Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03   

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https://dejure.org/2003,6789
OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03 (https://dejure.org/2003,6789)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2003 - 2 Wx 20/03 (https://dejure.org/2003,6789)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2003 - 2 Wx 20/03 (https://dejure.org/2003,6789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Nutzung einer Gartenfläche; Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur Verpachtung der Gartenfläche; Einräumung eines Sondernutzungsrechts; Kosten für die Pflege und Gestaltung des Gartens; Adäquanz der ...

  • Judicialis

    WEG § 10 I 2; ; WEG §§ ... 13 ff.; ; WEG § 13 II; ; WEG § 13 II 2; ; WEG § 14; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15; ; WEG § 15 I; ; WEG § 15 II; ; WEG § 15 III; ; WEG § 16 I; ; WEG §§ 20 ff.; ; WEG § 21 III; ; WEG § 21 IV; ; WEG § 25 V; ; WEG § 25 V 1. Fall; ; WEG § 43 I Ziffer 4; ; WEG § 45 I; ; BGB § 745; ; FGG § 27 I 2; ; ZPO § 559

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren Nutzung eines Gartens durch die Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Verpachtung von Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 957
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    An die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs tritt der mittelbare Gebrauch durch das anteilige Partizipieren an den Pachteinnahmen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; BayObLG ZMR 2000, 110; …

    Da § 15 11, 111 WEG und § 21 111, 1V WEG inhaltlich übereinstimmende Anforderungen stellen, ist § 15 II WEG für Regelungen, die den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, als lex specialis anzusehen (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1992, 1, 2 f.; Niedenführ, LM H. 1/2001, § 15 WEG Nr. 7; Staudinger-Bub, § 21 WEG Rdn 31; a. A. offenbar Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, 2003, § 13 Rdn 132).

    Die Gebrauchsregelung darf nicht willkürlich sein, sondern muss in den Grenzen des billigen Ermessens unter Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen erfolgen (BGHZ 139, 288, 296; BGH ZMR 2000, 845, 846; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; Bärmann/Pick/Merle, § 15 Rdn 24; Staudinger-Kreuzer, § 15 Rdn 111).

    Deshalb bedarf es besonderer Umstände, um die Verpachtung der Gartenfläche als nachteilig i. S. v. § 14 Nr. 1 WEG erscheinen zu lassen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845, 846; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; Bärmann/Pick/Merle, § 13 Rdn 132).

  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    An die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs tritt der mittelbare Gebrauch durch das anteilige Partizipieren an den Pachteinnahmen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; BayObLG ZMR 2000, 110; …

    Die Gebrauchsregelung darf nicht willkürlich sein, sondern muss in den Grenzen des billigen Ermessens unter Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen erfolgen (BGHZ 139, 288, 296; BGH ZMR 2000, 845, 846; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; Bärmann/Pick/Merle, § 15 Rdn 24; Staudinger-Kreuzer, § 15 Rdn 111).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Teileigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    2 Z 160/91">BayObLGZ 1992, 1, 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; HansOLG ZMR 2000, 628, 630; Weitnauer-Lüke, WEG, 8. Auflage, 1995, § 15 Rdn 24).

    Deshalb bedarf es besonderer Umstände, um die Verpachtung der Gartenfläche als nachteilig i. S. v. § 14 Nr. 1 WEG erscheinen zu lassen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845, 846; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; Bärmann/Pick/Merle, § 13 Rdn 132).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    Ein Mehrheitsbeschluss, der ein Sondernutzungsrecht begründen wollte, wäre deshalb wegen absolut fehlender Beschlusszuständigkeit nichtig (BGHZ 145, 158 f.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    Die Gebrauchsregelung darf nicht willkürlich sein, sondern muss in den Grenzen des billigen Ermessens unter Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen erfolgen (BGHZ 139, 288, 296; BGH ZMR 2000, 845, 846; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; Bärmann/Pick/Merle, § 15 Rdn 24; Staudinger-Kreuzer, § 15 Rdn 111).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    An die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs tritt der mittelbare Gebrauch durch das anteilige Partizipieren an den Pachteinnahmen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; BayObLG ZMR 2000, 110; …
  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    Da § 15 11, 111 WEG und § 21 111, 1V WEG inhaltlich übereinstimmende Anforderungen stellen, ist § 15 II WEG für Regelungen, die den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, als lex specialis anzusehen (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1992, 1, 2 f.; Niedenführ, LM H. 1/2001, § 15 WEG Nr. 7; Staudinger-Bub, § 21 WEG Rdn 31; a. A. offenbar Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, 2003, § 13 Rdn 132).
  • OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Klageerledigungserklärung; Ausweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03
    2 Z 160/91">BayObLGZ 1992, 1, 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; HansOLG ZMR 2000, 628, 630; Weitnauer-Lüke, WEG, 8. Auflage, 1995, § 15 Rdn 24).
  • LG Hamburg, 28.10.2015 - 318 S 9/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Da § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum Eigengebrauch des Gemeinschaftseigentums begründet, sondern nur das Maß der Mitbenutzung bei geregelter Nutzungsart bestimmt, können die Wohnungseigentümer, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und ihnen kein Nachteil erwächst, beschließen, gemeinschaftliche Räume - auch langfristig - zu vermieten (BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386 = NJW 2000, 3211; Hanseatisches OLG, Beschlüsse vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99, ZMR 2003, 444; vom 01.09.2003 - 2 Wx 20/03, ZMR 2003, 957; vom 10.03.2004 - 2 Wx 144/01, ZMR 2004, 615; Bärmann/Klein, WEG, 12. Auflage, § 15 Rdnr. 25; BeckOK WEG/Dötsch, 24. Edition, Stand: 01.07.2015, § 13 Rdnr. 50; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 15 Rdnr. 26).

    Auch wenn teilweise Bedenken gegen die Vermietung von Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss erhoben werden, wenn die Gebrauchsüberlassung faktisch zur Begründung eines Sondernutzungsrechtsähnlichen Zustandes führe, insbesondere wenn zuvor eine Vereinbarung zur Begründung eines Sondernutzungsrechts am Widerstand einzelner Wohnungseigentümer gescheitert sei (vgl. BeckOK WEG/Dötsch, 24. Edition, Stand: 01.07.2015, § 13 Rdnr. 51), sieht die Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung derartige Beschlüsse grundsätzlich nicht als unzulässige Umgehung an (so ausdrücklich BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2Z BR 17/03, NZM 2003, 807, Rn. 39 ff., zitiert nach juris: Vermietung von Gemeinschaftsflächen für 30 Jahre nach gescheiterter Einräumung eines Sondernutzungsrechts wegen fehlender Einstimmigkeit; vgl. auch Hanseatisches OLG, Beschluss vom 01.09.2003 - 2 Wx 20/03, ZMR 2003, 957: Verpachtung einer rückwärtigen Gartenfläche für 30 Jahre).

    Die Gebrauchsregelung darf nicht willkürlich sein, sondern muss in den Grenzen des billigen Ermessens unter Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen erfolgen (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 01.09.2003 - 2 Wx 20/03, Rn. 16, zitiert nach juris).

  • LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrechtsmissbrauch durch

    Bei anderen als den dort beschriebenen Interessenskollisionen bleibt das Stimmrecht hingegen bestehen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1.9.2003 - 2 Wx 20/03 - juris Tz. 23).
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

    Es ist zwar so, dass auch eine längerfristige Vermietung von gemeinschaftlichen Flächen grundsätzlich zulässig ist (vgl. etwa OLG Hamburg, ZMR 2003, 957).
  • KG, 29.03.2004 - 24 W 242/02

    Wohnungseigentum: Vergleichsweise Regelung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Die Umdeutung in eine langfristige Überlassung der Gemeinschaftsfläche (zu einer dreißigjährigen Verpachtung des Gartens zu einem eher symbolischen Pachtzins vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 957) erscheint fragwürdig und angesichts der Einmalzahlung eher als Umgehung und nicht im Sinne der an dem Vergleich vom 30. September 1998 Beteiligten.
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Vielmehr liegt darin eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG, weil nur die Art und Weise der Ausübung des Rechts zum Mitgebrauch dergestalt geregelt wird, dass die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-) Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (vgl. BGH NJW 2017, 64-67; BGHZ 144, 386-389; BayObLG NJW-RR 2000, 154; BayObLG ZMR 2003, 858-860; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 444-445; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 957-958; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2004, 615-616).
  • LG München I, 14.02.2019 - 36 S 5297/18

    Sondernutzungsrecht oder Vermietung?

    Zum Einen wurden hier laufende Zahlungen in Gestalt eines jährlichen Pachtzinses vereinbart und es bestand für die Gemeinschaft nicht nur ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (so auch im Fall LG Berlin, ZMR 2018, 847 ff.), sondern auch ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass der Antragsgegner eine seiner Einheiten veräußere (OLG Hamburg, ZMR 2003, 957, 958).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.12.2003 - 3 U 181/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6337
OLG Celle, 03.12.2003 - 3 U 181/03 (https://dejure.org/2003,6337)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.12.2003 - 3 U 181/03 (https://dejure.org/2003,6337)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 3 U 181/03 (https://dejure.org/2003,6337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Energieliefervertrag: Vertragsschluss des Endkunden mit einem Stromnetzbetreiber durch tatsächliche Stromabnahme nach Kündigung des mit dem bisherigen Stromlieferanten geschlossenen Durchleitungsvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 145 BGB ; § 2 Abs. 1 AVBEltV ; § 10 EnWG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
    Zur Verfügungstellen des eigenen Stromnetzes an andere Energielieferanten ; Anspruch auf Zahlung gelieferten Stromes; Vorliegen eines faktischen Vertrages bei der Stromlieferung; Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins ; Zustandekommen eines ...

  • Wolters Kluwer

    Zur Verfügungstellen des eigenen Stromnetzes an andere Energielieferanten ; Anspruch auf Zahlung gelieferten Stromes; Vorliegen eines faktischen Vertrages bei der Stromlieferung; Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins ; Zustandekommen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stromlieferungsvertrag - Vertragspartner

  • Judicialis

    BGB §§ 145 ff; ; AVBEltV § 2 Abs. 2; ; EnWG § 10

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 145 ff; AVBEltV § 2 Abs. 2; EnWG § 10
    Kein konkludenter neuer Vertrag bei Wechsel des Lieferanten im Stromlieferungsvertrag ohne Wissen des Abnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2003 - 3 U 181/03
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGH, NJW 1999, 1393, 1394 m.w.N.).

    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falls für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGH, NJW 1999, 1393, 1394).

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2003 - 3 U 181/03
    Zwar kann trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins eine Willenserklärung vorliegen, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (nur) hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger diese Äußerung auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, NJW 1990, 454 ff., unter 3 b bb. (1) - zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2003 - 3 U 181/03
    Dabei sind auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zu berücksichtigen (so auch BGHZ 122, 46, 51).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2003 - 3 U 181/03
    cc) Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Oktober 1991 (BGH, NJW 1992, 171, 172) folgt nichts anderes.
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04

    Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Celle 2004, 137, und RdE 2004, 148, veröffentlicht ist, hat ausgeführt:.
  • OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    Insoweit wird zum Teil in der Rechtsprechung (vgl. LG Kiel NJW-RR 2001, 1625; OLG Celle, 3. Zivilsenat , Urteil vom 3. Dezember 2003 in 3 U 181/03 ) die Meinung vertreten, in Fällen der vorliegenden Art könne man von einem Zugang nur reden, wenn der Adressat die Bedeutung der Stromlieferung als konkludente Willenserklärung (Realofferte) habe erkennen können.

    Insoweit folgt der Senat nicht der zum Teil in der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg RdE 2002, 20 [OLG Brandenburg 07.03.2001 - 13 U 202/00] ; OLG Celle, 3. Zivilsenat , Urteil vom 3. Dezember 2003 in 3 U 181/03 ) vertretenen Auffassung, die Annahme eines Vertragsschlusses scheitere in Fällen der vorliegenden Art am fehlenden Erklärungsbewusstsein bzw. daran, dass der Kunde des Stromlieferanten das Realangebot bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht als solches habe erkennen können und dementsprechend der Stromlieferant die Stromentnahme auch nicht als Annahme des Angebots habe verstehen dürfen.

    Der Senat teilt nicht die Meinung des hiesigen 3. Zivilsenats ( Urteil vom 3. Dezember 2003 in 3 U 181/03 ), wonach die in dieser Entscheidung entwickelten Grundsätze auf Fälle der vorliegenden Art deshalb nicht zu übertragen seien, weil Vertragspartner des Abwasserbeseitigers grundsätzlich derjenige sei, der die Anlage betreibe, während im Bereich der Stromversorgung nach Aufhebung des Monopols nicht nur der Betreiber der Leitungen, sondern auch Dritte Stromlieferer sein könnten.

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 19 U 140/03

    Zustandekommen eines Stromlieferungsvertrages

    Der Zugang dieses Vertragsangebot beim Kläger ist jedoch nicht feststellbar (s.d. OLG Celle, Urteil vom 3. Dezember 2003, 3 U 181/03).
  • AG Halle/Saale, 08.11.2007 - 93 C 4980/06
    Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des OLG Celle vom 3. Dezember 2003 (Az. 3 U 181/03) beruft, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass dieses einen völlig anderen Fall als den vorliegenden betrifft: Im vom OLG Celle entschiedenen Fall wusste der Kunde nicht, wer ihn mit Strom beliefert, weil - fur ihn nicht erkennbar - der Lieferant gewechselt hat, während im vorliegenden Fall für den Beklagten erkennbar war, wer die Wohnung mit Strom beliefert.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3399
OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03 (https://dejure.org/2003,3399)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2003 - 9 UF 118/03 (https://dejure.org/2003,3399)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 9 UF 118/03 (https://dejure.org/2003,3399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Verkennung der Altersstufe; Geltendmachung rückständiger Unterhaltsbeträge; Anforderungen an Aufforderung über Auskunft zu Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse zum Zwecke der Unterhaltsberechnung; Leistungsfähigkeit des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1601 ff.; ; BGB § ... 1612 a; ; BGB § 1612 a Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 286; ; BGB § 1613; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1360 Satz 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; Regelbetrag-VO § 2; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 319 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Kindes geschiedener Eltern auf Regelunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Er muss alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes verwenden, alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und auch einschneidende Veränderungen in seiner eigenen Lebensgestaltung in Kauf nehmen (BVerfG, FamRZ 2003, 661), um ein die Zahlung der Regelbeträge sicherstellendes Einkommen zu erzielen.
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158, 159; 1994, 372, 373; 1998, 357, 359).
  • OLG Hamm, 06.11.1991 - 5 UF 121/91

    Gefährdung der Betreung von Kindern aus zweiter Ehe; Nachgehen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Unterhaltsrechtlich entlastet die Haushaltsführung und Kinderbetreuung eines Ehegatten diesen gegenüber den Mitgliedern der durch die Ehe gegründete Familie, also familienintern, §§ 1360 Satz 2, 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (vgl. auch in OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1117, 1118; ferner OLG Hamm, FamRZ 1992, 467, 468; in beiden Entscheidungen handelt es sich um Geschwisterkinder).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158, 159; 1994, 372, 373; 1998, 357, 359).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1992 - 3 WF 223/92

    Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen; Treu und Glauben; Kinder aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Unterhaltsrechtlich entlastet die Haushaltsführung und Kinderbetreuung eines Ehegatten diesen gegenüber den Mitgliedern der durch die Ehe gegründete Familie, also familienintern, §§ 1360 Satz 2, 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (vgl. auch in OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1117, 1118; ferner OLG Hamm, FamRZ 1992, 467, 468; in beiden Entscheidungen handelt es sich um Geschwisterkinder).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Dies geht zu Lasten der insoweit darlegungsbelasteten Beklagten, die ihrer Darlegungslast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit zur Zahlung der Regelbeträge (allgemein dazu BGH, FamRZ 2002, 536, 540; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 1684; Brandenburgisches OLG, NJWE-FER 2001, 70) nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94

    Kindes- und Ehegattenunterhalt im Mangelfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Lediglich wenn er ein Kleinstkind zu betreuen hat und eine anderweitige Betreuung dieses Kindes nicht möglich ist, kann es in Betracht kommen, dass er sich ausnahmsweise auch im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber dem auswärtig wohnenden Kind auf die Betreuung des bei ihm lebenden Kindes berufen kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 167, 168 - betreffend eines im Entscheidungszeitpunkt zwei Jahre alten Kindes - Wendl/Staudigl-Scholz, a.a.O.).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 9 UF 27/02

    Kein Versäumnisurteil gegen den Beklagten in Kindschaftssachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Darüber hinaus waren die bei Verkündung der Entscheidung des Amtsgerichtes bzw. des Senats bereits fälligen Beträge im Tenor zu beziffern (Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2003, 292 - zu § 653 ZPO; Schael, Formulierung von Klageanträgen und Urteilstenorierungen in Unterhaltsklagen mit Kindergeldverrechnung, FPR 2002, 40, 42 m. N.).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2002 - 18 WF 220/02

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Kindesunterhaltsklage: Entbehrliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03
    Dies geht zu Lasten der insoweit darlegungsbelasteten Beklagten, die ihrer Darlegungslast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit zur Zahlung der Regelbeträge (allgemein dazu BGH, FamRZ 2002, 536, 540; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 1684; Brandenburgisches OLG, NJWE-FER 2001, 70) nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist.
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    24 Für seine die Sicherung des Regelbetrages bzw. des Mindestunterhaltes nach § 1612a BGB in der ab dem 01.01.2008 geltenden Fassung betreffende Leistungsunfähigkeit ist der Verpflichtete in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet (BGH FamRZ 2002, 536 ff; st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Notwendiger Umfang der Erwerbsbemühungen eines

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1297; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • OLG Köln, 06.01.2005 - 14 WF 230/04

    Unzulässige Widerklage des Vaters nach rechtskräftiger Scheidung und Abtrennung

    Auf die Frage, ob die Klägerin als Widerbeklagte angesichts der Betreuung eines Kleinkindes von jetzt 4 Jahren in der Lage ist, Unterhalt für N zu leisten (OLG Brandenburg v. 11.12.2003 - 9 UF 118/03), kommt es angesichts der Unzulässigkeit der Widerklage nicht an.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 WF 27/08

    Leistungsunfähigkeit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit bzgl. der

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich regelmäßig so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Regelbetrages/Mindestunterhalts ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 9 UF 77/07

    Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich regelmäßig so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Regelbetrages ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2007 - 9 WF 173/07

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht für die

    Zu den Anforderungen, die an den Unterhaltsschuldner zu stellen sind, wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 949; FamRZ 2005, 233; JAmt 2004, 502; FuR 2004, 38; NJWE-FER 2001, 8; 2001, 70).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 9 UF 16/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei

    Die Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheiten ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2005, 1893; st. Rspr. des Senats, vgl. i. E.: Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72 ; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949 ; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • OLG Nürnberg, 28.07.2009 - 9 UF 215/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Dem

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6820
OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,6820)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.2004 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,6820)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,6820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03
    Nach herrschender Meinung kann eine Widerklage noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben werden, und zwar in der erleichterten Form nach § 261 Abs. 2 ZPO durch Antragstellung in der mündlichen Verhandlung mit einer der Möglichkeiten des § 297 ZPO (Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rdnr. 9 und Zöller-Greger, § 261 Rdnr. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 3; Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 261 Rdnr. 31; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rdnr. 19 und 47; BGH NJW-RR 92, 1085 - siehe auch BGH NJW 2000, 2512 f. und OLG Hamburg MDR 95, 526 zur Unzulässigkeit einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03
    Nach herrschender Meinung kann eine Widerklage noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben werden, und zwar in der erleichterten Form nach § 261 Abs. 2 ZPO durch Antragstellung in der mündlichen Verhandlung mit einer der Möglichkeiten des § 297 ZPO (Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rdnr. 9 und Zöller-Greger, § 261 Rdnr. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 3; Münchener Kommentar-Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 261 Rdnr. 31; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rdnr. 19 und 47; BGH NJW-RR 92, 1085 - siehe auch BGH NJW 2000, 2512 f. und OLG Hamburg MDR 95, 526 zur Unzulässigkeit einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobenen Widerklage).
  • OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils; arglistiges Verschweigen eines Mietrückstandes im

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03
    Der Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 99, 882 f.), wonach die Widerklage in der mündlichen Verhandlung nur in zulässiger Weise erhoben werden kann, wenn der Prozessbevollmächtigte des Klägers den überreichten Widerklageschriftsatz ausdrücklich als zugestellt annimmt, kann daher nicht gefolgt werden.
  • OLG Köln, 27.05.2004 - 18 U 114/03

    Erfordernis einer Zustimmung bzw. Genehmigung des Aufsichtsrats für einen

    Da die Erhebung einer nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erhobene Widerklage unzulässig ist (vgl. BGH NJW 2000, 2512; HansOLG Hamburg MDR 1995; OLG Köln OLGR 2004, 137) und es keiner Wiedereröffnung bedarf, um über den Widerklageantrag zu verhandeln, verbietet sich die Wiedereröffnung, um die angekündigte Erhebung einer Widerklage zu ermöglichen.
  • LAG Hessen, 18.07.2014 - 10 Sa 187/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit einer Ausreisepauschale bei

    Dies gilt auch für die Widerklage ( vgl. OLG Köln, 03. Februar 2004 - 3 U 111/03 - Rn. 8, Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6803
OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02 (https://dejure.org/2003,6803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2003 - 12 W 11/02 (https://dejure.org/2003,6803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 12 W 11/02 (https://dejure.org/2003,6803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
    Das kann bereits dann der Fall sein, wenn die Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft erfahrungsgemäß so besucht sind, dass die unter 50 % liegende Beteiligung eines Großaktionärs regelmäßig ausreicht, um für einen längeren Zeitraum Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durchzusetzen (BGHZ 135, 107).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
    Der beherrschende Einfluss muss auf einer ausreichend gesicherten Grundlage bestehen, während nur gelegentliche oder zufällige Einflussmöglichkeiten nicht ausreichen (vgl. BGHZ 80, 69).
  • LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen eines abhängigen Unternehmens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2002 - 22 O 14/91 Akt.E - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
    Gleiches gilt, wenn die Verbindung mit einem Dritten in ständiger Übung belegt, dass mit dessen Unterstützung immer gerechnet werden kann (BGH NJW 1994, 1801).
  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beherrschung tatsächlich ausgeübt wird; maßgeblich ist vielmehr, ob die Möglichkeit dazu besteht (vgl. BGHZ 62, 193), wobei dies aus Sicht des abhängigen Unternehmens zu beurteilen ist.
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
    Die Einbeziehung rein wirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlich nicht abgesicherter Abhängigkeiten, die allein durch externe Austauschbeziehungen, wie etwa durch Liefer-, Lizenz- oder Kreditverträge, begründet sind und einem Partner einen durch die Marktlage bedingten Einfluss auf das geschäftliche Verhalten der Gesellschaft sichern, in die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen würde bei der Vielzahl und Vielfalt möglicher wirtschaftlicher Abhängigkeiten tief und in einem kaum mehr zu übersehenden Ausmaß in das Marktgeschehen eingreifen; sie würde damit weit über das Ziel jener Vorschriften hinausschießen (vgl. BGHZ 90, 381).
  • OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09

    Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 AktG

    In Betracht kommen in erster Linie Treuhand- und Stimmbindungsvereinbarungen, die dem Berechtigten ein sicheres Zugriffsrecht auf die Ausübung der Stimmrechte des Vertragspartners einräumen (Münchener Kommentar AktG - Bayer, aaO. § 17 Rdnr. 37 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZG 2004, 334 u.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03

    Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der

    und ... beziehen sich für ihren Vortrag auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11.12.2003 - Az. 12 W 11/02 -, dessen Begründung sie sich zu eigen machen.

    Mit dieser Wertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe in dem Beschluss vom 11.12.2003 - Az. 12 W 11/02 - vertretenen Auffassung.

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

    Eine Minderheitsbeteiligung kann genügen, wenn sie tatsächlich wie eine Mehrheitsbeteiligung wirkt, mag dies aufgrund der besonderen Zusammensetzung des Aktionärskreises und der regelmäßiger Präsenz in den bisherigen Hauptversammlungen beruhen (BGH vom 13.10.1997, aaO [Beteiligung von 43, 74% bei 80% Präsenz]; BGHZ 135, 107, 114 f und als Vorinstanz OLG Braunschweig AG 1996, 271, 273 [Beteiligung von 20% bei 37% Präsenz im mehrjährigen Durchschnitt; OLG Düsseldorf v. 19.11.1999 - 17 U 46/99, AG 2000, 365, 366; OLG Karlsruhe v. 11.12.2003 - 12 W 11/02, AG 2004, 147, 148; LG Berlin vom 13.11.1995 - 99 O 126/95, AG 1996, 230, 231 f [Beteiligung der X von 34% bei Durchschnittspräsenz von 83%, wovon 24% auf die Y entfallen, an der X paritätisch beteiligt ist]; LG Mannheim vom 25.02.2002 - 22 O 14/91, AG 2003, 216, 217; aA AG Wolfsburg AG 1995, 238 f: 20 %- Beteiligung des Landes Niedersachsen bei der V. AG nicht ausreichend).

    Ob die Möglichkeit beherrschender Einflussnahme besteht, entscheidet sich letztlich an der Wahrscheinlichkeit einflusskonformen Verhaltens der Organmitglieder der Beteiligungsgesellschaft, da diese Konsequenzen befürchten müssten, wenn sie dem Willen des herrschenden Unternehmens nicht folgten (OLG Karlsruhe vom 11.12.2003 - 12 W 11/02, AG 2004, 147; OLG Düsseldorf vom 08.07.2003 - 19 W 6/00, AktE, I-19 W 6/00, AG 2003, 688).

  • KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01

    Aktiengesellschaft: Beherrschung durch ein Unternehmen mit

    Es ist jedoch anerkannt, das auch ein Minderheitsgesellschafter ein beherrschendes Unternehmen sein kann, etwa dann, wenn durch gleichgerichtete Mitwirkung anderer Minderheitsgesellschafter eine beständige und umfassende Einflussmöglichkeit sichergestellt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Bs. v. 11.12.2003 - 12 W 11/02).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11017
OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03 (https://dejure.org/2003,11017)
OLG München, Entscheidung vom 11.09.2003 - 2 Ws 880/03 (https://dejure.org/2003,11017)
OLG München, Entscheidung vom 11. September 2003 - 2 Ws 880/03 (https://dejure.org/2003,11017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    StPO § 314
    Rechtsmitteleinlegung durch Computerfax

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Rechtsmitteleinlegung durch nicht unterschriebenes Computerfax bei Erkennbarkeit der Person des Absenders

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Berufungseinlegung durch Computerfax in einer Strafsache

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 296 § 314
    Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung durch elektronisch übermittelten Schriftsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3429
  • MMR 2004, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Soweit die Kläger auf die in NJW-aktuell, Heft 45/2003, genannte Entscheidung des OLG München verweisen (Bl. 468), betraf diese, wie sich aus dem Aktenzeichen 2 Ws 880/03 ergibt, die Berufung in einer Strafsache, für welche es der Vertretung durch einen postulationsfähigen Rechtsanwalt nicht bedarf.
  • OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19

    Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der

    Aufgrund der aktuellen Praxis der Thüringer Justizverwaltung, im elektronischen Rechtsverkehr eingehende elektronische Dokumente während der Übergangszeit bis zur Einführung der elektronischen Akte auszudrucken und in Papierform verkörpert zur Akte zu nehmen, ist die hier erfolgte Übermittlung nicht anders zu bewerten, als bei der Nutzung eines von der Rechtsprechung als formwahrend anerkannten - ebenfalls nur mittels einer eingescannten Unterschrift versehenen - Computerfaxes (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 -, juris; weitergehend OLG München, Beschluss vom 11.0o9.2003 - 2 Ws 880/03 - juris, Rn. 6), da durch den Ausdruck neben dem elektronischen Dokument, das (nur) aus einer in einer elektronischen Datei enthaltenen Datenfolge besteht, ein sich davon unterscheidendes körperliches Dokument hergestellt wird (vgl. zu dieser Unterscheidung: BGH, Beschluss vom 14.10.2014 - XI ZB 13/13 -, juris), dessen Form und Herkunft ohne weiteres visuell prüfbar ist.
  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 3 Ws 699/06

    Drogenabhängige Straftäter: "Alsbaldiger" Beginn der Behandlung derselben Art bei

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde durch Telefax die bildliche Übermittlung der Unterschrift daher nicht erforderlich (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49; vgl. OLG München, NJW 2003, 3429).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    NJW 2003, 3429, 3430).
  • OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem

    Ausgehend von diesen Überlegungen ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass auch ein mit Computerfax eingelegtes Rechtsmittel, das keine Unterschrift enthält, aber etwa mit dem maschinenschriftlichen Namen des Absenders versehen ist, gegebenenfalls mit dem Zusatz, dass dieses Schreiben aus dem PC versandt wurde und deshalb keine Unterschrift enthalte (BVerfG NJW 2002, 3534; OLG München NJW 2003, 3429; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, Einleitung Rn. 139 a), eine wirksame Rechtsmitteleinlegung darstellen kann.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.11.2003 - 5 W 249/03 - 57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11036
OLG Saarbrücken, 10.11.2003 - 5 W 249/03 - 57 (https://dejure.org/2003,11036)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2003 - 5 W 249/03 - 57 (https://dejure.org/2003,11036)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2003 - 5 W 249/03 - 57 (https://dejure.org/2003,11036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtbarkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts für den Erlass eines Mahnbescheides im Falle mehrerer ihrem äusseren Anschein nach selbständiger Niederlassungen

  • Judicialis

    ZPO § 21; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Selbständige Niederlassung gem. § 21 ZPO - Gerichtsstand der Niederlassung bei Versicherungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 17.06.2003 - 5 W 73/03

    Begutachtung durch einen Sachverständigen in einem Arzthaftungsprozess während

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2003 - 5 W 249/03
    Diese rechtliche Wertung ist auf die vorliegende Konstellation ohne weiteres zu übertragen, wenn sich ein arbeitsteilig organisierter Konzern dazu entschließt, die Abwicklung von Schadensangelegenheiten aus Transportleistungen konzernzugehöriger Unternehmen einem selbständigen Rechtssubjekt zu übertragen (vgl. Senat, Beschl. v. 10.4.2003 - 5 W 73/03-17-; Beschl. v. 21.5.2003 - 5 W 89/23-).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2003 - 5 W 249/03
    Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf die Übernahme des Rechtsstreits abgelehnt hat, war das zuständige Gericht in analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu bestimmen (BGHZ 102, 338, 339).
  • RG, 08.07.1892 - III 124/92

    Gerichtsstand.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2003 - 5 W 249/03
    Vielmehr reicht es aus, wenn zwischen Klageanspruch und Geschäftsbetrieb eine unmittelbare Zweckbeziehung besteht, die insbesondere in einem wirtschaftlichen Zusammenhang zum Geschäftsbetrieb der Niederlassung gesehen werden kann (RGZ 30, 326, 328).
  • OLG München, 02.03.2017 - 6 U 2940/16

    Verbraucherschützer ./. Microsoft: Klageschrift gilt als zugestellt

    Hierdurch hat die Beklagte den äußeren Anschein gesetzt (zur Maßgeblichkeit dieses Kriteriums für die Frage des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen einer gewerblichen oder selbständigen Niederlassung im Sinne von § 32 Abs. 1 ZPO/§ 14 Abs. 1 Satz 1 UWG vgl. OLG Karlsruhe WRP 1998, 329; Köhler/Feddersen a.a.O., § 14 An. 9; Retzer/Tolkmitt in: Harte/Henning, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 Rn. 41 m.w.N.), dass die Abwicklung von mit der streitgegenständlichen Fallkonstellation vergleichbaren Angelegenheiten, betreffend den deutschen Markt, typischerweise zum Aufgabenbereich ihrer deutschen Niederlassung gehöre (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.11.2003 - 5 W 249/03 Tz. 8, nachgewiesen in juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - U (Kart) 19/10

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Ein solcher zuständigkeitsbegründender Zusammenhang kann insbesondere bestehen, wenn die Abwicklung von mit der Streitigen vergleichbaren Angelegenheiten typischerweise zum Aufgabenbereich der Niederlassung gehört (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.11.2003, 5 W 249/03, zitiert nach juris Tz. 8; Vollkommer, a.a.O., § 21 Rn. 11) oder dort ein wesentlicher Beitrag zu den Vertragsleistungen des Stammhauses geleistet wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2008, I-20 W 130/08, zitiert nach juris Tz. 13).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 1 AR 6/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei negativem Zuständigkeitsstreit:

    Letzteres wird bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung bejaht, wenn die Schadensregulierung und -bearbeitung durch die selbständige Niederlassung erfolgt (s. OLG Saarbrücken, OLGR 2004, S. 137, 138).
  • LG Frankfurt/Main, 18.10.2013 - 7 O 320/12
    Vielmehr reicht es aus, wenn die Beklagte wie im vorliegenden Fall nach außen den Anschein einer selbständigen Niederlassung erweckt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2003, Az. 5 W 249/03, BeckRS 2005, 00412).
  • AG Frankfurt/Main, 27.04.2015 - 29 C 3614/14
    Die Regulierung der hier geltend gemachten Ansprüche war im Geschäftsbetrieb der Niederlassung zu erfüllen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2003 - 5 W 249/03 - 57, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10662
OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04 (https://dejure.org/2004,10662)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2004 - 13 W 4/04 (https://dejure.org/2004,10662)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 13 W 4/04 (https://dejure.org/2004,10662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss eines Landgerichts; Anfechtbarkeit von Verweisungsbeschlüssen in den Fällen des Ergehens des Beschlusses unter Versagung des rechtlichen Gehörs, des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage für eine ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04
    Nachdem der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Zivilprozessreform die bisherige Rechtsprechung, in eng begrenzten Ausnahmefällen, insbesondere bei "greifbar gesetzwidrigen" Entscheidungen und der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, eine außerordentliche Beschwerde für zulässig zu halten, aufgegeben hat (Grundsatzbeschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 -, NJW 2002, 1577), besteht jedenfalls keine Handhabe mehr, Verweisungsbeschlüsse noch in Ausnahmefällen als anfechtbar anzusehen.
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04
    Richtig ist zwar weiterhin, dass ein willkürlicher Verweisungsbeschluss, der auf Erwägungen beruht, die nicht mehr verständlich oder offensichtlich unhaltbar sind, ausnahmsweise - in Einschränkung des § 281 Abs. 2 S.4 ZPO - keine Bindungswirkung entfaltet (BGH, NJW 2003, 3201).
  • OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91

    Verweisungsbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04
    Schon bisher ist die Auffassung, dass unter denselben Voraussetzungen, unter denen die Bindungswirkung für das im Verweisungsbeschluss bezeichnete Gericht (ggf. auch für das übergeordnete Gericht im Verfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO) entfallen soll, auch die (befristete) Ausnahmebeschwerde gegen den Verweisungsbeschluss eröffnet sei, vielfach auf Ablehnung gestoßen (für ausnahmslose Unanfechtbarkeit z.B. KG, MDR 1988, 417; OLG Köln, VersR 1992, 1111; Scherer, ZZP Bd. 110 [1997], 167 ff.; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rz. 14).
  • KG, 25.01.1988 - 19 WF 7153/87
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04
    Schon bisher ist die Auffassung, dass unter denselben Voraussetzungen, unter denen die Bindungswirkung für das im Verweisungsbeschluss bezeichnete Gericht (ggf. auch für das übergeordnete Gericht im Verfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO) entfallen soll, auch die (befristete) Ausnahmebeschwerde gegen den Verweisungsbeschluss eröffnet sei, vielfach auf Ablehnung gestoßen (für ausnahmslose Unanfechtbarkeit z.B. KG, MDR 1988, 417; OLG Köln, VersR 1992, 1111; Scherer, ZZP Bd. 110 [1997], 167 ff.; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rz. 14).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen

    Entgegen dieser Regelung bejaht jedoch die ganz herrschende Meinung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Fällen fehlender Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen (KG, NJW-RR 1997, 250 ff; Musielak- Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 281 Rn 11; Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 281, Rn 12; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 67. Aufl., § 281, Rn 46; MüKo- Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 281, Rn 41; Fischer, NJW 1993, 2417, 2420 - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen, die die vom BGH zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen entwickelten Grundsätze anwenden; a.A.: KG MDR 1988, 417; OLG Köln, 17. Zivilsenat, VersR 1992, 1111; OLG Köln, 13. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 137; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 281 Rn 14).

    Aus prozessökonomischen Gründen ist in Fällen fehlender Bindungswirkung nicht nur das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Nr. 6 ZPO zuzulassen (so OLG Köln, 13. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 137), sondern auch die sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO.

  • OLG Saarbrücken, 07.02.2006 - 5 W 372/05

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses, durch den sich das Landgericht für sachlich

    Insoweit ist er nach der Entscheidung des BGH vom 7.3.2002, IX ZB 11/02 (NJW 2002, 1577) auch nicht -mehr- mit der Ausnahmebeschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" anfechtbar (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 137).
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