Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - VII-Verg 58/03   

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OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - VII-Verg 58/03 (https://dejure.org/2003,1248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2003 - VII-Verg 58/03 (https://dejure.org/2003,1248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - VII-Verg 58/03 (https://dejure.org/2003,1248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschluss einer Jugendhilfeeinrichtung

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Einrichtungen des Jugendaufbauwerks sind gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOL/A § 7 Nr. 6
    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft stehenden Jugendaufbauwerks an einer öffentlichen Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beteiligung gemeinnütziger Bildungsträger am öffentlichen Ausschreibungsverfahren? (RA Dr. Peter Hantel; Neue Justiz 5/2004, S. 201-202)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1203 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 379
  • VergabeR 2004, 457
  • VergabeR 2004, 462
  • ZfBR 2004, 414 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 713
  • ZfBR 2004, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Bund, 19.09.2003 - VK 1-77/03

    Maßnahme nach § 241 SGB III, ausbildungsbegleitende Hilfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. September 2003 (VK 1 - 77/03) aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03
    Soweit die Senatsentscheidung vom 22.11.1999 (Verg 2/99) in einem anderen Sinne verstanden werden könnte, etwa dahin, dass ungeachtet der Einordnung als öffentliche Einrichtung i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A bezogen auf das konkrete Vergabeverfahren für einen Bieterausschluss festgestellt werden müsse, dass sich die denkbaren Wettbewerbsvorteile, die der Verordnungsgeber im Auge hatte, tatsächlich realisieren würden, hält der Senat daran nicht fest.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - Verg 46/04

    Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

    Die insoweit an früheren gleichlautenden Entscheidungen des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58(03, VergabeR 2004, 379 = OLGR Düsseldorf 2004, 197) unter den Gesichtspunkten der Normsystematik, des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EuGH in der Literatur angebrachte Kritik lässt diese rechtlich gebotene Einordnung außer Betracht (so z.B. Hübner/Schliesky, VergabeR 2004, 380, 381 ff. - Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379 = OLGR Düsseldorf 2004, 197).

    a) Von einem Ausschluss betroffen sind nur öffentliche Einrichtungen, die rechtlich unselbständig in der Trägerschaft der öffentlichen Hand (des Staates oder der Kommunen) stehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198, und vom 14.7.2004, Az. VII - Verg 33/04, Beschlussabdruck S. 4, 5).

    b) Öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A sind dadurch gekennzeichnet, dass sie andere als erwerbswirtschaftliche Ziele, nämlich vorrangig sozialpolitische Belange verfolgen (vgl. Beschl. des Senats v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 - in Bezug auf das Jugendaufbauwerk eines Kreises).

    Als Anzeichen dafür (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 links = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198 rechts), dass solche Institutionen - sollten sie mit der zu missbilligenden Gefahr eines Verdrängungseffekts zu einem Wettbewerb zugelassen werden - oftmals günstigere Angebote unterbreiten können als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, hat der Senat insbesondere steuerliche Vergünstigungen und öffentliche Zuschüsse (jedwede Finanzierung und/oder Förderung), aber auch die Vorteile der Gewährsträgerschaft der öffentlichen Hand sowie einer hieraus resultierenden Kreditwürdigkeit angesehen, sofern solche Umstände - für sich allein oder in ihrer Gesamtheit betrachtet - geeignet sind, jenen Einrichtungen gegenüber privaten Unternehmen einen relevanten, d.h. nicht nur belanglosen, Vorsprung im Wettbewerb zu vermitteln (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 22.11.1999, Az. Verg 2/99 [unter I.A.2.bb)], und vom 23.12.2003, Az. Verg 58/03 = VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198; genauso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.5.2000, Az. 2 Verg 1/00 [unter B 6.c)]; Zdzieblo in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 7 Rn. 73).

    § 7 Nr. 6 VOL/A trifft im Interesse gleicher Ausgangsbedingungen für alle Bewerber (und damit im Interesse des Wettbewerbs) vielmehr eine abstrakte und obligatorisch zu beachtende Ausschlussregelung, deren Rechtsfolge allein daran anknüpft, ob es sich bei einem Bieter um eine in § 7 Nr. 6 VOL/A ausdrücklich genannte oder um eine ähnliche, vergleichbaren sozialpolitischen Zielen dienende Einrichtung handelt (vgl. den Senatsbeschl. v. 23.12.2003, Az. Verg 58/03, VergabeR 2004, 379, 380 = OLGR Düsseldorf 2004, 197, 198).

    Im Übrigen kann nicht davon gesprochen werden, der Senat habe die im Beschluss vom 23.12.2003 (Az. Verg 58/03) niedergelegte Rechtsauffassung durch seinen Beschluss vom 4.3.2004 (Az. Verg 8/04, VergabeR 2004, 511, 512) eingeschränkt oder aufgegeben.

  • VK Bund, 18.05.2004 - VK 3-50/04

    Beauftragung Dritter mit Teilaufgaben der Vermittlung von Arbeits- und

    Unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (Az.: VII Verg 58/03) sowie die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 06. Oktober 2003 (Az.: VK2-94/03) und der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. März 2004 (Az.: VK 1-7/04) führt die ASt aus, die Nichtzulassung der Beigeladenen zum Wettbewerb folge aus dem Normzweck der Vorschrift.

    Auch wenn man die Grundsätze der von der ASt herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (a.a.O.) zugrunde lege, sei die Beigeladene nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfasst.

    Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03; VK Bund, Beschlüsse vom 30. März 2004, Az.: VK 1-5/04 und vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, und vom 13.

    Dies ermöglicht ihr bei der dem § 7 Nr. 6 VOL/A zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, Az.: VII Verg 58/03) gegenüber den nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfassten Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile.

    Darüber hinaus ist die Nutzung von Ressourcen (z.B. Räumen), die für das Pflichtangebot vorgehalten werden, zumindest möglich; ob hiervon in einer die Kalkulation beeinflussenden Weise tatsächlich Gebrauch gemacht wird, ist unbeachtlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, a.a.O.; 1. Vergabekammer des Bundes; Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05

    Kommunalversicherung als Bieter?

    Der Senat hat dies bereits für eingetragene Vereine in mehreren Beschlüssen entschieden (vgl. Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, VergabeR 2004, 379 - Jugendhilfe; Beschl. v. 4.3.2004, Verg 8/04, VergabeR 2004, 511; Beschl. v. 14.7.2004, VII-Verg 33/04 sowie nochmals zusammenfassend: Beschl. v. 17.11.2004, VII-Verg 46/04; zuletzt: Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 68/04.
  • VK Bund, 07.07.2004 - VK 3-68/04

    Vergabe von Maßnahmen zur reha-spezifischen Berufsausbildung in einer

    Der ASt trug darin seine Ansicht vor, das Berufsbildungswerk des Beigeladenen dürfe nach den Grundsätzen des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 (Az.: VII Verg 58/03) nicht zum Wettbewerb zugelassen werden, da es sich um eine unselbstständige Einrichtung des beigeladenen Landschaftsverbandes ... und damit um eine "ähnliche Einrichtung" im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A handele.

    Sind derartige Vorteile gegeben, so besteht im Fall eines wirtschaftlichen Minus - anders als bei rein gewerblichen Unternehmen ohne entsprechende Vorteile - typischerweise nicht die Gefahr des Untergangs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Dezember 2003, AZ.: VII Verg 58/03, und vom 04. März 2004, Az.: VII Verg 8/04; VK Bund, Beschlüsse vom 17. März 2004, Az.: VK 1-7/04, vom 13. Mai 2004, Az.: VK 1-42/04 und vom 18. Mai 2004, Az.: VK 3-50/04; ferner: Zdzieblo, in: Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl. 2000, § 7 Rdn. 72).

    Dies ermöglicht ihm bei der dem § 7 Nr. 6 VOL/A zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, Az.: VII Verg 58/03) gegenüber den nicht von § 7 Nr. 6 VOL/A erfassten Unternehmen Kalkulations- und Wettbewerbsvorteile.

    Maßgebend ist allein die in den Vorschriften der § 4 VgV i.V.m. § 7 Nr. 6 VOL/A typisierte, abstrakte Verdrängungsgefahr (vgl. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2003, Az.: VII Verg 58/03).

  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    b) Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist es, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften können und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können (s. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, Prieß/Hausmann in Motzke/Pietzcker/Prieß VOB Teil A, 1. Auflage, § 8 Rn 136).

    Ein Abstellen auf die Erheblichkeit des Wettbewerbsvorteils als maßgebliches Kriterium für eine Nichtzulassung von Einrichtungen auf der Rechtsgrundlage des § 7 Nr. 6 VOL/A liegt nach Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.

    d) Dem steht auch nicht entgegen, dass das OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 23.12.2003 aaO) § 7 Nr. 6 VOL/A als obligatorische, abstrakt getroffene Ausschlussregelung ansieht.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Zur Vermeidung von Wiederholungen ist hierauf Bezug zu nehmen (vgl. Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, VergabeR 2004, 379; Beschl. v. 4.3.2004, Verg 8/04, VergabeR 2004, 511; Beschl. v. 14.7.2004, VII-Verg33/04 sowie nochmals zusammenfassend Beschl. v. 17.11.2004, VII-Verg 46/04).
  • VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    b) Normzweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist es, solche Unternehmen nicht zum Vergabewettbewerb zuzulassen, die aufgrund staatlicher Förderungen unabhängig von marktüblichen Kosten wirtschaften und dementsprechend gewerbliche Unternehmen im Preiswettbewerb verdrängen können (s. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2003, Verg 58/03, Prieß/Hausmann in Motzke/Pietzcker/Prieß VOB Teil A, 1. Auflage, § 8 Rn 136).

    Ansicht der Vergabekammer auch den neueren Beschlüssen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 4.3.2004 - Verg 8/04 und vom 23.12.2003 - Verg 58/03) zugrunde.

    e) Dem steht auch nicht entgegen, dass das OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 23.12.2003 aaO.) § 7 Nr. 6 VOL/A als obligatorische, abstrakt getroffene Ausschlussregelung ansieht.

  • VK Bund, 13.10.2005 - VK 1-125/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Als Vorteile, die solchen Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung vor privatrechtlich organisierten Unternehmen verschaffen können, hat das OLG Düsseldorf insbesondere steuerliche Vergünstigungen und Zuschüsse, aber auch die Vorteile der Gewährsträgerschaft der öffentlichen Hand genannt (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04 und Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03 =VergabeR 2004, 379, 380).

    Deshalb sind privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03 in VergabeR 2004, 379 - die Entscheidung betraf ein Jugendaufbauwerk, dessen Träger ein Landkreis ist).

    Zudem hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 23.12.2003 - Verg 58/03, mit der es einen Landkreis als Träger eines Jugendaufbauwerks vom Wettbewerb ausschloss, darauf hingewiesen, dass Einrichtungen der Jugendhilfe die Teilnahme am Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen möglich ist, wenn der Gesetzgeber Organisationsformen schafft, die mit Blick auf den (privaten) Bieterwettbewerb unbedenklich sind.

  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Sie nahm i.w. Bezug auf die Beschlüsse der 1. VK Bund vom 17.03.2004 (VK1 7/04) und des OLG Düsseldorf vom 23.12.2003 (Verg 58/03) und beanstandete, dass die Bg zu 1. als Einrichtung i.S.v. von § 7 Nr. 6 VOL/A vom Wettbewerb auszuschließen sei.

    Da sie deshalb günstigere Angebote vorlegen könnten, besteht die Gefahr einer Verdrängung privater Unternehmen bei der Vergabe im Preiswettbewerb (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003, Verg 58/03).

  • OLG Brandenburg, 19.10.2010 - Verg W 13/10

    Drittschützende Wirkung des Verbots nicht auskömmlicher Preise

    Aus diesem Grund billigt die Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht der Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bieterschützende Wirkung dann zu, wenn es für den Auftraggeber angesichts seiner aus § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A 2006 folgenden Verpflichtung, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu beschränken, geboten ist, das Angebot auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 65; OLG Celle, VergabeR 2004, 397; BayObLG, VergabeR 2004, 379; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392; OLGR Bremen, 2006, 638; offen gelassen: OLG München, VergabeR 2007, 536; Thüringer OLG, VergabeR 2009, 809; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 52/04

    Wann ist freihändige Vergabe zulässig?

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 1-78/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 28.02.2006 - VK 2-154/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Bund, 07.04.2004 - VK 1-15/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Bund, 19.07.2004 - VK 2-76/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-77/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 1-75/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Bund, 19.07.2004 - VK 2-79/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 16/06

    Kein Ausschluss einer Berufsbildungseinrichtung einer Kreishandwerkerschaft vom

  • OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12

    Und es gibt ihn doch: Den Drittbieterschutz bei Niedrigpreisangeboten!

  • VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04

    Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A

  • VK Bund, 30.03.2004 - VK 1-05/04

    Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37 a

  • VK Baden-Württemberg, 07.10.2005 - 1 VK 56/05

    Folge der fehlenden Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • VK Bund, 03.02.2004 - VK 1-01/04

    Maßnahmen nach § 48 SGB III zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen

  • VK Münster, 02.07.2004 - VK 13/04

    Unangemessen niedriger Angebotspreis

  • VK Bund, 06.06.2007 - VK 1-38/07

    Auftrags zur Erbringung der Leistung "Planung, Vorbereitung und Durchführung von

  • VK Bund, 20.08.2008 - VK 1-111/08

    Administration und Durchführung von Sprachprüfungen

  • VK Bund, 23.05.2006 - VK 1-28/06

    Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2006 des

  • VK Bund, 17.03.2004 - VK 1-07/04

    Konzeption und Durchführung von Beauftragungen mit der Vermittlung nach § 37a SGB

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5163
OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03 (https://dejure.org/2003,5163)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.11.2003 - 2 UF 95/03 (https://dejure.org/2003,5163)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. November 2003 - 2 UF 95/03 (https://dejure.org/2003,5163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zugewinnausgleich nach einer Ehescheidung; Zeitpunkt der Rechtshängigkeit eines Zugewinnausgleichs ; Anfechtung einer durch Verbundurteil entschiedenen Scheidungsfolgesache ; Aufrechnung einer Klageforderung

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 288; ; BGB § 247; ; BGB § 284; ; BGB § 1378 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 247 § 284 § 288 § 291 § 1378 Abs. 3
    Voraussetzungen des Zugewinnausgleichanspruchs; Rechtskraft des Scheidungsurteils; Voraussetzungen und Umfang von Prozesszinsen; Rechtsfolgen des Widerrufs einer Prozessaufrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 651
  • FamRZ 2004, 1032
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 62/84

    Ansatz einer Verbindlichkeit wegen Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Diese tritt im Fall der Anfechtung einer durch Verbundurteil entschiedenen Scheidungsfolgesache erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens in der Scheidungssache ein (vgl. BGH FamRZ 1986, 37, 40; OLG Köln FamRZ 1988, 174, 175; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1378 Rdnr. 9; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, § 1378 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 14.01.1987 - 26 UF 60/85

    Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs; Einwilligungserfordernis des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Diese tritt im Fall der Anfechtung einer durch Verbundurteil entschiedenen Scheidungsfolgesache erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens in der Scheidungssache ein (vgl. BGH FamRZ 1986, 37, 40; OLG Köln FamRZ 1988, 174, 175; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1378 Rdnr. 9; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, § 1378 Rdnr. 6).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86

    Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Ein solcher Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen kann auch - wie hier geschehen - nach dem rechtskräftigen Abschluss des die Hauptforderung betreffenden Verfahrens gesondert mit nachfolgender Klage geltend gemacht werden (vgl. BVerwG 58, 49, 51; BGH FamRZ 1987, 352).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Nach allgemeiner Auffassung kann zwar die Prozessaufrechnung als Prozesshandlung zurückgenommen werden mit der Folge, dass zwangsläufig die Aufrechnung auch materiell-rechtlich unwirksam wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156, 157; OLG Hamburg MDR 1973, 57; MüKo/Schlüter aaO § 387 Rdnr. 42).
  • OLG Hamburg, 12.10.1972 - 6 U 36/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Nach allgemeiner Auffassung kann zwar die Prozessaufrechnung als Prozesshandlung zurückgenommen werden mit der Folge, dass zwangsläufig die Aufrechnung auch materiell-rechtlich unwirksam wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156, 157; OLG Hamburg MDR 1973, 57; MüKo/Schlüter aaO § 387 Rdnr. 42).
  • OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05

    Tilgungsreihenfolge der Erklärung der Hilfsaufrechnung ohne Tilgungsbestimmung;

    In der in NJW-RR 2004, 651 abgedruckten Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist ebenfalls nur davon die Rede, nach "allgemeiner Auffassung" könne die Prozessaufrechnung als Prozesshandlung zurückgenommen werden mit der Folge, dass zwangsläufig die Aufrechnung auch materiell-rechtlich unwirksam wird (nicht: unwirksam ist).
  • AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01

    Bestimmung der Höhe der Zugewinnforderung i.R. der Zugewinnausgleichsberechnung

    Diese Forderung kann gegenüber dem Zugewinnausgleichsbetrag von 146 887, 52 EUR zur Aufrechnung gestellt werden, denn es steht dem weder ein im Gesetz verankerter noch aus der Systematik abzuleitender immanenter Aufrechnungsausschluss entgegen ( OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1032 f ).
  • OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 7 U 78/08

    Aufrechnung: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei einer Mehrheit von

    g) Über die im Rechtsstreit hilfsweise erklärte Aufrechnung ist nicht zu entscheiden, nachdem die Beklagte deren Zurücknahme erklärt hat (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156, 157; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651, 652; Zöller/Greger, a.a.O., § 145, Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4399
OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03 (https://dejure.org/2003,4399)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.2003 - 17 UF 142/03 (https://dejure.org/2003,4399)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 17 UF 142/03 (https://dejure.org/2003,4399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung für die Frau nach iranischem Recht bei Unterhaltsunwilligkeit bzw. -fähigkeit des Mannes; Ersatzweise Anwendung des deutschen Scheidungsrechts; Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Maßgeblichkeit des gemeinsamen Heimatrechts ...

  • Judicialis

    ZGB Art. 1129; ; BGB § 1565 ff.; ; EGBGB Art. 17 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ehescheidung nach iranischem Recht - Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung; Zuständigkeit des deutschen Gerichts; ersatzweise Anwendung deutschen Scheidungsrechts?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 27.11.1998 - 3 UF 9545/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03
    Dies gilt insbesondere auch für die gerichtliche Zuständigkeit eines weltlichen an Stelle eines religiösen Gerichts (vgl. etwa KG, IPRax 2000, 126).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00

    Regelung der elterlichen Sorge im Verbundverfahren - nachehelicher Unterhalt nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03
    Eine andere, hier aber im Rahmen der Ehescheidung nicht einschlägige Frage wäre dann weiter, ob die gänzliche Versagung des nachehelichen Unterhalts mit Blick auf den ordre public von der Ehefrau in der Bundesrepublik hingenommen werden muss (vgl. dazu - verneinend - OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 920).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03
    In diesem Fall rückt die Anwendung des gemeinsamen Heimatrechts der Eheleute zugunsten der für die Ehefrau hier verbürgten Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den Hintergrund und führt unter dem Gesichtspunkt des ordre public (Art. 6 EGBGB) zur Anwendung deutschen Scheidungsrechts, da der Mann nach iranischem Recht grundsätzlich immer die Verstoßung aussprechen kann und eine Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau durch Einräumung eines diesem Recht des Ehemannes angepassten eigenen Verstoßungsrechts für die Frau unangemessen erscheint (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 581; BayObLG 98, 109; so auch OLG Hamm, IPRax 1995, 176 und zustimmend Henrich, IPRax 1995, 167; vgl. zur Frage Privatscheidung/Verstoßung weiterhin Palandt-Heldrich, BGB, 64. Aufl., Art. 6 EGBGB, Rnr. 21 m.w.N. und zur Beachtlichkeit deutscher Grundrechte sowie zur Verfassungsmäßigkeit des deutschen IPR, BVerfGE 31, 58, 72; BGH, FamRZ 1993, 317 und zuletzt BGH, NJW 1996, 2097, insoweit allerdings für Art. 25 EGBGB).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2001 - 2 UF 80/00

    Ehescheidung libanesischer Staatsangehöriger islamisch-schiitischen Glaubens -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03
    In diesem Fall rückt die Anwendung des gemeinsamen Heimatrechts der Eheleute zugunsten der für die Ehefrau hier verbürgten Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den Hintergrund und führt unter dem Gesichtspunkt des ordre public (Art. 6 EGBGB) zur Anwendung deutschen Scheidungsrechts, da der Mann nach iranischem Recht grundsätzlich immer die Verstoßung aussprechen kann und eine Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau durch Einräumung eines diesem Recht des Ehemannes angepassten eigenen Verstoßungsrechts für die Frau unangemessen erscheint (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 581; BayObLG 98, 109; so auch OLG Hamm, IPRax 1995, 176 und zustimmend Henrich, IPRax 1995, 167; vgl. zur Frage Privatscheidung/Verstoßung weiterhin Palandt-Heldrich, BGB, 64. Aufl., Art. 6 EGBGB, Rnr. 21 m.w.N. und zur Beachtlichkeit deutscher Grundrechte sowie zur Verfassungsmäßigkeit des deutschen IPR, BVerfGE 31, 58, 72; BGH, FamRZ 1993, 317 und zuletzt BGH, NJW 1996, 2097, insoweit allerdings für Art. 25 EGBGB).
  • OLG Bremen, 21.05.1999 - 4 UF 5/99

    Annahme der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts und die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03
    Die Entscheidung des OLG Bremen (FamRZ 1999, 1520) gibt für die Besonderheit des vorliegenden Falles nichts entscheidendes her.
  • BGH, 16.02.1996 - V ZR 208/94

    Pflicht des Erben zur Weiterübertragung des Eigentums an einem Grundstück aus der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03
    In diesem Fall rückt die Anwendung des gemeinsamen Heimatrechts der Eheleute zugunsten der für die Ehefrau hier verbürgten Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den Hintergrund und führt unter dem Gesichtspunkt des ordre public (Art. 6 EGBGB) zur Anwendung deutschen Scheidungsrechts, da der Mann nach iranischem Recht grundsätzlich immer die Verstoßung aussprechen kann und eine Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau durch Einräumung eines diesem Recht des Ehemannes angepassten eigenen Verstoßungsrechts für die Frau unangemessen erscheint (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 581; BayObLG 98, 109; so auch OLG Hamm, IPRax 1995, 176 und zustimmend Henrich, IPRax 1995, 167; vgl. zur Frage Privatscheidung/Verstoßung weiterhin Palandt-Heldrich, BGB, 64. Aufl., Art. 6 EGBGB, Rnr. 21 m.w.N. und zur Beachtlichkeit deutscher Grundrechte sowie zur Verfassungsmäßigkeit des deutschen IPR, BVerfGE 31, 58, 72; BGH, FamRZ 1993, 317 und zuletzt BGH, NJW 1996, 2097, insoweit allerdings für Art. 25 EGBGB).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03
    In diesem Fall rückt die Anwendung des gemeinsamen Heimatrechts der Eheleute zugunsten der für die Ehefrau hier verbürgten Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den Hintergrund und führt unter dem Gesichtspunkt des ordre public (Art. 6 EGBGB) zur Anwendung deutschen Scheidungsrechts, da der Mann nach iranischem Recht grundsätzlich immer die Verstoßung aussprechen kann und eine Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau durch Einräumung eines diesem Recht des Ehemannes angepassten eigenen Verstoßungsrechts für die Frau unangemessen erscheint (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 581; BayObLG 98, 109; so auch OLG Hamm, IPRax 1995, 176 und zustimmend Henrich, IPRax 1995, 167; vgl. zur Frage Privatscheidung/Verstoßung weiterhin Palandt-Heldrich, BGB, 64. Aufl., Art. 6 EGBGB, Rnr. 21 m.w.N. und zur Beachtlichkeit deutscher Grundrechte sowie zur Verfassungsmäßigkeit des deutschen IPR, BVerfGE 31, 58, 72; BGH, FamRZ 1993, 317 und zuletzt BGH, NJW 1996, 2097, insoweit allerdings für Art. 25 EGBGB).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01

    Anwendung religiösen Rechts durch deutsche Gerichte; Scheidung einer Ehe

    Der Senat hält es für nicht ausgeschlossen, daß diese Vorstellung, die in der Rechtsprechung deutscher Gerichte zum iranischen Scheidungsrecht gelegentlich anzutreffen ist (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2004, 25, 26), lediglich auf die möglicherweise fragwürdige Übersetzung des Art. 1130 Satz 2 iran.
  • OLG Koblenz, 26.11.2008 - 9 UF 653/06

    Scheidung iranischer Staatsangehöriger: Ehescheidung und Sorgerechtsentscheidung

    Ein Verstoß gegen den ordre public liegt nämlich im Ergebnis jedenfalls nicht vor, wenn die Ehe auch unter Anwendung deutschen Sachrechts zu scheiden wäre (BGH, FamRZ 2004, 1952 ff; OLG Stuttgart, NJOZ 2005, 1590 ff).
  • OLG Hamm, 11.10.2010 - 6 UF 59/10

    Anwendung marokkanischen Scheidungsrechts

    Die gebotene Einzelfallprüfung ergibt demnach, dass nach Art. 6 EGBGB deutsches materielles Scheidungsrecht anzuwenden ist (vgl. auch zu vergleichbaren Fallgestaltungen OLG Stuttgart in FamRZ 2004, 25 ff, OLG Rostock in NJOZ 2006, 3153 ff sowie - ebenfalls zum marokkanischen Recht - OLG Hamm, 2. Familiensenat, in FamRZ 2010, 1563 ff, wo allerdings das marokkanische Gesetzbuch des Personen- und Erbrechts in der Fassung vom 10.09.1993 angewandt wurde).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11255
OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03 (https://dejure.org/2003,11255)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.08.2003 - 1 U 627/03 (https://dejure.org/2003,11255)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. August 2003 - 1 U 627/03 (https://dejure.org/2003,11255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist; Bedeutung der Einlegung des Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht für die Fristversäumung; Zuständiges Gericht bei einer Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile mit Auslandsbezug; ...

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    So hat das Verfassungsgericht angenommen, dass das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen ist, verpflichtet ist, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BVerfGE 93, 99 f.).

    Begründet wird dies damit, dass in den Fällen der "Vorbefassung" die Weiterleitung von Rechtsmittelschriftsätzen an das zuständige Gericht für das Gericht keine ins Gewicht fallende Belastung darstelle, da ihm die Zuständigkeit für das Rechtsmittel " gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist" ( BVerfGE 93, 99 unter C II 2 b ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur an dem Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BVerfG NJW 1995, 3173); danach muss insbesondere dem rechtskundigen Verfahrensbeteiligten und seinem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden.

    Die Justiz muss im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden (BverfGE 93, 99 f.).

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Entgegen der Meinung des Klägers lässt sich der Entscheidung des BGH in NJW 2002, 2473 nichts Gegenteiliges entnehmen.

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Beschluss vom 29.5.2002 - V ZB 11/02 - allgemein die von ihm auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Erkenntnisse ergangene eigene Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung bei verspäteter Weiterleitung von Schriftsätzen durch ein unzuständiges Gericht erneuert.

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    In diesem Sinne wird vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten ( vgl. jüngst OLG Köln, NJW-RR 2003, 864; OLG Düsseldorf, OLGReport 2003, 91) auch die Rechtsprechung des BVerfG verstanden ( ausdrücklich aber offengelassen nunmehr in BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 29.11.1999 - NotZ 10/99

    Beschwerdeeinlegung beim Bundesgerichtshof - § 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs.

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Der Bundesgerichtshof hat zu einer vergleichbaren Fallgestaltung ( Beschluss vom 29.11.1999 , NotZ 10/99, = ZNotP 2000, 119 )wörtlich ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02

    Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    In diesem Sinne wird vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten ( vgl. jüngst OLG Köln, NJW-RR 2003, 864; OLG Düsseldorf, OLGReport 2003, 91) auch die Rechtsprechung des BVerfG verstanden ( ausdrücklich aber offengelassen nunmehr in BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02

    Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    In diesem Sinne wird vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten ( vgl. jüngst OLG Köln, NJW-RR 2003, 864; OLG Düsseldorf, OLGReport 2003, 91) auch die Rechtsprechung des BVerfG verstanden ( ausdrücklich aber offengelassen nunmehr in BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZB 50/97

    Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (z.B. BGH NJW 1998, 908; NJW 1998, 2291; NJW-RR 2000, 1730).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (z.B. BGH NJW 1998, 908; NJW 1998, 2291; NJW-RR 2000, 1730).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZB 3/00

    Sorgfaltspflichten des einen Rechtsmittelauftrag erteilenden Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Die Rechtsmittelfrist kann nämlich nur durch die Rechtsmitteleinlegung bei dem jeweils hierfür gesetzlich als zuständig bestimmten Gericht eingehalten werden ( BGH, BRAK-Mitt. 2000, 287 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist,

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (z.B. BGH NJW 1998, 908; NJW 1998, 2291; NJW-RR 2000, 1730).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 93/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29433
OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 93/03 (https://dejure.org/2003,29433)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 14 U 93/03 (https://dejure.org/2003,29433)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 14 U 93/03 (https://dejure.org/2003,29433)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 148 § 631; ZPO § 531 Abs. 2
    Anwendung der Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens im Verhältnis von Bauunternehmer und finanzierender Bank

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