davon ausgeht, eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen liege vor, wenn die pfändbaren Einkünfte des Bürgen voraussichtlich nicht ausreichen, in fünf Jahren ein Viertel der Hauptsumme abzudecken, ist darauf hinzuweisen, dass der IX. Senat des BGH diesen von ihm zuvor vertretenen Maßstab mit Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - (NJW 2000, 1182, 1183) ausdrücklich aufgegeben und sich der vom XI. Senat (vgl. Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - NJW 2001, 815, 816 m.w.N.) vertretenen - oben dargestellten - Auffassung zum Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung eines Bürgen oder Mithaftenden angeschlossen hat.

    Kann aber nicht einmal von einer finanziellen Überforderung der Beklagten zu 1) ausgegangen werden, kann dahin gestellt bleiben, ob das Haftungsrisiko der Beklagten zu 1) nicht zusätzlich noch durch anderweitige Sicherheiten begrenzt worden ist, die sie als Bürgin in rechtlich gesicherter Weise davor schützen, in einem Maße in Anspruch genommen zu werden, das ihre finanzielle Leistungsfähigkeit krass überfordert (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
    Einzubeziehen in die Beurteilung sind im übrigen nur die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bürgen, und nicht die seiner Familie, insbesondere nicht die des Hauptschuldners (BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).

    Soweit die Beklagte zu 1) im Gegensatz hierzu davon ausgeht, eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen liege vor, wenn die pfändbaren Einkünfte des Bürgen voraussichtlich nicht ausreichen, in fünf Jahren ein Viertel der Hauptsumme abzudecken, ist darauf hinzuweisen, dass der IX. Senat des BGH diesen von ihm zuvor vertretenen Maßstab mit Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - (NJW 2000, 1182, 1183) ausdrücklich aufgegeben und sich der vom XI. Senat (vgl. Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - NJW 2001, 815, 816 m.w.N.) vertretenen - oben dargestellten - Auffassung zum Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung eines Bürgen oder Mithaftenden angeschlossen hat.

    Kann aber nicht einmal von einer finanziellen Überforderung der Beklagten zu 1) ausgegangen werden, kann dahin gestellt bleiben, ob das Haftungsrisiko der Beklagten zu 1) nicht zusätzlich noch durch anderweitige Sicherheiten begrenzt worden ist, die sie als Bürgin in rechtlich gesicherter Weise davor schützen, in einem Maße in Anspruch genommen zu werden, das ihre finanzielle Leistungsfähigkeit krass überfordert (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 198/98 - NJW 2000, 1182, 1183; Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 - 2001, 815, 816).

  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
    Entgegen der Ansicht der Beklagten zu 1) kann eine Sittenwidrigkeit auch nicht aus dem Urteil des BGH in NJW 1996, 513ff (Urteil vom 02.11.1995 - IX ZR 22/94) hergeleitet werden.

    Die in dieser Entscheidung festgestellte Nichtigkeit der Bürgschaft nach § BGB basierte nicht allein auf der Tatsache, dass wesentliche Teile des Kredits bereits an den Ehemann der dortigen Beklagten und Hauptschuldner ausgezahlt waren, als eine Bürgschaft der Ehefrau gefordert wurde, sondern auf der zusätzlichen Besonderheit, dass die Bank die dortige Beklagte nach deren Vortrag in eine seelische Zwangslage gebracht hatte, weil die Mithaftungsübernahme unter Androhung einer Rücknahme der Kreditzusage erst gefordert worden war, nachdem ein wesentlicher Teil des Kredits bereits zum Aufbau des Unternehmens des Ehemannes der Beklagten verwendet worden war, und weil die Bank von Anfang an entweder gewusst hatte, dass die Beklagte keine Mithaftung für die Kredite übernehmen wollte oder dass die Ausfallbürgin ihre Ausfallbürgschaft von einer Mitverpflichtung der Beklagten abhängig machen würde, und die Bank dies dem Ehemann nicht mitgeteilt hatte (vgl. BGH, a.a.O., NJW 1996, 513, 515).

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
    Da im vorliegenden Falle die Kreditforderungen der Klägerin gegen die D. GmbH & Co. KG in Höhe von seinerzeit 799.128,51 DM Anlass für die von der Beklagten zu 1) übernommene Bürgschaftsverpflichtung vom 28.10.1999 waren, spielt es demnach keine Rolle, dass diese Forderungen bereits zuvor durch Darlehensauszahlung entstanden waren (vgl. auch: BGH, Urteil vom 28.10.1999 - IX ZR 364/97 - NJW 2000, 658).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
    Wird ein Kontokorrentkredit besichert, tritt an die Stelle der Kreditschuld das im Zeitpunkt der Verbürgung geltende Kreditlimit (BGH, Urteil vom 18.05.1995 - IX ZR 108/94 - NJW 1995, 2553, 2556).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01

    Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
    Ausgehend von diesen, vom BGH entwickelten Grundsätzen, denen auch der Senat folgt (vgl. Urteil vom 30.01.2002 - 13 U 93/01 - ZIP 2002, 844), hat das Landgericht eine krasse finanzielle Überforderung der Beklagten zu 1) im vorliegenden Verfahren zu Recht verneint, indem es in zutreffender Weise für die Beurteilung der Einkommens- und Vermögenssituation der Beklagten zu 1) von der im September 1999 gegenüber der Klägerin abgegebenen Selbstauskunft (Bl. 90ff AH) ausgegangen ist.
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2002 - 13 U 56/02
    Hat der Bürge dagegen Vermögen, hat er dieses zu verwerten, um die Schuld zu tilgen; dies gilt auch im Falle eines von ihm bewohnten Hausgrundstücks (BGH, Urteil vom 26.04.2001 - IX ZR 337/98 - NJW 2001, 2466, 2467).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 6/07

    Widerlegbare Vermutung zum Vorliegen einer sittenwidrigen privaten Bürgschaft -

    Der Beklagte hat unter ausdrücklicher Versicherung, alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben (vgl. Ziffer 12 der Selbstauskunft), den Grundstückswert des Hausgrundstücks ...steig mit 550.000,00 DM beziffert; hieran muss er sich festhalten lassen (ebenso 3. Zivilsenat Beschluss vom 2. Januar 2006 - 3 W 57/05; OLG Köln Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 U 56/02; OLG Dresden Urteil vom 19. Juli 2006 - 8 U 1380/05).
  • AG Erfurt, 13.02.2013 - 5 C 2530/08

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen fehlender finanzieller Mittel

    Soweit die Klägerin schließlich wiederholt auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (WM 2003, S. 2039; ebenso wohl OLG Brandenburg WM 2006, S. 1014) verwiesen hat, wonach sich eine Bank grundsätzlich auf eine vorgelegte Selbstauskunft verlassen darf, vermag das erkennende Gericht dem aus o. g. Gründen nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4339
OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02 (https://dejure.org/2002,4339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2002 - 20 W 340/02 (https://dejure.org/2002,4339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2002 - 20 W 340/02 (https://dejure.org/2002,4339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 Nr 2 BVormVG
    Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine Fachkenntnisse im Kernbereich

  • Wolters Kluwer

    Höhe einer Betreuervergütung; Vorhandensein besonderer betreuungsrelevanter Fachkenntnisse; Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Stundensatzes, Priester- und Missionsseminar, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Betreuervergütung, Priester, Prediger, Priesterseminar, Ausbildung, Kernbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), die nur vorliegen, wenn der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, gegen Denkgesetze verstoßen oder allgemein bekannte Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und 124/125).

  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Betreuer in Bezug genommenen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG ( BtPrax 2000, 262 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Vielmehr reicht es aus, wenn sie zur Bewältigung bestimmter betreuungstypischer Aufgabenkreise verwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S 14/15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 50; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 a Rn. 2; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.1999 - 3 W 248/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 368/01

    Betreuervergütung: Stundensatz für Berufsbetreuer mit abgeschlossenem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.0. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02

    Rechtskompetenz des Berufsbetreuers - Diplom-Sozialwirt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ).
  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.0. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5721
OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02 (https://dejure.org/2002,5721)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.09.2002 - 3 W 159/02 (https://dejure.org/2002,5721)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. September 2002 - 3 W 159/02 (https://dejure.org/2002,5721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 2 Nr. 1; 5 Abs. 1; 13; BGB §§ 426; 670
    Gebührenpflicht des nicht befreiten Gesamtschuldners

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners bei Antrag auf Grundbucheintragung; Antragstellung im Eigeninteresse ; Auftragsverhältnis

  • Judicialis

    KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 5 Abs. 1; ; KostO § 13; ; BGB § 426; ; BGB § 670

  • rechtsportal.de

    KostO § 2 Nr. 1 § 5 Abs. 1 § 13; BGB § 426 § 670
    Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 05.01.1996 - 3 W 231/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Damit soll verhindert werden, dass der nicht befreite Gebührenschuldner in vollem Umfang zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird und dann über den Umweg einer gesetzlichen Ausgleichspflicht doch beim kostenbefreiten (Mit-)Gebührenschuldner Rückgriff nimmt (vgl. Senat JurBüro 1996, 649, 650 mit Anm. v Mümmler; BayObLG Rpfleger 1961, 406, 407).

    Die Sachlage wäre dann mit dem Fall der Übernahme einer fremden Kostenschuld vergleichbar, bei dem nach ganz überwiegender - vom Senat geteilter - Auffassung die für eigene Kosten geltende Kostenbefreiung nicht durchgreift (vgl. Senat JurBüro 1996, 649 m.w.N. zur Streitfrage).

  • OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98

    Auslagen für Briefzusendung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).

    Von der Entscheidung über den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (vgl. Senat Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).

  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02

    Erinnerung gegen Kostenansätze des Registergerichts; Bestimmung des örtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).
  • LG Berlin, 14.08.1998 - 84 T 551/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Die Regelung unter Ziff. 1.3 des Darlehensvertrages ist eine vertragliche (vgl. LG Berlin NJW-RR 1999, 512).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 14 Wx 12/05

    Notarkosten: Veranlasser als Gebührenschuldner; Erstreckung der

    Damit soll verhindert werden, daß der nichtbefreite Gebührenschuldner in vollem Umfang zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird und dann über den Umweg einer gesetzlichen Ausgleichspflicht doch beim kostenbefreiten (Mit-) Gebührenschuldner Rückgriff nimmt (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 272 f., 273 m.w.N.).

    Denn zum einen stellt die Abgabe eines Kaufangebotes auch dann ein Geschäft des Anbieters und nicht ein solches des Empfängers dar, wenn die Abgabe auf Veranlassung des Angebotsempfängers erfolgt und auch in seinem Interesse liegt (a.A. für den dort entschiedenen Fall BayObLGZ 1978, S. 94 ff., 96); und zum anderen ist nichts dafür ersichtlich, daß der Beteiligte B. das Angebot in Erfüllung einer der Gemeinde gegenüber eingegangenen vertraglichen Verpflichtung abgegeben habe (vgl. auch OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 272 f., 273).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8700
OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01 (https://dejure.org/2002,8700)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2002 - 7 U 53/01 (https://dejure.org/2002,8700)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2002 - 7 U 53/01 (https://dejure.org/2002,8700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung des Unterhaltsbedarfs eines ungewollt geborenen Kindes wegen Verletzung des Behandlungsvertrages; Deliktische Behandlungsfehler des Arztes führen nicht zum Ersatz des Unterhaltsbedarfs; Haftung wegen falscher Auskunft

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 847
    Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarf für ungewollt geborene Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
    Ein Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarfs für die am 05.12.1998 geborenen Zwillinge besteht nicht, denn ein solcher Schadensersatzanspruch könnte sich nur aus der Verletzung des Behandlungsvertrages ergeben (vgl. BGH VersR 1980, 558, 559; VersR 1981, 278, 279; VersR 1983, 396, 397; VersR 1995, 1099, 1100; NJW 2000, 1782, 1783 = VersR 2000, 634, 635).

    Zudem ist dieser Vertrag, mit wem auch immer er zustande gekommen sein mag, nicht auf die Verhinderung einer Schwangerschaft gerichtet gewesen (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1782, 1783 = VersR 2000, 634, 635), wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat.

    Um die Verhinderung einer Schwangerschaft der Zedentin oder um Empfängnisverhütung ging es gerade nicht (vgl. BGH NJW 2000, 1782, 1783 f. = VersR 2000, 634, 635 f.).

  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
    Ein Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarfs für die am 05.12.1998 geborenen Zwillinge besteht nicht, denn ein solcher Schadensersatzanspruch könnte sich nur aus der Verletzung des Behandlungsvertrages ergeben (vgl. BGH VersR 1980, 558, 559; VersR 1981, 278, 279; VersR 1983, 396, 397; VersR 1995, 1099, 1100; NJW 2000, 1782, 1783 = VersR 2000, 634, 635).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
    Ein Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarfs für die am 05.12.1998 geborenen Zwillinge besteht nicht, denn ein solcher Schadensersatzanspruch könnte sich nur aus der Verletzung des Behandlungsvertrages ergeben (vgl. BGH VersR 1980, 558, 559; VersR 1981, 278, 279; VersR 1983, 396, 397; VersR 1995, 1099, 1100; NJW 2000, 1782, 1783 = VersR 2000, 634, 635).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 76/83

    Haftung des Arztes für die Folgen einer fehlgeschlagenen Sterilisation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
    Allein das Haben eines Kindes kann nicht als Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB geschützten absoluten Rechtsgüter und als Posten, der in eine Schadensbilanz eingestellt werden könnte, begriffen werden; denn eine solche Wertung würde die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG verletzten (BGH NJW 1984, 2625, 2626; vgl. auch BGH VersR 1995, 1060, 1061 am Ende).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
    Ein Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarfs für die am 05.12.1998 geborenen Zwillinge besteht nicht, denn ein solcher Schadensersatzanspruch könnte sich nur aus der Verletzung des Behandlungsvertrages ergeben (vgl. BGH VersR 1980, 558, 559; VersR 1981, 278, 279; VersR 1983, 396, 397; VersR 1995, 1099, 1100; NJW 2000, 1782, 1783 = VersR 2000, 634, 635).
  • BGH, 30.05.1995 - VI ZR 68/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Diagnose, Gynäkologie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
    Allein das Haben eines Kindes kann nicht als Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB geschützten absoluten Rechtsgüter und als Posten, der in eine Schadensbilanz eingestellt werden könnte, begriffen werden; denn eine solche Wertung würde die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG verletzten (BGH NJW 1984, 2625, 2626; vgl. auch BGH VersR 1995, 1060, 1061 am Ende).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
    Ein Anspruch auf Erstattung des Unterhaltsbedarfs für die am 05.12.1998 geborenen Zwillinge besteht nicht, denn ein solcher Schadensersatzanspruch könnte sich nur aus der Verletzung des Behandlungsvertrages ergeben (vgl. BGH VersR 1980, 558, 559; VersR 1981, 278, 279; VersR 1983, 396, 397; VersR 1995, 1099, 1100; NJW 2000, 1782, 1783 = VersR 2000, 634, 635).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2002 - 21 U 56/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10721
OLG Hamm, 19.11.2002 - 21 U 56/02 (https://dejure.org/2002,10721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2002 - 21 U 56/02 (https://dejure.org/2002,10721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2002 - 21 U 56/02 (https://dejure.org/2002,10721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzpflicht eines Telefondienstleisters wegen Abschaltung einer zu Werbezwecken verwendeten kostenlosen Telefonnummer; Wirksamkeit des Hinweises auf den Termin für eine Anschlussabschaltung ausschließlich im Abschnitt "Leistungsbeschreibung" in allgemeinen ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rufnummernwechsel - Umzugsunternehmer wirbt in Anzeigen mit falschen Telefonnummern

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Sorgfaltspflichten eines Telekommunikationsdienstleisters beim Wechsel von Rufnummern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1677
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