Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.12.2003 - WVerg 15/03   

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https://dejure.org/2003,3847
OLG Dresden, 03.12.2003 - WVerg 15/03 (https://dejure.org/2003,3847)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.12.2003 - WVerg 15/03 (https://dejure.org/2003,3847)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - WVerg 15/03 (https://dejure.org/2003,3847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren: keine Abspaltung von Teilen des Beschaffungsgegenstandes zulässig, wenn die Abspaltung zu einem "aliud" führt

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) eröffneten Spielraumes zur Auftragskonkretisierung; Vergaberechtliche Zulässigkeit der Abweichung vom Ausschreibungsinhalt bei der Auftragsvergabe; ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nachverhandlungsverbot im Verhandlungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 118
  • BauR 2004, 888
  • VergabeR 2004, 225
  • ZfBR 2004, 303
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03

    Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zurechnung eines Rügeschreibens bei

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2003 - WVerg 15/03
    Mit Schreiben vom 03.07.2003 beanstandete die Antragstellerin (zur Zurechnung des Rügeschreibens an diese vgl. den Senatsbeschluss vom 11.09.2003, WVerg 7/03) u. a., mit dem in Aussicht genommenen Zuschlag solle an die Beigeladene nicht der ausgeschriebene Auftrag, sondern - in Gestalt einer veränderten Konfiguration der zu errichtenden Entsorgungsanlage - ein davon abweichendes Projekt vergeben werden.

    Schließlich verhalte sich die Antragstellerin mit dieser Beanstandung auch treuwidrig; denn sie habe - was im Ansatz zutrifft - ein ebenfalls auf eine mechanische Restabfallaufbereitung beschränktes und hinsichtlich der dabei in die Anlage einzubringenden Abfallstoffströme sogar hinter dem Schlussangebot der Beigeladenen noch zurückbleibendes Nebenangebot 1 abgegeben, dessen Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Antragsgegnerin sie mit einem Rügeschreiben vom 16.10.2002 mit Erfolg durchgesetzt habe (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11.09.2002, WVerg 7/03).

  • OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05

    Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

    Verhandlungen über den Inhalt der zu erbringenden Leistung sind in einem Verhandlungsverfahren nach VOF, auch soweit dadurch von Vorgaben der Ausschreibung abgewichen wird, zulässig, solange die Vergabestelle nicht an die beteiligten Verhandlungspartner unterschiedliche Änderungswünsche heranträgt und der nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien zu beurteilende Wesenskern der Ausschreibung gewahrt bleibt (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 03.12.2003, VergR 2004, 225).

    Verhandlungen über den Inhalt der zu erbringenden Leistung sind in einem Verhandlungsverfahren nach VOF, auch soweit dadurch von Vorgaben der Ausschreibung abgewichen wird, zulässig, solange die Vergabestelle nicht an die beteiligten Verhandlungspartner unterschiedliche Änderungswünsche heranträgt und der nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien zu beurteilende Wesenskern der Ausschreibung gewahrt bleibt (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 03.12.2003, VergR 2004, 225).

    Geboten ist vielmehr bei allen verhandlungsbedingten Änderungen, dass der nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien zu beurteilende Wesenskern der Ausschreibung gewahrt bleibt (vgl. etwa den Senatsbeschluss vom 03.12.2003, VergR 2004, 225 mit zustimmender Anmerkung Willenbruch).

  • OLG Dresden, 11.04.2005 - WVerg 5/05

    Vergabe; Verhandlungsverfahren

    Solche Anpassungen sind in einem Verhandlungsverfahren, soweit nicht die Identität des Beschaffungsvorhabens des öffentlichen Auftraggebers unmittelbar berührt ist, auch ohne weiteres zulässig (vgl. etwa den Senatsbeschluss vom 03.12.2003, WVerg 15/03, zu einem nach VOL/A ausgeschriebenen Vorhaben); das gilt umso mehr für einen der VOF unterliegenden Planungsauftrag, dessen Inhalt sich regelmäßig erst nach Maßgabe der hierüber geführten Verhandlungen von einer bloßen Aufgabenbeschreibung zu Planungsleistungen im Detail konkretisiert.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2014 - 15 Verg 10/13

    E-Vergabeplattform - Vergabenachprüfungsverfahren: Einbeziehung nachträglich

    Bei dem vom Antragsgegner gewählten Verhandlungsverfahren nach § 3 Abs. 3 EG-VOL/A handelt es sich um einen dynamischen Prozess, in dem sich durch Verhandlungen auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite Änderungen ergeben können (OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003, WVerg 15/03 - juris, Randnr. 30).
  • LG Leipzig, 24.01.2007 - 6 HKO 1866/06

    Begründung von Schadensersatzanspruch durch de-facto-Vergabe?

    Im von der Klägerin daraufhin beantragten Vergabenachprüfungsverfahren untersagte das Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, mit Beschluss vom 03.12.2003 - WVerg 0015/03 - der Beklagten, den Auftrag in der abgeänderten Form an die Firma ... zu vergeben (Anlage K4).

    Allerdings steht wegen der Bindungswirkung gemäß § 124 Abs. 1 GWB aufgrund der Entscheidung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 03.12.2003 - WVerg 15/03 - fest, dass die Beklagte gegen den Schutz von Unternehmen bezweckende Vergabevorschriften verstoßen hat, weil sie eine andere Leistung als ausgeschrieben nachverhandelt hat und die de-facto-Vergabe eines Aliuds beabsichtigte.

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Rechtsmissbräuchlich wird ein solches Vorgehen eines Bieters erst, wenn die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände auf einen entsprechenden Rügeverzicht des Bieters vertrauen durfte (OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03).
  • VK Sachsen, 20.09.2006 - 1/SVK/085-06

    Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!

    Die erste Tatbestandsalternative des § 26 Nr. 2 a VOL/A erlaubt also nur dann eine Teilaufhebung der Ausschreibung, wenn das wirtschaftlichste Angebot mengenmäßig hinter der Ausschreibung zurückbleibt; geregelt werden mithin Fälle einer quantitativen oder kapazitätsmäßigen Abweichung (OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03).
  • VK Sachsen, 29.12.2004 - 1/SVK/123-04

    Verhandlungsverfahren: Ab wann an Angebot gebunden?

    Auch unstrittig ist, dass es untersagt ist, ungeachtet der mit dem Verhandlungsverfahren eröffneten Spielräume zur Konkretisierung des Auftragsinhalts im Ergebnis der mit dem Bieter geführten Gespräche andere Leistungen zu beschaffen als mit der Ausschreibung angekündigt; die Identität des Beschaffungsvorhabens, so wie es der Auftraggeber zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht hat, muss gewahrt bleiben (so OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003, AZ: WVerg 0015/03).
  • VK Berlin, 15.08.2011 - VK-B2-22/11

    Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!

    Zwar wird in der Rechtsprechung das widersprüchliche Verhalten eines Bieters als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände auf einen entsprechenden Rügeverzicht des Bieters vertrauen durfte (OLG Dresden, Beschl. v. 3.12.03 - WVerg 15/03; VK Sachsen, Beschl. v. 13.8.09 - 1/SVK/034-09).
  • VK Sachsen, 13.05.2005 - 1/SVK/035-05

    Verhandlungsverfahren: Auftraggeber hat weitreichende Kompetenzen!

    Derartige Anpassungen seien in einem Verhandlungsverfahren, soweit nicht die Identität des Beschaffungsvorhabens unmittelbar berührt ist, ohne weiteres zulässig (OLG Dresden, B. v. 03.12.2003, WVerg 15/03).
  • VK Brandenburg, 22.08.2008 - VK 19/08

    Neubau eines Gebäudes im Rahmen des ÖPP-Modells

    Eine grundlegende Änderung der zu vergebenden Leistung ist nicht zulässig; die Identität des Beschaffungsvorhabens, so wie es der öffentliche Auftraggeber zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht hat, muss auch im Verhandlungsverfahren gewahrt bleiben, weil sonst die Ausschreibungsverpflichtung als Ausgangspunkt aller vergaberechtlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten ins Leere liefe (OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2003 ­ WVerg 15/03; OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2002 ­ 13 Verg 1/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 1. September 2004 ­ 1 Verg 11/04).
  • VK Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 1 VK 34/05

    Identität des Beschaffungsgegenstands im Verhandlungsverfahren

  • VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05

    Verzicht auf Vergabe trotz Verfahrens ist möglich

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8230
OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04 (https://dejure.org/2004,8230)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2004 - 19 W 18/04 (https://dejure.org/2004,8230)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 19 W 18/04 (https://dejure.org/2004,8230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 14 W 74/96
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.

    Entgegen der Auffassung in der angefochtenen Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob gegen § 47 ZPO mehrfach verstoßen worden ist, was auch in den vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Hamburg NJW 1992, 1462; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350) so nicht vertreten wird, sondern auf die Gesamtbetrachtung der Verfahrensweise des abgelehnten Richters.

  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Zwar vermögen einfache oder einmalige (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) Verstöße gegen Verfahrensvorschriften oder die Kundgabe unzutreffender Rechtsansichten durch den abgelehnten Richter nach allgemeiner Ansicht (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Auflage, § 44 Rdnr. 24, 28, 33 m.w.N.) noch nicht die Ablehnung zu begründen.

    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.

  • OLG Hamburg, 12.02.1992 - 7 W 62/91

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgrund; Aufschiebbare Amtshandlungen;

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.

    Entgegen der Auffassung in der angefochtenen Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob gegen § 47 ZPO mehrfach verstoßen worden ist, was auch in den vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Hamburg NJW 1992, 1462; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350) so nicht vertreten wird, sondern auf die Gesamtbetrachtung der Verfahrensweise des abgelehnten Richters.

  • BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.
  • OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01

    Richterablehnung - Terminsnachricht an Anwalt - Verkündungstermin nach Ablehnung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Dabei handelte es sich um eine sachliche und zulässige Begründung, denn die Versagung jeglicher Akteneinsicht in der Verfügung der Vorsitzenden vom 8. Oktober 2003 verstieß auch bei Berücksichtigung des eine Woche später anstehenden Verhandlungstermins gegen die Parteirechte der Beklagten gemäß § 299 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln MDR 2001, 891).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Verfahren der Richterablehnung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Diese hätten für erledigt erklärt werden müssen (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 417; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 280; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 18).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2002 - 17 UF 122/02

    Ablehnung eines Sachverständigen: Eigenständige Erhebung von Anknüpfungstatsachen

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
    Diese hätten für erledigt erklärt werden müssen (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 417; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 280; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 18).
  • OLG Koblenz, 07.08.2008 - 4 W 467/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: Möglichkeit der Ablehnung im

    Bei mehreren Rügen ist vielmehr eine Gesamtschau aller Rügen erforderlich (OLG Saarbrücken OLGR 2008, 527; OLG Köln OLGR 2004, 290; Thüringisches OLG Jena BauR 2004, 1815).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Bekanntschaft mit

    Dabei sind die Ablehnungsgründe in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 290; Musielak/Heinrich, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Diese Vorschrift meint mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (Zöller/Vollkommer aaO § 47 Rn 1, 2; Senat NJW-RR 97, 1350; OLG Köln OLGR 04, 290 m. N.); Beschlüsse im Richterablehnungsverfahren sind rechtskraftfähig (Zöller/Vollkommer aaO § 329 Rn 42; Musielak, ZPO, 6. Aufl.; § 329 Rn 17).

    Denn einfache oder einmalige Verstöße gegen Verfahrensvorschriften vermögen die Ablehnung in der Regel nicht zu begründen (OLG Köln, OLGR 04, 290; Senat NJW-RR 97, 1350).

  • OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 WF 290/06

    Sachverständiger: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund

    Insoweit sind die Ablehnungsgründe in ihrer Gesamtheit zu würdigen und ist im Zweifelsfall, den anzunehmen vorliegend nicht einmal Veranlassung besteht, im Sinne einer Stattgabe des Ablehnungsgesuches zu entscheiden (so BayObLGZ 74, 131; KG, MDR 1999, 1019; OLG Köln, OLGR 2004, 290).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09

    Kostenfestsetzung: Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im

    Bei einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren bleibt es dagegen beim Grundsatz der Kosteneinheit mit der Folge, dass die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens sind und von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst werden (Hüßtege, a. a. O., § 47 Rdnr. 9; Vollkommer, a. a. O., § 46 Rdnr. 20; Gehrlein, a. a. O., § 46 Rdnr. 6; Stollenwerk, a. a. O.; OLG Frankfurt AGS 2007, 587; KG Berlin NJW-RR 2006, 1577; OLGR Köln 2004, 290; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 740 und MDR 1984, 408; je m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 W 17/04

    Zulässigkeit eines nach Abschluss des Verfahrens eingereichten

    a) Der gesetzliche Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfebewilligung liegt gemäß §§ 114, 117 Abs. 1 ZPO darin, der hilfsbedürftigen Partei die Führung eines beabsichtigten oder laufenden Prozesses zu ermöglichen (vgl. OLG Karlruhe OLGR 2004, 290 und FamRZ 1992, 704; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 117 Rn. 2b m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3878
OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03 (https://dejure.org/2003,3878)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03 (https://dejure.org/2003,3878)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 (https://dejure.org/2003,3878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe; Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Instanzende

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 2, 3
    Mögliche Prozesskostenhilfe bei Versäumung einer vom Gericht gesetzten Frist zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1217
  • Rpfleger 2004, 168
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98

    PKH; Bewilligungszeitpunkt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03
    Ist der Antrag vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die Belege, wie hier, erst nach Instanzende eingereicht worden, so kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (OLG Karlsruhe - 2. ZS., Familiensenat - Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305).

    Prozesskostenhilfe kann ausnahmsweise auch dann noch nach Instanzende mit Rückwirkung gewährt werden, wenn der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen mit Zustimmung des Gerichts erst nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens nachgebracht hat (OLG Karlsruhe Beschluss vom 22. April 1998 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1990 - 16 WF 148/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03
    Der Grund liegt darin, dass Prozesskostenhilfe die Führung eines laufenden Prozesses ermöglichen soll und dieser Zweck im allgemeinen dann nicht mehr zu erreichen ist, wenn der Prozess auch ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (Senatsbeschluss vom 06. Dezember 1990 - 16 WF 148/90 - FamRZ 1992, 704).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    II.) 1.) Prozesskostenhilfe darf nur für ein bevorstehendes oder laufendes Verfahren bewilligt werden (Senatsbeschluss v. 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - FamRZ 2004, 1217 = OLGR 2004, 290; OLG Karlsruhe Beschluss vom 16. März 2006 - 20 WF 28/06 - FamRZ 2006, 874).
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Mit einem weiterem Entgegenkommen des Gerichts dürfe die Partei nicht rechnen, unabhängig davon, ob sie an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 2002 - 6 WF 106/02 - juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm 20. Mai 2008 - 7 W 16/08 - juris, Rn. 4; LAG Köln 25. Februar 2013 - 6 Ta 369/12 - juris, Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 20 WF 28/06

    Prozesskostenhilfe in Ehesachen: Antragstellung erst im Haupttermin; Anfall der

    Jedenfalls muss das Prozesskostenhilfegesuch vor Abschluss der Instanz eingehen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1217; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 117 Rn 2 a ff.).
  • LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24

    Bis wann kann die Formblatterklärung im Rahmen der Prozesskostenhilfe noch

    Wurde der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die hierfür erforderlichen Unterlagen erst nach Instanzende eingereicht worden, kann der Zweck, die "beabsichtigte Rechtsverfolgun g" zu ermöglichen, grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, denn der Prozess ist ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und abgeschlossen worden (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.1.2021, 3 Ta 1/20, juris, Rn.5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003, 16 WF 161/03, Juris, Rn.3 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2018 - 18 WF 138/18

    Verfahrenskostenhilfe in einer Kindschaftssache: Bezugnahme auf in anderen

    Zudem soll Verfahrenskostenhilfe die Führung eines laufenden Verfahrens ermöglichen; dieser Zweck ist im Allgemeinen dann nicht mehr zu erreichen, wenn das Verfahren auch ohne Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.06.2007 - 70a II 5486/06

    Beratungshilfe: Möglichkeiten der Bewilligung

    Ähnlich wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, deren (Rück-)Wirkungen auch erst ab dem Zeitpunkt eintreten können, in denen der (ordnungsgemäße) Antrag vorliegt, entfaltet die Beratungshilfe Wirkung ebenfalls erst ab (ordnungsgemäßer) Antragstellung (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.06.2003, FamRZ 2004, 122; BGH, Beschl. v. 09.10.2003, FamRZ 2004, 99f.; OLG Karlsruhe Beschl. v. 06.10.2003, FamRZ 2004, 1217 f.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 4 WF 264/13

    Nachträgliche Belegvorlage bei Verfahrenskostenhilfe

    Bei der über das Instanzende hinausreichenden Frist handelt es sich aber in jedem Fall um einen Notfrist, nach deren fruchtlosem Verstreichen - unabhängig von den Gründen der Fristversäumung - keine Verfahrenskostenhilfe für ein bereits abgeschlossenes Verfahren mehr bewilligt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1217).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Nach dem auch im Prozesskostenhilfeverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 233 ZPO reicht es aus, dass die Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, die ihr gesetzte Nachfrist einzuhalten, und die Erklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 ZPO bei Gericht eingeht (vgl. ArbG Regensburg vom 30.01.2002 - 2 Ca 3782/01 -, RPfleger 2020, 319; ähnlich auch LAG Schlewig-Holstein; vom 14.03.2013 - 1 Ta 40/03 - Rn. 12 zitiert nach juris sowie Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 117 Rn. 2b unter Verweis auf § 67 SGB I; vgl. auch LAG Schlewig-Holstein vom 22.01.2015 - 5 Ta 198/14 - LS 1 zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg vom 05.03.2008 - L 14 B 133/08 AS ER - Rn. 4 zitiert nach juris; a. A. OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03 - Rn. 3 zitiert nach juris, FamRZ 2004, 1217).
  • OLG Hamburg, 06.01.2021 - 12 WF 168/20

    Verfahrenskostenhilfe: Rechtzeitigkeit der Antragstellung; Nachreichung von

    Andererseits wird angenommen, dass nach Ablauf der Frist endgültig keine Verfahrenskostenhilfe mehr bewilligt werden kann, ohne dass es auf die Gründe für den Ablauf der Frist ankäme (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3, FamRZ 2004, 1217; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.9.2002 - 6 WF 106/02, juris Rn. 4, FamRZ 2004, 1500 OLG Hamm, Beschluss vom 20.5.2008 - 7 W 16/08, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.1.2013 - 4 WF 264/13, juris Rn. 10, NJW 2014, 2367).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 3 Ta 1/20

    Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Der Grund liegt darin, dass Prozesskostenhilfe die Führung eines laufenden Prozesses ermöglichen soll und dieser Zweck im Allgemeinen nicht mehr zu erreichen ist, wenn der Prozess auch ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (OLG Karlsruhe 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - FamRZ 2004, 1217).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
  • OLG Schleswig, 25.06.2007 - 13 WF 135/07

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.01.2004 - 14 U 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14800
OLG Celle, 29.01.2004 - 14 U 158/03 (https://dejure.org/2004,14800)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.01.2004 - 14 U 158/03 (https://dejure.org/2004,14800)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 14 U 158/03 (https://dejure.org/2004,14800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Nr. 8 Abs. 3 VOB/B; § 677 ff. BGB; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    Werklohn für die Durchführung von Bauarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Leineauslasses an dem Mittellandkanal; Entgegen eines Bodengutachtens der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) wesentliche Erschwerung der durchgeführten Rammarbeiten; Anspruch auf Ersatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Werklohn für die Durchführung von Bauarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Leineauslasses an dem Mittellandkanal; Entgegen eines Bodengutachtens der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) wesentliche Erschwerung der durchgeführten Rammarbeiten; Anspruch auf Ersatz der ...

  • ibr-online

    Textliche Bewertung eines Gutachteninhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631
    Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Auftragnehmers in die Nichtigkeit der Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bodengutachten: Bauunternehmer muss Widerspruch zwischen textlicher Bewertung und Diagrammermittlungen erkennen! (IBR 2004, 184)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1301
  • BauR 2004, 1302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2004 - 14 U 158/03
    Demzufolge ist ein Anspruch der Klägerin auf Ersatz der Mehrkosten allenfalls denkbar unter dem Gesichtspunkt eines Verschuldens bei Anbahnung des Vertragsschlusses oder danach (pVV oder cic, vgl. BGHZ 124, 64 ff. = NJW 1994, 850 f. [BGH 11.11.1993 - VII ZR 47/93] ), wie das Landgericht, welches eine "schuldhafte" Verursachung der Mehrkosten geprüft hat, grundsätzlich zutreffend wohl angenommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Kalkuliert der Unternehmer auf der Grundlage eines erkennbar widersprüchlichen Gutachtens, kann er dadurch verursachte Mehrkosten nicht vom Auftraggeber ersetzt verlangen (vgl. OLG Celle BauR 2004, 1302, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 19.07.2006 - 11 U 139/05

    Haftung bei ungeeignetem Baugrund - Prüfungs- und Hinweispflicht des

    Auf erkennbare Fehler und Unvollständigkeiten hat er den Auftraggeber hinzuweisen (vgl. Kleine-Möller/Merl, a.a.O., § 10 Rdn. 332; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 1522; Englert, a.a.O.; OLG Celle IBR 2004, 184 m. Anm. Bolz = OLGR 2004, 290 = BauR 2004, 1302).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.10.2003 - 2 Ww 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13910
OLG Naumburg, 29.10.2003 - 2 Ww 21/03 (https://dejure.org/2003,13910)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 Ww 21/03 (https://dejure.org/2003,13910)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 Ww 21/03 (https://dejure.org/2003,13910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus abgetretenem Recht; Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Tätigkeit in fremden Rechtsangelegenheiten; Abtretungen von Forderungen eines bestimmten Personenkreises aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt

  • Judicialis

    RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § ... 288 a.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 398; ; LwVG § 24 Abs. 1; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 3; ; EGBGB § 1 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    Abtretung der Ansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen LPG nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz als geschäftsmäßiges Handeln i. S. des RBerG ?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.10.2003 - 2 Ww 21/03
    Geschäftsmäßig handelt, wer beabsichtigt, die Tätigkeit in gleicher Weise zu wiederholen und dadurch zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil eines Erwerbs zu machen, unabhängig davon, ob diese Absicht auch tatsächlich durchführbar ist (BGH NJW 2002, 2104, 2105; NJW 2001, 756 f.; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. A., Art. 1 § 1 Rn. 102).

    Der Bundesgerichtshof hat dies "als tatrichterliche Würdigung jedenfalls vertretbar und frei von Rechtsfehlern" angesehen (BGH NJW 2001, 756 f.).

  • BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00

    Geschäftsmäßigkeit der Einziehung einer abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.10.2003 - 2 Ww 21/03
    Geschäftsmäßig handelt, wer beabsichtigt, die Tätigkeit in gleicher Weise zu wiederholen und dadurch zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil eines Erwerbs zu machen, unabhängig davon, ob diese Absicht auch tatsächlich durchführbar ist (BGH NJW 2002, 2104, 2105; NJW 2001, 756 f.; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. A., Art. 1 § 1 Rn. 102).
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