Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4228
OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03 (https://dejure.org/2003,4228)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2003 - 7 U 79/03 (https://dejure.org/2003,4228)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 7 U 79/03 (https://dejure.org/2003,4228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch eines Taxiunternehmers wegen Beschädigung des Pkw durch einen automatisch gesteuerten hydraulischen Poller; Begriff der "ordnungsbehördlichen Maßnahme"; Beurteilung der Rechtmäßigkeit bei menschlichem Verschulden oder technischem Versagen

  • Judicialis

    OBG NW § 19; ; OBG NW § 39 Abs. 1; ; OBG NW § 39 Abs. 1 Buchst. a); ; OBG NW § 39 Abs. 1 Buchst. b); ; OBG NW § 40 Abs. 4; ; BGB § ... 276; ; BGB § 278; ; BGB § 288 Abs. 1 (a.F.); ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OBG NW § 39; OBG NW § 40
    Betätigung von Polleranlage zur Straßenabsperrung als ordnungsbehördliche Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OBG NW §§ 39 40
    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden an einem PKW durch das Hochfahren von automatisch gesteuerten Pollern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 506
  • NZV 2004, 95
  • VersR 2004, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96

    Rechtsnatur des Hochfahrens und Absenkens einer beweglichen Polleranlage

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
    Entsprechend hat auch schon das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 1997, 1234) das Hochfahren und das Absenken solcher automatisch gesteuerter hydraulischer Poller als ordnungsbehördliche Maßnahmen nach § 39 Abs. 1 Buchst. b) OBG NW angesehen.
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85

    Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
    Der Senat qualifiziert in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. "feindlichen Grün" (BGH VersR 1987, 666) das Hochfahren des streitgegenständlichen Pollers als "ordnungsbehördliche Maßnahme" i.S.v. § 39 Abs. 1 Buchst. b) OBG NW, die im vorliegenden Fall auch rechtswidrig war und daher die Beklagte zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.
  • LG Bonn, 21.04.2004 - 1 O 67/03
    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), die erstinstanzlich durchgeführte Beweisaufnahme und die zwischen den Parteien gewechselten erst- und zweitinstanzlichen Schriftsätze nebst den dazu überreichten Anlagen sowie die Beiakten (1 O 171/00, 1 O 308/01 und 1 O 67/03, jeweils Landgericht Bonn), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch

    Steht die Haftung der Beklagten mithin aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG fest, so kann es im Ergebnis dahinstehen, ob der Anspruch - so das Landgericht - ergänzend auch aus §§ 68 ff. des Saarländischen Polizeigesetzes hergeleitet werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, VersR 2004, 474 und OLG Düsseldorf, VersR 1997, die das Hochfahren und Absenken von automatisch gesteuerten Pollern, die bestimmte Straßenbereiche absperren, als ordnungsbehördliche Maßnahmen gem. § 39 Abs. 1b OBG NW ansehen).
  • LG Bonn, 21.04.2004 - 1 O 67/03

    Versenkbarer Poller, rechtswidrige Maßnahme

    Bei einer automatisch gesteuerten Polleranlage hat die Behörde ähnlich einer Ampelanlage nach §§ 44, 45 StVO von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht, den Verkehr zu regeln (vgl. OLG Köln, Urt. v. 30.10.2003, Az. 7 U 79/03; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.1996, Az. 18 U 96/96 = VersR 1997, 1234).

    Sie muss mit der objektiven Rechtslage übereinstimmen und darf nicht sachlich falsch sein (vgl. zum Ganzen: OLG Köln, Urt. v. 30.10.2003, Az. 7 U 79/03; BGH, Urt. v. 18.12.1986, Az. III ZR 242/85 = BGHZ 99, 249 ff. - "feindliches Grün").

    Anders als in Unfällen mit weiteren Kfz (Fälle des "feindlichen Grün") stellt diese Situation für den Fahrzeugführer regelmäßig ein unabwendbares Ereignis dar (OLG Köln, Urt. v. 30.10.2003, Az. 7 U 79/03).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17

    Schadensersatzanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff: Fahrzeugschaden durch

    Demgemäß hat auch das OLG Köln (Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 79/03 - NZV 2004, 95) das Hochfahren und das Absenken automatisch gesteuerter hydraulischer Poller dem "feindlichen Grün" gleichgestellt.
  • OLG Naumburg, 27.10.2011 - 1 U 53/11

    Verkehrssicherungspflicht: Schadenersatzanspruch wegen eines auf einem Fehler

    Sie vertritt (unter Hinweis auf OLG Köln Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 79/03 - [z.B. OLGR 2004, 19]; hier: zitiert nach juris) den Standpunkt, dass in dem nicht vollständigen Absenken des rechten Teils der Polleranlage eine rechtswidrige Maßnahme i.S.v. § 69 Abs. 1 S. 2 SOG-LSA zu sehen sei, die eine Haftung der Beklagten in jedem Fall nach sich ziehen müsse.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 14/09

    Amtshaftung: Fehlerhaft erteilte Rechtsbehelfsbelehrung in einem Vorbescheid über

    Der Begriff der Maßnahme ist bewusst weit gefasst (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.05.2007, Az. 2 U 15/05, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 28; OLG Köln NZV 2004, 95 zum gleichlautenden § 39 Abs. 1 b NWOBG) und erfasst damit auch die fehlerhafte Formulierung eines Bescheides.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 31.10.2002 - 7 WF 3134/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4751
OLG Nürnberg, 31.10.2002 - 7 WF 3134/02 (https://dejure.org/2002,4751)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.10.2002 - 7 WF 3134/02 (https://dejure.org/2002,4751)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 7 WF 3134/02 (https://dejure.org/2002,4751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 646
  • MDR 2003, 410
  • FamRZ 2003, 1118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 19.04.2002 - 5 T 389/02
    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.10.2002 - 7 WF 3134/02
    Auch Greger vertritt in Zöller, a.a.O., § 269 Rdnr. 8 a, die Meinung, daß eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nur möglich sei, wenn - in der Regel durch Klagezustellung - ein Prozeßrechtsverhältnis entstanden sei (so auch Greger, NJW 2002, 3050, und LG Münster, NJW-RR 2002, 1221).

    Anders als möglicherweise das LG Münster in einer Entscheidung vom 19.04.2002 vgl. NJW-RR 2002, 1221) vermag der Senat - jedenfalls im vorliegenden Fall - auch keine Verpflichtung des Amtsgerichts zu bejahen, die Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO durch eine Zustellung der Klage zu ermöglichen.

  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 7 WF 940/99

    Rechtshängigkeit bei Verzicht auf Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.10.2002 - 7 WF 3134/02
    Nach der ganz überwiegenden Auffassung der Literatur und Rechtsprechung setzen auch nach der Änderung der ZPO zum 01.01.2002 eine wirksame Klagerücknahme im Sinne des § 269 Abs. 1 ZPO und damit auch die daran anknüpfende Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO voraus, daß die Klage, in der Regel durch Zustellung der Klageschrift (vgl. §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO), rechtshängig geworden und damit ein Prozeßrechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet worden ist (vgl. etwa Zöller/Greger, a.a.O., § 269 Rdnr. 8 - 8 d, Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 269 Rdnr. 4, Forste in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 3. Auflage, § 269 Rdnr. 6, Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 60. Auflage, § 269 Rdnr. 5, OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 36).
  • OLG München, 25.06.2009 - 7 W 1671/09

    Kosten nach Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Antragsrecht der anderen Partei

    Eine Klagerücknahme i.S.d. § 269 ZPO liegt nur dann vor, wenn die Klage durch die Zustellung bereits rechthängig geworden und ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet worden ist (vgl. z. B. OLG Nürnberg MDR 2003, 410; OLG Köln, NJW-RR 2003, 1571).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Parteifähigkeit bei Geltendmachung von

    An der beschriebenen Auslegung ändert sich nichts, wenn man berücksichtigt, dass die Gestellung dieser Bürgschaften einen Verstoß gegen das Verbot der Vermischung der Sicherheiten der MaBV darstellen dürfte (vgl. BGH NJW-RR 2003, 646), denn dieses Verbot richtet sich nicht an den Bürgen, sondern an den zur Gestellung der Bürgschaft Verpflichteten, hier also die Beklagte 1. Der Senat teilt insoweit die Begründung des Landgerichtes (Urt. S. 43) und nimmt hierauf ergänzend Bezug.
  • OLG Koblenz, 12.12.2003 - 5 W 761/03

    Kostenentscheidung bei Rücknahme einer nicht zugestellten Klage

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 23.06.2003 - 22 W 134/03

    Klagerücknahme: Erlass einer Kostenentscheidung bei nachträglicher Anordnung und

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine solche Kostenentscheidung nicht in Betracht kommt, wenn bei Eingang der Erklärung über die Klagerücknahme die Klage noch nicht zugestellt worden ist und eine Klagezustellung auch nicht mehr vorgenommen wird (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269, Rn. 8a, 8c; Kammergericht, Beschluss vom 20. Januar 2003 -23 W 241/02- = KG-Report 2003, 109; OLG Nürnberg, MDR 2003, 410: Eine nachträgliche Klagezustellung wurde durch den Kläger ausdrücklich abgelehnt; LG Bad Kreuznach, MDR 2003, 411; wohl auch in diesem Sinne, aber unklar, ob nachträgliche Anordnung und Durchführung der Klagezustellung ausreicht: Gehrlein, MDR 2003, 421).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 16 WF 138/05

    Kostenenscheidung bei Erledigung des Rechtsstreits vor Rechtshängigkeit:

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur setzt allerdings auch für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO die Zustellung der Klage voraus (vergl. OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1118 m.w.N. und Nachweise bei Gottwald in seiner Anmerkung hierzu sowie bei Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. § 269 Rn. 8a ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 UF 789/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3099
OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 UF 789/02 (https://dejure.org/2003,3099)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.01.2003 - 10 UF 789/02 (https://dejure.org/2003,3099)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 10 UF 789/02 (https://dejure.org/2003,3099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Zwingende Zurückverweisung nach § 629b Zivilprozesordnung (ZPO); Notarielle Vereinbarung über den Versorgungsausgleich ; Zusammenhang mit der Scheidung ; Fehlende Genehmigung vom Familiengericht ; Einverständnis mit den Parteien; Genehmigung des Ausschlusses des ...

  • Judicialis

    BGB § 1565; ; BGB § 1566 Abs. 1; ; ZPO § 629 b; ; ZPO § 630

  • rechtsportal.de

    BGB § 1565 § 1566 Abs. 1; ZPO § 629b § 630
    Versorgungsausgleich: Zurückverweisung gem. § 629 b ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinbarung zum Versorgungsausgleich - und die vergessene Genehmigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich nicht genehmigt - Zurückverweisung im Scheidungsprozess

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung sowie zur Zurückweisung nach Aufhebung eines Urteils, durch das der Scheidungsantrag abgewiesen wurde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 08.03.1993 - 16 WF 1259/93

    Einverständliche Scheidung; Scheidung; Regelung; Unterhalt; Kindesunterhalt;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 UF 789/02
    Um die Ehegatten vor einer übereilten einverständlichen Scheidung zu warnen, ordnet § 630 ZPO in Ergänzung hierzu an, dass sich die Parteien über die in § 630 Abs. 1 Nr. 2, 3 ZPO genannten Folgesachen einigen müssen, wenn ihnen die Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB zugute kommen soll (vgl. Kammergericht, FamRZ 1994, 514; OLG Zweibrücken, FamRZ 1983, 1132; Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 630 Rdnr.2).
  • BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79

    Schadensersatz auf Grund einer notariellen Amtspflichtverletzung - Kauf eines

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 UF 789/02
    Bereits die Dauer des Getrenntlebens wird als wesentliches Indiz für die Zerrüttung gewertet, dessen Beweiskraft mit zunehmender Trennungsdauer wächst (Senat, Urteil vom 11. Juli 2002 - 10 UF 297/02 -, Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1565 Rdnr. 27; BGH NJW 1981, 451).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.1983 - 18 UF 149/82
    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 UF 789/02
    Dies sei dann der Fall, wenn beide Parteien mit einer Entscheidung des Berufungsgerichts einverstanden seien und der Sachverhalt so vollständig geklärt sei, dass ihnen durch den Verlust einer Tatsacheninstanz kein Nachteil entstehen könne (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1988, 1528; OLG Karlsruhe, FamRZ 1984, 57; MünchKomm-Klauser, ZPO, 2. Aufl., § 629b Rdnr.8, 9; Stein-Jonas, aaO., § 629 Rdnr. 1; andere Auffassung: Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., § 629b Rdnr. 2; offen gelassen in Zöller-Philippi, aaO., § 629b Rn 1).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2006 - 6 UF 208/05

    Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen des Scheiterns der Ehe;

    Ohne Aufhebung und Zurückverweisung fehlt es an einer weiterhin beim Familiengericht zur Entscheidung anstehenden Folgesache im Sinne des § 629 Abs. 1 Satz 1 ZPO (wie hier Johannsen/Henrich/Sedemund/Treiber, Eherecht 4. Aufl. § 629 b ZPO Rdnr. 4; MünchKomm ZPO-Finger, 2.Aufl. § 629 b Rdnr. 8; HK-ZPO Kemper § 629 b Rdnr. 6; Weinreich/Bäumel aa0 § 629 b ZPO Rdnr. 2; für den Fall des Ehevertrages OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 1997, 1212, 1213; abweichend wohl OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 191, 192; OLG Dresden FamRZ 2003, 1193, 1194; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 629 b Rdnr.3; Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl. § 629 b Rdnr. 3; Baumbach/Albers, ZPO 64. Aufl. § 629 b Rdnr. 2).
  • OLG Naumburg, 30.06.2006 - 4 UF 13/06

    Zurückweisung der Berufung gegen den Antrag auf das die Ehescheidung abweisend

    Der Gegenstand des Berufungsverfahrens ist damit allein die Frage, ob die Ehe zu scheiden ist; mit Folgesachen ist das Berufungsgericht nicht befasst und kann daher auch dazu keine Feststellungen treffen oder das erstinstanzliche Gericht dadurch auch nicht binden (BGH, NJW 1997, 1007, 1008, OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1192, 1193, OLG Dresden, FamRZ 2003, 1193, 1194, OLG Hamm FamRz 1996, 1078).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 9 UF 90/08

    Ehescheidung: Aufhebung und Zurückverweisung bei Vorliegen der

    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist einzig die Frage, ob die Ehe zu scheiden ist; mit der Folgesache ist das Berufungsgericht nicht befasst und kann daher dazu auch keine Feststellungen treffen (vgl. BGH NJW 1997, 1007/1008; erkennender Senat, FamRZ 2003, 1192; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1193; OLG Naumburg FamRZ 2007, 298; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 996).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2020 - 8 UF 278/19

    Versorgungsausgleich als noch zur entscheidung anstehende Folgesache im Sinne von

    Dabei reicht für die Formulierung "zur Entscheidung anstehen" aus, dass über die Folgesache von Amts wegen nach § 142 Absatz 1 S. 1 FamFG zusammen mit dem Ausspruch der Scheidung zu entscheiden sein wird (OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2003 - 10 UF 789/02, FamRZ 2003, S. 1193 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.1980 - 16 UF 35/80, FamRZ 1981, S. 191 ; Weber in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK FamFG, 33. Edition, Stand 01.01.2020, § 146 FamFG Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13495
OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03 (https://dejure.org/2003,13495)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.2003 - 13 W 39/03 (https://dejure.org/2003,13495)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 13 W 39/03 (https://dejure.org/2003,13495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Hälfte des Gesamtwertes von zwei Grundstücken als Wert einer Auseinandersetzung von Grundstücksgemeinschaften; Reduzierung des Wertes eines Grundstücks um persönliche Schulden sichernde Belastungen

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GKG § 21; ; KV GKG Nr. 1653

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Auseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft durch Prozessvergleich - Streitwert, Vergleichswert und Vergleichsmehrwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03
    Es ist nahezu einhellige Auffassung, dass bei der Klage auf Auseinandersetzung einer Gemeinschaft der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers und damit nach dem Wert des von diesem begehrten Anteils zu bemessen ist, wobei es keinen Unterschied macht, ob es um die Auseinandersetzung einer Bruchteils- oder einer Gesamthandsgemeinschaft geht (vgl. nur BGH NJW 1975, 1415 und Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 300 ff).
  • OLG Koblenz, 02.03.1990 - 5 W 115/90

    Streitwert für eine Erbauseinandersetzungsklage bei Beendigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2003 - 13 W 39/03
    Dies gilt auch im Falle eines Vergleichs, selbst wenn, was hier nicht einmal der Fall ist, im Vergleich die Auflassung von Grundstücken erklärt wird (OLG Frankfurt, Kostenrechtsprechung ZPO, § 3 Nr. 445; OLG Koblenz JurBüro 1991, 103 und Schneider/Herget, a.a.O., Rn. 4625).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht