Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5592
OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02 (https://dejure.org/2004,5592)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2004 - 10 UF 91/02 (https://dejure.org/2004,5592)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 10 UF 91/02 (https://dejure.org/2004,5592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eigenmächtige Hausratsteilung als Verwirkungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt einschließlich Altersvorsorgeunterhalt; Anhaltspunkte für die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Bestimmung der Einkommensverhältnisse eines Rentners; Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ...

  • Judicialis

    BGB § 1579 Nr. 6; ; BGB § 1579 Nr.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 6
    Eigenmächtige Hausratsteilung als Verwirkungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hausratsauflösung aus dem Urlaub

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Während des Urlaubs lässt Ehefrau das Haus ausräumen - Kürzung des nachehelichen Unterhalts wegen eklatanten Vertrauensbruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 799
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02
    Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass die Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 2002, 23, 25) ihre Beziehung zu Herrn T. bewusst auf Distanz hält.
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02
    Ferner muss die Beziehung nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit sich als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellen (vgl. BGH NJW 1989, 1083, 1086).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02
    Maßgebend im Rahmen des § 1579 Nr. 7 BGB für die Beurteilung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist jedoch, ob sich die Beziehung des geschiedenen Ehegatten zu seinem neuen Partner in einem solchen Maße verfestigt hat, dass damit gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist (vgl. BGH FamRZ 1995, 540, 542).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02
    Die Verfestigung setzt in zeitlicher Hinsicht eine gewisse Mindestdauer voraus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht unter 2 bis 3 Jahren liegt (vgl. BGH FamRZ 1997, 671, 672).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.12.2003 - 16 W 63/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7479
OLG Celle, 09.12.2003 - 16 W 63/03 (https://dejure.org/2003,7479)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.2003 - 16 W 63/03 (https://dejure.org/2003,7479)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 16 W 63/03 (https://dejure.org/2003,7479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 ZPO; § 15 GKG
    Maßgeblichkeit des ungekürzten Hauptsachestreitwerts für den Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des ungekürzten Hauptsachestreitwerts für den Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Streitwertes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AktG § 327a § 327e
    Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit; Zulässigkeit des Ausschlusses von Minderheitsaktionären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 234
  • NZBau 2004, 391
  • BauR 2004, 1670 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.10.1999 - 13 W 56/99

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2003 - 16 W 63/03
    Der Senat vermag deshalb der von der Antragstellerin zitierten abweichenden Rechtsprechung der OLG Düsseldorf, Frankfurt (NJW-RR 2000, 613) und Naumburg (Beschl. vom 9. Juli 2003, 7 W 16/03) nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2000 - 21 W 46/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren: Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2003 - 16 W 63/03
    Abgesehen davon betrifft die Entscheidung des OLG Düsseldorf (MDR 2001, 649) offensichtlich den hier nicht vergleichbaren Fall, dass dem Antragsteller dort die annähernd genaue Angabe des Mangelbeseitigungsaufwandes nicht möglich war und seine Angaben deshalb nur grob geschätzt waren.
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2003 - 16 W 63/03
    Der Senat vermag deshalb der von der Antragstellerin zitierten abweichenden Rechtsprechung der OLG Düsseldorf, Frankfurt (NJW-RR 2000, 613) und Naumburg (Beschl. vom 9. Juli 2003, 7 W 16/03) nicht zu folgen.
  • OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04

    Sachliche Zuständigkeit im selbstständigen Beweisverfahren; Maßgeblichkeit der

    Ungeachtet aller Zweifel an der Zweckmäßigkeit des § 486 ZPO im Grenzbereich von Streitwerten um die Streitwertgrenze zwischen amts- und landgerichtlicher Zuständigkeit ist für die Zuständigkeit des Gerichts im selbständigen Beweisverfahren der Streitwert bei Antragstellung maßgeblich (OLG Celle NJW-RR 2004, 234; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 486, Rdnr. 4; Fischer MDR 2001, 608, 609).

    Wie auch sonst ist für die Bewertung des zu sichernden Anspruchs grundsätzlich auf die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers bei der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens abzustellen; allenfalls offensichtliche Unter oder Überbewertungen der Schätzung des Antragstellers zu Verfahrensbeginn können eine Korrektur rechtfertigen (OLG Celle NJW-RR 2004, 234).

  • OLG Koblenz, 28.10.2014 - 3 W 553/14

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen ( in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488 ff. = MDR 2005, 162 ff.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. März 2004 - I-21 W 17/04, 21 W 17/04 - BauR 2005, 142; vom 16. Juli 2003 - I-21 W 35/03, 21 W 35/03 - NJW-RR 2003, 1530 = BauR 2003, 1766 f.; vom 3. November 2000 - 21 W 46/00 - BauR 2001, 1293 f. = MDR 2001, 649 ; OLG Celle, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 16 W 33/03 - NJW-RR 2004, 234 ).

    Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen(BGH; Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488 ff. = MDR 2005, 162 ff.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. März 2004 - I-21 W 17/04, 21 W 17/04 - BauR 2005, 142; vom 16. Juli 2003 - I-21 W 35/03, 21 W 35/03 - NJW-RR 2003, 1530 = BauR 2003, 1766 f.; vom 3. November 2000 - 21 W 46/00 - BauR 2001, 1293 f. = MDR 2001, 649 ; OLG Celle, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 16 W 33/03 - NJW-RR 2004, 234 ; Zöller/Herget, ZPO , 30. Auflage 2014).

  • OLG Celle, 10.06.2004 - 16 W 87/04

    Maßgeblichkeit des ungekürzten Hauptsachestreitwertes für den Streitwert in einem

    Wie auch sonst ist für die Bewertung des zu sichernden Anspruchs grundsätzlich auf die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers bei Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens abzustellen (ebenso Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 16 W 63/03 - Nds. Rpfl.
  • OLG Naumburg, 24.04.2015 - 12 W 85/14

    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens: Festsetzung auf Grundlage der

    Dies kann bedeuten, dass dann, wenn im selbständigen Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel festgestellt werden, für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten überschlägig zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (vgl. BGH MDR 2005, 162; OLG Düsseldorf NZBau 2010, 705; OLG Celle NJW-RR 2004, 234; OLG Celle AGS 2014, 560; OLG Köln JurBüro 2013, 423; OLG Jena OLG-Report 2001, 132; Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 16 zu § 3 ZPO "Selbständiges Beweisverfahren").
  • LG München I, 03.03.2009 - 13 T 22169/08

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Mängeln an Eigentumwohnungen:

    Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den richtigen Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (BGH NJW 2004, 3488, OLG Celle NJW-RR 2004, 234: Korrektur von Über- oder Unterbewertungen).
  • KG, 30.08.2007 - 12 W 60/07

    Streitwert eines Beweissicherungsverfahrens über einen bestimmten Unfallverlaufs

    Unerheblich sind Erfolg und Ergebnis des Verfahrens (OLG Koblenz JurBüro 2005, 312; OLG Celle NJW-RR 2004, 234).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9664
OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9664)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.2004 - 5 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9664)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 2004 - 5 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 281

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 281
    Verweisung wegen Unzuständigkeit des Gerichts nur aufgrund pflichtgemäßer Prüfung der Zuständigkeit des anderen Gerichts

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zu den Voraussetzungen eines Verweisungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 06.11.1952 - 4 W 346/52
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04
    Eine Verweisung zur Klärung der Zuständigkeit durch das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, ist unzulässig (so bereits OLG Celle, MDR 1953, 111, 112).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04
    Das ist auch dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, MDR 2002, 1450, 1451).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04
    Eine Verweisung bindet ausnahmsweise dann nicht, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht - dies ist hier nicht anzunehmen - oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (BGH, NJW 2002, 3634, 3635).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 11 SV 72/15

    Prüfungsumfang vor Verweisung nach § 281 ZPO

    Eine Verweisung ohne abschließende Prüfung der Zuständigkeit des angewiesenen Gerichts ist unzulässig (OLGR Köln 2004, 257; OLG Celle MDR 53, 111 [OLG Celle 06.11.1952 - 4 W 346/52] ).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08

    Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung

    Das Amtsgericht hat seine Entscheidung auch begründet, wobei die Begründung unabhängig von der Frage, ob ihr zu folgen ist, doch immerhin nachvollziehbar (vgl. OLG Köln OLGR 2004, 257) erscheint.
  • OLG Hamm, 15.05.2017 - 32 SA 19/17

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; formlose Abgabe; Bindungswirkung

    Eine Verweisung zur Klärung der Zuständigkeit durch das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, ist unzulässig (OLG Celle, Urteil vom 06.11.1952 - 4 W 346/52, MDR 1953, 111, 112; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 8/04, juris Rn. 2; OLG G, Beschluss vom 17. November 2015 - 11 SV 72/15 -, juris Rn. 11).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder kann das zuständige Gericht mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen noch nicht sicher ermittelt werden, ist der Rechtsstreit - unter deklaratorischer Feststellung der fehlenden Bindung des Verweisungsbeschlusses - an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses die erforderlichen Feststellungen nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1996, XII ARZ 7/96, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 1 und 5) und sodann gegebenenfalls erneut verweisen kann (Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 37 f.).
  • KG, 02.07.2020 - 2 AR 1013/20

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Zuständiges Gericht für

    Einer Verweisung zur Klärung der Zuständigkeit durch das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, fehlt jede gesetzliche Grundlage und diese ist deshalb als objektiv willkürlich anzusehen (OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 8/04, OLGR Köln 2004, 257).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Denn Tatsachenermittlungen zur Feststellung des zuständigen Gerichts fallen nicht in die Zuständigkeit des anstelle des Bundesgerichtshofs (§ 36 Abs. 2 ZPO) mit Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO befassten Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1996, XII ARZ 7/96, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. August 1984, X ARZ 689/94, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 23; Beschluss vom 1. April 1999, 1Z AR 34/99, NJW-RR 2000, 1311 [juris Rn. 12]; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 4; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).
  • BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21

    Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem

    Dieser Maßstab gilt auch bezüglich der vom verweisenden Gericht vorzunehmenden Prüfung der Zuständigkeit des angewiesenen Gerichts (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. November 2015, 11 SV 72/15, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05

    Gerichtsstandsbestimmung wegen Streitgenossenschaft

    Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand steht einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO dann nicht entgegen, wenn das als zuständig in Betracht kommende Gericht, das mit der Sache schon befasst war, eine andere Auffassung zur Frage der Zuständigkeit vertritt; die Rechtssauffassung dieses Gerichts ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO nicht zu überprüfen (Bestätigung von Senat, OLGR 2004, 257).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 W 13/04

    Streitwert für aktienrechtliche Anfechtungsklage

    Der Senat hat darauf hingewiesen, dass sich bei Beschlussanfechtungen bei mittleren und großen Aktiengesellschaften je Beschlusspunkt ein Streitwert von EUR 50.000,-- herausgebildet hat, an dem sich der Senat ausrichtet, wenn nicht die Umstände des Einzelfalles zu einer anderen Bemessung führen (Senat, Beschluss vom 27. April 2004 - 5 W 8/04).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3729
OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03 (https://dejure.org/2004,3729)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2004 - 16 U 78/03 (https://dejure.org/2004,3729)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 (https://dejure.org/2004,3729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenanfall bei Vergleichsschluss auf Grund eines schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 Abs. 6 ZPO; § 31 Abs. 1 Ziff. 2 BRAGO; § 31 Abs. 1 Ziff. 4 BRAGO; § 35 BRAGO
    Geltendmachung einer Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

  • Judicialis

    BRAGO § 31; ; BRAGO § 35; ; ZPO § 278 VI

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31; BRAGO § 35; ZPO § 278 Abs. 6
    Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO .

  • ibr-online

    Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stade - 6 O 482/02
  • OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 777
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03

    Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03
    Überwiegend wird jedoch angenommen, dass in derartigen Fällen keine Verhandlungsgebühr entsteht (OLG München NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; ebenso Zöller/Greger a. a. O.).
  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03

    Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03
    Überwiegend wird jedoch angenommen, dass in derartigen Fällen keine Verhandlungsgebühr entsteht (OLG München NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; ebenso Zöller/Greger a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 15 AR 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9783
OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 15 AR 10/03 (https://dejure.org/2003,9783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2003 - 15 AR 10/03 (https://dejure.org/2003,9783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 15 AR 10/03 (https://dejure.org/2003,9783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung; Bestimmung eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstands

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Streitgenossenschaft trotz Vorliegens eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstands

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 15 AR 10/03
    Der Senat kann daher einen gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstand, der einer Gerichtsstandsbestimmung entgegenstehen würde, nicht feststellen (vgl. zu den Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung in einem entsprechenden Fall auch Bay-ObLG NJW-RR 1994, 890).
  • KG, 13.03.2008 - 2 AR 10/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Jedoch ist - wie bei § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO - anerkannt, dass die Bindungswirkung wegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. OLG Celle, OLGR 2004, 370 [371]; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 257 [257]; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 455 [455]; OLG Köln, NJW-RR 2002, 426 [427]; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 281 [281]; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 154 [155]; Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 102 GVG Rdnr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 AR 36/05

    Vorlage an den BGH: Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung bei

    Da das Landgericht Offenburg in den beiden Verweisungsbeschlüssen vom 28.06.2005 seine eigene örtliche Zuständigkeit bereits verneint hat, ist insoweit die Auffassung des Landgerichts Offenburg maßgeblich, ohne dass es einer weiteren Prüfung durch den Senat bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003, OLGR 2004, 257; im Ergebnis ebenso OLG Köln, MDR 1987, 851).
  • KG, 17.07.2008 - 2 AR 36/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Ruhegehaltansprüche eines Vorstandsmitglieds gegen eine

    Jedoch ist - wie bei § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO - anerkannt, dass die Bindungswirkung wegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. OLG Celle, OLGR 2004, 370 [371]; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 257 [257]; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 455 [455]; OLG Köln, NJW-RR 2002, 426 [427]; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 281 [281]; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 154 [155]; Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 102 GVG Rdnr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04

    Zivilprozessrecht: Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

    Der Senat berücksichtigt in derartigen Fällen für die Frage, ob ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand gegeben ist, die Rechtsauffassung des mit der Hauptsache befassten Gerichts, ohne diese Rechtsauffassung inhaltlich zu überprüfen (vgl. Senat, OLGR Karlsruhe 2004, 257).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.12.2003 - 7 U 86/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10224
OLG Naumburg, 23.12.2003 - 7 U 86/03 (https://dejure.org/2003,10224)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.12.2003 - 7 U 86/03 (https://dejure.org/2003,10224)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 7 U 86/03 (https://dejure.org/2003,10224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Sortenschutzinhabern auf Auskunft über den Umfang der Aufbereitungshandlungen von geschützten Sorten gegen Aufbereiter; Sortenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch und Unterlassungsanspruch; Für Sortenschutzstreitsachen im Bundesland Sachsen - Anhalt ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Ziffer 1; ; SortG § 10a; ; SortG § 10a Abs. 2; ; SortG § 10a Abs. 6; ; NachbauVO § 13 Abs. 1 lit. b 1. Spiegelstrich; ; HGB § 257 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen im Sortenschutzrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2003 - 7 U 86/03
    Die Vereinigung erwirbt durch die Regelung keine eigenen Rechte, sondern handelt in der Form der gewillkürten Prozessstandschaft, die gemäß Art. 3 Abs. 2 S. 2 NachbauVO nur ihre eigenen unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder erfasst ( BGHZ 149, 165 [ 170 ] - Nachbau - Auskunftspflicht - ).

    b) Ebenso wie bei Auskunftsansprüchen bezüglich gemeinschaftsrechtlich geschützter Sorten setzt auch der Auskunftsanspruch gemäß § 10a Abs. 6 SortG nach nationalem Recht voraus, dass die Klägerin als eine Vereinigung von Sortenschutzinhabern die Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, um das für die gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche eigene Interesse annehmen zu können ( BGHZ 149, 165 [ 168 - 170 mwN ] - Nachbau - Auskunftspflicht - Keukenschrijver, Sortenschutzgesetz, § 10a RdNr. 32 ).

    Hinsichtlich des Auskunftsanspruches gegen den Landwirt hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 149, 165 - Nachbau - Auskunftspflicht - ausgeführt, dass dieser Anspruch nicht allein an die Landwirtseigenschaft anknüpft.

    Damit muss aber auch für die Aufbereiter die Einschränkung aus der Entscheidung BGHZ 149, 165 gelten.

  • EuGH, 10.04.2003 - C-305/00

    DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2003 - 7 U 86/03
    Dennoch erscheine es im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 10. April 2003 ( Az. C 305/00 ) und an die Stellungnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C 336/02 ( Brangewitz GmbH ) unverhältnismäßig, für die Auskunftspflicht alleine an die Tätigkeit als Aufbereiter anzuknüpfen, weil dann die Auskunftspflicht auch auf Aufbereiter erstreckt werden würde, die zu keinem Zeitpunkt Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte des Sortenschutzinhabers aufbereitet hätten.

    Dem stehe das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. April 2003 ( C 305/00 ) nicht entgegen.

    bb) Dem steht die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2003 ( GRUR 2003, 868 - Christian Schulin - [ Bl. III/61 - 79 d.A. ] ) nicht entgegen.

  • EuGH, 14.10.2004 - C-336/02

    Brangewitz - Pflanzensorten - Schutzregelung - Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2003 - 7 U 86/03
    Das Landgericht hat sich damit im Wesentlichen der Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 22. Januar 2003 in der Rechtssache C - 336/02 ( Saatgut - Treuhandverwaltungs GmbH ./. Brangewitz GmbH ) angeschlossen ( Bl. III/119 - 132 d.A. ).

    Der Senat schließt sich dieser Beschränkung des Auskunftsrechtes nicht an und findet sich damit in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Januar 2003 in der Rechtssache C - 336/02 ( Saatgut - Treuhandverwaltungs GmbH ./. Brangewitz GmbH ) ( Bl. III/139 - 154 d.A. ).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2003 - 7 U 86/03
    Diese Auffassung lässt es besorgen, dass die Beklagte weiterhin ohne Anerkennung fremder Sortenrechte, seien sie nationaler, seien sie gemeinschaftsrechtlicher Art, wahllos Aufbereitungshandlungen ohne korrespondierende Auskünfte erbringen wird ( vergl. BGHZ 117, 264 [ 271ff ] - Nicola u.a. - einschränkend wohl Keukenschrijver, Sortenschutzgesetz, § 37 RdNr. 16 ).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2003 - 4 U 35/03

    Sortenschutzrecht: Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs gegen den Aufbereiter

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2003 - 7 U 86/03
    Dieser kann seinen landwirtschaftlichen Betrieb auch ohne Nachbau betreiben, wie zum Beispiel ein Landwirt, der sich auf die Aufzucht von Vieh beschränkt, er kann auch Nachbau nur bezüglich der Sorten betreiben, die nicht mehr unter den Schutz des Sortenschutzrechtes fallen ( Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 04. Dezember 2003, Az. 4 U 35/03 - unveröffentlicht - [ Bl. VI/18 - 29 d.A. ]; Vorinstanz: Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 27. Januar 2003, Az. 3 O 478/02 [ Bl. III/13 - 21 d.A., wobei jeweils die Seiten mit den geraden Seitenzahlen fehlen ] ).
  • OLG Naumburg, 11.11.2004 - 4 U 150/04

    Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhabers gegen den Landwirt

    Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner eigenen Entscheidung vom 23.12.2003 - 7 U 86/03 (OLG-R Naumburg, 2004, 257 ff.).

    Während in dem Verfahren 7 U 86/03 die Beklagte ein so genannter Aufbereiter war, ist im vorliegenden Fall die Beklagte eine Landwirtin.

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