Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.2003 - 5 U 216/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6633
OLG Köln, 11.06.2003 - 5 U 216/02 (https://dejure.org/2003,6633)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2003 - 5 U 216/02 (https://dejure.org/2003,6633)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 5 U 216/02 (https://dejure.org/2003,6633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Behandlung durch Arzt nach Unfall; Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; Zweifel an Gutachten des medizinischen Sachverständigen; Nichtberücksichtigung von Behandlungsalternativen; Einbringen von Vortrag eines Sachverständigen im Berufungsvergahren; ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 412; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 532 Satz 2; ; ZPO § 543 II Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Vortrag einer alternativen Behandlungsmethode erst in der Berufungsinstanz ist neues Angriffsmittel i. S. v. § 531 Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Arzthaftungsrecht - Hinweis auf alternative Behandlungsmethode ist neuer Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1652
  • NJW-RR 2004, 1368 (Ls.)
  • VersR 2004, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2003 - 5 U 216/02
    Unter einem Erfahrungssatz versteht man eine aus der allgemeinen Lebenserfahrung oder aus fachlichem Erfahrungswissen in Wissenschaft, Kunst oder Handwerk gewonnene Erkenntnis, die als "Obersätze" für die Beurteilung von Tatsachen herangezogen werden können, sei es zur Beweiswürdigung, sei es als Beweisanzeichen (vgl. etwa Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 284, Rdnr. 16 f.; MünchKomm/ZPO-Foerste, 2. Aufl., § 284, Rdn. 4; vgl. auch BGHZ 2, 83, 85; 12, 22, 25).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in VersR 2004, 517 veröffentlicht ist, ist der Klage auf der Grundlage der in erster Instanz festgestellten Tatsachen der Erfolg zu versagen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3928
OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02 (https://dejure.org/2003,3928)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2003 - 20 U 76/02 (https://dejure.org/2003,3928)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 20 U 76/02 (https://dejure.org/2003,3928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Beschlussaufhebung wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit eines Abhilfeverfahrens bei nicht anfechtbaren verfahrensabschließenden Entscheidungen; Möglichkeit einer Selbstkorrektur der Gerichte bei Verfahrensverletzungen im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Abhilfeverfahrens bei nicht anfechtbaren verfahrensabschließenden Entscheidungen; Möglichkeit einer Selbstkorrektur der Gerichte bei Verfahrensverletzungen im Berufungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    Ob dies der Fall ist, muss vom Standpunkt des Gesetzes aus beurteilt werden; eine Lücke als Voraussetzung für die Befugnis der Gerichte, diese im Wege der Analogie zu schließen, setzt insoweit zwingend eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., S. 358; s.a. BGH NJW 2002, 1577).
  • OLG München, 12.02.2003 - 1 U 2733/02
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    Der Senat ist an seine Entscheidung wie bei einem Urteil nach § 318 ZPO gebunden (vgl. auch OLG München, MDR 2003, 522).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    2003, 151; Thomas-Reichold, 24. Aufl., § 321 a ZPO, Rn. 18; Schmidt, Abhilfeverfahren gem. § 321 a ZPO n. F. - Selbstkorrektur der Gerichte bei Verfahrensverletzungen, MDR 2002, 915 ; ablehnend dagegen u. a. OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2002, 11 UF 208/01, MDR 2003, 229; Gehrlein, Erste Erfahrungen mit der reformierten ZPO - erstinstanzliches Verfahren und Berufung, MDR 2003, 421 ; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Müller, Abhilfemöglichkeiten bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach der ZPO-Reform, NJW 2002, 2743 ).
  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
    a) Die Frage, ob § 321 a ZPO in Berufungsverfahren entsprechend angewendet werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur allerdings streitig (bejahend etwa OLG Celle, Beschluss vom 4. Dezember 2002, 13 U 77/02, OLGR 2003, 71 = Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 21.08.2003 - 6 U 194/02

    Pflicht zur gerichtlichen Entscheidung von Eingaben gegen Beschlüsse; Aufhebung

    Auf jegliche Eingaben gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO braucht keine Entscheidung zu ergehen (Fortentwicklung vom OLG Celle - 20. ZS. OLG-Report 2003, 316.

    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Auffassung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle in dessen Beschluss vom 30. Mai 2003 (OLG-Report 2003, 316) an.

    Denn der Gesetzgeber ist dem Votum des Bundesrates, der eine Abhilfemöglichkeit zur Beseitigung von Verfahrensgrundrechtsverletzungen für alle unanfechtbaren Verfahrensentscheidungen einschließlich solcher nach § 522 Abs. 2 ZPO befürwortet hat, nach Stellungnahme der Bundesregierung ganz bewusst nicht gefolgt (vgl. zu Entstehungsgeschichte OLG Celle, Beschluss v. 30. Mai 2003 - 20 U 76/02).

  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Diese Norm ist daher jedenfalls jetzt auch auf unanfechtbare Beschlüsse der Berufungsgerichte nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO anwendbar (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 15; BR-Drucks. 663/04 S. 36; BVerfG NJW 2005, 3059 f.; OLG Koblenz VersR 2006, 135 f.), mag das auch in der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Fassung des Gesetzes umstritten gewesen sein (ablehnend OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 316; OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 2002, 302; für eine entsprechende Anwendung der Norm in damaliger Fassung OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 71; 2003, 258; OLG Frankfurt NJW 2004, 165 ff.; KG KG-Report Berlin 2004, 336 f.; 2004, 555).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
  • OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 286/02

    Zulässigkeit einer analogen Anwendung des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) für

    Der Senat verweist insoweit auf die Darstellung der Entstehungsgeschichte in dem Beschluss des OLG Celle vom 30. Mai 2003 - 20 U 76/02 (OLG-Report 2003, 316 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03   

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https://dejure.org/2003,5797
OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03 (https://dejure.org/2003,5797)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.04.2003 - 6 U 14/03 (https://dejure.org/2003,5797)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. April 2003 - 6 U 14/03 (https://dejure.org/2003,5797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aktivlegitimation bei der Abtretung eines Zahlungsanspruchs; Voraussetzungen zur Wirksamkeit von Globalzessionsverträgen; Abweisung einer Klage durch das Berufungsgericht als unbegründet bei Vorliegen eines Prozessurteils; Anforderungen an das Berufungsgericht bei der ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § ... 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 5; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 6; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; ZPO § 280 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 (n.F.)
    Normzweck des § 522 Abs. 2 ZPO n.F.: Behandlung der aus prozessualen Gründen abgewiesenen Klage als unbegründet statt unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Sachentscheidung im Berufungsverfahren nach Erlass eines Prozessurteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 828
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Für das Urteilsverfahren ist anerkannt, dass auf die Berufung des Klägers - bzw. des widerklagenden Beklagten - gegen ein Prozessurteil die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht als unbegründet statt als unzulässig aufrechterhalten werden kann (vgl. MünchKomm/Rimmelspacher, 2. Aufl., 2002, Aktualisierungsband ZPO-Reform 2002, § 528 ZPO Rn. 36 und 30; Stein/Jonas/Grunsky, 21. Aufl., Bd. 5 Teilbd. 1 (§§ 511-591), 1994, § 536 ZPO a.F. Rn. 6; Wieczorek/Rössler, 3. Aufl., § 536 ZPO a.F. Anm. D 1; BGHZ 23, 36 [50]; BGH, NJW 1989, 393 [394]).

    Dies entspricht trotz der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung der herrschenden Meinung in Rspr. und Lit. (vgl. BGHZ 23, 36ff.; BGH NJW 1978, 2032; 1988, 1892f. m.w.N.; MünchKomm/Rimmelspacher, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 36; Zöller/Gummer, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 32; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 61. Aufl., § 528 ZPO Rn. 11).

  • OLG Rostock, 12.03.2003 - 3 U 157/02

    Zurückweisung der Berufung bei Teilentscheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Diese Aspekte sprechen dagegen, über eine Berufung nur deshalb mündlich zu verhandeln und durch (Berufungs-)Urteil zu entscheiden, weil die Begründung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils dessen Ergebnis nicht oder aufgrund neuen - in der Berufungsinstanz zu berücksichtigenden - Sachvortrages nicht mehr trägt, dieses Urteil aber mit anderer Begründung - hier des Austausches der erstinstanzlichen (Wider-)Klageabweisung wegen prozessualer Unzulässigkeit durch eine sachliche Unbegründetheit - aufrecht zu erhalten ist (zu anderer Fallkonstellation ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 12.03.2003, Az.: 3 U 157/02 [vorgesehen zur Veröffentlichung]).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Dies entspricht trotz der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung der herrschenden Meinung in Rspr. und Lit. (vgl. BGHZ 23, 36ff.; BGH NJW 1978, 2032; 1988, 1892f. m.w.N.; MünchKomm/Rimmelspacher, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 36; Zöller/Gummer, a.a.O., § 528 ZPO Rn. 32; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 61. Aufl., § 528 ZPO Rn. 11).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 341/87

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Für das Urteilsverfahren ist anerkannt, dass auf die Berufung des Klägers - bzw. des widerklagenden Beklagten - gegen ein Prozessurteil die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht als unbegründet statt als unzulässig aufrechterhalten werden kann (vgl. MünchKomm/Rimmelspacher, 2. Aufl., 2002, Aktualisierungsband ZPO-Reform 2002, § 528 ZPO Rn. 36 und 30; Stein/Jonas/Grunsky, 21. Aufl., Bd. 5 Teilbd. 1 (§§ 511-591), 1994, § 536 ZPO a.F. Rn. 6; Wieczorek/Rössler, 3. Aufl., § 536 ZPO a.F. Anm. D 1; BGHZ 23, 36 [50]; BGH, NJW 1989, 393 [394]).
  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
    Erfolg hat ein Rechtsmittel aber nur, wenn das Urteil zugunsten des Rechtsmittelführers abgeändert wird (so schon der 3. Zivilsenat des OLG Rostock, Beschluss vom 11.03.2003, Az.: 3 U 28/03, für den Fall der Ersetzung einer fehlerhaften Begründung im Sachurteil des erstinstanzlichen Gerichts durch eine andere Begründung [vorgesehen zur Veröffentlichung]).
  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der

    Für die beabsichtigte Beschlusszurückweisung reicht es in jedem Fall aus, dass sich die angefochtene Entscheidung als jedenfalls im Ergebnis richtig erweist, auch wenn das Berufungsgericht sich auf andere Gesichtspunkte stützt als die Vorinstanz (OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2003 - 6 U 14/03, MDR 2003, 828 [Juris; Tz. 13]; MüKoZPO/Rimmelspacher, 05. Aufl. 2016, § 522 Rn. 21; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 522 Rn. 36, m.w.N.).
  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Der Senat folgt den im Wesentlichen zutreffenden Gründen und dem Ergebnis der angefochtenen Entscheidung, die durch die Berufungsbegründung nicht entkräftet werden, wobei es einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegensteht, wenn das Berufungsgericht die Begründung des Erstgerichts ergänzt oder sogar auswechselt (vgl. OLG Rostock, MDR 2003, 828 und 1073; HansOLG Hamburg, NJW 2006, 71).
  • OLG Köln, 14.04.2015 - 16 U 170/14

    Herausgabeansprüche hinsichtlich eines Wintergartens

    Dass hinsichtlich des Herausgabeverlangens bezogen auf Wintergartenkonstruktion nebst Belüftung anstelle der Klageabweisung als unzulässig nunmehr eine Klageabweisung als unbegründet erfolgen soll, steht dem Verfahren nach § 522 ZPO auch unter den Gesichtspunkten des Verschlechterungsgebots, der Zurückweisungsregeln und auch der Rechtskraftgrundsätze nicht entgegen (vgl. OLG Rostock, Urtreil vom 07.04.2003, 6 U 14/03, MDR 2003, 828; zitiert nach juris, dort Tz. 12 ff).

    Nach einhelliger Auffassung des Senats ist auch eine mündliche Verhandlung im konkreten Streitfall nicht geboten (str., wie hier: OLG Rostock, MDR 2003, 828, Wieczorek/Schütze-Gerken ZPO, 4. Auflage 2014, § 522 ZPO Rn. 76; MüKo-Rimmelspacher, 4. Auflage 2012, § 522 ZPO Rn. 20; aA Zöller-Heßler, § 522 ZPO Rn. 36 a.E.; Thomas/Putzo-Reichold, § 522 ZPO Rn. 14 und 15a).

  • OLG Stuttgart, 23.05.2023 - 10 U 33/23

    Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über Widerrufsrecht gemäß § 650i BGB ;

    Denn der Wortlaut der Vorschrift setzt (lediglich) voraus, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg; dies ist auch dann der Fall, wenn sich das Berufungsgericht auf eine andere rechtliche Begründung stützt, zumal bei bloß rechtlichen Erwägungen von einer mündlichen Verhandlung kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (Heßler in: Zöller, ZPO, 34. A. 2022, § 522 ZPO Rn. 36; OLG Rostock, Beschluss vom 7. April 2003 - 6 U 14/03 -, juris Rn. 13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 -, NJW 2006, 71).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Die Zurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht kommt in Betracht, wenn sich aus der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte ergeben, die eine Abänderung des Ersturteils aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen rechtfertigen, wobei die Begründung auch ausgewechselt und materiell oder prozessual von einer anderen rechtlichen Beurteilung ausgegangen werden darf (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.1.2016 - 19 U 160/15, BeckRS 2016, 6245, Rn. 59; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2008 - 12 U 164/07 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.2006 - 11 U 186/05 -, juris Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 - NJW 2006, 71 ; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2003 - 6 U 14/03 -, juris Rn. 12 f.; Voit in Musielak, ZPO , 15. Aufl., § 522 , Rn. 21a; Heßler in: Zöller, ZPO , 33. Aufl., § 522 , Rn. 36).
  • OLG Rostock, 21.11.2003 - 3 U 208/03

    Berufung gegen ein Urteil, das ein prozesswidrig erlassenes Versäumnisurteil

    Erfolg hat ein Rechtsmittel nur, wenn das Berufungsgericht das angefochtene Urteil derart zu Gunsten des Berufungsklägers ändert, dass seine Beschwer geringer ist als zuvor (OLG Rostock [3. Zivilsenat] NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1073; OLG Rostock [6. Zivilsenat] MDR 2003, 828).

    Wenn dies durch Urteil geschehen kann, so kann dies auch durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zulässig, denn der Beschluss tritt an die Stelle des Berufungsurteils (OLG Rostock MDR 2003, 828).

  • LG Leipzig, 07.10.2013 - 2 S 66/13

    Ermittlung der Heizkosten nach Ermessen?

    So kommt eine Zurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht in Betracht, wenn sich aus der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte ergeben, die eine Abänderung des Ersturteils aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen rechtfertigen, dabei darf die Begründung auch ausgewechselt und materiell oder prozessual von einer anderen Begründung ausgegangen werden (Zöller/Heßler ,ZPO, 29. Aufl., § 522, Rd. 36, 40; OLG Rostock, MDR 2003, 828; KG, MDR 2008, 712).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 108/03

    Teilauseinandersetzung und Feststellung einzelner Streitpunkte; Erteilung eines

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die von dem Ausgangsgericht abweichende Beurteilung des Berufungsgerichts einer Klage als unbegründet anstatt als unzulässig grundsätzlich einer Zurückweisung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen steht (vgl. OLG Rostock, MDR 2003, 828 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 5 U 35/18

    Höchstbetragsbürgschaft zur Bauhandwerkersicherung

    An einer solchen Sachentscheidung ist der Senat auch nicht durch § 538 Absatz 2 Nr. 3 ZPO gehindert ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 17 U 79/17 -, BeckRS 2017, 147140 und juris; OLG Rostock, Beschluss vom 07. April 2003 - 6 U 14/03 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 13 U 45/16

    Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung als (nur) "derzeit unbegründet" im

    Die Berufung hat auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn - wie hier - die Bewertung der Klage als unbegründet mit anderer Begründung aufrechterhalten wird, und zwar selbst dann, wenn sich hierdurch der Umfang der materiellen Rechtskraft ändert (OLG Rostock, Beschluss v. 07.04.2003, 6 U 14/03, juris Rn. 12 ff.).
  • LG Paderborn, 07.10.2020 - 1 S 39/19
  • OLG Köln, 09.09.2020 - 8 U 12/20

    Fahrzeugkaufvertrag - Ansprüche gegen Verkäufer und Fahrzeughersteller aufgrund

  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 6 U 37/07

    Berufung: Korrektur einer fehlerhaft zuerkannten Feststellung zusammen mit einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.10.2008 - 14 S 4986/08

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Parteiverschulden bei

  • OLG Köln, 07.11.2017 - 8 U 14/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich eines

  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 17 U 79/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung (hier: zutreffende Darstellung der

  • OLG München, 19.10.2007 - 10 U 1662/06

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Eigenleistungen an

  • OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3197
OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02 (https://dejure.org/2002,3197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2002 - 8 U 65/02 (https://dejure.org/2002,3197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2002 - 8 U 65/02 (https://dejure.org/2002,3197)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren; Internationale Zuständigkeit ; Zuständigkeitsrüge; Anwendbarkeit nationalen Rechts auf Verbraucherverträge in Abhängigkeit vom gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verbrauchers; Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns i.S.d. § 661a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auszahlungsanspruch bei grenzüberschreitender Gewinnzusage

  • unalex.eu

    Art. 13, 19 EuGVÜ
    Verbrauchersachen - Gewinnzusagen und Verbrauchergerichtsstand - Zuständigkeitsprüfung in jeder Phase des Verfahrens

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; EuGVÜ Art. 13; ; EuGVÜ Art. 14; ; EGBGB Art. 29; ; EGBGB Art. 32

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Gewinnzusage - ausländische Firma muss trotz "Kleingedrucktem" Gewinn auszahlen!

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 305
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1964 - VIII ZR 304/62

    Vertragsstatut und Vollmachtsstatut

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02
    Für den Fall der Anscheinsvollmacht hat der BGH als Anknüpfungspunkt des anzuwendenden Rechts auf den Ort abgestellt, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat (BGHZ 43, 21, 27).

    In seiner Entscheidung zur Anscheinsvollmacht (BGHZ 43, 21, 27) hat der BGH den Ort als maßgeblich angesehen, an dem sich der Rechtsschein ausgewirkt hat.

    Wie vorstehend bereits ausgeführt, hat der BGH durch die Entscheidung vom 09.12.1964 (BGHZ 43, 21, 27) bereits entschieden, daß auf den Ort abzustellen sei, an dem sich der Rechtsschein auswirke.

  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01

    Gewinnzusage; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02
    das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Revisionsverfahren gegen ein Urteil des OLG Dresden vom 19.12.2001 (8 U 2256/01) auszusetzen.

    Das Verfahren war auch nicht gem. § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Revisionsverfahren III ZR 139/02 über ein Urteil des OLG Dresden vom 19.12.2001 (8 U 2256/01, IPrax 2002, 421 = OLGR Dresden 2002, 281) auszusetzen.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02
    Dies ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11.07.2002 (NJW 2002, 2697 = EuZW 2002, 539) für einen ähnlich gelagerten Fall klargestellt.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    aa) Bei der Auslegung dieses weit gefaßten Merkmals ist maßgeblich, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell-abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung zu der Überzeugung gelangt, den Preis g9wonnen zu haben (OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49; OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18; OLG Hamm, OLGR 2003, 78, 80; OLG Koblenz, OLGR 2003, 25; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; OLG Stuttgart, OLRG 2003, 124, 128f.; Sprau, in Palandt, BGB, 62. Aufl.; § 661 a, Rn. 2; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1654; Timme, JuS 2003, 638, 641); die Entscheidung über die Vergabe des Preises muß sich dem Verbraucher bereits als vollzogen darstellen.

    Eben deswegen kann sich der Unternehmer, der den Gewinneindruck erweckt hat, weder auf einen nur bei kritischer Sicht hervortretenden Ernstlichkeitsmangel (§ 118 BGB) noch sonst in versteckter Form von der Gewinnzusage ganz oder teilweise freizeichnen (ähnl. OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18 und OLGR 2003, 78, 80; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 380; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1655; im Erg.

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2004 - 7 U 170/02

    Gewinnzusage: Auslegung einer Mitteilung über die Teilnahme an einer Lotterie

    Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Vorschrift und das mit ihr verfolgte Ziel kommt es aber nicht darauf an, wie ein besonders misstrauischer und aufgeklärter Verbraucher die Zusendung verstanden hätte, wie zwischenzeitlich allgemein anerkannt ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2002, OLGR Frankfurt 2002, 168, 170 = MDR 2002, 1023; OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.08.2002, OLGR Saarbrücken 2003, 55, 60; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47, 49; OLG Koblenz, Urt. v. 26.09.2002, OLGR Koblenz 2003, 25, 26 = VersR 2003, 377, 378; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2002, OLGR Hamm 2003, 78, 81 jeweils m. w. N.).

    Deshalb ist die Unverbindlichkeit solcher Einschränkungen einer Gewinnaussage allgemein anerkannt (OLG Dresden, Urt. v. 19.12.2001, OLGR Dresden 2002, 281, 284; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2002, OLGR Frankfurt 2002, 168, 170 = MDR 2002, 1023; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47, 49; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2002, OLGR Hamm 2003, 78, 81; OLG Oldenburg, Urt. v. 07.03.2003, OLGR Oldenburg 2003, 165, 166 = NJW-RR 2003, 1564; vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 26.09.2002, OLGR Koblenz 2003, 25, 26 = VersR 2003, 377, 378).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03

    Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein

    Einschränkungen jeglicher Art hindern einen Anspruch aus § 661 a BGB daher nur dann, wenn sie diesen Eindruck zerstören, also beim Empfänger erst gar nicht die Vorstellung entstehen lassen, er habe bereits etwas gewonnen (so ausdrücklich Schneider a.a.O.; ebenso OLG Hamm OLGR 2003, 78; wohl auch OLG Dresden VuR 2002, 187, 190; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03

    Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung

    Der veröffentlichten Rechtsprechung zu § 661a BGB liegen daher auch regelmäßig Sachverhalte zu Grunde, bei denen vom Kunden noch ein Tätigwerden verlangt wurde (vgl. etwa BGH NJW 2003, 426 = MDR 2003, 348; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - III ZB 29/02 - OLG Dresden OLGReport 2002, 281 u. 2003, 304; OLG Hamm NJW-RR 2003, 717 u. OLGReport 2003, 78; OLG Stuttgart OLGReport 2003, 124; OLG Saarbrücken OLGReport 2003, 55; OLG Oldenburg OLGReport 2003, 165; Senat OLGReport Köln 2003, 185).
  • LG Paderborn, 11.03.2004 - 3 O 253/03

    Zuständigkeit eines Gerichts nach der Verordnung Nr. 44/2001 über die

    Von der dadurch begründeten Geltung deutschen Rechts werden nicht nur die unmittelbaren Erfüllungsansprüche aus dem Verbrauchervertrag erfaßt, sondern auch solche, die mit dem Vertragsschluss untrennbar verbunden sind (OLG Hamm, Urt. vom 25.11.2002 - 8 U 65/02 - OLG Report Hamm 2003, 78, 80).

    Vielmehr ist ausreichend, dass die Mitteilung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken (OLG Hamm, Urt. vom 25.11.2002 - 8 U 65/02 - OLG Report Hamm 2003, 78, 81; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 6 U 195/03

    Gewinnzusage: Wirksamkeit einer Bedingung zur fristgerechten Abrufung eines

    Hier soll der Gewinn nicht als Belohnung für eine bestimmte Handlung bezahlt werden, der Gewinn ist ohne jede Gegenleistung versprochen, er muss nur eben noch abgerufen werden; das Abrufen ist jedoch keine eigenständige Leistung im Sinne einer Gegenleistung gem. § 657 BGB (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 24.11.2003 - 25 U 89/03; OLG Hamm NJOZ 2003, 135, beide m.w.N.).
  • LG Coburg, 28.11.2003 - 23 O 476/03
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich diese Bedingungen - wie hier - versteckt und schwer verständlich im kleingedruckten Formulartext befinden, während die Gewinnzusage groß herausgestellt ist (vgl. OLGR Hamm 2003, 78) .
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10402
OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2002,10402)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.05.2002 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2002,10402)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2002,10402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden; Begründung einer repräsentativen Mitgliederzahl durch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder; Gleichheit und Verwandtschaft von Waren; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Vereins zur Bekämpfung ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen der Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 14.02.2002 - 13 U 143/01

    Unterlassungsanspruch; Werbeanzeige; Wettbewerbsverletzung ; Klagebefugnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Für die Frage, ob dem Wettbewerbsverband eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, deren Mitgliedschaft über einen dem klagenden Wettbewerbsverein angehörigen Verband vermittelt wird, kommt es nicht darauf an, dass die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ausdrücklich zu den satzungsmäßig erklärten Zielen des vermittelnden Verbandes gehört (entgegen OLG Celle Urteil vom 14. Februar 2002 - 13 U 143/01).

    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 14. Februar 2002 - 13 U 143/01 (Bl. 204 d.A.), auf das die Beklagte sich zur Rechtfertigung ihres Standpunktes bezieht, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Erforderlich und ausreichend ist es vielmehr, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH WRP 1997, 1070, 1071 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Auch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder können ins Gewicht fallen und eine repräsentative Mitgliederzahl begründen (vgl. BGH GRUR 1999 aaO; BGH GRUR 1995, 122 und GRUR 1997, 479, 480; BGH WRP 1996, 1102, 1103; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 UWG Rdn. 23 b und c, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Auch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder können ins Gewicht fallen und eine repräsentative Mitgliederzahl begründen (vgl. BGH GRUR 1999 aaO; BGH GRUR 1995, 122 und GRUR 1997, 479, 480; BGH WRP 1996, 1102, 1103; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 UWG Rdn. 23 b und c, jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 6 U 199/97

    Klagebefugnis eines Verbandes bei Nichtbetroffenheit einzelner Mitglieder von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Das von der Beklagten herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (WRP 1999, 347) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Dies ergibt sich aus den von ihm vorgelegten Auszügen aus verschiedenen Landgerichts- und Oberlandesgerichtsurteilen im Anlagekonvolut zur Berufungsbegründung, der vorgelegten Liste Bl. 63 d.A. sowie aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1999 (I ZR 66/97 = GRUR 1999, 1116), das der Kläger gegen einen M...-M... in M... erstritten hat.
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Vor diesem Hintergrund ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass für die Klagebefugnis des Klägers eine tatsächliche Vermutung spricht (vgl. dazu BGH GRUR 1986, 320, 321; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Auch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder können ins Gewicht fallen und eine repräsentative Mitgliederzahl begründen (vgl. BGH GRUR 1999 aaO; BGH GRUR 1995, 122 und GRUR 1997, 479, 480; BGH WRP 1996, 1102, 1103; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 UWG Rdn. 23 b und c, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Es genügt ein abstraktes Wettbewerbsverhältnis und die Feststellung, dass eine Beeinträchtigung des betreffenden Mitgliedsunternehmens durch die beanstandete Werbemaßnahme mit einer - wenn auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht kommen kann und für dieses nicht unbedeutend ist (vgl. BGH WRP 1997, 715, 716 m.w.N.; OLG Koblenz OLGR 1997, 83, 84, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.03.2003 - 15 W 268/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10654
OLG Hamm, 18.03.2003 - 15 W 268/01 (https://dejure.org/2003,10654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2003 - 15 W 268/01 (https://dejure.org/2003,10654)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2003 - 15 W 268/01 (https://dejure.org/2003,10654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 72

    KostO §§ 36 Abs. 2, 39 Abs. 4, 44 Abs. 2 a
    Wertansatz bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 36 Abs. 2, 39 Abs. 4, 44 Abs. 2 a
    Wertansatz bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Geschäftswertes der Beurkundung; Begrenzung nach § 39 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages; Mehrere rechtlich voneinander unabhängige Verschmelzungen; Addierung der Werte der einzelnen Verschmelzungen nach § 44 Abs. 2 a KostO; ...

  • Judicialis

    KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 39 Abs. 4; ; KostO § 44 Abs. 2 a

  • rechtsportal.de

    Wertansatz bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notarkosten bei Verschmelzung mehrerer Gesellschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 187
  • DB 2003, 1947
  • NZG 2003, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 10.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten: Geschäftswert bei Einbringung- und Verschmelzungsvertrag zweier

    Jede dieser Vermögensübertragungen stellt ein gesondertes Rechtsverhältnis dar und steht mit den jeweils anderen Vermögensübertragungen nicht einem Verhältnis von Hauptgeschäft und sicherndem oder erfüllendem Nebengeschäft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. März 2003 - 15 W 268/01 -, juris Rn. 31 für gemeinsam beurkundete Verschmelzungen), wie es der Bundesgerichtshof für die Annahme eines inneren Zusammenhangs der beurkundeten Gegenstände in seiner auch von dem Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung gerade fordert (BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 29/02 -, juris Rn. 17).

    Die Gebührenprivilegierung, die sich aus der von der Kostenschuldnerin und den beteiligten Gesellschaften gewollten Verbindung der Einbringungen und Verschmelzungen herleitet, erschöpft sich darin, dass nicht gesondert über jeden Gegenstand abgerechnet wird, sondern gemäß § 44 Abs. 2 KostO die verschiedenen Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 18. März 2003 - 15 W 268/01 -, juris Rn. 31), wie es der Antragsgegner in seiner von der Antragstellerin angegriffenen Gebührenberechnung auch getan hat.

  • KG, 02.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten bei Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile zweier GmbH auf eine und

    Jede dieser Vermögensübertragungen stellt ein gesondertes Rechtsverhältnis dar und steht mit den jeweils anderen Vermögensübertragungen nicht einem Verhältnis von Hauptgeschäft und sicherndem oder erfüllendem Nebengeschäft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. März 2003 - 15 W 268/01 -, jurisRn. 31 für gemeinsam beurkundete Verschmelzungen), wie es der Bundesgerichtshof für die Annahme eines inneren Zusammenhangs der beurkundeten Gegenstände in seiner auch von dem Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung gerade fordert (BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 29/02 -, jurisRn. 17).

    Die Gebührenprivilegierung, die sich aus der von der Kostenschuldnerin und den beteiligten Gesellschaften gewollten Verbindung der Einbringungen und Verschmelzungen herleitet, erschöpft sich darin, dass nicht gesondert über jeden Gegenstand abgerechnet wird, sondern gemäß § 44 Abs. 2 KostO die verschiedenen Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 18. März 2003 - 15 W 268/01 -, jurisRn. 31), wie es der Antragsgegner in seiner von der Antragstellerin angegriffenen Gebührenberechnung auch getan hat.

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03   

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https://dejure.org/2003,7722
OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.04.2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. April 2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Beschlusses der Vorinstanz und Zurückverweisung; Entscheidung über außergerichtlichen Auslagen des Beschwerdeverfahrens; Entscheidung über Kostenerstattung nach § 13 a Abs. 2 Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); Prüfung der Notwendigkeit der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung und Reichweite der Entscheidung über außergerichtliche Auslagen nach

  • Judicialis

    FGG § 20 a Abs. 41 Satz 2; ; FGG § 13 a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 20a Abs. 1 Satz 2; FGG § 13a Abs. 2
    Zur Entscheidung über die außergerichtliche Auslagen des Beschwerdeverfahrens bei Zurückverweisung an die Vorinstanz; zur Bindung des Rechtspflegers an die Entscheidung des Gerichts im Kostenfestsetzungsverfahren; zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02

    Auslagen des Betreuers bei ungerechtfertigter Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 -3 W 144/02 - OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548; BT-Drucks. 11/4528, 95; Bauer in HK-Bur, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 13 a Rdnr. 36; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b).

    Die vom Landgericht aufgehobene Entscheidung des Amtsgerichts war verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und deshalb ungerechtfertigt im Sinne des § 13 a Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO).

    Die Entscheidung über eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist ebenfalls dem Amtsgericht vorzubehalten, das diese Entscheidung nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG zu treffen haben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO; OLG Hamm aaO; Keidel/Zimmermann aaO § 13a Rdnr. 39).

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 205/92

    Kostenentscheidung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Diese ist der wieder mit der Sache befassten Vorinstanz zu überlassen (vgl. BayObLGZ 1960, 254, 261; BayObLG, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 1Z BR 135/00 - vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 823; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 36).
  • BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66

    Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts - Einbeziehung nicht rechtshängiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren wird gemäß § 118 Abs. 1 BRAGO eine Gebühr in Höhe von 5/10 bis 10/10 geschuldet, zu der regelmäßig Postgebühren und Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 932, 933; Senat, Beschluss vom 23. März 1999 - 3 W35/99 - BayObLGZ 1990, 350, 351; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 14. Aufl. § 61 Rdnr. 2; Keidel/Zimmermann aaO Rdnr. 10 vor § 13 a).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.1997 - 11 Wx 74/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 -3 W 144/02 - OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548; BT-Drucks. 11/4528, 95; Bauer in HK-Bur, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 13 a Rdnr. 36; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b).
  • BayObLG, 27.10.2000 - 1Z BR 135/00

    Anfechtung einer Kostenentscheidung bei Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Diese ist der wieder mit der Sache befassten Vorinstanz zu überlassen (vgl. BayObLGZ 1960, 254, 261; BayObLG, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 1Z BR 135/00 - vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 823; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 36).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren wird gemäß § 118 Abs. 1 BRAGO eine Gebühr in Höhe von 5/10 bis 10/10 geschuldet, zu der regelmäßig Postgebühren und Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 932, 933; Senat, Beschluss vom 23. März 1999 - 3 W35/99 - BayObLGZ 1990, 350, 351; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 14. Aufl. § 61 Rdnr. 2; Keidel/Zimmermann aaO Rdnr. 10 vor § 13 a).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 146/02

    Sammelmitgliedschaft III

    Die Klage hatte vor dem Landgericht wie auch vor dem Oberlandesgericht Erfolg (OLG Zweibrücken OLG-Rep 2003, 78).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9063
OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02 (https://dejure.org/2002,9063)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.08.2002 - 2 W 108/02 (https://dejure.org/2002,9063)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. August 2002 - 2 W 108/02 (https://dejure.org/2002,9063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerderecht der Staatskasse in Betreuungsvergütungssachen; Zeit- und Umstandsmoment der Verwirkung; Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ; Duldung rechtswidriger Zustellungspraxis des Amtsgerichts; Ausnutzen des Nichtlaufs der Rechtsmittelfrist zu Lasten ...

  • Bt-Recht

    Verwirkung des Beschwerderechts durch die Staatskasse

  • Judicialis

    FGG § 16; ; FGG § 22; ; FGG § 56 g

  • rechtsportal.de

    FGG § 16 § 22 § 56g
    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 439
  • FGPrax 2002, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02
    Nach allgemeiner Auffassung kann es gegen den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlaß einer nicht (wirksam) zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BGH NJW 1965, 1532; NJW-RR 1989, 768).

    Der Beteiligte zu 1. hat den durch die angefochtenen Entscheidungen geschaffenen Zustand infolge Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen und durfte dies auch tun (vgl. BGH NJW-RR 1989, 768).

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02
    Nach allgemeiner Auffassung kann es gegen den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlaß einer nicht (wirksam) zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BGH NJW 1965, 1532; NJW-RR 1989, 768).

    Der Senat hat bereits u.a. in seinem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 - zum Umstandsmoment und zu der dieses Merkmal grundsätzlich ausschließenden Unkenntnis des Beschwerdeführers von der anzufechtenden Entscheidung im Anschluß an BGH NJW 1965, 1532 ausgeführt, die Zustellung von Vergütungsbeschlüssen sei allein Sache der Gerichte.

  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02
    Der Senat hat bereits u.a. in seinem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 - zum Umstandsmoment und zu der dieses Merkmal grundsätzlich ausschließenden Unkenntnis des Beschwerdeführers von der anzufechtenden Entscheidung im Anschluß an BGH NJW 1965, 1532 ausgeführt, die Zustellung von Vergütungsbeschlüssen sei allein Sache der Gerichte.

    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 13.11.2001 (2 W 122/01) Seite 7 allgemein darauf hingewiesen, daß Berufsbetreuer regelmäßig ihren Lebensunterhalt mit der Betreuervergütung bestritten und deshalb rechtzeitig wissen müßten, mit welchen Einnahmen aus ihrer Betreuungstätigkeit sie rechnen könnten.

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    Es entspricht auch allgemeiner Ansicht, dass der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. bzgl. der Festsetzung der Betreuervergütung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.06.2008, Az. 20 W 178/08; Beschluss der Kammer vom 09.04.2008, Az. 3 T 86/08 sowie zur rechtsmissbräuchlichen Erhebung eines Rechtsmittels OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.09.2004 = 20 W 227/04; SchlHOLG FGPrax 2002, 259; BGH NJW 1965, 1532; BGH NJW-RR 1989, 768; Kammer, Beschluss vom 29.11.2007 = 3 T 490/07).
  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Verwirkung des Beschwerderechts der

    Nach dem auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben kann es treuwidrig sein, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlass einer nicht wirksam zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzu kommen, welche eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1965, 1532 und NJW-RR 1989, 768; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2003, 439).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 3 W 2502/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9708
OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 3 W 2502/02 (https://dejure.org/2002,9708)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.08.2002 - 3 W 2502/02 (https://dejure.org/2002,9708)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. August 2002 - 3 W 2502/02 (https://dejure.org/2002,9708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Patentanwalts; Inkrafttreten des Kostenbereinigungsgesetzes; Gebührengleichstellung zu einem Rechtsanwalt ; Mitwirkung am Rechtsstreit

  • Judicialis

    PatG § 143 Abs. 5 n. F.

  • rechtsportal.de

    PatG § 143 Abs. 5 (n.F.)
    Gleiche Gebühren für Patentanwalt und Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher

    b) Zunächst einmal liegt es nahe, daß Gesetz beim Wort zu nehmen und es auf alle - auch laufenden - Verfahren anzuwenden (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003 - 2 Ni 24/00 (EU), BPatGE 47, 50 ff; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003 - 11 W 2672/02, MDR 2003, S. 1143; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002 - 3 W 2502/02, OLGR Nürnberg 2003, S. 78 f mit Anm. Hansens RVG-Report 2003, S. 16 f).

    Der Vorschlag, die §§ 134 BRAGO, 61 RVG, 71 GKG, 161 S. 2 KostO analog anzuwenden, begegnet insoweit Bedenken, als diese Vorschriften das Verhältnis der Partei zu ihrem Prozeßbevollmächtigten und zum Gericht betreffen (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O.; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.; Hansens, a.a.O.).

    cc) Der Senat ist allerdings in Abweichung der bisher ergangenen - die Patentanwaltsgebühren in voller Höhe zusprechenden - Entscheidungen der Ansicht, daß es für die Frage der Anwendbarkeit von § 143 Abs. 3 PatG in seiner neuen Fassung nicht auf den Zeitpunkt der verschiedenen Mitwirkungshandlungen des Patentanwalts (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O., OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O., OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.), sondern auf die Beendigung des Erkenntnisverfahrens und den Erlaß einer Kostengrundentscheidung ankommt.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05

    Erstattung von Patentanwaltskosten

    Die überwiegende Meinung geht zu Recht davon aus, die Patentanwaltskosten seien nach neuem Recht erstattungsfähig, wenn die Mitwirkungshandlung des Patentanwalts nach der Gesetzesänderung vorgenommen worden sei (zu § 143 Abs. 5 PatG: OLG Nürnberg GRUR-RR 2003, 31; OLG München MDR 2003, 1143; BPatGE 47, 50; zu § 140 Abs. 3 MarkenG: Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 140 Rdn. 40).
  • OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 6 W 2/03

    Patentanwaltskosten in Kennzeichenstreitsachen: Verhandlungsgebühr für den

    Da § 140 Markengesetz keine dem § 134 BRAGO entsprechende Übergangsvorschrift enthält, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren des Patentanwalts allein darauf an, ob er nach In-Kraft-Treten des Kostenbereinigungsgesetzes (1. Januar 2002) an dem Rechtsstreit mitgewirkt hat (vgl. OLG Nürnberg GRUR-RR 2003, 31).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19147
OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01 (https://dejure.org/2002,19147)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.12.2002 - 3 U 162/01 (https://dejure.org/2002,19147)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 3 U 162/01 (https://dejure.org/2002,19147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01
    Schriftformklauseln sind nicht generell unangemessen, ihre Wirksamkeit hängt vielmehr von der Ausgestaltung und dem Anwendungsbereich der konkreten Klausel ab (BGH NJW 1982, 331; BGH NJW 1995, 1488, 1489 = ZIP 1995, 1197, 1198; BGH NJW 1986, 1809).

    Auch kann die Schriftformklausel nicht den Vorrang der Individualabrede abdingen; demgemäss können die Vertragsparteien sie dadurch außer Kraft setzen, dass sie deutlich den Willen zum Ausdruck bringen, ihre mündliche Abmachung solle ungeachtet der Schriftformklausel gelten (BGH NJW 1985, 320; BGH NJW 1995, 1488, 1489).

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01
    Auch kann die Schriftformklausel nicht den Vorrang der Individualabrede abdingen; demgemäss können die Vertragsparteien sie dadurch außer Kraft setzen, dass sie deutlich den Willen zum Ausdruck bringen, ihre mündliche Abmachung solle ungeachtet der Schriftformklausel gelten (BGH NJW 1985, 320; BGH NJW 1995, 1488, 1489).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01
    Schriftformklauseln sind nicht generell unangemessen, ihre Wirksamkeit hängt vielmehr von der Ausgestaltung und dem Anwendungsbereich der konkreten Klausel ab (BGH NJW 1982, 331; BGH NJW 1995, 1488, 1489 = ZIP 1995, 1197, 1198; BGH NJW 1986, 1809).
  • BGH, 26.03.1986 - VIII ZR 85/85

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schriftformklausel

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01
    Schriftformklauseln sind nicht generell unangemessen, ihre Wirksamkeit hängt vielmehr von der Ausgestaltung und dem Anwendungsbereich der konkreten Klausel ab (BGH NJW 1982, 331; BGH NJW 1995, 1488, 1489 = ZIP 1995, 1197, 1198; BGH NJW 1986, 1809).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00

    Mündliche Aufhebung eines Mietvertrages mit Schriftformklausel; Anspruch des

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01
    c) Dahinstehen kann, ob die Schriftformklausel auch die einvernehmliche Vertragsaufhebung erfasst (dazu das von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Düsseldorf NZM 2001, 591), denn vorliegend geht es um eine Vertragsänderung; auch schreibt § 21 Abs. 4 des Mietvertrages die Schriftform nur für Änderungen und Ergänzungen vor.
  • OLG Karlsruhe, 08.09.2005 - 8 U 57/05

    Langfristiger Immobilienmietvertrag: Wahrung der gesetzlichen Schriftform bei

    Die Vereinbarung der Schriftform für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags durch eine sog. doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel ist nicht gem. §§ 4,9 AGBG (nunmehr: §§ 305b,307 BGB) unwirksam, wenn sie Bestandteil eines langfristigen Immobilienmietvertrags ist und beide Seiten im Hinblick auf das Schriftformerfordernis des § 550 BGB daran interessiert sind, die lange Bindung zu erhalten (im Anschluss an OLG Rostock, OLGR 2003, 78 und KG, MDR 200, 1241).

    Im Anwendungsbereich des § 550 BGB ist die Schriftformklausel daher weder unangemessen, noch verstößt sie gegen den Vorrang der Individualabrede (OLG Rostock, OLGR 2003, 78-79; KG MDR 2000, 1241; Wolf/Eckert/Ball a.a.O., Rdn. 142; Erman/F. Roloff BGB, 11. Auflage, § 305b Rdn. 11).

  • KG, 18.08.2005 - 8 U 106/04

    Mietvertrag: Schriftformerfordernis bei Vertragsänderungen

    Es ist daher auch nicht ersichtlich, dass nur die Interessen des Verwenders einseitig berücksichtigt würden, so dass von einer unangemessenen Benachteiligung nicht ausgegangen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 04.05.2000 - 8 U 1641/99 -, KG-Report 2000, 235; OLG Rostock vom 02.12.2002 - 3 U 162/01 -, OLG-Report Rostock 2003, 78).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.08.2002 - 7 U 175/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23696
OLG Frankfurt, 14.08.2002 - 7 U 175/01 (https://dejure.org/2002,23696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.08.2002 - 7 U 175/01 (https://dejure.org/2002,23696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. August 2002 - 7 U 175/01 (https://dejure.org/2002,23696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 § 280
    Pflichtverletzungen des Vereinsvorstandes bei Verwaltung des Vermögens

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 5 O 430/99
  • OLG Frankfurt, 14.08.2002 - 7 U 175/01
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