Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.12.2003 - 2 W 233/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2062
OLG Braunschweig, 19.12.2003 - 2 W 233/03 (https://dejure.org/2003,2062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.12.2003 - 2 W 233/03 (https://dejure.org/2003,2062)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 2 W 233/03 (https://dejure.org/2003,2062)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Reservierung und Einrichtung der Internet-Domain durch eine Privatperson; Verletzung von Namensrechten; Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Domainnamens; Anspruch auf Erklärung des Verzichts auf eine Domain

  • Telemedicus

    Namensrecht bei Abkürzungsdomain einer Fachhochschule - fh-wf.de

  • Telemedicus

    Namensrecht bei Abkürzungsdomain einer Fachhochschule - fh-wf.de

  • JurPC

    BGB § 12
    Fh-wf.de

  • aufrecht.de

    Auch bei schlagwortartigen Abkürzungen Namensverletzung durch Internetdomain

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reservierung und Einrichtung der Internet-Domain durch eine Privatperson; Verletzung von Namensrechten; Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Domainnamens; Anspruch auf Erklärung des Verzichts auf eine Domain

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei.biz

    Fh-wf.de - fragwürdiges Namensrecht der Fachhochschule Wolfenbüttel

  • Judicialis

    BGB § 12

  • kanzlei.biz

    Fh-wf.de - fragwürdiges Namensrecht der Fachhochschule Wolfenbüttel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Verletzung der Namensrechte einer Fachhochsschule durch Internet-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Namensverletzung durch Internetdomain auch bei Abkürzungen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 2.9.2004)

    Fh-wf.de - Rechtsverletzung bei Abkürzung?

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3198
OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04 (https://dejure.org/2004,3198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2004 - 20 W 49/04 (https://dejure.org/2004,3198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - 20 W 49/04 (https://dejure.org/2004,3198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 1 S 3 BGB, § 1835 Abs 3 BGB, § 1 Abs 2 BRAGebO, § 16 BRAGebO
    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen Ausländer bestellten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Geltung einer Ausschlussfrist für abrechnungsfähige berufsspezifische Dienste eines Rechtsanwalts; Beginn der Frist mit der Entscheidung des Anspruchs durch die Vornahme der gebührenpflichtigen Tätigkeit; Aufwendungsersatzanspruch eines Ergänzungspflegers

  • Judicialis

    BGB § 1835 I 3; ; BGB § 1835 III; ; BRAGO § 1 II; ; BRAGO § 16

  • rechtsportal.de

    Vergütung des berufsmäßig als Ergänzungspfleger bestellten Rechtsanwalts - Beginn der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1664
  • FGPrax 2004, 121
  • FamRZ 2004, 1518 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem hierauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 2061; RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9; Bienwald, Betreuungsrecht, 3.Aufl., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30, Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).

    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 1939, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 1516).

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Die um drei Monate längere Frist der §§ 1835 Abs. 1 Satz 3 und 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB trägt nicht nur dieser weitgehend üblichen und sinnvollen Abrechnungspraxis Rechnung, sondern berücksichtigt auch, dass die Erstellung der Abrechnung im Einzelfall auch einmal etwas länger dauern kann, wobei für besondere Ausnahmefälle in § 1835 Abs. 1 Satz 4 und 1836 Abs. 2 Satz 4 eine abweichende Fristbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gestattet wird (vgl. hierzu auch OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BRAGO kann ein berufsmäßig zum Betreuer, Vormund oder Pfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit grundsätzlich nicht auf der Grundlage der BRAGO liquidieren (vgl. BGHZ 139, 309/311).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem hierauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 2061; RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9; Bienwald, Betreuungsrecht, 3.Aufl., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30, Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 1939, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 1516).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 1939, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03

    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 03. September 2003 (NJW 2003, 3642 = FPR 2004, 35) entschieden hat, gilt die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz3 BGB auch für Ansprüche nach § 1835 Abs. 3 BGB (ebenso Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 20).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Insoweit kann auf die vom BayObLG noch für das alte Recht entwickelten Grundsätze für den Beginn der Verjährungsfrist für Vergütung oder Aufwendungsersatz (FamRZ 2000, 1455 = FG Prax 2000, 201) nicht mehr abgestellt werden, weil der Gesetzgeber sich nunmehr in Abkehr von einer Verjährungsregelung für eine gesetzliche Ausschlussfrist entschieden hat, deren Ablauf zum Erlöschen des Anspruches führt (vgl. hierzu OLG Schleswig a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 1939, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04
    Bei der durch das BtÄndG mit Wirkung zum 01. Januar 1999 eingeführten Vorschrift des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BtPrax 2001, 261).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 104/22

    Zur Frage des Erlöschens des Anspruchs auf Betreuervergütung für

    Die berechtigten Belange des ersatzberechtigten Rechtsanwalts würden dadurch gewahrt, dass er erforderlichenfalls gemäß § 1835 Abs. 1a BGB aF eine Verlängerung der fünfzehnmonatigen Frist beantragen könne (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1664, 1665; LG Münster Beschluss vom 14. April 2008 - 5 T 153/08 - juris Rn. 9 f.; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 7. Aufl. § 277 FamFG Rn. 6; Sternal/Giers FamFG 21. Aufl. § 277 FamFG Rn. 14; offen gelassen BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Hierzu gehören auch Ansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, da es sich um Aufwendungsersatzansprüche im Sinne des § 1835 Abs. 3 BGB handelt (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1664 und NJW 2003, 3642, 3643; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414; vgl. auch MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 17).
  • OLG München, 24.11.2005 - 6 U 5627/04

    Vormundschafts- und Betreuungsrecht

    Im Einklang hiermit hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt in einer jüngeren Entscheidung (NJW-RR 2004, 1664 f.) befunden, dass für den Beginn der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB auf den Zeitpunkt der Entstehung des Aufwendungsersatzanspruchs, mithin auf die Vornahme der anspruchsauslösenden Tätigkeit, auch dann abzustellen ist, wenn der Ersatzberechtigte die Höhe der ihm zu erstattenden Aufwendungen ausnahmsweise, nämlich im Rahmen des § 1835 Abs. 3 BGB, nach der BRAGO berechnen kann.

    Denn entgegen der vom Kläger (im ersten Rechtszug) vertretenen) Ansicht, wonach sein Honorar in toto - mithin auch der gesamte Gebührenanspruch zweiter Instanz - der Neuregelung nicht unterfalle, war die Verhandlungsgebühr nicht bereits durch Übernahme der Prozessvertretung in der Berufungsinstanz (d.h. noch im Jahr 1998) entstanden; vielmehr beruht sie auf der - als eigenständiger Lebenssachverhalt anzusehenden - Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung, war mithin erst zu diesem Zeitpunkt (Mitte 1999), d.h. nach Inkrafttreten der Neuregelung nach § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, entstanden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 1664, 1665; siehe auch Hartmann, KostenG, 33. Aufl., § 16 BRAGO Rdnr. 1).

    (2) Innerhalb der danach maßgeblichen Frist von 15 Monaten hat der Kläger seinen Ersatzanspruch nicht in der vom Gesetz geforderten Form geltend gemacht: Insofern die Frist nicht erst mit Beendigung der Pflegschaft (Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rdnr. 20; OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 1664, 1665), sondern bereits mit Entstehung der Aufwendung am Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (das genaue Datum wurde dem Senat zwar nicht mitgeteilt, kann aber nicht nach dem 26. August 1999 als Tag der Verkündung der Berufungsentscheidung liegen) zu laufen begonnen hatte, wäre der Kläger zur Meidung des kraft Gesetzes eintretenden Untergangs seines Ersatzanspruchs gehalten gewesen, die Forderung bis zum Fristablauf, d.h. spätestens Ende November 2000, gerichtlich geltend zu machen.

  • LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für den Bereich der

    Gemäß § 1835 Absatz 3 BGB zählen zu den erstattungsfähigen Aufwendungen eines Verfahrenspflegers auch solche Dienste, die zu seinem Gewerbe oder seinem Beruf gehören, wobei in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt ist, dass die Vorschrift als Ausnahmevorschrift nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden ist, die üblicherweise einem hierauf spezialisierten Dritten übertragen werden und die vom Verfahrenspfleger gerade aufgrund seiner Ausbildung selbst erledigt werden können (vgl. z.B. OLG Frankfurt FGPrax 2004, 121 m.w.N.).
  • LG Wiesbaden, 17.02.2022 - 4 T 27/22

    Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruches eines Verfahrenspflegers

    Im Falle einer Pauschalgebühr entstehe diese deshalb bereits durch die erste Tätigkeit, die zu der mit ihr abgegoltenen Tätigkeitsgruppe gehöre (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1664; OLG Schleswig NJW-RR 2002, 1227).
  • LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04

    Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts

    Deswegen kann der Rechtsanwalt für eine von ihm im Rahmen der Ergänzungspflegschaft ausgeführte Tätigkeit nur dann ein Honorar nach den Grundsätzen der BRAGO verlangen, wenn die Bewältigung der mit der abzurechnenden Tätigkeit verbundenen Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und deshalb eine originär anwaltliche Dienstleistung dargestellt hat (BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; BVerfG, FamRZ 2000, 345, 347; BGHZ 139, 309, 312; OLG Frankfurt, NJW 2003, 3642 ; FGPrax 2004, 121 ; vgl. auch Kammerbeschluss vom 22.07.2004 - 5 T 852/03).
  • VG Berlin, 04.04.2007 - 4 A 74.07

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines als Nachlasspfleger eingesetzten

    Ob ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. Pfälz. Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. August 2001 - 3 W 114/01 -, Rpfleger 2001, 593 ) oder ob Tätigkeiten vorgenommen wurden, für die üblicherweise ein Rechtsanwalt beauftragt worden wäre (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 19 WF 185/02 -, FamRZ 2003, 936; Oberlandesgericht Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Februar 2004 - 20 W 49/04 -, NJW-RR 2004, 1664 für einen zum Ergänzungspfleger für den Wirkungskreis ausländerrechtliche und asylrechtliche Betreuung eines Minderjährigen bestellten Rechtsanwalt, der für den Betreuten einen Asylantrag stellte), erfordert Wertungen, die kaum näher begründbar sind.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3526
OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03 (https://dejure.org/2004,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2004 - 6 U 93/03 (https://dejure.org/2004,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 6 U 93/03 (https://dejure.org/2004,3526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 161
  • ZUM 2004, 489
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1982, 235, 236 = WM 1981, 991, 993 = MDR 1982, 26) zu § 538 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO a.F. ist eine Zurückverweisung der Sache in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift zulässig, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat und das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung verurteilt.

    Aus diesem Grunde ist in Fällen der vorliegenden Art analog § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO ein praktisches Bedürfnis für eine Aufhebung und Zurückverweisung anzuerkennen (vgl. nur BGH, a.a.O., NJW 1982, 235, 236 m.w.N. zu § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F.).

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Denn nach einer, wohl überwiegend vertretenen Auffassung (BGH GRUR 1988, 533, 536 "Vorentwurf II"; BGH NJW 1990, 180, 181; BGH NJW 1985, 384 f. = MDR 1985, 301 und BGHZ 33, 373 ff.; siehe auch BVerwG NJW 2002, 1968 und Köhler/Piper a.a.O.) gilt für sie von einer hier nicht einschlägigen Ausnahmesituation abgesehen (Verjährung des Hauptanspruchs) grundsätzlich die allgemeine, damals dreißigjährige, heute (vgl. Art. 229 § 6 EGBGB) in der Regel dreijährige und in dem einen wie dem anderen Falle unstreitig nicht abgelaufene Verjährungsfrist des § 195 BGB.
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Diesem Anspruch auf Vertragsanpassung, der nach § 36 Abs. 2 UrhG a.F. in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an verjährt, in dem der Urheber von den Umständen Kenntnis erlangt hat, aus denen sich der Anspruch ergibt, lagert die Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt etwa BGH GRUR 2002, 602 ff. = WRP 2002, 715 ff. "Musikfragmente" m.w.N.) als Hilfsanspruch einen Auskunftsanspruch vor.
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Denn nach einer, wohl überwiegend vertretenen Auffassung (BGH GRUR 1988, 533, 536 "Vorentwurf II"; BGH NJW 1990, 180, 181; BGH NJW 1985, 384 f. = MDR 1985, 301 und BGHZ 33, 373 ff.; siehe auch BVerwG NJW 2002, 1968 und Köhler/Piper a.a.O.) gilt für sie von einer hier nicht einschlägigen Ausnahmesituation abgesehen (Verjährung des Hauptanspruchs) grundsätzlich die allgemeine, damals dreißigjährige, heute (vgl. Art. 229 § 6 EGBGB) in der Regel dreijährige und in dem einen wie dem anderen Falle unstreitig nicht abgelaufene Verjährungsfrist des § 195 BGB.
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Stellt man demgegenüber maßgebend auf die Verjährungsfrist des Hauptanspruchs ab (so z.B. BGH GRUR 1972, 558, 560 und Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kaptitel 38 Rdnr. 37), ist der Anspruch des Klägers ebenfalls nicht verjährt, weil die Frist nach § 36 Abs. 2 UrhG a.F. erst mit der hier nicht gegebenen Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen beginnt.
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Denn nach einer, wohl überwiegend vertretenen Auffassung (BGH GRUR 1988, 533, 536 "Vorentwurf II"; BGH NJW 1990, 180, 181; BGH NJW 1985, 384 f. = MDR 1985, 301 und BGHZ 33, 373 ff.; siehe auch BVerwG NJW 2002, 1968 und Köhler/Piper a.a.O.) gilt für sie von einer hier nicht einschlägigen Ausnahmesituation abgesehen (Verjährung des Hauptanspruchs) grundsätzlich die allgemeine, damals dreißigjährige, heute (vgl. Art. 229 § 6 EGBGB) in der Regel dreijährige und in dem einen wie dem anderen Falle unstreitig nicht abgelaufene Verjährungsfrist des § 195 BGB.
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Denn nach einer, wohl überwiegend vertretenen Auffassung (BGH GRUR 1988, 533, 536 "Vorentwurf II"; BGH NJW 1990, 180, 181; BGH NJW 1985, 384 f. = MDR 1985, 301 und BGHZ 33, 373 ff.; siehe auch BVerwG NJW 2002, 1968 und Köhler/Piper a.a.O.) gilt für sie von einer hier nicht einschlägigen Ausnahmesituation abgesehen (Verjährung des Hauptanspruchs) grundsätzlich die allgemeine, damals dreißigjährige, heute (vgl. Art. 229 § 6 EGBGB) in der Regel dreijährige und in dem einen wie dem anderen Falle unstreitig nicht abgelaufene Verjährungsfrist des § 195 BGB.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03
    Denn nach einer, wohl überwiegend vertretenen Auffassung (BGH GRUR 1988, 533, 536 "Vorentwurf II"; BGH NJW 1990, 180, 181; BGH NJW 1985, 384 f. = MDR 1985, 301 und BGHZ 33, 373 ff.; siehe auch BVerwG NJW 2002, 1968 und Köhler/Piper a.a.O.) gilt für sie von einer hier nicht einschlägigen Ausnahmesituation abgesehen (Verjährung des Hauptanspruchs) grundsätzlich die allgemeine, damals dreißigjährige, heute (vgl. Art. 229 § 6 EGBGB) in der Regel dreijährige und in dem einen wie dem anderen Falle unstreitig nicht abgelaufene Verjährungsfrist des § 195 BGB.
  • OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10

    Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz

    Ein Auskunftsanspruch verjährt im Verhältnis zum Leistungsanspruch, dessen Durchsetzung er dient, selbständig nach den §§ 195, 199 BGB innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist und der Berechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (BGH GRUR 2012, 1248, 1250 Rn. 22 - Fluch der Karibik; OLG Köln GRUR-RR 2004, 161, 162 zu § 195 BGB a. F.).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach der Neufassung des § 538 ZPO fest (vgl. auch OLG Köln, OLGR 2004, 252, 253; MünchKomm-ZPO/Aktualisierungsband-Rimmelspacher, 2. Aufl., § 538 Rdnr. 58; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 538 Rdnr. 30; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 538 Rdnr. 48).
  • LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07

    Voraussetzungen für das grundsätzliche Bestehen eines Anspruchs auf Auskunft und

    Vielmehr kann der Urheber grundsätzlich immer dann, wenn auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch bestehen, Auskunft und Rechnungslegung verlangen, um anschließend im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2002, 602 - Musikfragmente; OLG Köln GRUR-RR 2004, 161).

    Dies war zur Zeit des Vertragsschlusses die 30-jährige und heute gemäß Art. 229 § 6 EGBGB in der Regel die 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (OLG Köln GRUR-RR 2004, 161, 162).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Anhaltspunkte, die eine Auskunftsklage begründen können, nicht ausreichend sind, um einen Verjährungsbeginn anzunehmen (vgl. OLG Köln in GRUR-RR 2004, 161, 162).

    Anders als in der Entscheidung des OLG München (GRUR-RR 2004, 161) macht der Kläger zu 1. bereits in der Klageschrift letztlich Ansprüche (hier die noch nicht bezifferten Zahlungsansprüche) geltend, die ausdrücklich ihm neben der Klägerin zu 2. zur gesamten Hand zustehen.

  • OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13
    Auf die Berufung des Klägers war daher hinsichtlich des Zahlungsanspruchs das Urteil des Landgerichts aufzuheben und das Verfahren - wie vom Kläger beantragt - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, NJW 2006, 2625, 2626; Senat, OLGR Köln 2004, 252, 253).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 86/13

    Durchsetzung des urheberrechtlichen Fairnessausgleichs

    a) Der den Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung (§ 32a UrhG) vorbereitende Auskunftsanspruch (§§ 242, 259 BGB) verjährt selbständig (vgl. BGH, GRUR 2012, 1248 = WRP 2013, 65 [Rn. 22] - Fluch der Karibik), kann allerdings nach Verjährung des Hauptanspruchs wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden (vgl. Senat, GRUR-RR 2004, 161 - Bestseller; Urteil vom 06.11.2009 - 6 U 47/09).
  • OLG Rostock, 28.05.2020 - 3 U 7/19

    Bejahung der Auskunftsstufe in der Berufungsinstanz bei vollständiger

    Wird vom erstinstanzlichen Gericht bei einer Stufenklage der Auskunftsanspruch unzutreffend verneint und die Klage deshalb insgesamt abgewiesen, gibt das Berufungsgericht aber dem Auskunftsanspruch statt, dann darf das Berufungsgericht in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO auf Antrag einer Partei das Verfahren zur Entscheidung in der Leistungsstufe an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen (vgl. BGH, Urteil v. 03.05.2006 - VIII ZR 168/05 -, zit. n. juris. Rn. 14, 15 m. w. N.; OLG Köln, Urteil v. 09.01.2004 - 6 U 93/03 -, zit. n. juris, Rn. 8; Zöller - Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 538, Rn. 48).
  • OLG Köln, 06.11.2009 - 6 U 47/09

    Verjährung von Ansprüchen eines Autors nach dem sog. "Bestseller-" und dem

    Es ist zu unterscheiden zwischen der Verjährung des Anspruches aus § 36 UrhG a.F. bzw. § 32 a UrhG einerseits und der Verjährung des hier in Rede stehenden Auskunftsanspruchs andererseits, der die Bezifferung des Erhöhungsverlangens erst ermöglichen soll (vgl. Senat GRUR-RR 2004, 161 f. - "Bestseller").
  • LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 63/07

    Übersetzervertrag: Auskunftsanspruch des Übersetzers im Hinblick auf den Anspruch

    Dazu muss nicht bereits feststehen, dass dem Urheber ein Anspruch auf Einwilligung in eine Vertragsanpassung zusteht (OLG Köln ZUM 2004, 489).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2526
OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03 (https://dejure.org/2003,2526)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.2003 - 2 W 117/03 (https://dejure.org/2003,2526)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 2 W 117/03 (https://dejure.org/2003,2526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Insolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts am registermäßigen GmbH-Sitz im Falle des Verdachts einer Zuständigkeitserschleichung; Unverbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 InsO; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 36 Abs. 2 ZPO; § 9 EGZPO; § 37 Abs. 1 ZPO
    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse; Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes ; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Vorlage zum Oberlandesgericht

  • Wolters Kluwer

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse; Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes ; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Vorlage zum Oberlandesgericht

  • Judicialis

    InsO § 3; ; InsO § 4; ; ZPO § 36

  • rechtsportal.de

    InsO § 3; InsO § 4; ZPO § 36
    Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes am registermäßigen Sitz der Gesellschaft bei dafür handgreiflichen Anhaltspunkten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 627
  • ZIP 2004, 581
  • NZI 2004, 260
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03
    Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Gifhorn vom 27. Oktober 2003 ist nicht bindend, weil er aufgrund einer Irreführung des Insolvenzgerichts ergangen ist, mit der die Antragstellerin das Ziel verfolgt hat, missbräuchlich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg zu erlangen und die Durchführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens fernab von dem zuständigen registermäßigen Sitz der GmbH, der unstreitig noch in ####### liegt, zu erreichen (ebenso wie hier BayObLG, ZInsO 2003, 1045 f.).

    Dies führt zur fehlenden Bindungswirkung des aufgrund dieser Gerichts standserschleichung ergangenen Verweisungsbeschlusses (hierzu auch: BayObLG, ZInsO 2003, 1045, 1046; MünchKomm. zur Insolvenzordnung/Ganter, § 3 Rn. 38 ff.).

    Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat etwa in Übereinstimmung mit dem BayObLG, das in einem Verfahren, in dem ebenfalls versucht worden ist, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg anstelle der des Amtsgerichts München zu erschleichen, genauso entschieden hat (vgl. BayObLG, ZInsO 2003, 1045).

  • OLG Celle, 09.10.2003 - 2 W 108/03

    Bestimmung des für eine GmbH zuständige Insolvenzgericht; Verweisung an das für

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03
    Der Senat bezieht sich insoweit auf seine Entscheidung vom 9. Oktober 2003 (2 W 108/03), die dem Geschäftsführer der Schuldnerin aufgrund seiner Tätigkeit für die ####### GmbH bekannt ist.
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03
    Der bislang vorliegende Antrag, in dem jede Substantiierung der Antragsvoraussetzungen fehlt und dem keine weiteren Unterlagen beigefügt sind, die Auskunft über die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geben könnten, dürfte nicht einmal den Mindestanforderungen an einen Schuldnerantrag (dazu BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - IX ZB 426/02, ZVI 2003, 64 = ZIP 2003, 358 = ZInsO 2003, 217 = NZI 2003, 147 = NJW 2003, 1187 = EWiR 2003, 589 (Gundlach/Frenzel)) genügen.
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Es kommt insoweit auch nicht darauf an, ob der Elternteil triftige Gründe anführen kann (Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393; ebenso Staudinger/Peschel-Gutzeit BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 311 m.w.N.; a.A. OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 627 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2006, 1625; OLG München FamRZ 2009, 794 m. Anm. Dollinger).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen

    Die geschilderten Umstände erfüllen nicht die Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG, NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

    Die neuere Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung geht über diese dogmatischen Grundsätze teilweise hinaus und ist in der Begründung weniger überzeugend (vgl. beispielsweise BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259, 260; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

    cc) Eine "gewerbliche Firmenbestattung" stellt - ohne das Hinzutreten weiterer Umstände - keine missbräuchliche Manipulation zuständigkeitsbegründender Tatsachen dar (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG, NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI, 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Insoweit sieht sich der Senat veranlaßt, seine in den Beschlüssen vom 28.07.2003 - 2 W 117/03 - und vom 26.09.2003 - 2 W 157/03 - vertretene Auffassung zu modifizieren.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06

    Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung in dem Schreiben

    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).
  • OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren;

    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).
  • OLG Oldenburg, 12.11.2007 - 5 AR 41/07

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; Bindungswirkung

    b.) Zu weiteren Ermittlungen des Amtsgerichts hätte im Übrigen schon deshalb Veranlassung bestanden, weil nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1.7.2004, Az. 5 AR 35/04), des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NZI 2004, S. 147, 148) und des Oberlandesgerichts Celle (NZI 2004, S. 260, 261) für eine Verweisung kein Raum ist, wenn der Schuldner durch Täuschung der beteiligten Richter einen Gerichtsstand erschleichen will.
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003).
  • FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten

    Die Verweisung soll den Charakter einer (objektiv) "willkürlichen" Maßnahme haben (vgl. Beschluss vom 08.09.2003 1Z AR 86/03, NZI 2004, 147; so im Ergebnis auch OLG Celle Beschluss vom 16.12.2003 2 W 117/03, NZI 2004, 260).
  • BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Soweit abweichend von der oben zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt Oberlandesgerichte (so OLG Schleswig NJW-RR 2000, 349 sowie vom 28.7.2003, Az. 2 W 117/03; OLG Köln JurBüro 2000, 496) bei der Beurteilung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses die Annahme für vertretbar halten, dass die Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO am Wohnsitz des Geschäftsführers gegeben sei, wenn dieser nach Eintritt der Insolvenz und Schließung des Betriebs am eingetragenen Sitz die Geschäftsunterlagen dorthin mitgenommen hat, ist eine Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO an den Bundesgerichtshof nicht veranlasst.
  • OLG Dresden, 18.06.2009 - 3 AR 47/09

    Bindungswirkung einer Verweisung bei falschen Tatsachenangaben durch den

  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10942
OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01 (https://dejure.org/2003,10942)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2003 - 2 Wx 1/01 (https://dejure.org/2003,10942)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - 2 Wx 1/01 (https://dejure.org/2003,10942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung bei Tod des Antragstellers; Billigkeit der Kostenauferlegung an die Erben wegen mangelnder Erfolgsaussichten; Befugnis eines dinglich berechtigten Wohnungsinhabers zur stimmberechtigten Teilnahme an Versammlungen der ...

  • Judicialis

    ZPO § 246 Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; WEG § 47; ; BGB § 1066

  • rechtsportal.de

    Stellung des dinglich Wohnberechtigten in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilnahme des Nießbrauchers an Eigentümerversammlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 701
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01
    Einerseits hat der Erblasser sich durch die Rücknahme seines Hauptantrages freiwillig, wenn auch unter dem Eindruck der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2003 (ZMR 2002, 440 ff.), in die Rolle des Unterlegenen begeben, zumal die für die in Rede stehende Wohnung geltende Teilungserklärung vorsieht, dass ein Wohnungseigentümer sich nur durch den Verwalter, seinen Ehegatten oder einen anderen Wohnungseigentümer der Gemeinschaft vertreten lassen darf.

    Der Bundesgerichtshof hat die sowohl vom Kammergericht (ZMR 1987, 274) als auch vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (MDR 1988, 55) in Abweichung von der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. Nachweise bei BGH ZMR 2002, 440 ff.) über das alleinige Stimmrecht des Nießbrauchers bei Gebrauch, Nutzung und Verwaltung des nießbrauchsbelasteten Eigentums, mit überzeugender Argumentation, welcher der Senat beipflichtet, abgelehnt.

  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01
    Der Bundesgerichtshof hat die sowohl vom Kammergericht (ZMR 1987, 274) als auch vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (MDR 1988, 55) in Abweichung von der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. Nachweise bei BGH ZMR 2002, 440 ff.) über das alleinige Stimmrecht des Nießbrauchers bei Gebrauch, Nutzung und Verwaltung des nießbrauchsbelasteten Eigentums, mit überzeugender Argumentation, welcher der Senat beipflichtet, abgelehnt.
  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 120/92

    Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01
    Die nach Erledigung des Hilfsantrags in der Hauptsache anzustellende summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde (BayObLG WuM 93, 210) ergibt den obigen Ausführungen zufolge, dass - anders als noch in der Beschwerdeinstanz - im Rahmen des Verfahrens III. Instanz nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2002 von einer in der Rechtsprechung umstrittenen Rechtsfrage nicht mehr ausgegangen werden kann.
  • OLG Hamburg, 02.09.1987 - 4 U 182/86

    Rückforderung zuviel gezahlter Nebenkosten; Beheizung einer Mietwohnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01
    Der Bundesgerichtshof hat die sowohl vom Kammergericht (ZMR 1987, 274) als auch vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (MDR 1988, 55) in Abweichung von der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. Nachweise bei BGH ZMR 2002, 440 ff.) über das alleinige Stimmrecht des Nießbrauchers bei Gebrauch, Nutzung und Verwaltung des nießbrauchsbelasteten Eigentums, mit überzeugender Argumentation, welcher der Senat beipflichtet, abgelehnt.
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2003 - 2 Wx 1/01
    Zwar trägt in Wohnungseigentumssachen grundsätzlich jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst (BGH WM 84, 1254; BayObLG WuM 94, 168).
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