Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03   

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OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03 (https://dejure.org/2003,1680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2003 - 27 U 87/03 (https://dejure.org/2003,1680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2003 - 27 U 87/03 (https://dejure.org/2003,1680)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfahrgebot im einspurigen Kreisverkehr; Beweislast bei Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens; Schutzzweck von Haftungsnormen

  • verkehrsrechtsforum.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kreisverkehr - Rechtsfahrgebot und Schneiden

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18; ; PflVG § 3; ; ZPO § 314; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 9 a; ; StVO § 9 a Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Rechtsfahrgebot im einspurigen Kreisverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr; Haftungsgverteilung bei Kollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Haftung bei Kreisverkehr-Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 244
  • MDR 2004, 505
  • NZV 2004, 574
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
    Dabei hat der Kraftfahrer - innerhalb der Fahrbahn - einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich soweit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (BGH NZV 1996, 444; VersR 1990, 573; OLG Hamm DAR 2000, 265).

    Der Bundesgerichtshof hat sich zum Rechtsfahrgebot innerhalb einer Fahrbahn abschließend geäußert (vgl. BGH NZV 1996, 444).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
    Bleiben die Unfallursache und damit die ein Verschulden ergebenden Umstände ungeklärt, kommt bei gleicher Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge eine hälftige Schadensteilung in Betracht (BGH NJW 1996, 1405 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.1973 - Ss (B) 82/73

    Kreisverkehr; Innen Fahrender; Vorfahrtrecht; Außen Fahrender; Einordnen nach

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
    Die zitierte Rechtsprechung zum Rechtsfahrgebot im Kreisverkehr betrifft jedoch Sachverhalte, in denen mehrere nebeneinander gelegene Fahrspuren vorhanden sind (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 1973, 2216).
  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 166/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
    Gegen eine Übertragung dieser Grundsätze auf den einspurigen Kreisverkehr lässt sich nicht einwenden, dass sich der Schutzzweck des Rechtsfahrgebotes auf den Schutz des Gegen- und des Überholverkehrs auf der gleichen Straße bezieht (vgl. BGH VersR 1958, 550), der im Kreisverkehr mit nur einer Fahrbahn nicht vorkommt.
  • OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99

    Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden,

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
    Dabei hat der Kraftfahrer - innerhalb der Fahrbahn - einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich soweit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (BGH NZV 1996, 444; VersR 1990, 573; OLG Hamm DAR 2000, 265).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
    Denn Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, werden vom Schutzzweck der Haftungsnormen regelmäßig nicht erfasst (vgl. BGH NJW 2000, 661).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
    Der Tatbestand ist in sich widersprüchlich und entfaltet keine Beweiskraft i.S.d. § 314 ZPO (vgl. BGH NJW 1999, 1339).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 102/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem Spurwechsler auf der

    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht in den

    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 1 U 108/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deshalb außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, juris Rn. 15; Urteil vom 13.02.1996, VI ZR 126/95, juris Rn. 11; Urteil vom 10.01.1995, VI ZR 247/94, juris Rn. 9 ff.; Senat, Urteil vom 23.02.2016, I-1 U 79/15, juris Rn. 35; Urteil vom 11.10.2011, I-1 U 17/11, juris Rn. 29; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, 27 U 87/03, juris Rn. 7).

    Jeder Halter bzw. Schädiger hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH, Urteil vom 13.02.1996, VI ZR 126/95, juris Rn. 11; Senat, Urteil vom 23.02.2016, I-1 U 79/15, juris Rn. 35; Urteil vom 11.10.2011, I-1 U 17/11, juris Rn. 29; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, 27 U 87/03, juris Rn. 7).

  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    Welche Anforderungen das Rechtsfahrgebot im konkreten Fall stellt, ist daher unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Örtlichkeit, der Fahrbahnbreite und -beschaffenheit, der Fahrzeugart, eines vorhandenen Gegenverkehrs, der erlaubten und der gefahrenen Geschwindigkeit sowie der jeweiligen Sichtverhältnisse zu bestimmen (vgl. BGHZ 74, 25; OLG Stuttgart, VRS 128, 145; OLG Hamm, DAR 2004, 90).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2016 - 1 U 195/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfahren in den

    Mit dieser Zielsetzung ist es nicht zu vereinbaren, dass Kraftfahrer unter voller Ausnutzung der vorhandenen Fahrbahnbreite die Kreisbahn "schneiden", um sich gegenüber solchen Fahrzeugen, die erst noch in den Kreisel einfahren wollen, einen Vorteil zu verschaffen (OLG Hamm, Urteil vom 18. November 2003, Az: 27 U 87/03, NJW-RR 2004, 244, Rdnr. 12 - zitiert nach juris).
  • KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07

    Haftung beim Kfz-Unfall im Kreisverkehr: Pflichten des Fahrzeugführers beim

    Für das Ausfahren aus dem Kreisverkehr gilt § 9 Abs. 1 StVO; für das Fahren im Kreisverkehr gilt darüber hinaus das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO (vgl. nur OLG Hamm DAR 2004, 90; Hentschel, aaO, StVO § 2 Rn 32; Heß, in: Janiszewski u a., Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2006, StVO § 2 Rn 49).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2019 - 1 U 82/18

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Schutzkleidung

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deshalb außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, juris, Rn. 15; Urteil vom 13.02.1996, VI ZR 126/95, juris, Rn. 11; Urteil vom 10.01.1995, VI ZR 247/94, juris, Rn. 9 ff.; Senat, Urteil vom 23.02.2016, I-1 U 79/15, juris, Rn. 35; Urteil vom 11.10.2011, I-1 U 17/11, juris, Rn. 29; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, 27 U 87/03, juris, Rn. 7).

    Jeder Halter bzw. Schädiger hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH, Urteil vom 13.02.1996, VI ZR 126/95, juris, Rn. 11; Senat, Urteil vom 23.02.2016, I-1 U 79/15, juris, Rn. 35; Urteil vom 11.10.2011, I-1 U 17/11, juris, Rn. 29; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, 27 U 87/03, juris, Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 U 127/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von rechts heran

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deshalb außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006, VI ZR 115/05, Rn. 15, zitiert nach juris; Urteil vom 13. Februar 1996, VI ZR 126/95, Rn. 11, zitiert nach juris; Urteil vom 10. Januar 1995, VI ZR 247/94, Rn. 9 ff., zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 23. Februar 2016, I-1 U 79/15, Rn. 35, zitiert nach juris; Urteil vom 11. Oktober 2011, I-1 U 17/11, Rn. 29, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 2003, 27 U 87/03, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Jeder Halter, bzw. Schädiger hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996, VI ZR 126/95, Rn. 11, zitiert nach juris; Urteil vom 29. November 1977, VI ZR 51/76, VersR 1978, 183, 185; Senat, Urteil vom 23. Februar 2016, I-1 U 79/15, Rn. 35, zitiert nach juris; Urteil vom 11. Oktober 2011, I-1 U 17/11, Rn. 29, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 2003, 27 U 87/03, Rn. 7, zitiert nach juris).

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 199/11

    Beweis des ersten Anscheins bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot im Kreisverkehr

    Zugleich verstieß der Erstbeklagte damit gegen das auch im Kreisverkehr grundsätzlich geltende Rechtsfahrgebot i.S.d. § 2 Abs. 2 StVO (vgl. OLG Saarbrücken VerkMitt 1974, Nr. 73; OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.; Kammerurteil vom 30.10.2009 - 13 S 161/09; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 27. Kap. Rdn. 64 mwN.).

    Zwar hat der Kraftfahrer innerhalb der Fahrbahn einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr vernünftig ist (OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f. mwN.).

    Die Anlage eines Kreisverkehrs soll jedenfalls bei kleineren Kreisverkehren der hier vorliegenden Art auch dazu dienen, die Geschwindigkeit durch die Straßenführung zu reduzieren, um so das gefahrlose Einreihen in den fließenden Straßenverkehr zu erleichtern (OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.; Kammerurteil vom 30.10.2009 - 13 S 161/09).

  • LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreisverkehr

    Zugleich verstieß der Kläger damit gegen das auch im Kreisverkehr grundsätzlich geltende Rechtsfahrgebot i.S.d. § 2 Abs. 2 StVO (vgl. OLG Saarbrücken VerkMitt 1974, Nr. 73; OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 27. Kap. Rdn. 64 mwN).

    Zwar hat der Kraftfahrer - innerhalb der Fahrbahn - einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr vernünftig ist (OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f. m.w.N.).

    Die Anlage eines Kreisverkehrs soll jedenfalls bei kleineren Kreisverkehren der hier vorliegenden Art auch dazu dienen, die Geschwindigkeit durch die Straßenführung zu reduzieren, um so das gefahrlose Einreihen in den fließenden Straßenverkehr zu erleichtern (OLG Hamm NJW-RR 2004, 244 f.).

  • OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21

    Verkehrsunfallprozess: Aufzeichnung einer Webcam eines unbeteiligten Dritten als

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden

  • LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2015 - 1 U 168/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw des fließenden Verkehrs mit einem

  • OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in einem Kreisverkehr befindlichen mit

  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

  • OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08

    Fahrbahnglätte; Kreisverkehr; Verkehrssicherungspflicht

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 1 U 27/18

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall - Spurwechsel des Vorausfahrenden

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2016 - 1 U 107/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftrades mit einem die Straße

  • AG Hanau, 07.01.2022 - 98 C 258/20

    Haftung und Mithaftung bei Rechtsüberholen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2003 - 19 U 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6937
OLG Köln, 21.11.2003 - 19 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6937)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2003 - 19 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6937)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2003 - 19 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses der Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft durch notariellen Kaufvertrag; Auslegung einer Vertragsklausel durch das Gericht; Ausschluss der Ausseinandersetzung durch stillschweigende Vereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 749 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 749; ZVG § 180
    Vereinbarter Ausschluss der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft an einem Grundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1994 - II ZR 268/93

    Vorzeitige Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 19 U 23/03
    Zwischen den Miteigentümern aufgetretene Meinungsverschiedenheiten genügen insoweit allein nicht (vgl. BGH ZIP 1995, 113 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 16 U 34/06

    Gemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung; stillschweigende

    Das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, sei jedoch gemäß § 749 Abs. 2 BGB - stillschweigend - ausgeschlossen; insoweit berufen sie sich in erster Linie auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 21. November 2003 - 19 U 23/03 = OLGR Köln 2004, 17) in einer vergleichbaren Fallgestaltung.

    Entsprechend hat das OLG Köln in der durch die Kläger zur Unterstützung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung (OLGR Köln 2004, 17) ausgeführt, selbst wenn man der in der dortigen Fallgestaltung in einer Kaufvertragsurkunde enthaltenen Formulierung, das Grundstück sei unbebaut und diene "als gemeinsamer Weg den Miteigentümern", nicht als ausdrückliche Vereinbarung des Ausschlusses eines Aufhebungsverlangens verstehen wollte, ergäbe sich dies "aber jedenfalls aufgrund einer stillschweigenden Vereinbarung der Miteigentümer, da die Nutzung der Hofparzelle nunmehr seit über 20 Jahren im Sinne der kaufvertraglichen Regelung erfolgt".

  • OLG Celle, 12.12.2012 - 4 U 70/12

    "Heizungsgemeinschaft" kann aus wichtigem Grund aufgehoben werden!

    Aus diesem Grund ist auch die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 21. November 2003 (Az: 19 U 23/03 - in juris) nicht einschlägig.
  • LG Stade, 03.04.2012 - 4 O 317/11

    Grundstücksgemeinschaft: Gemeinschaftsheizung auf real geteiltem Grundstück;

    Es ist offensichtlich, dass es nicht gewollt war, dass jederzeit die Gemeinschaft durch Erklärung eines Teilhabers wieder zwingend aufzuheben wäre (vgl. dazu auch OLG Köln, ZMR 2004, 267).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6263
OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.2003 - 1 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 2003 - 1 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Teilleistungen; Person des Leistungsempfängers

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Insolvenzanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist; Berechnung der Anfechtungsfrist nach dem Zeitpunkt der letzten Teilleistung ; Bestimmung der Anfechtungsfrist für jede Teilleistung gesondert ; Unentgeltlichkeit einer Verfügung, wenn dem ...

  • Judicialis

    KO § 32 Nr. 1; ; InsO § 134 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KO § 32 Nr. 1; InsO § 134 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung - Anfechtungsfrist bei Teilleistungen des Insolvenzschuldners - zur Unentgeltlichkeit einer Zuwendung i. S. von § 134 Abs. 1 InsO - Leistungsempfänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 31
  • NZI 2006, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    So reicht es für die Anfechtbarkeit einer Schenkung aus, wenn deren Vollzug innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgt ist, auch wenn das schuldrechtliche Grundgeschäft schon vorher abgeschlossen wurde (BGHZ 141, 96, 103).

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise die Zahlung an eine Bausparkasse zur Ablösung von Verbindlichkeiten anfechtungsrechtlich als Leistung an die durch die Tilgung frei gewordenen Mitschuldner angesehen (BGHZ 141, 96, 100).

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Erst wenn feststeht, dass der Empfänger eine Gegenleistung erbracht hat, ist zu prüfen, ob die Beteiligten diese als Entgelt angesehen haben oder ob gleichwohl der Hauptzweck des Geschäfts die Freigebigkeit gewesen ist (BGH NJW-RR 1993, 1379, 1381).
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Sein Amt als Vorstand hätte er aber jederzeit wirksam niederlegen können (vgl. BGHZ 78, 82, 85 ff.).
  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86

    Fristbeginn bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Die Anfechtungsfrist darf deshalb erst dann beginnen, wenn der betroffene Vermögensgegenstand endgültig aus dem Vermögen des Insolvenzschuldners ausgeschieden ist (vgl. zur ähnlichen Problematik im Zusammenhang mit der Pflichtteilsergänzung: BGH NJW 1988, 821).
  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 182/80

    Begriff der Schenkung - Belohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Wer für eine noch vorzunehmende Handlung eine Vergütung zusagt, gibt kein Schenkungsversprechen ab, sondern schließt einen entgeltlichen Vertrag (BGH NJW 1982, 436).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 118/87

    Anfechtbarkeit einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Nur in der Zusammenschau der beiden Geschäfte lässt sich beurteilen, ob eine unentgeltliche Verfügung im Sinne des § 32 KO vorliegt (BGH NJW-RR 1988, 841).
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 133/13

    Nachlassinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Ablösung einer bei unentgeltlicher

    Wird ein schuldrechtliches Grundgeschäft durch mehrere Teilleistungen erfüllt, ist die Anfechtungsfrist für jede Teilleistung gesondert zu bestimmen (OLG Karlsruhe, NZI 2004, 31, 32; Jaeger/Henckel,InsO, § 134 Rn. 64; Gehrlein in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 134 Rn. 21).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    In einer wirtschaftlichen Krisensituation kann es von entscheidender Bedeutung für die Fortentwicklung eines Unternehmens sein, wenn Führungskräfte oder sonstige Leistungsträger im Unternehmen bleiben (vgl. OLG Karlsruhe 17. September 2003 - 1 U 167/02 -) .

    Die Klägerin sagte damit eine der Halteprämie angemessene Gegenleistung zu (vgl. BGH 20. Oktober 1971 - VIII ZR 212/69 - zu IV 4 der Gründe, BGHZ 57, 123; OLG Karlsruhe 17. September 2003 - 1 U 167/02 -) .

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7744
OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03 (https://dejure.org/2003,7744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.03.2003 - 10 WF 122/03 (https://dejure.org/2003,7744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. März 2003 - 10 WF 122/03 (https://dejure.org/2003,7744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG § 29

  • rechtsportal.de

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen bei Vollzeitausbildung des volljährigen Kindes an Berufsfachschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsfachschulbesuch und Unterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater will Unterhalt für Sohn kürzen - Ausbildung in der Berufsfachschule muss auch für ein volljähriges Kind finanziert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03
    Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung ist der Begriff der allgemeinen Schulausbildung aber in § 1603 Abs. 2 BGB genau so wie in § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG auszulegen (BGH NJW 2001, 2633; Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1603 Rdnr. 56; vgl. auch SG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2001, S 17 AL 1039/99).
  • OLG Rostock, 02.12.2002 - 10 UF 197/02

    Kostenübernahme für die Rückführung eines von einem Elternteil entführten Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03
    Zum anderen genügen die vorgelegten Unterlagen nicht den Anforderungen, die die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des § 1603 Abs. 2 BGB einem Unterhaltspflichtigen auferlegt (vgl. hierzu Senat - Beschlüsse vom 30. April 2002, 10 UF 67/02 und vom 7. Mai 2002, 10 UF 197/02, Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr. 686).
  • OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04

    Umfang des Ausbildungsunterhalts

    Soweit der Beklagte sich auf den Beschluss des Senats vom 3. März 2003 - 10 WF 122/03 FamRZ 2004, 301 ) bezieht, gilt Folgendes:.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.07.2003 - 11 U 69/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7177
OLG Celle, 17.07.2003 - 11 U 69/03 (https://dejure.org/2003,7177)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.07.2003 - 11 U 69/03 (https://dejure.org/2003,7177)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 11 U 69/03 (https://dejure.org/2003,7177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klage aus Gewinnzusage eines ausländischen Veranstalters: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Auslegung einer Gewinnmitteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 661a BGB; Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ; Art. 14 Abs. 1 2. Alt. EuGVÜ; Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ; § 118 BGB
    Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen Gesellschaft niederländischen Rechts; Internationale Zuständigkeit des Gerichts; Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen; Erkennbarkeit des Mangels der Ernstlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen Gesellschaft niederländischen Rechts; Internationale Zuständigkeit des Gerichts; Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen; Erkennbarkeit des Mangels der Ernstlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2003 - 11 U 69/03
    Für die auf eine Gewinnzusage i.S.d. § 661a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen oder der unerlaubten Handlung (BGH, Urteil vom 28. November 2002, III ZR 102/02).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Hierbei kommt es auf den Wortlaut entsprechender Aussagen (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.03.2003, 6 U 173/02, OLGR Oldenburg 2003, 165), vor allem auch auf die optische Gestaltung vom Standpunkt eines durchschnittlich aufmerksamen Verbrauchers an, z.B. auf eine hervorgehobene "Head-Line" (OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2002, 8 W 273/02; OLG Celle, Urteil vom 17.07.2003, 11 U 69/03, NJOZ 2003, 2991 [2993]).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8771
OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02 (https://dejure.org/2003,8771)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.09.2003 - 10 U 1273/02 (https://dejure.org/2003,8771)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. September 2003 - 10 U 1273/02 (https://dejure.org/2003,8771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss auf eine erstmals mit der Berufung geltendgemachte Klageerweiterung

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1
    Erstreckung der Berufungszurückweisung durch Beschluss auch auf mit der Berufung geltend gemachte Klageerweiterung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Antragsänderung (etwa hinsichtlich Zinsen), eine Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage im Übrigen ein Absehen von der grundsätzlich gebotenen (vgl. Senat VersR 2003 S. 658 = OLG-Report 2003 S. 210 = NJW 2003 S. 2100) Verfahrensweise nach § 522 Abs. 2 ZPO rechtfertigen oder auch gebieten kann, kann für den vorliegenden Fall offen bleiben.
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch

    b) Ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur sieht demgegenüber eine erst in zweiter Instanz erhobene Widerklage und eine zweitinstanzliche Klageerweiterung im Fall einer Beschlusszurückweisung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nicht als wirkungslos an (OLG Köln, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 U 108/03, juris Rn. 16; OLG Nürnberg [13. Zs.], MDR 2003, 770 f; OLG Koblenz, OLGR 2004, 17, 18 und OLGR 2008, 837, 838; Bub, MDR 2011, 84, 85 ff).

    Seien Klageerweiterung oder Widerklage zuzulassen, aber nicht begründet, so sei gleichfalls die Berufung mit dem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung insgesamt zurückzuweisen (OLG Köln aaO; OLG Nürnberg [13. Zs.] aaO; jeweils zu unzulässigen Klageänderungen und Widerklagen; OLG Koblenz, OLGR 2004, 17, 18 und OLGR 2008, 837, 838 für eine unbegründete Klageerweiterung, offen gelassen für Antragsänderung, Klageänderung, Aufrechnung und Widerklage "im Übrigen"; Bub, MDR 2011, 84, 85 ff).

  • OLG Koblenz, 05.11.2007 - 10 U 1726/06

    Kündigung der Krankenversicherung aus wichtigem Grund: Begründung der vollen

    Mit der Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO kann zugleich auch ein erweiteretes Begehren auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in der gleichen Angelegenheit abgewiesen werden (in Fortführung von Senat, Beschl. v. 15.9.2003 - 10 U 1273/03 -, OLGR 2004 S. 17).

    Mit Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO wird die Klageerweiterung ebenfalls zurückzuweisen sein (vgl. Senat, OLGR 2004, S. 17).

    Der Senat sieht deshalb eine Einbeziehung in die Beschlusszurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO als gerechtfertigt an (vgl. Beschluss des Senats, 15. September 2003, Az. 10 U 1273/02, OLGR 2004 S. 17).

  • OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06

    Kündigung der Krankenversicherung aus wichtigem Grund: Begründung der vollen

    Mit der Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO kann zugleich auch ein erweitertes Begehren auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in der gleichen Angelegenheit abgewiesen werden (in Fortführung von Senat, Beschl. v. 15.9.2003 - 10 U 1273/03 -, OLGR 2004 S. 17).

    Mit Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO wird die Klageerweiterung ebenfalls zurückzuweisen sein (vgl. Senat, OLGR 2004, S. 17).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2013 - 20 U 5/13

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH:

    In diesem Verfahren könnte der Senat, würde die Hilfsaufrechnung zugelassen, allenfalls dann entscheiden, wenn er bereits auf der Basis der bei Beschlusszurückweisung bestehenden Aktenlage auch die Hilfsaufrechnung für ohne weiteres unbegründet hielte (vgl. - bezogen auf die Entscheidung über Klageerweiterung oder Widerklage [wofür allerdings ohnehin § 524 Abs. 4 analog gilt, dazu noch unten unter E], was dann jedenfalls für die Prozessaufrechnung gelten muss - OLG Koblenz, Beschl. v. 15.09.2003 - 10 U 1273/02 - Tz. 8 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 05.11.2007 - 10 U 1726/06 - Tz. 6; Bub, MDR 2011, 84, 86 f.); Letzteres ist hier aber nicht der Fall.
  • OLG Köln, 05.11.2012 - 17 U 5/12

    Umfang der Pflichten des Werkunternehmers bei einem Pauschalvertrag

    Die von Bub (a.a.O.) für seine Meinung zitierten OLG-Entscheidungen betreffen auch nur Fälle, in denen es um nach § 533 unzulässige Klageänderungen (OLG Köln, OLG Report Köln 2004, 154) oder um Nebenforderungen zur Klage ging, die vom Bestehen der Hauptforderung abhingen (OLG Koblenz 10 U 1273/02 und 10 U 1726/06; juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14001
OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03 (https://dejure.org/2003,14001)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.2003 - 1 U 2464/03 (https://dejure.org/2003,14001)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 1 U 2464/03 (https://dejure.org/2003,14001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung; Zulässigkeit eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen; Behandlung lege artis; Erfordernis des Erlasses eines Grundurteils; Kausalität des Handelns des Zahnarztes

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 7

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 7
    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei verbundenem Feststellungsantrag und beziffertem Leistungsantrag auf Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03
    Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn im Fall der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGH Urteil vom 4.2. 1997, VI ZR 69/96, = VersR 1997, 601 [602]; BGH Urteil vom 13.5. 1997, VI ZR 181/96, = NJW 1997, 3447 [3448]).

    Über letztere Ansprüche ist ersichtlich und bewusst nicht entschieden worden (vgl. auch BGH, Urteil vom 13, 5.1997, VI ZR 181/96 = NJW 1997, 3447).

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03
    Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn im Fall der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGH Urteil vom 4.2. 1997, VI ZR 69/96, = VersR 1997, 601 [602]; BGH Urteil vom 13.5. 1997, VI ZR 181/96, = NJW 1997, 3447 [3448]).
  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03
    (BGH, Urteil vom 5.12.2000 VI ZR 275/99 = VersR 2001, 610).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Teilurteil gem. § 301 ZPO nicht ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht (BGH, Urteil vom 26.4.1989, IV b ZR 48/88 - BGHZ 107, 236 [242]; BGH, Urteil vom 8.12.1992, VI ZR 349/91 = BGHZ 120, 376 [380] - VersR 1993, 357/358).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03
    Ein Teilurteil ist danach schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergeben kann (BGH, Urteil vom 12.1.1999, VI ZR 77/98, = NJW 1999, 1035 - VersR 1999, 734, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus OLG München, 31.07.2003 - 1 U 2464/03
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Teilurteil gem. § 301 ZPO nicht ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht (BGH, Urteil vom 26.4.1989, IV b ZR 48/88 - BGHZ 107, 236 [242]; BGH, Urteil vom 8.12.1992, VI ZR 349/91 = BGHZ 120, 376 [380] - VersR 1993, 357/358).
  • OLG München, 08.04.2016 - 13 U 109/16

    Teilurteil

    Die Gefahr besteht insbesondere dann, wenn im Fall der objektiven Klagehäufung von Leistungs-und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.1997, Az. VI ZR 69/96 = NJW 1997, 1709, zitiert nach beck-online; OLG München, Urteil vom 31.07.2003, Az.1 U 2464/03, OLGR 2004, 17) .

    Umgekehrt wäre es ebenso unzulässig, im Wege des Teilurteils zunächst ausschließlich über den Feststellungsantrag zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.1997, Az. VI ZR 69/96 = NJW 1997, 1709, zitiert nach beck-online; OLG München, Urteil vom 31.07.2003, Az.1 U 2464/03, OLGR 2004, 17).

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