Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.11.2003 - 7 U 72/01   

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https://dejure.org/2003,3914
OLG Schleswig, 20.11.2003 - 7 U 72/01 (https://dejure.org/2003,3914)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.11.2003 - 7 U 72/01 (https://dejure.org/2003,3914)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. November 2003 - 7 U 72/01 (https://dejure.org/2003,3914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines materiellen und immateriellen Schadens aus einem Schadensfall ; Ansprüche aus einer Tierhalterhaftung; Mitverschulden des Geschädigten im Rahmen der Tierhalterhaftung; Mitverschulden bei Reitunfällen

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 833; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 833; BGB § 847
    Mitverschulden im Rahmen der Tierhalterhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 382
  • NZV 2004, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    Etwas anderes gilt, wenn sich der Geschädigte einem ihm unbekannten Tier nähert (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.1954 - IV ZR 70/54, JZ 1955, 87; OLG Köln, Urt. v. 17.01.2001 - 5 U 137/00, RuS 2002, 238 f.; OLG Schleswig, Urt. v. 20.11.2003 - 7 U 72/01, NJW-RR 2004, 382 f.; BeckOK-BGB-Spindler, 2012, § 833 Rn. 39; jurisPK-BGB/Moritz, 6. Aufl. 2012, § 833 BGB Rn. 39; Erman/Schiemann, 13. Aufl. 2011, § 833 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Mitverschulden ist bisher aber vor allem dann angenommen worden, wenn in der konkreten Situation mit Huftritten gerechnet werden musste, z.B. wenn man ohne zwingenden Grund mit einem eigenen Pferd an einem fremden Pferd in so geringem Abstand vorbeigeht, dass man mit einem Abwehrverhalten des fremden Pferdes rechnen musste (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 382) oder wenn man sich hinter einem bockenden Pferd aufhält (OLG Düsseldorf NZV 2006, 153).

    Sogar 100 % Eigenverschulden hat das OLG Schleswig in einem Fall angenommen, in dem ein Erwachsener sein Pferd ohne Not im Schlagbereich eines fremden Pferdes vorbeigeführt hatte (U. v. 20.11.2003, 7 U 72/01, NJW-RR 2004, 382).

  • LG Göttingen, 23.02.2017 - 8 O 200/15

    Tierhalterhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Hengstes

    Denkbar ist auch, dass die Haftung der beklagten Partei überwiegend (OLG Celle, VersR 1981, 1058, Reduzierung um 2/3, auch wegen Fehlverhaltens des Geschädigten) oder gänzlich (OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1255; OLG Köln, NJW-RR 2003, 884; OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 382; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 696; OLG Köln, 10.12.2013, 18 U 98/13) aufgrund der klägerischen Tiergefahr verneint wird.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3118
OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02 (https://dejure.org/2003,3118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2003 - 10 UF 253/02 (https://dejure.org/2003,3118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2003 - 10 UF 253/02 (https://dejure.org/2003,3118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beider Elternteile für gemeinsame Kinder; Nachhaltige Verweigerung von Besuchskontakten des anderen Elternteils zu den Kindern; Einrichtung einer Pflegschaft als milderes Mittel; Kooperationsfähigkeit und ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Väteraufbruch für Kinder e.V.
  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der Einigungsfähigkeit der Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1952
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 18.10.1999 - 16 UF 4606/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Mit der Neuregelung der Übertragung der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. 1997, Teil I, Seite 2942 ff.) hat der Gesetzgeber zwar kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn geschaffen, dass ein Vorrang zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio, als letzte Möglichkeit, in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; KG [17. ZS], FamRZ 2000, 502 f.; KG [16. ZS], FamRZ 2000, 504).

    Entscheidend ist also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (vgl. KG, FamRZ 2000, 504 unter Hinweis auf zahlreiche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Auf., § 1671 BGB, Rz. 36).

    Die Einigungsunfähigkeit muss gerade in Bezug auf das Kind vorliegen, d. h. die Eltern dürfen in grundsätzlichen Erziehungsfragen bzw. in allen Angelegenheiten des Kindes von erheblicher Bedeutung zu einer einvernehmlichen Regelung nicht in der Lage sein (Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1671, Rz. 17; KG, FamRZ 2000, 504).

  • KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Mit der Neuregelung der Übertragung der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. 1997, Teil I, Seite 2942 ff.) hat der Gesetzgeber zwar kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn geschaffen, dass ein Vorrang zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio, als letzte Möglichkeit, in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; KG [17. ZS], FamRZ 2000, 502 f.; KG [16. ZS], FamRZ 2000, 504).

    Er ist aber davon ausgegangen, dass es für das Wohl der Kinder am besten ist, wenn sich die Eltern auch nach Trennung und/oder Scheidung einvernehmlich um sie kümmern (vgl. BT-Drucksache 13/4899, Seite 63) und sie in dem Gefühl aufwachsen, weiter zwei verlässliche Eltern zu haben, die nicht um sie konkurrieren und sie nicht in Loyalitätskonflikte bringen (KG, FamRZ 2000, 502, 503).

  • OLG Brandenburg, 08.11.2001 - 15 UF 124/01

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsames Kind; Übertragung des Sorgerechts auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, ist auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (vgl. OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2002, 567 f.).
  • OLG Brandenburg, 02.03.1998 - 10 UF 159/97

    Gerichtliche Sorgerechtsentscheidung bei Scheidung der Eltern; Heranziehung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Entscheidend ist also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (vgl. KG, FamRZ 2000, 504 unter Hinweis auf zahlreiche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Auf., § 1671 BGB, Rz. 36).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Angaben eines Reiseveranstalters über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01

    Gemeinsames Sorgerecht - Getrenntleben - Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Mit der Neuregelung der Übertragung der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. 1997, Teil I, Seite 2942 ff.) hat der Gesetzgeber zwar kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn geschaffen, dass ein Vorrang zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio, als letzte Möglichkeit, in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; KG [17. ZS], FamRZ 2000, 502 f.; KG [16. ZS], FamRZ 2000, 504).
  • OLG Dresden, 07.07.1999 - 10 UF 185/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2017 - 10 UF 21/16

    Sorgerechtsverfahren: Erteilung von Auflagen an einen Elternteil;

    Über die drei Teilbereiche, für die nach den vorstehenden Ausführungen eine Alleinsorge erforderlich ist, hinaus stehen in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen offensichtlich nicht an (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2002, 567 f.).
  • OLG Naumburg, 26.03.2010 - 8 UF 53/10

    Elterliche Sorge: Anspruch auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf

    Die durch den Umzug der Kindesmutter mit den Kindern entstehende räumliche Entfernung von 120 Kilometern zum Kindesvater rechtfertigt für sich allein einen Eingriff in das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindesmutter jedenfalls nicht (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1952, 1953 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht (vgl. BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; FamRZ 2008, 592), dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind (vgl. KG, FamRZ 2000, 504; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; FamRZ 2003, 1952, 1953; Johannsen/Henrich/Jaeger, a. a. O., § 1671, Rz. 36).

    Ein Kindeswille, der ohnehin regelmäßig erst ab Vollendung des zwölften Lebensjahres eines Kindes eine relativ zuverlässige Entscheidungsgrundlage bildet (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1954; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2008, 1472, 1474; Johannsen/Henrich/Jaeger, a. a. O., § 1671, Rz. 81), ist vorliegend angesichts des Alters des Kindes von noch nicht einmal eineinhalb Jahren nicht feststellbar.

  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Vielmehr können sie, solange ihnen die Konsensfindung, dies ist die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit, zum Wohle des Kindes zumutbar ist, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden (Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, kann auch von Bedeutung sein, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (Vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 567 f.).

  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 10 UF 209/14

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei

    Vielmehr können sie, solange ihnen die Konsensfindung, dies ist die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit, zum Wohle des Kindes zumutbar ist, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden (Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; vgl. auch BT- Drucks. 17/11048, S. 17 sowie Palandt/Götz, BGB, 74. Aufl., § 1671 Rn. 16).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, ist auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen-, FamRZ 2002, 567 f.; kritisch Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671 BGB Rn. 36c).

  • OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 115/13

    Verfahrenskostenhilfe für ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren:

    Die Eltern können aber, solange ihnen die Konsensfindung, dies ist die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit, zum Wohl des Kindes zumutbar sei, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden könnten (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1952, 1953).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge in Betracht kommt, kann auch von Bedeutung sein, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2002, 567 f.).

  • OLG Brandenburg, 04.04.2008 - 10 UF 235/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

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  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Es ist deshalb bei der Frage, ob es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleiben kann oder ob diese im Hinblick auf das Kindeswohl gerade und schon zum jetzigen Zeitpunkt einem Elternteil allein zu übertragen ist, auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1952).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2009 - 10 WF 208/09

    Regelung der elterlichen Sorge: Einstweilige Anordnung im Antragsverfahren

    Auch der Wille der Kinder, der ohnehin regelmäßig erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes eine relativ zuverlässige Entscheidungsgrundlage bildet (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1954; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2008, 1472, 1474; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671, Rz. 81), beeinflusst die zu treffende Entscheidung nicht.
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Unabhängig von der Frage, ob hier eine - auch für das Hauptverfahren beachtlich - Willensäußerung vorliegt (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2003, 1952, 1954; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2008, 1472, 1474), obwohl die Mutter selbst mit der sofortigen Beschwerde vorgetragen hat, F... und O... ständen in ihrer geistigen Entwicklung durchschnittlichen 9- bzw. 10-jährigen Kindern nicht gleich, kann eine etwaige Weigerungshaltung der Kinder darauf hindeuten, dass sie stärke Bindungen an die Antragsgegnerin als an den Antragsteller haben.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2007 - 10 WF 259/07

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, Erfolgsaussicht im

  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

  • OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater wegen

  • OLG Brandenburg, 13.10.2009 - 10 UF 43/09

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Kindesvater unter besonderer

  • AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für das gemeinsame Kind auf einen

  • AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7896
OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03 (https://dejure.org/2003,7896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2003 - 8 W 343/03 (https://dejure.org/2003,7896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2003 - 8 W 343/03 (https://dejure.org/2003,7896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität und der Herkunft eines Asylbewerbers oder Ausländers; Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität auf Antrag der Ausländerbehörde; Eröffnung des Rechtswegs zum Amtsgericht oder Verwaltungsgericht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 15; LVwVG § 6 Abs. 2; PolG BW § 31 Abs. 2; PolG BW § 31 Abs. 5; GG Art. 13 Abs. 2
    D (A), Wohnungsdurchsuchung, Durchsuchungsanordnung, Zuständigkeit, Rechtsweg, Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Identitätsnachweis, Beschwerde, Rechtsschutzinteresse

  • Judicialis

    AsylVfG § 15; ; LVwVG § 6 Abs. 2; ; PolG BW § 31 Abs. 2 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung zur Identitäts- und Herkunftsermittlung eines Asylbewerbers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
    Für den von einer Ausländerbehörde beantragten Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität und der Herkunft des Asylbewerbers / Ausländers ist nicht der Rechtsweg zum Amtsgericht, sondern zum Verwaltungsgericht eröffnet (Anschluss an VGH BW - Beschl. v. 10.12.1999 - ESVGH 50, 158).

    Dementsprechend hat - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.12.1999, ESVGH 50, 158 = VGHBW-Ls 2000, Beil.2, B2-3 = ZAR 2000, 88) das Verwaltungsgericht für den Erlass einer vom Regierungspräsidium als Ausländerbehörde beantragten Durchsuchungsanordnung für zuständig angesehen (vgl. auch VGH BW NJW 1999, 3506).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99

    Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
    Dementsprechend hat - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.12.1999, ESVGH 50, 158 = VGHBW-Ls 2000, Beil.2, B2-3 = ZAR 2000, 88) das Verwaltungsgericht für den Erlass einer vom Regierungspräsidium als Ausländerbehörde beantragten Durchsuchungsanordnung für zuständig angesehen (vgl. auch VGH BW NJW 1999, 3506).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
    Die früher allgemein vertretene Auffassung, nach Abschluss einer Durchsuchungsmaßnahme sei eine Beschwerde des Betroffenen wegen prozessualer Überholung unzulässig (vgl. BVerfGE 49, 329), ist vom Bundesverfassungsgericht vor wenigen Jahren dahin modifiziert worden, dass in Fällen erheblicher Grundrechtsverletzungen eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rechtsmittelverfahren zulässig ist (bes. BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163; weit. Nw. bei Keidel / Kahl, FG 15. Aufl., § 19 Rn 86).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03
    Die früher allgemein vertretene Auffassung, nach Abschluss einer Durchsuchungsmaßnahme sei eine Beschwerde des Betroffenen wegen prozessualer Überholung unzulässig (vgl. BVerfGE 49, 329), ist vom Bundesverfassungsgericht vor wenigen Jahren dahin modifiziert worden, dass in Fällen erheblicher Grundrechtsverletzungen eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rechtsmittelverfahren zulässig ist (bes. BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163; weit. Nw. bei Keidel / Kahl, FG 15. Aufl., § 19 Rn 86).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2010 - 14 Wx 9/10

    Zulässigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der

    Eine dem § 31 Abs. 5 S. 2 PolG BW entsprechende Verweisung auf die Vorschriften des FamFG fehlt in den Regelungen über die Sicherstellung und Beschlagnahme (§§ 32, 33 PolG BW. Über eine Beschwerde gegen eine im Rahmen der Durchsuchung erfolgte Beschlagnahme hat deshalb der Verwaltungsrichter zu entscheiden (OLG Stuttgart Die Justiz 2004, 196, 198).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9361
OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03 (https://dejure.org/2003,9361)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.11.2003 - 1 U 116/03 (https://dejure.org/2003,9361)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. November 2003 - 1 U 116/03 (https://dejure.org/2003,9361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313 a. Abs. 1 S. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 652; BGB § 654
    Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens eines Maklervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kommt der Maklervertrag zustande?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann liegt ein Maklervertrag vor?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maklers Dienste sind nicht umsonst wenn auf die Provision hingewiesen wird

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Von dem Abschluss eines Maklervertrages ist jedoch in der Regel auszugehen, wenn der Kaufinteressent in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens, das in der Zusendung eines Exposès mit unübersehbarem Hinweis auf die Maklergebühr gesehen werden kann, weiterhin die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt (BGH VersR 95, 1481).

    Die Tätigkeit der Klägerin war daher für den Mietvertragsabschluss kausal, da den Beklagten zusätzliche Informationen geliefert worden sind, die zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss waren (vgl. BGH VersR 95, 1481; DB 88, 1798; NJW-RR 96, 114; Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 652, RdNrn.

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Erforderlich hierfür ist grundsätzlich nicht nur die Kenntnis des konkreten Grundstückes, sondern auch des Namens und der Anschrift des Eigentümers (vgl. BGH a.a.O.; NJW-RR 96, 691; 97, 506).
  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Die Tätigkeit der Klägerin war daher für den Mietvertragsabschluss kausal, da den Beklagten zusätzliche Informationen geliefert worden sind, die zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss waren (vgl. BGH VersR 95, 1481; DB 88, 1798; NJW-RR 96, 114; Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 652, RdNrn.
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 4/85

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Damit ist die Mitteilung des Maklers an den Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (vgl. BGH WM 87, 23; NJW 87, 1628).
  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 20/85

    Voraussetzungen für die Annahme eines Auskunftsanspruchs nach dem Maklerrecht -

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Dieser Hinweis ist eindeutig und lässt nicht die Möglichkeit offen, dass die Maklertätigkeit (allein) im Auftrag des Vermieters erfolge (vgl. BGH NJW-RR 87, 173; OLG Hamburg MDR 01, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 368; OLG Hamm NJW-RR 99, 127).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Erforderlich hierfür ist grundsätzlich nicht nur die Kenntnis des konkreten Grundstückes, sondern auch des Namens und der Anschrift des Eigentümers (vgl. BGH a.a.O.; NJW-RR 96, 691; 97, 506).
  • OLG Hamm, 09.02.1998 - 18 U 120/97

    Kurzexposé "Kaufpreis DM 90.000,-- + Provision" begründet keine

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Dieser Hinweis ist eindeutig und lässt nicht die Möglichkeit offen, dass die Maklertätigkeit (allein) im Auftrag des Vermieters erfolge (vgl. BGH NJW-RR 87, 173; OLG Hamburg MDR 01, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 368; OLG Hamm NJW-RR 99, 127).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 7 U 146/95

    Zeitungsinserat bedeutungslos für Provision!

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Dieser Hinweis ist eindeutig und lässt nicht die Möglichkeit offen, dass die Maklertätigkeit (allein) im Auftrag des Vermieters erfolge (vgl. BGH NJW-RR 87, 173; OLG Hamburg MDR 01, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 368; OLG Hamm NJW-RR 99, 127).
  • OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 166/99

    Maklerprovision; Anspruch des Maklers auf Nachweisprovision trotz längeren

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03
    Dieser Hinweis ist eindeutig und lässt nicht die Möglichkeit offen, dass die Maklertätigkeit (allein) im Auftrag des Vermieters erfolge (vgl. BGH NJW-RR 87, 173; OLG Hamburg MDR 01, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 368; OLG Hamm NJW-RR 99, 127).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01   

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https://dejure.org/2003,6244
OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01 (https://dejure.org/2003,6244)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2003 - 9 U 63/01 (https://dejure.org/2003,6244)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 9 U 63/01 (https://dejure.org/2003,6244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • tis-gdv.de

    Ablieferung

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 398; ; VVG § 67; ; VVG § 152; ; AGBG § 3 a.F.; ; AGBG § 9 a.F.; ; HGB § 352

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 1; CMR Art. 3; CMR Art. 17; CMR Art. 37 Buchst. a; BGB § 398; VVG § 67; VVG § 152; AGBG § 3; AGBG § 9
    Unfall eines Fahrzeugs mit abgefahrenen Reifen

  • rechtsportal.de

    Transportschaden durch abgefahrene Reifen; Haftung von Frachtführer und Unterfrachtführer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 260
  • VersR 2005, 357
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90

    Voraussetzungen für die Repräsentanteneigenschaft - Bloße Überlassung der Obhut

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01
    Für die Annahme eines solchen Repräsentantenverhältnisses im Sinne der Risikoverwaltung spricht insbesondere, wenn ein Familienangehöriger als eigenverantwortlicher Geschäftsführer auftritt (vgl. BGH, r+s 1990, 310; NJW-RR 1991, 1307; Senat , r+s 1995, 308).
  • BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70

    Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01
    Grundsätzlich kann die Beklagte gegenüber dem Rückgriffanspruch einwenden, dass die Klägerin ihr nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages (vgl. Bl. 7 ff GA) zur Deckung verpflichtet ist (vgl. BGH, VersR 1972, 166; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26.Aufl., § 67, Rn. 44).
  • BGH, 25.10.1984 - I ZR 138/82

    Begriff des aufeinanderfolgenden Straßenfrachtführers

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01
    Hierbei ist Voraussetzung, dass eine einheitliche Beförderung vorliegt, wobei das Gut in die Obhut des Unterfrachtführers gelangt sein muss (vgl. BGH NJW 1985, 555; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., Art. 34 CMR, Rn 2; Baumbach/Hopt, HGB, 29 Aufl., § 34 CMR, Rn 1).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01
    Übt jemand auf Grund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, so kann er ebenfalls Repräsentant sein, sogenannte Vertragsverwaltung (vgl. BGH, r+s 1993, 321).
  • OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 108/94

    Vater; Förmliche Übertragung eines Betriebes; Faktischer Betriebsinhaber;

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01
    Für die Annahme eines solchen Repräsentantenverhältnisses im Sinne der Risikoverwaltung spricht insbesondere, wenn ein Familienangehöriger als eigenverantwortlicher Geschäftsführer auftritt (vgl. BGH, r+s 1990, 310; NJW-RR 1991, 1307; Senat , r+s 1995, 308).
  • OLG Köln, 16.05.1995 - 9 U 61/94
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01
    Die Bestimmung des § 152 VVG ist, insbesondere im Bereich der Haftungsversicherung im gewerblichen Güterverkehr, abdingbar (vgl. Senat, r+s 1995, 410; Voit in Prölss/Martin, a.a.O., Nr. 3 KVO/CMR, Rn. 3; § 152, Rn. 7 ).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 158/89

    Anfechtung eines Feuerversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01
    Für die Annahme eines solchen Repräsentantenverhältnisses im Sinne der Risikoverwaltung spricht insbesondere, wenn ein Familienangehöriger als eigenverantwortlicher Geschäftsführer auftritt (vgl. BGH, r+s 1990, 310; NJW-RR 1991, 1307; Senat , r+s 1995, 308).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 24 U 221/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22982
OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 24 U 221/01 (https://dejure.org/2003,22982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2003 - 24 U 221/01 (https://dejure.org/2003,22982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2003 - 24 U 221/01 (https://dejure.org/2003,22982)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3; BGB § 779; GKG § 12
    Streitwert bei Streit um die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Das (den Wert des ursprünglichen Rechtsstreits übersteigende) Interesse an der Wirksamkeit des Vergleichs (für dessen Relevanz: OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 97; OLG Bamberg, JurBüro 1998, 541; OLG Frankfurt/Main, OLGR 2004, 122) oder der Wert des Vergleichs (so: MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rn. 127) ist nur maßgeblich, wenn neben der Fortsetzung des ursprünglichen Rechtsstreits nach § 256 Abs. 2 ZPO auch die Feststellung der Wirksamkeit des Vergleichs beantragt wird.
  • BGH, 08.02.2007 - V ZR 160/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Vergleichs

    In einer solchen Konstellation kann es nur auf das Interesse der anfechtenden Partei ankommen (OLG Bamberg JurBüro 1998, 541; OLG Frankfurt/Main, OLGR 2004, 122).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 52/03

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Streit über die Wirksamkeit eines

    Der Wertbestimmung habe daher eine Saldierung der mit dem Vergleichsabschluss verbundenen vermögensrechtlichen Vor- und Nachteile für den "Fortsetzungskläger" vorauszugehen (Schneider/Herget Streitwertkommentar 12. Aufl. Rdn. 5737; MünchKomm-ZPO/Schwerdtfeger 2. Aufl. § 3 Rdn. 127; OLG Bamberg JurBüro 1998, 541; OLG Frankfurt OLG-Report 2004, 122; OLG Stuttgart JurBüro 1978, 1654, 1655).
  • LG Halle, 16.03.2010 - 11 O 74/07

    Bemessung des Streitwerts: Nachverfahren über die Wirksamkeit eines

    Für den Fall, dass der Vergleich über die mit der Klage geltend gemachten prozessualen Ansprüche hinausgehende Leistungspflichten beinhaltet, nimmt eine starke Meinung in Literatur und Rechtsprechung an, dass für das Verfahren nach Anfechtung des Vergleiches bei der Bestimmung des Streitwertes auch der Wert dieser Interessen zu berücksichtigen sei (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 1979, 23 W 578/79, Rn. 12, wie auch in nachfolgend mit Rn. aufgeführten Entscheidungen zitiert nach Juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Mai 1998, 3 U 149/97, Rn. 2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2003, 24 U 221/01, Rn. 2; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 5737; Wöstmann, in: MünchKomm-ZPO, 3. Aufl., § 3 Rn. 127).
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