Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02   

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https://dejure.org/2003,2217
OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Konkurrenz zwischen Sachmängelhaftung und culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB) nach neuem Schuldrecht, Fehlerbegriff (Beschaffenheitsbegriff) des § 434 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen aus Re-Import; Rücktritt wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss (c.i.c.); Rückabwicklung des Kaufvertrages; Fahrzeugherkunft als Sachmangel; Preisbildender Faktor

  • verkehrsrechtsforum.de

    Rückabwicklung eines Autokaufs bei verschwiegenem Einzelimport berechtigt.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autokauf - Rückabwicklung bei verschwiegenem Einzelimport

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 5; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 323; ; BGB § 326 Abs. 5; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 474 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es sich bei einem verkauften Neuwagen um einen Einzelimport aus Italien handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Importfahrzeuge ist hinzuweisen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Informationspflichten - Auf Importeigenschaft hinweisen!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Importeigenschaft verschwiegen: Rückabwicklung nach neuem Sachmängelrecht oder aus c.i.c.?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3424 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1360
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 30.03.1999 - 4 U 632/98

    Vorvertragliche Hinweispflichten eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Angesichts dessen durfte der Kläger nach Treu und Glauben - auch ungefragt - eine Aufklärung über den Import des Fahrzeugs und die Eintragung im Kraftfahrzeugbrief von der Beklagten erwarten (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063 für den Fall der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über den Import eines Fahrzeuges aus dem Ausland und dessen deutlich niedrigerem Marktpreis; Reinking/Eggert, Rn. 449, 1694).

    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluß zumindest mitbeeinflußt (BGH, NJW 1995, 2361, 2362; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063, 1064).

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluß zumindest mitbeeinflußt (BGH, NJW 1995, 2361, 2362; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063, 1064).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Die Eigenschaft/der Umstand muß in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar (physisch) auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Putzo, a.a.O., Rdn. 11; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdn. 179; Reinking, Die Haftung des Autoverkäufers für Sach- und Rechtsmängel nach neuem Recht, DAR 2002, 15, 16; ständige Rechtsprechung des BGH zum vor dem 01.01.2002 geltenden Recht, z.B. NJW 1992, 2564 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05

    Reimporteigenschaft eines Kfz darf nicht verschwiegen werden

    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).

    Die Eigenschaft bzw. der Umstand muss in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (Urteil des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Mai 2003, Az.: 28 U 150/02, zitiert nach juris Rz. 5 [= NJW-RR 2003, 1360 f.]).

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 28 U 125/04

    Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs unter wahrheitswidriger

    Dabei geht der Senat weiterhin mit der "engen" Auffassung davon aus, dass die Kaufsache selbst Bezugsgegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung sein muss und Umstände außerhalb der Kaufsache, die lediglich aufgrund allgemeiner Kriterien rechtliche Folgen für den Käufer auslösen, ausscheiden (vgl. Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360; ferner: Huber, AcP 202 (2002), 179, 227 f.; Bamberger/Roth-Faust, BGB, 2003, § 434, Rn. 23; Grigoleit/Herresthal, JZ 2003, 118, 124; a.A. etwa Berger, JZ 2004, 276 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 28 U 66/16

    Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten PKW wegen Reimports aus dem

    Der Umstand, ob es sich bei einem verkauften Gebrauchtfahrzeug um ein Import-Fahrzeug handelt, begründet schon deshalb keinen Sachmangel, weil es dabei nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit geht (so schon Senat, Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360; OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08, BeckRS 2008, 41988; KG, Beschl. v. 29.08.2011, 20 U 130/11, BeckRS 2015, 02610).
  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ).

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 10 U 11/21

    Culpa in contrahendo: Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für die Richtigkeit

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug importiert worden ist, überhaupt einen Sachmangel begründen kann oder ob das - da der Umstand dem Fahrzeug nicht in ausreichender Weise selbst anhaftet - nicht möglich ist (so OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361; OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; siehe zum Ganzen auch Vuia, DS 2015, 111, 117).

    Zum einen kommt nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Pflicht des Verkäufers zu einem Hinweis auf einen (Re-)Import nur in Betracht, wenn das Fahrzeug deshalb auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein für diesen produziertes Auto (vgl. OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; OLG Köln, Beschl. v. 23.6.2014, 19 U 3/14; siehe auch OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.1.2021, 8 U 85/17; Vuia, DS 2015, 111, 117).

  • OLG Köln, 15.05.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

    Der Import eines Fahrzeugs ist daher allein keine ihm anhaftende Beschaffenheit und damit auch kein Sachmangel (vgl. dazu Kammergericht, Beschl. v. 29.08.2011 - 20 U 130/11 - juris; Thür. Oberlandesgericht, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08 - juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2003 - 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360 f.).
  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360).

  • OLG Jena, 09.08.2006 - 2 U 1153/05

    Rechtsmängelhaftung und Rücktrittsrecht

    Das OLG Hamm wendet § 311 Abs. 2 BGB dann an, wenn die Voraussetzungen des Gewährleistungsrechts nicht vorliegen (NJW-RR 03, 1360: Importwagen).
  • LG Kiel, 17.02.2012 - 12 O 277/11

    Zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen arglistiger Täuschung über

    Im Hinblick darauf, dass schon seit Jahrzehnten in Deutschland Fahrzeuge auch bei Händlern im Ausland bezogen werden und dies immer weiter zunimmt, kann ausgeschlossen werden, dass dies sich generell mindernd auf den Verkehrswert auswirkt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, 1 U 118/08, zitiert nach juris; siehe schon OLG Hamm 28 U 150/02, zitiert nach juris, das nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgeführt hat, dass bereits seit 2002 eine Änderung des Marktverhaltens bezüglich der "Importfahrzeuge" festzustellen sei).
  • OLG Koblenz, 16.05.2023 - 3 U 151/23

    Schadensersatzhaftung eines Gebrauchtwagenhändler wegen Verletzung der

  • OLG Köln, 23.06.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 103/07

    Kein Mangel des Gebrauchtfahrzeuges wegen Eigenschaft als Reimportfahrzeug -

  • LG Köln, 12.12.2013 - 27 O 30/13

    Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages; Ausschluss der Sachmängelgewährleistung

  • OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12

    Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2020 - 8 U 85/17

    Keine generelle Aufklärungspflicht des Kfz-Verkäufers über "Reimport"

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6754
OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01 (https://dejure.org/2003,6754)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2003 - 5 U 186/01 (https://dejure.org/2003,6754)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2003 - 5 U 186/01 (https://dejure.org/2003,6754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    UWG §§ 1, 3 UWG, BGB § 12
    Mitwohnzentrale II

  • aufrecht.de

    Mitwohnzentrale II

  • Wolters Kluwer

    Annahme irreführender Werbung wegen unzutreffender Alleinstellungsbehauptung durch Verwendung des generischen Domainnamens "www.Mitwohnzentrale.de"; Behinderungswettbewerb durch unlauteres Abfangen bzw. Umleiten von Kunden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verwendung eines generischen Domain-Namens; Notwendigkeit der Entgegenwirkung irrtumsbedingter Fehlvorstellungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    § 3 UWG
    Mitwohnzentrale II - Irrtum ausgeschlossen // Keine Irreführung durch Domain

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 1058
  • NZM 2003, 733
  • MMR 2003, 537
  • K&R 2003, 405
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98

    Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01
    Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat die Berufung mit Urteil vom 13.07.1999 (3 U 58/98) unter Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung abgewiesen.
  • LG Hamburg, 21.01.1998 - 315 O 531/97

    "mitwohnzentrale.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01
    Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 21. Januar 1998 (315 O 531/97) der Klage stattgegeben.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01
    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 2001 (I ZR 216/99) das klagabweisende Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH GRUR 01, 1061 - Mitwohnzentrale.de), bei welchem der Rechtsstreit in die Zuständigkeit des - neu gegründeten - 5. Zivilsenats gelangt ist.
  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Soweit die Beklagten für die Bestimmung der kennzeichnenden Funktion darauf abstellen, wie sich der Inhalt der angewählten Internetseite darstellt, ist dies jedenfalls in zeichenrechtlicher Hinsicht (für wettbewerbsrechtliche Ansprüche gelten abweichende Grundsätze, vgl. Senat GRUR 03, 1058 - Mitwohnzentrale II) weitgehend ohne Bedeutung.
  • OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 162/03

    Tipp.ag

    Soweit im Hinblick auf derartige Bezeichnungen - auch durch den Senat (GRUR 03, 1058 - Mitwohnzentrale II) - ein Rückgriff auf den Inhalt der Homepage als zulässig und notwendig erachtet worden war, betraf dies abweichende, mit dem vorliegenden Rechtsstreit nicht vergleichbare Sachverhaltsgestaltungen.
  • OLG Hamburg, 15.11.2006 - 5 U 185/05

    Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Klarstellung der irreführenden Verwendung der

    Daraus folgt weiter , dass es in diesen Fällen für die Beurteilung einer Irreführung nicht nur auf die Domain, sondern auf die konkrete Homepage ankommt ( Senat GRUR 03, 1058 "Mitwohnzentrale II" ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.2003 - 22 U 88/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2264
OLG Köln, 11.11.2003 - 22 U 88/03 (https://dejure.org/2003,2264)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.2003 - 22 U 88/03 (https://dejure.org/2003,2264)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 2003 - 22 U 88/03 (https://dejure.org/2003,2264)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Gebrauchtwagenkauf

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen Dauerbruch der Ventilfeder eines Zylinder bei Gebrauchtwagenkauf nach ca. 700 km; Vermutung eines Sachmangels bei Gefahrübergang; Qualifizierung des Dauerbruchs der Ventilfeder als Sachmangel

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 476 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB (n.F.) §§ 434 476
    Dauerbruch einer Ventilfeder als Sachmangel; Nachweis des Vorhandenseins des Fehlers bei Gefahrübergang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Erste OLG-Entscheidung zur Beweislastumkehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Motorschaden bei Gebrauchtwagen - Beweislastumkehr

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtsreform - Erste OLG-Entscheidung zur Beweislastumkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 268
  • NZV 2004, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Angesichts des hohen Alters des gebraucht gekauften Fahrzeugs von rund neun Jahren und seiner großen Laufleistung von über 190.000 Kilometern liegt insoweit vielmehr ein normaler Verschleiß nahe, der, sofern wie hier keine besonderen Umstände gegeben sind, nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts keinen Mangel darstellt (vgl. zum alten Recht OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 1138, 1139; zum neuen Recht OLG Köln, ZGS 2004, 40; KG ZGS 2005, 76; OLG Celle, NJW 2004, 3566; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnrn. 1228 ff.; MünchKommBGB/Westermann, 4. Aufl. § 434 Rdnr. 58, jew. m.w.Nachw.; ferner Senatsurteil vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, zur Veröffentlichung bestimmt, unter B II 2).
  • LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10

    Gewährleistungsausschluss bei Gewerbetreibenden?

    Die Vermutung gilt auch für gebrauchte Sachen (OLG Köln juris , Urteil vom 11.11.2003, Az.: 22 U 88/03; OLG Stuttgart juris , Urteil vom 31.1.2005, Az.: 5 U 153/04) und greift insbesondere auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen ein, wenn ein regelmäßiger Verschleiß nicht die Ursache des Schadens ist, sondern es sich um vorzeitigen oder übermäßigen Verschleiß handelt (vgl. BGH NJW 2009, 580; OLG Naumburg juris , Urteil vom 24.6.2010, Az.: 2 U 77/09; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • LG Köln, 27.06.2006 - 2 O 52/05

    Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Grundmangels

    Insbesondere gilt die Vermutung des § 476 BGB grundsätzlich auch beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen ( BGH , Urt . v. 14.09.2005 - VIII ZR 363/04, NJW 2005, 3490; OLG Köln, Urt . v. 11.11.2003 - 22 U 88/03, DAR 2004, 91; OLG Celle, Urt . v. 04.08.2004 - 7 U 30/04, NJW 2004, 3566; KG, Urt .
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18

    Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen

    Eine Unvereinbarkeit der Vermutung des § 477 Halbsatz 1 BGB mit der Art der Sache betrifft insbesondere leicht verderbliche Waren; sie kann aber auch bei gebrauchten Sachen (insbesondere Kraftfahrzeugen) wegen Alters oder Abnutzung eingreifen, wobei indes die Art des Mangels zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.11.2013, 22 U 88/03, NJW-RR 2004, 268; OLG Celle, Urteil vom 04.08.2004, 7 U 30/04, NJW 2004, 3566; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 477, Rn 10 mwN; Erman-Westermann/Grunewald, 14. Auflage 2014, § 476, Rn 7 mwN).
  • AG Offenbach, 27.09.2004 - 38 C 276/04

    Aktuelle Rechtsprechung - Sachmangel oder Verschleiß?

    Das OLG Köln ( Urt . v. 11.11.2003 - 22 U 88/03, NJW-RR 2004, 268) hat beispielsweise entschieden, dass der Dauerbruch einer Ventilfeder eines Zylinders bei einem zehneinhalb Jahre alten und 122.000 km gelaufenen Porsche keinen Verschleiß darstellt.
  • OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04

    Beweislast bei übermäßigem Verschleiß der Kaufsache

    Im Schrifttum wird diese Rechtsprechung des BGH insoweit kritisiert, als der BGH bei der Anwendung des § 476 BGB allein auf den zu Tage getretenen Endmangel (dort: Motordefekt) abgestellt hat, nicht aber darauf, dass dessen Ursache (dort: Lockerung des Zahnriemens) selbst schon einen Mangel darstellt (vgl. Lorenz, NJW 2004, 3020, 3021; Roth, ZIP 2004, 2025, 2026; Gsell, JuS 2005, 967, 971; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1305, S. 850 f., jew. m.w.N.; sowie den Fall OLG Köln - 22. ZS - NJW-RR 2004, 268).
  • LG Dortmund, 03.01.2007 - 22 O 85/06

    Verschleiß oder Mangel? - Der Käufer muss beweisen

    Ein Sachmangel im vorgenannten Sinne kann nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden, denn normaler Verschleiß, d. h. dem Alter und der Laufleistung entsprechender Verschleiß ist nicht als ein Sachmangel im Sinne des BGB zu qualifizieren (BGH NJW 2006, 434; OLG Köln NJW-RR 2004, 268).
  • LG Offenburg, 25.10.2013 - 3 O 180/12

    "Abgelesener Tachostand" als bloße Wissensmitteilung eines Kfz-Verkäufers

    v. 11.11.2003 - 22 U 88/03, ZGS 2004, 40; KG, Urt .
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4197
OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01 (https://dejure.org/2003,4197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2003 - 5 U 230/01 (https://dejure.org/2003,4197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 5 U 230/01 (https://dejure.org/2003,4197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 325 BGB, § 346 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB
    Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage für Finanzierungsleasingverträge mit einem gutgläubigem Leasinggeber bei betrügerischem Zusammenwirken von Lieferant und Leasingnehmer

  • Wolters Kluwer

    Refinanzierung von Leasingverträgen im Wege des Forderungskaufs (Forfaitierung); Haftung für den rechtlichen Bestand einer verkauften Forderung (Veritätshaftung); Betrügerisches Scheingeschäft des Leasingnehmers im Zusammenwirken mit dem Lieferanten; Wegfall der ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 437 a. F.
    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage für Leasingvertrag bei fehlendem oder nur scheinbarem Leasinggut-Kaufvertrag ("FlowTex")

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Scheingeschäft; Veritätshaftung in Forfaitierungsvereinbarung; Abhängigkeit des rechtlichen Schicksals eines Leasingvertrages vom Kaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1850
  • DB 2003, 2120
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83

    Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Die Rechtsfigur der Geschäftsgrundlage hat im Leasingrecht zwar eine praktisch bedeutsame Ausformung erfahren, wie sie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommt, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags von Anfang an wegfällt, wem der Kaufvertrag bei leasingtypischer Freizeichnung von Gewährleistungsrechten unter gleichzeitiger Abtretung an den Leasingnehmer durch Wandlung beendet wird (BGH NJW 1977, 848, 850; NJW 1982, 105, 107; NJW 1985, 129, 130; NJW 1985, 796, 797; NJW 1985, 1535; NJW 1985, 1547, 1548; NJW 1986, 1744; NJW 1990, 314, 315; NJW 1991, 1746, 1747; sämtlich VIII. Zivilsenat).

    In der Entscheidung BGH NJW 1985, 796, 797 ist ausgesprochen worden, bei der vollzogenen Wandlung fehle es von vornherein an der Geschäftsgrundlage für den Leasingvertrag, weil dessen Ziel - die Gebrauchsüberlassung einer mangelfreien, zu diesem Zweck erworbenen Sache - nicht erreicht werden könne.

  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Die Rechtsfigur der Geschäftsgrundlage hat im Leasingrecht zwar eine praktisch bedeutsame Ausformung erfahren, wie sie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommt, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags von Anfang an wegfällt, wem der Kaufvertrag bei leasingtypischer Freizeichnung von Gewährleistungsrechten unter gleichzeitiger Abtretung an den Leasingnehmer durch Wandlung beendet wird (BGH NJW 1977, 848, 850; NJW 1982, 105, 107; NJW 1985, 129, 130; NJW 1985, 796, 797; NJW 1985, 1535; NJW 1985, 1547, 1548; NJW 1986, 1744; NJW 1990, 314, 315; NJW 1991, 1746, 1747; sämtlich VIII. Zivilsenat).

    Zur Begründung ist in BGH NJW 1982, 105,107 ausgeführt worden, die Geschäftsgrundlage, auf die der Leasingvertrag nach den bei Vertragsabschluss zutage getretetenen Vorstellungen beider Parteien aufbaue, sei "der käufliche Erwerb einer gebrauchsfähigen Sache durch den Leasinggeber zum Zweck der Weitergabe an den Leasingnehmer".

  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77

    Schadensersatz wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft - Voraussetzungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Insbesondere kann ein geheimer Vorbehalt des Besitzmittlers F... nichts daran ändern, dass der Vertragsabschluss mit einem Dritten über die Begründung eines neuen Besitzmittlungsverhältnisses dessen Entstehung auch bewirkt (BGH NJW 1979, 2037, 2038).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93

    Nichtigkeit verbundener Geschäfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Ein solches Ergebnis ist weder über § 437 BGB (vgl. OLG Frankfurt - 21. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 762, 763) noch über § 326 BGB noch über die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts aus Sicherungsabrede und Forderungskauf (vgl. BGH NJW 1994, 2885) herzustellen, weil die Klägerin das Sicherungseigentum jedenfalls unangreifbar gutgläubig erworben hat, was ausreichte (vgl. MünchKommmBGB/Westermann, 3. Aufl. 1995, § 440 BGB Rn. 10; Staudinger/Köhler, 13. Berab. 1995, § 433 BGB Rn. 100).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1988 - 21 U 168/87

    Wirksamkeit einer Rückkaufverpflichtung im Lesaingsvertrag; Folgen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Ein solches Ergebnis ist weder über § 437 BGB (vgl. OLG Frankfurt - 21. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 762, 763) noch über § 326 BGB noch über die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts aus Sicherungsabrede und Forderungskauf (vgl. BGH NJW 1994, 2885) herzustellen, weil die Klägerin das Sicherungseigentum jedenfalls unangreifbar gutgläubig erworben hat, was ausreichte (vgl. MünchKommmBGB/Westermann, 3. Aufl. 1995, § 440 BGB Rn. 10; Staudinger/Köhler, 13. Berab. 1995, § 433 BGB Rn. 100).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96

    Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Die Leasingverträge sind in selbständigen Urkunden niedergelegt worden, sodass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie mit den Kaufverträgen zu einheitlichen Rechtsgeschäften im Sinne des § 139 BGB zusammengefasst worden sind, der Klägerin als derjenigen Partei obliegt, die die Gesamtnichtigkeit geltend macht (BGH NJW 1997, 3304, 3307).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Dabei würde der Grundsatz übersehen, dass die aus dem Gedanken von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitete Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. jetzt die Normierung in § 313 BGB n. F.) demjenigen keine Rechte verschafft, der durch eigenes, zudem schuldhaftes Verhalten die Änderung der Verhältnisse selbst herbeigeführt hat (BGH NJW 1995, 2028, 2031; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 242 BGB Rn. 127, ebenso 62. Aufl., § 313 BGB Rn. 17).
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Die Rechtsfigur der Geschäftsgrundlage hat im Leasingrecht zwar eine praktisch bedeutsame Ausformung erfahren, wie sie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommt, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags von Anfang an wegfällt, wem der Kaufvertrag bei leasingtypischer Freizeichnung von Gewährleistungsrechten unter gleichzeitiger Abtretung an den Leasingnehmer durch Wandlung beendet wird (BGH NJW 1977, 848, 850; NJW 1982, 105, 107; NJW 1985, 129, 130; NJW 1985, 796, 797; NJW 1985, 1535; NJW 1985, 1547, 1548; NJW 1986, 1744; NJW 1990, 314, 315; NJW 1991, 1746, 1747; sämtlich VIII. Zivilsenat).
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83

    Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Die Rechtsfigur der Geschäftsgrundlage hat im Leasingrecht zwar eine praktisch bedeutsame Ausformung erfahren, wie sie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommt, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags von Anfang an wegfällt, wem der Kaufvertrag bei leasingtypischer Freizeichnung von Gewährleistungsrechten unter gleichzeitiger Abtretung an den Leasingnehmer durch Wandlung beendet wird (BGH NJW 1977, 848, 850; NJW 1982, 105, 107; NJW 1985, 129, 130; NJW 1985, 796, 797; NJW 1985, 1535; NJW 1985, 1547, 1548; NJW 1986, 1744; NJW 1990, 314, 315; NJW 1991, 1746, 1747; sämtlich VIII. Zivilsenat).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 65/84

    Anwendbarkeit des § 11 Nr. 10a AGBG auf Finanzierungsleasingverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
    Die Rechtsfigur der Geschäftsgrundlage hat im Leasingrecht zwar eine praktisch bedeutsame Ausformung erfahren, wie sie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommt, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags von Anfang an wegfällt, wem der Kaufvertrag bei leasingtypischer Freizeichnung von Gewährleistungsrechten unter gleichzeitiger Abtretung an den Leasingnehmer durch Wandlung beendet wird (BGH NJW 1977, 848, 850; NJW 1982, 105, 107; NJW 1985, 129, 130; NJW 1985, 796, 797; NJW 1985, 1535; NJW 1985, 1547, 1548; NJW 1986, 1744; NJW 1990, 314, 315; NJW 1991, 1746, 1747; sämtlich VIII. Zivilsenat).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

  • OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95

    Zahlung von rückständigen Raten und Schadensersatz aus einem Leasingvertrag

  • LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00

    FlowTex

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

  • BGH, 15.05.1990 - VI ZR 162/89

    Nichtigkeit aufgrund von Sittenwidrigkeit von Vereingarungen wegen Förderung

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83

    Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in WM 2003, 1850 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 223/03

    Umfang der Veritätshaftung des Leasinggebers; Haftung des Leasinggebers für die

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in einer Parallelsache in WM 2003, 1850 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 220/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in einer Parallelsache in WM 2003, 1850 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 219/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in einer Parallelsache in WM 2003, 1850 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 222/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in einer Parallelsache in WM 2003, 1850 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 221/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in einer Parallelsache in WM 2003, 1850 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03 - 27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11506
OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03 - 27 (https://dejure.org/2003,11506)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2003 - 7 U 126/03 - 27 (https://dejure.org/2003,11506)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2003 - 7 U 126/03 - 27 (https://dejure.org/2003,11506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers beim Kaufvertrag; Verschweigen von offenbarungspflichtigen Tatsachen beim Grundstückskaufvertrag; Zulässigkeitkeit der Berufung nach neuem Recht bei Rüge unzutreffender Beweiswürdigung; Kenntnis des ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 463 a.F.; ; BGB § 476 a.F.

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines Hausgrundstückes wegen Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkäufer muss Feuchtigkeitsschäden ungefragt offenbaren!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03
    Eine solche Erklärung des Verkäufers stellt jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften dar (vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 333; Palandt-Putzo, BGB, 60. Aufl., § 459, Rdnr. 26, m.w.N.).

    Eine Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes, hier eines Vorsatzes des Verkäufers hinsichtlich des Mangels, ist nicht anerkannt (BGH, NJW-RR 1992, S. 333 ff).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Wann ist ein Grundstückskauf sittenwidrig?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03
    Kann nämlich der Grundstücksverkäufer ein arglistiges Verschweigen von Mängeln des Hauses durch den Verkäufer nicht nachweisen, und enthält der Kaufvertrag - wie hier - einen Gewährleistungsausschluss für Sachmängel, so stehen dem Grundstückskäufer Gewährleistungsansprüche nicht zu ( arg. § 476 BGB, vgl. BGH, NJW-RR 1990, S. 950).Dieser haftet dann nicht für Schäden, die ihm bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren (vgl. OLG Karlsruhe, DWW 1989, S. 109 ff).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03
    Anerkanntermaßen muss der Verkäufer Feuchtigkeitsschäden, die an dem Hausanwesen aufgetreten sind, ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1703;BGH, NJW-RR 1990, S. 78 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 39 ff, m.w.N.; Palandt-Heinrichs, aaO, § 13, Rdnr. 8, m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87

    Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03
    Anerkanntermaßen muss der Verkäufer Feuchtigkeitsschäden, die an dem Hausanwesen aufgetreten sind, ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1703;BGH, NJW-RR 1990, S. 78 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 39 ff, m.w.N.; Palandt-Heinrichs, aaO, § 13, Rdnr. 8, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96

    Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03
    Anerkanntermaßen muss der Verkäufer Feuchtigkeitsschäden, die an dem Hausanwesen aufgetreten sind, ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1703;BGH, NJW-RR 1990, S. 78 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 39 ff, m.w.N.; Palandt-Heinrichs, aaO, § 13, Rdnr. 8, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12

    Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der

    Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen Mangel in der Außenabdichtung zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen Verdacht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2003 - 7 U 126/03 -, juris, Absatz-Nr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 -, NJW-RR 2010, S. 989, 990).
  • LG Mönchengladbach, 09.02.2018 - 1 O 443/13

    Mindestwärmeschutz, Sachmangel, arglistiges Verschweigen,

    Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen solchen Befall mit Feuchtigkeit oder Schimmel zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten dieses Befalls rechnet, also einen Verdacht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2003 - 7 U 126/03 -, juris, Absatz-Nr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 -, NJW-RR 2010, S. 989, 990).
  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2004 - 7 U 519/03

    Abschluss eines Anzeigenvertrages mit einem Zeitschriftenverlag durch eine

    Erschöpft sich die Berufung, wie hier, in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 529, Rdnr. 3), die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich förmlich gebietet (Hartmann, NJW 2001, S. 2591; Urteil des erkennenden Senats vom 3.6.2003, Az. 7 U 579/02-119; Urteil des erkennenden Senats vom 9.9.2003, Az. 7 U 126/03-27, m.w.N. = OLGR 2004, S. 18 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - I-4 U 219/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4266
OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - I-4 U 219/02 (https://dejure.org/2003,4266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2003 - I-4 U 219/02 (https://dejure.org/2003,4266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - I-4 U 219/02 (https://dejure.org/2003,4266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3 S. 1; ; VVG § 39 Abs. 2; ; AHB § 8 Abs. 1 S. 4; ; AHB § 8 Abs. 1 S. 5; ; AHB § 11 S. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3 S. 1; VVG § 39 Abs. 2; AHB § 8 I S. 4; AHB § 8 I S. 5; AHB § 11 S. 2
    Begriff der gerichtlichen Geltendmachung der rückständigen Prämie i. S. d. § 8 I S. 5 AHB

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 996
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Dabei wird nicht verkannt, dass es sich bei § 12 Abs. 3 VVG um eine Ausschlussklausel handelt und Risikoausschlüsse normalerweise eng auszulegen sind (BGH VersR 1999, 748).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 12 U 161/01

    Versicherungsrecht, Versicherungsverhältnis, Kündigung zur Unzeit,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Ob der Versicherungsvertrag einer ordentlichen Kündigung zugänglich war, obwohl - ausweislich des Versicherungsscheins vom 29. Dezember 2000 - eine Befristung bis zum 1. Juli 2001 bestand, kann dahinstehen, weil selbst eine unberechtigte Kündigung des Versicherungsnehmers nach der Rechtsprechung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führt, wenn der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist (OLG Karlsruhe VersR 2002, 1497; OLG Koblenz VersR 1999, 875, 876; OLG Hamm VersR 1977, 999; Römer, a.a.O., § 8 Rn 18).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Derartige Bedingungen sind grundsätzlich so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH VersR 1993, 957 unter III 1 b und ständig; Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., vor § 1 Rn 16 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Dann ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bedingungen darunter auch nichts anderes verstanden wissen wollen (BGH VersR 1995, 951 unter 2 b; VersR 2000, 753; Römer, a.a.O., vor § 1 Rn 18).
  • OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00

    Lebensversicherung - Beschränkung der Empfangsvollmacht - Botenstellung - Zugang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Sofern man die Agentur aber nicht gleichwohl als Empfangsbotin der Klägerin mit der Folge betrachtet, dass die Kündigung ihr jedenfalls in dem Zeitpunkt als zugegangen anzusehen ist, in dem sie bei gewöhnlicher Weiterleitung bei ihr hätte eintreffen müssen (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 258), traf den Agenten jedenfalls die Pflicht, den Versicherungsnehmer über die bei einer Kündigung zu beachtenden Formalien zu belehren.
  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95

    Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Prämienzahlung für die gesamte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Der Gefahr, dass der Versicherer diesen Zustand durch Hinauszögern der Kündigung ausnutzt, um risikofrei weitere Vergütungsansprüche zu erwerben, kann indes sachgerecht durch die Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (BVerfG NJW 1999, 2959, 2960; Senat VersR 2002, 217; Römer, a.a.O., § 40 Rn 6 a.E.).
  • OLG Köln, 21.02.1991 - 5 U 95/90

    Gerichtliche Geltendmachung; Maßnahmen ; Rechtshängigkeit; Zustellung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Dass nach Einlegung des Widerspruchs das streitige Verfahren alsbald und spätestens binnen weiteren sechs Monaten eingeleitet wird, ist hingegen nicht erforderlich (OLG Köln, VersR 1992, 218; Senat VersR 1987, 1205; Römer, a.a.O., § 12 Rn 67; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 Rn 59).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00

    Versicherungsvertrag - Erstprämie - verspätete Weiterleitung durch Makler -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Der Gefahr, dass der Versicherer diesen Zustand durch Hinauszögern der Kündigung ausnutzt, um risikofrei weitere Vergütungsansprüche zu erwerben, kann indes sachgerecht durch die Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (BVerfG NJW 1999, 2959, 2960; Senat VersR 2002, 217; Römer, a.a.O., § 40 Rn 6 a.E.).
  • OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97

    Formularvertrag mit Wahlmöglichkeiten und AGBG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Ob der Versicherungsvertrag einer ordentlichen Kündigung zugänglich war, obwohl - ausweislich des Versicherungsscheins vom 29. Dezember 2000 - eine Befristung bis zum 1. Juli 2001 bestand, kann dahinstehen, weil selbst eine unberechtigte Kündigung des Versicherungsnehmers nach der Rechtsprechung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führt, wenn der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist (OLG Karlsruhe VersR 2002, 1497; OLG Koblenz VersR 1999, 875, 876; OLG Hamm VersR 1977, 999; Römer, a.a.O., § 8 Rn 18).
  • OLG Hamm, 29.06.1977 - 20 U 11/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
    Ob der Versicherungsvertrag einer ordentlichen Kündigung zugänglich war, obwohl - ausweislich des Versicherungsscheins vom 29. Dezember 2000 - eine Befristung bis zum 1. Juli 2001 bestand, kann dahinstehen, weil selbst eine unberechtigte Kündigung des Versicherungsnehmers nach der Rechtsprechung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führt, wenn der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist (OLG Karlsruhe VersR 2002, 1497; OLG Koblenz VersR 1999, 875, 876; OLG Hamm VersR 1977, 999; Römer, a.a.O., § 8 Rn 18).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1986 - 4 U 209/85

    Mahnbescheid; Ausschlußfrist; Widerspruchseinlegung; Versicherungsnehmer

  • BGH, 14.01.2015 - IV ZR 43/14

    Prämienanspruch der Krankheitskostenversicherung: Ausschluss des Einwandes einer

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum - insbesondere für die Zeit vor der Reform des Versicherungsvertragsrechts - die Auffassung vertreten wurde, der Versicherer dürfe sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung nicht berufen, sondern müsse sich so behandeln lassen, als habe der Versicherungsnehmer die Kündigungsvoraussetzungen schon zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt (OLG Düsseldorf VersR 2004, 996, 997; OLG Hamm VersR 1977, 999 f.; OLG Karlsruhe VersR 2002, 1497; LG Hannover VersR 1977, 351; HK-VVG/Muschner, 2. Aufl. § 11 Rn. 29; Ebnet, NJW 2006, 1697, 1698 f.; vgl. LSG Essen VersR 2001, 1228), ist das jedenfalls für Verletzungen der Hinweispflicht im Rahmen von § 205 Abs. 6 VVG unzutreffend.
  • OLG Hamm, 25.01.2008 - 20 U 89/07

    Lebensversicherung: Anzeige einer Abtretung an den Versicherer;

    Ihr Agent war zwar nicht Empfangsbevollmächtigter, er war aber nach der Rechtsprechung des Senats Empfangsbote (VersR 2001, 1499; ebenso Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 44 Rn. 47; Reiff, VersR 1998, 976 unter 2, bei Fn. 17; offen lassend OLG Düsseldorf, VersR 2004, 996 unter 3 c).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 49/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Nach verbreiteter, allerdings nicht einhelliger Auffassung führt auch die unberechtigte Kündigung des Versicherungsnehmers zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, wenn sie vom Versicherer nicht unverzüglich zurückgewiesen wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 12 U 161/01 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2003 - 4 U 219/02, I-4 U 219/02 -, juris, Rn. 17 m. w. N.; Römer/Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 2. Aufl. 2003, § 8 Rn. 18, 19; vgl. zum Meinungsstand ferner und jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl. 2010, § 11 Rn. 30, 31; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl. 2011, § 11 Rn. 33, 37; vgl. aber auch: BGH, Urteile vom 1. Juli 1987 - IVa ZR 63/86 - juris, Rn. 10 und 26. Oktober 1988 - IV a ZR 140/87 - juris, Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8950
OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01 (https://dejure.org/2003,8950)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 U 489/01 (https://dejure.org/2003,8950)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 U 489/01 (https://dejure.org/2003,8950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilbarkeit des Streitgegenstandes bei einem quantitativ abgrenzbaren und eindeutig individualisierbarem Teil des Streitgegenstandes ; Eventualaufrechnung hinsichtlich eines Teilbetrages der Gegenforderung und unbedingte Teil-Widerklage hinsichtlich des Restbetrages; ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 323; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 823; ; StGB § 266; ; GenG § 34; ; GenG § 39; ; ZPO § 301; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 540

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1039
  • NZG 2003, 232
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 8 U 138/97
    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
    Die hiergegen gerichteten Angriffe der Beklagten greifen letztlich nicht durch, da die vertretene Rechtsansicht weder in der Literatur noch in den in Bezug genommenen Entscheidungen (NJW 84, 2690 und OLG Hamm 8 U 138/97) einen Rückhalt findet.
  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
    So wird in der BGH-Entscheidung (NJW 1984, 2689) lediglich beiläufig festgestellt, dass auch bei einem vergleichsweisen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes dann, wenn dies einer fristlosen Beendigung im Grunde gleich kommt, die Generalversammlung das letzte Wort haben müsse.
  • OLG Oldenburg, 18.04.1991 - 1 U 174/90

    Genossenschaft, Vorstand, Vertragsbeendigung, Generalversammlung, Aufsichtsrat,

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
    Das Landgericht hat sich insoweit in der Begründung wesentlich an der Entscheidung des OLG Oldenburg (DB 92, 1179) orientiert, die hinsichtlich der streitgegenständlichen Problematik nach wie vor Aktualität genießt.
  • BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
    Insbesondere für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus vorsätzlicher Vertragsverletzung betont die Rechtsprechung aber, dass es insoweit auf die gesamten Umstände des Einzelfalles ankommt (NJW 1966, 1452; OLG Nürnberg WM 1972, 264).
  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
    Ein Teilurteil ist nach § 301 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn der Streitgegenstand teilbar, nur ein Teil entscheidungsreif und die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGH 20, 311).
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 43/88

    Erlaß eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
    Eine Teilbarkeit des Streitgegenstandes ist anzunehmen bei einem quantitativ abgrenzbaren und eindeutig individualisierbarem Teil des Streitgegenstandes (BGH, MDR 1989, 535), hinsichtlich einfacher Streitgenossen (BGH, NJW 1988, 2113) sowie bei Klage und Widerklage.
  • RG, 07.10.1933 - V 195/33

    Gibt es Ausnahmen von der Regel, daß vertragsmäßiger Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidung über die streitige Aufrechnungsforderung eine langwierige Beweisaufnahme erforderlich machen würde (RGZ 142, 143; Palandt/Heinrichs, BGB, § 387 Rn. 17).
  • KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05

    Eingetragene Genossenschaft: Vertretungsbefugnis eines Aufsichtsratsvorsitzenden

    Das Oberlandesgericht Oldenburg (DB 1992, 1179 m. Anm. Carspecken; BB 1994, 139 m. Anm. Becker) hat allerdings die Ansicht vertreten, dass bei einer einvernehmlichen Aufhebung eines Dienstvertrages im Gegensatz zu einer fristlosen Kündigung die Zustimmung der Vertreterversammlung (vgl. § 40 GenG) nicht erforderlich sei (s. auch Thür. OLG, ZIP 2003, 1039 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9918
OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02 (https://dejure.org/2003,9918)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.2003 - 11 W 2672/02 (https://dejure.org/2003,9918)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 11 W 2672/02 (https://dejure.org/2003,9918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde einer Klägerin gegen die Festsetzung einer Verhandlungsgebühr für den auf Seiten der Beklagten mitwirkenden Patentanwalt; Anwendung der Übergangsvorschrift in § 134 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1143
  • GRUR-RR 2003, 328 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 129 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher

    b) Zunächst einmal liegt es nahe, daß Gesetz beim Wort zu nehmen und es auf alle - auch laufenden - Verfahren anzuwenden (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003 - 2 Ni 24/00 (EU), BPatGE 47, 50 ff; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003 - 11 W 2672/02, MDR 2003, S. 1143; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002 - 3 W 2502/02, OLGR Nürnberg 2003, S. 78 f mit Anm. Hansens RVG-Report 2003, S. 16 f).

    Der Vorschlag, die §§ 134 BRAGO, 61 RVG, 71 GKG, 161 S. 2 KostO analog anzuwenden, begegnet insoweit Bedenken, als diese Vorschriften das Verhältnis der Partei zu ihrem Prozeßbevollmächtigten und zum Gericht betreffen (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O.; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.; Hansens, a.a.O.).

    cc) Der Senat ist allerdings in Abweichung der bisher ergangenen - die Patentanwaltsgebühren in voller Höhe zusprechenden - Entscheidungen der Ansicht, daß es für die Frage der Anwendbarkeit von § 143 Abs. 3 PatG in seiner neuen Fassung nicht auf den Zeitpunkt der verschiedenen Mitwirkungshandlungen des Patentanwalts (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O., OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O., OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.), sondern auf die Beendigung des Erkenntnisverfahrens und den Erlaß einer Kostengrundentscheidung ankommt.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05

    Erstattung von Patentanwaltskosten

    Die überwiegende Meinung geht zu Recht davon aus, die Patentanwaltskosten seien nach neuem Recht erstattungsfähig, wenn die Mitwirkungshandlung des Patentanwalts nach der Gesetzesänderung vorgenommen worden sei (zu § 143 Abs. 5 PatG: OLG Nürnberg GRUR-RR 2003, 31; OLG München MDR 2003, 1143; BPatGE 47, 50; zu § 140 Abs. 3 MarkenG: Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 140 Rdn. 40).
  • OLG München, 30.01.2004 - 29 W 665/04

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

    Die strittigen Patentanwaltskosten richten sich nach neuem Recht, weil die eine Gebühr auslösende Mitwirkungshandlung nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. Januar 2002 erfolgt ist (vgl. OLG München MDR 2003, 1143).
  • FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04

    (Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und

    Noch weiter geht das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 28. Februar 2003 (11 W 2672/02, in Juris gespeichert), das im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausführt, dass Fotokopiekosten, abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen, grundsätzlich nicht erstattungsfähig seien.
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