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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.12.2003 - 8 UF 156/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4829
OLG Naumburg, 09.12.2003 - 8 UF 156/03 (https://dejure.org/2003,4829)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.12.2003 - 8 UF 156/03 (https://dejure.org/2003,4829)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 8 UF 156/03 (https://dejure.org/2003,4829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Hausratsverteilungsverfahren durch eine Insolvenzeröffnung; Bewertung eines lebenslangen, grundbuchrechtlich gesicherten Wohnrechts; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • zvi-online.de

    ZPO § 640; InsO §§ 35, 80, 304, 305; HausratsVO §§ 3 ff.
    Keine Unterbrechung des Hausratsverteilungsverfahrens durch Insolvenzeröffnung

  • Judicialis

    HausratsVO § 20; ; FGG § 13 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 20; FGG § 13a Abs. 1
    Keine Unterbrechung eines Hausratsverteilungsverfahrens durch eine Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1349
  • NZI 2004, 400
  • FamRZ 2004, 1800
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.11.1987 - 1 W 2414/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2003 - 8 UF 156/03
    Zum einen besteht in der Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass Bestimmungen der Zivilprozessordnung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich keine Anwendung finden (KG, MDR 1988, 329 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.07.1978 - BReg. 3 Z 148/76
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2003 - 8 UF 156/03
    Andererseits können echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 e, Rdn. 52) zwar in entsprechender Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung behandelt werden, wenn der Streitgegenstand ein subjektives Recht des Antragstellers betrifft, das allein seiner Verfügung unterliegt (KG a.a.O. unter Bezugnahme auf BayObLGZ 1978, 209, 211), und die Einheitlichkeit sowie die Eigenständigkeit des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewahrt bleiben (KG a.a.O.).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08

    Rechtstellung des Inhabers eines Altenteils nach dem Versterben eines von

    Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Unterbrechung und die Aussetzung des Verfahrens (§§ 239 ff. ZPO) sind in den Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1963, 110, 119; 1964, 433, 435; OLG München RdL 1961, 204; OLG Hamm BB 1970, 104; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815, 816 ; OLG Naumburg NJW-RR 2004, 1349 ; v. König/v. Schuckmann in Jansen, FGG, 3. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 35; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rdn. 115), was auch für die nach dem zweiten Abschnitt des Gesetzes über die gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen zu erledigenden Streitsachen gilt (OLG München, aaO; Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 9 Rdn. 97; v. König/v. Schuckmann, aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13060
OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03 (https://dejure.org/2003,13060)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 14 U 23/03 (https://dejure.org/2003,13060)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 14 U 23/03 (https://dejure.org/2003,13060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 HOAI; § 531 Abs. 2 Ziff. 3 ZPO
    Zahlung von Resthonorar eines Architekten für die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 15 Abs. 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Beschränkung eines Architektenauftrags auf die Leistungsphasen 1 bis 5; Zeichnerische Darstellung eines Bauobjekts mit den ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Resthonorar eines Architekten für die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 15 Abs. 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Beschränkung eines Architektenauftrags auf die Leistungsphasen 1 bis 5; Zeichnerische Darstellung eines Bauobjekts mit den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631; ZPO § 531 Abs. 2
    Anforderungen an den Nachweis eines Vergütungsanspruchs des Architekten; Zurückweisung unstreitigen verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1969
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03
    Ob § 531 Abs. 2 ZPO der Zulassung unstreitigen Vorbringens in der Berufungsinstanz entgegensteht, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich gesehen (dagegen OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 [3557]; OLG Celle, Urteil vom 8. Mai 2003, 6 U 208/02 - Revision ist zugelassen; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., Rn. 21, wonach es auf eine Verzögerung des Verfahrens nicht ankommt; dafür OLG Hamm, MDR 2003, 650 f. [OLG Hamm 10.02.2003 - 18 U 93/02] jedenfalls zur Vermeidung evident ungerechter Entscheidungen; Schneider, NJW 2003, 1434 f. [BGH 30.01.2003 - III ZR 270/02] [1435: hält § 531 Abs. 2 ZPO für verfassungswidrig]; Würfel, MDR 2003, 1212 ff.).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03
    Ob § 531 Abs. 2 ZPO der Zulassung unstreitigen Vorbringens in der Berufungsinstanz entgegensteht, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich gesehen (dagegen OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 [3557]; OLG Celle, Urteil vom 8. Mai 2003, 6 U 208/02 - Revision ist zugelassen; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., Rn. 21, wonach es auf eine Verzögerung des Verfahrens nicht ankommt; dafür OLG Hamm, MDR 2003, 650 f. [OLG Hamm 10.02.2003 - 18 U 93/02] jedenfalls zur Vermeidung evident ungerechter Entscheidungen; Schneider, NJW 2003, 1434 f. [BGH 30.01.2003 - III ZR 270/02] [1435: hält § 531 Abs. 2 ZPO für verfassungswidrig]; Würfel, MDR 2003, 1212 ff.).
  • OLG Celle, 20.02.2003 - 14 U 195/02

    Vertraglicher Anspruch auf Zahlung eines Architektenhonorars; Abschluss eines

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die verlangte Leistung mit hohem Arbeitsaufwand oder Kosten verbunden ist, weil solche Leistungen in der Regel - wie jeder weiß - nicht unentgeltlich erbracht werden (BGHZ 136, S. 33 ff.; OLG Celle, Senatsurteil vom 20. Februar 2003, Az. 14 U 195/02 ).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die verlangte Leistung mit hohem Arbeitsaufwand oder Kosten verbunden ist, weil solche Leistungen in der Regel - wie jeder weiß - nicht unentgeltlich erbracht werden (BGHZ 136, S. 33 ff.; OLG Celle, Senatsurteil vom 20. Februar 2003, Az. 14 U 195/02 ).
  • OLG Oldenburg, 04.09.2002 - 2 U 149/02

    Pflicht des Berufungsklägers zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03
    Ob § 531 Abs. 2 ZPO der Zulassung unstreitigen Vorbringens in der Berufungsinstanz entgegensteht, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich gesehen (dagegen OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 [3557]; OLG Celle, Urteil vom 8. Mai 2003, 6 U 208/02 - Revision ist zugelassen; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., Rn. 21, wonach es auf eine Verzögerung des Verfahrens nicht ankommt; dafür OLG Hamm, MDR 2003, 650 f. [OLG Hamm 10.02.2003 - 18 U 93/02] jedenfalls zur Vermeidung evident ungerechter Entscheidungen; Schneider, NJW 2003, 1434 f. [BGH 30.01.2003 - III ZR 270/02] [1435: hält § 531 Abs. 2 ZPO für verfassungswidrig]; Würfel, MDR 2003, 1212 ff.).
  • BGH, 30.01.2003 - III ZR 270/02

    Rückforderung von Lehrgangsgebühren durch die Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 23/03
    Ob § 531 Abs. 2 ZPO der Zulassung unstreitigen Vorbringens in der Berufungsinstanz entgegensteht, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich gesehen (dagegen OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 [3557]; OLG Celle, Urteil vom 8. Mai 2003, 6 U 208/02 - Revision ist zugelassen; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., Rn. 21, wonach es auf eine Verzögerung des Verfahrens nicht ankommt; dafür OLG Hamm, MDR 2003, 650 f. [OLG Hamm 10.02.2003 - 18 U 93/02] jedenfalls zur Vermeidung evident ungerechter Entscheidungen; Schneider, NJW 2003, 1434 f. [BGH 30.01.2003 - III ZR 270/02] [1435: hält § 531 Abs. 2 ZPO für verfassungswidrig]; Würfel, MDR 2003, 1212 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 19 U 216/03

    Neues Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren: Erstmalige Erhebung der Einrede

    Dagegen aber wird der Ausschluss neuer Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO verneint, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist und die Zulassung keine Beweisaufnahme erfordert (vergl. OLG Celle OLGR 2004, 233; OLG Oldenburg OLGR 2004, 54; OLG Nürnberg OLGR 2003, 351; OLG Hamm NJW 2003, 2325; a.A. OLG Celle OLGR 2003, 303; OLG Koblenz OLGR 2004, 354; offengelassen OLG Düsseldorf IBR 2004, 200; OLG Celle OLGR 2004, 381).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - U (Kart) 32/04

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Leistungsverfügung betreffend die

    Auch wenn man die Angaben der Verfügungsbeklagten im Schriftsatz vom 11.01.05 als unstreitig ansehen könnte und entgegen dem Wortlaut des § 531 Abs. 2 ZPO berücksichtigen würde (zur Problematik: OLG Celle BauR 2004, 1969 m.w.N.), steht fest, dass die Verfügungsbeklagte ein marktstarkes Unternehmen i.S. des § 20 Abs. 2 GWB ist.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16183
OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,16183)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,16183)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,16183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Schadensersatz bei einer Heizungsanlge und dort einzufüllendem Frostschutzmittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizungsinstallateur haftet für korrekte Einweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frostschutzmittel in die Heizung gekippt - Heizungsbaufirma haftet für Fehler eines Technikers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 456 Abs. 1
    Zulässigkeit einer auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht gerichteten Klage

Verfahrensgang

  • LG Bad Kreuznach - 3 O 195/01
  • OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Ist dagegen ein absolut geschütztes Rechtsgut bereits verletzt oder dem Kläger bereits ein Teilschaden entstanden, so genügt für die Bejahung eines Feststellungsinteresses die nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch das Auftreten eines Schadens (vgl. z. B. BGH NJW 1993, S. 648, 654; NJW 1991, S. 2707, 2708).

    Die Feststellungsklage wäre allerdings unbegründet, wenn ein durch die positive Vertragsverletzung verursachter Schaden ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich wäre (vgl. dazu: BGH NJW 1991, S. 2707, 2708; zweifelnd für den Fall eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB: BGH NJW 2001, S. 1431).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Ist eine Norm zum Schutze des Vermögens im Allgemeinen verletzt worden und die rechtswidrige Handlung in zu vertretender Weise abgeschlossen, ist aber noch ungewiss, ob diese überhaupt einen Schaden auslösen wird, so hat der Kläger die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt irgendeines Schadens für jeden einzelnen künftigen Anspruch substantiiert darzutun, ehe er eine Feststellungsklage anhängig machen darf (BGH NJW 1993, S. 648, 654).

    Ist dagegen ein absolut geschütztes Rechtsgut bereits verletzt oder dem Kläger bereits ein Teilschaden entstanden, so genügt für die Bejahung eines Feststellungsinteresses die nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch das Auftreten eines Schadens (vgl. z. B. BGH NJW 1993, S. 648, 654; NJW 1991, S. 2707, 2708).

  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Eine weitergehende Darlegungspflicht ist von der Beklagten nicht zu fordern (vgl. auch BGH NJW-RR 1991, S. 917).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages schuldete die Klägerin der Beklagten nicht nur ein fachgerechtes Vorgehen beim Einbau der Anlage, sondern zu den vertraglichen Nebenpflichten der Klägerin gehörte es auch, den Vertragszweck nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden (vgl. z. B. BGH NJW 1983, S. 998).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Die Feststellungsklage wäre allerdings unbegründet, wenn ein durch die positive Vertragsverletzung verursachter Schaden ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich wäre (vgl. dazu: BGH NJW 1991, S. 2707, 2708; zweifelnd für den Fall eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB: BGH NJW 2001, S. 1431).
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