Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2674
OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04 (https://dejure.org/2004,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2004 - 5 UF 262/04 (https://dejure.org/2004,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2004 - 5 UF 262/04 (https://dejure.org/2004,2674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Befristung des Betreuungsunterhalts; Nichteheliches Kind; Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder; Auswirkungen fehlender Eheschließung der Eltern auf das Kind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3512 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1893
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04
    Auch § 1570 BGB ist wie § 1615 l BGB nämlich Ausdruck der Elternverantwortung und dient dazu, die Betreuung durch einen Elternteil zu ermöglichen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02 -).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 116/02
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04
    Der Vater von Q wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.12.2002 - 3 UF 116/02 - u.a. verurteilt, an die Klägerin monatlichen Unterhalt in Höhe von 211, 00 EUR von Februar 2002 bis Mai 2004 zu zahlen.
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. August 2004 (5 UF 262/04) -.
  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Soweit beide Unterhaltsansprüche einem Elternteil im Interesse des Kindeswohls die notwendige Betreuung und Erziehung ermöglichen sollen (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 124, 128 ff. = FamRZ 2005, 347, 348), lässt die Verlängerungsmöglichkeit nach § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB aus Gründen grober Unbilligkeit eine verfassungsgemäße Auslegung (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2003, 662, 663) im Einzelfall zu (a.A. Vorlagebeschlüsse des OLG Hamm FamRZ 2004, 1893 und des KG FamRZ 2004, 1895; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 1013 und FuR 2004, 400).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 UF 125/04

    Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 2004, 1893 f.) und das KG (FamRZ 2004, 1895 f.) demgegenüber meinen, die Norm des § 1615 l BGB sei wegen der Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kind verfassungswidrig, folgt der Senat dieser Argumentation aus den bereits aufgezeigten Gründen nicht.

    Im Hinblick darauf, dass der vorliegende Rechtsstreit sich mit der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Rechtsfrage der Verfassungsmäßigkeit des § 1615 l BGB befasst, diese Frage bislang nicht abschließend geklärt ist mit der Folge, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, und überdies abweichende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm und des KG vorliegen (FamRZ 2004, 1893 ff.), war gemäß § 543 Abs. 1 und 2 ZPO die Revision zuzulassen.

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03

    Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht

    Das Oberlandesgericht Hamm (Az: 5 UF 262/04) hat diesen Rechtsstreit ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die grundsätzlich dreijährige Befristung des Anspruchs auf Unterhalt aus Anlaß der Geburt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Deswegen wird es den Ausgang des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamm (5 UF 262/04) zu berücksichtigen haben, in dem die Klägerin Unterhalt gemäß § 1615 l Abs. 2 BGB von dem Vater ihres am 18. April 1997 geborenen weiteren Kindes über die Vollendung dessen dritten Lebensjahres hinaus begehrt.

  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvL 9/04

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. August 2004 (5 UF 262/04) -.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    Ein generell unbefristeter Anspruch ist jedoch verfassungsrechtlich nicht geboten (a.A. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1893 mit ablehnender Anmerkung Mehrle; KG, FamRZ 2004, 1895).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04   

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https://dejure.org/2004,4588
OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4588)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2004 - 3 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4588)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 3 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Gelingt ihm dies nicht, spricht - wie auch hier - die Vermutung für ein im Hinblick auf die Schadenswahrscheinlichkeit bewusstes Verhalten (BGH NJW 2003, 3626 ff.; OLG Köln, Transportrecht 2001, 1445, 1446).

    Danach können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei (Versender) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGH TransportR 2004, 175, 176; NJW 2003, 3626, 3627 m.w.N.).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versender sich in einen beachtlichen Selbstwiderspruch begebe, wenn er die Sache aufgebe, obwohl er wisse, dass der Frachtführer die Haftung hierfür ablehne (vgl. BGH NJW 2003, 3626 [3629]).

  • OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03

    Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Darüber hinaus ist dem Oberlandesgericht Stuttgart hinsichtlich seiner Entscheidung vom 14.01.2004 (Urt. v. 14.01.2004 - 3 U 148/03, UG S. 13 f.) auch dahingehend zu folgen, dass bei anderen als brief- oder briefähnlichen Sendungen - wie im Streitfall - eine Abweichung von den Regelungen der §§ 425 - 438 HGB nicht oder nur unter besonderen Voraussetzungen, die vorliegend nicht anzunehmen sind, möglich ist, weil die Sicherheitsvorkehrungen im Massenverkehr mit Paketen nicht herabgesetzt werden sollten (BGH TransportR 2002, 452 [456]).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.10.2002 (TransportR 2003, 156 ff.) - dem der Senat folgt - klargestellt, dass der Tatrichter nicht gehindert ist, sich die Überzeugung von der Richtigkeit der Behauptung auf andere Weise zu verschaffen.
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Danach können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei (Versender) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGH TransportR 2004, 175, 176; NJW 2003, 3626, 3627 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03   

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https://dejure.org/2003,4694
OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03 (https://dejure.org/2003,4694)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 14 U 99/03 (https://dejure.org/2003,4694)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 14 U 99/03 (https://dejure.org/2003,4694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallklage: Beweisanzeichen für einen gestellten Unfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 411 Abs. 4 ZPO; § 823 BGB
    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines Verkehrsunfalles; Anscheinsbeweis für einen gestellten Unfall; Indizien für einen gestellten Unfall

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines Verkehrsunfalles; Anscheinsbeweis für einen gestellten Unfall; Indizien für einen gestellten Unfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Voraussetzungen der Annahme eines gestellten Unfalls

  • Judicialis

    STVG § 7; ; STVG § 18

  • rechtsportal.de

    StVG § 7; StVG § 18
    Voraussetzung der Annahme eines gestellten Unfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 73/01

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Unfallmanipulation ; Verabredung ; Indizien ;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
    Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
  • OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Fingierter Unfall; Einwilligung ;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
    Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
    Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
  • OLG Köln, 28.09.1988 - 13 U 235/87
    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
    Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation;

    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Bewertung von Indizien für einen zwischen den

    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7258
OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03 (https://dejure.org/2004,7258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2004 - 16 WF 201/03 (https://dejure.org/2004,7258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 16 WF 201/03 (https://dejure.org/2004,7258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsmöglichkeit einer Entscheidung über die Änderung einer einstweiligen Anordnung für das Jugendamt; Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Vormund und Bestellung des Jugendamts zum Amtsvormund; Beschwerderecht für das Jugendamt bei Angelegenheiten der ...

  • Judicialis

    ZPO § 620 c S. 2; ; ZPO § 621 g S. 2; ; FGG § 64 Abs. 3 S. 3 HS 2; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 57 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Beschwerdebefugnis des Jugendamtes im Verfahren auf erlass einer einstweilien Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 120
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.10.1978 - 5 WF 682/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
    Im ersteren Fall steht sowohl dem betroffenen Elternteil (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20.11.1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320) als auch - folgt man den Erwägungen zu (1) - dem Jugendamt die sofortige Beschwerde zu.
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03

    Elterliche Sorge: Keine Beschwerdebefugnis des Jugendamts gegen eine die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
    Im letzteren Fall ist die Entscheidung sowohl für die Eltern als auch für das Jugendamt unanfechtbar (Beschluss vom 20.05.2003 - 16 WF 69/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1991 - 2 WF 189/90

    Beschwerdebefugnis; Jugendamt; Ehegatten; Einstweilige Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
    Soweit diese verbreitet im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach §§ 620 ff ZPO verneint wurde (KG, Beschluss vom 23.01.1979 - 17 WF 4357 - FamRZ 1979, 740; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.1991 - 2 WF 189/90 - FamRZ 1991, 969; ohne besondere Erwähnung des § 621 g ZPO neuerdings noch Keidel / Weber, FGG, 15. Aufl., § 64 Rn 37 d), geschah dies ersichtlich deshalb, weil das Verfahren nach §§ 620 ff ZPO nur die Eheleute betreffe und Dritte sich hieran nicht beteiligen könnten (KG a.a.O.).
  • OLG Köln, 20.11.1978 - 21 UF 242/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
    Im ersteren Fall steht sowohl dem betroffenen Elternteil (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20.11.1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320) als auch - folgt man den Erwägungen zu (1) - dem Jugendamt die sofortige Beschwerde zu.
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 4 WF 272/04

    Einstweilige Anordnungen in Sorgerechtsverfahren; sofortige Beschwerde

    1. § 621 g ZPO - und nicht die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den Erlass einstweiliger Anordnungen - findet auch dann Anwendung, wenn - wie vorliegend - die einstweilige Anordnung des Familiengerichts aufgrund einer entsprechenden Anregung des Jugendamtes ergangen ist (so z.B. auch OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 328; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Auflage, Rnr. 3 zu § 621 g ZPO; a.A.: OLG Hamm - 2. FamS. - FamRZ 2004, 1046 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06

    Elterliche Sorge: Einstweiliger Rechtsschutz und Beschwerde in Amtsverfahren des

    Demgegenüber ist nach anderer Auffassung § 621g ZPO auf Amtsverfahren entsprechend anwendbar (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 120; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 621g Rdnr. 4; Gießler/Soyka , Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rdnr. 261).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 43 F 107/05

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge betreffend;

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