Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.06.2004 - 16 WF 110/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4404
OLG Stuttgart, 02.06.2004 - 16 WF 110/04 (https://dejure.org/2004,4404)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.06.2004 - 16 WF 110/04 (https://dejure.org/2004,4404)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 16 WF 110/04 (https://dejure.org/2004,4404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen eines Ausschlusses der Eheaufhebung durch einer Bestätigung nach § 1315 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eheaufhebung bei Zeugungsunfähigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschweigen einer Sterilisation begründet Recht zur Eheaufhebung - Erfolgsloser Versuch der Ehefrau zur Rückgängigmachung der Sterilisation steht Eheaufhebung nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2247
  • MDR 2004, 1300
  • FamRZ 2005, 33
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6300
OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04 (https://dejure.org/2004,6300)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.07.2004 - 1 W 48/04 (https://dejure.org/2004,6300)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 1 W 48/04 (https://dejure.org/2004,6300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 204 Abs 1 Nr 7 BGB, § 204 Abs 2 S 2 BGB, § 204 Abs 3 BGB, § 411 Abs 4 S 2 ZPO, § 492 Abs 1 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren: Nichtbetreiben des Verfahrens bei nicht fristgemäßer Kostenvorschusseinzahlung; Beendigung der Verjährungshemmung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der fristgemäßen Zahlung des geforderten Kostenvorschusses im selbstständigen Beweisverfahren; Ende der durch die Verfahrenseinleitung ausgelösten Hemmung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Verfahrens; Gleichsetzung der Nichtbetreibung des Verfahrens mit ...

  • Judicialis

    BGB § 204 I Nr. 7; ; BGB § 204 III; ; ZPO § 411 IV; ; ZPO § 492 I

  • rechtsportal.de

    Zu den Voraussetzungen und den Folgen des Nichtbetreiben eines Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtbetreiben des Selbständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 20.9.2004)

    Verjährung trotz Beweisverfahren // Wirkung der verspäteten Zahlung eines Kostenvorschusses im Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht fristgemäße Vorschusszahlung beendet nicht das selbständige Beweisverfahren! (IBR 2005, 66)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 23.10.2001 - 14 W 33/01

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Beseitigung von Mängeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Vielmehr ist in der nicht rechtzeitigen Zahlung eines weiteren Kostenvorschusses nachdem der ursprünglich angeforderte, sich als nicht kostendeckend erweisende gezahlt worden war - ein Nicht-Weiterbetreiben des Verfahrens zu sehen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.10.2001 - 14 W 33/01 -, OLGR 2001, 335 unter II. der Gründe).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Dies kann durch jede Prozesshandlung geschehen, die unmittelbar auf das Verfahren einwirkt und dazu bestimmt und geeignet ist, dieses wieder in Gang zu setzen (BGH, Urt. v. 18.10.2000 - XII ZR 85/98 -, NJW 2001, 218 unter II.4.
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein selbständiges Beweisverfahren wie das vorliegende mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien endet, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGH, Urt. v. 20.02.2002 - VII ZR 228/00 -, BGHZ 150, 55 unter II.1.b der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 16 W 20/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Da für den - hier gegebenen - Fall des Nichtbetreibens des Verfahrens § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB eine spezielle, detaillierte Regelung darüber enthält, an welche tatsächlichen Gegebenheiten in einem derartigen Fall anzuknüpfen ist, ist der Rechtssicherheit Genüge getan, ohne dass es einer Gleichstellung der Nichtzahlung eines Kostenvorschusses mit den dargestellten Beendigungsgesichtspunkten nach Erstattung des Sachverständigengutachtens bedarf (a.A. OLG Frankfurt, 16. ZivSen., Beschl. v. 12.07.2000 - 16 W 20/00 -, OLGR 2001, 103 auf der Grundlage des bis zum 31.12.2001 geltenden Verjährungsrechts).
  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 16 W 118/10

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Einzahlung des Kostenvorschusses im

    Fall der nicht rechtzeitigen Einzahlung des Kostenvorschusses ist kein Fall der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens, sondern ein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB (im Anschluss an OLG Frankfurt OLGR 2004, 325).

    Der Senat ist mit dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 23. Juli 2004 - 1 W 48/04 - OLGR 2004, 325) der Auffassung, dass der Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Kostenvorschusses nicht ein Fall der Beendigung des selbstständigen Verfahrens im eben dargestellten Sinn, sondern ein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB ist.

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 21 W 21/11

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens duch sachliche Erledigung bei

    Während teilweise vertreten wird, dass die Nichtzahlung des Vorschusses zur Folge hat, dass das Beweisverfahren beendet ist (vgl. Koeble Kniffka/Koeble, a.a.O.), lehnt eine obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2004, 1 W 48/04, IBR 2005, 66 mit Anmerkung Wolff) diesen Ansatz einer Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Nichtzahlung des Vorschusses ab, sieht in einem solchen Verhalten vielmehr ein Nicht-Weiterbetreiben des Verfahrenes, was über § 204 Abs. 2 Satz 2 a.E. BGB der (durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens ausgelösten) Hemmung der Verjährung zur Folge hat.
  • LG Kiel, 03.12.2010 - 9 OH 20/08

    Ende des Verfahrens bei fehlendem Vorschuss

    Der Vorsitzende wies mit Verfügung vom 14.09.2010 auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (IBR 2005, 66) hin, wonach durch das Nichtbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens infolge der fehlenden Vorschusszahlung dieses beendet werde, wenn der Vorschuss nicht innerhalb der Frist oder zumindest in zeitlich überschaubarem Zusammenhang nach dem Ende der Frist eingezahlt worden sei.

    Dabei schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (B. v. 23.07.2004 - IBR 2005, 66) an, wonach jedenfalls dann, wenn in zeitlich überschaubarem Zusammenhang nach Ablauf der Fristsetzung für die Zahlung des Vorschusses noch eine Zahlung erfolgt, dies dem Zweck des selbständigen Beweisverfahrens nicht entgegensteht, so dass es trotz der Fristversäumung fortgesetzt werden kann.

  • OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

    Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II 1b der Gründe; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 325 und OLGR 2006, 310).
  • OLG Köln, 22.08.2011 - 19 W 35/11

    Anforderungen an die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Dies wird teilweise angenommen (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rnr. 13 "selbständiges Beweisverfahren"; OLG Frankfurt, MDR 1995, 751; OLG Stuttgart OLGR 1999, 419 f.; OLG Frankfurt OLGR 2004, 325 ff.; OLG München OLGR 2001, 157 f.; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.03.2004 - 5 U 7/04   

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https://dejure.org/2004,5580
OLG Celle, 25.03.2004 - 5 U 7/04 (https://dejure.org/2004,5580)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.03.2004 - 5 U 7/04 (https://dejure.org/2004,5580)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. März 2004 - 5 U 7/04 (https://dejure.org/2004,5580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zum Antrieb und zur Fortbewegung eines Randstreifenmähgerätes eingesetzter Unimog als Kfz; Hochschleudern von Gegenständen beim Seitenstreifenmähen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG
    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Haftung des Landes für den durch einen beim Mähen des Seitenstreifens hochgeschleuderten Gegenstand verursachten Schades an dem Fahrzeug des Geschädigten; Vorliegen des Betriebs eines Kraftfahrzeuges bei ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Haftung des Landes für den durch einen beim Mähen des Seitenstreifens hochgeschleuderten Gegenstand verursachten Schades an dem Fahrzeug des Geschädigten; Vorliegen des Betriebs eines Kraftfahrzeuges bei ...

  • Judicialis

    StVG § 7 a. F.

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 (a.F.)
    Unimog, der zur Fortbewegung eines Randstreifenmähgerätes eingesetzt wird, als Kraftfahrzeug i. S. d. § 7 Abs. 1 StVG - Beschädigung eines Fahrzeugs durch das Mähgerät

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 553
  • NVwZ-RR 2005, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 41/03

    Amtshaftung und Verkehrsunfallhaftung des Straßenbaulastträgers:

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 5 U 7/04
    Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Juni 2003, Az.:4 U 41/03).

    Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (Urteil vom 25. Juni 2002, 4 U 41/03) vermag der Senat deshalb in einem derartigen Schadensfall nicht die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos zu erkennen.

    Die Frage hat grundsätzliche Bedeutung auch mit Blick auf die Regelung des § 17 Abs. 3 S. 1 StVG n. F. und dient der Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung (vgl. die entgegenstehende Entscheidung des OLG Stuttgart vom 25. Juni 2003, 4 U 41/03).

  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 5 U 7/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 105, 65, 66; 113, 164; 115, 84) ist das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen.

    Das beruht auf dem Gedanken, dass die von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ausgehenden Gefahren immer größer werden, diese aber im Interesse des technischen Fortschritts nicht verboten werden können und deshalb von dem Einzelnen hinzunehmen sind (BGHZ 115, 84).

    So gesehen ist nicht nur die Gefährdungshaftung als solche, sondern auch deren weite Ausdehnung gleichsam der Preis für die Inkaufnahme dieses ständig zunehmenden Gefährdungspotenzials (BGHZ 115, 84 ff.).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 5 U 7/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 105, 65, 66; 113, 164; 115, 84) ist das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen.

    Der BGH verlangt eine über den gewöhnlichen Durchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Augenblick der Gefahr im Rahmen des Menschenmöglichen (BGHZ 113, 164).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 5 U 7/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 105, 65, 66; 113, 164; 115, 84) ist das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen.
  • LG Koblenz, 08.07.2013 - 5 O 329/12

    Grashäcksler - Schadensersatzansprüche bei Beschädigung

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung in den häufig entschiedenen Fällen, in denen andere Verkehrsteilnehmer durch von einem Mähfahrzeug hochgeschleuderte Steine oder andere Gegenstände zu Schaden gekommen sind, eine Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG angenommen worden (vgl. insbesondere BGH, VersR 2005, 566 - 567 sowie ferner BGH, NZV 1991, 185; OLG Saarbrücken, NZV 2006, 418; OLG Rostock, DAR 1998, 474; OLG Stuttgart, DAR 2003, 462 und OLG Celle, NVwZ-RR 2004, 553).
  • LG Verden, 11.01.2013 - 7 O 88/12

    Nachbarrecht: Ausgleichsanspruch des Nachbarn bei Herbizidabdrift auf die Felder

    Zwar liegt der weit zu fassende Betrieb eines Kraftfahrzeuges vor (Hentschel/König/Dauer, § 7 StVG, Rn. 4), welcher auch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums nach der (nur noch) hierfür anzuwendenden maschinentechnischen Auffassung (Hentschel/König/Dauer, § 7 StVG, Rn. 5a) und auch bei Be- oder Entladevorgängen (Hentschel/König/Dauer, § 7 StVG, Rn. 6-7) vorliegt, z.B. auch bei einer fahrbaren Mähmaschine (OLG Celle, NVwZ-RR 2004, 553) oder einem Streufahrzeug (BGH, NZV 1989, 18).
  • LG Bonn, 12.09.2018 - 1 O 74/16

    Mähfahrzeug Holzstück Haftung Sicherungsmaßnahmen

    Eine Verbindung mit dem Betrieb als Kraftfahrzeug ist danach dann zu bejahen, wenn eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäße Arbeiten verrichtet (stetige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2005, Az. VI ZR 115/04 = NVZ 2005, 305 und OLG Celle, Urt. v. 25.03.2004, Az. 5 U 7/05 = NVwZ-RR 2004, 553, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4354
OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03 (https://dejure.org/2004,4354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2004 - 9 U 151/03 (https://dejure.org/2004,4354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 9 U 151/03 (https://dejure.org/2004,4354)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schulunfall, Schulbezogenheit, Betriebsweg

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823, 847 BGB a.F., 106 Abs. 1, 104, 105 SGB VII
    Schulunfall, Schulbezogenheit, Betriebsweg

  • Wolters Kluwer

    Haftungsprivilegierung eines Schülers im Falle einer als schulbezogenen qualifizierten Verletzunghandlung; Haftungsfreistellung für einen Schüler bei Begehen eines Verletzungshandlung auf dem Schulgelände mit einem Bezug zum Schulbetrieb; Eingreifen einer ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Schülers für Verletzung einer Mitschülern durch Werfen eines Knallkörpers

  • Judicialis

    SBG VII § 106 Abs. 1; ; SBG VII § 104; ; SBG VII § 105; ; BGB a.F. § 823; ; BGB a.F. § 847

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; SGB VII § 104; SGB VII § 105; SGB VII § 106
    Haftungsprivileg eines Schülers gem. §§ 104 ff. SGB VII bei Wurf eines Feuerwerkskörpers auf Mitschüler

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Haftungsprivilegierung eines Schülers bei einem Unfall in Schulnähe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 400
  • VersR 2005, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.01.1993 - 27 U 181/92

    "Betriebliche" Verbundenheit der Schüler mit der Schule; Deliktische Handlungen ;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
    Dabei wird nicht übersehen, dass der 27. Zivilsenat (Urteil vom 12.01.93 - 27 U 181/92 veröffentlicht in VersR 1994, 500) eine Schulbezogenheit einer Verletzungshandlung verneint hat, bei der eine Mitschülerin in einer Telefonzelle durch einen dort hinein geworfenen Knallkörper verletzt worden war.
  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00

    Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
    Denn es ging auch bei der Abgrenzung des innerbetrieblichen Vorgangs gegenüber der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" darum, ob sich ein betriebliches Risiko oder ein "normales" Risiko verwirklichte, das nach dem Willen des Gesetzgebers aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu einem Haftungsausschluss gegenüber dem Schädiger führen sollte ( BGH VersR 2001, 335).
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 7 U 118/98

    Haftungsausschluss gem. §§ 104 ff. SGB VII bei Verletzung eines Mitschülers nach

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
    Nach § 106 Abs. 1 SGB VII gelten die §§ 104, 105 SGB VII in den Schulen entsprechend, d.h. sie sind gedanklich auf die besondere Situation in der Schule umzuformen, also ihre Auslegung den Eigenheiten des Schulbetriebes so anzupassen, dass die Zweckbestimmung der Haftungsablösung auch in "Schulfällen" zum Tragen kommt (st. Rspr. BGH VersR 1992, 854; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, VersR 2002, 238 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91

    Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
    Nach § 106 Abs. 1 SGB VII gelten die §§ 104, 105 SGB VII in den Schulen entsprechend, d.h. sie sind gedanklich auf die besondere Situation in der Schule umzuformen, also ihre Auslegung den Eigenheiten des Schulbetriebes so anzupassen, dass die Zweckbestimmung der Haftungsablösung auch in "Schulfällen" zum Tragen kommt (st. Rspr. BGH VersR 1992, 854; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, VersR 2002, 238 m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
    Die Folgen solch typischer Schulunfälle sollen dem jeweiligen Schädiger aber durch die Unfallversicherung gerade abgenommen werden, nicht zuletzt im Interesse des Schulfriedens und des ungestörten Zusammenlebens von Lehrern und Schülern in der Schule (BGH VersR 2003, 595).
  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07

    Begriff des vorsätzlichen Verhaltens

    Auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Schulbezogenheit von Unfällen in der Nähe der Schule verschiedentlich bejaht worden (OLG Hamm, VersR 2005, 369 f. - Knallkörperwurf an Bushaltestelle; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 ff. - Schubserei unter Schülern im Bus; OLG Schleswig, VersR 2002, 238 f. - Manipulation an Lehrerfahrrad außerhalb des Schulgeländes; LG Detmold, VersR 1991, 204 f. - Umfahren einer Schülergruppe mit dem Mofa auf dem Zufahrtsweg zur Schule; vgl. auch Wannagat/Waltermann, SGB, § 106 SGB VII Rn. 2a; zum Teil kritisch: Hauck/Nehls, SGB VII, K § 106 Rn. 9 ff.).
  • SG Hamburg, 29.11.2019 - S 40 U 227/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Schüler der Klasse 10 -

    Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Schulbezogenheit von Unfällen in der Nähe der Schule verschiedentlich bejaht worden (OLG Hamm, NJOZ 2004, 1653 = NZV 2004, 400 = VersR 2005, 369f. - Knallkörperwurf an Bushaltestelle; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 - Schubserei unter Schülern im Bus; OLG Schleswig, VersR 2002, 238 = BeckRS 2008, 18977 - Manipulation an Lehrerfahrrad außerhalb des Schulgeländes; LG Detmold, VersR 1991, 204 - Umfahren einer Schülergruppe mit dem Mofa auf dem Zufahrtsweg zur Schule; vgl. auch Wannagat/Waltermann, SGB, § 106 SGB VII Rdnr. 2a; zum Teil krit. Hauck/Nehls, SGB VII, K § 106 Rdnrn. 9ff.).
  • LG Kassel, 17.01.2006 - 5 O 2198/05

    Haftungsfreistellung - Betriebsweg

    Die Haftungsprivilegierung gilt gleichermaßen für schulische Tätigkeiten an Berufsschulen (OLG Karlsruhe, SP 2003, 12) wie an allgemein bildenden Schulen (OLG Hamm, NZV 2004, 400).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04   

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OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04 (https://dejure.org/2004,11051)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.04.2004 - 7 W 10/04 (https://dejure.org/2004,11051)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. April 2004 - 7 W 10/04 (https://dejure.org/2004,11051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für einen nicht festgestellten Grundstückseigentümer; Vertreterbestellung als bindender Verwaltungsakt; Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3 S. 1; ; GBO § 18; ; GBO § 29; ; GBO § 78; ; ZPO § 546; ; VwVfG § 44 Abs. 1; ; VwVfG § 44 Abs. 2; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für den Eigentümer eines im Beitrittsgebiets belegenen Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB; §§ 18, 29 GBO; § 44 VwVfG
    Bestellung und Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters für unbekannten Grundstückseigentümer im Beitrittsgebiet (Prof. Dr. Ingo Fritsche; Neue Justiz 12/2004, S. 565-566)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 565
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 243/01

    Genehmigung eines mit einem Vertreter geschlossenen Grundstücksgeschäfts

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04
    Die Vertreterbestellung gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB stellt, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, einen Verwaltungsakt dar (vgl. BGH MDR 2003, 324 = VIZ 2003, 194 m. w. N.).

    Die Vertreterbestellung wäre als Verwaltungsakt nur dann nichtig, wenn sie an einem offensichtlichen, schwerwiegenden und mit der geltenden Rechtsordnung unter keinen Umständen zu vereinbarenden Fehler leiden würde (vgl. BGH VIZ 2003, 194).

    Der besondere gesetzliche Vertreter des Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB, der allgemein für alle Grundstücke in den neuen Bundesländern Anwendung findet, wurde geschaffen um Verfügungen über Grundstücke im Beitrittsgebiet zu erleichtern; gleichzeitig sollte aber auch der prekären Ausstattung der Gerichte in den neuen Bundesländern im Bereich der Rechtspfleger Rechnung getragen werden und die Überlastung der Vormundschaftsgerichte verhindert werden, die 1992 noch nicht oder nicht in hinreichender Zahl mit Rechtspflegern ausgestattet waren (vgl. Meikel a. a. O.; BGH VIZ 2003, 194).

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 15/99

    Vertretung eines nicht bekannten Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04
    Zuständig für die Bestellung des gesetzlichen Vertreters ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, wobei es eines ausdrücklichen Bestellungsaktes nicht einmal bedarf (vgl. Rauscher a. a. O., Rn. 59; BGH VIZ 2000, 619).
  • OLG Jena, 04.05.2000 - 6 W 239/00

    Bindung an Verwaltungsakt, besonderer Vertreter

    Auszug aus OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04
    Der Senat schließt sich der Auffassung des Thüringer OLG an, wonach das Grundbuchamt an die Vertreterbestellung durch den Landrat gebunden ist (vgl. Thüringer OLG NotBZ 2000, 272, 273).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 41/06

    Grundbuchberichtigungsanspruch: Notwendigkeit der vormundschaftsgerichtlichen

    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass es sich bei der Vertreterbestellung nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BGH VIZ 2003, 194 m. w. N.; OLG Rostock VIZ 2004, 537; Böhringer Rpfleger 2005, 121, 122; Palandt-Bassenge, 63. Auflage, EGBGB 233 § 2 Rn. 6).

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Gerichte aufgrund der Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes die Vertreterbestellung als gegeben hinzunehmen und die Voraussetzungen der Bestellung nicht zu prüfen haben, es sei denn, die Bestellung war nichtig (vgl. BGH a. a. O.; OLG Rostock VIZ 2004, 537, 538; MüKo-Säcker, 4. Auflage, Art. 233 § 2 Rn. 10; zur Bindungswirkung von Verwaltungsakten allgemein vgl. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Auflage, § 11 Rn. 8; Herzog in Maunz/Dürig, GG, Art. 20 Rn. 60 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
  • OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des

    Die einmal vorgenommene Bestellung ist auch bindend, ihre Voraussetzungen werden von den Gerichten nicht geprüft, soweit der Verwaltungsakt - wofür es hier keinerlei Anhaltspunkte gibt - nicht nichtig ist (z. B. OLG Rostock, VIZ 2004, 537; Staudinger/Rauscher, Rdn. 59 f. zu Art. 233 § 2 EGBGB; Palandt/Bassenge, Archiv Teil II, Rdn. 6 zu Art. 233 § 2 EGBGB).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 11.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 12.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711).
  • VG Potsdam, 16.02.2021 - 1 K 3441/18
    OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 W 10/04 -, VIZ 2004, 537.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 18.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 105/02   

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https://dejure.org/2002,6260
OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 105/02 (https://dejure.org/2002,6260)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.09.2002 - 6 WF 105/02 (https://dejure.org/2002,6260)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. September 2002 - 6 WF 105/02 (https://dejure.org/2002,6260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansetzen einer Gebühr nach§ 118 BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte); Einschägigkeit des Mindestwertes bei der Gebührenbemessung; Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der ...

  • Judicialis

    BRAGO § 12; ; BRAGO § 118

  • rechtsportal.de

    Zur Höhe der Gebühr nach § 118 BRAGO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1742
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 6 WF 35/01

    Anwaltsgebühren: Vorläufige Anordnungen in Familiensachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 105/02
    Vielmehr ist die Tätigkeit insoweit mit den Gebühren in der Hauptsache abgegolten (Senat, Beschluss vom 22. August 2001, Az.: 6 WF 35/01).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.01.2004 - 14 W 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20726
OLG Koblenz, 30.01.2004 - 14 W 72/04 (https://dejure.org/2004,20726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.01.2004 - 14 W 72/04 (https://dejure.org/2004,20726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 14 W 72/04 (https://dejure.org/2004,20726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Kosten für einen Sachverständigen bei Beitritt eines Streitverkündeten nach der Vorlage seines Gutachtens; Möglichkeit der Niederlegung eines Gutachtens bei einer Geschäftsstelle

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren im selbstständigen Beweisverfahren; Definition der anwaltlichen Vertretung in derartigen Situationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 717
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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