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Rechtsprechung
   OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5597
OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03 (https://dejure.org/2003,5597)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2003 - 13 U 3707/03 (https://dejure.org/2003,5597)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 13 U 3707/03 (https://dejure.org/2003,5597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der Berufung auf einer Verfallklausel gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ; Nicht fristgemäße schuldhafte Zahlung eines kleinen Teils einer Vergleichssumme durch den Schuldner; Verspätung der Zahlung wegen eines vom Gläubiger erkennbaren und nicht richtig ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.
    Berufung auf eine in einem Vergleich vereinbarte Verfallklausel - Verstoß gegen Treu und Glauben?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Druckvergleich: Folgen bei Nichtzahlung eines geringen Restbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tippfehler bei der Rückzahlung von Schulden - Wegen einer geringfügig verspäteten Restzahlung darf ein Gläubiger nicht vollstrecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1140
  • MDR 2004, 623
  • BauR 2004, 1336
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

    Auszug aus OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03
    Eine Ausnahme hat der BGH für den Fall bejaht, dass die Verspätung auf einem vom Gläubiger erkennbaren und nicht richtig gestellten Irrtum des Schuldners beruht, NJW 1980, 1043.
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf

    Auszug aus OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verstößt ein Gläubiger zwar nicht schon dann gegen Treu und Glauben, wenn er sich auf die in einem Vergleich vereinbarte Verfallklausel beruft, weil der Schuldner schuldhaft einen kleinen Teil der Vergleichssumme nicht fristgemäß zahlt, s. NJW 1981, 2686.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4309
OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02 (https://dejure.org/2003,4309)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2003 - 9 U 186/02 (https://dejure.org/2003,4309)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2003 - 9 U 186/02 (https://dejure.org/2003,4309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; AKB § 12 Abs. 1 I b)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I b
    Fehlende Glaubwürdigkeit des VN bei vorsätzlichen Falschangaben

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Abs. 1b
    Keine Anhörung des Versicherungsnehmers bei persönlicher Unzuverlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02
    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 100; Senat, r+s 2000, 320).
  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 6 U 202/96
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02
    b) Wenn die Vernehmung eines vorhandenen Zeugen den erforderlichen Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung nicht erbracht hat, kann auf die Angaben des Versicherungsnehmers selbst zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 491; r+s 1995, 126; Römer, NJW 1996, 2329 (2331) ).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95

    Äußeres Bild eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02
    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 100; Senat, r+s 2000, 320).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02
    Dazu reicht es in der Regel aus, dass bewiesen wird, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, r+s 1995, 288).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02
    Es handelt sich hierbei um einen darlehensrechtlichen Anspruch und nicht um einen Rückforderungsanspruch einer Versicherungsleistung unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung, für den andere Grundsätze gelten (vgl. BGH, r+s 1993, 327).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02
    Er muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zulässt (vgl. BGH, VersR 1984, 29).
  • BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91

    Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02
    Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2018 - 5 U 52/17

    Hausratversicherung: Nachweis des Versicherungsfalles "Raub" durch persönliche

    Eine wesentliche Voraussetzung dieses Nachweises ist es folglich, dass der Versicherungsnehmer, auf dessen alleiniger Schilderung der Beweis beruhen soll, uneingeschränkt glaubwürdig ist (Senat, Urt. v. 6.12.1995 - 5 U 955/94 - VersR 1996, 1490; OLG Köln, VersR 2005, 349; Günther: Der Versicherungsfall Raub - zugleich Besprechung von OLG Köln, Urteil vom 13.3.2007, r + s 2007, 265).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.10.2003 - 1 SchH 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15313
OLG Frankfurt, 08.10.2003 - 1 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,15313)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.2003 - 1 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,15313)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 1 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,15313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 1035
    Streitwert für das Verfahren auf Bestellung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2004, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06

    Streitwert des Nebenverfahrens in schiedsrichterlichen Angelegenheiten

    Entsprechend der wohl überwiegenden Rechtsprechung und Literaturmeinung (Nachweise bei Kröll SchiedsVZ 2006, 203/207; SchiedsVZ 2005, 139/142; ferner OLG Frankfurt SchiedsVZ 2004, 168; Reichold in Thomas/Putzo § 1062 Rn. 5; Musielak/Heinrich § 3 Rn. 23 Stichwort: Ablehnung; siehe auch Schneider MDR 2002, 130/132) erscheint im Regelfall bei Bestellung und Ablehnung von Schiedsrichtern ebenso wie bei der vergleichbaren Entscheidung über die Beendigung des Schiedsrichteramts ein Bruchteil des Hauptsachestreitwerts, nämlich ein Drittel, angemessen.
  • OLG München, 05.07.2006 - 34 SchH 5/06

    Unbegründete Ablehnung des Schiedsrichters bei Patenschaft mit nicht

    Gemäß seiner Rechtsprechung zur Schiedsrichterbestellung (vgl. 34 SchH 004/06 m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, OLGR 2004, 121) legt der Senat auch bei der Schiedsrichterablehnung den vollen Streitwert zugrunde.
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 33/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    LAG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 10 Ta 245/07, zitiert nach juris, Tz. 28. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, RVG, 18. Aufl., § 25 Rdn. 13. AnwKRVG/Wolf, 3. Aufl., § 25 Rdn. 18. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., 49. Kap. Rdn. 40. Harte/Henning/Retzer, UWG, § 12 Rdn. 885. anders offenbar OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2003 - 25 W 54/03, OLGR Frankfurt 2004, 121, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

    Der Streitwert für das Verfahren auf Bestellung eines Schiedsrichters entspricht einem Bruchteil des Hauptsachewerts des schiedsrichterlichen Verfahrens, so dass sich hier unter Berücksichtigung der dem Schiedsverfahren zugrundeliegenden Forderung der Antragstellerin in Höhe von rund EUR 9.000,00 gemäß § 3 ZPO ein Gegenstandswert in Höhe von bis zu EUR 3.000,00 ergibt (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, Rdnr. 16 zu § 3 ZPO, Stichwort: "Schiedsrichterliches Verfahren"; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.10.2003, Az.: 1 SchH 1/03, zitiert nach juris).
  • OLG München, 21.04.2010 - 34 SchH 12/09
    Als Streitwert ist daher ein Bruchteil der Hauptsache, hier 1/3 (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2004, 121; Zöller/Herget ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 "schiedsrichterliches Verfahren"), anzusetzen.
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