Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04   

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OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zusammenstoß von Radfahrer und Fußgänger: Sorgfaltspflichten des Radfahrers auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO; § 25 StVO
    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an Radfahrer auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    StVO § 25; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5; StVO § 25
    Sorgfaltspflichten gegenüber Fußgängern auf kombiniertem Fuß- und Radweg sowie auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 25; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision einer Radfahrerin mit einem Fußgänger auf einem kombinierten Fuß- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 890
  • MDR 2004, 1113
  • NZV 2004, 360
  • VersR 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01

    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04
    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 41 StVO RdNr. 83 ff).
  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Oktober 2012, 22 U 10/11, juris, Rdn. 12; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. März 2004, 8 U 19/04, juris, Rdn. 6; KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 1976, 22 U 3319/76, juris, Rdn. 24).

    Entsprechendes gilt für die im Schriftsatz der Beklagten vom 6. November 2019 angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04), bei denen es sich jeweils um eine Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg handelte.

    Aus den oben ausgeführten Gründen weicht das Berufungsgericht mit dem vorliegenden Urteil nicht von den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04) ab.

  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 10/11

    Keine Haftung des Fußgängers bei Kollision mit Radfahrer auf gemeinsamem Geh- und

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Oldenburg, NZV 2004, 360 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    c) Die o. g. Unterscheidung in der Kombination von Fuß- und Radwegen verkennt der Beschluss des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 zu dem Aktenzeichen 8 U 19/04 (veröffentlicht in NJW-RR 2004, 360 = VersR 2005, 287 = MDR 2004, 1113 = DAR 2004, 588 = NZV 2004, 360).
  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Diese Maßstäbe gelten, wie das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 09.03.2004 (NJW-RR 2004, 890) überzeugend ausgeführt hat, erst recht auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind.

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • LG Lübeck, 24.06.2011 - 6 O 497/10

    Mountainbiker - tödliche Kollision mit Fußgänger auf Waldweg - Haftung

    Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger besonders zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890, Rn. 6 bei juris).
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Er muss seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen und darf mit seinem Fahrrad nur so schnell fahren, dass er innerhalb übersehbarer Strecke anhalten kann; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss v. 09.03.2004 - 8 U 19/04, juris Rn. 6; LG Lübeck, Urteil v. 24.06.2011 - 6 O 497/10, juris Rn. 36; OLG Celle, Urteil v. 29.03.2001 - 14 U 109/00, juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 19.08.2019 - 14 U 141/19

    Fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Verhalten bei unklarer

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 09. März 2004 <8 U 19/04>, Rn. 6f., juris; ebenso: OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 <10 U 2020/13>, Rn. 25f., juris).
  • AG Erfurt, 19.08.2020 - 5 C 1402/19

    Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei einem Zusammenstoß mit einem Kind auf

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonders erhöhtes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg NZV 2004, S. 360 sowie OLG Celle Az.14 U 141/19; Hinweisbeschluss vom 19.08.2019, jeweils m.w.N. aus Rechtspr. und Lit.).
  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2399
OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03 (https://dejure.org/2004,2399)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2004 - 2 U 189/03 (https://dejure.org/2004,2399)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2004 - 2 U 189/03 (https://dejure.org/2004,2399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Überweisung einer Honorarforderung für die Überprüfung der Möglichkeit einer Sanierungsfähigkeit; Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung und diesbezügliche Beweislast; Erweiterung eines ursprünglich eingeräumten Kreditlimits; Beseitigung einer ...

  • zvi-online.de

    InsO § 130
    Wegfall der mittelbaren Gläubigerbenachteiligung bei Rücknahme einer Forderungsanmeldung

  • Judicialis

    InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 130 I Nr. 2; ; InsO § 174

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    InsO §§ 129 ff. § 130 Abs. Nr. 2 § 174
    Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Gläubigerbenachteiligung wenn das Aktivvermögen des Schuldners nicht verringert wird

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2372
  • ZIP 2004, 2152
  • WM 2005, 568
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • LG Bonn, 05.11.2003 - 2 O 45/03

    Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers vom 9. Dezember 2003 gegen das am 5. November 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 45/03 - durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Mit Urteil vom 5. November 2003 (ZIP 2003, 2372) hat das Landgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Anfechtungsanspruch des Klägers scheitere an einer fehlenden Gläubigerbenachteiligung.

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Soweit eine Kontoüberziehung vertraglich mit der Folge vereinbart werden kann, daß ein zum Aktivvermögen des Schuldners wirtschaftlich zuzurechnender Anspruch entsteht und der Bank erst nach Kündigung ein fälliger Rückzahlungsanspruch zusteht (BGH, NJW 1998, 1318 [1320]; BGH, NJW 1999, 3780 [3781]), werden - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens in der Berufungsschrift - die Voraussetzungen hierfür nicht aufgezeigt.

    Ein Bankkunde hat grundsätzlich ohne weitere Absprachen keinen Anspruch auf Duldung der Überziehung; umgekehrt kann in einem solchen Fall die kontoführende Bank jederzeit die sofortige Rückführung der Überziehung verlangen (BGH, NJW 1978, 758 [759]; BGH, NJW 1999, 3780 [3781]; Senat, Beschluß vom 2. Februar 2004, 2 U 166/03; MünchKomm/Brandes, a.a.O., § 96 Rn 33; MünchKomm/Kirchhof, a.a.O., § 131 Rn 44; Nerlich/Römermann, InsO, Stand Juli 2003, § 131 Rn 25; unklar Rn 26; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 6. Auflage 2002, Rn 3.114).

  • OLG Köln, 02.02.2004 - 2 U 166/03

    Abschluss eines Kreditvertrages bei geduldeter Überziehung eines Kreditlimits;

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Ein Bankkunde hat grundsätzlich ohne weitere Absprachen keinen Anspruch auf Duldung der Überziehung; umgekehrt kann in einem solchen Fall die kontoführende Bank jederzeit die sofortige Rückführung der Überziehung verlangen (BGH, NJW 1978, 758 [759]; BGH, NJW 1999, 3780 [3781]; Senat, Beschluß vom 2. Februar 2004, 2 U 166/03; MünchKomm/Brandes, a.a.O., § 96 Rn 33; MünchKomm/Kirchhof, a.a.O., § 131 Rn 44; Nerlich/Römermann, InsO, Stand Juli 2003, § 131 Rn 25; unklar Rn 26; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 6. Auflage 2002, Rn 3.114).

    Ob in der von der Bank geduldeten Überziehung eines Girokontos der Abschluß eines Kreditvertrages zu sehen ist oder ob es sich nicht nur um eine positive Vertragsverletzung durch den Kreditnehmer handelt, weil er ohne Absprache mit der Bank nicht gedeckte Verfügungen trifft, hängt vielmehr von der Bewertung des Einzelfalls ab (Senat, Beschluß vom 2. Februar 2004, 2 U 166/03; OLG Stuttgart, NZG 2002, 910 [911]; HK/Kreft, InsO, 3. Auflage 2003, § 131 Rn 10; Gerhard/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 8. Auflage 2002, Rn 384; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 75 Rn 13; Stiller, ZInsO 2002, 654 [655]).

  • BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 285/63

    Übertragung eines Schiffes - Zahlung einer Reparaturleistung

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung ist nach gefestigter Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur sowohl für die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz als auch nach der Konkurs- bzw. der Insolvenzordnung der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, auf die in der letzten Tatsacheninstanz das Urteil im Anfechtungsprozeß ergeht (vgl. nur RGZ 150, 42 [45]; BGH, WM 1963, 269; BGH, WM 1965, 917 [918]; BGH, ZIP 1990, 1420 [1423]; BGH, NJW-RR 1993, 235 [236]; BGH, NJW 1996, 3341 [3342]; BGH, NZI 2001, 424 [425]; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 46 Rn 50 f.; Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Auflage 2001, § 129 Rn 76; HK/Kreft, a.a.O., § 129 Rn 45; MünchKomm/Kirchhof, a.a.O., § 129 Rn 125, 177; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 129 Rn 128).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Die Benachteiligung kann dabei in der Verminderung der Aktivmasse (BGH, NJW 1992, 2485 [2486]; BGH, NJW 1994, 449 [450]), in einer Vermehrung der Passivmasse (BGH, NJW 1992, 624 [627]), in einer Erschwerung der Zugriffsmöglichkeiten oder in der Erschwerung oder Verzögerung der Verwertbarkeit liegen (vgl. nur FK/Dauernheim, InsO, 3. Auflage 2002, § 129 Rn 36 mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88

    Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Diese kann zwar auch darin liegen, daß die als Kredit der Schuldnerin zur Verfügung stehenden Mittel für eine Befriedigung verbraucht und nicht in anderer Weise zum Nutzen des Geschäftsbetriebes verwendet worden sind (BGH, NJW 1990, 2687 [2888]).
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Ein Bankkunde hat grundsätzlich ohne weitere Absprachen keinen Anspruch auf Duldung der Überziehung; umgekehrt kann in einem solchen Fall die kontoführende Bank jederzeit die sofortige Rückführung der Überziehung verlangen (BGH, NJW 1978, 758 [759]; BGH, NJW 1999, 3780 [3781]; Senat, Beschluß vom 2. Februar 2004, 2 U 166/03; MünchKomm/Brandes, a.a.O., § 96 Rn 33; MünchKomm/Kirchhof, a.a.O., § 131 Rn 44; Nerlich/Römermann, InsO, Stand Juli 2003, § 131 Rn 25; unklar Rn 26; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 6. Auflage 2002, Rn 3.114).
  • BGH, 23.09.1981 - VIII ZR 245/80

    Konkursanfechung einer Lieferung von 43 Betonfertigteilen - Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Nach allgemeinen Regeln ist von einer entsprechenden Benachteiligung grundsätzlich dann auszugehen, wenn sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die angefochtene Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, ZIP 1981, 1229 [1230 f.]; BGH, NJW 1988, 3143 [3148]; BGH, NJW 1989, 1037; HK/Kreft, InsO, 3. Auflage 2003, § 129 Rn 36 m.w.N.; MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2002, § 129 Rn 100 ff.).
  • OLG Hamm, 27.05.1997 - 28 U 206/96

    RA als Vergleichshelfer und zusätzliches Stundenhonorar

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Hieran fehlt es, so daß es dahinstehen kann, inwieweit die Zahlung eines der Höhe nach angemessenen Honorars für ernsthafte und nicht von vornherein als aussichtslos erscheinende Sanierungsbemühungen entsprechend den Grundsätzen über das Bargeschäft einer Deckungsanfechtung entzogen sein kann (vgl. hierzu BGH, ZIP 1988, 324 [326]; BGH, DZWir 2003, 31 [32]; OLG Hamm, NJW 1998, 1871; Meyer, DZWir 2003, 6).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 480/00

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Anwaltshonorar für Sanierungsbemühungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
    Hieran fehlt es, so daß es dahinstehen kann, inwieweit die Zahlung eines der Höhe nach angemessenen Honorars für ernsthafte und nicht von vornherein als aussichtslos erscheinende Sanierungsbemühungen entsprechend den Grundsätzen über das Bargeschäft einer Deckungsanfechtung entzogen sein kann (vgl. hierzu BGH, ZIP 1988, 324 [326]; BGH, DZWir 2003, 31 [32]; OLG Hamm, NJW 1998, 1871; Meyer, DZWir 2003, 6).
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 230/90

    Voraussetzungen der Zahlungseinstellung eines weltweit tätigen Unternehmens;

  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 71/87

    Benachteiligung der Konkursgläubiger - Objektive Benachteiligung der

  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 165/84

    Anforderungen an die Benachteiligung der Konkursgläubiger

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

    Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens

  • BGH, 28.01.1988 - IX ZR 102/87

    Ansprüche des vor Vergleichseröffnung tätigen Steuerberaters im Konkurs des

  • OLG Hamburg, 09.05.2001 - 8 U 8/01

    Schenkungsanfechtung: Bestellung einer Grundschuld an einem wertausschöpfend

  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 237/91

    Anscheinbeweis bei Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit - Mittelbare

  • BGH, 10.12.1962 - VIII ZR 192/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 147/91

    Erfüllungsanfechtung durch Konkursverwalter bei früherer Zustimmung als Sequester

  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 67/90

    Voraussetzungen der Gläubigeranfechtung; Darlegung der Unzulänglichkeit des

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

  • OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01

    Vorgründungsgesellschaft einer GmbH: Rechtsform und Vertretungsregelung

  • RG, 03.01.1936 - VII 39/35

    Unter welchen Voraussetzungen kann, wenn Gehalts-(Ruhegehalts-)Ansprüche

  • OLG Hamburg, 20.07.2005 - 8 U 39/05

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbare Zahlung aus geduldeter Kontoüberziehung

    von der Beklagten eingereichte Beschluss des OLG Köln nach § 522 Abs. 2 ZPO ZIP 2004, 2152.
  • KG, 09.01.2007 - 7 U 51/06
    Es ist somit weder dargetan noch ersichtlich, dass hier von einer Überziehung ausgegangen werden könnte, die auch anderen Gläubigern zu Gute gekommen wäre (vgl. dazu auch: OLG Köln, ZIP 2004, 2152).
  • OLG Köln, 07.10.2004 - 2 U 76/04

    Rückführung eines Debetsaldos bei einem noch nicht gekündigten Kredit als

    Dieser Auffassung haben sich der Senat (OLGR 2004, 294; InVo 2004, 366) sowie auch andere Oberlandesgerichte (z.B. OLG Düsseldorf, ZIP 2004, 1008 [1009]; OLG München, WM 2002, 621 [623]) angeschlossen.
  • LG Köln, 18.12.2008 - 15 O 106/08

    Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung des Schuldners zur Abwendung eines

    Eine Benachteiligung durch Verkürzung der Aktivmasse muss gerade aus der Veräußerung, Auf- und Weggabe von Werten des massezugehörigen Schuldnervermögens folgen (BGH ZIP 1986, 452; OLG Köln, ZIP 2004, 2152; MünchKomm/Kirchhof, InsO, § 129 RZ 100).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1640
OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03 (https://dejure.org/2003,1640)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2003 - 8 W 781/03 (https://dejure.org/2003,1640)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 8 W 781/03 (https://dejure.org/2003,1640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage im PKH (Prozesskostenhilfe)-Verfahren; Geltendmachung eines Anspruchs aus Gewinnzusage; Im Ausland ansässige Briefkastenfirma; Erfahrungssatz der Fruchtlosigkeit ; Darlegung ernst zu nehmender Vollstreckungsmöglichkeiten

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; ZPO § 114

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 661a; ZPO § 114
    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im Prozess, sondern nur bei außerdem bestehender realistischer Chance auf Vollstreckung des Titels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage aus Gewinnzusage

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage aus Gewinnzusage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Gewinnzusage-Klagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2685 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1078
  • NJW-RR 2204, 1078
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 29.08.1996 - 9 W 88/96
    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Auch eine bemittelte Partei führt vernünftigerweise nur aussichtsreiche und nicht mutwillige Prozesse (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl. 2004, vor § 114 Rn. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 347, 357; OLG Celle, NJW 1997, 532).

    Schließlich wird für Unterhaltsansprüche jedenfalls dann eine Ausnahme gemacht, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass bei dem in Anspruch Genommenen in Zukunft wieder etwas zu holen ist (vgl. zum Ganzen Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rz. 416 und 477; Stein/Jonas, a.a.O.; Wieczorek, 2. Aufl. 1976, § 114, Anm. B IV b; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503: Keine dauerhafte Aussichtslosigkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber mittellosem, aber noch jungem Unterhaltsschuldner; OLG Celle, NJW 1997, 532: Keine PKH für Klage gegen einen Schuldner, der sich auf den Philippinen aufhält und im Inland über kein Vermögen verfügt; OLG Köln, JurBüro 1991, 257: Keine PKH bei Klage gegen Sozialhilfeempfänger; OLG Hamm, JurBüro 1997, 1557: Keine Mutwilligkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber einem Schuldner, der eine stattliche Versicherung abgelegt hat).

  • OLG Köln, 29.06.1990 - 13 W 53/90

    Prozeßkostenhilfe; PKH; Versagung von Prozeßkostenhilfe; Versagung von

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Schließlich wird für Unterhaltsansprüche jedenfalls dann eine Ausnahme gemacht, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass bei dem in Anspruch Genommenen in Zukunft wieder etwas zu holen ist (vgl. zum Ganzen Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rz. 416 und 477; Stein/Jonas, a.a.O.; Wieczorek, 2. Aufl. 1976, § 114, Anm. B IV b; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503: Keine dauerhafte Aussichtslosigkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber mittellosem, aber noch jungem Unterhaltsschuldner; OLG Celle, NJW 1997, 532: Keine PKH für Klage gegen einen Schuldner, der sich auf den Philippinen aufhält und im Inland über kein Vermögen verfügt; OLG Köln, JurBüro 1991, 257: Keine PKH bei Klage gegen Sozialhilfeempfänger; OLG Hamm, JurBüro 1997, 1557: Keine Mutwilligkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber einem Schuldner, der eine stattliche Versicherung abgelegt hat).
  • OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02

    Internationale Zuständigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    So wurde in einem gegen die hiesige Beklagte gerichteten Verfahren beim Senat (Urteil vom 10.02.2003, 8 U 1974/02, abgedr. in OLG-Report 2003, 304 und OLG-NL 2004, 2) im Rahmen der Vollstreckung durch ein in den Niederlanden eingeschaltetes Inkassobüro festgestellt, dass es sich bei der Beklagten offenbar um eine Briefkastenfirma ("Postorderfirma") handelt, bei der nichts zu holen sei.
  • BGH, 19.12.2002 - III ZB 33/02

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Die Entscheidungen des BGH vom 19.12.2002 (Az: III ZB 33/02 = NJW 2003, 1192) und 27.02.2003 (Az: III ZB 29/02, 30/02 - abgedr. NJW-RR 2002, 1001 -, 34/02 und 35/02) und 31.07.2003 (Az: III ZB 7/03) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Celle, 06.12.2002 - 8 W 273/02

    Erfüllungsanspruch aus § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Gewinnzusage eines

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Soweit das OLG Celle mit Beschluss vom 06.12.2002 (Az: 8 W 273/02, in Juris gespeichert) Prozesskostenhilfe für eine entsprechende Klage mit der Begründung gewährt hat, die Vollstreckung des Anspruches erscheine im Hinblick darauf nicht ausgeschlossen, dass die dortige Antragsgegnerin immerhin eine im Firmenbuch des Handelsgerichts eingetragene Gesellschaft sei, überzeugt dies den Senat nicht.
  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 7/03

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei schwieriger Rechts- oder Tatfrage

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Die Entscheidungen des BGH vom 19.12.2002 (Az: III ZB 33/02 = NJW 2003, 1192) und 27.02.2003 (Az: III ZB 29/02, 30/02 - abgedr. NJW-RR 2002, 1001 -, 34/02 und 35/02) und 31.07.2003 (Az: III ZB 7/03) stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Ziel der Einführung war es, der verbreiteten und wettbewerbsrechtlich unzulässigen Praxis entgegenzuwirken, dass Unternehmen Verbrauchern Mitteilungen über angebliche Gewinne übersenden, um sie zur Bestellung von Waren zu veranlassen, die Gewinne auf Nachfrage aber nicht aushändigen (BGH, Urteil vom 28.11.2002, Az: III ZR 102/02 unter II.2.c = NJW 2003, 426; Urteil vom 16.10.2003, Az: III ZR 106/03 unter II.2.c.aa = NJW 2003, 3620).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Dabei darf auch die Rücksicht auf den Steuerzahler, der die Prozesskosten des Unbemittelten zu tragen hat, nicht außer Betracht bleiben (BVerfGE 9, 124, 130 f.).
  • LG Leipzig, 21.02.2003 - 7 O 5093/02
    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass die Antragstellerin aus einem früheren mit Gewährung von Prozesskostenhilfe durchgeführten Verfahren gegen die Beklagte bereits über einen Titel verfügt (Landgericht Leipzig, Az: 7 O 5093/02).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02

    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Das OLG Düsseldorf hat daraufhin in den 123 dort anhängigen Verfahren am 22.12.2003 ein klagabweisendes Urteil verkündet und die Revision zugelassen (Az. u.a. 6 U 171/02).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 29/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 21.11.1997 - 22 W 61/97
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • LG Görlitz, 17.06.2003 - 2 T 37/03

    Gewährung von ratenfreier Prozesskostenhilfe; Anspruch gemäß § 661 a BGB

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04

    Prozesskostenhilfe für Klage aus § 661a BGB gegen eine im Ausland ansässige

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage aus § 661 a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen kann nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe ein Erfahrungssatz, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung in solchen Fällen aussichtslos sei und deshalb die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei (gegen OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078 = JurBüro 2004, 147).

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).

    Entgegen der in der Rechtsprechung z. T. vertretenen Auffassung (OLG Dresden, Beschluss vom 23.12.2003, NJW-RR 2004, 1078 mit zustimmender Anmerkung Mankowski, VuR 2004, 250, 252 "notorische Unseriosität der Branche"; OLG Karlsruhe, 19 W 37/04, Beschluss vom 16.8. 2004; ähnlich OLG Hamm, 22. ZS., Beschluss vom 14.7. 2003, 22 W 34/03) hat der Senat Zweifel, dass in Fällen der Versendung von Gewinnzusagen durch eine im Ausland ansässige Gesellschaft ein Erfahrungssatz besteht, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung aus der Gewinnzusage aussichtslos ist.

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der

    Prozesskostenhilfe ist wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur dann zu versagen, wenn die Aussichtslosigkeit der Vollstreckung endgültig beziehungsweise dauernd oder zumindest auf unabsehbare Zeit feststeht und dem Gläubiger kein Rechtsnachteil zum Beispiel durch Verjährung oder durch Zeitablauf bedingte Beweisschwierigkeiten droht (OLG Düsseldorf, 23.12.2003, 8 W 0781/03, 8 W 781/03, JurBüro 2004, S. 147 ; OLG Hamm, 10.11.98, 29 W 118/98, NJW-RR 1999, S. 1737; OLG Celle 29.08.1996, 9 W 88/96, NJW 1997, S. 532).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

    Da dies in dem ihr zuzubilligenden Zeitraum von zwei bis drei Wochen (vgl. Prölss/Armbrüster, a.a.O. § 75 ARB 75 Rdn. 5) nicht geschehen bzw. eine (weitere) Stellungnahme bis zur Klageerhebung ausgeblieben ist, der Ablehnungsgrund der Mutwilligkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 lit. a ARB 2000 zudem aufgrund der der Beklagten zur Verfügung gestellten Informationen nicht gerade fern lag (vgl. insoweit zu § 114 ZPO etwa OLG Dresden NJW-RR 2004, 1078; Senat Beschluss vom 16.08.2004 - 19 W 35/04 u.a.), ist die Beklagte im vorliegenden Deckungsprozess mit diesem Einwand präkludiert.
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    Zwar entspricht es herrschender Auffassung, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 25. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer, § 114, Rdnr. 41).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05

    Gewinnzusage: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei einer Klage auf

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen.
  • OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14

    Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma

    So kann es aber im Einzelfall liegen, etwa dann, wenn - wie hier - die Umstände des Einzelfalls einen betrügerischen Zweck einer Gewinnzusage vermuten lassen (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; OLG Hamm, OLGR 2005, 409; OLG Koblenz, MDR 2009, 825; s. auch Bergmann, in: Staudinger, BGB, § 661a Rn. 9 f. [2006]; Markgraf, in: Bamberger/Roth, BGB, § 661a Rn. 10; Fischer, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 114 Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnversprechen; Begriff des Senders

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen.
  • OLG Jena, 18.02.2004 - 2 U 798/03

    Gewinnversprechen

    Bei der Bewertung kann eine Rolle spielen, ob der Verbraucher persönlich angesprochen wird (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1564, OLG Dresden Beschluss vom 23.12.2003 - 8 W 781/03).
  • LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14

    Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von

    Nach allgemeinen Erfahrungswerten ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen erfolgversprechend sind (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 1427; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; dahin tendierend auch OLG Hamm, OLGR 2005, 409).
  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 12 W 1/19

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit hoher Sachverständigenkosten

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16053
OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 117/03 (https://dejure.org/2004,16053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2004 - 1 UF 117/03 (https://dejure.org/2004,16053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2004 - 1 UF 117/03 (https://dejure.org/2004,16053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1577 Abs 2 BGB
    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung von überobligatorischem Einkommen einer Unterhaltsberechtigten bei Kindesbetreuung

  • Wolters Kluwer

    (Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung von überobligatorischem Einkommen einer Unterhaltsberechtigten bei Kindesbetreuung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99

    Mangels verfassungskonformer Auslegung unzulässige Richtervorlage des GKG § 61

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 117/03
    7/99 - 12/99.

    7/99 - 12/99.

    7/99 - 12/99.

    7/99 - 12/99.

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01

    Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 117/03
    Inwieweit ein Erwerbseinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten neben Kindesbetreuung überobligatorisch sein sollte, bedarf in der Regel keiner Feststellung, da dies nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2003, 518), die vom Senat geteilt wird, auf das Ergebnis keinen Einfluss hat: Da ein angenommen unzumutbares Erwerbseinkommen nicht eheprägend ist, wäre in diesem Fall die Anrechnungsmethode anzuwenden.

    Inwieweit dieses Erwerbseinkommen neben Kindesbetreuung überobligatorisch sein sollte, bedarf keiner Feststellung, da dies nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2003, 518), die vom Senat geteilt wird, auf das Ergebnis keinen Einfluss hat: Da ein angenommen unzumutbares Erwerbseinkommen nicht eheprägend ist, wäre in diesem Fall die Anrechnungsmethode anzuwenden.

  • OLG Hamm, 19.05.2003 - 4 WF 51/03

    Berechtigung des Auskunftsanspruchs im nachehelichen Unterhaltsverfahren nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 117/03
    Damit ist zugleich die Obergrenze erreicht, da jede zusätzliche Prämie zur Folge hätte, dass damit der Unterhaltsberechtigte an Unterhalt und Eigeneinkommen mehr erhielte als dem Unterhaltspflichtigen verbliebe, was unter Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit nur ausnahmsweise in Fällen ganz außergewöhnlicher Anstrengungen zutreffend sein kann (gegen OLG Köln FamRZ 04, 377).

    Damit ist zugleich die Obergrenze erreicht, da jede zusätzliche Prämie zur Folge hätte, dass damit der Unterhaltsberechtigte an Unterhalt und Eigeneinkommen mehr erhielte als dem Unterhaltspflichtigen verbliebe, was unter Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit in der Regel nicht zutreffend sein kann (deshalb unzutreffend OLG Köln FamRZ 04, 377- die Argumentation, die Anstrengungen der Unterhaltsberechtigten dürften nicht nur dem Unterhaltspflichtigen zugute kommen, ist nur zutreffend für die Anrechnungsmethode. Bei Anwendung der Differenzmethode partizipieren beide in gleicher Höhe hiervon).

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 117/03
    Einsatzbeträge für Mangelfall (BGH FamRZ 2003, 363 ff.):.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.01.2004 - 15 WF 326/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13664
OLG Schleswig, 20.01.2004 - 15 WF 326/03 (https://dejure.org/2004,13664)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.2004 - 15 WF 326/03 (https://dejure.org/2004,13664)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 15 WF 326/03 (https://dejure.org/2004,13664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Klageschriftsatzes bezüglich der Anhängigmachung einer Klage; Vorliegen einer Anhängigmachung einer Klage durch die Beschränkung des Klageschriftsatzes auf Prozesskostenhifle; Vorliegen der Voraussetzungen für die Niederschlagung der Gerichtskosten

  • Judicialis

    GKG § 61; ; ZPO § 114; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de

    GKG § 61; ZPO § 114; ZPO § 253
    Klagerhebung statt Prozesskostenhilfegesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/2003, Verg 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9945
OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/2003, Verg 3/03 (https://dejure.org/2003,9945)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.06.2003 - Verg 3/2003, Verg 3/03 (https://dejure.org/2003,9945)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Verg 3/2003, Verg 3/03 (https://dejure.org/2003,9945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigerklärung der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten; Interessensgegensatz in einem Vergabeverfahren; Voraussetzungen einer wesentlichen Verfahrensförderung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann Beigeladene Kostenerstattung verlangen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann Beigeladene Kostenerstattung verlangen? (IBR 2003, 499)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/03
    Das Zusammentreffen beider Kriterien für sich allein genommen rechtfertigt es bereits, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten der Beigeladenen für notwendig zu erklären und der Antragstellerin die der Beigeladenen hieraus erwachsenen Kosten aufzuerlegen (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf vom 19.2. 2002 - Verg 33/01 VergabeR 03, 111 ff [113]); nicht erforderlich ist, dass die Beigeladene daneben auch das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/03
    Sie ist auch begründet, da die Beigeladene sich in einem Interessengegensatz zur Antragstellerin befunden, einen eigenen Antrag gestellt und das Verfahren gefördert hat (BayObLG vom 29.1. 2003 - Verg 29/02 - IBR 03, 219).
  • OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abänderbarkeit einer Kostenentscheidung durch die

    Die Beigeladene hat im Nachprüfungsverfahren eigene Anträge gestellt (Schriftsatz v. 16.06.2003; Protokoll v. 20.06.2003, S. 2), das Verfahren durch eigene Schriftsätze wesentlich gefördert und so am Kostenrisiko teilgenommen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03, VergabeR 2003, 351; OLG Bremen, Beschl. v. 24.06.2003, Verg 3/03, juris).
  • VK Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - VK-SH 28/04

    Wohnungsbauunternehmen d. öffentlichen Hand: Öffentliche Auftraggeber?

    Die Beigeladene hat sich in einem Interessengegensatz zur Antragstellerin befunden, eigene Anträge gestellt und das Verfahren gefördert, so dass die Billigkeitsentscheidung entsprechend § 162 Abs. 3 VwGO zu ihren Gunsten ausfällt (vgl. zuletzt OLG Bremen, Beschluss vom 24.06.2003, Verg 3/2003, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.01.2004 - 5 W 412/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27557
OLG Koblenz, 12.01.2004 - 5 W 412/03 (https://dejure.org/2004,27557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.2004 - 5 W 412/03 (https://dejure.org/2004,27557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 5 W 412/03 (https://dejure.org/2004,27557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 5 O 253/98
  • OLG Koblenz, 12.01.2004 - 5 W 412/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.08.2014 - 19 W 29/14

    Voraussetzungen einer Abänderung der Ratenzahlungsanordnung

    Sofern es um die Korrektur einer nicht rechtsmittelfähigen Prozesskostenhilfeentscheidung geht, ist hierfür entsprechend § 127 Abs. 3 S. 3 ZPO die Monatsfrist maßgeblich (vgl. OLG Koblenz , BeckRS 2004, 01223).
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