Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03   

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https://dejure.org/2003,2519
OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03 (https://dejure.org/2003,2519)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.10.2003 - 1 U 40/03 (https://dejure.org/2003,2519)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 1 U 40/03 (https://dejure.org/2003,2519)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • autokaufrecht.info

    Offenbarungspflicht bei Kauf eines Pkw von einem "fliegenden" Zwischenhändler

  • verkehrslexikon.de

    Arglistiges Verschweigen des vorherigen Ankaufs des Gebrauchtfahrzeugs von einem "fliegenden Zwischenhändler" und Schadensersatz bei falscher Angabe der Fahrleistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der falschen Laufleistung eines PKW; Arglistiges Verschweigen des Fehlers einer Kaufsache; Begriff der Arglist im Kaufrecht; Offenbarungspflicht eines gewerbsmäßigen Kraftfahrzeugverkäufers

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB a.F. § 459 Abs. 1

  • der-rechtsberater.de

    Schadensersatz wegen höherer Gesamtlaufleistung als angegeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vom Stand des Kilometerzählers erheblich abweichende tatsächliche Fahrleistung als Fehler eines gebrauchten Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    BGB § 459 Abs. 1 (a.F.)
    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Gebrauchtwagens im Hinblick auf einen gewerblichen Zwischenverkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Kurzfristigen Zwischenerwerb aufdecken!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Kilometerangabe beim Gebrauchten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3713
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "für Möglichhaltens" und "in Kaufnehmens" reduziert sind (BGH NJW-RR 97, 270 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Der Käufer, der die gekaufte Sache behält, kann verlangen, so gestellt zu werden, als ob gehörig erfüllt wäre, also Ersatz des Wertunterschiedes zwischen mangelfreier und mangelhafter Sache beanspruchen (BGHZ 108, 156).
  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Offenbarungspflichtig ist ein gewerbsmäßiger Kraftfahrzeugverkäufer über solche Umstände, die zur Vereitelung des Vertragszweckes geeignet sind und daher insbesondere auch für die Entschließung des anderen Teils von wesentlicher Bedeutung sein können, vorausgesetzt, dass der Käufer die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten darf (BGH NJW 74, 849 ff.).
  • OLG Nürnberg, 25.02.2002 - 5 U 4250/01

    Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW: Schadensersatz wegen Nichterfüllung in

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Es gehört nämlich zu den Normaleigenschaften eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, nicht wesentlich mehr gefahren zu sein, als der Kilometerzähler anzeigt (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rn. 1284 unter Hinweis auf OLG Nürnberg, Urteil vom 25.02.2002, Az. 5 U 4250/01).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet (OLG Bremen, NJW 2003, 3713 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 1599), denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist.
  • OLG Naumburg, 06.11.2008 - 1 U 30/08

    Sachmangel eines Kfz wegen begründetem Verdacht auf weitergehenden Mangel oder

    In gleicher Weise hat die Rechtsprechung einen Mangel angenommen, wenn der Verkäufer im Gebrauchtwagenhandel falsche Angaben über die Zahl der Vorbesitzer gemacht (etwa OLGR Düsseldorf 2003, 246) oder den Käufer nicht darüber aufgeklärt hat, dass der Pkw von einem unbekannten und nicht im Fahrzeugbrief vermerkten Vorbesitzer erworben wurde (OLG Bremen NJW 2003, 3713).
  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 130/04

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechte des Käufers bei

    Dies wird das Berufungsgericht auch im Hinblick darauf zu prüfen haben, ob der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB; vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 1986, 988; OLG Bremen NJW 2003, 3713; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1284 f; MünchKommBGB/Westermann, 4. Aufl., § 434 Rdnr. 58).
  • OLG Celle, 25.09.2019 - 7 U 8/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen Abweichung der

    Denn es ist in der Rechtsprechung, auch des Senats, wie auch in der Kommentarliteratur anerkannt, dass es bei einem Gebrauchtfahrzeug zu der üblichen Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gehört, dass die tatsächliche Laufleistung nicht erheblich von dem angezeigten Kilometerstand abweicht (vgl. BGH DAR 2006, 143 ; OLG Bremen NJW 2003, 3713; OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2012 - I-28 U 80/12 -, juris, Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017, Rdnr. 2841 ff.).
  • OLG München, 14.03.2018 - 20 U 2499/17

    Rückabwicklung Kaufvertrag - Aufklärungpflicht beim Gebrauchtwagenkauf

    Zum anderen betrifft die vorstehend zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs - wie auch die dieser Entscheidung folgende Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (z.B. Brandenburgisches OLG vom 12.01.2011, AZ: 7 U 158/09; OLG Bremen vom 08.10.2003, AZ: 1 U 40/03) - den Verkauf durch einen Gebrauchtwagenhändler, den ohnedies verschärfte Pflichten gegenüber seinem Kunden treffen (vgl. BGH vom 17.04.1991, AZ: VIII ZR 114/90 TZ. 13).
  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 80/12

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen abweichender

    b) Zwar gehört es bei einem Gebrauchtfahrzeug zu der üblichen Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, dass die tatsächliche Laufleistung nicht erheblich von dem angezeigten Kilometerstand abweicht (BGH DAR 2006, 143; OLG Bremen NJW 2003, 3713; Reinking/Eggert Der Autokauf , 11. Aufl., Rnr. 2841).
  • OLG Rostock, 11.07.2007 - 6 U 2/07

    Sachmangelhaftung: Beschaffenheitsgarantie durch Gebrauchtwagenhändler bezüglich

    Der Käufer kann bei einer solchen ohne Einschränkung oder einen deutlich gegenteiligen Hinweis erteilten Angabe davon ausgehen, dass die Kilometerangabe sich auf die entscheidende Gesamtfahrleistung bezieht (vgl. BGH, NJW 1975, 1693, 1694; OLG Bremen, NJW 2003, 3713; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 434 Rn. 72).
  • LG Bielefeld, 23.12.2014 - 6 O 353/13

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs aufgrund von Sachmängeln (hier:

    Ein durchschnittlicher Käufer in der Situation des Klägers darf auf Grund der gesamten streitgegenständlichen Umstände erwarten, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt (OLG Bremen NJW 2003, 3713; OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2012, I-28 U 80/12, Rn. 10, zitiert nach juris, mit Verweis auf Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rnr. 2841).
  • OLG Naumburg, 15.01.2009 - 1 U 50/08

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund mangelnder Aufklärung über

    Das OLG Bremen stützt sich hierbei u. a. auf die Erwägung, dass den im Kaufvertrag enthaltenen Angaben zur Gesamtfahrleistung kein Vertrauen entgegengebracht werden könne, wenn ein unbekannter und im Fahrzeugbrief nicht eingetragener Voreigentümer existiere ( OLG Bremen, Urt . v. 08.10.2003 - 1 U 40/03, NJW 2003, 3713).
  • LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13

    Beschaffenheitsvereinbarung einer "Tageszulassung" und Verständnishorizont des

    In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist ( BGH , Urt . v. 16.12.2009 - VIII ZR 38/09; OLG Bremen, Urt . v. 08.10.2003 - 1 U 40/03, NJW 2003, 3713 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufklärung über die Eigentumsverhältnisse

  • LG Magdeburg, 17.04.2008 - 11 O 2261/07

    Annahme arglistigen Verschweigens der tatsächlichen Laufleistung eines Pkw von

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Rechtsprechung
   OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6697
OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 (https://dejure.org/2003,6697)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2003 - 23 U 1637/03 (https://dejure.org/2003,6697)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 (https://dejure.org/2003,6697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; Verstoß gegen das Schikaneverbot; Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Unternehmer; Unzumutbarkeit der Fortsetzung ...

  • Judicialis

    HGB § 87 a V; ; HGB § 87 c II; ; HGB § 89 b; ; HGB § 89 b II Ziffer 2; ; HGB § 89 b III Ziffer 2; ; HGB § 89 b V 1; ; HGB § 89 I 2; ; BGB § 226; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87 c; HGB § 89 b; BGB § 242
    Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fälschung der Unterschrift eines Kunden auf dem Antragsformular

  • rechtsportal.de

    Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur Provisionsanspruchsermittlung - Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages bei gravierendem Fehlverhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Urteil zum Buchauszug - OLG stellt neues Elf-Punkte-Schema auf!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsvertreter fälscht Unterschrift - Fristlose Kündigung ohne Ausgleichsansprüche

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug des VV, Rechtsmissbrauch, erforderliche Angaben, maßgebliche Provisionsregelung, Provisionssystem, Provisionsbestimmungen, wichtiger Grund, unbefugtes Unterzeichnen eines Antrags im Namen des VN, Urkundenfälschung, Überlegungsfrist, Erforderlichkeit einer ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wegfall des Ausgleichsanspruchs und strafrechtliche Folgen - Falsch verstandene "Kundenfreundlichkeit" kommt den Vertreter teuer zu stehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 470
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Es ist vielmehr Sache der Beklagten, sich von vornherein auf ein Buchauszugsverlangen einzustellen (NJW 2001, 2333, 2336).

    Welche Angaben in den Buchauszug aufzunehmen sind, hängt in erster Linie von der zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer geltenden Provisionsregelung ab (BGH NJW 2001, 2333).

    Nicht wiederzugeben sind Tatsachen, die allein dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter entspringen (BGH NJW 2001, 2333/2334).

    Die Mitteilung über eine Stornogefahr betrifft nicht die Ausführung des vermittelten Geschäfts durch das Unternehmen, sondern erfolgt vielmehr im Innenverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertreter, um diesen zu ermöglichen, selbst Maßnahmen zur Erhaltung des Vertrages zu ergreifen (BGH NJW 2001, 2333/2335).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 b II Ziffer 2 HGB liegt vor, wenn dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen Ablauf Oder auch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem es durch ordentliche Kündigung beendet werden könnte, nicht zumutbar ist (BGH WM 1999, 1986, 1988; Küstner in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 2. Auflage, § 89 a Rn. 2).

    Zwar darf der Kündigende mit dem Ausspruch der Kündigung grundsätzlich dann nicht zuwarten, bis harte, verizifierbare Fakten vorliegen, wenn der kündigungsberechtige Teil bereits zuvor hinreichend konkrete Hinweise auf ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartner hat, es aber gleichwohl unterlässt, diesem nachzugehen (BGH WM 1999, 1986, 1989).

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Da der Buchauszug der Bezifferung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen dient, entfällt der Anspruch hierauf zwar, wenn sich der Handelsvertreter und Unternehmer über die Provision und Abrechnung endgültig geeinigt haben (BGH NJW 1981, 457; BGH NJW 1996, 588).

    Eine Einigung in diesem Sinne liegt aber nicht allein in der mehrjährigen widerspruchslosen Hinnahme der Provisionabrechnungen des Unternehmers durch den Handelsvertreter (BGH NJW 1996, 588).

  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 167/98

    Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Ein 2-monatiges Zuwarten kann daher in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der Folgerungen hierauf angesehen werden, weil ein solches darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722, 723; BGH WM 1999, 1886, 1889).
  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Ein 2-monatiges Zuwarten kann daher in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der Folgerungen hierauf angesehen werden, weil ein solches darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722, 723; BGH WM 1999, 1886, 1889).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 221/97

    Rechtswirkungen der außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Dieser Gesichtspunkt ist daher bei der Prüfung der Voraussetzungen eines wichtigen Grundes zu berücksichtigen (BGH NJW 1999, 946, 948).
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Eine Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts (insbesondere der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln VersR 2001, 1234 ff.) liegt nicht vor.
  • BGH, 11.07.1980 - I ZR 192/78

    Umfang und Fälligkeit des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Da der Buchauszug der Bezifferung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen dient, entfällt der Anspruch hierauf zwar, wenn sich der Handelsvertreter und Unternehmer über die Provision und Abrechnung endgültig geeinigt haben (BGH NJW 1981, 457; BGH NJW 1996, 588).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Der Buchauszug soll es dem Handelsvertreter ermöglichen, Klarheit über seine Provisionsansprüche zu gewinnen und die vom Unternehmer erteilte oder zu erteilende Provisionsabrechnung nachzuprüfen (BGH WM 1982, 152).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat und auch die Revision nicht verkennt, hat der Bundesgerichtshof deshalb eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der dessen Abrechnung mangels Widerspruchs des Handelsvertreters innerhalb einer bestimmten Frist als genehmigt gelten soll, wegen Verstoßes gegen § 87c Abs. 5 HGB als unwirksam angesehen (Urteil vom 20. Februar 1964 - VII ZR 147/62, LM Nr. 4a zu § 87c HGB unter I 3 b bb; vgl. auch Urteil vom 19. November 1982 - I ZR 125/80 = LM Nr. 11 zu § 87a HGB unter I 2 c; Senatsurteil vom 29. November 1995 aaO unter II 2 b; ebenso OLG München VersR 2004, 470, 471; OLG Koblenz VersR 1980, 623; OLG Karlsruhe BB 1980, 226; OLG Hamm BB 1979, 442).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16

    Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters

    Da das Verhalten des Klägers die Vertrauensgrundlage nachhaltig beeinträchtigt hat, konnte die Beklagte auch nach langjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit das Vertragsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden (vgl. OLG München, Urteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, juris Rn 51 zur eigenhändigen Unterzeichnung des Versicherungsantrages).

    Maßgeblich ist die schwerwiegende Pflichtwidrigkeit und der Vertrauensbruch (Riemer in Küstner/Thume, a.a.O. Kap. VIII Rn 429, 441 jeweils m.w.N.; OLG München, Urteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, juris Rn 51).

  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3764/15

    Streitiger Anspruch auf Buchauszug eines Handelsvertreters

    Dem Anspruch der Klägerin auf Erteilung eines Buchauszugs steht nicht entgegen, dass sie während der langjährigen Vertragsbeziehungen die Provisionsabrechnungen nicht beanstandet hat (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris, Tz. 37 f.).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten muss die Klägerin kein besonderes rechtliches Interesse an der Erteilung des Buchauszugs dartun, da sich dieser Anspruch bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris Tz. 35).

  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3521/15

    Streitiger Provisionsanspruch eines Handelsvertreters

    Dem Anspruch der Klägerin auf Erteilung eines Buchauszugs steht nicht entgegen, dass sie während der langjährigen Vertragsbeziehungen die Provisionsabrechnungen nicht beanstandet hat (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris Tz. 37 f.).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten muss die Klägerin kein besonderes rechtliches Interesse an der Erteilung des Buchauszugs dartun, da sich dieser Anspruch bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris Tz. 35).

  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    Der Anspruch auf Buchauszug entfällt dadurch jedenfalls nicht (vgl. insgesamt BGH BB 2006, 2492, 2493/2494; OLG München VersR 2004, 470, 471; v. Hoyningen-Huene, in: MünchKommHGB, aaO., § 87c Rdnr. 49a).

    Erforderlich für eine effektive Kontrolle der Provisionsabrechnung (zu diesem Zeck des Buchauszugs siehe unter 1.) ist, dass Transparenz, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gewahrt bleiben und zusammengehörende Geschäftsvorfälle nicht auseinandergerissen werden (hierzu BGH WM 1982, 152, 153; Emde, in: GroßKommHGB, aaO., § 87c Rdnr. 129; siehe auch OLG München VersR 2004, 470, 471).

  • LG Hannover, 07.05.2012 - 8 O 373/07

    - AWD 79 -, Buchauszug, Buchauszugsinhalt, mehrstufiges

    Auch bei einem VV (unter Bezugnahme auf OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 -) muss ein vollständiger Buchauszug grundsätzlich eine genaue Bezeichnung des Kunden unter präziser Angabe seiner Anschrift enthalten, da dadurch dem HV eine Identifizierung des Kunden sowie eine Kontrolle ermöglicht wird, ob der Kunde seinen Sitz im Bezirk des HV hat (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 20.12.1956 - 2 W 3/56 - MDR 58, 42; OLG Bamberg, 27.05.2008 - 4 W 68/07 - NJW-RR 08, 1422, 1425).

    Bei Vermittlung einer Lebensversicherung gehören die Angaben zur Laufzeit zwingend zum Inhalt eines Buchauszugs (im Anschluss an OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 -).

    Datum der Mahnung und Vollstreckung sind daher in den Buchauszug aufzunehmen (im Anschluss an OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 -).

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    (g) Mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht entschieden, dass die Beklagte in den Buchauszügen im Falle von Vertragsstornierungen auch das Datum, den Grund und die ergriffenen, jedenfalls durch schlagwortartige Beschreibung (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-) erkennbar gemachten, Bestands-erhaltungsmaßnahmen anzugeben habe (OLG MÜNCHEN, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

    (b) Wie ebenfalls bereits ausgeführt, sind im Falle von Vertragsstornierungen neben dem Datum und dem Grund der Stornierung auch - jedenfalls schlagwortartig - die ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen anzugeben (OLG München, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 4 U 6/16

    - DVAG 54 -, Inhalt des Buchauszugs, Unzulässigkeit des Teilurteils,

    Monatlich übersandte Provisionsabrechnungen können einen Buchauszug nur dann ersetzen, wenn sie sich lückenlos über den gesamten Vertragszeitraum erstrecken und wenn sie entweder zusätzlich alle in einem Buchauszug aufzunehmenden Angaben enthalten oder der U mit ihrer Überlassung Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind (im Anschluss an BGH, 24.05.1995 - VIII ZR 146/94 - LS 2 m.w.N. , Juris Tz. 7; OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 - LS 2, VersR 04, 470, Juris Tz. 30).

    Lassen sich den Provisionsabrechnungen ausreichende Angaben zu den stornierten Geschäften , nämlich die genaue Mitteilung des Stornogrundes und die ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen nicht entnehmen, enthalten sie nicht alle in einen Buchauszug aufzunehmenden Angaben (unter Bezugnahme auf OLG München, , 01.07.2003 - 23 U 1637/03 - LS 2 , VersR 04, 470, Juris Tz. 31).

    Eine Einigung in diesem Sinne liegt aber nicht allein in der mehrjährigen widerspruchslosen Hinnahme der Provisionsabrechnung des U durch den HV (im Anschluss an BGH, 20.09.2006 LS 10, NJW-RR 07, 246 = Juris Tzz. 22, 23 - Axa 6 - ; OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 - LS 10 , Juris Tz. 37 f.).

  • OLG München, 21.12.2017 - 23 U 1488/17

    Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Die Buchauszüge sind um die ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen zu ergänzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 101/12 -, Rn.127 und 130, juris; Senatsurteil OLG München, Urteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, Rn. 31, juris), nicht dagegen um Stornogefahrmitteilungen, die nicht die Ausführung des vermittelten Geschäfts durch das Unternehmen betreffen (Senatsurteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, Rn. 42, juris).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Angaben über mögliche Vertragsänderungen (Datum, Art und Grund) sind grundsätzlich in den Buchauszug aufzunehmen (vgl. OLG München, Urteil vom 1.7.2003 - 23 U 1637/03, zitiert nach juris), da sie Auswirkungen auf die dem Handels- bzw. Versicherungsvertreter zustehende Provision haben können.
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

  • KG, 18.05.2015 - 12 U 124/13

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters: Stillschweigendes Anerkenntnis der

  • OLG München, 03.11.2010 - 7 U 3083/10

    Buchauszugerteilungsanspruch des Handelsvertreters: Umfang der geschuldeten

  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 6 O 550/10

    - DVAG 41 -, wichtiger Grund, Verantwortlichkeit des unechten Hauptvertreters für

  • OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05

    Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines

  • OLG Frankfurt, 10.04.2014 - 7 U 82/13

    Verkehrsunfall: Indizien für gestellten bzw. verabredeten Unfall

  • OLG Celle, 02.10.2008 - 11 U 82/08

    Wegfall des Ausgleichsanspruchs und strafrechtliche Folgen - Falsch verstandene

  • LG Dresden, 25.03.2008 - 1 O 833/03

    - R+V 4 -, AA des VV, Anspruch des VV auf Abrechnung, Anspruch auf Neuerteilung,

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3679
OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03 (https://dejure.org/2003,3679)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2003 - 4 W 138/03 (https://dejure.org/2003,3679)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2003 - 4 W 138/03 (https://dejure.org/2003,3679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 1 WEG; § 15 Abs. 1 WEG; § 15 Abs. 3 WEG; § 242 BGB; § 1004 BGB
    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des Teileigentums als Restaurationsbetrieb; Durch Teilungserklärung festgelegte Nutzung als "Laden"; Unmöglichkeit der Durchsetzung gegenüber dem Mieter; Verwirkung des Unterlassungsanspruchs ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des Teileigentums als Restaurationsbetrieb; Durch Teilungserklärung festgelegte Nutzung als "Laden"; Unmöglichkeit der Durchsetzung gegenüber dem Mieter; Verwirkung des Unterlassungsanspruchs ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betrieb einer Gaststätte widerspricht der Zweckbestimmung als Ladenlokal in der Teilungserklärung; §§ 15 Abs. 1 u. 3, 22 Abs. 1 WEG; 1004, 242 BGB

  • Judicialis

    WEG § 15; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    WEG § 15; BGB § 242
    Zur Vereinbarung eines Teileigentums mit der Zweckbestimmung als "Laden"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pizzeria als Laden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 689
  • BauR 2003, 1941 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93

    Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Dies entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht (BayObLG WuM 1993, 558; NZM 1998, 335; vgl. zur Unzulässigkeit der Nutzung eines "Ladens als Sportstudio" aus jüngerer Zeit OLG Schleswig NZM 2003, 483).

    Für die Unterlassungsansprüche gilt dies jedenfalls dann, wenn die Rechtsverletzung - wie im vorliegenden Fall die Nutzung des Ladens als Gaststätte - auf einem bestimmten abgeschlossenen Eingriff beruht (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; WuM 1993, 558, 557).

    Die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung des Verwalters zur mietweisen Überlassung der Räume an Dritte hat lediglich den Zweck, ein Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft zu verhindern (BayObLG, WuM 1993, 558, 559).

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Bei der Frage, ob sich eine Nutzung im Rahmen der in der Teilungsvereinbarung festgelegten Zweckbestimmung hält, ist nämlich von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (herrschende Meinung, z. B. BayObLG NZM 2001, 137, 138).

    Das gilt auch für den Fall, dass der betreffende Wohnungseigentümer die Räumlichkeiten vermietet hat (BayObLG NZM 2001, 137, 138).

  • OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 13/95
    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Dies ist aber bei einer Gaststätte schon aufgrund weiter reichender Öffnungszeiten am Abend und am Wochenende der Fall, aber auch deshalb, weil bei einem Gaststättenbetrieb im Verhältnis zum Ladengeschäft mit vermehrten Geruchsentwicklungen und einem andersartigen Publikumsverkehr zu rechnen ist (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146).

    Ein gegebenenfalls auch konkludent erteiltes Einverständnis mit einer an sich zweckwidrigen Nutzung kann Rechtswirkungen immer nur für die den Antragstellern bekannte Art der Nutzung entfalten und wäre im Fall einer nicht vorhergesehenen Ausweitung der Nutzung widerruflich (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Köln ZMR 1997, 47).

  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Ein gegebenenfalls auch konkludent erteiltes Einverständnis mit einer an sich zweckwidrigen Nutzung kann Rechtswirkungen immer nur für die den Antragstellern bekannte Art der Nutzung entfalten und wäre im Fall einer nicht vorhergesehenen Ausweitung der Nutzung widerruflich (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Köln ZMR 1997, 47).

    Es versteht sich auch sonst von selbst, dass erst erhebliche Ausweitungen einer bisher hingenommenen Beeinträchtigung Anlass sein können, gegen einen Störer tätig zu werden (vgl. z. B. OLG Köln ZMR 1997, 47: Wenn ein vor vielen Jahren gepflanzter Baum schließlich so hoch wächst, dass er den Bewohnern oberer Etagen Licht und Sicht raubt, steht dem Beseitigungsverlangen nicht entgegen, dass in früherer Zeit mit dem Hochwachsen des Baumes gerechnet werden musste).

  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02

    Entfernung einer nichttragenden Wand zwischen Sondereigentumseinheiten

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Dies entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht (BayObLG WuM 1993, 558; NZM 1998, 335; vgl. zur Unzulässigkeit der Nutzung eines "Ladens als Sportstudio" aus jüngerer Zeit OLG Schleswig NZM 2003, 483).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Dies ist aber bei einer Gaststätte schon aufgrund weiter reichender Öffnungszeiten am Abend und am Wochenende der Fall, aber auch deshalb, weil bei einem Gaststättenbetrieb im Verhältnis zum Ladengeschäft mit vermehrten Geruchsentwicklungen und einem andersartigen Publikumsverkehr zu rechnen ist (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Die Auslegung der Zweckbestimmung "Laden" in der Teilungserklärung richtet sich nach objektiven Gesichtspunkten und hat auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt (BGH NJW 1993, 1329).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Es entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung zum Wohnungseigentum, dass ein solcher Rückbau nur durch den Veranlasser geschuldet wird, d. h., dass der Anspruch gegen denjenigen geltend zu machen ist, während dessen Eigentumszeit die baulichen Maßnahmen veranlasst worden sind (KG NJW-RR 1991, 1421 = WuM 1991, 516).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Für die Unterlassungsansprüche gilt dies jedenfalls dann, wenn die Rechtsverletzung - wie im vorliegenden Fall die Nutzung des Ladens als Gaststätte - auf einem bestimmten abgeschlossenen Eingriff beruht (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; WuM 1993, 558, 557).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97

    Pizza-Liefer-Service als Laden

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03
    Dies entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht (BayObLG WuM 1993, 558; NZM 1998, 335; vgl. zur Unzulässigkeit der Nutzung eines "Ladens als Sportstudio" aus jüngerer Zeit OLG Schleswig NZM 2003, 483).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines

    Erforderlich ist insoweit, dass sich der Verpflichtete aufgrund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde in Zukunft das Recht nicht mehr geltend machen (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153 unter Hinweis auf BGHZ 105, 298; BayObLG ZMR 1992, 202; WE 1995, 157; vgl. auch OLG Celle ZMR 2004, 689; BayObLG ZMR 2005, 215; Senat, Beschluss vom 13.06.2002, 20 W 453/99; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 32).

    Für die Unterlassungsansprüche gilt dies jedenfalls dann, wenn die Rechtsverletzung - wie im vorliegenden Fall die Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken - auf einem bestimmten abgeschlossenen Eingriff beruht (OLG Celle ZMR 2004, 689 unter Hinweis auf BayObLG NJW-RR 1991, 1041; WuM 1993, 558).

    Ist ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB gegen einen Wohnungseigentümer verwirkt, so wirkt dies auch für und gegen den Sonderrechtsnachfolger (OLG Celle ZMR 2004, 689 mit weiteren Nachweisen).

    Wenn er aber solche Umstände dargelegt hat, müsste der Antragsgegner zu 1) im Rahmen der ihm grundsätzlich obliegenden Beweislast solche Umstände widerlegen (OLG Celle ZMR 2004, 689 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Schleswig, 17.05.2006 - 2 W 198/05

    Verbindlichkeit der Bezeichnung "Keller" in einer Teilungserklärung

    Dabei gilt nach herrschender Meinung, mit der sich das Landgericht nicht befasst hat, eine typisierende - also nicht auf die Beeinträchtigungen im konkreten Fall abgestellte - Betrachtungsweise (vgl. zur Nutzung eines Kellers als Wohnung: BayObLG WE 1993, 348, 349; ZMR 1993, 530, 531; WE 1998, 398; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; Weitnauer/Lüke, a.a.O. § 15 Rn. 13 und 14 Stichwort "Keller"; Palandt/Bassenge, WEG, 65. Aufl., § 15 Rn. 14, 17; vgl. ferner zur Nutzung eines Ladens als Gaststätte o.ä.: OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122; BayObLG ZMR 1993, 427).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

    Keinen Bedenken unterliegt es, dass sich der Tatrichter einer typisierenden Betrachtungsweise bedient (dazu BayObLG NZM 2001, 137/138; OLG München NJW-RR 1992, 1492/1493; OLG Celle ZMR 2004, 689/690).

    Die Verwirkung erlaubt aber dem Begünstigten nicht, einen erworbenen Besitzstand weiter auszudehnen (BayObLG WE 1998, 194; zuletzt Beschluss vom 1.9.2004, 2Z BR 101/04; OLG Celle ZMR 2004, 689).

  • OLG Hamburg, 24.01.2006 - 2 Wx 10/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Sonderrechtsnachfolgers für bauliche

    a) Der Erwerber eines Wohnungseigentums als Sonderrechtsnachfolger haftet weder als Handlungsstörer noch als Zustandstörer für eine vom Voreigentümer vorgenommene bauliche Veränderung (KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516; OLG Hamm WE 1993, 318, 320;OLG Köln WuM 1998, 381 = WE 1999, 114 = NZM 1998, 1015; OLG Schleswig WuM 2000, 322 = MDR 2000, 634 = NZM 2000, 674; BayObLG WuM 2002, 165, 166 = NJW-RR 2002, 660 = NZM 2002, 351; OLG Celle ZMR 2004, 689, 690).

    Nur der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger haftet gemäß § 1922 BGB (Bärmann-Pick-Merle, 9.Aufl. 2003, § 22 Rz.266; Weitnauer, 9.Aufl. 2005, § 22 Rz.18; Staudinger-Bub, 12.Aufl.1997, § 22 Rz.234; MünchKomm-Engelhardt, 4.Aufl. 2004, § 22 Rz.21; Bielefeld a.a.O. 13.9.2.2. S.365 f; KG a.a.O S.517; KG NJW-RR 1997, 713, 714; OLG Celle ZMR 2004, 689, 691).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2006 - 3 Wx 115/05

    WEG : Rechtskraft eines Beschlusses - Zustandekommen einer Gebrauchsregelung

    Hierbei wird aber zu bedenken sein, dass für die Beseitigung eigenmächtiger baulicher Veränderungen der im Zeitpunkt der Baumaßnahme eingetragene Wohnungseigentümer als Handlungsstörer verantwortlich ist, die Haftung nicht auf den Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum übergeht (vgl. OLG Celle NJOZ 2003, 2936, 2941, m.w.N.) und die Zustandshaftung die Gemeinschaft treffen dürfte.
  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist im Rahmen dieser Prüfung eine typisierende generelle Betrachtungsweise vorzunehmen (BayObLG, NZM 2001, 137, 138; OLG Celle, ZMR 2004, 689, 690; Bärmann-Wenzel, a.a.O.; Niedenführ/Kümmel/Van-denhouten, a.a.O.).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04

    Vorrang der Gemeinschaftsordnung bei Widerspruch zwischen Benutzungsregelung und

    c) Dass der Betrieb einer Imbissstube in einem Teileigentum, das als Laden ausgewiesen ist, bei typisierender Betrachtungsweise mehr stört als die zugelassene Nutzung, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLG NZM 2000, 288; zuletzt BayObLG Beschluss vom 12.1.2005, 2Z BR 202/04; siehe auch OLG Köln WuM 2005, 71; OLG Celle ZMR 2004, 689).
  • AG Rosenheim, 11.05.2011 - 8 C 1012/10

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung eines vermieteten Ladenlokals als

    32 Eine Beweisaufnahme bezüglich der behaupteten Geräusch- und Geruchsbelästigungen war nicht erforderlich, weil bei der hier zur Entscheidung anstehenden Frage, ob eine Nutzung im Rahmen der Teilungserklärung ist oder nicht, von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2003, 4 W 138/03; NJOZ 2003, 2936).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5227
OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Unwirksamkeit der Verträge bei Fehlen der behördlichen Erlaubnis; Bereicherungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Entrichtung eines erstrangigen Teils einer Vergütung für Maurerarbeiten ; Erforderliches Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei der Arbeitnehmerüberlassung ; Arbeitnehmerüberlassung zum Schuldenabbau ; Arbeitnehmerüberlassung bei Bauunternehmen; Erzielung ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entrichtung eines erstrangigen Teils einer Vergütung für Maurerarbeiten ; Erforderliches Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei der Arbeitnehmerüberlassung ; Arbeitnehmerüberlassung zum Schuldenabbau ; Arbeitnehmerüberlassung bei Bauunternehmen; Erzielung ...

  • Judicialis

    BGB § 134

  • rechtsportal.de

    BGB § 134
    Bedeutung und Wirkung einer behördlichen Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassungen im Baugewerbe

  • ibr-online

    Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung am Bau nur mit Erlaubnis zulässig! (IBR 2004, 168)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1010
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82

    Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Ein nur mündlich abgeschlossener Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist selbst dann formunwirksam, wenn die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften vorliegt (so BGH in NJW 2000, 1557 und in NJW 1984, 1456).

    In einem solchen Fall ist der Verkehrswert der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich des Gewinns des Verleihers Gegenstand des Bereicherungsanspruchs (BGH in NJW 2000, 785; NJW 1984, 1456).

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Gewerbsmäßig i. S. d. § 1 Abs. 1 AÜG ist die Überlassung von Arbeitnehmern, wenn sie auf eine gewisse Dauer und die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile angelegt ist (dazu BAG in NJW 1984, 2912).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Ein nur mündlich abgeschlossener Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist selbst dann formunwirksam, wenn die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften vorliegt (so BGH in NJW 2000, 1557 und in NJW 1984, 1456).
  • KG, 15.02.2022 - 21 U 1116/20

    Vorliegen von Dienstvertrag bei Verpflichtung zum Einsatz von Arbeitnehmern auf

    dd) Folglich wäre der streitgegenständliche Vertrag gemäß § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. August 2013, 7 U 52/03; Höpfner in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, Kommentar, 9. Auflage, 2020, § 1b AÜG, Rn. 9).

    Was die Höhe der Leistungskondiktion anbelangt ist die Rechtslage im polnischen Recht somit anders als im deutschen Recht (zu diesem vgl. OLG Celle, Urteil vom 27. August 2013, 7 U 52/03), worauf der Senat die Parteien ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. Terminsprotokoll vom 21. Dezember 2021, S. 3).

  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 7 U 32/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Zweckentfremdung durch Nutzung des

    Die hiermit verbundenen Rechtsfragen waren Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Senat (7 U 52/03).
  • LG Köln, 14.03.2008 - 17 O 239/07

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Zahlung der Vergütung für überlassene

    Bei Unwirksamkeit gem. § 134 BGB iVm. §§ 1, 9 AÜG richtet sich der Anspruch nach §§ 812 I 1 F 1, 818 II BGB aber lediglich auf das, was der Entleiher - hier also die Beklagte - erspart hat, weil er selbst seine Arbeitskräfte nicht entlohnt hat (vgl. OLG Celle, Urt. v. 27.08.2003, 7 U 52/03).
  • SG Oldenburg, 30.05.2007 - S 7 U 167/06
    Die Klage dagegen mit dem Ziel einer weitergehenden Unfallentschädigung unter Aner-kennung einer Innenmeniskusschädigung als Unfallfolge blieb erfolglos, S 7 U 52/03.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 16 U 133/03
    Diese Akten und die Prozessakte (Az. L 16 U 133/03, S 7 U 52/03) sind Gegenstand der Beratung gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 11 U 114/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2602
OLG Celle, 11.12.2003 - 11 U 114/03 (https://dejure.org/2003,2602)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 11 U 114/03 (https://dejure.org/2003,2602)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 11 U 114/03 (https://dejure.org/2003,2602)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Reiseveranstalters: Fehlerhafte medizinische Versorgung eines Reisenden in Ägypten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 651a BGB; § 651f BGB; § 651g BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Umfang des Reisevertrages; Ärztliche Behandlung durch Hotelarzt; Einordnung als eigene Angelegenheit des jeweiligen Reisenden

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Reisevertrages; Ärztliche Behandlung durch Hotelarzt; Einordnung als eigene Angelegenheit des jeweiligen Reisenden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reisevertrag - medizinische Hilfe und Versprechen im Reisevertrag

  • reise-recht-wiki.de

    Fehlerhafte medizinische Versorgung eines Reisenden in Ägypten

  • Judicialis

    BGB § 651c; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 651c; BGB § 823
    Zum Niveau der Arztbehandlung im Ausland und zur Inanspruchnahme ärztlicher Fürsorge während einer Reise

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Medizinische Hilfe - Was ist im Urlaub zu erwarten

  • archive.is (Leitsatz)

    Arzt am Urlaubsort keine obligatorische Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 562
  • MDR 2004, 678
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Offenbach, 23.03.2005 - 38 C 415/04

    Veranstalter haftet nicht für Arzt

    Daraus folgt automatisch, daß eine Einstandspflicht für Fehlverhalten des Arztes nach § 278 BGB nicht gegeben ist (so auch OLG Celle NJW-RR 2004, 562).

    Das Reiseunternehmen ist insbesondere nicht verpflichtet, im Ausland einen deutschen Standard vorzuhalten oder gar deutsche Ärzte zu beschäftigen (OLG Celle NJW-RR 2004, 562).

  • AG Offenbach, 21.12.2007 - 39 C 317/07

    Reiseveranstalterhaftung bei einer Kreuzfahrt-Reise: Reisepreisminderung und

    Eine Einstandspflicht für ein Fehlverhalten eines Arztes nach § 278 ist schon aus Rechtsgründen nicht gegeben (so auch OLG Celle NJW-RR 2004, 562).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2906
OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03 (https://dejure.org/2003,2906)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2003 - 20 W 105/03 (https://dejure.org/2003,2906)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 20 W 105/03 (https://dejure.org/2003,2906)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 4 BGB, § 1836a BGB, § 1836e Abs 1 S 1 BGB, § 1836e Abs 1 S 2 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Berufsbetreuervergütung: Regress der Staatskasse gegen die Witwe des Betreuten

  • Wolters Kluwer

    Zurückzahlung einer Betreuervergütung, die von der Staatskasse gezahlt wurde; Möglichkeit den Regressanspruch gegen einen Dritten, der nicht Erbe ist, zu richten; Ausdehnung der gesetzlich vorgesehenen Erbenhaftung auf Dritte

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festsetzung des Regressanspruchs für Betreuervergütung nach Tod des Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 e; ; BGB § 1942; ; BGB § 330; ; FGG § 69 e 1; ; FGG § 56 g III

  • rechtsportal.de

    Regressanspruch zur Erstattung von durch die Staatskasse gezahlter Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1586
  • FGPrax 2003, 267
  • FamRZ 2004, 138 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 489
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03
    Dies gilt auch dann, wenn Dritte als Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung als Vertrag zugunsten Dritter aus Anlass des Todes des Betreuten einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erlangen, die dann nicht in den Nachlass fällt (vgl. BGHZ 32, 47 und 130, 381; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 121; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 795; Palandt/Heinrichs/ Edenhofer, a.a.O., § 330 Rn. 2 und § 1922 Rn. 47).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03
    Durch die Beschränkung der Haftung auf den Wert des Nachlasses soll dem Erben eine Ausschlagung der Erbschaft nach §§ 1942 ff BGB oder die förmliche Geltendmachung der Haftungsbeschränkungen der §§ 1975 ff BGB erspart werden (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 263; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 e Rn. 4; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 e BGB Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 7 U 215/95

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einem Lebensversicherungsvertrag infolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03
    Dies gilt auch dann, wenn Dritte als Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung als Vertrag zugunsten Dritter aus Anlass des Todes des Betreuten einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erlangen, die dann nicht in den Nachlass fällt (vgl. BGHZ 32, 47 und 130, 381; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 121; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 795; Palandt/Heinrichs/ Edenhofer, a.a.O., § 330 Rn. 2 und § 1922 Rn. 47).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.11.2002 - 5 U 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8864
OLG Brandenburg, 07.11.2002 - 5 U 16/02 (https://dejure.org/2002,8864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2002 - 5 U 16/02 (https://dejure.org/2002,8864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2002 - 5 U 16/02 (https://dejure.org/2002,8864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auflassung von Grundstücken ; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform ; Eigentumszuweisung im Wege der Erbfolge ; Vererblichkeit des Bodenreformeigentums ; Begriff der Kleinstfläche ; Bodenreform der Provinz Brandenburg im Jahr ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 11 ff.; ; EGBGB Art. ... 233 § 11 Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 4 Satz 2; ; EGBGB Art. 233 § 12; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. c; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Ziffer 1; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3; ; 2. BesitzwechselVO § 4; ; 2. BesitzwechselVO § 8a; ; 2. BesitzwechselVO § 8a Abs. 3; ; 2. BesitzwechselVO § 8 a Abs. 4; ; BGB § 273; ; BGB § 670; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519 a. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; VO § 15; ; ZGB/DDR § 286 Abs. 1 Ziffer 1

  • rechtsportal.de

    Neue Bundesländer: Anspruch eines Bundeslandes auf Auflassung von Grundstücken nach den Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.1997 - V ZR 107/96

    Beständigkeit des gesetzlichen Erwerbs des Eigentums an einer Kleinstfläche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2002 - 5 U 16/02
    Der Begünstigte war zu ihrer "Bewirtschaftung" schlechthin verpflichtet (§ 15 der VO vom, 21. Juni 1951, § 9 der 2. Besitzwechselverordnung, vgl. BGH in VIZ 1997, 296 = DTZ 1997, S. 224).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes führen die Unterschiede dazu, dass der Frage der Zuteilungsfähigkeit i. S. v. Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB im Rahmen der Entscheidung über das Bestehen eines Anspruchs aus Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB ebenso wie nach den Bodenreformvorschriften bei einer Kleinstfläche keine Bedeutung zukommt (BGH, VIZ 1997, 296).

    Ein Anspruch auf Auflassung einer Kleinstfläche steht dem Fiskus in Nachzeichnung des § 8 a der 2. BesitzwechselVO an den Fiskus nur zu, sofern es von dem Erben bei Ablauf des 15.3.1990 nicht mehr als Kleinstfläche aus der Bodenreform bewirtschaftet wurde (so BGH VIZ 1997, S. 296, 297; Senat, a.a.O.) oder diesem unbefristet eine weitere Kleinstfläche der gleichen Nutzungsart zur Verfügung stand.

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2002 - 5 U 16/02
    Der Eigentumszuweisung durch den durch das zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz eingeführten Artikel 233 § 11 Abs. 2 EGBGB bedurfte es daher nicht, wenn man nunmehr mit dem Bundesgerichtshof der Vererblichkeit des Bodenreformeigentums ausgeht (Urteil vom 17.12.1998, VIZ 1999, 157 ff.).
  • OLG Bamberg, 24.01.2007 - 3 U 35/06

    Angabe des effektiven Jahreszinses bei unterjähriger Zahlung des Jahresbeitrags

    Die gegenteilige Ansicht des Klägers (unter Hinweis auf OLG Köln vom 11.06.1992 - 5 U 16/02 = RuS 1992, 260-261) vermag der Senat nicht zu teilen.
  • AG Düsseldorf, 06.07.2011 - 37 C 137/11

    Wirksamkeit von vereinbarten Ratenzahlungszuschüssen bei Lebensversicherungen;

    Auch aus der Entscheidung des OLG Urteil vom 11.06.1992 (5 U 16/02) bzw. des AG München vom 23.07.2010 (373 C 8395/10) kann ein anderes nach Auffassung des Gerichts nicht gefolgt werden.
  • AG Düsseldorf, 06.07.2011 - 37 C 15936/10

    Wirksamkeit von vereinbarten Ratenzahlungszuschüssen hinsichtlich einer

    Auch aus der Entscheidung des OLG Urteil vom 11.06.1992 (5 U 16/02) bzw. des AG München vom 23.07.2010 (373 C 8395/10) kann ein anderes nach Auffassung des Gerichts nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9984
OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03 (https://dejure.org/2003,9984)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2003 - 6 U 36/03 (https://dejure.org/2003,9984)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2003 - 6 U 36/03 (https://dejure.org/2003,9984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit der Werbung für den Verkauf von Gebrauchtwagen mit einer Preisgegenüberstellung; Werberechtliche Unzulässigkeit der Gegenüberstellung des Verkaufspreises eines Gebrauchtwagens mit einem Neupreis

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenpreis mit Neupreis vergleichen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenhandel: zulässige Gegenüberstellung des Neupreises

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 3
    Gegenüberstellung von Neu- und Gebrauchtwagenpreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03
    Namentlich entspricht es der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzt (BGH WRP 2003, 275 ff. = GRUR 2003, 247 ff. "Thermal Bad" und BGH WRP 2002, 527 ff. = GRUR 2002, 550 ff. "Elternbriefe").
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03
    Namentlich entspricht es der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzt (BGH WRP 2003, 275 ff. = GRUR 2003, 247 ff. "Thermal Bad" und BGH WRP 2002, 527 ff. = GRUR 2002, 550 ff. "Elternbriefe").
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Zwar kann der mit der Werbung der Beklagten angesprochene Verbraucher den Begriff des Neupreises - wie bereits das Landgericht hervorhebt - sowohl als Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, als auch als Hinweis auf einen tatsächlich am Markt erzielten Preis auffassen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. September 2003 - 6 U 36/03, WRP 2008, 1273, Rn. 18 nach juris; Helm/Sonntag/Burger in Gloy/Loschelder/Danckwerts, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2019, § 59 Irreführende geschäftliche Handlungen und Unterlassungen [§§ 5, 5a UWG] Rn. 353), und stellt der Verbraucher bei einer Werbung, die - wie hier - nicht auf einen Eigenpreisvergleich, sondern auf einen Vergleich mit dem allgemein auf dem am Markt für vergleichbare Neuware verlangten Preisen zielt, in Rechnung, dass der angegebene "Neupreis" den für entsprechende Neuwaren aufzuwendenden Betrag nur näherungsweise abbilden wird.
  • OLG Jena, 24.11.2004 - 2 U 751/04
    Aus diesem Grunde wird für die Gegenüberstellung eines Neupreises verbreitet verlangt, dass der Werbende hinzufügt, von wem (Hersteller, Verkäufer) der Neupreis gefordert wurde (vgl. Bornkamm, in: Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 5 UWG Rdnr. 7.60 sowie bereits zum alten Recht OLG Stuttgart, WRP 1977, 873 [876 f.]; a.A. jedoch nunmehr für den Kfz-Handel OLG Köln, GRUR-RR 2004, 20 sowie OLG Schleswig, SchlHAnz 2002, 132 [132 f.]).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03 - 37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7299
OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03 - 37 (https://dejure.org/2003,7299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.09.2003 - 5 W 152/03 - 37 (https://dejure.org/2003,7299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. September 2003 - 5 W 152/03 - 37 (https://dejure.org/2003,7299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Eröffnung für Ansprüche gegen einen faktischen Verwalter; Amtsermittlungspflicht des Rechtsbeschwerdegerichts

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Verwalterstellung in einer Eigentumswohnanlage; Faktische Wahrnehmung von Verwalteraufgaben; Anmaßung der Verwalterstellung; Kenntnisnahme und Billigung durch Wohnungseigentümer; Eröffnung des FGG-Verfahrens; Amtsermittlungsgrundsatz

  • Judicialis

    BGB § 666; ; BGB § ... 667; ; BGB § 675; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 26 Abs. 3; ; WEG § 28; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 546; ; ZPO § 547; ; ZPO § 557 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 559; ; ZPO § 561

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Verpflichtung der Eigentümer einer Wohnungseigenrümergemeinschaft, sich an den Gemeinschaftskosten zu beteiligen sowie zur Amtsermittlungspflicht im WEG -Verfahren

  • ibr-online

    Verwalter mit Wissen und Billigung der Beteiligten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80

    Umfang der Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Darauf, ob das Verwalterverhältnis noch besteht, kommt es dabei nicht an; unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen nicht nur Ansprüche gegen den ausgeschiedener Verwalter, sondern auch Ansprüche gegen Personen, die - ohne Verwalter gewesen zu sein - mit Wissen und Billigung der Wohnungseigentümer faktisch als solche tätig waren (BayObLGZ 87, 54, 59; KG MDR 1981, 407).

    Sofern die Antragsgegnerin tatsächlich umfänglich die Verwalteraufgaben wahrgenommen haben sollte, wäre weiter zu prüfen, ob dies mit "Wissen und Billigung der Beteiligten" geschehen ist, was jedenfalls den Weg zum FGG - Verfahren offen halten würde (BayObLGZ 1987, 54, 59; KG MDR 1981, 407).

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Sofern die Antragsgegnerin tatsächlich umfänglich die Verwalteraufgaben wahrgenommen haben sollte, wäre weiter zu prüfen, ob dies mit "Wissen und Billigung der Beteiligten" geschehen ist, was jedenfalls den Weg zum FGG - Verfahren offen halten würde (BayObLGZ 1987, 54, 59; KG MDR 1981, 407).
  • BayObLG, 19.01.1988 - BReg. 2 Z 20/87

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Zwar geht das Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich von dem Sachverhalt aus, den das Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG i. V.m. § 599 ZPO; vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 588; NJW-RR 1996, 1478).
  • BayObLG, 17.01.1996 - 1Z BR 84/95

    Berücksichtigung neu vorgebrachter Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Zwar geht das Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich von dem Sachverhalt aus, den das Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG i. V.m. § 599 ZPO; vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 588; NJW-RR 1996, 1478).
  • OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Zu prüfen ist allerdings auch, ob die Vorinstanzen den Sachverhalt ausreichend erforscht haben (OLG Hamm OLGZ 89, 271; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 27 Rn. 5; Janssen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rn. 43).
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