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   OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04   

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OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04 (https://dejure.org/2004,2291)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.04.2004 - 2 W 46/04 (https://dejure.org/2004,2291)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. April 2004 - 2 W 46/04 (https://dejure.org/2004,2291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratmitglieds durch das Registergericht ohne Bindung an einen Antrag; Kriterien für die Auswahl zur Bestellung eines Mitglieds eines Aufsichtsrates; Berücksichtigung einer Zugehörigkeit des vorgeschlagenen ...

  • Judicialis

    AktG § 104 II 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 104 Abs. 2 Satz 1
    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1143
  • FGPrax 2004, 244
  • WM 2004, 2019
  • BB 2004, 1187
  • DB 2004, 1306
  • NZG 2004, 669
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 193/97

    Freies Ermessen bei gerichtlicher Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
    Mit Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BayObLG NJW-RR 1998, 330; Semler § 104 Rn. 75 m.w.Nw.).
  • BGH, 21.12.1979 - II ZR 244/78

    Schadenersatz wegen Vorlegens eines für die Aktiengesellschaft schädlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
    Das Aufsichtsratsmitglied muss sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben allein vom Interesse des beaufsichtigten Unternehmens leiten lassen (vgl. BGH NJW 1980, 1629, 1630 mit Anm. von Ulmer NJW 1980, 1603, 1604).
  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
    Diese beruht darauf, dass er als ebenfalls antragsberechtigter Aktionär (§ 104 Abs. 1 Satz 1 AktG) durch die Bestellung einer von ihm nicht vorgeschlagenen Person zum Aufsichtsratsmitglied in seinen Rechten beeinträchtigt sein kann (OLG Dresden NJW-RR 1998, 830; Jansen, FGG, 1970, § 145 Rn. 32; Mertens in Kölner Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 104 Rn. 21; Semler in Münchener-Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 104 Rn. 105, 113; a.A. ohne Begründung Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 104 Rn. 5).
  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

    Soweit der Kläger nunmehr erstmals in der Revisionsinstanz unter Berufung auf die Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 7. November 2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453 sowie weitere Entscheidungen, die derzeit im Revisionsverfahren vor dem Senat - II ZR 229/05 und II ZR 68/06 - anhängig sind) neue Kausalitätsaspekte zu entwickeln versucht, die das Erfordernis des Kausalitätsnachweises zwischen den konkreten fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen der Beklagten und den Willensentschlüssen des Klägers zum Aktienkauf überflüssig machen sollen, vermag der Senat dem aus Rechtsgründen nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 20 W 8/16

    Gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer mitbestimmten Aktiengesellschaft

    Nach Ansicht der Rechtsprechung wie der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur begründet selbst die Wahrnehmung von Organtätigkeiten in einem Konkurrenzunternehmen kein Hindernis für die - auch die nach § 104 AktG durch das Gericht vorgenommene - Bestellung als Aufsichtsrat (s. statt aller nur etwa Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 100 Rn. 82 sowie Hoffmann-Becking, NZG 2014, 801, 804, jew. m. zahlr. N.; aus der Rechtsprechung etwa - mit eingehender Begründung - OLG Schleswig, NZG 2004, 669 f.).

    Anders soll es allenfalls liegen bei einer Konkurrenzsituation, welche d auerhaft die gesamte Tätigkeit und den wesentlichen Kern bereich der Unternehmen betrifft (so jedenfalls OLG Schleswig, NZG 2004, 669, 670; ebenso Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 100 Rn. 83, § 104 Rn. 33, jeweils m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 08.09.2014 - 20 W 148/14 - juris Tz. 43; dagegen aber etwa Hoffmann-Becking, NZG 2014, 801, 804), und bei sonstigen schwer wiegenden Dauerkonflikten (s. etwa Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 104 Rn. 33 m. w. N.).

    Tatsächlich könnte eine solche - unterstellte - Abhängigkeit allenfalls Anlass dafür sein, unter Einsatz des dafür zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentariums (vgl. zu ihm nur etwa OLG Schleswig, NZG 2004, 669, 670 oder auch Hoffmann-Becking, NZG 2014, 801, 804) eine unabhängige Amtsführung Herrn K.s im Aufsichtsrat der Gesellschaft sicherzustellen.

  • OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10

    Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer

    Es handelt sich dabei lediglich um eine unverbindliche Empfehlung einer unabhängigen Expertengruppe, die weder unmittelbare noch mittelbare Gesetzeskraft hat und noch nicht einmal einen Handelsbrauch darstellt (OLG Schleswig ZIP 2004, 1143;.
  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

    Handelsregistersache; gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern;

    In dem Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG ist bereits umstritten, ob der einzelne Aktionär überhaupt beschwerdeberechtigt ist, wenn der Antrag vom Vorstand der Gesellschaft gestellt wird (bejahend: OLG Dresden AG 1998, 427; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 105/113; verneinend: z.B. Hüffer § 104 Rn. 5).

    Hinzu kommt, dass die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BayObLG NJW-RR 1998, 330; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 75).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 W 538/10

    Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Die Bestellung einer Person in den Aufsichtsrat durch das Gericht betrifft den antragsberechtigten Aktionär der Gesellschaft (OLG Schleswig FGPrax 2004, 244 = BB 2004, 1187; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Rdnr. 88) daher in dieser ihm gesetzlich zugewiesenen Rechtsstellung.

    Die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 AktG erfolgt grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag eines Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts (OLG München WM 2009, 1748; OLG Schleswig FGPrax 2004, 244).

  • LG Hannover, 12.03.2009 - 21 T 2/09

    Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der C. AG wirksam

    Der Beteiligte zu 1 ist als Aktionär der C. AG durch die gerichtliche Einsetzung des von ihm nicht vorgeschlagenen Beteiligten zu 2 in seinem Recht beeinträchtigt (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2004, 1143 [OLG Schleswig 26.04.2004 - 2 W 46/04] ; OLG Dresden, Beschl.v. 30.09.1997 - 15 W 1236/97 ; MünchKommAktG/Semler, 2. Aufl., § 104 Rn. 113; Mertens in Kölner Kommentar zum AktG , 2. Aufl., § 104 Rn. 21; a.A. Hüffer, AktG , 8. Aufl., § 104 Rn. 5).

    Lässt sich im Verfahren über die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds voraussehen, dass ein solcher Interessenkonflikt bei dem vorgeschlagenen Kandidaten im Falle seiner Bestellung vorliegen würde, dann darf das Gericht dem Vorschlag nicht folgen (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2004, 1143, 1144 [OLG Schleswig 26.04.2004 - 2 W 46/04] ).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 5 U 78/04

    Vorsätzlich unrichtiger Verkaufsprospekt zum Aktienerwerb: Vorsätzlich

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines

    Daher sind grundsätzlich die Aktionäre gegen die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010, Az. 15 W 538/10, Rn. 22; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2004, Az. 2 W 46/04; LG Hannover, Beschluss vom 12. März 2009, Az. 21 T 2/09, Rn. 13; MünchKomm- Habersack, .AktG, Komm., 4. A., § 104 Rn. 41).

    Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein Kandidat Vorstand einer Gesellschaft ist, die mit der Gesellschaft, bei der die Bestellung erfolgen soll, im wesentlichen Kernbereich der Geschäftsfelder in Konkurrenz steht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 W 148/14, Rn. 43; OLG Schleswig, Beschluss vom 26. April 2004, Az. 2 W 46/04 Rn. 6 f., zit. nach juris; Hölters- Simons, a.a.O., § 104 Rn. 28).

  • LG München I, 22.11.2007 - 5 HKO 10614/07

    Prof. Piech bleibt Aufsichtsrat der MAN AG

    Jedoch kann dieser Ansicht nicht gefolgt werden, weil die Voraussetzungen für eine Analogie nicht erfüllt sind (so OLG Schleswig ZIP 2004, 1143 = NZG 2004, 669, 670, dazu EWiR 2004, 949 (Lenz) ; MünchKomm-Semler , AktG, 2. Aufl., § 103 Rz. 69, § 100 Rz. 145 ff.; Semler/Stengel , NZG 2003, 1, 5 ff.; Wirth , ZGR 2005, 327, 343 ff.).
  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

  • OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Wx 41/11

    Zulässigkeit der aufschiebend bedingten Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

  • OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03

    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer

  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 24/09

    Aktiengesellschaft: Einlagenrückgewähr durch Zahlung von Gerichtskosten als

  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

  • OLG Frankfurt, 08.09.2014 - 20 W 148/14

    Befugnis des persönlich haftenden KGaA-Gesellschafters zur Antragstellung nach §

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03, 10 W 1459/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4905
OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03, 10 W 1459/03 (https://dejure.org/2004,4905)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.06.2004 - 10 W 1545/03, 10 W 1459/03 (https://dejure.org/2004,4905)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 10 W 1545/03, 10 W 1459/03 (https://dejure.org/2004,4905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Bemessung einer Entschädigung für ein in der DDR zu Zwecken des komplexen Wohnungsbaus in Anspruch genommenen Gebietes; Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG); Maßgeblichkeit eines frühen Zeitpunkts für die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenneuordnung; Sonderungsteilbescheid; Bodenrichtwert; Wertermittlungsstichtag; Bemessungszeitpunkt; Entschädigungsleistung; Ausgleichsleistung

  • Judicialis

    BoSoG § 1 Nr. 3; ; BoSoG § 1 Nr. 4; ; BoSoG § 15; ; BauGB § 58 Abs. 3; ; BauGB § 95 Abs. 1 Satz 2; ; SachenRBerG § 19 Abs. 1; ; SachenRBerG § 73 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Bemessung der Entschädigungsleistungen im Rahmen eines Bodensonderungsverfahrens - Erlass des Sonderungsbescheids als maßgebender Zeitpunkt für Bodenwertbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Eigentümerentschädigung nach dem BoSoG

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entschädigung von Eigentümern in Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Dresden, 13.12.1999 - 3 W 1583/98
    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    Über diese Beschwerden hat das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 13.12.1999 (3 W 1583/98 - veröffentlicht in VIZ 2000, 300 ff) dahin entschieden, dass es die Entscheidung des Landgerichtes abgeändert und den Sonderungsteilbescheid der Beteiligten zu 1) vom 6.06.1997 auch in Bezug auf die darin festgesetzte Höhe des Ausgleichszahlung wiederhergestellt hat.

    Die Kammer folge der gegenteiligen Auffassung des 3. Zivilsenats des OLG Dresden (Beschluss vom 13.12.1999 - 3 W 1583/99 - abgedruckt in VIZ 2000, 300, 304 f.) nicht.

    Diese Frage sei einer nochmaligen Prüfung entzogen, nach dem des OLG Dresden mit dem Beschluss vom 13.12.1999 (3 W 1583/98) den 1. Sonderungsteilbescheid insoweit als rechtmäßig angesehen habe und dieser damit bestandskräftig geworden sei.

    Die Beteiligte zu 1)nimmt die vom Beschluss des 3. Zivilsenats vom 13.12.1999 (3 W 1583/98 - VIZ 2000, 300, 304 f.) abweichende Entscheidung des Landgerichts hin, dass der § 20 Abs. 3 SachenRBerG keine Grundlage für eine Einzelbewertung der im Sonderungsgebiet enthaltenen Verkehrsflächen mit einem Wert von 1/10 des Bodenrichtwerts oder - jetzt des Ankaufspreises nach § 5 Abs. 1, 2 VerkFlBerG - zulässt.

    - Der vormals für die Streitigkeiten nach dem BoSoG zuständige III. Zivilsenat des OLG Dresden hat den Tag des Erlasses und der Zustellung des Sonderungsbescheids für maßgebend erachtet (Beschluss vom 13.12.1999 - 3 W 1583/98 - VIZ 2000, 300, 304).

    Jenes wurde mit der Entscheidung des 3. Zivilsenats vom 13.12.1999 (3 W 1583/99 - VIZ 2000, 300 ff.) abgeschlossen.

    Wegen der Einheitlichkeit der Entschädigungsleistungen für den Rechtsverlust aus § 15 Abs. 1 BoSoG und der Ausgleichsleistungen aus § 15 Abs. 5 BoSoG (dazu OLG Dresden - Beschluss vom 13.12.1999 - 3 W 1583/98 - VIZ 2000, 300, 301) ist der neue Eigentümer (hier die Beteiligte zu 4) insoweit zu beteiligen und antragsberechtigt, als von den früheren Grundstückseigentümern (hier den Beteiligten zu 3) eine Erhöhung der festzusetzenden Entschädigung für den Rechtsverlust beantragt worden ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.1998 - C 8 S 5/98

    Nutzungsänderung; Landwirtschaftlich genutzes Gebäude; Abstellplatz für

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    Zur Begründung wird auch darauf verwiesen, dass dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Flurbereinigungsplanes nach § 59 Abs. 1 FlurbG entspreche, der von den meisten Verwaltungsgerichten auch für die Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG als Stichtag für die Wertermittlung bestimmt werde (unter Hinweis auf OVG Magdeburg - Urteil vom 02.09.1998 - C 8 S 5/98 und OVG Frankfurt/Oder - Urteil vom 25.01.2001 - 8 D 12/98 - VIZ 2002, 52, 55).

    Dies ist einer der Gründe dafür, warum einige Oberwaltungsgerichte auch für die Bodenordnungsverfahren nach §§ 56, 64 LwAnpG die Auffassung vertreten, dass für diese Verfahren der Stichtag für die Wertermittlung in Abweichung von den genannten Vorschriften des FlurbG die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes sei (OVG Magdeburg - Urteil vom 02.09.1998 - C 8 S 5/98 und OVG Frankfurt/Oder - Urteil vom 25.01.2001 - 8 D 12/98 - VIZ 2002, 52, 55).

  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 12/98

    Bodenordnungsplan im Verfahren zur Zusammenführung von getrenntem

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    Zur Begründung wird auch darauf verwiesen, dass dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Flurbereinigungsplanes nach § 59 Abs. 1 FlurbG entspreche, der von den meisten Verwaltungsgerichten auch für die Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG als Stichtag für die Wertermittlung bestimmt werde (unter Hinweis auf OVG Magdeburg - Urteil vom 02.09.1998 - C 8 S 5/98 und OVG Frankfurt/Oder - Urteil vom 25.01.2001 - 8 D 12/98 - VIZ 2002, 52, 55).

    Dies ist einer der Gründe dafür, warum einige Oberwaltungsgerichte auch für die Bodenordnungsverfahren nach §§ 56, 64 LwAnpG die Auffassung vertreten, dass für diese Verfahren der Stichtag für die Wertermittlung in Abweichung von den genannten Vorschriften des FlurbG die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes sei (OVG Magdeburg - Urteil vom 02.09.1998 - C 8 S 5/98 und OVG Frankfurt/Oder - Urteil vom 25.01.2001 - 8 D 12/98 - VIZ 2002, 52, 55).

  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 709/00

    Grundstück; Bodensonderung; Bodenneuordnung; Moratoriumszins; Verkehrsfläche;

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    (OLG Dresden - Urteil vom 21.07.1998 - 3 U 3388/97 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 18.02.2000 - V ZR 324/98 - VIZ 2000, 1160 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 23.02.2001 - 21 U 709/00 - VIZ 2001, 687 ff. und nachfolgend BGH - Urteil vom 14.06.2002 - VIZ 2002, 375 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 25.04.2002 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 209/02 - VIZ 2003, 443 ff.).

    Der Senat hat insoweit auf seine Entscheidung vom 23.02.2001 (21 U 709/00 - VIZ 2001, 687, 689 f.) Bezug genommen.

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

    Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    (OLG Dresden - Urteil vom 21.07.1998 - 3 U 3388/97 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 18.02.2000 - V ZR 324/98 - VIZ 2000, 1160 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 23.02.2001 - 21 U 709/00 - VIZ 2001, 687 ff. und nachfolgend BGH - Urteil vom 14.06.2002 - VIZ 2002, 375 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 25.04.2002 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 209/02 - VIZ 2003, 443 ff.).

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB, dessen Höhe dem (vollen) Erbbauzins nach der Bestellung eines Erbbaurechts auf der Grundlage des SachenRBerG entspricht (BGH - Urteil vom 18.02.2000 - V ZR 324/98 - VIZ 2000, 367, 368) und sich nach dem jeweiligen Bodenwert bestimmt (vgl. BGH, a.a.O., S. 369 und Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 209/02 - VIZ 2003, 443 f. m.w.N.).

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 209/02

    Entstehung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt im Falle komplexer Bodenneuordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    (OLG Dresden - Urteil vom 21.07.1998 - 3 U 3388/97 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 18.02.2000 - V ZR 324/98 - VIZ 2000, 1160 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 23.02.2001 - 21 U 709/00 - VIZ 2001, 687 ff. und nachfolgend BGH - Urteil vom 14.06.2002 - VIZ 2002, 375 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 25.04.2002 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 209/02 - VIZ 2003, 443 ff.).

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB, dessen Höhe dem (vollen) Erbbauzins nach der Bestellung eines Erbbaurechts auf der Grundlage des SachenRBerG entspricht (BGH - Urteil vom 18.02.2000 - V ZR 324/98 - VIZ 2000, 367, 368) und sich nach dem jeweiligen Bodenwert bestimmt (vgl. BGH, a.a.O., S. 369 und Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 209/02 - VIZ 2003, 443 f. m.w.N.).

  • BGH, 02.04.1981 - III ZR 131/79

    Erforderlichkeit eines Umlegungsverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    Das Gericht hat über die Kosten des Vorverfahrens nach den §§ 91 ff. ZPO neu zu entscheiden, soweit es den Widerspruchsbescheid ändert (vgl. BGH - Urteil vom 19.06.1986 - III ZR 22/85 - WM 1981, 722, 724).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 42/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Baulandverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    Die Beteiligte zu 2) war hier in entsprechender Anwendung des 78 Abs. 2 VwGO (dazu BGH - Urteil vom 14.05.1982 - III ZR 42/91 - BGHZ 118, 225 ff. = NJW 1992, 2637, 2638) die Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hatte.
  • OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01

    Anordnung einer Flurbereinigung wegen Zersplittung des Grundbesitzes und seiner

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    Danach würde es auf den Eintritt der Bestandskraft der Bestimmungen zur Änderung, Aufhebung oder Begründung von Eigentums- sowie beschränkt dinglicher Rechte an den Grundstücken nach § 13 Abs. 1 BoSoG ankommen (SächsOVG - Urteil vom 04.02.2002 - F 7 D 25/01 - RdL 2003, 70, 71).
  • BGH, 19.06.1986 - III ZR 22/85

    Bestimmung des Stichtags für die noch festzusetzende Enteignungsentschädigung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
    Das Gericht hat über die Kosten des Vorverfahrens nach den §§ 91 ff. ZPO neu zu entscheiden, soweit es den Widerspruchsbescheid ändert (vgl. BGH - Urteil vom 19.06.1986 - III ZR 22/85 - WM 1981, 722, 724).
  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 67/96

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen

  • BFH, 25.10.1995 - II R 20/92

    Wertermittlung für den Erwerb einer vom Erblasser angeordneten Stiftung umfaßt

  • OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01

    Bodensonderung, Untätigkeitsantrag, Enteignungsentschädigung, Verzinsung,

  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 32/75

    Voraussetzung einer Enteignung

  • BVerfG, 22.02.2001 - 1 BvR 198/98

    Erfolglose Vb gegen Sachenrechtsbereinigungsgesetz

  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 21 W 10/01
  • OLG Brandenburg, 11.10.2001 - 8 W 279/01

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 133/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entschädigungsberechnung gem §§ 15 Abs 1 S

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4130
OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02 (https://dejure.org/2003,4130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 UF 33/02 (https://dejure.org/2003,4130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 UF 33/02 (https://dejure.org/2003,4130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Betriebsrente beim Versorgungsausgleich nach Ehescheidung; Durchgriff des Widerrufs der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber auf die ausgleichsberechtigte Ehefrau; Anwendbarkeit des Stichtagsprinzips; Widerruf wegen einer Treuepflichtverletzung ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 394

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 394
    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der gerichtlichen Entscheidung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs - Betriebliche Altersversorgung - Widerruf - Aufrechnung gegen betriebliche Altersversorgung mit Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unverfallbare Altersversorgung widerrufbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 727
  • FamRZ 2004, 1037
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02
    Dies würde gegen das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers verstoßen (BGH, FamRZ 1983, 44).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02
    Versorgungszusagen sind, vor allem wenn sie wie hier unverfallbar geworden sind, nur dann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt und seinem Dienstherren einen so schweren, seine Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest als erheblich entwertet herausstellt (BGH, Urteil vom 13.12.1999 in NJW 2000, 1197, 1198).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.2003 - 2 UF 33/02
    Hierfür genügt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765).
  • OLG Dresden, 02.06.2010 - 23 UF 212/10

    Versorgungsausgleich; Geringügigkeit

    Ist bis zu diesem Zeitpunkt die Anwartschaft gänzlich weggefallen, kann sie nicht berücksichtigt werden (Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 3 VersAusglG Rn. 20; Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl., Rn. 137, beide unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 11.02.2004, XII ZB 65/99, juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2003, Az.: 2 UF 33/02, juris, Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.05.2004 - 4 UF 230/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3713
OLG Köln, 04.05.2004 - 4 UF 230/03 (https://dejure.org/2004,3713)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2004 - 4 UF 230/03 (https://dejure.org/2004,3713)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 4 UF 230/03 (https://dejure.org/2004,3713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Herabsetzung durch Vergleich festgelegten nachehelichen Unterhalts; Wegfall der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosigkeit; Folgen mangelnder Arbeitsbemühungen; Verdienstmöglichkeiten als zurechenbares Einkommen; Anforderungen an Arbeitsbemühungen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1573 Abs. 1
    Nebentätigkeitsobliegenheit eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners und Reduzierung des angemessenen Selbstbehaltes bei mietfreiem Wohnen und Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft mit einer dritten Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebentätig bei arbeitslosem Unterhaltsschuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    bb) Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dass eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts im Einzelfall in Betracht komme, wenn der Unterhaltspflichtige im Rahmen einer neuen Lebensgemeinschaft Lebenshaltungskosten erspare (OLG Hamm - 8. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 1708 und 2003, 1210 und - 11. Senat für Familiensachen - FamRZ 2005, 53; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG München, FamRZ 2004, 485; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 und OLG Köln OLGR 2004, 330; vgl. auch Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 270).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05

    Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und

    (OLG Hamm, 11. Zivilsenat, FamRZ 2005, 53 für den Fall der Wiederverheiratung mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 für den Fall des Zusammenlebens in nichtehelicher Partnerschaft mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG München, 30. Zivilsenat, FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg, 11. Zivilsenat, FamRZ 2004, 300; OLG Köln,4. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 330 zitiert nach juris; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1210 bei Zusammenleben in neuer Partnerschaft mit Reduzierung der Wohnkosten; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2002, 1708; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 1669; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1214).

    Soweit der Bundesgerichtshof in FamRZ 2002, 742 und FamRZ 2004, 24 und die oben zitierten Oberlandesgerichte eine Kostenersparnis beim Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft sehen (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300) oder einen Synergieeffekt bei zusammenlebenden Paaren, bei denen eine Vielzahl von täglichen Bedürfnissen im Mehrpersonenhaushalt den gleichen oder einen nur geringfügig höheren finanziellen Aufwand verursachen wie im Einpersonenhaushalt (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54) oder eine die allgemeinen Lebenshaltungskosten reduzierende Wirtschaftsgemeinschaft (OLG Köln OLGR 2004, 330) oder niedrige Wohnkosten und ersparte sonstige Lebenshaltungskosten durch das Zusammenleben mit einem Partner (OLG Hamm FamRZ 2003, 1210) oder die sich in einem Doppelhaushalt gegenüber einem Einzelhaushalt ergebenden Ersparnisse in der allgemeinen Lebenshaltung (OLG München FamRZ 2004, 485) oder die infolge gemeinsamer Haushaltsführung mit einer Ehefrau eintretende Ersparnis (BGH FamRZ 2004, 24; FamRZ 2002, 742; FamRZ 1998, 286, 288 unter billigender Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1980, 916, 917), vermisst man eine Rechtfertigung dafür, warum der Unterhaltsschuldner einen solchen Vorteil (wenn es ihn nach der Lebenserfahrung überhaupt gibt; zweifelnd OLG Hamm, FamRZ 2003, 1214 soweit es um Ehegattenunterhalt geht, ist - bei der erforderlichen wertenden Betrachtung - ein solcher Vorteil in der Tat zu verneinen; mit ihm wird lediglich ein trennungsbedingter Mehrbedarf ausgeglichen; vergl. OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - FamRZ 2004, 1209), dem Unterhaltsgläubiger weitergeben muss.

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Eine große Zahl der Instanzgerichte geht ebenfalls von einer zulässigen Absenkung des Selbstbehaltes aus (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 53; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54; OLG München FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG Köln OLGR 2004, 330; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210; OLG Hamm FamRZ 2002, 1708), andere lehnen eine solche Absenkung ab (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2091; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 2090).
  • KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10

    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB

    Ist der Unterhaltsschuldner arbeitslos und bezieht er lediglich Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, so hat er sich zumindest um einen Nebenerwerb zu bemühen, durch den ihm ein zusätzliches Einkommen im Rahmen der Anrechnungsvorschriften verbleibt (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 330; OLG Schleswig, OLGR 2009, 367).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 2 WF 137/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3724
OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 2 WF 137/03 (https://dejure.org/2003,3724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2003 - 2 WF 137/03 (https://dejure.org/2003,3724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2003 - 2 WF 137/03 (https://dejure.org/2003,3724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 453
  • FamRZ 2004, 1044
 
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 259/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17641
OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 259/01 (https://dejure.org/2002,17641)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2002 - 14 U 259/01 (https://dejure.org/2002,17641)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 14 U 259/01 (https://dejure.org/2002,17641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 286 ZPO
    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Notwendigkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen Unfall und krankhaftem Leiden; Beweislastverteilung in Bezug auf den Kausalitätsnachweis; Begriff der "Körperverletzung" im ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Notwendigkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen Unfall und krankhaftem Leiden; Beweislastverteilung in Bezug auf den Kausalitätsnachweis; Begriff der "Körperverletzung" im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 286 § 287 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität eines Unfalls für eine zeitlich danach aufgetretene Erkrankung

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Verfahrensgang

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