Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03   

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OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03 (https://dejure.org/2004,2010)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2004 - 9 U 220/03 (https://dejure.org/2004,2010)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - 9 U 220/03 (https://dejure.org/2004,2010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Umfang der Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte; Anscheinsbeweis und Beweislast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei Glatteisunfällen; Umfang der Streupflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei Glatteisunfällen; Umfang der Streupflicht

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Nachweis des Glättezustands im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen als notwendige und ausreichende Voraussetzung für einen Glatteisunfall; Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast des Verletzten ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Kausalität zwischen Glatteisunfall und Nichtbeachtung der Streupflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streupflicht bei Glatteis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3436 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1251
  • NZM 2004, 839
  • NZV 2004, 643
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 15.10.1981 - 27 U 73/81
    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Umfang der Streupflicht muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen (BGH VersR 1974, 901, 911 l. Sp.; ähnlich OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Die Streupflicht entfällt also, wenn dem grundsätzlich Pflichtigen unter den gegebenen extremen Wetterbedingungen ein Streuen aussichtslos erscheiden darf (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht so weit, dass dem Teilnehmer am Verkehr jede eigene Überlegung und Beobachtung abgenommen werden müsste (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Ein allgemeiner Hinweis war deshalb nicht geboten, denn der Verkehrssicherungspflichtige muss lediglich vor solchen Gefahren warnen, die für den Benutzer nicht erkennbar sind und mit denen er auch nicht zu rechnen braucht (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 6 U 152/97

    Grundstücksrecht; Streupflicht am Geldautomaten

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Letzteres gehört zu der den Streupflichtigen entlastenden Zumutbarkeitsprüfung (vgl. auch OLG Hamm DAR 1998, 142).

    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).

    Sofern nämlich die die Glätte verursachenden Niederschläge enden, ist dem Streupflichtigen eine angemessene Beobachtungs und Vorbereitungszeit zuzubilligen, sodass es noch hinnehmbar sein kann, wenn der Streupflichtige erst nach Ablauf von etwa einer Stunde erneut streut (OLG Brandenburg MDR 2000, 259; zu einer solchen Wartefrist auch OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 r. Sp.).

  • OLG Brandenburg, 28.09.1999 - 2 U 11/99
    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Die nur im Rahmen des Zumutbaren bestehende Pflicht, bei Schnee und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen (s. dazu BGH VersR 1970, 1130, 1131; OLG Brandenburg MDR 2000, 159), entfällt nämlich, wenn es zwecklos ist, den Bürgersteig zu streuen, da sich Glätte alsbald wieder neu bilden würde.

    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).

  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn den Sicherungspflichtigen aufgrund besonderer Umstände eine erhöhte Aufmerksamkeit und die Pflicht zu besonderer Vorsorge treffen (BGH VersR 1985, 90 f. zur Pflichtigkeit des Gastwirts im Hinblick auf seine - möglicherweise alkoholisierten - Gäste).

  • OLG Hamm, 04.11.1988 - 9 U 55/88

    Streupflicht der Gemeinde

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Zu Unrecht bezieht sich der Kläger dazu auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1989, S. 611 f.), das wegen der eingeschränkten auftauenden Wirkung von Steinsalz (Natriumchlorid) eine Gemeinde für verpflichtet gehalten hatte, dem gestreuten Split entweder Magnesiumchlorid oder Kalziumchlorid beizumischen.
  • BGH, 30.04.1974 - III ZR 166/72

    Glatteis - Vorbeugendes Streuen - Vorsorgemaßnahmen

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 51/69

    Umfang und Beginn der Streupflicht bei Glatteis

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Die nur im Rahmen des Zumutbaren bestehende Pflicht, bei Schnee und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen (s. dazu BGH VersR 1970, 1130, 1131; OLG Brandenburg MDR 2000, 159), entfällt nämlich, wenn es zwecklos ist, den Bürgersteig zu streuen, da sich Glätte alsbald wieder neu bilden würde.
  • OLG Celle, 02.02.2000 - 9 U 121/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht; Beweislast des

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Denn bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 1984, 432, 433 = VersR 1984, 40, 41; vgl. auch das Senatsurteil vom 2. Februar 2000 - 9 U 121/99 ).
  • BGH, 19.03.1974 - VI ZR 216/72

    Umfang des Schadensersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Umfang der Streupflicht muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen (BGH VersR 1974, 901, 911 l. Sp.; ähnlich OLG Hamm VersR 1982, 1081).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95

    Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03
    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (vgl. BGH VersR 1974, 910, 911, auch zur Unterscheidung zwischen bloßer Eisglätte einerseits und sich erneuerndem Glatteis oder anhaltendem Schneefall andererseits; BGH VersR 1985, 90; BGH VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1997, 68; OLG Hamm DAR 1998, 142, 143 l. Sp. m. w. N.; OLG Brandenburg MDR 2000, 159; LG Bonn VersR 1980, 365; s. auch Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rdn. 152).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

  • OLG Frankfurt, 23.09.1982 - 1 U 12/81

    Gefrierender Regen; Straßenbenutzer; Beachtung besonderer Sorgfalt; Streipflicht;

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

  • LG Bonn, 30.05.1978 - 1 O 351/77

    Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung;

  • BGH, 27.04.1987 - III ZR 123/86

    Verkehrssicherungspflicht - Streupflicht - Stadt - Glätte - Ampel

  • OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14

    "Eingeschränkte" Verkehrssicherungspflichten beim winterlichen Betrieb eines

    Schließlich geht die Verkehrssicherungspflicht nicht so weit, dass dem Teilnehmer am Verkehr jede eigene Überlegung und Beobachtung abgenommen werden müsste (OLG Celle, NZM 2004, 839, 840; OLG Hamm, VersR 1982, 1081); warnen muss der Verkehrssicherungspflichtige lediglich vor solchen Gefahren, die für den Benutzer nicht erkennbar sind und mit denen er auch nicht zu rechnen braucht (OLG Hamm, VersR 1982, 1081).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 219/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    In diesem Fall betrifft die Frage, ob der Streupflichtige auf die Glätte rechtzeitig reagiert hat, noch das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die das Streuen unzumutbar machte, so daß auch dafür der Beklagte nach den Grundsätzen der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung beweispflichtig ist (vgl. auch OLG Celle NZV 2004, 643, 644 und NZV 2001, 78).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Regelmäßig kann auch angenommen werden, dass das Ortsstatut die im Rahmen der deliktischen Verantwortlichkeit maßgebliche Erwartung des Verkehrs angemessen berücksichtigt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2004, 1251 f., juris Tz. 3 m.w.N.).
  • LG München II, 28.12.2018 - 13 O 4859/16

    Ausnahme von der Streupflicht bei Dauerschneefall

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Streupflichtige keine Streuung durchführen muss, wenn dies aufgrund der Wetterbedingungen sinnlos ist, das gilt insbesondere auch bei Dauerschneefall (siehe BGH, Urteil vom 30.04.1974, III ZR 166/72, juris Rn 17; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, 9 U 220/03, juris Rn 6, auch mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Streupflicht besteht nur im Rahmen des Zumutbaren (siehe BGH, Urteil vom 30.04.1074, aaO; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, aaO).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2005 - 1 U 209/04

    Amtshaftung für Glatteisunfall eines Fußgängers: Anscheinsbeweis für eine

    Aus der den Senat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bindenden Feststellung des Landgerichts, die Klägerin sei am fraglichen Morgen zur Zeit des Schulbeginns auf dem eisglatten Zebrastreifen vor der Grundschule gestürzt, folgt ein Anscheinsbeweis für eine Streupflichtverletzung der Beklagten und für die Unfallursächlichkeit dieser Pflichtverletzung (vgl. BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Streupflicht 7; BGH, Beschluss vom 17.9.1987 - III ZR 138/86, dokumentiert in BGH-DAT Zivil; NJW 1984, 432 ff. [unter II 3 b) bb) der Entscheidungsgründe]; VersR 1962, 449, 450; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; NZV 2001, 78 f. [juris-Rn. 7 f.]; OLG Dresden OLGR 2000, 443; OLG Hamm OLGR 2001, 313 ff. [juris-Rn. 18]; OLG Köln NJW-RR 1996, 655 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1980, 50 f.).
  • OLG Bremen, 28.09.2005 - 1 U 49/05

    Amtliche Auskunft kann einen Sachverständigenbeweis ersetzen

    Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden oder abtauenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahr führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt (Nachweise: Senatsurteil, ebenda, Seite 4 = Bl. 105 d.A. sowie OLG Celle, NJW-RR 2004, 1251 f).

    Diese Aussagen sind klar, verständlich und nachvollziehbar, wie sich im Übrigen auch aus der entsprechenden Einschätzung in dem Urteil des OLG Celle (NJW-RR 2004, 1251, 1252 rechte Spalte) ergibt.

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 171/06

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem

    Dabei hat der Verletzte das Vorliegen einer die Streupflicht begründenden Wetter- und Straßenlage zu beweisen, während der Streupflichtige für das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die ihm das Streuen unzumutbar macht, beweispflichtig ist (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; Palandt/ Sprau, BGB, 66. Aufl., § 823 Rn. 230).
  • OLG Naumburg, 18.07.2013 - 1 U 151/12

    Schadensersatzprozess nach Fußgängerunfall bei Eisglätte: Darlegungs- und

    Soweit die Berufung (BB S. 6) der Ansicht ist, die Feststellung, ob eine solche Ausnahmesituation bestehe, unterliege quasi einer subjektiven Bewertung durch den Streupflichtigen, vermag sich der Senat - auch unter Berücksichtigung der mündlichen Ausführungen des Prozessbevollmächtigten im Termin und der von der Berufung zitierten Entscheidungen (OLG Hamm Urteil vom 15.10.1981 - 27 U 73/81 - [z.B. VersR 1982, 1081]; OLG Celle Urteil vom 27.2.2004 - 9 U 220/03 - [NZV 2004, 643]; jeweils zitiert nach juris) - dem nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11

    Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen

    79 Da der Umfang der Streupflicht in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen muss und die Pflicht, bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen, nur im Rahmen des Zumutbaren besteht, muss der Streupflichtige nicht tätig werden, wenn das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren droht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, 9 U 220/03, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OLG Köln, 12.01.2012 - 19 U 141/11

    Anforderungen an den Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des

    Schließlich aber gilt Vorstehendes nur hinsichtlich der primären Streupflicht, demnach hier ggf. für die Streupflichtverletzung einer der Mieter des Hauses (vgl. insoweit OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; OLG Frankfurt a.M., KommJur 2005, 399; BGH NJW 1984, 432 ff.; BGH BeckRS 1991, 31064359; hinsichtlich des Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit von allgemeinen Gefahrenquellen im Zuständigkeitsbereich des primär Verantwortlichen für Stürzende BGH BeckRS 1987, 31065761), nicht jedoch für die Überwachungs- und Kontrollpflichten der Beklagten.
  • OLG Jena, 21.01.2009 - 4 U 341/08

    Zur Räum- und Streupflicht innerörtlicher Straßen bei starkem Schneefall

  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07

    Verkehrssicherungspflicht: Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung im Rahmen der

  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 220/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

  • LG Landau/Pfalz, 18.02.2013 - 4 O 237/12
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11006
OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels; Bestimmtheitsanforderungen für die Formulierung eines Unterlassungsantrages; Auslegung der Formulierung "markenrechtlicher Schutz" im Sinne von Markenrechten und Markenlizenzrechten für ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; UWG Vor § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung / Unterlassungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH ist zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehen (BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

    Hierdurch soll der Hersteller in die Lage versetzt werden nachzuprüfen, ob die vom EuGH im übrigen aufgestellten Voraussetzungen einer Erschöpfung vorliegen oder nicht (BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Zweck eines Unterlassungsvertrages ist es nämlich regelmäßig, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtung auszuräumen und damit die Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (BGH GRUR 1997, 931, 932 -).

    Maßgeblich für die Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH NJW 1998, 1144, 1145 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Dabei kommt der Auslegung des Klageantrags anhand der konkreten Verletzungshandlung und der Klagebegründung im Übrigen große Bedeutung zu (BGH GRUR 2002, 177, 178 f. - Jubiläumsschnäppchen; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vor § 13 Rnrn. 279, 281; Teplitzky, 8. Aufl. 2002, Kap 51 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 24.10.2002 - 3 U 30/02

    Markenrechtsverletzung ; Parallelimport eines Arzneimittels mit markenrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Der Senat hat im Hinblick auf die Formulierung "markenrechtlicher Schutz" bereits in einer anderen Entscheidung ausgeführt, dass damit Markenrechte und auch ausschließliche Markenlizenzrechte der Klägerin für deutsche Marken gemeint sind, deren Inhaber die Klägerin oder ein Konzernunternehmen der Klägerin ist (Urteil vom 24. Oktober 2002 - 3 U 30/02 = MD 03, 184).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Maßgeblich für die Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH NJW 1998, 1144, 1145 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (std. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Teplitzky, 8. Aufl. 2002, Kap 51 Rn. 8; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vor § 13 Rn.279).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 159/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Auch in der Entscheidung 3 U 159/99 vom 11. Mai 2000 hat der Senat eine entsprechende Formulierung für zulässig erachtet.
  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17

    kausale Therapie - Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs

    Die Geltendmachung des weitergehenden Anspruchs ist dem Gläubiger dann grundsätzlich verwehrt (Bestätigung von OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Gläubiger dann, wenn er sich mit einer Unterwerfungserklärung zufrieden gibt, die hinter der ursprünglich verlangten Erklärung zurückbleibt, mit dem Abschluss des Vertrages in der Regel auf einen möglichen weitergehenden Anspruch verzichtet (OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642).

  • LG Heidelberg, 28.03.2013 - 3 O 183/12

    Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung

    Die Auslegung des Unterlassungsvertrages kann nämlich auch ergeben, dass dieser eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungsform bezogen ist (BGH NJW 1997, 3087, OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 376).
  • OLG Hamburg, 14.09.2017 - 3 U 115/16

    Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199; OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, NJWE-WETTBR Jahr 1999 Seite 90).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04

    Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Unterlassung einer benachbarten

    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5419
OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02 (https://dejure.org/2003,5419)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2003 - 5 U 178/02 (https://dejure.org/2003,5419)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2003 - 5 U 178/02 (https://dejure.org/2003,5419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    MarkenG § 15
    Holzmann-bauberatung.de

  • Wolters Kluwer

    Konflikt zwischen Gleichnamigen um Internet-Anschrift; Benutzung einer Internet-Domain im geschäftlichen Verkehr ; Verwechslungsgefahr auf Grund Namensgleichheit und Branchennähe; Grenzen der Prioritätsregel früherer Registrierung ; Abgrenzungspflicht des ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 15

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 15
    Zur Verletzung von Kennzeichenrechten bei Verwendung einer Internetdomain, deren Namen mit einer AG zu verwechseln ist

  • ibr-online

    Markenrecht - Unzulässige Domain-Nutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen "Philipp Holzmann AG" und "holzmann-bauberatung.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    Prioritätsgrundsatz bei Domainnamen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 78
  • MMR 2004, 107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02
    Die Berechtigung zur Benutzung dieser domain für einen solchen Geschäftsbetrieb folgt auch nicht aus dem Umstand, dass der Firmeninhaber mit bürgerlichem Namen Holzmann heißt ( Abgrenzung zu BGH WRP 2002, 691 "vossius.de" ).

    Für den Bereich der Internet-Domains hat der BGH diesen Grundsatz auch in der Entscheidung "v..........de" (WRP 2002, 691, 693) wiederum bestätigt, es allerdings in der dortigen Fallkonstellation für ausreichend gehalten, wenn ein aufklärender Hinweis auf der ersten sich öffnenden Seite der Homepage erscheint.

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02
    Schließlich hat der BGH in der Entscheidung "s.......de" ausgesprochen, dass dann, wenn mehrere Personen als berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht kommen, für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität gilt (WRP 2002, 694, 698).
  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 251/74

    Anforderungen an die Fassung eines Auslegungsantrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02
    Ist aber der Berufungsbegründung eindeutig zu entnehmen, dass der Berufungsführer seinen prozessualen Anspruch jedenfalls zu einem bestimmten Teil weiterverfolgen will, bleibt die Berufung in diesem Umfang zulässig, auch wenn wegen weitergehender Ansprüche zunächst Unklarheit besteht, die dann aber - wie hier - durch die Klarstellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung beseitigt wird (BGH NJW 75, 2013).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3941
OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03 (https://dejure.org/2004,3941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2004 - 20 UF 801/03 (https://dejure.org/2004,3941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 20 UF 801/03 (https://dejure.org/2004,3941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Versorgungsausgleichs; Anrechenbarkeit von Rentenanwartschaften auf den Versorgungsausgleich; Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anfechtbarkeit einer Aussetzungsentscheidung ohne Beschwerdefrist

  • Judicialis

    VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 2 S. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 3; ; ZPO §§ ... 239 ff; ; ZPO § 252; ; ZPO § 517; ; ZPO §§ 621 ff; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 53 c; ; SGB VI § 101 Abs. 3; ; BGB § 1587 a Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen Aussetzung eines Versorgungsausgleichs gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1572
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03
    Dazu zählen Zwischenentscheidungen wie die Aussetzung eines Verfahrens - auch im Falle des § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG - gerade nicht (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496; zustimmend Zöller/Philippi, aaO. Rn. 9; MünchKomm/Finger, 2. Aufl. 2000, § 621 e ZPO Rn. 6).

    Der Senat sieht sich allerdings derzeit gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden, weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens allein die verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Aussetzung ist; bei dieser Konstellation hat sich die Beschwerdeentscheidung auf die Aufhebung des angefochtenen Aussetzungsbeschlusses zu beschränken (ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1053, 1054; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, aaO., § 19 FGG Rn. 113; für Beschwerden nach § 252 ZPO vgl. Zöller/Greger, aaO., Rn. 3 m.w.N.), während die (erstmalige) Sachentscheidung dem Amtsgericht vorbehalten bleibt, das dabei auch - hinsichtlich der Gerichtskosten ggf. unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 1 GKG - über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat.

  • OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01

    Beschwerde gegen die Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03
    Das zwingt indes nicht etwa dazu, bei jeder Aussetzung eines Versorgungsausgleichsverfahrens das hiergegen gegebene Rechtsmittel § 252 ZPO zu entnehmen, wie dies der 22. Familiensenat des OLG Dresden einmal erwogen hat (FamRZ 2002, 1053, 1054, wo die Rechtsfrage allerdings offen gelassen werden konnte, weil § 252 ZPO a. F. im Gegensatz zu der seit 01.01.2002 geltenden Gesetzeslage gegen eine positive Aussetzungsentscheidung - wie § 19 FGG - die unbefristete Beschwerde eröffnete).

    Der Senat sieht sich allerdings derzeit gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden, weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens allein die verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Aussetzung ist; bei dieser Konstellation hat sich die Beschwerdeentscheidung auf die Aufhebung des angefochtenen Aussetzungsbeschlusses zu beschränken (ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1053, 1054; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, aaO., § 19 FGG Rn. 113; für Beschwerden nach § 252 ZPO vgl. Zöller/Greger, aaO., Rn. 3 m.w.N.), während die (erstmalige) Sachentscheidung dem Amtsgericht vorbehalten bleibt, das dabei auch - hinsichtlich der Gerichtskosten ggf. unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 1 GKG - über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat.

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 577/80

    Rechtsstellung der Erben im Prozeß des verstorbenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03
    Erweist sich dabei, dass das FGG Regelungslücken enthält, mag es im Einzelfall geboten sein, auch außerhalb der das FGG ausdrücklich modifizierenden Normen der ZPO auf allgemeine zivilverfahrensrechtliche Grundsätze zurückzugreifen, soweit das FGG ihrer ergänzenden Anwendung Raum lässt (Weber in: Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl. 2003, vor §§ 53 b ff FGG Rn. 7); so hat etwa der Bundesgerichtshof den Aussetzungstatbestand für den Fall des Todes eines Verfahrensbeteiligten den §§ 239 ff ZPO entnommen (BGH FamRZ 1984, 467, 469).
  • OLG Dresden, 27.03.2006 - 23 UF 107/06

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

    Denn die angefochtene Aussetzung des Versorgungsausgleichs stellt, da ihr keine instanzbeendende Wirkung zukommt, eine Zwischenentscheidung dar, für die das ansonsten übliche Rechtsmittel des § 621 e ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH FamRZ 2003, 1005; OLG Dresden - 20. ZS. - FamRZ 2005, 1572 ; Zöller-Philippi, ZPO , 25. Aufl. § 621 e Rn.9; Musielak-Borth, ZPO , 4. Aufl., § 621 e Rn.3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 64. Aufl., § 621 c Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 9 UF 209/07

    Familienrechtliche Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Naumburg, 14.03.2006 - 4 WF 8/06

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des ausgesetzten Verfahrens vor der

    Die Beschwerde ist statthaft und form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 19 FGG; zur Anwendbarkeit des § 19 FGG vgl. z. B. OLG Dresden FamRZ 2005, 1572; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 411).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2838
OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02 (https://dejure.org/2002,2838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.10.2002 - 16 WF 107/02 (https://dejure.org/2002,2838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 16 WF 107/02 (https://dejure.org/2002,2838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gebühren eines Rechtsanwalts bei Einreichen und späterer Zurücknahme der Berufung; Beauftragung durch den Berufungsbeklagten bei noch unbegründeter Berufungsschrift; 13/10 Gebühr bei Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Feststehen ihres Umfangs

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Zurückweisungsantrag der Berufung betreffend einen vor der Berufungsbegründung bestellten Berufungsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 32 Abs. 1
    Bestellung eines Rechtsanwaltes vor der Begründung der Berufung und Rechtsanwaltsgebühren bei Antrag auf Zurückweisung dieser

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 ; ZPO § 165
    Voraussetzungen der Erörterungsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 896
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 05.05.1993 - 2 WF 60/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    - Senat für Familiensachen - Beschluss vom 05. Mai 1993 - 2 WF 60/92 - JurBüro 1994, 159).

    Diese Frage wird von den Oberlandesgerichten überwiegend verneint (vgl. die umfassenden Nachweise bei OLG Köln, a.a.O. und bei Zöller/Herget ZPO 23. Aufl. § 91 Rn 13 "Berufung"; ; OLG Karlsruhe, 2. ZS. - Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 22. Mai 1986 - 2 WF 62/86 - Die Justiz 1986, 488; Beschluss vom 05. Mai 1993 - 2 WF 60/92 - JurBüro 1994, 159; neuerdings erneut Beschluss vom 20. August 2002 - 2 WF 85/02 - nicht veröffentlicht; anderer Ansicht: OLG Karlsruhe 16. ZS.

    Hier handelt es sich um ein typisiertes in jedem Einzelfall als solches klar abgrenzbares Verhalten, das aus dem Anwendungsbereich des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO herausgenommen werden kann, ohne dass dies zu einer Verwässerung der Bestimmung führt (vgl. 2. ZS. JurBüro 1994, 159).

  • OLG Köln, 15.09.1997 - 17 W 243/97

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei nur fristwahrend eingelegter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    Die zu § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO entwickelten Grundsätze gelten auch für den vorliegenden Fall der Bestellung eines Berufungsanwalts durch den berufungsbeklagten Antragsteller unmittelbar nach Einlegung der Berufung durch die Antragsgegnerin als Berufungsklägerin (vgl. insoweit grundlegend - teilweise wörtlich - OLG Köln - Beschluss vom 15. September 1997 - 17 W 243/97 - FamRZ 1998, 841, 842 mit vielen weiteren Nachweisen, auch auf OLG Karlsruhe - JurBüro 1995, 88; ebenso OLG Karlsruhe - 2. ZS.

    Wird alsdann die Berufung zurückgenommen, erwachsen ihm gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO eine halbe (13/20) Prozessgebühr aus dem Streitwert der Hauptsache und zusätzlich für die Stellung des Antrags nach § 515 Abs. 3 ZPO eine volle (13/10) Prozessgebühr zum Kostenwert, der Höhe nach gemäß § 13 Abs. 3 BRAGO, insgesamt beschränkt auf eine volle 13/10 Gebühr nach dem Hauptsachewert (OLG Köln, FamRZ 1998, 841 m.N.).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.1989 - 16 WF 111/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    - Senat für Familiensachen - Beschluss vom 26. Januar 1996 - 16 WF 12/95 - FamRZ 1997, 220 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 22. August 1989 - 16 WF 111/89 - Die Justiz 1990, 396).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1996 - 16 WF 12/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    - Senat für Familiensachen - Beschluss vom 26. Januar 1996 - 16 WF 12/95 - FamRZ 1997, 220 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 22. August 1989 - 16 WF 111/89 - Die Justiz 1990, 396).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94

    Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    Die zu § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO entwickelten Grundsätze gelten auch für den vorliegenden Fall der Bestellung eines Berufungsanwalts durch den berufungsbeklagten Antragsteller unmittelbar nach Einlegung der Berufung durch die Antragsgegnerin als Berufungsklägerin (vgl. insoweit grundlegend - teilweise wörtlich - OLG Köln - Beschluss vom 15. September 1997 - 17 W 243/97 - FamRZ 1998, 841, 842 mit vielen weiteren Nachweisen, auch auf OLG Karlsruhe - JurBüro 1995, 88; ebenso OLG Karlsruhe - 2. ZS.
  • OLG Karlsruhe, 22.05.1986 - 2 WF 62/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    Diese Frage wird von den Oberlandesgerichten überwiegend verneint (vgl. die umfassenden Nachweise bei OLG Köln, a.a.O. und bei Zöller/Herget ZPO 23. Aufl. § 91 Rn 13 "Berufung"; ; OLG Karlsruhe, 2. ZS. - Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 22. Mai 1986 - 2 WF 62/86 - Die Justiz 1986, 488; Beschluss vom 05. Mai 1993 - 2 WF 60/92 - JurBüro 1994, 159; neuerdings erneut Beschluss vom 20. August 2002 - 2 WF 85/02 - nicht veröffentlicht; anderer Ansicht: OLG Karlsruhe 16. ZS.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14024
OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03 (https://dejure.org/2003,14024)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03 (https://dejure.org/2003,14024)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2003 - 7 U (Hs) 17/03 (https://dejure.org/2003,14024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer Straftat; Nachschieben von Kündigungsgründen; Auswechseln der Kündigungsgründe im Berufungsverfahren; Beachtung der Zwei-Wochen-Frist; Wahrnehmung der vorangegangenen Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; BG... B § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; GmbHG § 46 Nr. 5; ; StPO § 153a; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 5; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3; ; ZPO § 524 Abs. 1; ; ZPO § 524 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung können Kündigungsgründe grundsätzlich ohne materiellrechtliche Einschränkungen nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor der Kündigung entstanden waren und bei Ausspruch der Kündigung noch nicht länger als zwei Wochen bekannt gewesen sind (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 05.05.1958, II ZR 245/56, BGHZ 27, 220, 225; ferner Urt. v. 18.12.1975, VII RZ 75/75, DB 1976, 386; Urt. v. 05.12.1979, VIII ZR 155/78, DB 1980, 967, 968; BAG, Urteil vom 4. Juni 1997, Az: 2 AZR 362/96, NJW 1998, 101-102; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 24. November 1998, Az: 2 Sa 1185/96, zit. nach JURIS Nr: KARE538990436).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem bereits zitierten grundlegenden Urteil vom 05.05.1958 (BGHZ 27, 220, 225) ausgeführt, im Einzelfall könnte sich aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Notwendigkeit ergeben, mit der Kündigung sogleich sämtliche Kündigungsgründe anzugeben; dies soll insbesondere dann anzunehmen sei, wenn bei Ausspruch der Kündigung ein bestimmter Kündigungsgrund angegeben worden sei, so dass der Gekündigte womöglich nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Kündigende werde sich auf diesen Grund beschränken.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage, ob das Nachschieben von Kündigungsgründen auch dann zulässig ist, wenn die Kündigung dadurch ihren Charakter verändert, denn insofern hat sich der Senat strikt an die Kriterien des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 05.05.1958 (BGHZ 27, 220, 225) gehalten.

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung können Kündigungsgründe grundsätzlich ohne materiellrechtliche Einschränkungen nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor der Kündigung entstanden waren und bei Ausspruch der Kündigung noch nicht länger als zwei Wochen bekannt gewesen sind (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 05.05.1958, II ZR 245/56, BGHZ 27, 220, 225; ferner Urt. v. 18.12.1975, VII RZ 75/75, DB 1976, 386; Urt. v. 05.12.1979, VIII ZR 155/78, DB 1980, 967, 968; BAG, Urteil vom 4. Juni 1997, Az: 2 AZR 362/96, NJW 1998, 101-102; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 24. November 1998, Az: 2 Sa 1185/96, zit. nach JURIS Nr: KARE538990436).

    Auch zu diesem Zeitpunkt lief aber nicht etwa die Frist des § 626 Abs. 2 BGB an, die Beklagte war nicht gehalten, binnen der dort geregelten Zwei-Wochen-Frist die nunmehr bekannt gewordenen Gründe der Kündigung vom 30.11.1996 nachzuschieben, denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, findet beim Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe für eine außerordentliche Kündigung § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997, Az: 2 AZR 362/96, NJW 1998, 101 - 102).

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Frage in seinen Urteilen vom 18. Januar 1980 (Az: 7 AZR 260/78 NJW 1980, 2486) und vom 4. Juni 1997 (Az: 2 AZR 362/96; NJW 1998, 101 - 102) ausdrücklich offen gelassen, ebenso das Landesarbeitsgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 20. September 1999 (Az: 16 Sa 2617/98, NZA-RR 2000, 413 - 418).

  • KG, 21.06.1996 - 5 W 2444/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Diese Vorschrift gilt nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. grundlegend BGH IX. Zivilsenat Beschluss vom 13. Februar 1986, Az: IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676; ebenso etwa KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, KGR 1996, 249 = NJW-RR 1997, 543-544 mit Nachweisen).

    (vgl. zu einem solchen Fall KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, a. a. O.).

  • OLG Celle, 22.06.1994 - 20 W 12/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).

    Weitere Forderungen, insbesondere etwaige Ansprüche auf Weihnachtsgeld, sind nicht zu berücksichtigen, denn wie auch im Wortlaut des § 17 III GKG zum Ausdruck kommt, sollen bei der Wertberechnung nur die turnusmäßig "wiederkehrenden Leistungen" maßgebend sein, so dass in erster Linie das Monatsgehalt, insbesondere auch soweit es dreizehnmal gezahlt wird, dagegen nicht nur gelegentliche Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubszuwendungen, Beihilfen u. ä., der Berechnung zugrunde zu legen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94 a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 22 U 146/93

    Ist Wettbewerbsverbot mit Subunternehmer sittenwidrig?

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Bremen, 16.09.1991 - 2 U 36/91

    Begrenzung des Streitwerts auf 3 Monatsgehälter bei Erhebung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94

    Höhe des Streitwerts bei einer Feststellungsklage über das Bestehen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 16.04.2002 - 9 U 206/01

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei Nachschieben von Kündigungsgründen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Unter Berufung auf diese Entscheidung hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in seinem Urteil vom 16. April 2002 (Az: 9 U 206/01, DB 2002, 2316 - 2317 = OLGR Naumburg 2002, 540 - 541) es für unzulässig gehalten, eine Kündigung, die zunächst auf unternehmenskritische Äußerungen des Geschäftsführers in einer Zeitung gestützt war, mehr als neun Monate später darauf zu stützen, der gekündigte Geschäftsführer habe es pflichtwidrig unterlassen, vor Abschluss eines sog. Fremdwährungs-Swap über 10 Mio. DM und einer Laufzeit von 10 Jahren die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen.
  • BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    Diese Vorschrift gilt nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. grundlegend BGH IX. Zivilsenat Beschluss vom 13. Februar 1986, Az: IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676; ebenso etwa KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, KGR 1996, 249 = NJW-RR 1997, 543-544 mit Nachweisen).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
    In der hierzu ergangenen Revisionsentscheidung vom 17. Januar 2002 2 (AZR 494/00, BAGReport 2002, 375-379, zit. nach JURIS-Nr. Nr: KARE600006456) hat das BAG es dahingestellt gelassen, ob ein solcher möglicher wichtiger Kündigungsgrund vorliegt und der Kläger ihn materiell-rechtlich wirksam nachschieben konnte, weil der nachgeschobene Grund erst nach der Kündigungserklärung entstanden sei.
  • BGH, 05.12.1979 - VIII ZR 155/78

    Berechnung und Aufschlüsselung von Kosten einer Klimaanlage in einem Hochhaus -

  • OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 4 U 61/98

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages; Kündigungsfrist bei einem über 30

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 145/97

    Auswirkungen des Wegfalls des Tarifzwangs im Güterkraftverkehr

  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 288/99

    Einladung zur Hauptversammlung durch den nur aus einem Mitglied bestehenden

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.05.2000 - 9 Sa 684/99
  • LAG Hessen, 20.09.1999 - 16 Sa 2617/98

    Arbeitsgerichtsverfahren: Mangelhaftigkeit des Ersturteils; Arbeitsverhältnis:

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • LAG Nürnberg, 24.11.1998 - 2 Sa 1185/96

    Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung bei Ankündigung der Übernahme des

  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 75/75

    Architektenvertrag: Nachschieben von Kündigungsgründen bei einverständlicher

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5332
OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04 (https://dejure.org/2004,5332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2004 - 15 W 74/04 (https://dejure.org/2004,5332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2004 - 15 W 74/04 (https://dejure.org/2004,5332)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Verweigerung einer Bluttransfusion durch die behandelnden Ärzte; Erfordernis einer Bluttransfusion aus medizinischer Sicht ; Ausschluss einer Sachentscheidung nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache im Verfahren ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung einer Bluttransfusion, Feststellungsinteresse an einer erledigten betreuungsrechtlichen Maßnahme

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; FGG § 20 Abs. 1; ; BGB § 1896; ; BGB § 1904

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen Maßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 231
  • FamRZ 2006, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, daß der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen." Das BVerfG hat diese Rechtsprechung fortgeführt, indem es bei Freiheitsentziehungen in der Form der Abschiebungshaft (§ 57 AuslG) einen Anspruch des Betroffenen auf eine nachträglich feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auch aus seinem Rehabilitierungsinteresse abgeleitet hat (NJW 2002, 2456).

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

    Einem Rehabilitierungsinteresse, das nach Auffassung des BVerfG bei einem Freiheitsverlust durch Inhaftierung indiziert wird (NJW 2002, 2456, 2457), kommt deshalb in dem hier vorliegenden Zusammenhang keine Bedeutung zu.

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Schließlich hat das BVerfG (NJW 2002, 206) das Interesse einer der Glaubensgemeinschaft der A angehörenden Betroffenen an einer nachträglichen Überprüfung einer Bestellung ihres Ehemannes zum vorläufigen Betreuer bejaht, in deren Folge es aufgrund der durch den Betreuer erklärten Einwilligung zu mehreren Bluttransfusionen gekommen war.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Diese Beurteilung des Rechtsschutzinteresses entspricht inhaltlich derjenigen, die der Senat anderweitig bereits in einer Abschiebungshaftsache (Beschluß vom 22.12.2003 - 15 W 437/03 -) vorgenommen hat.
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Durch Beschluß vom 01.07.2003 hat das Amtsgericht den "Antrag der Vorsorgebevollmächtigten G und X auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Verweigerung einer Bluttransfusion durch die behandelnden Ärzte der T zurückgewiesen", und "klargestellt, daß damit die zur Durchführung der Bluttransfusion erforderliche Einwilligung als erteilt gilt." Die Formulierung des Beschlußtenors beruht auf den Grundsätzen des Beschlusses des BGH vom 17.03.2003 (u.a. veröffentlicht in NJW 2003, 1588), die das Amtsgericht auch auf den vorliegenden Fall für anwendbar gehalten hat.
  • BGH, 19.12.2023 - XIII ZB 47/21

    Freiheitsentziehung aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    (2) Das mit einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff verbundene Rehabilitierungsinteresse ist jedoch grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn es infolge der angefochtenen Entscheidung auch zu einem effektiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen gekommen, die Rechtsverletzung also auch als solche eingetreten ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 231 [juris Rn. 12, 13]; OLG Brandenburg, FamRZ 2013, 802 Rn. 20; OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 1047 Rn. 24; Obermann in Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK FamFG, 48. Ed., § 62 Rn. 23; Göbel in Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 62 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

    Insbesondere dann, wenn sich die Hauptsache schon vor dem angedrohten Eingriff in Grundrechte erledigt hat, ist für den Feststellungsantrag kein Raum mehr (OLG Hamm, FGPrax 2004, 231, 232; Hahne/ Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 62 Rn. 23).
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15399
OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03 (https://dejure.org/2003,15399)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03 (https://dejure.org/2003,15399)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2003 - 7 U Hs 17/03 (https://dejure.org/2003,15399)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung können Kündigungsgründe grundsätzlich ohne materiellrechtliche Einschränkungen nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor der Kündigung entstanden waren und bei Ausspruch der Kündigung noch nicht länger als zwei Wochen bekannt gewesen sind (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 05.05.1958, II ZR 245/56, BGHZ 27, 220, 225; ferner Urt. v. 18.12.1975, VII RZ 75/75, DB 1976, 386; Urt. v. 05.12.1979, VIII ZR 155/78, DB 1980, 967, 968; BAG, Urteil vom 4. Juni 1997, Az: 2 AZR 362/96, NJW 1998, 101 -102; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 24. November 1998, Az: 2 Sa 1185/96, zit. nach JURIS ).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem bereits zitierten grundlegenden Urteil vom 05.05.1958 (BGHZ 27, 220, 225) ausgeführt, im Einzelfall könnte sich aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Notwendigkeit ergeben, mit der Kündigung sogleich sämtliche Kündigungsgründe anzugeben; dies soll insbesondere dann anzunehmen sei, wenn bei Ausspruch der Kündigung ein bestimmter Kündigungsgrund angegeben worden sei, so dass der Gekündigte womöglich nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Kündigende werde sich auf diesen Grund beschränken.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage, ob das Nachschieben von Kündigungsgründen auch dann zulässig ist, wenn die Kündigung dadurch ihren Charakter verändert, denn insofern hat sich der Senat strikt an die Kriterien des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 05.05.1958 (BGHZ 27, 220, 225) gehalten.

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung können Kündigungsgründe grundsätzlich ohne materiellrechtliche Einschränkungen nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor der Kündigung entstanden waren und bei Ausspruch der Kündigung noch nicht länger als zwei Wochen bekannt gewesen sind (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 05.05.1958, II ZR 245/56, BGHZ 27, 220, 225; ferner Urt. v. 18.12.1975, VII RZ 75/75, DB 1976, 386; Urt. v. 05.12.1979, VIII ZR 155/78, DB 1980, 967, 968; BAG, Urteil vom 4. Juni 1997, Az: 2 AZR 362/96, NJW 1998, 101 -102; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 24. November 1998, Az: 2 Sa 1185/96, zit. nach JURIS ).

    Auch zu diesem Zeitpunkt lief aber nicht etwa die Frist des § 626 Abs. 2 BGB an, die Beklagte war nicht gehalten, binnen der dort geregelten Zwei-Wochen-Frist die nunmehr bekannt gewordenen Gründe der Kündigung vom 30.11.1996 nachzuschieben, denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, findet beim Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe für eine außerordentliche Kündigung § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (BAG, Urteil vom 4. Juni 1997, Az: 2 AZR 362/96, NJW 1998, 101 - 102).

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Frage in seinen Urteilen vom 18. Januar 1980 (Az: 7 AZR 260/78 NJW 1980, 2486) und vom 4. Juni 1997 (Az: 2 AZR 362/96; NJW 1998, 101 - 102) ausdrücklich offen gelassen, ebenso das Landesarbeitsgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 20. September 1999 (Az: 16 Sa 2617/98, NZA-RR 2000, 413 - 418).

  • KG, 21.06.1996 - 5 W 2444/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Diese Vorschrift gilt nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. grundlegend BGH IX. Zivilsenat Beschluss vom 13. Februar 1986, Az: IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676 ; ebenso etwa KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, KGR 1996, 249 = NJW-RR 1997, 543 -544 mit Nachweisen).

    (vgl. zu einem solchen Fall KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, a. a. O.).

  • OLG Celle, 22.06.1994 - 20 W 12/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).

    Weitere Forderungen, insbesondere etwaige Ansprüche auf Weihnachtsgeld, sind nicht zu berücksichtigen, denn wie auch im Wortlaut des § 17 III GKG zum Ausdruck kommt, sollen bei der Wertberechnung nur die turnusmäßig "wiederkehrenden Leistungen" maßgebend sein, so dass in erster Linie das Monatsgehalt, insbesondere auch soweit es dreizehnmal gezahlt wird, dagegen nicht nur gelegentliche Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubszuwendungen, Beihilfen u. ä., der Berechnung zugrunde zu legen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94 a. a. O.).

  • OLG Naumburg, 16.04.2002 - 9 U 206/01

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei Nachschieben von Kündigungsgründen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Unter Berufung auf diese Entscheidung hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in seinem Urteil vom 16. April 2002 (Az: 9 U 206/01, DB 2002, 2316 - 2317 = OLGR Naumburg 2002, 540 - 541) es für unzulässig gehalten, eine Kündigung, die zunächst auf unternehmenskritische Äußerungen des Geschäftsführers in einer Zeitung gestützt war, mehr als neun Monate später darauf zu stützen, der gekündigte Geschäftsführer habe es pflichtwidrig unterlassen, vor Abschluss eines sog. Fremdwährungs-Swap über 10 Mio. DM und einer Laufzeit von 10 Jahren die Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen.
  • OLG Bremen, 16.09.1991 - 2 U 36/91

    Begrenzung des Streitwerts auf 3 Monatsgehälter bei Erhebung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Diese Vorschrift gilt nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. grundlegend BGH IX. Zivilsenat Beschluss vom 13. Februar 1986, Az: IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676 ; ebenso etwa KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, KGR 1996, 249 = NJW-RR 1997, 543 -544 mit Nachweisen).
  • OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94

    Höhe des Streitwerts bei einer Feststellungsklage über das Bestehen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 22 U 146/93

    Ist Wettbewerbsverbot mit Subunternehmer sittenwidrig?

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
    In der hierzu ergangenen Revisionsentscheidung vom 17. Januar 2002 2 (AZR 494/00, BAGReport 2002, 375-379, zit. nach JURIS-Nr. ) hat das BAG es dahingestellt gelassen, ob ein solcher möglicher wichtiger Kündigungsgrund vorliegt und der Kläger ihn materiell-rechtlich wirksam nachschieben konnte, weil der nachgeschobene Grund erst nach der Kündigungserklärung entstanden sei.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.05.2000 - 9 Sa 684/99
  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 288/99

    Einladung zur Hauptversammlung durch den nur aus einem Mitglied bestehenden

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

  • LAG Hessen, 20.09.1999 - 16 Sa 2617/98

    Arbeitsgerichtsverfahren: Mangelhaftigkeit des Ersturteils; Arbeitsverhältnis:

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 145/97

    Auswirkungen des Wegfalls des Tarifzwangs im Güterkraftverkehr

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

  • OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 4 U 61/98

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages; Kündigungsfrist bei einem über 30

  • LAG Nürnberg, 24.11.1998 - 2 Sa 1185/96

    Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung bei Ankündigung der Übernahme des

  • BGH, 05.12.1979 - VIII ZR 155/78

    Berechnung und Aufschlüsselung von Kosten einer Klimaanlage in einem Hochhaus -

  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 75/75

    Architektenvertrag: Nachschieben von Kündigungsgründen bei einverständlicher

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