Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.01.2004

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   OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03   

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OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03 (https://dejure.org/2004,11269)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2004 - 15 UF 208/03 (https://dejure.org/2004,11269)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 15 UF 208/03 (https://dejure.org/2004,11269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • gaius.legal

    Einbüßung des Unterhaltsanspruchs bei Verletzung der Ausbildungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer keine Ausbildung macht, kriegt keinen Unterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt gestrichen - Kein Geld mehr für Volljährigen ohne Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601 § 1610 Abs. 2
    Umfang des Ausbildungsunterhalts bei Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03
    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758; Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 7e zu § 1610 BGB; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 65 ff. zu § 2).

    Die Verletzung des dem § 1610 Abs. 2 BGB innewohnenden Gegenseitigkeitsverhältnisses führt also von selbst zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs, ohne dass dies an die besonderen Verwirkungsvoraussetzungen des § 1611 Abs. 1 BGB gebunden wäre (BGH FamRZ 1998, 671, 672).

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03
    Verletzt das unterhaltsberechtigte Kind seine Ausbildungsobliegenheit nachhaltig, büßt es jedoch seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH FamRZ 1987, 470, 471; MünchKomm/Born, 4. Aufl., Rn. 230 f. zu § 1610 BGB; Göppinger/Wax/Strohal, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rn. 422 ff., 429; Staudinger/Engler/Kaiser, 13. Aufl., Rn 94 zu § 1610 BGB).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03
    Solange das Kind einen Ausbildungsabschluss noch nicht erlangt hat, sind vorübergehende Verzögerungen in der Ausbildung vom Unterhaltspflichtigen insbesondere dann hinzunehmen, wenn die Unterbrechung der Ausbildung maßgeblich auf erzieherischem Fehlverhalten der Eltern und den daraus entstandenen Folgen für das Kind beruht (BGH FamRZ 2000, 420, 421).
  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03
    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758; Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 7e zu § 1610 BGB; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 65 ff. zu § 2).
  • KG, 10.06.2015 - 13 UF 12/15

    Wegfall des Ausbildungsunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes bei

    Das vom Antragsteller gezeigte (Ausbildungs-) Verhalten würde, allgemeinen Maßstäben zu Folge, zu einem Wegfall des Unterhaltsanspruchs führen, weil der Antragsteller keine geordnete, zielgerichtete Ausbildung verfolgt hat, sondern die begonnenen Ausbildungsgänge bzw. -verhältnisse wiederholt abgebrochen hat bzw. diese aufgrund unzureichender Leistungen verlassen musste (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 15 UF 208/03, JAmt 2004, 265 [bei juris LS und Rz. 3f. sowie Palandt/Brudermüller, BGB [74. Aufl. 2015], § 1610 Rn. 22).
  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (so OLG Celle, Urteil vom 18.02.04, 15 UF 208/03, unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
    Insoweit sind die von der Klägerin angeführten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - juris) und des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Urteil vom 18. Februar 2004 - 15 UF 208/03 - juris) nicht einschlägig, da sie lediglich den Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB betreffen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.01.2004 - 9 U 198/03   

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https://dejure.org/2004,5807
OLG Celle, 28.01.2004 - 9 U 198/03 (https://dejure.org/2004,5807)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.01.2004 - 9 U 198/03 (https://dejure.org/2004,5807)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 9 U 198/03 (https://dejure.org/2004,5807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Übertragung der Räum- und Streupflicht auf eine Fachfirma

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 831 Abs. 1 BGB
    Schmerzensgeldanspruch wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Mangelnde Erfüllung der Streupflicht; Betrauen einer "anerkannten Fachfirma" mit der Vornahme der Streuarbeiten; Beeinträchtigung der Rechtsposition der durch die Verkehrssicherungspflicht ...

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Mangelnde Erfüllung der Streupflicht; Betrauen einer "anerkannten Fachfirma" mit der Vornahme der Streuarbeiten; Beeinträchtigung der Rechtsposition der durch die Verkehrssicherungspflicht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsicherungspflicht einer Gemeinde - Übertragung auf Dritte und Haftung

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Zur Haftung einer Gemeinde für eine als Verrichtungsgehilfen beauftragte Fachfirma für Räum- und Streudienste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streupflicht: Übertragung auf Fachfirma

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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