Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04   

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https://dejure.org/2004,5253
OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04 (https://dejure.org/2004,5253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 (https://dejure.org/2004,5253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 21 UF 144/04 (https://dejure.org/2004,5253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des Kindesaufenthalts im Rahmen einer Elternvereinbarung; Berücksichtigung des Kindeswohls bei Aufenthaltsvereinbarung in Form eines Wechselmodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Elternvereinbarung über die elterliche Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 7
  • FamRZ 2005, 124
  • FamRZ 2005, 125
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 01.10.2001 - 16 UF 1095/01

    Antrag auf alleinige elterliche Sorge; Verbot der Schlechterstellung des

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04
    In seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2001 - 16 UF 1095/01 - steht das OLG München dem Wechselmodell dagegen skeptisch gegenüber; ein solches Wechselmodell sei "nach allen Erfahrungen des Senats auf Dauer dem Kindeswohl abträglich, dies jedenfalls dann, wenn der Wechsel nicht im Interesse des Kindes praktiziert wird, sondern vorrangig dazu dient, die jeweilige Machtposition der Eltern aufrecht zu erhalten".
  • AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege der

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04
    Soweit ersichtlich, hat sich bislang das Amtsgericht Hannover in einem Verfahren grundlegend mit dem Wechselmodell und seinen Vor- und Nachteilen gegenüber dem Residenzmodell auseinandergesetzt (AG Hannover FamRZ 2001, 846 ff. im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, JAmt 2001, 557, Beschluss zur Hauptsache in demselben Verfahren) und hat, ausgehend von der - vom Senat geteilten - Annahme, dass von einem allgemeinen entwicklungspsychologischen Grundsatz der Erforderlichkeit eines festen Lebensmittelpunktes für die gesunde Entwicklung eines Kindes nicht ausgegangen werden kann, eine Entscheidung zugunsten des Wechselmodells getroffen, obwohl zwischen den Eltern noch erhebliche Konflikte bestanden.
  • OLG Jena, 12.09.2016 - 4 UF 678/15

    Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen

    Ist die Elternbeziehung darüber hinaus - wie hier - konfliktbehaftet, besteht das Risiko, dass der paritätische Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen dieses dauerhaft und unmittelbar in den elterlichen Konflikt verwickelt (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266; OLG Dresden FamRZ 2005, 125).
  • OLG Koblenz, 12.01.2010 - 11 UF 251/09

    Zum familienrechtlichen Betreuungs-Wechselmodell

    Unverzichtbare Voraussetzung ist ein Konsens zur Durchführung der wechselseitigen Betreuung und ein gemeinsamer Kooperationswille (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266; OLG München FamRZ 2007, 753; OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f.; Schwab FamRZ 1998, 457; Kostka FPR 2006, 271 ff.; Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).

    Gegen den Widerstand eines Elternteils kann das Wechselmodell nicht funktionieren (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f.; Gutjahr FPR 2006, 301, 302).

  • OLG Hamburg, 15.03.2019 - 12 WF 40/19

    Familiensache: Gemeinsame Einkommensteuerveranlagung über den Zeitpunkt der

    Der Anspruch besteht auch dann, wenn zwar der die getrennte Veranlagung der Ehegatten bestimmende Einkommensteuerbescheid des Anspruchsgegners bereits unanfechtbar ist, gegenüber dem die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nach § 26 EStG geltend machenden Anspruchsteller aber noch kein abschließender Bescheid ergangen ist (vgl. BGH, FamRZ 2005, 125, juris Rn. 8ff).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 2 UF 211/11

    Ausgestaltung einer Umgangsregelung

    Mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten ist nicht zwingend ein Nachteil für das Kind und für die Eltern verbunden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125).

    Mithin kann das Wechselmodell allein dann in Betracht zu ziehen sein, wenn die Eltern in der Lage sind, ihre Konflikte einzudämmen, sie beide hochmotiviert und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet sind, sie kontinuierlich kommunizieren und kooperieren können und wollen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - 9 UF 20/10 - FamFR 2010, 547; OLG Celle, Beschluss vom 04.01.2008 - 15 WF 241/07 - FamRZ 2008, 2053; OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 11 UF 251/09 - FamRZ 2010, 738; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2011 - 7 UF 830/11 - FamRZ 2011, 1803; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2007 - 16 UF 13/07 - FamRZ 2007, 753).

    Hieraus folgt, worauf der Senat ebenfalls bereits hingewiesen hat, dass gegen den Widerstand eines Elternteils das Wechselmodell nicht funktionieren und demgemäß nicht angeordnet werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2010 - 9 UF 7/09 - FamRZ 2011, 120 (red. Leitsatz); OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2009 - 10 UF 150/09 - FamRZ 2010, 1352; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2009 - 10 UF 204/08 - FamRZ 2009, 1759; OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2011 - 21 UF 354/11 - FamRZ 2011, 1741 (red. Leitsatz); OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2011 - II-8 UF 189/10 - ZKJ 2011, 256-257; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2011 - II-8 UF 190/10 - NJW 2012, 398; vgl. auch Bay. VGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - Vf. 137-VI-10).

  • OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14

    Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines

    Bedenken gegen eine hälftige Aufteilung können auch nicht damit begründet werden, dass ein fester Lebensmittelpunkt für die gesunde Entwicklung eines Kindes erforderlich sei, weil ein solcher allgemeiner entwicklungspsychologischer Grundsatz nicht gesichert ist (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - Az. 21 UF 144/04 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2013, Az. 5 UF 27/13 - juris; Sünderhauf, Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? - Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung, FamRB 2013, S. 333).
  • KG, 28.02.2012 - 18 UF 184/09

    Elterliche Sorge: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei entgegenstehendem

    Zwar kann nach der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte gegen den Willen eines Elternteils ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden (OLG Hamm NJW 2012, 398; vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2011, S. 120; OLG Koblenz, FamRZ 2010, S. 738; OLG Dresden, FamRZ 2005, S. 125; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, S. 1759).
  • OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07

    Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das

    Gesicherte entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells liegen bisher wohl nicht vor (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f. = FPR 2004, 619 f. AG Hannover FamRZ 2001, 846, 847 m.w.Nw.. Überblick bei Kostka FPR 2006, 271 ff.. siehe auch Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).

    Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten Belastungen verbunden sein können, denen jedoch zugleich Vorteile für das Kind wie auch für die Eltern, von denen jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft erwartet wird, gegenüberstehen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125, 126).

  • OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 16 UF 13/07

    Sorgerecht: Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells

    Gegen das Wechselmodell spricht dagegen vor allen Dingen das Risiko, dass der dauernde Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu einer dauernden Einbeziehung des Kindes in den elterlichen Konflikt führt (OLG Dresden, FamRZ 2005, 125).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren (vgl. OLG Dresden, FPR 2004, 619; Jaeger, FPR 2005, 70, 72; Gutjahr, FPR 2006, 301, 302).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 5 UF 27/13

    Umgangsrecht: Vereinbarkeit eines Wechselbetreuungsmodells mit dem Kindeswohl bei

    Diese sind allerdings wohl nicht damit zu begründen, dass ein fester Lebensmittelpunkt für die gesunde Entwicklung eines Kindes erforderlich sei, weil ein solcher allgemeiner entwicklungspsychologischer Grundsatz nicht gesichert ist (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - Juris Rn. 13; Sünderhauf, FamRB 2013, 290, 291; wovon aber - ohne nähere Begründung - ausgehen etwa KG Berlin, Beschluss vom 14.03.2013 - 13 UF 234/12 - Juris Rn. 30 und Staudinger/Rauscher, BGB, Bearbeitung 2006, § 1684 Rn. 189).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 18 UF 231/14

    Umgangsverfahren: Rechtssystematische Zuordnung des Wechselmodells; Anordnung des

  • KG, 14.03.2013 - 13 UF 234/12

    Aufenthaltsbestimmungsrecht: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei

  • OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 UF 190/10

    Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells; Anspruch eines Elternteils auf

  • AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13

    Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines

  • OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 270/06

    Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts i.F.e. fehlenden Einigung der Eltern;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4251
OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2004 - 6 U 158/03 (https://dejure.org/2004,4251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 580 Nr. 7 b

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Restitutionsklage bei Klageabweisungsbegehren aufgrund eines nunmehr ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass nach Beklagtenansicht zur Klageabweisung zwingt; Relenvanz eines Urteil des EuGH als Urkunde zur Glaubhaftmachung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
  • BB 2004, 1134
  • BB 2004, 942
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass nicht nur ein Strafbefehl (NJW 1980, 1000, 1001), sondern auch ein rechtskräftiges Strafurteil (NJW-RR 1991, 380) eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO darstellen kann.

    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).

    Die Rechtsprechung (vgl. unter anderem BGH NJW 1980, 1000, 1001) hat nämlich zu Recht nur ausnahmsweise bestimmte Urkunden, die erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz errichtet worden sind, als Restitutionsgrund zugelassen, und zwar dann, wenn sie eine zurückliegende Tatsache bezeugen, insbesondere Geburtsurkunden als Beweismittel für die Empfängniszeit.

  • OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 53/98

    Fußballwetten als Glücksspiel - Erlaubnispflicht für österreichischen

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die gegen das Urteil des Senats vom 22.10.1999 - 6 U 53/98 - gerichtete Restitutionsklage der Beklagten wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

    Auf ihren Antrag hat der Senat der Beklagten durch Urteil vom 22.10.1999 (6 U 53/98, GRUR 2000, 538 ff.) verkürzt und sinngemäß wiedergegeben untersagt, im Bereich des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Sportwetten ohne Genehmigung nach dem Sportwettengesetz Nordrhein-Westfalen anzubieten und/oder zu bewerben.

    die Entscheidung des Senats vom 22.10.1999 - 6 U 53/98 OLG Köln - zu ändern und die von der Klägerin erhobene Unterlassungsklage abzuweisen.

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass nicht nur ein Strafbefehl (NJW 1980, 1000, 1001), sondern auch ein rechtskräftiges Strafurteil (NJW-RR 1991, 380) eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO darstellen kann.

    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • OLG Koblenz, 16.06.1994 - 5 U 325/94

    Keine Restitution bei neuem Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • BGH, 14.11.1974 - VII ZB 25/74

    Restitutionsgrund - Abschluss des Verfahrens - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der nahezu einhellig vertretenen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum zu der Frage, wann das Auffinden einer Urkunde zur Restitutionsklage berechtigt (vgl. nur Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 580 Rdnr. 16 a und aus der Rechtsprechung zum Beispiel BGH NJW 1980, 1000; BGH NJW-RR 1991, 380; BGH VersR 1975, 260; BGHZ 30, 60 ff. und auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1278 f.; anderer Auffassung augenscheinlich nur Foerste, NJW 1996, 345, 346).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Mit ihrer Anfang Dezember 2003 erhobenen Restitutionsklage macht die Beklagte geltend, mit seinem Urteil vom 06. November 2003 in der Rechtssache C-243/01 "H." habe der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen, deren Anwendung im Streitfall zur Klageabweisung zwinge.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die aufgeworfene Frage braucht indes ebenso wenig entschieden zu werden wie die Frage, ob die Restitutionsklage bereits deshalb unzulässig ist, weil die von der Beklagten als Restitutionsgrund herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "H." keinen Beweis über Tatsachen erbringt, sondern nur offenbart, dass der Europäische Gerichtshof an seiner namentlich in seinem Urteil "T." (Rechtssache C-275/92, veröffentlicht unter anderem in NJW 1994, 2013 ff. und ZIP 1994, 557 ff.) zum Ausdruck kommenden, auch der Entscheidung des Senats vom 22.10.1999 zugrunde gelegten Rechtsauffassung zur Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Lotteriewesen festhält.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Die gegen diese Entscheidung des Senats eingelegte Revision hatte keinen Erfolg (BGH, Urteil vom 14.03.2002, GRUR 2002, 636 f. = WRP 2002, 688 ff. = MDR 2002, 1082 ff. = NJW 2002, 2175 f. "Sportwetten").
  • LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/03

    Genehmigung für Glücksspiel aus Österreich ausreichend

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 6 U 158/03
    Eine solche rückbezügliche Beweiskraft hat die Entscheidung "H." des Europäischen Gerichtshofs ebenso wenig wie der von der Beklagten zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts München vom 27.10.2003 in dem Strafverfahren 384 Js 44646/03.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3933
OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03 (https://dejure.org/2003,3933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2003 - 16 WF 76/03 (https://dejure.org/2003,3933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 16 WF 76/03 (https://dejure.org/2003,3933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 2; BSHG § 88 Abs. 3
    Gefährdung der angemessenen Altersversorgung einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1122
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 31.77

    Beiträge des Pflegebedürftigen - Übernahme von Aufwendungen - Alterssicherung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    In der verwaltungs- und finanzgerichtlichen Rechtsprechung fordert man präzisierend, dass eine Gefährdung der angemessenen Altersversorgung immer nur dann gegeben ist, wenn eine unter Einbeziehung des für die Prozesskostenhilfe zu verwendenden Kapitals von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass die Partei in Zukunft ihre Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (Hessisches Finanzgericht EFG 1996, 199 mit Hinweis auf BVerwGE 56, 87).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 12 WF 168/00

    Einsatz einer der Altersversorgung dienenden Lebensversicherung für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    Es muss die Schlussfolgerung möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg, Justiz 2003, 38, 40; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    Es muss die Schlussfolgerung möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg, Justiz 2003, 38, 40; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925).
  • FG Hessen, 24.11.1995 - 6 K 3080/88

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    In der verwaltungs- und finanzgerichtlichen Rechtsprechung fordert man präzisierend, dass eine Gefährdung der angemessenen Altersversorgung immer nur dann gegeben ist, wenn eine unter Einbeziehung des für die Prozesskostenhilfe zu verwendenden Kapitals von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass die Partei in Zukunft ihre Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (Hessisches Finanzgericht EFG 1996, 199 mit Hinweis auf BVerwGE 56, 87).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.1990 - 2 WF 58/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    Dass die Klägerin nicht über eine ausreichende Altersversorgung verfügt, hat sie noch nicht dargelegt (vgl. zur Darlegungslast OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. April 1990 - 2 WF 58/90 - Justiz 1991, 21 mit Hinweis auf den Beschluss vom 15. Juli 1989 - 2 WF 198/88 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    Die Erforderlichkeit kann nur dann bejaht werden, wenn die Schlussfolgerung möglich ist, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (OLG Karlsruhe, 16. ZS, FamRZ 2004, 1122; Senat, Beschluss v. 09.08.2004 - 2 WF 153/04 und Beschluss v. 22.12.2004 - 2 WF 229/04).
  • OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08

    Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung als unzumutbare

    aa) Für die Anwendung der Härteregelung im Sozialhilferecht unmittelbar sowie entsprechend im Rahmen des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe (§ 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO) ist anerkannt: Eine wesentliche Erschwerung bezüglich der Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung ist anzunehmen, wenn - unter Einbeziehung des in Rede stehenden Kapitals - eine von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass der Betroffene in Zukunft seine Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1122 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2007 - 16 WF 80/07

    Einsatz von für die Altersvorsorge vorgesehenen Lebensversicherungen zur

    Von einer Gefährdung der angemessenen Versorgung ist dann auszugehen, wenn die Verwertung des für die Versorgung vorgesehenen Vermögens für die Prozessführung dazu führen würde, dass die Partei ihre Altersversorgung zumindest teilweise durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fürsorgeleistungen bestreiten müsste (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, Seite 1122; Beschluss vom 14.08.2006, 2 WF 126/06; Beschluss vom 21.05.2007, 16 WF 89/07; Beschluss vom 12.01.2007, 16 WF 5/07).
  • AG Pforzheim, 01.07.2004 - 5 F 162/04

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer Lebensversicherung für Prozesskosten

    Es war eine enge Verzahnung mit dem Sozialhilferecht beabsichtigt, insbesondere hinsichtlich des Vermögenseinsatzes und vor dem Hintergrund des Verständnisses der Prozesskostenhilfe als einer sondergesetzlich geregelten Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg a.a.O. mit weiteren Hinweisen; vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe, 16. Senat, Beschluss vom 27.06.2003 - 16 WF 76/2003; OLG Stuttgart, 18. Senat, FamRZ 99, 63; OLG Stuttgart, FamRB 2002, 143; Zimmermann Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Auflage 2000, Rz. 149; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage 1999, Rz. 327).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 6 U 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10329
OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 6 U 7/02 (https://dejure.org/2003,10329)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2003 - 6 U 7/02 (https://dejure.org/2003,10329)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2003 - 6 U 7/02 (https://dejure.org/2003,10329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Strafgefangenen bei Leistung gemeinnütziger Arbeit als Ersatzfreiheitsstrafe, Nichtleistung der Geldstrafe und Ausbleiben eines Vermögensschadens

  • Judicialis

    StrEG § 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 847; StrEG § 7 Abs. 2, 3
    Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafvolstreckungsmaßnahmen bei Leistung von gemeinnütziger Arbeit anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung nach Fehlurteil? - Nicht, wenn der vermeintliche Übeltäter gemeinnützige Arbeit leistete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2314
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17

    Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit gegen den Anspruchsteller verhängten

    So hat etwa das Oberlandesgericht Zweibrücken einem Betroffenen, der in seiner Freizeit unentgeltliche gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe auf Grund eines Strafbefehls ableisten musste, keinen Entschädigungsanspruch wegen Freiheitsentziehung zugesprochen (vgl. OLG Zweibrücken Urteil v. 3.4.2003, Az. 6 U 7/02, NJW 2004, 2314).

    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Entschädigung auf die Freiheitsentziehung durch Haft zu beschränken (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2004, 2314, 2315), um die üblichen mit der Haft verbundenen Unzuträglichkeiten - als immateriellen Schaden - ausgleichen.

    Diese Lösung entspricht im Übrigen auch dem im Zivilrecht geltenden allgemeinen Schadensersatzrecht, welches bei Einbußen an Arbeitskraft und Freizeit grundsätzlich keinen Schmerzensgeldanspruch gewährt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2004, 2314, 2315).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.11.2003 - 14 U 119/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15410
OLG Celle, 06.11.2003 - 14 U 119/03 (https://dejure.org/2003,15410)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2003 - 14 U 119/03 (https://dejure.org/2003,15410)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2003 - 14 U 119/03 (https://dejure.org/2003,15410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Grundsätze zur Bemessung eines Schmerzensgeldes; Geeignetheit eines Augenblickversagens als Grund zur Minderung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Bemessung eines Schmerzensgeldes; Geeignetheit eines Augenblickversagens als Grund zur Minderung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de

    BGB § 847; ZPO § 286
    Anforderungen an den Schuldnachweis als Grundlage einer Schmerzensgeldverurteilung; Höhe des Schmerzensgeldes bei drohendem Einsatz eines künstlichen Kiefergelenks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2003 - 14 U 119/03
    Lediglich solche Folgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken braucht, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eintreten, sind vom Streitgegenstand eines Schmerzensgeldprozesses nicht erfasst (BGH, VersR 1980, S. 975 f.).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2003 - 14 U 119/03
    Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur Schäden, die sich zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bereits realisiert haben, sondern alle Verletzungsfolgen, die bei Erlass der Entscheidung vorhersehbar sind (BGH NJW 1976, S. 1149 f.).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 246/64

    Annahme eines stillschweigenden Haftungsverzichts bei Mitnahme in einem fremden

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2003 - 14 U 119/03
    Zum einen spricht jedoch im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung beim Abkommen eines Kraftfahrzeugs von der Fahrbahn der Anscheinsbeweis für ein unfallursächliches Verschulden des Fahrers (BGH VersR 1966, S. 693 f.).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2003 - 14 U 119/03
    Zum anderen ist die Berufung auf ein "Augenblicksversagen" kein Grund, ein Verschulden zu verneinen (BGH VersR 2003, S. 364 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4520
OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,4520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 ZPO, § 568 Abs 1 ZPO, § 572 ZPO
    Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht; Auswirkung fehlerhafter Besetzung des Landgerichts für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht; Auswirkungen der fehlerhaften Besetzung des Landgerichts auf die Besetzung des Senats im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 45; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO § 572

  • rechtsportal.de

    ZPO § 45; ZPO § 568 Abs. 1; ZPO § 572
    Zum Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht wegen Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 1 O 5/04
  • OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04
    Einer eigenen Sachentscheidung steht aber hier entgegen, dass das Tätigwerden des nicht zur Entscheidung über das Befangenheitsgesuch berufenen Einzelrichters des Landgerichts zugleich Auswirkungen auf die Besetzung des Senats bei seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (vgl. Zöller-Gummer, a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 523).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Die Oberlandesgerichte Köln (OLGR 2005, 481, 482), Frankfurt (OLGR 2004, 271), Schleswig (OLGR 2005, 10, 11) sowie der 14. Zivilsenat (NJW-RR 2005, 1660) und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 82) vertreten die Auffassung, dass auch nach den Änderungen durch das Zivilprozessrechtsreformgesetz weiterhin die Kammer nach § 45 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufen sei.
  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 45 ZPO Rdn. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rn. 10; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 1; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 348 Rn. 6; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rn. 2; Wassermann, in: AK-ZPO, § 45 Rn. 1; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, § 45 Rn. 6; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4) aus.

    (3) Teilweise führt die Kommentarliteratur aber auch den Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO zur Begründung ihrer Ansicht an (so offenbar Feiber, in: MünchKommZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4; wohl auch OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271).

    b) Einer eigenen Sachentscheidung des Senats steht hier indessen entgegen, dass die Unzuständigkeit der Kammer als Kollegialgericht zum Erlass des Beschlusses vom 26.10.2004 zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senates im Beschwerdeverfahren und damit zugleich auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (vgl. OLG Celle MDR 2003, 523, 524; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 271; Gummer in Zöller, ZPO, a.a.O., § 572 ZPO Rdn. 27).

    Denn eine solche Korrektur des gesetzlichen Richters oder die Nichtbeachtlichkeit eines die Besetzung des Beschwerdegerichts beeinflussenden Verfahrensfehlers sieht die ZPO nicht vor (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 271, 272).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Nach § 568 Satz 1 ZPO kommt es nicht darauf an, durch wen der angefochtene Beschluss hätte erlassen werden müssen, sondern allein darauf, durch wen der Beschluss tatsächlich erlassen wurde (KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2003 - 2 W 17/03, jeweils zitiert nach juris).

    Einer eigenen Sachentscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Antragstellerin durch den Einzelrichter des Senats steht entgegen, dass eine Unzuständigkeit des Einzelrichters in erster Instanz zugleich Auswirkungen auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 4 W 87/08; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.03.2007 - 8 W 50/07; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2006 - 1 W 30/06; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2003 - 6 W 60/03 und Beschluss vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, jeweils zitiert nach juris; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 572 Rn. 27).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    a) Zwar hat - worauf ein Teil dieser Entscheidungen zu Recht abstellt - in Ablehnungssachen eine Aufhebung und Zurückverweisung jedenfalls dann zu erfolgen, wenn der Verwerfungsbeschluss durch den Einzelrichter gefasst wurde und nicht richtigerweise durch die Kammer (so BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 14 ff]; Senat, Beschl. v. 26.04.2004, OLGR 2004, 271 [juris Rn. 5]).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Zudem "(stehe) der Justiz gut an", wegen der Bedeutung des gesetzlichen Richters, dem Ansehen der Justiz und der höheren Richtigkeitsgewähr von Kollegialentscheidungen, Befangenheitsgesuche durch den vollbesetzten Spruchkörper und nicht durch einen Vertreterkollegen des abgelehnten Einzelrichters entscheiden zu lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 -, OLGR 2004, 271; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 -, OLGR 2005, 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 15 W 23/04 -,OLGR 2005, 82 und Beschluss vom 15. Juli 2005 - 14 W 8/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 -, OLGR 2005, 481; ebenso - wenn auch zumeist unter Berufung auf ältere Rechtsprechung vor der Zivilprozessreform 2002 - die Kommentarliteratur: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rdnrn. 1,2; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rdnr. 4; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 45 Rdnrn. 1, 9; Hk-ZPO/Kayser, § 45 Rdnr. 2; zweifelnd: Feiber in MünchKomm.
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Der Senat schließt sich jedenfalls für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das sich gegen den gemäß §§ 526, 527 Abs. 4 ZPO obligatorischen Einzelrichter am Oberlandesgericht richtet, der bisher herrschenden Ansicht an, die trotz der Einführung des originären Einzelrichters und der Neufassung von § 45 ZPO durch das ZPO-RG weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, 271 f; OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f; OLG Oldenburg - 14. ZS - NJW-RR 2005, 1660; OLG Köln OLGR 2005, 481 ff; OLG Oldenburg - 15. ZS - OLGR 2005, 82 für den Fall des obligatorischen Einzelrichters).
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich - allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 45 ZPO Rn. 1 f. m. w. N.) aus (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004, 10 W 35/04; Beschluss vom 18. Januar 2005, 10 W 82/04).

    Teilweise führt die Kommentarliteratur allerdings den Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO zur Begründung ihrer Ansicht an (so offenbar Feiber, in: MünchKommZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 45 Rn. 4; wohl auch OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271).

  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 1 W 18/06

    Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter

    Teilweise wird - in Übereinstimmung mit der Literatur (vgl. Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 45 Rn. 2 mwN; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rn. 1 mwN; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Schütze-Niemann, in: Wieczorek, ZPO, 3. Aufl., § 45 Rn. 2; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4; Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rn. 2; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 1; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 1; Bergerfurth, Der Zivilprozess, 6. Aufl., S. 136 Rn. 257) - die Ansicht vertreten, auch nach neuem Recht sei die Zuständigkeit der Kammer für die Entscheidung über die Ablehnung des Einzelrichters gegeben (OLG Frankfurt, OLGReport Frankfurt 2004, 271 = MDR 2006, 169 = NJW 2004, 2104; OLG Oldenburg, MDR 2006, 169 = NJW-RR 2005, 1660; OLG Schleswig, OLGReport Schleswig 2004, 42).

    Eine Zurückverweisung der Sache (§ 572 Abs. 3 ZPO) war nicht deshalb geboten, weil über eine Beschwerde gegen die an sich vom Einzelrichter zu treffende Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Senat in andererer Besetzung, nämlich ebenfalls durch den originären Einzelrichter zu entscheiden hätte (so aber: OLG Celle, OLGReport Celle 2003, 8 = MDR 2003, 523; OLG Frankfurt, OLGReport Frankfurt 2004, 271).

  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Denn der Verstoß hat keine Auswirkungen auf die Besetzung des Beschwerdesenats (vgl. Senat, Beschl. v. 26.04.2004 - 1 W 26/04, OLGR 2004, 271 [juris Rn. 6]; Beschl. v. 13.07.2005 - 1 W 13/05 -, amtl.
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06

    Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung eines

    Die Frage, ob in den Fällen des mit Zivilprozessreformgesetz geänderten § 45 ZPO für den Fall der landgerichtlichen Zuständigkeit der Einzelrichter oder die Kammer für das Ablehnungsgesuch zuständig ist, ist sowohl für die Fälle des § 45 Abs. 1 ZPO als auch des § 45 Abs. 3 ZPO von den Obergerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden (Köln OLGR 2005, 481; Frankfurt OLGR 2004, 271; Schleswig OLGR 2005, 10; Oldenburg OLGR 2005, 82 und NJW-RR 2005, 1660; Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG NJW 2004, 2104).
  • OLG Oldenburg, 15.07.2005 - 14 W 8/05

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter; Voraussetzung für eine

  • OLG Brandenburg, 26.07.2022 - 1 W 15/22

    Ansprüche wegen Sachmängeln an einem Bauvorhaben Sofortige Beschwerde gegen die

  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07

    Zur Zuständigkeit für Ablehnung eines Einzelrichters an einem Kollegialgericht

  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 4 W 10/06

    Richterablehnung: Zuständigkeit für die Entscheidung über ein gegen den

  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 1 W 15/11

    Richterablehnung: Keine Befangenheit bei Ablehnung einer Rubrumsberichtigung

  • OLG Brandenburg, 05.01.2023 - 1 W 32/22

    Unterlassung einer Behauptung und deren Verbreitung in einem offenen Brief;

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7047
OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04 (https://dejure.org/2004,7047)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.01.2004 - 2 Wx 2/04 (https://dejure.org/2004,7047)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 2 Wx 2/04 (https://dejure.org/2004,7047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, Bäume fällen zu lassen; Höhe des Geschäftswertes für die Anfechtung des Beschlusses; Berechnung des Wertes der Bäume nach der Methode "Koch"

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3; ; WEG § 48 Abs. 3 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3 S. 2; ; BRAGO § 9 Abs. 2 S. 1; ; KostO § 31 Abs. 3; ; KostO § 14 Abs. 3 S. 2; ; KostO § 14 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 546; ; ZPO § 547

  • rechtsportal.de

    WEG § 48 Abs. 3 Satz 1; WEG § 48 Abs. 3 Satz 2
    Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen

  • ibr-online

    Bemessung des Geschäftswertes: Fällen von Bäumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Insoweit sind weder die Beseitigungs- noch die Vornahmekosten einer Maßnahme statisch zugrunde zu legen, sie bilden allenfalls einen Anhaltspunkt für eine gerechte Interessenabwägung (BayObLG, ZWE 2002, 407 = WuM 2002, 398 [Leitsatz]).

    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die bei der Festsetzung des Geschäftswerts bei der Anfechtung von Beschlüssen ebenfalls nicht auf den Wert der in Rede stehenden Objekte, sondern, in Anwendung des § 48 Abs. 3 S. 2 WEG, auf das jeweilige Individualinteresse der anfechtenden Wohnungseigentümer abstellen (vgl. etwa BayObLG, ZWE 2002, 407 [Beseitigung einer Doppelgarage]; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 783 [Beseitigung von Nadelbäumen im Balkonbereich]).

  • OLG Hamburg, 06.06.2000 - 2 Wx 66/99

    Bestimmung des Geschäftswertes nach dem Interesse der Beteiligten an der

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Zweck dieser Regelung ist, dass die Geschäftswertbemessung, die in Streitigkeiten des Wohnungseigentumsrechts regelmäßig zu erheblichen Summen führt, nicht den Zugang zu den Gerichten unzumutbar erschweren oder faktisch unmöglich machen soll (vgl. z. B.Senat, 2 Wx 66/99, ZMR 2001, 379 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist ferner das Kostenrisiko im Verhältnis zum persönlichen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers abzuwägen (Senat, ZMR 2001, 379), wobei, je nach dem Ergebnis der obigen Überlegungen, der Geschäftswert auch niedriger festgesetzt werden kann (vgl. bzgl. Grundstückswert vgl. BayObLG, ZWE 2001, 552 f.).

  • BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00

    Verfahren um den Umfang einer Sondernutzungsfläche

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist ferner das Kostenrisiko im Verhältnis zum persönlichen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers abzuwägen (Senat, ZMR 2001, 379), wobei, je nach dem Ergebnis der obigen Überlegungen, der Geschäftswert auch niedriger festgesetzt werden kann (vgl. bzgl. Grundstückswert vgl. BayObLG, ZWE 2001, 552 f.).
  • BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02

    Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Als Kriterien für die Bemessung des Geschäftswerts können die Kosten der beschlossenen Maßnahme (vgl. BayObLG, NZM 2002, 623 f.) sowie deren Auswirkungen auf den Nutzwert der Anlage (BayObLG, , ZMR 2003, 48 f.) zugrunde gelegt werden.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00

    Wert der Beschwer bei Lichtentzug durch Nadelbäume

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die bei der Festsetzung des Geschäftswerts bei der Anfechtung von Beschlüssen ebenfalls nicht auf den Wert der in Rede stehenden Objekte, sondern, in Anwendung des § 48 Abs. 3 S. 2 WEG, auf das jeweilige Individualinteresse der anfechtenden Wohnungseigentümer abstellen (vgl. etwa BayObLG, ZWE 2002, 407 [Beseitigung einer Doppelgarage]; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 783 [Beseitigung von Nadelbäumen im Balkonbereich]).
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Als Kriterien für die Bemessung des Geschäftswerts können die Kosten der beschlossenen Maßnahme (vgl. BayObLG, NZM 2002, 623 f.) sowie deren Auswirkungen auf den Nutzwert der Anlage (BayObLG, , ZMR 2003, 48 f.) zugrunde gelegt werden.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 3 WEG wegen Unbestimmtheit des Tatbestandes (=§ 48 Abs. 2 WEG a.F.)bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, weil die Bestimmung des Geschäftswerts anhand der Auslegung der Norm mit hinreichender Sicherheit möglich ist ( vgl. BVerfG NJW 1992, 1673 [1674]).
  • KG, 11.09.1987 - 24 W 3293/87

    Geschäftswert; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Sondereigentümer; Berechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    In der Rechtsprechung ist vereinzelt versucht worden, die Begrenzung des Geschäftswerts schematisch auf den fünffachen Betrag des persönlichen wirtschaftlichen Interesses festzulegen (vgl. KG, NJW-RR 1988, 14 [15]; OLG Hamm, WE 2000, 185 = NZM 2001, 549).
  • BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00

    Festsetzung des Geschäftswertes

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung nicht (vgl. zur Kritik an dieser Rechtsprechung: OLG Karlsruhe, ZMR 1996, 226 = WE 1996, 78, so auch BayObLG, ZMR 2001, 208 = NZM 2001, 718; …
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1996 - 18 U 118/95

    Bemessung des Schadensersatzes für einen widerrechtlich gefällten Baum

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
    Der Wert der Bäume sei nach der Methode "Koch" zu errechnen, wonach die Teilwiederherstellung (Anschaffungskosten und Pflanzkosten eines jüngeren Baumes zzgl. Anwachsrisiko) sowie eine Geldentschädigung für den verbleibenden Restschaden in Gestalt des verbleibenden Minderwerts zu berechnen seien (vgl. zur Methode "Koch" OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 856).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    3 Z 74/88|KG; 12.11.1987; 16 U 1465/87|BGH; 08.04.1988; V ZR 260/86|BGH; 23.06.1988; III ZR 8/87|BGH; 25.04.1988; II ZR 17/87">NJW-RR 1989, 79 ff.; NZM 2001, 713; OLG Hamburg ZMR 2004, 295 f; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; OLG Köln WE 1995, 23; Staudinger/Wenzel, aaO, § 48 Rdn. 16; Niedenführ/Schulze, aaO, § 48 Rdn. 28) zu ermittelnde Interesse aller Beteiligten und auf das Verhältnis der daraus erwachsenden Kosten zu dem Interesse eines Beteiligten.
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Diese Sichtweise ist zwar auch auf Kritik gestoßen (vgl. etwa OLG Hamburg ZMR 2004, 295), der Senat sieht seine Auffassung jedoch durch die am 01.07.2007 in Kraft getretene Vorschrift des § 49a GKG sowie die Gesetzesmaterialien hierzu (vgl. BT-Drs. 16/887 S. 53 f., 76) bestätigt.
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Das OLG Hamburg (OLGR Hamburg 2004, 271) hat hierzu ausgeführt und die Kammer schließt sich dem nach eigener Prüfung an: In der Rechtsprechung ist vereinzelt versucht worden, die Begrenzung des Geschäftswerts schematisch auf den fünffachen Betrag des persönlichen wirtschaftlichen Interesses festzulegen (vgl. KG, NJW-RR 1988, 14 [15]; OLG Hamm, WE 2000, 185 = NZM 2001, 549 ).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.02.2004 - 10 UF 3794/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11768
OLG Nürnberg, 24.02.2004 - 10 UF 3794/03 (https://dejure.org/2004,11768)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.02.2004 - 10 UF 3794/03 (https://dejure.org/2004,11768)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 10 UF 3794/03 (https://dejure.org/2004,11768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich nach Scheidung von einem Bahnbediensteten; Berechnung von Anwartschaften aus Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei Nichtunterstellung der Anwartschaften unter das Punktemodell; Bestimmung von Anwartschaften gegen Bahnversicherungsanstalt ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 1587 c

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587a Abs. 1 Nr. 3; BGB § 1587c
    Zur Billigkeit des Ausgleiches zwischen Ehegatten bei unterschiedlichen tatsächlichen Zahlenbeträgen im Punktemodell des öffentlichen Dienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Unbilliger Versorgungsausgleich bei beiderseitigem Bezug einer Zusatzversorgung der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 36
 
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