Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01   

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https://dejure.org/2002,4042
OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01 (https://dejure.org/2002,4042)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2002 - 6 U 205/01 (https://dejure.org/2002,4042)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 6 U 205/01 (https://dejure.org/2002,4042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 14; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB §§ 185 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freie Meinungsäußerung / Werturteile über eine Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang eines Verbietungsrechts; Bezeichnungen "Scharlatan" und "Pfuscher" in einer Fernsehsendung; Werturteile über eine Person im Schutzbereich der Meinungsfreiheit; Abgrenzung der Meinungsäußerung zur Schmähkritik; Vermutung für die Zulässigkeit der inkriminierten ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1695
  • NJW-RR 2004, 1511 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 61
  • afp 2002, 533
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Berührt ein Vorwurf - wie im Streitfall - nicht den Intimbereich des Betroffenen, sondern den Bereich seiner gewerblichen oder wissenschaftlichen Betätigung, also die Sozialsphäre, so kommt einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein erheblicher Rang zu (BGH GRUR 1995, 270, 274 - "Dubioses Geschäftsgebaren").

    Es liegt jedoch im Demokratieprinzip begründet, dass derjenige, der - wie der Kläger - sich in den öffentlichen Meinungskampf begibt und dessen gewerbliche Tätigkeit für eine Vielzahl von Menschen von Bedeutung ist, sich auch in verstärkter Weise der Kritik und Auseinandersetzung stellen muss (BGH GRUR 1995, 270, 274 - Dubioses Geschäftsgebaren).

    Dass in diesen Fällen die Wettbewerbsabsicht konkret festzustellen ist, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 1995, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes vielmehr erst dann vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der betroffenen Person im Vordergrund steht, wenn sich also die Äußerung jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BVerfGE 82, 272, 283 f = NJW 1991, 95; BGH NJW 1974, 1762, 1763; zuletzt BGH WM 2002, 937).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94

    Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Die Tätigkeit der Beklagten 2 im Rahmen der Rundfunkprivilegien bringt es mit sich, dass die dem Sendebeitrag beizumessende Eignung der Beeinflussung fremden Wettbewerbs eine Vermutung für eine entsprechende subjektive Absicht nicht begründen kann (vgl. BGH NJW 1997, 1304, 1305 - Versierter Ansprechpartner).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes vielmehr erst dann vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der betroffenen Person im Vordergrund steht, wenn sich also die Äußerung jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BVerfGE 82, 272, 283 f = NJW 1991, 95; BGH NJW 1974, 1762, 1763; zuletzt BGH WM 2002, 937).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss erst dann zurücktreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt (BVerfGE 93, 266, 293 f = NJW 1995, 3303).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Grundsätzlich muss derjenige, der sich aus eigenem Entschluss in den Meinungskampf oder die Öffentlichkeit begibt, mehr an Kritik als jene ertragen, die sich davon fernhalten (BVerfGE 54, 129, 138 = NJW 1980, 2069).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes vielmehr erst dann vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der betroffenen Person im Vordergrund steht, wenn sich also die Äußerung jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BVerfGE 82, 272, 283 f = NJW 1991, 95; BGH NJW 1974, 1762, 1763; zuletzt BGH WM 2002, 937).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Auf die Berechtigung oder die wissenschaftliche Begründung des Unwerturteils kommt es dabei nicht an (BGHZ 143, 199, 213).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    cc) Da sich mithin die Herabsetzung des Klägers in dem Sendebeitrag nicht unter dem Blickpunkt der Schmähkritik als unzulässig erweist, bedarf es einer Abwägung der einander gegenüber stehenden Grundrechtspositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 85, 1, 16).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    16/10145, 21; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 15 - Coaching-Newsletter; BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 11 - Dr. Estrich; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 2 Rn. 67; sowie jeweils zur - indes im Ergebnis nicht abweichenden [vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 18 - Solarinitiative] - Rechtslage vor dem UWG 2008 und der insoweit seitens der Rechtsprechung verneinten Vermutung der Wettbewerbsabsicht BGH GRUR 1980, 311 - Pressebericht in eigener Sache; BGH, GRUR 1982, 234 [235] - Großbankenrestquoten; BGH, GRUR 1986, 812 [813] - Gastrokritiker; BGH, GRUR 1990, 973 - Schönheits-Chirurgie; BGH, GRUR 1995, 270 [272] - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 2000, 703 [706] - Mattscheibe; BGH, GRUR 2006, 875 Rn. 23 - Rechtsanwalts-Ranglisten; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1695).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5097
OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01 (https://dejure.org/2002,5097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2002 - 3 W 404/01 (https://dejure.org/2002,5097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2002 - 3 W 404/01 (https://dejure.org/2002,5097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vermieter einer Eigentumswohnung; Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden; Schimmelbefall; Ersatzvornahme; Gemeinschaftseigentum; Mitwirkung der Eigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mängel bei vermieteter Eigentumswohnung; Vollstreckung des Instandsetzungsurteils

  • Judicialis

    ZPO § 887; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de

    ZPO § 887 § 888
    Mittel der Zwangsvollstreckung, wenn die Handlung nicht ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1663
  • NZM 2002, 711
  • BauR 2002, 1901 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01
    So ist etwa die Zwangsvollstreckung zur Verschließung eines Mauerdurchbruchs in einer vermieteten Eigentumswohnung nach § 888 ZPO vorzunehmen; die Zustimmung des Dritten muss notfalls mit gerichtlicher Hilfe erzwungen werden (BayObLG NJW-RR 1989, 462).

    Kann der Schuldner die Handlung nur vornehmen, wenn andere Personen mitwirken, z.B. bei Instandsetzungsmaßnahmen an einer Eigentumswohnung (KG OLGZ 90, 467), so muss er solche Personen zur Mitwirkung veranlassen (KG NJW 1973, 1135), dies zumindest versuchen (BayObLG NJW-RR 1989, 462), notfalls klagen.

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 24/01

    Auskunftserteilung als nicht vertretbare Handlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01
    Vertretbar im Sinne des § 887 ZPO sind solche Handlungen, die selbständig von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden können, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers hiervon berrührt wird (OLG Köln MDR 2002, 294).
  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01
    Kann der Schuldner die Handlung nur vornehmen, wenn andere Personen mitwirken, z.B. bei Instandsetzungsmaßnahmen an einer Eigentumswohnung (KG OLGZ 90, 467), so muss er solche Personen zur Mitwirkung veranlassen (KG NJW 1973, 1135), dies zumindest versuchen (BayObLG NJW-RR 1989, 462), notfalls klagen.
  • KG, 25.06.1990 - 8 REMiet 2634/90

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Instandsetzungsanspruch des Mieters?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2002 - 3 W 404/01
    Kann der Schuldner die Handlung nur vornehmen, wenn andere Personen mitwirken, z.B. bei Instandsetzungsmaßnahmen an einer Eigentumswohnung (KG OLGZ 90, 467), so muss er solche Personen zur Mitwirkung veranlassen (KG NJW 1973, 1135), dies zumindest versuchen (BayObLG NJW-RR 1989, 462), notfalls klagen.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09

    Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen

    Der Klageantrag zu 1. orientiert sich wörtlich an der Formulierung der auf die Vertragslaufzeit vom 05.04.2001 bis 30.04.2011 begrenzten Verpflichtung der Beklagten gemäß Nr. 2.1 des Kooperationsvertrages, die nur von den Beklagten selbst erfüllt werden kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2002, 3 W 404/01, NJW-RR 2002, 1663).
  • LG Berlin, 14.09.2012 - 63 T 169/12

    WEG: Wie vollsteckt Mieter gegen Sondereigentümer?

    In einem derartigen Fall hat die Zwangsvollstreckung nicht nach § 887 ZPO, sondern gemäß § 888 ZPO zu erfolgen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. März 2002 - 3 W 404/01, NZM 2002, 711; OLG Hamm, Beschl. v. 31. Januar 1996 - 14 W 154/95, WuM 1996, 568; LG Berlin, Beschl. v. 6. Mai 2002 - 62 T 43/02, GE 2002, 1197).
  • AG Bremen, 29.12.2016 - 9 C 447/13

    Vorschussleistung ist gesondert zu beantragen!

    § 888 ZPO wäre aus rechtlichen Gründen nur einschlägig, wenn die Mangelbeseitigung die Zutrittsduldung eines Dritten voraussetzen würde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 13 W 58/04) oder zwingend Gemeinschaftseigentum Dritter betroffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2002 - 3 W 404/01).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 13 W 58/04

    Zwangsvollstreckung einer unvertretbaren Handlung: Titulierte Pflicht des

    Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, da die mangelbehaftete Wohnung vermietet ist und daher zur Vornahme der Mängelbeseitigung das Betreten von Räumen erforderlich ist, die im Besitz eines Dritten sind, dessen Einverständnis fehlt (Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 888 Rz. 2; Schilken in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 888 Rz. 8; OLG Köln v. 3.7.2002 - 19 W 18/02, MDR 2003, 114 = OLGReport Köln 2002, 415; OLG Düsseldorf v. 13.3.2002 - 3 W 404/01, OLGReport Düsseldorf 2002, 412 = NJW-RR 2002, 163).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7459
OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01 (https://dejure.org/2002,7459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 U 66/01 (https://dejure.org/2002,7459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 U 66/01 (https://dejure.org/2002,7459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungszahlung für Errichtung eines Einfamilienhauses; Anspruch auf Werklohn; Bauvertrag als beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft; Beurkundungsbedürftigkeit eines Vertrages; Auslegung von Willenserklärungen; Folgen eines formunwirksamen Vertrages

  • Judicialis

    BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 313 Satz 1; ; BGB § 313 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Formbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 37 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 21.09.1939 - V 10/39

    1. Kann ein auf Verleihung kraft landesherrlichen Hoheitsrechts beruhendes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Mit notarieller Urkunde vom 18. Mai 2000 (Bl. 34 - 50 d.A.) schlossen die Beklagte und die O den Kaufvertrag über eine 631 m2 große Fläche, welche als Flurstück 10/39 bereits vermessen, als Grundstück aber noch zu bilden war.

    Als eigene Grundstücke entstanden sind zwischenzeitlich die Flurstücke 10/39 mit einer Größe von 631 m2 und 10/40 mit 632 m2.

    Wenngleich die Parteien dies nicht ausdrücklich vortragen, so geht der Senat - weil etwas Gegenteiliges nicht ersichtlich ist - davon aus, dass das Haus auf der im notariellen Kaufvertrag als bereits vermessenes Flurstück 10/39 bezeichneten Fläche (nunmehr lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses) errichtet worden ist.

  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91

    Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Die Beurkundungsbedürftigkeit eines Verträges ist Tatfrage (vgl. BGHZ 78, 346, 349, NJW 1992, 3237, 3238 jeweils m.w.N.), die in Auslegung der Willenserklärungen unter erschöpfender Beurteilung aller den Vertrag begleitender Umstände zu beantworten ist.

    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).

    Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 46; BGHZ 78, 346; BGH wie vor).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Die Beurkundungsbedürftigkeit eines Verträges ist Tatfrage (vgl. BGHZ 78, 346, 349, NJW 1992, 3237, 3238 jeweils m.w.N.), die in Auslegung der Willenserklärungen unter erschöpfender Beurteilung aller den Vertrag begleitender Umstände zu beantworten ist.

    Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 46; BGHZ 78, 346; BGH wie vor).

  • BGH, 19.09.1989 - XI ZR 10/89

    Beurkundungsbedürftigkeit des den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Veräußerer und Erwerber eines Grundstücks vor übereilten Verträgen zu bewahren, sie auf die Bedeutung des Geschäfts hinzuweisen und ihnen die Möglichkeit rechtskundiger Beratung und Belehrung zu eröffnen (vgl. BGH NJW 1990, 390, 391 m.w.N.).

    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).

  • BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68

    Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).
  • RG, 21.05.1927 - I 10/27

    Branntweinmonopolgesetz; Eisenbahnfrachtrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Sie sind durch Teilung aus dem früheren Flurstück 10/27 hervorgegangen und seit Juli 2000 mit den lfd.
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.09.2001 - 1 U 4502/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11165
OLG München, 20.09.2001 - 1 U 4502/00 (https://dejure.org/2001,11165)
OLG München, Entscheidung vom 20.09.2001 - 1 U 4502/00 (https://dejure.org/2001,11165)
OLG München, Entscheidung vom 20. September 2001 - 1 U 4502/00 (https://dejure.org/2001,11165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch des Erben aus Arzthaftung wegen unterlassener Kontrolluntersuchungen bei späterem Brustkrebstod; Keine verbindlichen Fristen bis zur nächsten Kontrolluntersuchung; Beweispflichtigkeit der positiven Auswirkung auf den Krankheitsverlauf bei früherer ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Zur Beweisfunktion einer ärztlichen Dokumentation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.09.2002 - 9 U 1215/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15366
OLG Jena, 16.09.2002 - 9 U 1215/01 (https://dejure.org/2002,15366)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.09.2002 - 9 U 1215/01 (https://dejure.org/2002,15366)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. September 2002 - 9 U 1215/01 (https://dejure.org/2002,15366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zum Grundstücksankauf nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG); Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund Mietvertrages mit einem Volkseigenen Betrieb (VEB) der ehemaligen DDR; Abschluss eines Kaufvertrages mit staatlicher Stelle der DDR bis zum Ablauf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 4 U 151/03

    Zur Festlegung der Flächengröße beim Erbbaurecht bzw. beim Ankaufsrecht

    Einer Festlegung der von der Ankaufsberechtigung erfassten Grundstücksfläche mit der Feststellungsklage nach § 108 SachenRBerG stehen darüber hinaus Systematik, Inhalt und Rechtsschutzziel der in den §§ 104, 108 SachenRBerG normierten Klagearten entgegen (BGH NJW 2001, 3053, 3054 = VIZ 2001, 505, 506; OLG Jena VIZ 2003, 247, 249; OLGR 2000, 121; KG ZOV 2001, 321; Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, SachenRBerG § 108 Rdnr. 8; a.A. Vossius SachenRBerG, 2. Aufl. 1996, § 108 Rdnr. 2, 8 ).

    Der zulässige Antrag auf Feststellung der Anspruchsberechtigung der Kläger als solche betreffend das Grundstück Flur 4, Flurstück 54 der Gemarkung ... ist in dem weitergehenden Klageantrag enthalten (vgl. OLG Jena VIZ 2003, 247; BGH VIZ 2001, 505, 506).

  • VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01

    Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Willkürverbot

    Mit Urteil vom 16. September 2002 hat das Thüringer Oberlandesgericht das angefochtene Urteil des Landgerichts Mühlhausen abgeändert und festgestellt, daß der Kläger berechtigt sei, das Grundstück nach den Bestimmungen des SachenRBerG anzukaufen (9 U 1215/01).
  • LG Berlin, 15.04.2010 - 5 O 152/09

    Kirchenrecht: Kleingartenanlage als Zweckvermögen der Evangelischen Kirche

    Dafür bedarf es jedoch keiner Klärung der Größe der Teilfläche des Grundstücks, die Gegenstand des Kaufvertrags sein soll (OLG Thüringen VIZ 2003, 247).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.02.2002 - 14 U 142/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24228
OLG Hamburg, 08.02.2002 - 14 U 142/01 (https://dejure.org/2002,24228)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2002 - 14 U 142/01 (https://dejure.org/2002,24228)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 14 U 142/01 (https://dejure.org/2002,24228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 331 O 13/01
  • OLG Hamburg, 08.02.2002 - 14 U 142/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2002 - 14 U 142/01
    Der erkennende Einzelrichter folgt der inzwischen gefestigten und auch zur herrschenden Meinung erstarkten höchstrichterlichen Rechtsprechung (grundlegend BGH, VersR 1992, 1085 f.), wonach der objektiv grob fahrlässige Rotlichtverstoß in der Regel auch die subjektive grobe Fahrlässigkeit indiziert und ein sog. "Augenblicksversagen" für sich allein genommen den Grad des Verschuldens noch nicht herabstufen kann.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 24 U 231/99

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2002 - 14 U 142/01
    Der neuerlichen davon abweichenden - nicht rechtskräftigen - Entscheidung des OLG Frankfurt/M., VersR 2001, 1276 ff. kann demgegenüber nicht gefolgt werden.
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