Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6535
OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 15a

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15
    Ohne eindeutige Regelung führt Rentenbezug nicht zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT 94 § 15a
    Auslegung einer Vertragsklausel zur Beendigung der Tagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzung für eine Vertragsbeendigung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 822
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH VersR 2001, 576) sind Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen konfrontierter durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und bei verständiger Würdigung die jeweils gewählte Wortfassung unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.
  • OLG Oldenburg, 13.10.1999 - 2 U 179/99

    Ende eines Versicherungsverhältnisses mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist § 15 a AVB wirksam, weil dem Kläger im Bedingungswerk das Recht auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eingeräumt worden ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 752; OLG Koblenz VersR 2000, 1008).
  • OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 700/99

    Rückzahlung des Krankentagegeldes; Beendigung der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist § 15 a AVB wirksam, weil dem Kläger im Bedingungswerk das Recht auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eingeräumt worden ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 752; OLG Koblenz VersR 2000, 1008).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2018 - 5 U 37/17

    Rückzahlung Krankentagegeld bei Bezug Berufsunfähigkeitsrente

    Die Bedingungen enthalten damit eine ausdrückliche Regelung, wonach der Rentenbezug als Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses vereinbart wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - IV ZR 67/96, VersR 1997, 481; OLG Oldenburg, VersR 2000, 752; OLG Köln, VersR 2005, 822; KG RuS 2017, 362) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird in den Bedingungen nur für den Fall des "Bezuges einer Rente aufgrund lediglich vermuteter Berufsunfähigkeit (z.B. § 2 Abs. 3 BUZ)" gemacht: dann endet das Versicherungsverhältnis nicht.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer

    Das genügt nicht, um eine bedingungsgemäß relevante Einschränkung der Erwerbsfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" anzunehmen (vgl. OLG Köln VersR 2005, 822).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    2.) Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe das Beifügen von Belegen nicht als Formerfordernis für ein ordnungsgemäßes Gesuch bezeichnet und deshalb deren Fehlen als unschädlich bezeichnet, wenn die Formularangaben ohnedies glaubhaft waren (Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 WF 186/85 - FamRZ 1986, 372); nicht glaubhafte Belastungen hat es dann außer Betracht gelassen und vermutbare Bezüge - Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld - geschätzt (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2003 - 16 WF 177/02 - juris und vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 - OLGR 2004, 188 = FamRZ 2004, 647 - Leitsatz).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.06.2011 - 8 O 10129/10

    Krankentagegeldversicherung: Rückgewähranspruch bei Versicherungsleistung trotz

    Der Bezug einer Rente führt in diesem Zusammenhang nur dann zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit, wenn dies in den Bedingungen ausdrücklich geregelt ist (BGH 30.6.2010 - IV ZR 163/09, VersR 2010, 1171; OLG Köln 22.12.2003 - 5 U 114/03, VersR 2005, 822).

    Die Klausel kann deshalb nur dann Bestand haben, wenn dem Versicherungsnehmer die Option offensteht, z.B. über eine Anwartschaftsversicherung, seine Ansprüche zu bewahren (BGH 22.1.1992 - IV ZR 59/91, VersR 1992, 477; BGH 27.2.2008 - IV ZR 219/06, VersR 2008, 628; OLG Köln 22.12.2003 - 5 U 114/03, VersR 2005, 822; OLG Karlsruhe 6.7.2006 - 12 U 89/06, VersR 2007, 51).

  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Aus der Tatsache, dass die Beklagte dem Kläger für den Fall des Bezugs einer Rente und der damit verbundenen Beendigung der Versicherungsfähigkeit bedingungsgemäß einen Anspruch auf eine Anwartschaftsversicherung einräumt, liegt noch keine (konkludente) Regelung über das Erlöschen der Leistungspflicht bei Rentenbezug vor (OLG Köln, VersR 2005, 822).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5764
OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03 (https://dejure.org/2003,5764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.09.2003 - 16 WF 43/03 (https://dejure.org/2003,5764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 (https://dejure.org/2003,5764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 117
    Unschädlichkeit des Fehlens der Unterschrift unter dem schriftlichen Prozesskostenhilfegesuch bei klarer Idendität des Erklärenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 647 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03
    Dann kann auch auf die Unterschrift verzichtet werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1985 - IV B 47/85 - FamRZ 1985, 1017, 1018).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    2.) Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe das Beifügen von Belegen nicht als Formerfordernis für ein ordnungsgemäßes Gesuch bezeichnet und deshalb deren Fehlen als unschädlich bezeichnet, wenn die Formularangaben ohnedies glaubhaft waren (Beschluss vom 15. Januar 1986 - 2 WF 186/85 - FamRZ 1986, 372); nicht glaubhafte Belastungen hat es dann außer Betracht gelassen und vermutbare Bezüge - Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld - geschätzt (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2003 - 16 WF 177/02 - juris und vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 - OLGR 2004, 188 = FamRZ 2004, 647 - Leitsatz).
  • OLG Bremen, 28.06.2007 - 1 W 22/07

    Pkw als geschütztes Vermögen, das nicht bei der Bewilligung von

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung der Obergerichte sind Personenkraftwagen im Rahmen eines PKH-Antrages grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen i.S. des § 115 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen (Kammergericht Berlin, MDR 2006, 946 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, MDR 2006, 1174; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 647; HansOLG Hamburg, FamRZ 1996, 42; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 346; OVG Münster, NJW 1997, 540; siehe z.B. auch Zöller-Philippi, Komm. zur ZPO, 26. Aufl. 2007, § 115 Rn. 56).
  • LSG Sachsen, 18.05.2015 - L 3 BK 15/13

    Bewilligungsreife; Entscheidungsreife; keine prozessuale oder materielle

    Denn die Vorlage von Belegen ist kein Formerfordernis des Prozesskostenhilfegesuchs, sondern dient allein der Glaubhaftmachung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. September 2003 - 16 WF 43/03 - JURIS-Dokument Rdnr. 7; vgl. auch Groß, a. a. O., Rdnr. 22; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a. a. O., Rdnr. 91 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07

    Unterschriftserfordernis bei Prozesskostenhilfegesuch

    Selbst wenn man der Auffassung folgen wollte, die nicht unbedingt eine persönliche Unterzeichnung für erforderlich hält, müsste zumindest feststehen, dass die Erklärung von der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei stammt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1986 - IVb ZB 47/85 -, NJW 1986, 62; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.2003 - 16 WF 43/03 -, juris; Beschl. v. 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -, FamRZ 1996, 805 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.09.2003 - 10 U 1026/02   

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https://dejure.org/2003,9602
OLG Koblenz, 12.09.2003 - 10 U 1026/02 (https://dejure.org/2003,9602)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.09.2003 - 10 U 1026/02 (https://dejure.org/2003,9602)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. September 2003 - 10 U 1026/02 (https://dejure.org/2003,9602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Ausschluss der Leistungspflicht bei absichtlicher Selbstverletzung; Fingierter Unfall; Würdigung einschlägiger Vorstrafen als Indiz für Selbstschädigungsabsicht; Missverhältnis zwischen Versicherungssumme und ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 3 Abs. 2 lit. c)

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 3 Abs. 2 lit. c
    Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei absichtlicher Herbeiführung einer Verletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2003 - 10 U 1026/02
    Bei Abwägung aller Indizien spricht im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades an Gewissheit, der letzten Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (§ 286 ZPO; BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 1993, 935; 2000, 953), alles dafür, dass der Kläger sich seine Verletzungen selbst zugefügt hat, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu erhalten.
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2003 - 10 U 1026/02
    Bei Abwägung aller Indizien spricht im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades an Gewissheit, der letzten Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (§ 286 ZPO; BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 1993, 935; 2000, 953), alles dafür, dass der Kläger sich seine Verletzungen selbst zugefügt hat, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu erhalten.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2003 - 10 U 1026/02
    Bei Abwägung aller Indizien spricht im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades an Gewissheit, der letzten Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (§ 286 ZPO; BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 1993, 935; 2000, 953), alles dafür, dass der Kläger sich seine Verletzungen selbst zugefügt hat, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu erhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03   

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https://dejure.org/2004,15320
OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03 (https://dejure.org/2004,15320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.02.2004 - 9 W 163/03 (https://dejure.org/2004,15320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 9 W 163/03 (https://dejure.org/2004,15320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Entstehung einer Verhandlungsgebühr im Berufungsverfahren; Gewährung einer angmessenen Vergütung für einen Anwalt für schriftsätzliche Vorarbeit

  • Judicialis

    BRAGO § 35; ; ZPO § 522

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 35; ZPO § 522
    Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03
    Unter diesem Umständen hat es mit der Erstattungsfähigkeit der vollen Prozessgebühr (Senatsbeschluss vom 13.03.2003, z.B. SchlHA 2003, 283 = MDR 2003, 717; BGH, NJW 2004, 73 f.) sein Bewenden.
  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03

    Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03
    Der Zweck des § 35 BRAGO, dem Anwalt eine angemessene Vergütung für solche schriftsätzliche Vorarbeit (einschließlich der Übernahme erhöhter Veranwortung mit intensivierter Prüfungspflicht, vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2003, z.B. SchlHA 2003, 148 = MDR 2003, 956 ) zu gewähren, die eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erfahrungsgemäß überhaupt erst ermöglich (vgl. z.B. Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 35 BRAGO Rn. 3 m.w.Nachw.), ist bei dem bis zum Zurückweisungsbeschluss erreichten Verfahrensstand keinesfalls tangiert.
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2004 - 9 W 163/03
    Unter diesem Umständen hat es mit der Erstattungsfähigkeit der vollen Prozessgebühr (Senatsbeschluss vom 13.03.2003, z.B. SchlHA 2003, 283 = MDR 2003, 717; BGH, NJW 2004, 73 f.) sein Bewenden.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22507
OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04 (https://dejure.org/2004,22507)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.03.2004 - 1 HEs 9/04 (https://dejure.org/2004,22507)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. März 2004 - 1 HEs 9/04 (https://dejure.org/2004,22507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Fortdauer einer Untersuchungshaft über 6 Monate; Durchführung einer Haftprüfung nach der Verurteilung wegen einer Vergewaltigung; Fehlen von familiären oder beruflichen Bindungen als Indiz für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2004, 664
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) fehlt für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (§ 121 Abs. 1 StPO) ein wichtiger Grund regelmäßig dann, wenn die zu einer Verzögerung des Verfahrens führende Einholung eines Sachverständigengutachtens dadurch hätte vermieden werden können, dass unmittelbar nach Bekanntwerden des Begutachtungserfordernisses ein entsprechender Gutachtensauftrag erteilt worden wäre (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 1993 - HEs 13/93 -, StV 1993, S. 376; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 2 BL 498/92 -, StV 1993, S. 205; ThürOLG, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 1 HEs 2/98 -, StV 1998, S. 560 ; ThürOLG, Beschluss vom 26. März 2004 - 1 HEs 9/04 -, StV 2004, S. 664 ; ThürOLG, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. September 2006 - 4420 BL-III-23/06, juris: stets ist auf eine zeitnahe Erstellung eines Gutachtens hinzuwirken; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 1997, § 121 Rn. 40; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, Rn. 879 und 885).
  • OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04

    Haftprüfung, besondere

    Letzteres gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass solche Fachkenntnisse erforderlich sind, über welche nur der beauftragte Sachverständige verfügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - Az.: 1 HEs 2/04 - und vom 26.03.2004 - Az.: 1 HEs 9/04 - ).
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