Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 3 U 82/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3677
OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 3 U 82/03 (https://dejure.org/2004,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2004 - 3 U 82/03 (https://dejure.org/2004,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 3 U 82/03 (https://dejure.org/2004,3677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 BGB, § 37 BSHG
    Krankenhausvertrag: Fürsorgepflicht bei nicht von der Krankenkasse übernommenen Pflege- und Behandlungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der in einem Krankenhausvertrag beinhalteten Fürsorgepflicht durch unverhältnismäßige Kostenbelastung des Patienten; Pflicht zur Information des Patienten, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen abgelehnt hat; Hinweispflicht auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BSHG § 37; ; BSHG § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; BSHG § 37; BSHG § 121
    Zur Fürsorge- und Hinweispflicht eines Krankenhauses zur Niedrighaltung der Kosten für den Patienten durch den Krankenhausvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenversicherung fiel aus - Zu den Fürsorgepflichten des Krankenhausträgers gegenüber Patienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1608
  • MDR 2004, 1401
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86

    Aufnahme eines pflege- aber nicht behandlungsbedürftigen Patienten; Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 3 U 82/03
    Die Klägerin war als Krankenhausträger dem Beklagten wie gegenüber jedem anderen der von ihr aufgenommenen Patienten verpflichtet, ihn vor unnötigen Behandlungskosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren (BGH NJW 1988, 759f, zit. n. Juris), soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und Wissen verfügte.
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 3 U 82/03
    Der Beklagte hat in ausreichendem Maße zum Ausdruck gebracht (vgl. BGHZ 26, 241f), dass er mit diesem Gegenanspruch die Aufrechnung erkläre.
  • LG Berlin, 07.02.2019 - 6 S 9/17

    Pflicht zur Aufklärung über ärztliche Behandlungskosten

    In Übereinstimmung mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z. B. BGH, Urt. v. 09.05.2000, VI ZR 173/99, NJW 2000, 3429, 3431; Urt. v. 01.02.1983, VI ZR 104/81, NJW 1983, 2630, 2631 OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.05.2004, 3 U 82/03, NJW-RR 2004, 1608) erstreckt die Norm die Aufklärungspflicht in die wirtschaftliche Sphäre, in dem der Arzt dazu verpflichtet wird, den Patienten darüber zu informieren, dass die Übernahme der Behandlungskosten durch Dritte (i. d. R. durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung) nicht oder nicht in vollem Umfang gesichert ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2004 - 22 U 148/03   

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https://dejure.org/2004,3842
OLG Köln, 16.03.2004 - 22 U 148/03 (https://dejure.org/2004,3842)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2004 - 22 U 148/03 (https://dejure.org/2004,3842)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2004 - 22 U 148/03 (https://dejure.org/2004,3842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zvi-online.de

    InsO §§ 5, 130; BGB §§ 681, 667
    Schadensersatzpflicht des Sachverständigen bei Nichtweiterleitung einer durch ihn veranlassten Zahlung des Schuldners zur Abwendung eines vom Gläubiger beantragten Insolvenzverfahrens

  • Judicialis

    BGB §§ 677 ff; ; BGB § 166; ; InsO § 5; ; InsO § 130

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 677 ff. § 166; InsO § 5 § 130
    Zahlungsannahme durch Sachverständigen im Insolvenzverfahren - Wissenszurechnung bei mehreren Insolvenzanträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 919
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 9 U 124/96

    Voraussetzungen für Wissenszurechnung

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2004 - 22 U 148/03
    Denn eine solche Wissenszurechnung kommt nach dieser Vorschrift nur in der dem Vertreter übertragenen Angelegenheit in Betracht, nicht aber wenn - wie hier - der Vertreter die Kenntnis bestimmter Umstände bei der Ausführung eines anderen, von einem Dritten übertragenen Mandats erlangt hat (vgl. BGH, ZIP 1991, 39, 41; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 718; Palandt-Heinrichs, § 166 Rn. 9; Standinger-Schilken, § 166 Rn. 4).
  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 103/90

    Begriff der Zahlungseinstellung; Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten von

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2004 - 22 U 148/03
    Denn eine solche Wissenszurechnung kommt nach dieser Vorschrift nur in der dem Vertreter übertragenen Angelegenheit in Betracht, nicht aber wenn - wie hier - der Vertreter die Kenntnis bestimmter Umstände bei der Ausführung eines anderen, von einem Dritten übertragenen Mandats erlangt hat (vgl. BGH, ZIP 1991, 39, 41; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 718; Palandt-Heinrichs, § 166 Rn. 9; Standinger-Schilken, § 166 Rn. 4).
  • OLG Köln, 20.07.2011 - 2 U 159/10

    Anspruch auf Rückzahlung bei Zahlung innerhalb von drei Monaten vor

    Daneben muss sich der Beklagte aber auch die Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten als sachbearbeitenden Anwalts in entsprechender Anwendung des § 166 BGB zurechnen lassen, soweit dieser seine Kenntnis nicht ausschließlich aufgrund der Bearbeitung eines anderen von einem Dritten übertragenen Mandates erlangt hat (vgl. BGH, NJW 1991, 980; OLG Köln [24. Zivilsenat], ZIP 2004, 919; Schmidt/Rogge, InsO, 3. Auflage 2009, § 131 Rn. 40 i.V.m. § 130 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.03.2004 - 8 W 95/04   

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https://dejure.org/2004,7744
OLG Celle, 09.03.2004 - 8 W 95/04 (https://dejure.org/2004,7744)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2004 - 8 W 95/04 (https://dejure.org/2004,7744)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2004 - 8 W 95/04 (https://dejure.org/2004,7744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts einer auswärtigen Partei

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 319 Abs. 1 ZPO; § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG; § 91 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO; § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO
    Berichtigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit; Rechtmäßigkeit der Annahme zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendiger Kosten bei Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern des Prozessbevollmächtigten; Folge der Zuziehung eines am ...

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit; Rechtmäßigkeit der Annahme zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendiger Kosten bei Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern des Prozessbevollmächtigten; Folge der Zuziehung eines am ...

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Erstattung der Reisekosten eines am Wohn oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts bei Beauftragung durch ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2004 - 8 W 95/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Zuziehung eines am oder in der Nähe des Wohn oder Geschäftsortes der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 2 ZPO anzusehen (BGH NJW 2003, 898).

    Eine weitere Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird, etwa wenn bei einem in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben (BGH MDR 2003, 233, 235f.; ferner Beschluss des BGH vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 ).

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 45/02

    Erstattung von Kosten eines Unterbevollmächtigten zur Wahrnehmung vom Termin beim

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2004 - 8 W 95/04
    Eine weitere Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird, etwa wenn bei einem in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben (BGH MDR 2003, 233, 235f.; ferner Beschluss des BGH vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 ).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2004 - 8 W 95/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Reisekosten des an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwaltes erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung - was dem Regelfall entspricht - zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich gewesen wäre (Beschluss vom 18. Dezember 2003 I ZB 21/03 ).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2004 - 8 W 95/04
    Eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit gilt dann, wenn ein gewerbliches Unternehmen, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt, die Führung eines Prozesses vor einem auswärtigen Gericht einem am Sitz des Unternehmens tätigen Rechtsanwalt überträgt (BGH NJW 2003, 2027).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03   

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https://dejure.org/2003,6581
OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03 (https://dejure.org/2003,6581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2003 - 16 WF 127/03 (https://dejure.org/2003,6581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 16 WF 127/03 (https://dejure.org/2003,6581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich nach Eintritt des Verpflichteten ins Rentenalter ; Beschränkung einer Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Zeitraum ; Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs ; Kosten bei teilweisem ...

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 767; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 92 Abs. 2
    Kostenfestsetzung - Vollstreckungsabwehrklage gegen Zwangsvollstrekkung aus Unterhaltsvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Unzulässigerklärung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
    Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Zeitraum ist auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH, Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; OLG Köln, Rpfleger 1976, 138; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 77/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
    Dies wird schon dadurch deutlich, dass die Beklagte, wäre nicht auf Besonderheiten des Unterhaltsrechtsverhältnisses Rücksicht zu nehmen, verpflichtet gewesen wäre, den Titel herauszugeben und sich für die noch offenen Rückstände von 1.150,44 EUR eine abquittierte vollstreckbare Ausfertigung erteilen zu lassen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1992 - XI ZR 166/91 - MDR 1992, 960 mit Hinweis auf BGH WM 1974, 59).
  • BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
    Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Zeitraum ist auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH, Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; OLG Köln, Rpfleger 1976, 138; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 77/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 16 WF 175/03   

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https://dejure.org/2003,6867
OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 16 WF 175/03 (https://dejure.org/2003,6867)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2003 - 16 WF 175/03 (https://dejure.org/2003,6867)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 16 WF 175/03 (https://dejure.org/2003,6867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozesskostenhilfe bei einer Aufforderung zum erneuten Auffüllen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Verpflichtung zur Benutzung eines zugesandten Formularvordrucks

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ZPO § 124 Nr. 2
    Keine Aufhebung der Prozesskostenhilfe durch Verweigerung einer bereits getätigten Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 23.01.2009 - 7 W 5/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Mitwirkung; Nachholung im

    Gemäß § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO ist die Vorlage der Belege ausreichend, da eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Formular JV 205) nicht vorgelegt werden muss (OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 1991, a. a. O.. OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. Juni 2003, a. a. O.. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2003 in FamRZ 2005, 48. Zöller-Philippi, a. a. O., § 120 Rdnr. 28 a).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2010 - 5 W 5/10

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen unvollständiger

    Da sich die Erklärungspflicht nur auf die Frage bezieht, ob eine Veränderung eingetreten ist und wenn ja, welche, ist die Partei nicht verpflichtet, den ausschließlich für die Beantragung von Prozesskostenhilfe eingeführten Vordruck für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nochmals auszufüllen und alle Belege, auch soweit keine Änderung erfolgt ist, erneut beizufügen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 48; OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 310; Zöller/Geimer, aaO., § 120, Rdn. 28a).
  • OLG Braunschweig, 31.03.2009 - 3 WF 31/09

    Anforderungen an die Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe;

    Nach nahezu einhelliger Meinung berechtigt diese Bestimmung ihrem Wortlaut nach das Gericht nicht dazu, zur Überprüfung möglicherweise eingetretener Änderungen der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu verlangen, dass erneut eine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wird ( OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2004 - 7 WF 142/04 - MDR 2005, 341; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.1998 - 1 W 815/98 - FamRZ 2000, 104; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2003 - 16 WF 175/03 - FamRZ 2005, 48; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2006 - 4 WF 93/06 - OLGR 2006, 875; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 120 Rz. 34; Musielak-Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 124 Rz. 6; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 120 Rz. 28 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 14 E 1158/08

    Nachweispflichten hinsichtlich des Einkommens und Vermögens in einem

    vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - 16 WF 175/03 -, FamRZ 2005, 48.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.03.2003 - 11 U 126/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12732
OLG Brandenburg, 25.03.2003 - 11 U 126/02 (https://dejure.org/2003,12732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2003 - 11 U 126/02 (https://dejure.org/2003,12732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2003 - 11 U 126/02 (https://dejure.org/2003,12732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzung durch Rechtspfleger; Erteilung von Rat und Auskunft; Denkmalschutzfähigkeit eines Grundstücks; Landesamt für Denkmalpflege; Einsichtnahme in Verkehrswertgutachten; Zum Zeitpunkt des Versteigerungstermins bekannter Akteninhalt

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Ziff. 1.; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34; ; ZVG § 83 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    Eigentumserwerb an einem Villengrundstück im Wege der Zwangsversteigerung - Zur Frage des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung des Rechtspflegers wegen unpräzieser Auskunft über den Denkmalscharakter des Gebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90

    Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2003 - 11 U 126/02
    Es ist die Pflicht eines Beamten, der die Erteilung von Rat und Auskunft übernommen hat, diese richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen, selbst wenn eine Pflicht zur Auskunftserteilung nicht bestand (vgl. BGH NJW 1991, 3027; Palandt/Thomas, 62. Aufl., Rn. 44 zu § 839 BGB).
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Rechtsprechung
   AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2004 - 2 AGH 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21611
AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2004 - 2 AGH 8/03 (https://dejure.org/2004,21611)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2 AGH 8/03 (https://dejure.org/2004,21611)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2 AGH 8/03 (https://dejure.org/2004,21611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung des Betroffenen wegen dessen Abwesenheit; Verhandlung gegen einen nicht erschienen Rechtsanwalt bei dessen Abwesenheit gemäß § 134 BRAO; Anforderungen an die Verteidigervollmacht im Anwaltsprozess; Beeinträchtigung des Vertrauens der Rechtsuchenden ...

  • Wolters Kluwer

    Verweis und Geldbuße wegen Verletzung der Berufspflichten eines Anwalts; Verhandlung vor dem Anwaltsgerichtshof ohne den Betroffenen bei Erscheinen eines bevollmächtigten Vertreters; Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels; Ratenzahlung auf Grund der derzeitigen ...

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung des Betroffenen wegen dessen Abwesenheit; Verhandlung gegen einen nicht erschienen Rechtsanwalt bei dessen Abwesenheit gemäß § 134 BRAO; Anforderungen an die Verteidigervollmacht im Anwaltsprozess; Beeinträchtigung des Vertrauens der Rechtsuchenden ...

  • Judicialis

    BRAO § 143 IV S. 2; ; StPO § 329 I S. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Abwesenheit des Rechtsanwalts in der Berufungsverhandlung vor dem AGH

  • rechtsportal.de

    BRAO § 143 Abs. 4 S. 2; StPO § 329 Abs. 1 S. 1
    Zur Verwerfung der Berufung des Betroffenen bei unentschuldigter Abwesenheit in der Hauptverhandlung und ungenügend mit Vertretungsmacht versehenem Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz)

    BRAO §§ 134, 143 Abs. 4 Satz 2; StPO § 329
    Abwesenheit des Rechtsanwalts in der Berufungsverhandlung vor dem AGH

 
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