Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4733
OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02 (https://dejure.org/2003,4733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2003 - 19 U 196/02 (https://dejure.org/2003,4733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2003 - 19 U 196/02 (https://dejure.org/2003,4733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 652 BGB
    Maklerprovisionsanspruch: Echte und unechte Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Echte oder unechte Verflechtung des Maklers mit dem Vertragsgegner des Maklerkunden; Wirtschaftliche und organisatorische Verflechtung; Institutionalisierter Interessenkonflikt

  • Judicialis

    BGB § 652

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Voraussetzungen eines institutionalisierten Interessenkonflikts)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Voraussetzungen eines institutionalisierten Interessenkonflikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklercourtage, echte Verflechtung, unechte Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer, Interessenkonflikt, Gewinnbeteiligung, Gewinnzusage, Verwirkung des Courtageanspruchs, Aufklärungspflicht über Gewinnzusage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine provisionsschädliche Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer vor? (IBR 2003, 508)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1428
  • NZM 2003, 768
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02
    Dieser Interessenkonflikt wird vor allem dann vorliegen, wenn der Makler am Gewinn des Vertragsgegners beteiligt ist (BGH NJW 1981 S. 2293 f., 2294).

    Nach Meinung des BGH (NJW 1981 S. 2293 f.) kann jedoch die Rechtsprechung zur Verflechtung nicht auf die Fälle übertragen werden, bei denen der Makler lediglich in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu dem Vertragspartner seines Auftraggebers steht.

    Der BGH hat in seinem o.a. Urteil vom 14.06.1981 (BGH NJW 1981 S. 2293 f., 2294) in einem Falle, in dem der Makler dem Auftraggeber den Kaufvertrag über ein Grundstück mit einer GmbH vermittelt hatte, deren Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin seine Lebensgefährtin war und sowohl die Verkäufer-GmbH als auch die Maklerfirma ihren Sitz in der Wohnung dieses Paares hatte, nach Verneinung einer wirtschaftlich und rechtlich erheblichen Verflechtung den Umstand des gemeinsamen Geschäftssitzes nicht einmal der Erwähnung wert befunden.

  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02
    Dies gilt in gleichem Maße für den Vermittlungs wie auch für den Nachweismakler (BGH NJW 1985, S. 2473; Münchner Kommentar/Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rn. 105).

    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung in folgenden Fällen einen Provisionsanspruch versagt: Einem persönlich haftenden und vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Makler-OHG, der zugleich Geschäftsführer der als Vertragsgegner des Auftraggebers auftretenden GmbH war (BGH LM § 652 Nr. 54), einer Makler- GmbH, weil diese von der gleichen Person beherrscht war wie die als Treuhänder des Vertragsgegners am Vertragsschluss beteiligte GmbH (BGH NJW 1985 S. 2473), wenn eine natürliche Person die Tätigkeit sowohl der Makler-Firma wie des Verkäufers entscheidend beeinflussen kann (OLG Stuttgart NJW 1973 S. 1975).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 19 U 218/00

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02
    Nach dem durch Urteil des Senats vom 16.03.2001 in dem Rechtsstreit 19 U 218/00 (Bl. 24 f. d.A.) dem dortigen Käufer einer anderen Wohnung, deren Verkäuferin ebenfalls die K.-Bau GmbH war, ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Maklerprovision gegen die Beklagte zugebilligt worden war, weil letztere nach Meinung des Senats wegen institutioneller Verflechtung mit der Verkäuferin als Makler ungeeignet gewesen sei, macht der Kläger mit seiner im März 2002 eingegangen Klage gegen die Beklagte Rückerstattungsansprüche geltend.
  • OLG Stuttgart, 20.07.1973 - 3 U 22/73

    Schläge gegen die Ehefrau als Begehung einer schwerwiegenden Eheverfehlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02
    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung in folgenden Fällen einen Provisionsanspruch versagt: Einem persönlich haftenden und vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Makler-OHG, der zugleich Geschäftsführer der als Vertragsgegner des Auftraggebers auftretenden GmbH war (BGH LM § 652 Nr. 54), einer Makler- GmbH, weil diese von der gleichen Person beherrscht war wie die als Treuhänder des Vertragsgegners am Vertragsschluss beteiligte GmbH (BGH NJW 1985 S. 2473), wenn eine natürliche Person die Tätigkeit sowohl der Makler-Firma wie des Verkäufers entscheidend beeinflussen kann (OLG Stuttgart NJW 1973 S. 1975).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9479
OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03 (https://dejure.org/2003,9479)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.05.2003 - 6 U 34/03 (https://dejure.org/2003,9479)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 6 U 34/03 (https://dejure.org/2003,9479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Frist einer Berufungsbegündung; Anwendung der Vertrauensrechtsprechung beim Antrag zur Verlängerung der Stellungnahmefrist; Beurteilung der eine Fristverlängerung rechtfertigenden erheblichen Gründe; Vertrauen auf eine Verlängerung der Stellungnahmefrist

  • Judicialis

    ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 225; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 13.03.2000 - 1 BvR 211/00

    Keine Wiedereinsetzung nach Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZB 25/92

    Gesuch um erste Fristverlängerung im Berufungsrechtszug

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430).
  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430).
  • BGH, 07.06.1982 - II ZB 7/81

    Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist - Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Ebenso wie die Entscheidung über das Gesuch rechtzeitig vor Fristablauf zu ergehen hat, muss der Anwalt umgekehrt dafür Sorge tragen, dass er seinen Antrag entsprechend frühzeitig anbringt, um zu sichern, dass er bei formellen Mängel des Begehrens - auf Hinweis des Gerichts - die befristete Prozesshandlung noch in offener Frist vornehmen kann (vgl. BGH, VersR 1982, 1191 [1192]; Zöller/Stöber, a.a.O., § 225 Rn. 2).
  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62

    Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Durch den rechtzeitigen Antrag auf Fristverlängerung hat er auch Vorsicht zu üben, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird (vgl. BGH, NJW 1963, 584; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 23 Stichwort: "Fristverlängerung, rechtzeitigen Antrag").
  • BVerfG, 12.01.2000 - 1 BvR 1621/99

    Wiedereinsetzung bei abgelehnter Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

  • OLG München, 29.08.2018 - 8 U 3464/17

    Verwertung des Nachlassgrundstücks durch Testamentsvollstrecker

    Mit einer einmaligen Verlängerung dieser Frist um maximal 3 Wochen ist daher nur bei Glaubhaftmachung konkreter, triftiger Gründe zu rechnen (vgl. OLG Rostock, OLGR 2004, 127 ff.).
  • OLG München, 12.06.2018 - 8 U 3169/17

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Diesel-Abgas-Skandal

    Mit einer einmaligen Verlängerung dieser Frist um maximal 3 Wochen ist daher nur bei Glaubhaftmachung konkreter, triftiger Gründe zu rechnen (vgl. OLG Rostock, OLGR 2004, 127 ff.).
  • OLG Koblenz, 20.11.2017 - 5 U 958/17

    Wiederholte Werkstattbesuche beweisen nicht das Scheitern der

    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6479
OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01 (https://dejure.org/2004,6479)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2004 - 5 U 211/01 (https://dejure.org/2004,6479)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 5 U 211/01 (https://dejure.org/2004,6479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 1 (2)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1
    Fehlende medizinische Notwendigkeit einer alternativen Krebsnachsorgetherapie

  • rechtsportal.de

    MB/KK 94 § 1 Abs. 2
    Kein Erstattungsanspruch für ärztliche Nachsorgekosten ohne medizinische Notwendigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 631
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Medizinisch notwendig ist eine Behandlungsmaßnahme nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Ober- und Instanzgerichte sowie nahezu einhelliger Literaturansicht, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (vgl. etwa BGH VersR 1996, 1224; OLG Köln VersR 1993, 1514; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Aufl.2002, § 1 MBKK Rn. 42 m.z.w.N.).

    Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie wissenschaftlich fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (BGH VersR 1996, 1224 ff.; OLG Köln VersR 1995, 1177, ebenfalls ständige Rechtsprechung).

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach bei inkurablen Erkrankungen (und hier insbesondere bei schulmedizinisch austherapierten Krebspatienten) auch Methoden mit geringer oder wissenschaftlich ungesicherter Heilungswahrscheinlichkeit als medizinisch notwendig angesehen werden können (BGH VersR 1996, 1224 ff.), finden hier demzufolge keine Anwendung.

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.3.2003 (VersR 2003, 581 ff.) vertritt sie die Auffassung, Kostenargumente könnten nunmehr keine Rolle mehr spielen.

    Die Frage schließlich, ob Kostenaspekte für die Erstattungspflicht des Versicherers eine Rolle spielen dürfen, was nach herkömmlicher Auffassung der Fall war, nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2003, 581 ff.) aber nur unter engen Voraussetzungen möglich ist, stellt sich erst, wenn die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme feststeht.

  • OLG Köln, 07.02.1996 - 5 U 74/95

    Psychotherapieklausel in Versicherungsbedingungen; Zulässigkeit und Begründetheit

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Der Antrag auf Feststellung künftiger Erstattungspflicht hinsichtlich vaginaler Moortherapien und CO2-Therapien ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Urt. vom 7.2.1996, r+s 1996, 195 f.; Urt. vom 5.12.2001 - 5 U 111/01 n.v.) wohl bereits unzulässig, denn ihm fehlt das Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Nebenwirkungen eines Medikaments können zwar durchaus eine Krankheit im Sinne des § 1 MBKK darstellen, nämlich einen anomalen Körper- oder Geisteszustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher und geistiger Funktionen bewirkt (BGH VersR 1987, 278 f.).
  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Es ist danach nicht maßgebend, ob der behandelnde Arzt die Behandlung für medizinisch notwendig hält (BGH VersR 1978, 271, 272; NJW 1979, 1250).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Es ist danach nicht maßgebend, ob der behandelnde Arzt die Behandlung für medizinisch notwendig hält (BGH VersR 1978, 271, 272; NJW 1979, 1250).
  • OLG Hamburg, 28.11.2001 - 5 U 111/01

    Verstoß gegen § 1 UWG durch Versendung von Einkaufsgutscheinen über DM 30.- an

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Der Antrag auf Feststellung künftiger Erstattungspflicht hinsichtlich vaginaler Moortherapien und CO2-Therapien ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Urt. vom 7.2.1996, r+s 1996, 195 f.; Urt. vom 5.12.2001 - 5 U 111/01 n.v.) wohl bereits unzulässig, denn ihm fehlt das Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO).
  • OLG Köln, 13.07.1995 - 5 U 94/93

    Erstattung der Kosten für eine Zahnbehandlung durch eine private

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie wissenschaftlich fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (BGH VersR 1996, 1224 ff.; OLG Köln VersR 1995, 1177, ebenfalls ständige Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 14.06.1993 - 5 U 124/91

    "Sinnvolle" Behandlung nicht ohne weiteres medizinisch notwendig

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Medizinisch notwendig ist eine Behandlungsmaßnahme nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Ober- und Instanzgerichte sowie nahezu einhelliger Literaturansicht, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (vgl. etwa BGH VersR 1996, 1224; OLG Köln VersR 1993, 1514; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Aufl.2002, § 1 MBKK Rn. 42 m.z.w.N.).
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01
    Letztlich kann dies aber dahinstehen, da die Klage - wie dargelegt - auch in der Sache abweisungsreif ist (RGZ 158, 145, 152; BGHZ 12, 316).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2013 - 12 U 127/12

    Zahnzusatzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls

    Dabei ist das Zeugnis des behandelnden Arztes alleine kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung der Grenzen der vertretbaren Entscheidungen; vielmehr bedarf es hierfür der Einholung eines Sachverständigengutachtens (BGH VersR 1979, 221 - juris Tz. 20; OLG Stuttgart VersR 2011, 1506 - juris Tz. 24; OLG Koblenz VersR 2008, 339 - juris Tz. 33; OLG Köln VersR 2004, 631).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12

    Private Zahnzusatzversicherung - kein Versicherungsschutz, wenn zahnmedizinisch

    Sachverständigengutachtens (BGH VersR 1979, 221 - juris Tz. 20; OLG Stuttgart VersR 2011, 1506 - juris Tz. 24; OLG Koblenz VersR 2008, 339 - juris Tz. 33; OLG Köln VersR 2004, 631).
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 20 U 191/09

    Medizinische Notwendigkeit erfordert adäquates Verhältnis zwischen Therapie und

    Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie wissenschaftlich fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (BGH aaO; OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2004, 631 und VersR 1995, 1177).

    Auch nach der "Alphaklinik"-Entscheidung des BGH stellt sich die Frage, ob ausnahmsweise Kostenaspekte für die Erstattungspflicht eines Versicherers eine Rolle spielen dürfen, erst, wenn die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung feststeht (OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2004, 631).

  • OLG Dresden, 04.04.2017 - 4 U 1453/16

    Begriff des Versicherungsfalls i.S. von § 1 Abs. 2 MB-KK

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, ist nach der Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschl. v. 30.10.2013, Az. IV ZR 307/12; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.05.2012, Az. 6 U 42/09; OLG Köln, Urt. v. 23.12.2014, Az. 20 U 7/14; OLG Köln, Urt. v. 14.01.2004, Az. 5 U 211/01, jew. zitiert nach juris) ein objektiver Maßstab anzulegen.
  • OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11

    Private Krankenversicherung: Neuer Versicherungsfall bei Wechsel des

    Folglich ist das Zeugnis des behandelnden Arztes kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung der Grenzen der vertretbaren Entscheidungen; vielmehr bedarf es hierfür der Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BGH VersR 1979, 221; OLG Koblenz VersR 2008, 339 f; OLG Köln VersR 2004, 631 ff; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Bach/Moser/Kalis, aaO, § 1 MB/KK Rdnr. 30 a. E.).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 20 U 125/13

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für den Ersatz bei

    Der Einschätzung des behandelnden Arztes kommt für die Frage der Notwendigkeit einer Heilbehandlung dagegen keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BGH VersR 1979, 221; OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2004, 631; Bach/Moser- Kalis , aaO, § 1 MB/KK Rn. 30).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 196/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3891
OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 196/02 (https://dejure.org/2003,3891)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.11.2003 - 5 UF 196/02 (https://dejure.org/2003,3891)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. November 2003 - 5 UF 196/02 (https://dejure.org/2003,3891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Anspruch auf einen nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Unterhalt; Nichtberücksichtigung der Kosten eines Programmierkurses beim Einkommen; Bedarfsmindernde Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    BGB § 1361 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Trennungsunterhalt - Bemessungsgrundlagen, Unterhaltsbedarf während Haft und Strafvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch bei Gefängnisaufenthalt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 519
  • FamRZ 2004, 1291
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Wuppertal, 08.10.2012 - 64 F 366/11

    Ermittlung des Trennungsunterhalts für einen in stationärer Behandlung sich

    Soweit sich der Antragsgegner in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OLG Zweibrücken vom 18.11.2003 (5 UF 196/02) bezieht, ist diese Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall zu übertragen.
  • VG Gießen, 15.09.2011 - 3 K 290/11

    Elternabhängige Ausbildungsförderung

    Diese Deckung ist aber nicht grundsätzlich vollständig (vgl.: OLG Zweibrücken, Urteil v. 18.11.203, -5 UF 196/02-; AG Stuttgart, Urteil v. 29.12.1995, -20 F 1148/95-, beide: juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5621
OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03 (https://dejure.org/2003,5621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2003 - 15 W 395/03 (https://dejure.org/2003,5621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2003 - 15 W 395/03 (https://dejure.org/2003,5621)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Zustimmung für eine bauliche Veränderung; Wirksamkeit einer erteilten Zustimmung ; Bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums ; Auslegung eines Vertrages zwischen Wohnungseigentümers auf Erteilung einer Zustimmung; Vorbehalt einer Einigung über ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03
    Die Feststellung, ob die Beteiligten zu 3) ihre nach § 22 Abs. 1 WEG erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums erteilt haben, ist eine Frage der Auslegung einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die dem Tatrichter obliegt (BayObLG NZM 1999, 809).
  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 53/96

    Zulässigkeit des Ausbaus eines Dachanteils zu einer Wohnung mit Bad sowie

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03
    Eine solche Annahme würde hier jedoch voraussetzen, dass die Eigentümer die nähere Bestimmung der Art der baulichen Gestaltung der Balkone etwa im Sinne einer "allgemein" erteilten Zustimmung (vgl. BayObLG NJWE-MietR 1997, 13) in das Ermessen der Beteiligten zu 1) und 2) oder ggf. auch eines Dritten hätten stellen wollen.
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89

    Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03
    Sie soll insbesondere den übrigen Wohnungseigentümern die Möglichkeit zur Beteiligung am Verfahren geben, wenn über den unmittelbaren Verfahrensgegenstand hinaus tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte als Vorfrage für die Entscheidung rechtlich bedeutsam werden können, durch die auch die rechtlichen Interessen der übrigen Wohnungseigentümer berührt werden können (BayObLG NJW-RR 1990, 660, 661; Senat OLGZ 1994, 134, 138).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03
    Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung der erforderlichen Zustimmung zu einer baulichen Veränderung (BayObLG NZM 1998, 1014).
  • BGH, 20.06.2000 - IX ZR 434/98

    Amtspflichten des Notars

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03
    Zum Ausschluss der Auslegungsregel muss dann aber noch hinzukommen, dass sich die verbliebenen Vertragslücken ausfüllen lassen (BGH NJW-RR 2000, 1658, 1659).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 327/92

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einem gerichtlichen Verfahren; Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2003 - 15 W 395/03
    Sie soll insbesondere den übrigen Wohnungseigentümern die Möglichkeit zur Beteiligung am Verfahren geben, wenn über den unmittelbaren Verfahrensgegenstand hinaus tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte als Vorfrage für die Entscheidung rechtlich bedeutsam werden können, durch die auch die rechtlichen Interessen der übrigen Wohnungseigentümer berührt werden können (BayObLG NJW-RR 1990, 660, 661; Senat OLGZ 1994, 134, 138).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2003 - 19 U 63/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5120
OLG Köln, 12.12.2003 - 19 U 63/03 (https://dejure.org/2003,5120)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2003 - 19 U 63/03 (https://dejure.org/2003,5120)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 19 U 63/03 (https://dejure.org/2003,5120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 538 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; BGB § 1004; ; NachbarG § 41 Abs. 1 Nr. 1; ; NachbarG § 41 Abs. 1 Nr. 1 a); ; NachbarG § 41 Abs. 1 Nr. 1 b); ; NachbarG § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Klageantrags

  • ibr-online

    Nachbarrecht - Nichteinhaltung von Grenzabständen bei Baumpflanzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 532
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Brandenburg, 11.12.2020 - 31 C 296/19

    Über Grundstücksgrenze ragende Zweige und herabfallende Blüten und Blätter -

    Da insofern hier - insbesondere auch aufgrund der richterlichen Inaugenscheinnahme - keine Unklarheiten mehr existieren, würde es eine Überspannung der Anforderungen darstellen, wenn das hiesige Gericht daneben von der Klägerseite eine Bezeichnung der (Hecken-)Pflanzen mit ihrem botanischen Namen verlangen würde, da es auf die genaue botanische Bezeichnung bei der Anwendung des § 910 BGB nicht ankommt ( OLG Brandenburg , Urteil vom 08.02.2018, Az.: 5 U 109/16, u.a. in: NJW 2018, Seiten 1975 ff.; OLG Köln , Urteil vom 12.12.2003, Az.: 19 U 63/03, u.a. in: MDR 2004, Seite 532; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 20.02.2020, Az.: 31 C 142/18, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 1811 = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.09.2019, Az.: 31 C 272/17, u.a. in: ZAP EN-Nr. 614/2019 = BeckRS 2019, Nr. 22692 = "juris" = "dejure.org" ).

    Auch die Vorlage einer maßstabsgetreuen Zeichnung in der Anlage zur Klageschrift kann nicht verlangt werden ( OLG Köln , Urteil vom 12.12.2003, Az.: 19 U 63/03, u.a. in: MDR 2004, Seite 532; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 20.02.2020, Az.: 31 C 142/18, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 1811 = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.09.2019, Az.: 31 C 272/17, u.a. in: ZAP EN-Nr. 614/2019 = BeckRS 2019, Nr. 22692 = "juris" = "dejure.org" ).

  • AG Brandenburg, 20.02.2020 - 31 C 142/18

    Beseitigung von Rank-Pflanzen die über Grundstücksgrenze ragen

    Da insofern hier - insbesondere auch aufgrund der richterlichen Inaugenscheinnahme - keine Unklarheiten mehr existieren, würde es eine Überspannung der Anforderungen darstellen, wenn das hiesige Gericht daneben von der Klägerseite eine Bezeichnung der (Hecken-)Pflanzen mit ihrem botanischen Namen (welcher hier sogar zumindest in der Klage-Begründung mit benannt wurde) verlangen würde, da es auf die genaue botanische Bezeichnung bei der Anwendung des § 910 BGB nicht ankommt ( OLG Brandenburg , Urteil vom 08.02.2018, Az.: 5 U 109/16, u.a. in: NJW 2018, Seiten 1975 ff.; OLG Köln , Urteil vom 12.12.2003, Az.: 19 U 63/03, u.a. in: MDR 2004, Seite 532; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.09.2019, Az.: 31 C 272/17, u.a. in: ZAP EN-Nr. 614/2019 = BeckRS 2019, Nr. 22692 = "juris" = "dejure.org" ).

    Auch die Vorlage einer maßstabsgetreuen Zeichnung in der Anlage zur Klageschrift kann nicht verlangt werden ( OLG Köln , Urteil vom 12.12.2003, Az.: 19 U 63/03, u.a. in: MDR 2004, Seite 532; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.09.2019, Az.: 31 C 272/17, u.a. in: ZAP EN-Nr. 614/2019 = BeckRS 2019, Nr. 22692 = "juris" = "dejure.org" ).

  • AG Brandenburg, 27.09.2019 - 31 C 272/17

    Hecke - zulässige Höhe und Abstand zum Grundstück des Nachbarn

    Da insofern hier - insbesondere aufgrund der richterlichen Inaugenscheinnahme - keine Unklarheiten mehr existieren, würde es eine Überspannung der Anforderungen darstellen, wenn das hiesige Amtsgericht daneben von der Klägerseite eine Bezeichnung der (Hecken-)Pflanzen und Bäume mit ihrem botanischen Namen sowie die Vorlage einer maßstabsgetreuen Zeichnung verlangen würde ( OLG Köln , Urteil vom 12.12.2003, Az.: 19 U 63/03, u.a. in: MDR 2004, Seite 532 ).
  • LG Heidelberg, 31.05.2013 - 2 O 417/12

    Inhaltsänderung für eine Grunddienstbarkeit: Verlegung der Ausübungsstelle zwecks

    Bezieht sich der Klageantrag auf die Lage einer Sache oder einer Rechtsausübung, genügt der Kläger dem Bestimmtheitserfordernis, wenn er eine Lageskizze beifügt (OLG Köln, Urteil vom 12.12.2003 - 19 U 63/03; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2013 - 5 U 187/08).
  • LG Kiel, 07.02.2008 - 7 S 87/07

    Nachbarstreit in Schleswig-Holstein: Inhaltliche Fassung eines hinreichend

    Bei der Fassung des Klageantrags ist nämlich darauf zu achten, dass die störende Pflanze nach Art und Standort hinreichend konkretisiert wird (vgl. OLG Köln, MDR 2004, S. 532).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6559
OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.05.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 241
    Nichtigkeitsklage bei Zwei-Personen-Aktiengesellschaft (AG)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft oder gegen den Gesellschafter bei einer Zweipersonengesellschaft; Bestimmung des gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft im Gerichtsverfahren; Beschluss über die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers

  • Judicialis

    AktG §§ 241 ff

  • rechtsportal.de

    AktG §§ 241 ff
    Gesamte Gesellschaft als Adressat einer Nichtigkeitsklage; Verantwortlichkeit des im Zeitpunkt der Klage zuständigen Geschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH, Abberufung, Abberufung 2-Mann-GmbH, Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, Abberufung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).

    Die Vertretungsmacht muss jedoch davon unabhängig beurteilt werden, weil zu gewährleisten ist, dass die Vertretung der Gesellschaft während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiell-rechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BGH, NJW 1981, 1041).

  • OLG Hamburg, 28.06.1991 - 11 U 148/90
    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Die von den Klägern vorgenommene Unterscheidung zwischen personalistisch und kapitalistisch strukturierten Gesellschaften wird im Interesse der Rechtssicherheit - nach Auffassung des Senats zu Recht - allgemein abgelehnt (vgl. Baumbach/Hueck/Zöllner a.a.O., Rdz. 81; Lutter/Hommelhoff GmbHG, a.a.O., Anhang § 47 Rdz. 34, 66; Rowedder-Koppensteiner GmbHG 3. Aufl. 1996, § 47 Rdz. 125; Scholz/K. Schmidt, 9. Aufl., § 45 GmbHG, Rdz. 148; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1432]).

    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH;

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Prozessuale Sonderregelungen neben anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen sind hierfür - nach inzwischen überwiegender Ansicht - jedoch weder zwingend noch erforderlich (vgl. BGHZ 104, 66 [69]; Happ, a.a.O., § 19 Rn. 14).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Das Interesse muss also gerade gegenüber dem Beklagten bestehen (vgl. Zöller/Greger, a.a.O.; BGH, NJW 1984, 2950; MDR 1997, 1000).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Denn die den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter - hier der Beklagte - sind selbst nicht passivlegitimiert (ganz h.M., vgl. Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Anh. § 47 Rn. 33, 62; OLG Hamm, GmbHR 1995, 119; Happ, a.a.O., § 19 Rn. 67 m.w.N.; Priester, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 3, § 40 Rn. 60).
  • OLG Jena, 15.07.2011 - 1 U 377/11
    Ebenso wie die Anfechtungs- und die Nichtigkeitsklage allein gegen die Gesellschaft zu richten ist (vgl. OLG Rostock NZG 2004, 191 m.w.N.), ist auch nur die Gesellschaft für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung passivlegitimiert, welche die Untersagung der Ausführung eines sol­chen Beschlusses zum Gegenstand hat (vgl. Schmidt in:Scholz GmbHG 10 Aufl. § 45 Rn. 183).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.11.2003 - 6 W 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5548
OLG Celle, 06.11.2003 - 6 W 10/03 (https://dejure.org/2003,5548)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2003 - 6 W 10/03 (https://dejure.org/2003,5548)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2003 - 6 W 10/03 (https://dejure.org/2003,5548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB; § 20 Abs. 1 FGG
    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Beschwerderecht des lediglich Pflichtteilsberechtigten gegen den Vorbescheid, durch den das Nachlassgericht die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ankündigt

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Beschwerderecht des lediglich Pflichtteilsberechtigten gegen den Vorbescheid, durch den das Nachlassgericht die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ankündigt

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; BGB § 2202 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 2200 Abs. 2; ; BGB § 2227 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beschwerderecht des Pflichtteilberechtigten gegen Vorbescheid zur Ankündigung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 872
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2003 - 6 W 10/03
    Denn diese Entscheidung beruht darauf, dass als Beteiligter i. S. d. § 2200 Abs. 2, § 2202 Abs. 3 S. 1 und § 2227 Abs. 1 BGB auch derjenige anzusehen ist, der lediglich ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGH NJW 1961, S. 1717 (1718) und KG a. a. O.), wobei bezüglich des Pflichtteilsberechtigten entscheidend war, dass Pflichtteilsberechtigte gegenüber anderen Nachlassgläubigern eine Sonderstellung einnehmen, die sich daraus ergibt, dass in der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, der zur Voraussetzung hat, dass der Berechtigte ohne die Verfügung von Todes wegen zur gesetzlichen Erbfolge berufen wäre, in gewissem Sinne die Geltendmachung eines gesetzlichen Erbrechts liegt (KG NJW 1963, S. 1553).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Dies entspricht zwar wohl allgemeiner Auffassung (vgl. u.a. Lange in Beck'scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, Stand 1. August 2016, § 2200, Rn. 9; Reimann in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2200, Rn. 20; Damrau in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 2200, Rn. 11 in Verbindung mit § 2198, Rn. 9, jeweils unter Berufung auf Kammergericht, Beschluss vom 28. März 1963, Az. 1 W 429/63, zitiert nach beck-online; so wohl auch OLG Celle, Beschluss vom 6. November 2003, Az. 6 W 10/03, zitiert nach juris, Rn. 6.).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Wx 95/18

    Zulässigkeit der Beschwerden von Erbprätendenten gegen die Erteilung eines

    1 Z 74/87">FamRZ 1988, 1321; KG NJW-RR 2000, 1608 f; BayOb-LG NJW-RR 2002, 873 ff; OLG Celle NJW-RR 2004, 872; Keidel-Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rdnr. 82; MK-Grziwotz, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2368 Rdnr. 19).
  • OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses: Beschwerde des Nachlasspflegers

    Haben die Beteiligten zu 1) und 2) hingegen wirksam angefochten und ist ihre Ausschlagung deshalb wirksam, ist für sie eine Beschwerdebefugnis nicht gegeben, da durch die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses zwar die Rechte des Erben unmittelbar beeinträchtigt werden, nicht jedoch die etwaiger Pflichtteilsberechtigter, die lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch haben, der gemäß § 2213 Abs. 1 Satz 3 BGB gegen den Erben, nicht jedoch gegen den Testamentsvollstrecker geltend zu machen ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 872 zu § 20 FGG).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.07.2003 - 13 W 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10976
OLG Karlsruhe, 30.07.2003 - 13 W 42/03 (https://dejure.org/2003,10976)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.07.2003 - 13 W 42/03 (https://dejure.org/2003,10976)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 13 W 42/03 (https://dejure.org/2003,10976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Gebühren im Betragsverfahren; Festzsetzung von Verhandlungs- und Beweisgebühr für ein Höheverfahren; Zurückverweisung bei Bestätigung eines erstinstanzlichen Grundurteils im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    BRAGO § 15; ; BRAGO § 15 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 304 Abs. 2, 2. Halbsatz; ; ZPO § 538 Absatz 1 Nr. 3 a. F.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.2003 - 13 W 42/03
    Im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.03.2003 (AS. 791, 795) hat die Rechtspflegerin die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Gebühren für das Betragsverfahren mit der Begründung verneint, nach neuerer Rechtsprechung (OLG Oldenburg JurBüro 2002, 474) liege bei Zurückweisung des Rechtsmittels gegen ein Grundurteil und Zurückverweisung an die erste Instanz zum Festsetzungsverfahren kein Fall des § 15 BRAGO vor.

    Die Frage, ob eine Zurückverweisung im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO vorliegt, wenn ein erstinstanzliches Grundurteil durch Zurückweisung der Berufung bestätigt wird, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten ( Zum Meinungsstand vgl. OLG Oldenburg JurBüro 2002, 474 einerseits und OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197 andererseits für die wohl noch überwiegende Auffassung).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 10 W 121/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.2003 - 13 W 42/03
    Die Frage, ob eine Zurückverweisung im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO vorliegt, wenn ein erstinstanzliches Grundurteil durch Zurückweisung der Berufung bestätigt wird, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten ( Zum Meinungsstand vgl. OLG Oldenburg JurBüro 2002, 474 einerseits und OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197 andererseits für die wohl noch überwiegende Auffassung).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.12.2003 - 13 WF 933/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21967
OLG Koblenz, 17.12.2003 - 13 WF 933/02 (https://dejure.org/2003,21967)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.12.2003 - 13 WF 933/02 (https://dejure.org/2003,21967)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 13 WF 933/02 (https://dejure.org/2003,21967)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GKG § 12 Abs. 2 S. 2
    Streitwert in einem Scheidungsverfahren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 10 WF 45/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Köln, 15.11.2004 - 25 WF 228/04

    Streitwert bei Gewährung ratenfreier Prozesskostenhilfe in einem

    Er schließt sich vielmehr aus den nachfolgenden Gründen der Gegenmeinung (z.B. OLG Hamm [7. ZS] OLGR 2004, 227; OLG Koblenz OLGR 2004, 127; OLG Zweibrücken OLGR 2004, 195) an.
  • OLG Brandenburg, 21.04.2005 - 10 WF 97/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Köln, 03.12.2004 - 25 WF 278/04

    Streitwertfestsetzung im Scheidungsverfahren

    Er schließt sich vielmehr aus den nachfolgenden Gründen der Gegenmeinung (z.B. OLG Hamm [7. ZS] OLGR 2004, 227; OLG Koblenz OLGR 2004, 127; OLG Zweibrücken OLGR 2004, 195) an.
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