Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9020
OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02 (https://dejure.org/2004,9020)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2004 - 11 U 60/02 (https://dejure.org/2004,9020)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 11 U 60/02 (https://dejure.org/2004,9020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betragsverfahren über die Bemessung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen; Prüfung allein des haftungsausfüllenden Kausalität der Strafverfolgungsmaßnahme für den geltend gemachten Schaden; Verlust des Arbeitsplatzes als ...

  • Judicialis

    StrEG § 2 II Nr. 5; ; StrEG § 7 I; ; StrEG § 7 IV; ; StrEG § 8 I; ; StrEG § 10; ; StrEG § 12; ; StrEG § 13; ; StrEG § 15 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Bemessung einer Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Schadensersatzanspruch bei Arbeitsplatzverlust aufgrund unzulässiger Strafverfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Die haftungsausffüllende Kausalität hat der Entschädigungsberechtigte nach allgemeinen Grundsätzen darzulegen und beweisen (BGH NJW 1988, 1141; Schätzler-Kuntz, StrEG, 3. Aufl., Rz. 13 zu § 7; Meyer, StrEG, 5. Aufl., Rz. 12 zu § 7).

    Den Zurechnungszusammenhang zwischen der Sicherstellung des Führerscheins und einer berechtigten Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Betroffene nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen (BGH NJW 1988, 1141).

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73

    § 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Soweit der Strafrichter eine Entschädigung anordnet, geschieht dies unter der Voraussetzung, dass dem Betroffenen überhaupt ein Schaden entstanden ist, wobei lediglich die Ermittlung des Schadens und seiner Höhe dem Betragsverfahren nach §§ 10, 13 StrEG zugewiesen ist (BGH NJW 1975, 350; NJW-RR 1991, 551, 552).

    Ihm steht lediglich in Höhe der erforderlichen Kosten eine Entschädigung zu (BGH NJW 1975, 350, 351).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 246/89

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Mehraufwendungen der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Soweit der Strafrichter eine Entschädigung anordnet, geschieht dies unter der Voraussetzung, dass dem Betroffenen überhaupt ein Schaden entstanden ist, wobei lediglich die Ermittlung des Schadens und seiner Höhe dem Betragsverfahren nach §§ 10, 13 StrEG zugewiesen ist (BGH NJW 1975, 350; NJW-RR 1991, 551, 552).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Der Begriff des Vermögensschadens ist dem bürgerlichen Recht entnommen, so dass grundsätzlich die §§ 249-252 BGB a. F. Anwendung finden, soweit sich aus dem StrEG keine Abweichungen ergeben (BGH NJW 1989, 2127 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Verbleibende Risiken bei der Beurteilung des hypothetischen Verdienstausfalls können durch Abschläge aufgefangen werden (BGH NJW 1998, 1634 ff.).
  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2004 - 11 U 60/02
    Es ist nicht zulässig, aus dem Gesamtzusammenhang einzelne Schadensposten herauszugreifen und diese isoliert geltend zu machen (BGH NJW-RR 1995, 864, 865).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 1 U 179/12

    Ersatzfähigkeit der nach Schadensereignis von selbstständigem Rechtsanwalt

    Eine Entschädigung gemäß dem StrEG ist nicht aus dem Gesichtspunkt des Verzuges zu verzinsen, weil es sich um eine öffentlich-rechtliche Entschädigungsforderung handelt, insoweit kommen nur Prozesszinsen in Betracht (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 118, 122).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2007 - 4 W 190/07

    Verdienstausfallentschädigung nach § 7 Abs. 1 StrEG nur bei Arbeitsplatzverlust

    Er muss aber nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts den Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis, also der Strafverfolgungsmaßnahme, und dem Eintritt des Schadens (haftungsausfüllende Kausalität) beweisen (BGH NJW 1988, 1141, juris Rdn. 14; OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 599, juris Rdn. 5; JurBüro 1999, 165, juris Rdn. 66; Meyer, a.a.O., § 7 Rdn. 28; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., § 7 Rdn. 12, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.08.2022 - 7 U 189/21
    Auch die vom beklagten Land behauptete Divergenz zu der vom OLG Schleswig am 15.01.2004 zum Az. 11 U 60/02 getroffenen Entscheidung (NJW-RR 2004, 599 ff.) sieht der Senat nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.09.2003 - 7 U 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8604
OLG Naumburg, 11.09.2003 - 7 U 17/03 (https://dejure.org/2003,8604)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.09.2003 - 7 U 17/03 (https://dejure.org/2003,8604)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. September 2003 - 7 U 17/03 (https://dejure.org/2003,8604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens; Sachverständigenverfahren nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB); Beauftragung eines Sachverständigen durch Versicherungsnehmer; Unwirksamkeit einer Erfolgshonorarabrede ...

  • Judicialis

    AFB § 15

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFB 87 § 15; BGB § 138
    Sittenwidrige Abrede über Erfolgshonorar zwischen VN und dem von ihm benannten Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    AFB § 15
    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Sachverständigengutachter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 2/67

    Wirksamkeit eines Vergleichs - Erledigung beiderseitiger Ansprüche - Sinn und

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2003 - 7 U 17/03
    Nach einhelliger Auffassung sind sittenwidrig auch solche Verträge, die auf die Täuschung eines Dritten gerichtet sind, wobei für den Vorwurf der Sittenwidrigkeit bereits das Verschweigen wesentlicher Umstände genügt (vgl. Staudinger/Sack, a.a.O. Rn. 334, 347; BGH, Urt. v. 12.07.1985, NJW 1985, 2953; Urt. v. 25.01.1973, NJW 1973, 465; Urt. v. 27.03.1969, VersR 1969, 733; Urt. v. 03.07.1968, NJW 1968, 1927).

    Zur Sittenwidrigkeit genügt nämlich schon das vereinbarte Verschweigen wesentlicher Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 27.03.1969, VersR 1969, 733, 734).

  • BGH, 25.01.1973 - II ZR 139/71

    Reines Konnossement gegen Revers

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2003 - 7 U 17/03
    Nach einhelliger Auffassung sind sittenwidrig auch solche Verträge, die auf die Täuschung eines Dritten gerichtet sind, wobei für den Vorwurf der Sittenwidrigkeit bereits das Verschweigen wesentlicher Umstände genügt (vgl. Staudinger/Sack, a.a.O. Rn. 334, 347; BGH, Urt. v. 12.07.1985, NJW 1985, 2953; Urt. v. 25.01.1973, NJW 1973, 465; Urt. v. 27.03.1969, VersR 1969, 733; Urt. v. 03.07.1968, NJW 1968, 1927).
  • BGH, 03.07.1968 - VIII ZR 113/66

    Kaufpreisanspruch aus einem Schwarzgeschäft bzw. "OR-Geschäft" - Steuerverkürzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2003 - 7 U 17/03
    Nach einhelliger Auffassung sind sittenwidrig auch solche Verträge, die auf die Täuschung eines Dritten gerichtet sind, wobei für den Vorwurf der Sittenwidrigkeit bereits das Verschweigen wesentlicher Umstände genügt (vgl. Staudinger/Sack, a.a.O. Rn. 334, 347; BGH, Urt. v. 12.07.1985, NJW 1985, 2953; Urt. v. 25.01.1973, NJW 1973, 465; Urt. v. 27.03.1969, VersR 1969, 733; Urt. v. 03.07.1968, NJW 1968, 1927).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 15/84

    Beweisantritt im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2003 - 7 U 17/03
    Nach einhelliger Auffassung sind sittenwidrig auch solche Verträge, die auf die Täuschung eines Dritten gerichtet sind, wobei für den Vorwurf der Sittenwidrigkeit bereits das Verschweigen wesentlicher Umstände genügt (vgl. Staudinger/Sack, a.a.O. Rn. 334, 347; BGH, Urt. v. 12.07.1985, NJW 1985, 2953; Urt. v. 25.01.1973, NJW 1973, 465; Urt. v. 27.03.1969, VersR 1969, 733; Urt. v. 03.07.1968, NJW 1968, 1927).
  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 216/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2003 - 7 U 17/03
    Dies kann aber im Streitfalle dahinstehen, denn für das Sachverständigenverfahren ist anerkannt, dass jede Partei einen Sachverständigen benennen darf, der ihr näher steht als der anderen Partei und der ihre Interessen im Rahmen des Vertretbaren besonders stark berücksichtigt (vgl. Voit a.a.O.; BGH, Urt. v. 31.01.1957, VersR 1957, 122).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03 - 21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7990
OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03 - 21 (https://dejure.org/2003,7990)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.10.2003 - 5 U 207/03 - 21 (https://dejure.org/2003,7990)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 5 U 207/03 - 21 (https://dejure.org/2003,7990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Einholung eines Obergutachtens zum Invaliditätsgrad bei widerstreitenden Parteigutachten; Beachtlichkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Unfallbedingte Invalidität ; Unfallbedingte dauernde Minderung der Leistungsfähigkeit ; Einholung eines Obergutachtens ; Zahlung einer Invaliditätsentschädigung ; Recht auf Neufestsetzung

  • Judicialis

    AUB 88 § 7; ; AUB 88 § 11 Abs. 1; ; AUB 88 § 11 Abs. 4; ; ZPO § 286; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Feststellung der Invalidität nach Trümmerbruch im Fuß durch Sachverständigengutachten.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.03.2001 - VIII ZR 183/00

    Jahr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Ob die Aussage des Sachverständigen, wonach eine Innenmeniskusverletzung als "direkte" Folge des Unfalls nicht zu beweisen sei, der Tatrichterin der ersten Instanz Veranlassung geben musste, einem eventuellen indirekten Zusammenhang zwischen Unfall und möglicher Läsion nachzugehen, ist im Berufungsverfahren nicht zu vertiefen, da die Berufung einen sich aus dieser Unschärfe gedanklich in Betracht kommenden Verstoß gegen das aus § 286 ZPO folgende Gebot, Widersprüchen innerhalb eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nachzugehen (BGH, Urt. v. 9.1.1996 - VI ZR 70/95, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 - Sachverständigenbeweis 25; Urt. v.16.1.2001 - VI ZR 408/99 - BGHR, ZPO § 286 Abs. 1 - Sachverständigenbeweis 31; Urt. v. 28.3.2001 - VIII ZR 183/00 - ZPO § 286 Abs. 1 - Sachverständigenbeweis 33), nicht in einer den Anforderungen des § 529 Abs. 2, § 520 Abs. 3 ZPO entsprechenden Weise gerügt hat.
  • BGH, 05.05.1987 - VI ZR 181/86

    Schleswig-Holsteinische GaragenVO als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Dagegen ist die Einholung eines Obergutachtens erst dann zwingend geboten, wenn das gerichtliche Gutachten Widersprüche enthält oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, ohne dass sich die Widersprüche oder fehlerhaften tatsächlichen Annahmen durch ein weiteres schriftliches oder mündliches Gutachten des Erstgutachters ausräumen lassen oder wenn der als Obergutachter in Betracht kommende neue Sachverständige über Erkenntnismöglichkeiten verfügt, die denen des zunächst beauftragten Sachverständigen überlegen erscheinen (st. Rspr. BGHZ 53, 245, 248 f.; BGH, Urt. v. 21.1.1997 - VI ZR 86/96, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 26; Urt. v. 5.5.1987 - VI ZR 181/86, BGHR ZPO § 412 Obergutachten 1; Beschl. v. 22.9.1988 - III ZR 158/87, BGHR ZPO § 402 Parteibefragung 1; Urt. v. 23.9.1986 - VI ZR 261/85, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 1).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85

    Sachaufklärung und Beweiswürdigung bei widerstreitenden Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Dagegen ist die Einholung eines Obergutachtens erst dann zwingend geboten, wenn das gerichtliche Gutachten Widersprüche enthält oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, ohne dass sich die Widersprüche oder fehlerhaften tatsächlichen Annahmen durch ein weiteres schriftliches oder mündliches Gutachten des Erstgutachters ausräumen lassen oder wenn der als Obergutachter in Betracht kommende neue Sachverständige über Erkenntnismöglichkeiten verfügt, die denen des zunächst beauftragten Sachverständigen überlegen erscheinen (st. Rspr. BGHZ 53, 245, 248 f.; BGH, Urt. v. 21.1.1997 - VI ZR 86/96, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 26; Urt. v. 5.5.1987 - VI ZR 181/86, BGHR ZPO § 412 Obergutachten 1; Beschl. v. 22.9.1988 - III ZR 158/87, BGHR ZPO § 402 Parteibefragung 1; Urt. v. 23.9.1986 - VI ZR 261/85, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 1).
  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Mithin ist der Grad der unfallbedingten Invalidität im Grundsatz für den Zeitpunkt zu bemessen, den beide Parteien übereinstimmend zur Grundlage ihrer Teilregulierung gemacht haben (BGH, Urt. vom 4.5.1994 - IV ZR 192/93, VersR 1994, 971; Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 7 Rdn. 27).
  • BGH, 13.04.1988 - IVa ZR 303/86

    Invaliditätsentschädigung - Gesundheitszustandsprognose - Verlaufsprognose

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    a) Für die Beurteilung des Grades der Invalidität ist grundsätzlich derjenige gesundheitliche Zustand des Versicherten maßgeblich, der am Ende des in § 11 Abs. 4 AUB 88 genannten Dreijahreszeitraums eine Prognose zulässt (BGH, Urt. vom 13.4.1988 - IVa ZR 303/86, VersR 1988, 798).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Dagegen ist die Einholung eines Obergutachtens erst dann zwingend geboten, wenn das gerichtliche Gutachten Widersprüche enthält oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, ohne dass sich die Widersprüche oder fehlerhaften tatsächlichen Annahmen durch ein weiteres schriftliches oder mündliches Gutachten des Erstgutachters ausräumen lassen oder wenn der als Obergutachter in Betracht kommende neue Sachverständige über Erkenntnismöglichkeiten verfügt, die denen des zunächst beauftragten Sachverständigen überlegen erscheinen (st. Rspr. BGHZ 53, 245, 248 f.; BGH, Urt. v. 21.1.1997 - VI ZR 86/96, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 26; Urt. v. 5.5.1987 - VI ZR 181/86, BGHR ZPO § 412 Obergutachten 1; Beschl. v. 22.9.1988 - III ZR 158/87, BGHR ZPO § 402 Parteibefragung 1; Urt. v. 23.9.1986 - VI ZR 261/85, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 1).
  • BGH, 22.09.1988 - III ZR 158/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Dagegen ist die Einholung eines Obergutachtens erst dann zwingend geboten, wenn das gerichtliche Gutachten Widersprüche enthält oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, ohne dass sich die Widersprüche oder fehlerhaften tatsächlichen Annahmen durch ein weiteres schriftliches oder mündliches Gutachten des Erstgutachters ausräumen lassen oder wenn der als Obergutachter in Betracht kommende neue Sachverständige über Erkenntnismöglichkeiten verfügt, die denen des zunächst beauftragten Sachverständigen überlegen erscheinen (st. Rspr. BGHZ 53, 245, 248 f.; BGH, Urt. v. 21.1.1997 - VI ZR 86/96, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 26; Urt. v. 5.5.1987 - VI ZR 181/86, BGHR ZPO § 412 Obergutachten 1; Beschl. v. 22.9.1988 - III ZR 158/87, BGHR ZPO § 402 Parteibefragung 1; Urt. v. 23.9.1986 - VI ZR 261/85, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 1).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 24 U 52/91

    Verspätete Geltendmachung einzelner Symptomenkreise

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Hat der Kläger den ihm obliegenden Nachweis für die in Anspruch genommene Invalidität unter Einschluss der Beschwerden der Lendenwirbelsäule nicht erbracht, so kommt es nicht mehr darauf an, ob die Beschwerden der Lendenwirbelsäule fristgerecht festgestellt worden sind (zur Frage, ob solche Symptome von der Sperrwirkung des § 7 Abs. 1 AUB 88 auszuschließen sind, die mit den fristgerecht festgestellten körperlichen Schäden in unmittelbarem Zusammenhang stehen und die für sich betrachtet die Invalidität lediglich verstärken vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1996, r + s 1997, 174; OLG Frankfurt, r + s 1993, 117).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95

    Würdigung von gerichtlichen und privaten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Ob die Aussage des Sachverständigen, wonach eine Innenmeniskusverletzung als "direkte" Folge des Unfalls nicht zu beweisen sei, der Tatrichterin der ersten Instanz Veranlassung geben musste, einem eventuellen indirekten Zusammenhang zwischen Unfall und möglicher Läsion nachzugehen, ist im Berufungsverfahren nicht zu vertiefen, da die Berufung einen sich aus dieser Unschärfe gedanklich in Betracht kommenden Verstoß gegen das aus § 286 ZPO folgende Gebot, Widersprüchen innerhalb eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nachzugehen (BGH, Urt. v. 9.1.1996 - VI ZR 70/95, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 - Sachverständigenbeweis 25; Urt. v.16.1.2001 - VI ZR 408/99 - BGHR, ZPO § 286 Abs. 1 - Sachverständigenbeweis 31; Urt. v. 28.3.2001 - VIII ZR 183/00 - ZPO § 286 Abs. 1 - Sachverständigenbeweis 33), nicht in einer den Anforderungen des § 529 Abs. 2, § 520 Abs. 3 ZPO entsprechenden Weise gerügt hat.
  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
    Denn die Prüfung einer etwaigen verfahrensfehlerhaften Tatsachenfeststellung setzt - ebenso wie im Revisionsverfahren (§ 557 Abs. 3, § 551 Abs. 3 Ziff. 2 b ZPO) - voraus, dass alle nicht bereits von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensfehler zuvor in einer den Anforderungen der § 520 Abs. 3, § 529 Abs. 2 ZPO entsprechenden Weise gerügt worden sind (OLGReport Saarbrücken, 2002, 453, 454; OLGReport Rostock 2003, 119, 120; OLGReport Dresden 2002, 527, 528; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl. § 529 Rdn. 42; MünchKomm(ZPO)/Rimmelspacher, Aktualisierungsband zur 2. Aufl., § 529 Rdn. 35 ff.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 529 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., § 529 Rdn. 7; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 529 Rdn. 7).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 408/99

    Aufklärungspflicht des Richters bei lückenhaftem Sachverständigengutachten

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 216/08

    Hemmung der Verjährung durch Mitteilung der Prüfungeiner Kulanzzahlung durch den

    b) Anders als nach den AUB 61 müssen sich Versicherer und Versicherungsnehmer nach § 11 Nr. IV Satz 2 AUB 94 die Neubemessung allerdings vorbehalten (vgl. Senat, Urteil vom 29.10.2003 - 5 U 207/03 - 21, 0LGR Saarbrücken 2004, 118-120, juris Rdn. 22; Senat, Urteil vom 10.05.2000 - 5 U 531/99 - 35, VersR 2001, 1271, juris Rdn. 19).

    Der Versicherungsnehmer seinerseits muss sein Recht auf Neufestsetzung innerhalb eines Monats ab Zugang des Anerkenntnisses ausüben (Senat, Urteil vom 29.10.2003 - 5 U 207/03 - 21, 0LGR Saarbrücken 2004, 118-120, juris Rdn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 23 U 181/11

    Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Obergutachtens

    Die Einholung eines Obergutachtens ist erst dann geboten, wenn begründete Zweifel an der Sachkunde des zunächst eingeschalteten Sachverständigen bestehen, anzunehmen ist, dass ein anderer Sachverständiger überlegene Forschungsmittel hat oder grobe Mängel des erstatteten Gutachtens vorliegen (Greger in Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl.,§ 412 ZPO Rdnr. 1 und 2; BGH, Az. VI ZR 86/96 zit. n. juris; OLG Frankfurt, Az.10 U 161/05, zit. n. juris; OLG Saarbrücken, Az. 5 U 207/03, zit. n. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 14 U 51/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27763
OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 14 U 51/99 (https://dejure.org/2003,27763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.2003 - 14 U 51/99 (https://dejure.org/2003,27763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 2003 - 14 U 51/99 (https://dejure.org/2003,27763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 779 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Vergleichs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 12.09.2012 - 1 U 5/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem ärztlichen Kunstfehler bei Einbau einer

    Die Einholung eines neuen Gutachtens steht dabei im Ermessen des Tatrichters und ist nach der Rechtsprechung nur dann geboten, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, ohne dass sich die Widersprüche oder fehlerhaften tatsächlichen Annahmen durch ein weiteres schriftliches Gutachten oder eine mündliche Erläuterung des Gutachten des bestellten Sachverständigen ausräumen lassen (OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 118, 119 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht