Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02   

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OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02 (https://dejure.org/2003,5982)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2003 - 19 U 171/02 (https://dejure.org/2003,5982)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2003 - 19 U 171/02 (https://dejure.org/2003,5982)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Auskunftserteilung über den Nachlass; Zweifel an Vorliegen eines Schadens; Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf Frist zur Berufungseinlegung; Unterschiedliche Behandlung eines Berufungsanwalts gegenüber ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; StGB § 223; ; BGB § 2336 III; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2333 Nr. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 109; ; ZPO § 543 II n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeurkG § 19; BGB § 2333
    Grenzen der Beratungspflicht eines nur erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalts über die Erfolgsaussichten einer Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2333 Nr. 2; BeurkG § 19
    Beratungspflichten eines erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalts; Belehrungspflichten eines Notars; Voraussetzung einer Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Nr. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrungspflichten eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1575
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Voraussetzung für eine Pflichtteilsentziehung wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung ist nämlich, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6.12.1989 (BGHZ 109, 306 ff mit Nachweisen der bisherigen Rechtsprechung sowie aus dem überwiegend übereinstimmenden Schrifttum) ausgeführt hat, eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten Achtung, d.h. eine "schwere Pietätsverletzung".

    Eine Pflichtteilsentziehung, die mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt (BGHZ 94, 36, 43; BGH NJW 1989, 2054, 2055), auch ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung von Rechts wegen zuzubilligen, wäre mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht zu vereinbaren (BGHZ 109, 306, 309).

  • OLG Köln, 05.06.1997 - 1 U 111/96

    Pflichtteilsentziehung wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung; Form der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Die von dem Kläger gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln (1 U 111/96), das sich diesen Erwägungen anschloß, zurückgewiesen.

    In diesem Zusammenhang kann auch offenbleiben, ob der Kläger den einzigen, von ihm annähernd konkretisierten Vorfall, bei dem Mitte des Jahres 1991 die Erblasserin gegen die Heizung gestoßen worden sein soll, angesichts seines wechselnden und in den Einzelheiten auch bezüglich der benannten Zeugin U widersprüchlichen Vortrages überhaupt hinreichend substantiiert und beweiszugänglich vorgetragen hat; einen hinreichend substantiierten Vortrag hat bereits das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 5.6.1997 (1 U 111/96 = 15 O 499/95) bezweifelt.

  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 47/91

    Mittelbarer Beweis innerer Tatsachen

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die vom Landgericht verneinte Frage an, ob die vom Kläger benannten Zeugen als bloße Zeugen vom Hörensagen überhaupt als Beweismittel ausgereicht hätten, seine Behauptungen mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu belegen, wobei allerdings die Möglichkeit einer mittelbaren Beweisführung nicht von vornherein von der Hand zu weisen sein dürfte (vgl. BGH NJW 1992, 1899).
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Darüber hinaus kann sich seine Belehrungspflicht auch auf Umstände erstrecken, die außerhalb des zu beurkundenden Vorgangs liegen, insbesondere darauf, daß Beteiligte, die über die rechtlichen Folgen ihrer Erklärung falsche Vorstellungen haben, durch Abgabe der Erklärung ihre Vermögensinteressen vermeidbar gefährden (BGHZ 58, 343).
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Aus diesem Zweck folgt die inhaltliche Begrenzung der Pflicht zur Rechtsbelehrung: Sie geht nur so weit, wie eine Belehrung für das Zustandekommen einer formgültigen Urkunde erforderlich ist (BGH DnotZ 1989, 45).
  • BGH, 18.01.1989 - IVa ZR 296/87

    Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung; Einschränkung der Testierfreiheit durch

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Eine Pflichtteilsentziehung, die mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt (BGHZ 94, 36, 43; BGH NJW 1989, 2054, 2055), auch ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung von Rechts wegen zuzubilligen, wäre mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht zu vereinbaren (BGHZ 109, 306, 309).
  • BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Die Beklagten haben damit zunächst der ihnen in jedem Fall obliegenden Pflicht, den Mandanten vom Lauf der Berufungsfrist in Kenntnis zu setzen und ihm die Möglichkeit zu verschaffen, die Frage zu beurteilen, ob Berufung einzulegen ist, durch die erfolgte Übersendung des Urteils unter Hinweis auf den Ablauf der Berufungsfrist Genüge getan (vgl. BGH VersR 1963, 435).
  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Eine Pflichtteilsentziehung, die mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt (BGHZ 94, 36, 43; BGH NJW 1989, 2054, 2055), auch ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung von Rechts wegen zuzubilligen, wäre mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht zu vereinbaren (BGHZ 109, 306, 309).
  • BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 133/57
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Eine Nachfragepflicht ist vom Bundesgerichtshof (aaO, S. 436; VersR 1958, 789) für den Regelfall verneint worden.
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 75/88

    Überprüfung der festgesetzten Rechtsmittelbeschwer durch den Rechtsanwalt in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Während eine Beratungspflicht über die Aussichten eines Rechtsmittels jedenfalls zu den Aufgaben eines Berufungsanwalts gehört (BGH NJW-RR 1989, 1109), erscheint es demgegenüber zweifelhaft, ob eine solche Prüfung auch ohne einen entsprechenden Auftrag des Mandanten ebenfalls dem erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalt obliegt (vgl. hierzu auch: Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Auflage 1998, Rn. 1436; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 1999, Rn. 730 und 733; jeweils mwN).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

    a) Für die internationale Zuständigkeit galt bis zum 28.02.2002 das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), welches mit Wirkung vom 01.03.2002 durch die VO (EG) Nr. 44/2001 v. 22.12.2000 (EuGVVO) - mit Ausnahme des Verhältnisses zu Dänemark und den in Art. 299 EGV ausgeschlossenen Territorien - ersetzt wurde (vgl. SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81); Zöller-Geimer, aaO., Anh. I B. S. 2654; Baumbach-Albers, aaO., Übersicht EuGVVO, Rdnr. 1).

    Für vorher erhobene Klagen gilt jedoch das EuGVÜ weiter (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 17.04.2002 - 7 U 199/01; SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81); Baumbach-Albers, aaO., Übersicht EuGVVO, Rdnr. 1).

    Danach kann die Entscheidung eines Gerichts, das sich für zuständig erklärt hat, nicht mit der Berufung angegriffen werden (vgl. SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81)).

    Jedenfalls ist im Geltungsbereich des EuGVÜ in allen Instanzen von Amts wegen eine Zuständigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BGHZ 98, 263 (270); SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81); Zöller-Gummer, aaO., § 513 ZPO, Rdnr. 8).

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02 - 121   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2799
OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02 - 121 (https://dejure.org/2002,2799)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.12.2002 - 1 U 501/02 - 121 (https://dejure.org/2002,2799)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 1 U 501/02 - 121 (https://dejure.org/2002,2799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Berufungsgrundes, weil das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat; Zulässigkeitsprüfung von Amts wegen bei internationalem Sachverhalt; Vorgreiflichkeit eines Gebührenrechtsstreits; Aussetzung eines Zivilverfahrens ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB § 185

  • RA Kotz

    Mandanten dürfen ihren Anwalt nicht als "arglistigen Täuscher" und "Tölpel" etc. beschimpfen!

  • rechtsportal.de

    Diffamierung einer Partei außerhalb des Rechtsstreits

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Wenn Anwält:innen beschimpft werden - Beleidigungen und deren Folgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 762 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 176
  • MDR 2003, 631
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 1 U 794/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Fußballtrainers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02
    Werturteile sind danach geschützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational ist (BVerfGE 90, 1, 14 f.; Senat NJW-RR 1996, 1048 f.).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 272, 284; Senat a.a.O.).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02
    Allerdings genießt der Persönlichkeitsschutz regelmäßig gegenüber Schmähkritik Vorrang (BVerfGE 90, 241, 248; Senat a.a.O.).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02
    Werturteile sind danach geschützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational ist (BVerfGE 90, 1, 14 f.; Senat NJW-RR 1996, 1048 f.).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02
    Vielmehr müssen sich die Zivilgerichte eine eigene Überzeugung bilden (BAG NJW 1999, 82).
  • OLG Koblenz, 01.07.2020 - 9 U 1890/19

    Titelmissbrauch - Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch: Verstoß eines

    Auch im Übrigen besteht keine Bindung des Zivilrichters an strafverfahrensrechtliche Entscheidungen (vgl. BGH, MDR 2005, 1114; LAG Hamm, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 17 Sa 1038/18 -., BeckRS 2019, 38478, Rdnr. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 10 W 434/15 -, BeckRS 2015, 17057, Rdnr. 19; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 953, 956, Rdnr. 29; Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 -, BeckRS 2011, 20786; NJW-RR 2003, 176, 177; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496, 497, m.w.N.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, Vorbem § 322, Rdnr. 11, m.w.N.; Musielak/Voit-Stadler, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 148, Rdnr. 6; BeckOK Vorwerk/Wolf-Wendtland, ZPO, 36. Edition, Stand: 1. März 2020, § 149, Rdnr. 5; MünchKomm-Gottwald, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 322, Rdnr. 74, m.w.N.).

    Dies folgt bereits aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 176, 177; BeckOK Vorwerk/Wolf-Wendtland, a.a.O.; Geimer-Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, 4. Kapitel, Rdnr. 109 f.; MünchKomm-Fritsche, a.a.O., § 149, Rdnr. 2).

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08

    Beweiskraft eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Entsprechendes gilt auch für eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO, abgesehen davon, dass ein Strafurteil gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO keine Bindungswirkung für ein zivilgerichtliches Urteil entfaltet und deshalb nicht vorgreiflich sein kann im Sinne des § 148 ZPO (vgl. hierzu nur OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 176; Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 148 Rdn. 6).
  • LG Bonn, 02.12.2016 - 1 O 154/15

    Schmerzensgeld, Vorsätzliche Körperverletzung, Kopfverletzung

    Ein Zivilgericht ist in einem nachfolgenden Schadensersatzprozess zwar nicht an die Feststellungen eines Strafurteils in einem vorangegangenen Strafprozess gebunden (OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 176, 177; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 148 Rd.6).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2020 - 11 U 172/17

    Schadensersatz wegen verlorener Investitionen zum Erwerb einer

    Die Verhandlung gemäß § 148 Abs. 1 oder § 149 Abs. 1 ZPO auszusetzen, durfte die Vorinstanz ohne Rechtsverstoß ablehnen; da das Zivilgericht nicht an strafrichterliche Feststellungen gebunden ist (arg. § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO), sondern sich im Rahmen von § 286 ZPO stets eine eigene Überzeugung bilden muss, fehlt es einerseits - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat (LGU 14) - an der nach § 148 Abs. 1 ZPO erforderlichen präjudiziellen Vorgreiflichkeit (so OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.12.2002 - 1 U 501/02, LS 2 und Rdn. 13 und 16, juris = BeckRS 9998, 19051; ebenso Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 148 Rdn. 6 a.E.) und erwies es sich andererseits - unter Berücksichtigung des in § 149 Abs. 2 ZPO enthaltenen Rechtsgedankens, die dabei stets eintretende Verfahrensverzögerung zu begrenzen, und der hier bei einer Aussetzung kaum zu erwartenden prozessökonomischen Wirkung (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08, juris = BeckRS 2009, 89500) - zumindest nicht als ermessensfehlerhaft, den Rechtsstreit fortzuführen.
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    (4) Das abschließende Argument der Begründung, nach Vorliegen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen ließen sich "die Zivilverfahren ... relativ einfach lösen ", läßt jede Auseinandersetzung mit § 14 II Nr. 1 EGZPO vermissen (vgl. dazu BAG NJW 1968, 565 = DB 1968, 272 = AP Nr. 11 zu § 394 BGB; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 80 = NJW-RR 2003, 176 = MDR 2003, 631; OLG Koblenz MDR 2006, 289 = OLGR 2006, 83 = VersR 2006, 1140).
  • LG Bonn, 23.12.2016 - 1 O 248/16

    Insolvenzanfechtung, Schneeballsystem, Scheingewinn, Schenkungsanfechtung

    Ein Zivilgericht ist in einem nachfolgenden Klageverfahren zwar nicht an die Feststellungen einer Strafkammer in einem vorangegangenen Strafprozess gebunden (OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 176, 177; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 148 Rd.6).
  • LG Dresden, 28.09.2005 - 10 O 3727/04
    Denn selbst ein strafrechtliches Urteil würde den Zivilrichter, zur eigenverantwortlichen Beweiswürdigung verpflichtet (5 286 ZPO), nicht binden (OLG Saarbrücken Urt. v. 4.12.2002 - 1 U 501/02-121).
  • LG Saarbrücken, 03.11.2010 - 12 S 7/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Dieser ist indes für die Kammer nicht bindend (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO sowie OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 176, unter I. 2. b bb).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1680
OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01 (https://dejure.org/2002,1680)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2002 - 14 Wx 130/01 (https://dejure.org/2002,1680)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 14 Wx 130/01 (https://dejure.org/2002,1680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Notargebühr bei der Verschmelzung von Genossenschaften; Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften; Umfang der Gesellschaftssteuerrichtlinie; Behandlung eingetragener Genossenschaften als Kapitalgesellschaften

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 14

    Art. 3 EWGRL 335/69; Art. 4 EWGRL 335/69; § 36 KostO; § 39 KostO; § 45 KostO; § 47 KostO; § 6 UmwG; § 13 UmwG; § 16 UmwG; § 80 UmwG; § 1 GenG; § 7 GenG; § 157 GenG
    Eingetragene Genossenschaften - Erwerbszweck - Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 69

    Art. 3 EWGRL 335/69; Art. 4 EWGRL 335/69; § 36 KostO; § 39 KostO; § 45 KostO; § 47 KostO; § 6 UmwG; § 13 UmwG; § 16 UmwG; § 80 UmwG; § 1 GenG; § 7 GenG; § 157 GenG
    Eingetragene Genossenschaften - Erwerbszweck - Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • Judicialis

    EWGRL 335/69 Art. 3 Abs. 2; ; EWGRL 335/69 Art. 4; ; KostO § ... 36 Abs. 2; ; KostO § 39; ; KostO § 45; ; KostO § 47; ; UmwG § 6; ; UmwG § 13; ; UmwG § 16; ; UmwG § 80; ; GenG § 1; ; GenG § 7; ; GenG § 157

  • rechtsportal.de

    Notargebühr; Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 800
  • FGPrax 2003, 95
  • Rpfleger 2003, 218
  • NZG 2003, 487
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    Unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 29.09.1999, C-56/98 - "Modelo" - meint sie jedoch, die in Rechnung gestellten Notargebühren stellten in Wahrheit eine der - die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital betreffenden - Gesellschaftssteuerrichtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.07.1969 widersprechende Steuer dar.

    Die grundsätzliche Frage, ob die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe als "Steuer" im Sinne der Richtlinie anzusehen sind, hat der EuGH inzwischen mittels Hinweis auf Tz. 23 seines allerdings die Verhältnisse in Portugal betreffenden "Modelo"-Urteils vom 29.09.1999, C 56/98 (ZIP 1999, S. 1681 ff.) bejaht (Tz. 27 f. des Beschlusses vom 21.03.2002, C-264/00 - "Gründerzentrum" - [ZIP 2002, S. 663 ff.]).

    (3) Da gemäß § 6 UmwG der Verschmelzungsvertrag zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf, stellt diese im Sinne von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (vgl. EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 26; C-264/00 - "Gründerzentrum" -, Tz. 29).

    (1) "Abgaben mit Gebührencharakter" im Sinne der Gesellschaftssteuerrichtlinie sind nur solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 29; Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.]; Fabis, ZIP 1999, S. 1683 f.; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-152/97

    Agas

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    Dabei ist das darin normierte Besteuerungsverbot - trotz fehlender ausdrücklicher Bezugnahme auf Art. 4 RL - auf solche aufgrund der Rechtsform der Gesellschaft vorgeschriebene Formalien beschränkt, die im Zusammenhang mit den in Art. 4 RL aufgeführten Vorgängen stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.10.1998, C-152/97 - "Agas" - Tz. 21 [WM 1999, Seite 343 ff., 345]; Görk, DNotZ 1999, Seite 851 ff., 868; ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).

    Wie der EuGH für die französische Aktiengesellschaft entschieden hat, fällt darunter auch eine Kapitalansammlung, die durch Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften in der Weise erfolgt, daß das Kapital der übernehmenden Gesellschaft durch Einbringung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft erhöht wird (Urteil vom 13.02.1996, C-197/94 und C-252/94 - "Bautiaa" bzw. "Société fran(aise maritime" - insbesondere Tz. 33-36 [ABl. EG 1996 Nr. C 133/3-4]; vgl. ferner Vogt, WuB II N. Art. 12 RL 69/335 EWG 2.99 [Anm. zu EuGH, C-152/97 - "Agas" -]).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    Die grundsätzliche Frage, ob die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe als "Steuer" im Sinne der Richtlinie anzusehen sind, hat der EuGH inzwischen mittels Hinweis auf Tz. 23 seines allerdings die Verhältnisse in Portugal betreffenden "Modelo"-Urteils vom 29.09.1999, C 56/98 (ZIP 1999, S. 1681 ff.) bejaht (Tz. 27 f. des Beschlusses vom 21.03.2002, C-264/00 - "Gründerzentrum" - [ZIP 2002, S. 663 ff.]).

    (3) Da gemäß § 6 UmwG der Verschmelzungsvertrag zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf, stellt diese im Sinne von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (vgl. EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 26; C-264/00 - "Gründerzentrum" -, Tz. 29).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - Tz. 53 [ZIP 1998, Seite 206 ff.]; BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307; Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503).

    Dabei können - wie der EuGH in seinem Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" -, Tz. 33 (ZIP 1998, S. 206 ff., 210) für die Eintragung von Aktiengesellschaften ins Handelsregister ausgeführt hat - "sämtliche Kosten (berücksichtigt werden), die mit den Eintragungen zusammenhängen, einschließlich des auf diese Vorgänge entfallenden Teils der allgemeinen Kosten".

  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    Wie der EuGH für die französische Aktiengesellschaft entschieden hat, fällt darunter auch eine Kapitalansammlung, die durch Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften in der Weise erfolgt, daß das Kapital der übernehmenden Gesellschaft durch Einbringung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft erhöht wird (Urteil vom 13.02.1996, C-197/94 und C-252/94 - "Bautiaa" bzw. "Société fran(aise maritime" - insbesondere Tz. 33-36 [ABl. EG 1996 Nr. C 133/3-4]; vgl. ferner Vogt, WuB II N. Art. 12 RL 69/335 EWG 2.99 [Anm. zu EuGH, C-152/97 - "Agas" -]).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - Tz. 53 [ZIP 1998, Seite 206 ff.]; BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307; Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-206/99

    SONAE

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    (1) "Abgaben mit Gebührencharakter" im Sinne der Gesellschaftssteuerrichtlinie sind nur solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 29; Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.]; Fabis, ZIP 1999, S. 1683 f.; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97

    Bauschuttklausel unwirksam?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - Tz. 53 [ZIP 1998, Seite 206 ff.]; BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307; Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00

    Kosten eines badischen Urkundsnotars: Unvereinbarkeit der Kostenansätze für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
    (Fortführung von OLG Karlsruhe v. 24.09.2002, Az. 14 Wx 133/00, OLGR 2002, S. 437 ff. = Rpfleger 2002, S.655 ff. = FGPrax 2002, 275).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2003 - 11 Wx 120/00

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Gebührenansatzes der badischen

    Entsprechendes gilt für den Ansatz einer Gebühr nach § 47 Satz 1 KostO für die Beurkundung der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften (Fortführung von OLG Karlsruhe v. 24.9.2002 - 14 Wx 133/00, OLG Report 2002, 437ff., v. 5.12.2002 - 14 Wx 130/01, OLGReport 2003, 80).

    Die beurkundete Verschmelzung wird daher vom Verbot gemäß Art. 10 der Richtlinie umfasst (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.9.2002 - 14 Wx 133/00, RPfleger 2002, 655; Beschl. v. 5.12.2002 - 14 Wx 130/01, OLGReport Karlsruhe 2003, 80; Beschl. v. 30.1.2001 - 11 Wx 59/00, RPfleger 2001, 321).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07

    Gebühren eines badischen Amtsnotars: Wertberechnung bei einem Schenkungsvertrag

    (1) Daß Art. 4 RL in der genannten Vorschrift - anders als in Art. 10 lit. a und b - nicht ausdrücklich in Bezug genommen ist, ändert daran nichts (vgl. auch schon OLG Karlsruhe [11. Senat], NJW-RR 2002, S. 321 ff., 322 f.; OLG Karlsruhe [14. Senat], FGPrax 2003, S. 95 ff., 96; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 868; ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).

    Bei der Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften durch Aufnahme handelt es sich um einen zur Erhöhung des Eigenkapitals der aufnehmenden e.G. führenden und damit unter Art. 4 Abs. 1 lit. c RL fallenden gesellschaftsrechtlichen Vorgang, der zu seiner Wirksamkeit gemäß § 6 UmwG der Beurkundung bedarf; diese stellt damit im Sinne von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft (im Sinne von Art. 3 RL) zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (eingehend OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 95 ff).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06

    Notarkosten: Vereinbarkeit von Kostenansätzen mit der

    aa) Daß Art. 4 RL in der genannten Vorschrift - anders als in Art. 10 lit. a und b - nicht ausdrücklich in Bezug genommen ist, ändert daran entgegen der Auffassung der Kostenschuldnerin nichts (vgl. auch schon OLG Karlsruhe [11. Senat], NJW-RR 2002, S. 321 ff., 322 f.; OLG Karlsruhe [14. Senat], FGPrax 2003, S. 95 ff., 96; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 868; ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).

    Bei der Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften durch Aufnahme handelt es sich um einen zur Erhöhung des Eigenkapitals der aufnehmenden e.G. führenden und damit unter Art. 4 Abs. 1 lit. c RL fallenden gesellschaftsrechtlichen Vorgang, der zu seiner Wirksamkeit gemäß § 6 UmwG der Beurkundung bedarf; diese stellt damit im Sinne von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft (im Sinne von Art. 3 RL) zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (eingehend OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 95 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 11 Wx 117/03

    Notargebühr: Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf Verschmelzung zweier

    Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass sich die Geschäftsanteile der verschmolzenen Gesellschaften in einer Hand befanden (Fortführung von OLG Karlsruhe vom 9.5.2003 - 11 Wx 120/00; vom 5.12.2002 - 14 Wx 130/01; vom 24.9.2002 - 14 Wx 133/00).

    Damit unterfällt die beurkundete Verschmelzung im Wege der Aufnahme (§§ 2 Nr. 1, 46 ff. UmwG) dem in Artikel 10 in der Richtlinie geregelten Verbot, andere Steuern und Abgaben als die Gesellschaftssteuer zu erheben (EuGH, Urteil vom 13.02.1996, Rs. C-197/94 und C-252/94 - "Bautiaa" - Tz. 34 ff; Senatsbeschluss vom 09.05.2003 - 11 Wx 120/00, OLGR 2003, 365, 366; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 14 Wx 130/01, OLGR 2003, 80 = ZIP 2003, 800; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.09.2002 - 14 Wx 133/00, OLGR 2002, 437 = GmbHR 2002, 1248).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2005 - 8 W 397/05

    Kostenordnung: Geschäftswertabhängige, nicht aufwandsbezogene

    Sie sind deshalb den in der Richtlinie genannten Kapitalgesellschaften nach Art. 3 Abs. 2 Richtlinie 69/335 gleich zu stellen (OLG Karlsruhe NZG 2003, 487, 488).
  • LG Freiburg, 12.01.2004 - 4 T 318/03

    Notargebühr: Reichweite des Verbots gemeinschaftsrechtlicher indirekter

    Das Verbot anderer indirekter Steuern nach Art. 10 Buchstabe c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.Juli 1969 erfasst nur Sachverhalte, die im Zusammenhang mit den in Art. 4 der Richtlinie aufgeführten Vorgängen stehen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 27.Oktober 1998 in der Rechtssache C-152/97, Agas; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.12.2002 - 14 Wx 130/01 - OLGR 2003, 80).

    Die Kammer folgt in Übereinstimmung mit dem OLG Karlsruhe (FGPrax 2003, 95) nicht der Auffassung der Beteiligten Ziffer 1, wonach das Verbot des Art. 10 Buchstabe c der Richtlinie umfassend zu verstehen sei (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 30.07.2003 - 4 T 120/03, vom 23.07.2003 - 4 T 155/03).

  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 15 W 55/06

    Handelsregistergebühren für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

    Art. 10, 12 Abs. 1 lit. e) der RL 69/335/EWG sind daher in der Folgezeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung als innerstaatlich unmittelbar geltendes Recht angewandt worden (vgl. BayObLGZ 1998, 303; NZG 1999, 159; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1527; OLG Karlsruhe, NJOZ 2002, 55; FGPrax 2003, 95).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03

    Kosten badischer Amtsnotare: Gebührenanteil bei Beurkundung unter die

    a) Die der Kostenrechnung des Notariats zugrundeliegende Beurkundung des von der Rechtsvorgängerin der Kostenschuldnerin gefassten Verschmelzungsbeschlusses stellt einen unter Art. 10 lit. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.07.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie des Rates vom 10.06.1985 ("Gesellschaftssteuerrichtlinie", im folgenden auch "Richtlinie") fallenden Vorgang dar (zur Anwendbarkeit der Richtlinie auf eingetragene Genossenschaften vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 03.12.2002 - 14 Wx 130/01 - [OLGR Karlsruhe 2003, S. 80 ff.] unter B II 1 a aa (1) der Gründe; dazu, daß für den Verschmelzungsbeschluß der Verbotstatbestand des Art. 10 lit. c der Richtlinie gilt, OLG Karlsruhe, a.a.O., unter B II 2 der Gründe).
  • LG Stuttgart, 07.04.2003 - 19 T 288/02

    Vorlage zum EuGH: Verstoß gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie durch die

    Auch die hierzu bislang ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen betreffen ausdrücklich nur diesen Rechtskreis (OLG Karlsruhe Beschluss vom 24.09.2002 - 14 Wx 133/00 = Rpfleger 2002, 655, Beschluss vom 05.12.2002 - 14 Wx 130/01 = Rpfleger 2003, 218).
  • LG Freiburg, 23.07.2003 - 4 T 155/03

    Kostenansatz für die Beurkundung eines gefassten Verschmelzungsbeschlusses einer

    Der in Artikel 10 Buchstabe c der Richtlinie nicht angesprochene, jedoch notwendige (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 14 Wx 130/01; EuGH, Urteil vom 27.10.1998 - " Agas " - Rdnr. 27) Zusammenhang zu einem Vorgang i. S. d. Artikel 4 der Richtlinie ist hier gewahrt (Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe c; vgl. im Übrigen OLG Karlsruhe aaO.).
  • LG Freiburg, 30.01.2003 - 4 T 276/02

    Kosten einer Grundbuchberichtigung: Gebührenansatz bei einer durch Verschmelzung

  • LG Freiburg, 18.07.2003 - 4 T 116/03

    Notargebühr für Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages: Verbot der indirekten

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10105
OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02 (https://dejure.org/2003,10105)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.01.2003 - 4 U 725/02 (https://dejure.org/2003,10105)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 4 U 725/02 (https://dejure.org/2003,10105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls durch den Versicherungsnehmer; Einschlafen am Steuer als grob fahrlässiges Verhalten ; Feststellung der personalen Seite der groben Fahrlässigkeit durch die Grundsätze des Beweises des ...

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 531 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3 n. F.

  • rechtsportal.de

    VVG § 61; BGB § 276
    Zur Annahme grober Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung durch Einschlafen am Steuer als Voraussetzung für Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72

    Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des §

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Einschlafen am Steuer gereicht dem Kraftfahrer im Regelfall zum (einfachen) Verschulden, wobei die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins zur Anwendung kommen (vgl. BGH, VersR 1974, 593 f., 594).

    Bei der Feststellung groben Verschuldens muss klargestellt werden, dass auf Grund der besonderen Umstände des gegenwärtigen Falles das Gericht die Überzeugung erlangt hat, der Kraftfahrer habe nicht nur bei der jedem Kraftfahrer obliegenden Pflicht zu ständiger, scharfer Selbstbeobachtung schuldhaft versagt, sondern sich über Umstände, die die Gefahr des Einnickens erkennbar machten, in einer Weise hinweg gesetzt, die sein Verhalten als besonders verwerflich und damit ein Verschulden als ein grobes erscheinen ließen (vgl. BGH, VersR 1974, 593 f., 594).

  • OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 143/99

    Grobe Fahrlässigkeit bei Verkehrsunfall durch Sekundenschlaf

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Es kann als wahr unterstellt werden, dass es Stand der medizinischen Wissenschaft ist, dass sogenannte Prodormal-Erscheinungen (wie Gähnen, Lidschwere etc.) einem Einnicken am Steuer vorangehen (vgl. OLG Schleswig, DAR 2001, 463).

    Aber selbst die Vertreter der Ansicht, dass dem Einschlafen am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen und deswegen auch von einem subjektiv grob fahrlässigen Verhalten des jeweiligen Fahrers, der am Steuer eingeschlafen ist, auszugehen ist, lassen Darlegung und Beweis eines Vertrages des Fahrers zu, der geeignet ist, das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. OLG Schleswig, DAR 2001, 463 und OLG Hamm, VersR 1998, 1276).

  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96

    Einnicken am Steuer nicht grundsätzlich grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Ein allgemeiner, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender Erfahrungssatz, wonach der Schlaf einen körperlich und geistig intakten Menschen, der sich während der Fahrt als Fahrzeugführer im Straßenverkehr befindet, nicht ohne deutliche Vorankündigung überkomme und sich schon deshalb ein grobes Verschulden annehmen lasse, ist nicht bekannt (OLG Frankfurt/Main, 3. Zivilsenat, MDR 1998, 215 f., 215).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw;

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Es könne auf Grund bestehender Erfahrungssätze als ausgeschlossen gelten, dass der Fahrer, bevor er während der Fahrt am Steuer einnicke, keine Anzeichen einer Übermüdung wahr genommen habe bzw. hätte wahrnehmen können (OLG Frankfurt/M, 8. Zivilsenat, NJW-RR 1993, 102 f., 120).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Gründe, die geeignet wären, eine Umkehr der grundsätzlich gegebenen Darlegungs- und Beweislast zu rechtfertigen, ergeben sich insbesondere nicht aus vorhandenen Beweisschwierigkeiten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1456).
  • OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer - Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Aber selbst die Vertreter der Ansicht, dass dem Einschlafen am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen und deswegen auch von einem subjektiv grob fahrlässigen Verhalten des jeweiligen Fahrers, der am Steuer eingeschlafen ist, auszugehen ist, lassen Darlegung und Beweis eines Vertrages des Fahrers zu, der geeignet ist, das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. OLG Schleswig, DAR 2001, 463 und OLG Hamm, VersR 1998, 1276).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02
    Dann reicht eine immerhin überwiegende Wahrscheinlichkeit für grobe Achtlosigkeit des Fahrers nicht (vgl. BGH in VersR 1977, 619 f., 620).
  • LG Frankenthal, 20.12.2005 - 7 O 75/04
    Jedoch könnte dieser Umstand für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit - wenn er denn klägerseits erhoben worden wäre - nicht genügen, zumal sich die Zeugen ... und ... wie in der Vernehmung bekundet, jeweils mit dem Fahren abwechselten (vgl. Thüringer OLG vom 15.01.2003, 4 U 725/02 , wonach selbst ein Einschlafen am Steuer im Regelfall nur zum einfachen Verschulden gereicht, siehe auch BGH NJW 1974, 948 [BGH 05.02.1974 - VI ZR 52/72] ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.12.2002 - 14 U 46/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8584
OLG Celle, 05.12.2002 - 14 U 46/02 (https://dejure.org/2002,8584)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2002 - 14 U 46/02 (https://dejure.org/2002,8584)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 14 U 46/02 (https://dejure.org/2002,8584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kollision mit Linksabbieger im Gegenverkehr; Vorlage von Restwertangeboten erst im Prozess

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG ; § 17 StVG
    Verursachungsbeiträge bei Verkehrsunfall; Ampelgesicherte Kreuzungsanlage; Überfahren unter Beschleunigung ; Wartepflicht des Abbiegers gegenüber dem Gegenverkehr; Abweichen von dem vom Geschädigten eingeholten Sachverständigengutachten; Vorlage von Restwertangeboten ...

  • Wolters Kluwer

    Verursachungsbeiträge bei Verkehrsunfall; Ampelgesicherte Kreuzungsanlage; Überfahren unter Beschleunigung ; Wartepflicht des Abbiegers gegenüber dem Gegenverkehr; Abweichen von dem vom Geschädigten eingeholten Sachverständigengutachten; Vorlage von Restwertangeboten ...

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KG, 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11751
KG, 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
KG, Entscheidung vom 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Reihenfolge bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Notarbewerbern ; Berücksichtigung der Tätigkeit als Syndikusanwalt bei der Bewerbung auf ein Notariat; Erforderliche Eignung für die Bewerbung auf ein Notariat

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO, Art 12 GG

  • Judicialis

    BNotO § 6; ; BNotO § ... 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 3; ; BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 7 Nr. 8; ; BRAO § 1; ; BRAO § 2; ; BRAO § 3; ; BRAO § 46; ; BRAO § 47; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; FGG § 13 a

  • rechtsportal.de

    Notarzulassung - Tätigkeit des Syndikusanwalts als hauptberufliche Anwaltstätigkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 BNotO ?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2326 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 859
  • AnwBl 2003, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Daraus folgt zunächst, daß der Gesetzgeber nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG die grundlegenden Eignungsanforderungen und Auswahlgesichtspunkte selbst regeln muß (vgl. BVerfGE 73, 280 ), was durch die Regelung des § 6 BNotO geschehen ist.

    Als verfassungsrechtliche Vorgabe ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit insofern zu berücksichtigen, als die normierten Auswahlkriterien zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen dürfen (vgl. BVerfGE 73, 280 sowie in diesem Sinne allgemein zu subjektiven Zulassungsvoraussetzungen BVerfGE 7, 377 ).

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).

    Hat die Tätigkeit dem Bewerber Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt, die ihn in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren, darf dies bei der Bewertung seiner fachlichen Eignung nicht gänzlich unberücksichtigt blieben (vgl. BGH AnwBl. 2002, 242 für die Fachanwaltsbezeichnung).

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 24/96

    Bestellung zum Notar - Bewerbung um eine im Amtsblatt ausgeschriebene Notarstelle

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Die fachliche Eignung eines Notarbewerbers beurteilt sich neben seinen Rechtskenntnissen auch nach seinen praktischen Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung, seiner Sicherheit im Umgang mit rechtsuchenden Bürgern und dem Verständnis für ihre Anliegen sowie der Fähigkeit zur reibungslosen Organisation seiner Kanzlei (vgl. BGH DNotZ 1997, 900).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Denn bei einem Auswahlverfahren unter mehreren geeigneten Bewerbern wirkt sich die Entscheidung zugunsten eines Bewerbers zum Nachteil eines anderen Bewerbers aus (vgl. BGH NJW 1994, 3353 ).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Als verfassungsrechtliche Vorgabe ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit insofern zu berücksichtigen, als die normierten Auswahlkriterien zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen dürfen (vgl. BVerfGE 73, 280 sowie in diesem Sinne allgemein zu subjektiven Zulassungsvoraussetzungen BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Die rechtliche Unterscheidung muß also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auf die Konkurrentenklage des Beteiligten hat das Kammergericht durch Beschluß vom 11. Dezember 2002 (Not 17/01 und 18/01 KG Berlin) die Antragsgegnerin verpflichtet, dessen Antrag auf Bestellung zum Notar unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, und der Behörde zugleich im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, eine der ausgeschriebenen Notarstellen bis zur Neubescheidung des Antrags freizuhalten.
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 12/03

    Rechtsstellung des zunächst erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle bei

    In jenem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung hat das Kammergericht durch Beschluß vom 11. Dezember 2002 (Not 17/01 u. 18/01 KG Berlin) die zuständige Behörde der Antragsgegnerin auf den Hilfsantrag des Konkurrenten Dr. N. verpflichtet, dessen Antrag auf Bestellung zum Notar unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, und der Behörde zugleich im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, eine der ausgeschriebenen Notarstellen bis zur Neubescheidung des Antrags freizuhalten.

    Einstweiligen Rechtsschutz dieses Inhalts hat der Mitbewerber Dr. N. aufgrund der vom Kammergericht in dem Verfahren Not 17/01 bzw. 18/01 KG Berlin erlassenen einstweiligen Anordnung mit Erfolg in Anspruch genommen.

  • KG, 11.12.2002 - Not 18/01
    Not 17/01 Not 18/01.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.12.2002 - 19 W 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25966
OLG Frankfurt, 06.12.2002 - 19 W 32/02 (https://dejure.org/2002,25966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.2002 - 19 W 32/02 (https://dejure.org/2002,25966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 19 W 32/02 (https://dejure.org/2002,25966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 185 Nr. 1
    Anforderungen an den Nachweis unbekannten Aufenthalts einer Partei

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2 O 26/98
  • OLG Frankfurt, 06.12.2002 - 19 W 32/02
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